Offener Brief zur Fuchsjagd in NRW

An die Staatskanzlei und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 19. Juli 2023 ein offener Brief von über 40 Aktiven aus verschiedenen Organisationen verfasst, die im Netzwerk Fuchs zusammengeschlossen sind. Als Landesverband NRW stehen wir vollständig hinter diesen Forderungen und werden diese auf allen Ebenen begleiten und unterstützen.

 

Schliefenanlagen, Fuchsjagd, Novellierung Landesjagdgesetz:
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2023, Aktenzeichen III.4 63.08.03..09-000001

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst, sehr geehrte Frau Ministerin Gorißen,
wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung an Frau Rautenberg zu unserem Anliegen. Anlässlich des Gerichtsverfahrens zur Schliefenanlage in Lemgo-Vossheide bitten wir Sie, die Ausbildung von Hunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen für die Baujagd und auch die Baujagd selbst zu beenden, denn beides ist mit erheblichem Tierleid verbunden und entbehrt jeglicher Notwendigkeit:
In NRW sind uns rund 20 Schliefenanlagen bekannt, in ganz Deutschland sind es mehr als 100. Schliefenanlagen sind mitnichten für die Ausübung der Jagd auf Füchse notwendig – wobei auch die Fuchsjagd insgesamt nicht notwendig ist. In Nordrhein-Westfalen werden 3 bis 5 % der Gesamtstrecke an Füchsen bei der Baujagd erlegt. Die Baujagd spielt somit jagdlich eine geringe Rolle, weshalb auch die Schliefenanlagen jagdlich unbedeutend sind. Die Notwendigkeit des Trainings in Schliefenanlagen entfällt mit der Abschaffung ihres Zwecks, der Baujagd.
Schliefenanlagen sind mit Tierquälerei in erheblichem Ausmaß verbunden. Das Video des Fuchses im Kessel der Schliefenanlage Lemgo-Vossheide, aufgenommen im Jahr 2018 im Auftrag des Veterinäramtes des Kreises Lippe, zeigt die extreme Angst des Tieres mit allen äußerlich sichtbaren Symptomen (Zittern, schneller Puls, weit aufgerissene Augen, Zusammenzucken und zeitweise apathische Zustände). Es ist davon auszugehen, dass der Fuchs die Situation im Kessel der Schliefenanlage als lebensbedrohlich wahrnimmt. Es ist keine Gewöhnung an Situationen der Todesangst möglich, das gilt für Füchse ebenso wie für Menschen, da das Stresssystem weitgehend identisch ist.

Der Hund hat in der Schliefenanlage die Aufgabe, den Fuchs im Kessel fünf Minuten lang zu verbellen. Fuchs und Hund sind zwar durch einen Schieber voneinander getrennt, aber nur wenige Zentimeter voneinander entfernt. Der Fuchs hört und riecht den Hund und ist deshalb bei jeder Übung und Prüfung einer extremen Angst- und Stresssituation ausgesetzt. Pathologische Verhaltensstörungen wie Bewegungsstereotypen und stark gesteigerte Aggression sind vielfach bei Schliefenfüchsen belegt. Ebenso ist mehrfach belegt, dass die Haltung der Füchse zumeist nicht den geltenden Anforderungen entspricht und dass Angaben zu Alter und Herkunft der Füchse in mehreren Fällen gefälscht oder manipuliert worden sind. Jüngere Beispiele sind die Schliefenanlagen Lemgo-Vossheide, Hanau-Klein Auheim oder Kasendorf bei Kulmbach. Hier besteht ein erhebliches Kontrolldefizit. Die Zwinger weisen selten die erforderlichen 80 m² auf und die Füchse haben kaum Rückzugsmöglichkeiten, sowie Materialien zur Beschäftigung und Spiel oder Möglichkeiten zum Graben. Der Haltungs- und Daseinszweck der Schliefenfüchse ist nicht förderlich für ihre respektvolle Behandlung: Sie dienen als Trainingsobjekte für die Tötung ihrer Artgenossen.

Die gängige Argumentation, dass eine Hundeausbildung für die Baujagd nur am lebenden Fuchs möglich sei, ist nicht haltbar: Die Baujagd ist klar tierschutzwidrig (s. u.) und jagdlich überflüssig (s. o.), sie verstößt gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere gegen § 1 und § 3 Abs. 7 TierSchG und ist deshalb zu verbieten. Der Tierschutz ist seit 2002 in Deutschland Staatsziel mit Verfassungsrang. Sämtliche Rechtsprechung zu den Themen Schliefenanlagen und Baujagd stammt aus der Zeit davor und hält den heutigen juristischen Anforderungen damit nicht mehr stand.

Das Ziel bei der Baujagd ist eigentlich das Hinaustreiben des Fuchses aus dem Bau durch den Hund („sprengen“). Es ist jedoch vielfach belegt, dass häufig der Fuchs im Bau durch den Hund gestellt wird und es zu schweren Kämpfen kommt. Dies bestätigt z. B. Dr. Dr. Martin Balluch, der bei etwa 50 Baujagden zugegen war. Die Baujagd ist tierschutzwidrig und verstößt laut Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht klar gegen das Tierschutzgesetz (https://djgt.web19.s60.goserver.host/wp-content/uploads/2020/11/sonstiges7.pdf). Die Auseinandersetzung zwischen Hund und Fuchs bzw. Hund und Dachs kommt so häufig vor, dass umfangreiche Vorsorge betrieben wird und ein Erste-Hilfe-Set für den potenziell schwerverletzten Hund mitzuführen ist. Auch bei „erfolgreichem“ Hinaustreiben („Sprengen“) kommt es zu erheblichem Leid für Füchse. Laut einer Untersuchung sind 50 % der schnell flüchtenden Tiere nicht sofort tot, sondern werden angeschossen (Fox et al. 2005: Wounding rates in shooting foxes Vulpes vulpes), Animal Welfare, Volume 14, Issue 2, S. 93-102.).

Über die Baujagd hinaus ist die Fuchsjagd insgesamt sinnlos und kontraproduktiv. Der Fuchs ist ein zentral bedeutender Prädator, der viele wichtige Funktionen im Ökosystem erfüllt. Es gibt nach wie vor keine Belege für einen positiven Einfluss der Prädatorenbejagung bzw. des „aktiven Prädatorenmanagements“ auf Wiesenvögel und andere Bodenbrüter. In den häufig genannten Beispielgebieten Dümmerniederung und Bremer Blockland werden zeitgleich mit einer intensiven Bejagung von Füchsen und anderen Beutegreifern („Prädatorenmanagement“) umfangreiche Lebensraumverbesserungen durchgeführt. Die Effekte von Beidem auf die Populationen der Wiesenbrüter lassen sich nicht voneinander trennen und werden gern miteinander vermengt.
Die ökologischen und epidemiologischen Argumente für die Fuchsjagd sind leicht zu widerlegen. Sie werden dennoch häufig zu ihrer Rechtfertigung vorgebracht. Zahlreiche Artikel und Statements in den Jagdmedien belegen jedoch, dass es bei der Fuchsjagd vor allem um Freude, Spannung und Herausforderung geht. Ein Beispiel ist das Zitat von Karl Walch (Präsident des Jagdgebrauchshundeverbandes) von 2019 in einem Video zur Fuchsjagd am Kunstbau: „Fuchsjagd macht Freude. Es ist eine schöne Sache, den Fuchs zu bejagen. Es ist eine spannende Jagd und eine Jagd mit einer guten Beute“ (https://www.pirsch.de/jagdpraxis/fuchsjagd-am-kunstbau-baujagd-fuchsbau-bejagen-fox-hunting-26652).

Wir bitten daher die Landesregierung von NRW: Bitte werden Sie ihrer Verantwortung für das Staatsziel Tierschutz gerecht und verbieten Sie die Baujagd ohne Ausnahme und verbieten Sie zugleich die Hundeausbildung in Schliefenanlagen, die sich mit dem Verbot der Baujagd ohnehin erübrigt. Ermöglichen Sie einen Wandel, statt an einer rechtswidrigen und nicht mit unseren Staatszielen konformen Tradition festzuhalten.

Müssten wir nicht vielmehr die Durchführung als die Abschaffung der Fuchsjagd faktisch legitimieren?
Dr. Sophia Kimmig 2021 in ihrem Buch „Von Füchsen und Menschen“

 

Unterzeichnet von:
Netzwerk Fuchs (Zusammenschluss von über 40 Aktiven aus verschiedenen Organisationen)
Prof. Dr. Josef Reichholf (Zoologe, Evolutionsbiologe, Ökologe)
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer (Tierethiker, Buchautor und Tierarzt)
Dr. Dr. Martin Balluch (Tierethiker und Tierrechtsaktivist, aktueller Träger des Peter-Singer-Preises)
Prof. Dr. Kurt Kotrschal (Verhaltensforscher und Buchautor)
Christian Ehrlich (TV-Artenschützer, Geschäftsführer der Promis für Tiere gGmbH)
Peter Carstens (GEO-Reporter und Buchautor)
Peter Wohlleben (Förster und Buchautor)
DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) (Christina Patt, Juristin)
Kathrin Herrmann (Berliner Landesbeauftragte für den Tierschutz)
Marita Marschall (Schauspielerin) & Ulrich Bender (WAILD.net)
Peter Hübner (Tierrechtsorganisation MgT e.V.)
Guido Meyer (Wildlife-Fotograf, Pressefotograf, Blogger)
Dr. Kirsten Tönnies (Veterinärin)
Dr. Mathilde Laininger (Hauptsache Waschbär e. V., aktueller Preisträger Tierschutzpreis Berlin)
Helmut Sütsch (Tierfilmer, Schwerpunkt Fuchs)
Robin Jähne (Biologe, freier Journalist, Naturfilmer und -fotograf, Künstler)
Dr. Karl-Heinz Loske (Biologe, Ökologe)
Aktionsbündnis Fuchs
Wildtierschutz Deutschland e. V. (Lovis Kauertz)
Wildtierschutz Deutschland Sektion Niedersachsen & Aktionsbündnis Pro Fuchs Niedersachsen (Thomas Mitschke und Carola Hagemeier)
Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen und Bürgerinitiative Pro Fuchs Hessen (Necla von Gartzen, Claudia Ward)
WITAS (Wildtier- und Artenschutz) (Hartmann Jenal)
Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland (Johann Beuke, Manuela Schleußner, Gabriele Etgeton)
Bürgerinitiative Pro Fuchs Rhein-Neckar (Gaby & Patric Strasser)
Unsere Hände für viele Pfoten e. V. (Marianne Rautenberg)
Bürgerinitiative Schliefenanlagen schließen (Lemgo) (Michaela Latzel)
BUND Kreis Lippe (Stephan Culemann)
Wildtierhilfe NRW (Sandra Swart)
Natur ohne Jagd e. V. (Rudi Pohlenz)
NABU Duisburg (Anne & Thomas Stroh)
NABU Heidekreis (Dr. Antje Oldenburg & Klaus Todtenhausen)
Tierschutzverein Düsseldorf (Monika Piasetzky, Nicole Walther)
Tierretter.de e. V. (Bernd Bünker)
Kerstin Löwenstein (Dipl. Forstwirtin, Mitglied Kreistag Wesel)
Susanne Schilling (ehemalige Leiterin Tierheim Kulmbach)
Rainer Pohlen (Pohlen & Meister, Mönchengladbach, bundesweite Strafverteidigung)

 

(se)

Bundesweites Verbot der privaten Wildtierhaltung, sofort!

Die deutsche Medienlandschaft hat mit der mutmaßlich aus einer privaten Wildtierhaltung entlaufenen Löwin im Süden Berlins das ideale Sommerloch-Thema gefunden. Hunderte Polizist:innen und anderer Einsatzkräfte samt Hubschraubern suchen seit Donnerstagnacht in einer großangelegten Aktion das frei laufende Wildtier. Aktuell gibt es zwar in Berlin und Umgebung keine Ausgangssperre, die Polizei rät jedoch eindringlich dazu, „das Haus nicht zu verlassen“.  Continue reading “Bundesweites Verbot der privaten Wildtierhaltung, sofort!”

Ganzjahresfütterung bei Vögeln ist sinnvoll

Tierfreund:innen stellen sich regelmäßig die Frage, ob es sinnvoll oder in Zeiten von Insektensterben, industrieller Landwirtschaft und Klimawandel sogar zwingend notwendig ist, die heimische Vogelwelt bei ihrer Futtersuche zu unterstützen. Laut Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sollte die Fütterung dabei jedoch nicht die einzige Form der Unterstützung bleiben, denn laut aktuellen Studien ist die Zahl der Vögel in der EU in den letzten 40 Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

Grundsätzliche Kritik

Seit jeher nehmen Gegner:innen der Fütterung den Standpunkt ein, dass dies einen unkontrollierten Eingriff in den Ablauf der Natur darstellen würde, welcher den natürlichen Ausleseprozess verhindere. Kranke und schwache Tiere würden so überleben, obwohl die Natur dies nicht vorgesehen hätte. Außerdem würden nur solche Vogelarten unterstützt, die dies nicht nötig hätten, da ihr Bestand ohnehin nicht gefährdet sei. Seltenere Arten würden dabei noch weiter zurückgedrängt.

Pro Ganzjahresfütterung

„Im Rahmen der industriellen Landwirtschaft und auch in vielen (Klein-)Gärten werden immer noch Unmengen von Pestiziden versprüht. Diese sind ein Grund für das Insektensterben, welches direkte Auswirkungen auf das Futterangebot der heimischen Vögel hat. Sterben Insekten nicht direkt, speichern sie die giftigen Chemikalien und landen so im Fettgewebe der Vögel“ so Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Tierschutzpartei in NRW und Kandidat für die Europawahl im nächsten Jahr.

Angelika Remiszewski, ebenfalls Landesvorsitzende in NRW, ergänzt hier noch: „Vögel finden aktuell auch in der warmen Jahreszeit weniger Futter als früher. Wildkräuter, die Insekten anziehen, gehen immer stärker zurück. Schottergärten gehören in ganz NRW leider zum täglichen Bild. Auch dadurch, dass Hecken und Sträucher abgeholzt wurden, haben viele Vögel ihren Lebensraum verloren. Nicht nur in der freien Natur, auch in den Gärten werden immer noch Brutplätze und Versteckmöglichkeiten zerstört, was den Bestand aller betroffenen Vogelarten bedroht. Hier muss dringend ein Umdenken von Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern einsetzen!“

Angesichts dieser Umstände kann in den Augen der Tierschutzpartei also zusammenfassend gesehen nicht mehr von dem viel zitierten „natürlichen Ausleseprozess“ gesprochen werden, so dass eine zusätzliche Unterstützung von menschlicher Seite aus dringend geboten ist.

Besonderheiten beachten!

Die meisten Singvögel füttern ihre Jungen mit proteinreicher Insektennahrung und Zugvögel ernähren sich grundsätzlich auf dieser Basis. In den Geschäften wird jedoch meistens ein reines Körnerfutter angeboten, wovon aber lediglich Altvögel oder reine Körnerfresser wie Spatzen oder Meisten profitieren. „Besonders bedroht sind in Deutschland die reinen Insektenfresser wie beispielsweise Rotkelchen, Zaunkönig und Schwalben“ so Sebastian Everding und ergänzt „Durch die Zumischung von Insekten wie Mehlwürmer in diese Körnermischungen können Sie gezielt den Insektenfressern helfen“.

Expertinnen und Experten verweisen jedoch darauf, dass unbedingt auf die Hygiene am Futterplatz geachtet werden sollte und dieser regelmäßig gereinigt werden muss. Insgesamt ist es auch anzuraten, das Futter in sogenannten Silos anzubieten und nicht mehr in traditionellen Futterhäuschen, damit die Vögel das Futter nicht durch ihren eigenen Kot verschmutzen können. Besondere Vorsicht gilt in der Jungvogel-Periode zwischen April und Juli. Hier empfehlen Forschende grundsätzlich auf Sonnenblumenkerne, fetthaltiges Futter und getrocknete Insekten zu verzichten, da es durch diese großen Futterbrocken zu gesundheitlichen Problemen und Todesfällen bei Nestlingen kommen kann.

Erdnüsse und Erdnussbruch sollten so angeboten werden, dass sich die Vögel nur kleine Teile entnehmen können. Wichtig wäre, dass sich eine Futtergabe in dieser Jahreszeit daran orientiert, was die Natur bietet, also Insekten und feine Sämereien. Ebenfalls lang diskutiert wurde hierzulande, ob die Vögel durch Zufüttern in eine Abhängigkeit zum künstlichen Nahrungsangebot gebracht werden und sie sogar bequem werden. Bestätigt werden kann anhand von aktuellen Beobachtungen von Futterplätzen durch Forschende über einen zwölfmonatigen Zeitraum hindurch, dass keinerlei Futterabhängigkeit entsteht.

Immer auch Wasser anbieten

Grundsätzlich sollte man immer, auch im Winter, zusätzlich Schalen mit Trink- oder Badewasser anbieten. Da das ausgelegte Futter in der Regel sehr trocken ist, benötigen die Vögel viel Wasser, welches im Winter oder auch in heißen Sommern oft nur schwer erreichbar ist. Die Befürchtungen, im Winter könnte das Gefieder vereisen, wurde inzwischen durch wissenschaftliche Beobachtungen widerlegt.

In Verbindung mit der Natur treten

Gerade die Fütterung der Vögel stellt, auch für Familien und Kinder, eine hervorragende Möglichkeit dar, die Natur und vor allem die Tierwelt zu erleben. Um dem Vogelschwund jedoch wirklich entgegenzuwirken, braucht es jedoch vor allem eins: intakte naturnahe Lebensräume und Gärten!

Weitere Tipps

  • Kein Brot, Brötchen oder Essensreste verfüttern.
  • Regelmäßig in kleinen Mengen geben (idealerweise vormittags und nachmittags)
  • überschüssiges Futter nach gegebener Zeit wieder entfernen.
  • Mehrere Futterplätze geschützt anlegen und verschiedenartig gestalten.
  • Futterplätze stets sauber halten.

Viele Bienenhotels sind ein Fall für die (Bio-)Tonne!

Rund 300 der 560 heimischen Wildbienenarten stehen auf der Roten Liste und sind somit akut vom Aussterben bedroht. Aber auch die Masse an Wildbienen sinkt stark, denn diese sind meist alleinlebend und können bestimmte Verluste nicht kompensieren. Viele Arten haben sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum; also an Nistplatz, Baumaterial und Nahrungspflanzen. Continue reading “Viele Bienenhotels sind ein Fall für die (Bio-)Tonne!”

IFG Anfrage zur Besteuerung von Pflanzenmilch

Durch den Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW wurde am 12. Juli 2023 per Mail folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesminsterium der Finanzen in Berlin übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Pflanzenmilch wird ohne sachlichen Grund höher besteuert als Kuhmilch, nämlich mit dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 % statt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies sollte bald ein Ende haben, weil sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geändert hat.

In einem Urteil vom 9.2.2006 V R 49/04) hat der BFH die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch noch als rechtmäßig angesehen, wenn auch mit einer sehr technischen Begründung: Die sog. zolltarifliche Einreihung, an die die Steuerermäßigung anknüpfe, habe Vorrang vor dem Gebot, dass gleichartige Waren gleich zu besteuern sind (Neutralitätsgrundsatz). Im Urteil vom 21.4.2022 (V R 2/22) hat der BFH seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert und dem Neutralitätsgrundsatz Vorrang eingeräumt. Nach dem Urteil vom 21.4.2022 müssen Holzhackschnitzel (eigentlich 19 %) wie Brennholz (7 %) besteuert werden. Wir meinen, daraus ergibt sich als Konsequenz:

Jetzt muss auch Pflanzenmilch ermäßigt besteuert werden!

Leider steht nach dem BMF-Schreiben vom 4.4.2023 zu befürchten, dass dazu der Rechtsweg beschritten werden muss. Das ist überflüssig: Der Begriff “Milch” im Umsatzsteuergesetz kann unproblematisch im normalsprachlichen Sinn ausgelegt werden und umfasst dann auch Pflanzenmilch. In der Presse, auf Wikipedia (s. die Lemmata Hafermilch, Sojamilch, Reismilch) und im Alltag wird unter “Milch” sowohl Milch tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs verstanden. Überdies sind sachliche Gründe für eine höhere Besteuerung der klima- und tierfreundlichen Pflanzenmilch nicht erkennbar und eine Ungleichbesteuerung deshalb auch verfassungsrechtlich zweifelhaft (siehe Rn. 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022).

Wir haben dazu folgende Fragen, zu denen wir um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten:
1. Wann war das BFH-Urteil vom 21.4.2022 Gegenstand von Besprechungen und welche Teilnehmer haben an diesen Besprechungen teilgenommen? Gibt es dazu Tagesordnungen und/oder Protokolle?
2. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, aus dem BFH-Urteil vom 21.4.2022 die Konsequenz zu ziehen, Pflanzenmilch ermäßigt zu besteuern? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
3. Gibt es und gab (auch unabhängig von diesem Urteil) im Bundesfinanzministerium Überlegungen zur Reichweite der Begriffe Milch und Milchmischgetränke und/oder zur umsatzsteuerlichen Gleichstellung von Pflanzen- und Tiermilch? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
4. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, dass die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch verfassungswidrig sein könnte (siehe Rn 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022)? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
5. Es wird um Übersendung der Unterlagen zu den Fragen unter 1. bis 4., insbesondere der Entscheidungsvorlage und der Bearbeitungen (Zeichnungen, Änderungen) während des Postumlaufs zum BMF-Schreiben vom 4.4.2023 (III C 2 – S 7221/19/10002 :004) gebeten.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitten wir Sie darum, uns vorab den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mitzuteilen. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an sonstige Dritte.

Sollten Sie den Landesverband NRW der Tierschutzpartei nicht für anspruchsberechtigt nach dem IFG halten, wird gebeten, diesen Antrag als Antrag der Unterzeichner anzusehen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und mit tierfreundlichen Grüßen

Angelika Remiszewski          Sebastian Everding
Landesvorsitzende                Landesvorsitzender

Erschütternde Zahlen zur häuslichen Gewalt

Der Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz verurteilt auf das Schärfste die zunehmende Gewalt in Partnerschaften und fordert eine entschlossene Bekämpfung dieses Problems. Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind erschütternd und verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf häusliche Gewalt. Es ist inakzeptabel, dass jeden Tag 432 Fälle von Gewalt in Partnerschaften in Deutschland gemeldet werden, wobei Frauen (71 %) überwiegend die Opfer sind. Dies entspricht einem Anstieg von 8,5 Prozent zum Vorjahr. Wir stehen entschieden an der Seite der betroffenen Frauen und setzen uns für ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen ein.

Wir fordern von Nordrhein-Westfalens Familienministerin Josefine Paul, dass sie sich stark macht für:

  1. Stärkere finanzielle Unterstützung von Frauenhäusern: Wir fordern eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Frauenhäuser, um mehr Plätze für betroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Es sollten ausreichend Ressourcen für die Unterbringung, Betreuung und Unterstützung der Opfer zur Verfügung gestellt werden.
  2.  Sensibilisierung und Prävention: Wir fordern die Durchführung von Bildungs- und Sensibilisierungsprogrammen in Schulen, Universitäten und der Gesellschaft, um häusliche Gewalt zu bekämpfen. Es ist wichtig, ein Bewusstsein für die Anzeichen von Gewalt zu schaffen und über Hilfsangebote und Unterstützungsdienste zu informieren.
  3. Stärkere Strafverfolgung von Tätern: Als Partei Mensch Umwelt Tierschutz setzen wir uns für eine konsequente Strafverfolgung von Tätern häuslicher Gewalt ein. Es sollte eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt in Partnerschaften geben, und die Strafen für Täter sollten angemessen und abschreckend sein.
  4. Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten: Wir fordern eine Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für betroffene Frauen. Es sollten leicht zugängliche Beratungsstellen eingerichtet werden, die psychologische Unterstützung, rechtliche Beratung und Hilfe bei der Sicherung von Unterkünften bieten.
  5. Stärkere Einbeziehung von Kindern: Wir betonen die Bedeutung des Schutzes und der Unterstützung von Kindern, die Zeugen oder Opfer häuslicher Gewalt sind. Es sollten spezielle Programme und Ressourcen für Kinder in Frauenhäusern bereitgestellt werden, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu adressieren und ihre traumatischen Erfahrungen zu bewältigen.
  6. Internationale Zusammenarbeit: Als Partei Mensch Umwelt Tierschutz befürworten wir eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt. Erfahrungen und bewährte Praktiken sollten ausgetauscht werden, um gemeinsam wirksame Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt in Partnerschaften zu entwickeln.

Diese Forderungen zeigen unseren Einsatz für den Schutz von Menschen vor häuslicher Gewalt und sollen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu verbessern und das Bewusstsein für dieses wichtige Thema in der Gesellschaft zu stärken.

Stoppt den Gänseabschuss in Krefeld!

Während in Städten wie Neuss nach großem öffentlichen Druck durch die Bevölkerung, zahlreiche Tierschutzvereine und uns als Partei die geplante Jagd auf Kanadagänse gestoppt wurde (Siehe Bericht hier), gehen die Abschüsse am Elfrather See in Krefeld aktuell ungebremst weiter. Nach aktuell vorliegenden Berichten der IG Kanadagänse und des Tierschutzvereins Notpfote Animal Rescue e.V. wurden zur Jahresendsaison schon fast 150 Gänse vor Ort geschossen. Nicht zu dieser Abschusszahl gehört eine große Anzahl an angeschossenen, schwer verwundeten und verkrüppelten Tieren, welche u. a. im Federheim des o.g. Vereins aufgenommen wurden. Zum Wochenende soll eine erneute Jagt am Elfrather See stattfinden und dabei nicht nur die adulten Tiere „aufs Korn“ genommen werden.

Was ist genau geplant?

Aus der Vorlage des Oberbürgermeisters „3193_22 – Konzept zur Regulierung der Gänse Population E-See.pdf“ kann entnommen werden, dass „mehrmals pro Woche ab Anfang/Mitte Mai eines Jahres Vergrämungsabschüsse auf Gössel auf solchen Flächen vorgenommen werden, auf denen Gänse nicht erwünscht sind. […] Am ehemaligen Badesee soll ferner unter Beachtung der Brutzeit eine temporäre Hundefreilaufwiese eingerichtet werden.“ Da die Stadtverwaltung diese Maßnahme „mehrmals pro Woche zu unterschiedlichen Tageszeiten unter Berücksichtigung der starken Besucherfrequentierung des Elfrather Sees“ durchführen will, ruft der Verein alle Tierfreund:innen auf, die Petition gegen die Abschüsse zu unterzeichnen. Zudem laden die ehrenamtlichen Aktiven am Wochenende 15. und 16. Juli 2023 verstärkt dazu ein, den Elfrather See zu besuchen, um dort entsprechende Erholung zu suchen und so die geplanten Abschüsse zu erschweren.

Unsere Forderungen, für Krefeld und überall:

  • keine Bejagung der Nil-, Grau- oder Kanadagänsen
  • tierschutzkonforme Populationskontrolle durch Austausch der Eier (Vorbild z. B. Düsseldorf)
  • alternativ als kurzfristige Lösung: Relokation (Umsiedlung) der Tierbestände
  • Akzeptanz der Gänse im Stadtgebiet / Aufklärungsarbeit an Schulen und Kitas

Gegen die Vorurteile schreibt die IG Kanadagänse:

  • Gänse sind für viele Menschen eine Attraktion. Es gibt kaum ein Motiv, welches öfters im Park fotografiert wird als Gänsefamilien im Gänsemarsch.
  • Es gibt kaum einen Vogel, der so viel Nähe zulässt und so gut zu beobachten ist. „Mittendrin statt nur dabei“ dürfen wir an ihrem Leben teilhaben und das sollten wir wertschätzen.
  • Wir Menschen können viel von Gänsen lernen, wenn wir bereit sind, uns einmal näher mit ihnen beschäftigen: Bescheidenheit, Zufriedenheit, Zusammenhalt … das ist für Gänse  selbstverständlich.
  • Wo uns der Dreck der Gänse stört, sollten wir uns um die Reinigung kümmern.
  • Eine Verdrängung der Gänse oder gar die Bekämpfung der liebevollen Langhälse ist der falsche Weg.

Statement unserer Partei:

„Eine Bejagung als ‚Ultima Ratio‘ kann und wird niemals eine Methode zur Reduzierung der Bestände von Nil- und Kanadagänsen sein!“, so Landesvorsitzender Sebastian Everding und begründet weiter „Weder verdrängen Gänse heimische Wasservögel, noch geht vom Gänsekot eine Gesundheitsgefahr aus. Sollte tatsächlich ein Überbestand festgestellt werden, so stehen zahlreiche alternative und tierschutzkonforme Möglichkeiten der Populationskontrolle zur Verfügung.”

Link zur Petition: https://www.change.org/p/populationskontrolle-stattjagd-auf-g%C3%A4nse-am-elfrather-see

 

Der Schlachthofskandal von Bad Iburg und unsere Forderungen

Mit erstaunlich geringer medialer Resonanz haben die Beamten der Polizei Osnabrück und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftssachen in Oldenburg Bilanz zu den zahlreichen Verfahren um den Schlachthof in Bad Iburg gezogen, einem der größten deutschen Schlachthofskandale überhaupt (Pressemitteilung vom 19.06.2023). Sie sehen die Gerichtsurteile gegen den Schlachthofbetreiber in Bad Iburg, dessen Mitarbeiter:innen, mehrere Fahrer:innen, Milchbäuerinnen und Milchbauern und Viehhändler:innen als ausreichend an: gegen insgesamt 67 Angeklagte bislang drei Freiheitsstrafen auf Bewährung und 41 Geldstrafen. Der Schlachthof hatte sich auf kranke und verletzte Rinder aus der Massentierhaltung „spezialisiert“ und die Tiere auf grausamste Weise geschlachtet. Milchbauern konnten so ihre schwerkranken Tiere mit Gewinn loswerden: Das Fleisch wurde an Restaurants, Fleischereien und Discounter verkauft.

Das Verfahren geht auf Ermittlungen der Soko Tierschutz zurück, die in vier Wochen weit über 200 Tierschutzverstöße gerichtsfest dokumentierte. Die Soko Tierschutz spricht von zu milden Strafen.  Man könne die Haupttäter nur als Folterknechte bezeichnen, für die eine Bewährungsstrafe nicht angemessen sei.

Massive Misshandlungen sind keine „Einzelfälle“, sondern Teil des Systems. In Bad Iburg gab es Dutzende, wahrscheinlich Hunderte Mitwisser:innen.

Wir fordern deshalb:

  • eine Heraufsetzung des Strafmaßes für Tierquälerei auf fünf Jahre und in schweren, insbesondere gewerblichen Fällen auf bis zu zehn Jahre
  • eine vollständige Gewinnabschöpfung
  • die Integration des Tierschutzstrafrechts in das allgemeine Strafgesetzbuch

Der grüne Agrarminister setzt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Heraufsetzung des Strafmaßes nicht um, weil er daran arbeitet, die Massentierhaltung „zukunftstauglich“ zu machen.

Wir meinen:

  • Leid darf keine Zukunft haben!
  • Keine Subventionen für die Viehhaltung, stattdessen Prämien für den Ausstieg aus der Tierhaltung und für die Umstellung auf tierfreie Agrarproduktion!

Urlaubszeit als Tierschutzzeit nutzen

In NRW haben die Sommerferien schon begonnen, in vielen anderen Bundesländern starten sie in Kürze. Auch im Urlaub können Reisende eine aktive Rolle am Urlaubsort übernehmen und Tieren und Vereinen  direkt vor Ort helfen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie wir alle etwas in den Ferien zum Tierschutz beitragen können:

  • Informiere dich im Voraus: Bevor du deine Reise planst, recherchiere über die Situation vor Ort und Vereine, die am Zielort tätig sind. Im Netz finden sich zahlreiche Informationen über bedrohte Arten, örtliche Schutzprojekte und verantwortungsvolle Tourismus-Initiativen.
  • Unterstütze nachhaltige Tierbegegnungen: Wähle Aktivitäten mit Respekt und Abstand zu den heimischen Tieren. Respektiere die natürlichen Lebensräume und vermeide Attraktionen und Orte, die Wildtiere in Gefangenschaft halten, missbrauchen oder ausbeuten. Wenn du vor Ort von derartigen Aktionen erfährst (z. B. Fotos mit Wildtieren) kläre andere Tourist:innen darüber auf.
  • Besuche stattdessen anerkannte Schutzgebiete und Naturschutzparks: Unterstütze finanziell und besuche Einrichtungen, die sich dem Schutz bedrohter Arten und deren Lebensräume widmen. Diese Orte bieten oft Bildungsprogramme und geführte Touren an, die es den Besucher:innen ermöglichen, die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung zu sehen.
  • Engagiere dich in der Freiwilligenarbeit vor Ort: Viele Tierschutzorganisationen freuen sich über jede Unterstützung. Mach vielleicht eine Art „Tagespraktikum“ in einem Tierheim oder einer anderen Einrichtung vor Ort. Die Möglichkeiten sind vielfältig und können die Pflege verletzter Tiere, die Renaturierung von Lebensräumen oder Bildungsarbeit umfassen.
  • Falls du mit dem Auto, Wohnmobil oder Co. anreist, kannst du dich erkundigen, ob Sachspenden vor Ort benötigt werden und dafür im Vorfeld eine kleine Sammlung organisieren. Achte hier aber unbedingt auf die Einfuhrrichtlinien, gerade im Nicht-EU-Ausland.

Flugpat:innen gesucht!

Auch eine Flugpatenschaft stellt eine großartige Möglichkeit dar, den Tierschutz im Ausland zu unterstützen. Recherchiere hier unbedingt bereits im Voraus Organisationen und Vereine, die solche Programme anbieten, um Tieren bei der Reise in ein neues Zuhause zu helfen. Nimm dafür im Vorfeld Kontakt auf und erkundige dich bereits frühzeitig nach den Abläufen und Anforderungen. Wichtig: Nicht alle Fluggesellschaften nehmen Tiere mit, die sogenannten „Billigflieger“ eigentlich nie. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Reisenden keinerlei Kosten entstehen, diese werden in der Regel durch die Vereine übernommen.

Noch etwas Urlaubsgeld übrig? Selbst wenn du an deinem Urlaubsort keine Unterstützung geben kannst, freuen sich Tierschutzvereine im Ausland und natürlich auch in Deutschland über jeden Euro. Für das Geld können Futter oder Medikamente gekauft werden und du kannst zudem jede Spende für einen eingetragenen Verein steuerlich geltend machen.

Wichtig am Ende: Teile dein Wissen! Nutze deine Reiseerfahrungen, um das Bewusstsein für den Tier- und Naturschutz zu erhöhen. Teile deine Erlebnisse in sozialen Medien oder mit Freund:innen und Familie, um andere dafür zu sensibilisieren.

Politischer Halbjahresbericht 2023 – Stadtrat Dortmund – Teil 3

Unser Team im Stadtrat Dortmund wird durch Angelika Remiszewski (Landesvorsitzende NRW) verstärkt, diese repräsentiert unsere Partei als sachkundige Bürgerin vor allem im Schulausschuss. Über das erste Halbjahr hat sie uns folgende Zusammenfassung zur Verfügung gestellt:

16. Sitzung des Schulausschusses vom 08.02.2023

Anfrage (TOP 5.2, hier 2.3) wurde bereits am 7.12. schriftlich von mir gestellt. Da sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen mit einer Anmerkung eingeklinkt hatte, wurde eine nochmalige Anfrage von mir verfasst, die den Punkt 3  der Grünen einschloss.

TOP 2.3 Aufbewahrung von Tablets in Schulen
1)Gibt es Planungen seitens der Stadt Dortmund, allen Schüler*innen an den Dortmunder Schulen sichere Unterbringungsmöglichkeiten für die iPads und anderen Wertgegenständen zur Verfügung zu stellen?
2)Ist die Stadt Dortmund mit Anbietern in Verhandlungen, die sichere Schließfächer kostenlos aufstellen und dann zu geringen Kosten vermieten incl. Wartung und Versicherung der Wertgegenstände?
4) Eine erhebliche Anzahl an iPads wird derzeit in den Schulen eingesetzt, die einen nicht unerheblichen Gegenwert haben. […] Welche Aufbewahrungsmöglichkeit sieht die Stadt Dortmund für den Verbleib dieser Geräte […] vor, die auch den versicherungsrechtlichen Vorschriften gerecht werden?

TOP 3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit in Dortmund
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Linke+ ihre beiden Anträge zurück.

TOP 3.5 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Frau Remiszewski (Linke+) zeigte sich irritiert, dass in der Vorlage zur Klimarelevanz angegeben sei, dass der Bau sich positiv auf den Klimaschutz auswirke, da der Bauantrag die Fällung von 70 Bäumen beinhaltet.

Zu TOP 4.2.1.
Dem Schulausschuss liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Stadt Dortmund mit anerkannten Jugendhilfeträgern aus den Stadtteilen zwecks Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz gestaltet werden kann […].

18. Sitzung des Schulausschusses vom 03.05.2023

TOP 2.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2023/24
Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) erkundigt sich kritisch, warum die nordstadtnahe Petri-Schule eine Eingangsklasse weniger bildet. Frau Remiszewski (Fraktion DIE LINKE +) erkundigt sich, warum die Liebiggrundschule weniger Züge habe. Herr Hagedorn erklärt, dass eine Antwort an anderer Stelle erfolge.

19. Sitzung vom 07.06.2023 (Niederschrift liegt noch nicht vor)
Habe zum TOP 4.2.1 Schulbegleitung angemerkt, dass dieses Thema die Fraktion DIE LINKE+ ja bereits im vergangenen Jahr eingebracht hätte, die Antwort der Verwaltung aber gewesen ist, dass die Gesetzeslage so sei und man das nicht ändern könne. Antwort: Das ist eine Frage der Zuständigkeit, andere Städte handhaben es anders.

Anmerkung: Anfragen/ Anträge für den Schulausschuss werden gemeinsam besprochen und beschlossen (in der Fachfraktion KiJuFa, deren Teil der Schulausschuss ist).

 

Sonstige Aktivitäten:

Neben der Tätigkeit in den Ausschüssen und der Fraktion ist die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen obligatorisch:

12.01.2023 Infoveranstaltung Zukunftsgarten (Zeche Hansa, 18.00)
21.01.: Workshop Mikropolitik (Keuning-Haus, 9.00)
25.01. Termin mit Pro Wildlife (Kongresszentrum 14.30)
01.05. Maikundgebung (Marsch zu den Westfalenhallen, 11.00)
04.05. Frauenpolitik (DSW Deggingstr., 17.00)
01.06. Termin mit Pro Wildlife (Henschel- Haus, 16.00) – Gemeinsam mit Sebastian Everding
15.06. Besuch des Familienzentrums RuFa e.V. (Huckarde 13.30) zwecks Rückmeldung für das Abstimmungsverhalten der Fraktion im Rat
19.06. Kritischer Besuch der Gesamtfraktion des Zoos Dortmund (16.00) – Gemeinsam mit Sebastian Everding

Weitere NRW-Berichte 1. Halbjahr 2023

1. AKUSW- und ABöOAB-Ausschüsse Dortmund
2. AUKV-Ausschuss Essen