Der Wolf als Sündenbock

Warum der Abschuss ein Sieg des Lobbyismus über die Vernunft ist

Der jüngste Beschluss, den Abschuss von Wölfen zu genehmigen, wirft tiefgreifende ethische, ökologische und gesellschaftliche Fragen auf. Diese bedürfen dringend einer kritischen Betrachtung. Wölfe sind faszinierende Lebewesen und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Ökosysteme. Als Spitzenprädatoren tragen sie maßgeblich zur Stabilität und Gesundheit der Natur bei. Der Abschuss dieser Tiere ist somit nicht nur ein Eingriff in das Leben einzelner Individuen, sondern auch in das komplexe Gefüge unserer Umwelt.

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Der Nutria: Mitgeschöpf statt Abschussobjekt

In Cottbus und vielen anderen Regionen verschärft sich die Debatte um die Nutria. Das Nagetier wird oft als „Schädling” oder „invasive Art” stigmatisiert, dabei ist es in Wahrheit ein friedfertiger Bewohner unserer Gewässer, der weitaus mehr Mitgefühl verdient, als ihm derzeit entgegengebracht wird. In der Berichterstattung – etwa durch die Tagesschau oder den rbb – werden die Tiere häufig einseitig als „Problem“ für den Hochwasserschutz und die Uferstabilität dargestellt.

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Hennigsdorf / Brandenburg: Warum „Bürgerwehren“ eine Gefahr für die Demokratie sind

Die Stadtverordnetenversammlung in Hennigsdorf (Brandenburg, Landkreis Oberhavel) sorgt mit einem Beschluss für bundesweite Aufmerksamkeit: Mit den Stimmen von CDU, AfD und der Fraktion „Bürger für Hennigsdorf“ wurde ein Antrag zur Einführung von „Sicherheitspartnern“ verabschiedet.

Kritiker sehen in dieser Form der Bürgerwacht eine Erosion des staatlichen Gewaltmonopols. Was oberflächlich als Maßnahme für mehr Sicherheit verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gefährliches Experiment, das nicht nur die „Brandmauer“ gegen Rechtsaußen weiter einreißt, sondern das Fundament unseres Rechtsstaats untergräbt. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass hier aus parteipolitischem Kalkül die Abgrenzung zum rechtsextremen Spektrum aufgegeben wird.

Das Einreißen der Brandmauer

Der Beschluss in Hennigsdorf hat eine besorgniserregende politische Tragweite. Indem die lokale CDU mit der AfD kooperiert, die vom Verfassungsschutz Brandenburg als rechtsextremistisch eingestuft wird, treibt sie die Normalisierung antidemokratischer Strömungen voran. Wenn demokratische Parteien die Rhetorik und die Forderungen der AfD übernehmen, stärken sie nicht die Mitte, sondern legitimieren radikale Narrative. Eine Bürgerwehr ist ein klassisches rechtes Mobilisierungsthema, das gezielt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen untergräbt.

Die Gefahr der Selbstjustiz und Einschüchterung

Bürgerwehren sind ein direkter Angriff auf unser staatliches Gewaltmonopol. Wer glaubt, Sicherheit durch selbsternannte Ordnungshüter zu gewinnen, irrt gewaltig. In einer funktionierenden Demokratie liegt die Verantwortung für öffentliche Sicherheit und Ordnung ausschließlich bei der Polizei. Bürgerwehren – egal wie harmlos sie benannt werden – schaffen eine Grauzone. In dem Moment, wo Laien anfangen „Hilfssheriff“ zu spielen, erschafft man nicht mehr Ordnung und Sicherheit, sondern viel mehr ein Klima der Einschüchterung. Diskriminierung und Machtmissbrauch sind da vorprogrammiert. Die Schwelle zur Nötigung und zur rassistisch motivierten Selektion, auch „Racial Profiling“ genannt, wird dadurch extrem niedrig. „Radical Profiling“ bedeutet, dass vorzugsweise Angehörige von Minderheiten nach ethnischen Merkmalen, Hautfarbe oder Religion kontrolliert werden, ohne dass konkrete Verdachtsmomente vorliegen müssen. Die Folgen sind doch klar vorhersehbar: Vom Gefühl des Unwohlseins bis hin zu Angst und letztendlich dem Meiden dieser von Bürgerwehren kontrollierten Plätze.

Wollen wir das? Wir dürfen nicht zulassen, dass rechte Hetze unter dem Deckmantel der Nachbarschaftshilfe die Rechtsstaatlichkeit untergräbt.

Subjektives vs. objektives Sicherheitsgefühl

Befürworter von Bürgerwehren führen häufig ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung an. Doch dieses Gefühl wird oft erst durch die populistische Rhetorik derer befeuert, die nun die Bürgerwehren fordern. Da die polizeilichen Kriminalstatistiken die Notwendigkeit solcher Gruppen meist nicht stützen, bleibt deren Nutzen fragwürdig. Eine Bürgerwehr löst keine sozialen Probleme, bekämpft keine Ursachen von Kriminalität, sondern schafft maximal eine Kulisse der Überwachung. Anstatt auf Überwachungsszenarien zu setzen, sollte Sicherheit durch staatliche Präsenz, soziale Maßnahmen und städtebauliche Konzepte gewährleistet werden. Ziel muss sein, das gesellschaftliche Miteinander zu stärken. Frauen und Männer in Warnwesten, welche den öffentlichen Raum „säubern“, sind der falsche Weg.

Historische Parallelen und Radikalisierung

Die Geschichte zeigt, dass Bürgerwehren oft die Vorstufe zu noch radikaleren Strukturen sind. In der Vergangenheit wurden solche Initiativen immer wieder von Rechtsextremen unterwandert oder sogar selbst ins Leben gerufen, um staatliche Strukturen lächerlich zu machen und eigene Machtansprüche im Kiez durchzusetzen. Die Grenze zwischen einem „besorgten Nachbarn“ und einem rechtsextremen Bürgerwehr-Aktivisten verschwimmt in der Praxis oft innerhalb kürzester Zeit.

Fazit: Ein fatales Signal

Der Beschluss von Hennigsdorf ist ein fatales Signal. Er suggeriert, der Staat sei nicht mehr in der Lage, seine Bürger zu schützen, und reicht gleichzeitig der AfD die Hand zur politischen Gestaltung. Wir dürfen nicht zulassen, dass die öffentliche Sicherheit privatisiert oder zum Spielfeld für politische Scharfmacher wird. Wer mehr Sicherheit will, muss in die Polizei und in soziale Prävention investieren. Bürgerwehren hingegen sind kein Zeichen von Stärke, sondern ein Symptom der Schwäche einer Demokratie, die beginnt, ihre eigenen Prinzipien aufzugeben. Der Schutz unserer Straßen gehört in die Hände von Profis, die an Recht und Gesetz gebunden sind – und nicht in die Hände von politisch motivierten Laien. Die „Brandmauer“ muss stehen, gerade wenn es um das Gewaltmonopol unseres Staates geht.

Heute ist Weltfrühgeborenentag

Am 17.11. wird seit 2011 jedes Jahr weltweit mit dem Welt-Frühgeborenen-Tag die Aufmerksamkeit auf eine große Patientengruppe gerichtet: die Frühgeborenen. Laut dem Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. erblicken jährlich 60.000 Kinder zu früh das Licht der Welt, und zwar vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche. Diese Kinder haben häufig keinen guten Start ins Leben, weil sie mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, viele sogar noch im Erwachsenenalter.

Um diesen Frühchen den Start ins Leben zu erleichtern, hat eine gemeinnützige Organisation eine Aktion ins Leben gerufen, die Kliniken mit selbst gehäkelten Oktopussen versorgt. Diese Kuscheltiere haben eine beruhigende Wirkung auf die Kleinen im Brutkasten. (oktopusfuerfruehchen.de)

Aktionstage wird es vielerorts geben, so auch das Klinikum Dortmund, das diesen Tag mit einem umfangreichem Programm begeht. Der Florianturm im Westfalenpark wird in der Farbe Lila erleuchten,

Enttäuschender Gerichtsbeschluss: Verfassungsgericht lehnt Befreiung von Unterstützungsunterschriften ab

Wir hatten gemeinsam mit vielen Mitgliedern und Freund:innen unserer Partei anlässlich der Brandenburger Landtagswahl 2024 eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die starre gesetzliche Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften (UU) eingereicht. Continue reading “Enttäuschender Gerichtsbeschluss: Verfassungsgericht lehnt Befreiung von Unterstützungsunterschriften ab”

Oberbürgermeister*innenwahl: Landesverband der Tierschutzpartei Brandenburg unterstützt unabhängige Kandidatur von Birgit Patz 

Frau Patz engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für unsere Stadt und trägt mit ihren Erfahrungen – sei es als Stadtverordnete oder als Lehrerin – zur Verbesserung des Zusammenlebens in der Stadt Brandenburg an der Havel bei. Continue reading “Oberbürgermeister*innenwahl: Landesverband der Tierschutzpartei Brandenburg unterstützt unabhängige Kandidatur von Birgit Patz “

Wir sammeln Unterschriften für eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Unterschriftensammeln

Update: Wir haben die Wahlprüfungsbeschwerde inklusive 284 Unterschriften rechtzeitig abgegeben. Vielen Dank für eure Unterstützung! Nun warten wir auf das Ergebnis der Wahlprüfungsbeschwerde (Aktenzeichen: VfGBbg 21/25). Dennoch dürft ihr euch trotzdem gerne weiterhin in unsere Unterstützungsdatenbank eintragen, um auch bei zukünftigen Aktionen unterstützen zu können.

Bitte unterstützt unsere Beschwerde beim Brandenburger Landesverfassungsgericht gegen die Benachteiligung der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl!

👉🏻 Ladet bitte das notwendige Formular herunter, druckt es aus, füllt es aus und unterschreibt. Bis zu 4 im Land Brandenburg wahlberechtigte Personen können auf einem Formular unterschreiben.

👉🏻 Schickt es uns danach bitte per Post an folgende Adresse. Formulare werden am Ende leider nur im Original akzeptiert.

Tierschutzpartei
Schreiersgrüner Straße 5
08233 Treuen

Oder ihr könnt euch das Formular auch per Post anfordern, indem ihr euch in unsere Unterstützungsdatenbank eintragt. Dann erhaltet ihr auch einen Rücksendeumschlag, den ihr nicht mehr frankieren müsst.

Diese Aktion ist vollkommen kostenlos für euch und ihr geht dadurch keinerlei Verpflichtungen ein. Ihr macht lediglich deutlich, dass ihr unsere Beschwerde unterstützt.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Doch worum geht es eigentlich?

Die Tierschutzpartei erreichte bei der Landtagswahl im Jahr 2019 über 30 000 Zweitstimmen. Das entsprach einem Anteil von 2,6 %.

Und dennoch mussten wir vor der darauffolgenden Landtagswahl im Jahr 2024 erneut unsere „Ernsthaftigkeit“ beweisen, indem wir monatelang zum Beispiel Menschen auf der Straße ansprechen mussten und darum betteln mussten, mit ihrer Unterschrift ihre Unterstützung für unseren Wahlantritt zu dokumentieren. Während von den großen Parteien schon längst überall Wahlplakate hingen, mussten wir weiterhin mit Klemmbrettern draußen herumlaufen und Unterschriften sammeln. Denn hätten wir am Ende keine 2000 Unterschriften für unseren Wahlantritt gesammelt, hätte es zur Landtagswahl keine Tierschutzpartei gegeben.

Aber wie kann es sein, dass wir trotz unserer über 30 000 Stimmen bei der letzten Wahl jetzt schon wieder mit Hilfe von (nur) 2000 Unterschriften „beweisen“ mussten, dass wir eine ernsthafte Wahloption darstellen? Wie kann es sein, dass die Ernsthaftigkeit unserer erneuten Wahlkampfbemühungen nach so einem Wahlergebnis überhaupt in Frage gestellt wird?

Das versteht niemand.

Daher hat einer unserer Kandidaten von 2024 sich mit einem Einspruch an den Landtag gewandt, damit er feststellt, dass diese Regelung aus dem Landeswahlgesetz eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber den großen Parteien darstellt.

Doch der Landtag sieht sich dafür nicht zuständig:

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[accordion-item title=”Beschluss des Landtages (aufklappbar)” state=closed]
Beschluss
in der Wahleinspruchssache des Herrn K. aus L.
Az.: WPA8/LTW24/8

gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 8. Sitzung am 27. Februar 2025 beschlossen:

Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

I. Sachverhalt

Mit am 12. Dezember 2024 bei der Präsidentin des Landtages eingegangenem Schreiben hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben.

Der Einspruchsführer wendet sich gegen das in § 24 Absatz 4 Satz 3 des Landeswahlgesetzes Brandenburg (BbgLWahlG) festgelegte Unterschriftenerfordernis für Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die nicht mit mindestens einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind.

Er trägt vor und beantragt festzustellen, dass die bei der Landtagswahl zur Anwendung gekommene Regelung des § 24 Absatz 4 Satz 3 BbgLWahlG unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und nach Artikel 22 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg gewesen sei, soweit auch die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) für die Zulassung ihrer Landesliste Unterstützungsunterschriften vorlegen musste, obwohl sie bei der vorangegangenen Landtagswahl 2,6 % der Zweitstimmen erhalten habe.

Dass Parteien Unterstützungsunterschriften zur Zulassung ihrer Wahlvorschläge sammeln müssten, obwohl sie bei der letzten Landtagswahl bereits mindestens 1 % der Zweitstimmen erhalten hätten, stelle eine Benachteiligung gegenüber den hiervon befreiten, im Landtag vertretenen Parteien dar, welche unnötig sei. Die Benachteiligung bestehe darin, dass die nicht befreiten Parteien für die Zulassung ihrer Wahlvorschläge einen erheblichen Aufwand betreiben müssten, von dem andere Parteien befreit seien, wodurch ihnen ein Wettbewerbsvorteil entstehe.

Durch die Regelung überschreite der Gesetzgeber seinen Gesetzgebungsspielraum. Das Unterschriftenquorum in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung verfehle seine beabsichtigte Wirkung. Bisher vorgebrachte Bedenken gegen eine zusätzliche Befreiung vom Unterschriftenquorum ausschließlich von Parteien mit einem vorangegangenen Wahlergebnis von über 1% griffen nicht durch.

Hinsichtlich der Einzelheiten des gesamten Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.

Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 6. Januar 2025 der Eingang seines Einspruchs bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt.

II. Entscheidungsgründe

Der Einspruch ist zurückzuweisen.

Der Landtag hat im Rahmen des Verfahrens lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl unter Anwendung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzuprüfen.

Für die Wahlen zum Landtag Brandenburg sieht das Landeswahlgesetz in § 24 Absatz 4 Satz 3 BbgLWahlG ein Unterschriftenerfordernis vor, nach dem „Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am Tage der Bekanntmachung des Wahltages nicht aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages mit mindestens einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind, […] außerdem der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift von wahlberechtigten Personen [bedürfen]; es sind erforderlich 1. für den Kreiswahlvorschlag mindestens 100 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem Wahlkreis, 2. für die Landesliste mindestens eins vom 1 000 der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl, höchstens jedoch 2 000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen.“

Das Unterschriftenerfordernis für die Tierschutzpartei für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg steht im Einklang mit dem Landeswahlgesetz, da die Partei am Tag der Bekanntmachung des Wahltages nicht mit einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten war.

Die Verfassungsmäßigkeit der Wahlvorschriften im BbgLWahlG hingegen wird nicht durch das Parlament selbst überprüft. Der Wahlprüfungsausschuss und der Landtag des Landes Brandenburg als Gesetzgeber überprüfen daher die Gültigkeit von Wahlrechtsvorschriften im Wahlprüfungsverfahren nicht auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung; diese Kontrolle ist dem Landesverfassungsgericht vorbehalten. Dem Landtag fehlt die Verwerfungskompetenz.

III. Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9 – 12 in 14469 Potsdam erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen.

Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg).
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Daher muss nun eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt werden! Gemäß § 59 VerfGGBbg wird diese Beschwerde jedoch nur geprüft, wenn 100 Wahlberechtigte dies ausdrücklich befürworten.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare werden von uns gebündelt an das Landesverfassungsgericht übergeben. Link zu unserer Datenschutzerklärung

Keine Zulassung zur Bundestagswahl – 2200 gesammelte Unterschriften waren zu wenig

Wie Ihr sicher schon erfahren habt, sind wir von der Tierschutzpartei Brandenburg nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden, weshalb wir auch nicht auf dem Wahlzettel stehen. Wir haben zwar alle erforderlichen Unterlagen für eine Landesliste korrekt und fristgerecht eingereicht, konnten insgesamt auch gut 2200 Unterstützungsunterschriften sammeln, aber auf Grund der verkürzten Frist leider nur ca. 1700 beglaubigte Unterschriften beim Landeswahlleiter einreichen.

Für die übrigen 500 Unterschriften reichte die Zeit zum beglaubigen leider nicht mehr aus, da einige Briefe gut drei Wochen unterwegs waren. Der Postweg, einmal hinschicken und wieder zurück, aber auch die Bearbeitungszeit bei den zuständigen Ämtern, dauerte einfach zu lange, was wir durch die vorgezogene Bundestagswahl und die damit deutlich kürzeren Fristen nicht mehr ausgleichen konnten.

Das finden wir natürlich ungerecht. Bei der Bundestagswahl 2021 hatten uns allein in Brandenburg noch fast 40.000 WählerInnen gewählt. Das waren starke 2,6% für die Tiere, für die Umwelt und für die Menschen.

Trotzdem, auch wenn wir nicht auf dem Wahlzettel stehen dürfen: BITTE! Bitte geht wählen. Macht eure Kreuze und nutzt euer Wahlrecht. Es ist wichtig, seinen Teil zur Demokratie beizutragen, um sie zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Dabei kann es selbstverständlich durchaus sinnvoll sein, seine Stimme gegen den Rechtsruck einzusetzen.

Bitte geht wählen!

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Hier ist unsere Pressemitteilung zur Nichtzulassung:

Nicht zur Bundestagswahl zugelassen – Über 2200 gesammelte Unterschriften reichen nicht aus

Der Landeswahlausschuss in Brandenburg ist dem Vorschlag der Landeswahlleitung gefolgt und hat die Landesliste der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Als Grund wurden fehlende Unterstützungsunterschriften genannt.

Für die vorgezogene Bundestagswahl war die Hürde von 2000 zu erbringenden gültigen, das heißt durch die Meldebehörden bestätigten Unterstützungsunterschriften leider nicht gesenkt worden, obwohl der Zeitraum für das Sammeln der Unterschriften dieses Mal deutlich verkürzt war. Dadurch wurde es den meisten außerparlamentarischen Parteien erheblich erschwert, bei der Wahl anzutreten.

Auch für die Tierschutzpartei erwies sich diese Hürde nun letztlich als zu hoch. Insgesamt konnten zwar über 2200 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, doch für die Wahlzulassung ausgereicht hat es dennoch nicht, da zu der sehr kurzen Frist noch teils erhebliche Verzögerungen bei Postdienstleistern sowie bei der Bearbeitung der Unterschriften in einigen Meldeämtern erschwerend hinzukamen. So konnten bis zum Stichtag am 20. Januar beim Landeswahlleiter in Potsdam nur 1706 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht werden. Bis zum 24. Januar kamen per Post bei der Tierschutzpartei noch 291 weitere bestätigte Unterschriften von den Meldeämtern an.

Bei der Bundestagswahl 2021 hatten fast 40.000 WählerInnen in Brandenburg der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ihre Stimme gegeben und sich so für Tierschutz, ernsthaften Klima- und Umweltschutz sowie soziale Gerechtigkeit ausgesprochen. Um ihren Wählern dies auch bei der kommenden Bundestagswahl zu ermöglichen, wird die Partei mögliche Schritte prüfen, um die tatsächliche Zahl der gesammelten Unterstützungsunterschriften noch geltend machen zu können.

Presseerklärung BB 24.01.25

Tierschutzpartei Brandenburg stellt Landesliste zur Bundestagswahl auf

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Brandenburg lud am vergangenen Wochenende neben dem Landesparteitag auch zur Aufstellungsversammlung ein, um die Landesliste für die Bundestagswahl zu bestimmen.

Diese umfasst insgesamt 12 Kandidatinnen und Kandidaten.

Auf Platz 1 wurde Adrian Bendix aus der Gemeinde Steinhöfel gewählt. Er ist Schriftführer des Landesverbandes und Beisitzer im Bundesvorstand. Außerdem vertritt er uns auf kommunalpolitischer Ebene im Kreistag Oder-Spree, wo er in einer Fraktion mit den Linken sitzt. Der Marktgärtner Bendix steht für ein Ende der Profitmaximierung auf Kosten von Menschenwürde und Artenvielfalt. „Da in der Agrarpolitik vieles sehr schlecht geregelt ist, würde ich mich für eine Agrarwende einsetzen, die wirklich bei den Bürger:innen ankommt und den Namen auch verdient“.

Auf den zweiten Platz wurde David Röwer aus Fürstenberg gewählt. Röwer ist seit 2019 Kommunalpolitiker in der Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg und seit 2024 im Kreistag Oberhavel in einer Fraktion mit den Grünen. Bei der Landtagswahl im September erzielte er als Direktkandidat mit 7,3 Prozent der Erststimmen einen Achtungserfolg für die Tierschutzpartei. David „Röwi“ Röwer setzt sich neben einem Jagdverbot für ein Ende der Massentierhaltung ein. „Schon alleine aus Klimaschutzgründen sollte diese längst der Vergangenheit angehören“, sagt Röwer. „Viel mehr sollten wir als Gesellschaft im Einklang mit der Natur leben. Und nicht gegen sie.“

Auf den dritten Platz wurde Christiane Müller-Schmolt aus Eichwalde gewählt. Sie ist seit 2021 Landesvorsitzende der Tierschutzpartei Brandenburg und Expertin für Wolf und Jagd. Bereits mehrfach konnte Müller-Schmolt im Fernsehen zu diesen Themen Stellung beziehen und fachkundig aufklären. Darüber hinaus ist sie im Bündnis Allianz-Wolf-Brandenburg aktiv und engagiert sich beim BUND Brandenburg. Christiane Müller-Schmolt möchte im Bundestag mit den falschen Argumenten der Jagdlobby aufräumen. „Die Fake News der Jäger sollten weder im Bundestag noch in den Landtagen zulässig sein“, sagt Müller-Schmolt. „Es ist falsch, Tiere aus Bequemlichkeit zum Sündenbock zu machen. Die Einteilung in Nützlinge und Schädlinge hilft uns da nicht weiter. Deshalb müssen wir davon wegkommen.“

Unsere vollständige Landesliste:

1. Adrian Bendix
2. David Röwer
3. Christiane Müller-Schmolt
4. Kerstin Hamann
5. Mandy Warrad
6. Evgueni Kivman
7. Ronald Plagens
8. Julia Dönninghaus
9. Matthias Albrecht
10. Sabine Gauß
11. Kristina Melzer
12. Pamela Kleinmann

Doch leider läuft uns die Zeit davon. Um für die Bundestagswahl zugelassen zu werden, müssen noch sehr hohe Hürden übersprungen werden.

„Hatten wir beim ursprünglichen Termin für die Bundestagswahl noch gut 300 Tage und vor allem den Sommer über Zeit, um die erforderlichen 2000 Unterschriften zu sammeln, sind es jetzt keine 50 Tage mehr“, sagt Fatima Zibi vom Landesvorstand. „Das empfinden wir als klare Benachteiligung.“

Deshalb die dringende Bitte des Landesvorstandes:

Auf der Tierschutzpartei Homepage findet ihr das Unterschriftenformular zum Ausdrucken. Hier der Link: https://www.tierschutzpartei.de/partei/wahl/bundestagswahl-2025/

Wir würden uns riesig freuen, wenn ihr dieses ausgefüllt und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle zurückschicken würdet.

Tierschutzpartei Brandenburg
c/o Markus Kirschning
Dorfstr. 14 A
14662 Mühlenberge OT Haage