Unterstütze die Partei Mensch Umwelt Tierschutz-NRW bei der Bundestagswahl 2025!

Unterstütze die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bei der Bundestagswahl 2025!

Liebe Freund:innen,

für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 benötigt die Partei Mensch Umwelt Tierschutz eure Unterstützung – konkret für die Landesliste Nordrhein-Westfalen. Damit wir auf dem Wahlzettel stehen können, müssen wir in Nordrhein-Westfalen 2000 Unterstützungsunterschriften sammeln.

Warum sind Unterstützungsunterschriften wichtig?

Parteien, die noch nicht im Bundestag vertreten sind, müssen gemäß Wahlrecht nachweisen, dass sie genügend Rückhalt in der Bevölkerung haben. Dies geschieht durch das Sammeln von Unterstützungsunterschriften. Eure Unterschrift ermöglicht es uns, zur Wahl anzutreten und uns für eine gerechtere und nachhaltigere Politik einzusetzen – für die Umwelt, den Tierschutz und die Rechte aller Lebewesen.

Wie kannst du uns helfen?

Du kannst ganz einfach helfen, indem du das Formular für Unterstützungsunterschriften ausfüllst und uns zuschickst. Deine Unterschrift zählt, wenn du wahlberechtigt bist und in Nordrhein-Westfalen wohnst. Du kannst auch Freundinnen, Freunde, Bekannte und Verwandte darum bitten, uns mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Wichtig: Jede Person darf nur eine Partei mit ihrer Unterschrift unterstützen. Deine Unterschrift ist dabei keine Stimmabgabe, sondern lediglich eine Bestätigung, dass du uns die Teilnahme an der Wahl ermöglichst.

So geht’s:

  1. Lade das Unterstützungsformular hier herunter.
  2. Fülle das Formular bitte vollständig aus. Es müssen alle Angaben korrekt und lesbar sein.
  3. Schicke das ausgefüllte Formular an uns zurück. Unsere Adresse findest du unten.

Hinweis: Das Formular darf nicht elektronisch übermittelt werden. Es muss per Post im Original bei uns eingehen. Die gesammelten Unterschriften werden dann den Wahlbehörden vorgelegt.

Rücksendeadresse für die Formulare:

Partei Mensch Umwelt Tierschutz
c/o Andrea Dörner
Postfach 260122
40094 Düsseldorf

Bitte schicke die ausgefüllten Formulare an diese Adresse, damit wir sie gebündelt bei den zuständigen Behörden einreichen können.

Deine Unterschrift zählt!

Gemeinsam können wir die politischen Rahmenbedingungen ändern und uns für eine bessere Zukunft für Mensch, Umwelt und Tiere einsetzen. Jede Unterschrift bringt uns einen Schritt näher zu einer erfolgreichen Teilnahme an der Bundestagswahl 2025.

Wir danken dir von Herzen für deine Unterstützung!

Falls du Fragen hast, kannst du uns jederzeit kontaktieren unter: nrw@tierschutzpartei.de

 

Neuer Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz NRW gewählt:

Am 31. August 2024 fand der Landesparteitag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz Nordrhein-Westfalen statt, bei dem wir einen neuen Landesvorstand gewählt haben.

Wir möchten uns herzlich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für ihr herausragendes Engagement für Mensch, Umwelt und Tierschutz sowie ihren unermüdlichen Einsatz für die Partei bedanken.

Eure Arbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, unsere Visionen zu verwirklichen und den Schutz von Mensch, Umwelt und Tieren in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

Mit großer Freude gratulieren wir den neu gewählten Mitgliedern des Landesvorstands und heißen sie herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, um den Schutz von Mensch, Umwelt und Tieren in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben.

Gemeinsam werden wir die Ziele der Partei Mensch Umwelt Tierschutz in NRW mit Entschlossenheit verfolgen und uns für eine nachhaltige und gerechte Zukunft einsetzen.

Wir wünschen einen dinostarken ersten Schultag!

Heute ist es endlich so weit: der erste Schultag an Grundschulen in NRW und in den folgenden Wochen auch in vielen anderen Bundesländern. Die Einschulung ist dabei stets ein besonderer Tag im Leben aller Erstklässler, ihrer Eltern sowie für viele weitere Verwandte, Freunde und Bekannte.

 

Zum Schulstart wünschen wir euch
viel Spaß in der Schule,
nette Lehrerinnen und Lehrer,
neue Freundinnen und Freunde
und – nicht zu vergessen – viel Freude am Lernen!

Freiheit für Paul Watson!

#freepaulwatson

Am 21. Juli 2024 wurde Paul Watson, Gründer der Sea Shepherd Conservation Society (SSCS) und Co-Gründer von Greenpeace von dänischen Behörden auf Grönland festgenommen. Der Grund für die Festnahme ist ein internationaler Haftbefehl aus Japan aus dem Jahre 2010. Hier wird Watson Sachbeschädigung im Rahmen einer Störaktion gegen den japanischen Walfang vorgeworfen. Laut der Paul Watson Foundation (CPWF) ist die Verhaftung „politisch motiviert“. Der Aktivist geriet in das Visier der japanischen Regierung wegen seines Kampfes gegen den Walfang. Bei einer Auslieferung droht ihm eine lange Haftstrafe.

Der Landesverband der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW und die Delegation der Tierschutzpartei im Europäischen Parlament appellieren in aller Form an die dänische Regierung Paul Watson freizulassen!

Biodiversität und damit zusammenhängend ein gesunder Ozean bilden die Grundlage unser aller Existenz. Wir sollten Individuen, die sich für Tier- und Umweltschutz starkmachen, unterstützen und nicht inhaftieren! Anbei findet ihr den Link zur Petition:

https://www.paulwatsonfoundation.org/freepaulwatson/

Danke im Voraus für eure Mithilfe!

(nk)

Warum Käse oft nicht vegetarisch ist

Echtes Labkraut wurde bei unseren Vorfahren häufig zur Käseherstellung genutzt → Heutzutage wird der Käse in den meisten Fällen mit tierischem Lab hergestellt.

Tierisches Lab ist ein Gemisch aus den Enzymen Chymosin und Pepsin, welches im Magen junger Kälber, Schafe oder Ziegen vorkommt. Es ist also ein Gerinnungs-Ferment im Magen von noch Milch trinkenden Lebewesen. Dieses spaltet das in der Milch enthaltene Eiweiß Casein auf. So dickt Milch ein, ohne dass sie sauer wird und die Babys können ihre Nahrung leichter verdauen.

Somit ist der meiste Käse gar nicht vegetarisch, wie viele Menschen glauben! Das zeigt wieder einmal, wie sinnvoll es ist, lieber gleich rein pflanzliche Angebote zu nehmen.

(cd)

Danke Dortmund! Stimmenzuwachs bei der Europawahl

Mit 6.007 Stimmen konnte das Team des Dortmunder Kreisverbandes der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) über einen deutlichen Stimmenzuwachs von 0,7 % im Vergleich zur Europawahl im Jahr 2019 freuen. In diesem Jahr gaben noch 3.975 Dortmunder:innen (1,7 %) ihre Stimme für Menschen- und Tierrechte sowie den Umwelt- und Klimaschutz. Erfreulicherweise steigerte sich auch die Wahlbeteiligung in Dortmund auf 61,5 %(58,5 %, 2019).

Zweiter Nationalpark für NRW – Teil 1

Nationalparke sind Landschaften, in denen Natur sich selbst und ihren eigenen Gesetzen überlassen bleibt. Sie schaffen oder bewahren Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere und sind deshalb unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Erde. Im Nationalpark und allen Wäldern gilt ein ganzjähriges Feuer- und Rauchverbot. Grundsätzlich sind offene Feuer in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten. Feuer ist nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei müssen mögliche Waldbrandstufen beachtet werden.

Während in allen 16 deutschen Nationalparks noch Tiere gejagt werden, machen andere Nationalparks in Mitteleuropa vor, wie es geht: Im schweizerischen Nationalpark, dem ältesten Nationalpark Mitteleuropas, wird seit seiner Gründung im Jahr 1914 nicht gejagt. Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in NRW ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden.

In einer Pressemitteilung vom 18.012024 teilt „Nationalpark Arnsberg Wald“ mit:

Nationalpark Arnsberger Wald bleibt aktuell!|

Für das kreisübergreifende Bündnis aus Naturschutzvereinen und Sauerländischem Gebirgsverein bleibt ein Nationalpark Arnsberger Wald im landeseigenen Wald zwischen Arnsberg, Meschede und Möhnesee weiter aktuell!

Zwar haben die Kreistage in Meschede und Soest den Diskussionsprozess über eine eventuelle Bewerbung mit den Stimmen von CDU und FDP im Dezember letzten Jahres vorzeitig beendet, abgewürgt wurde damit aber nur das im letzten Jahr eingeleitete Bewerbungsverfahren der Landesregierung.

Wir sind davon überzeugt, dass ein Nationalpark für die Natur und unsere Region wichtig ist. Deshalb bleiben wir dran und werden mit Veranstaltungen, Exkursionen und weiterer Öffentlichkeitsarbeit für einen „Nationalpark Arnsberger Wald“ im landeseigenen Wald werben.

Wir werden die Politik nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und den Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, ihre Meinung zu äußern. Nordrhein-Westfalen ist noch weit davon entfernt, die politisch gesteckten Ziele für naturbelassene Wälder zu erfüllen: 5 % der Waldfläche sollen sich unbeeinflusst von wirtschaftlichen Nutzungsinteressen entwickeln können,

  • damit seltene und vom Aussterben bedrohte Arten alter Wälder überleben können,
  • damit in diesen Wäldern natürliche Entwicklungen des Werdens und Vergehens über Jahrzehnte und Jahrhunderte ungestört von Nutzungsinteressen des Menschen möglich sind,
  • damit sich die vielen naturinteressierten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfreuen und erholen können in einem Nationalpark, abseits – aber erreichbar – von einer hektischen, dicht besiedelten und lauten Alltagswelt,
  • damit wir in naturbelassenen Wäldern Umweltforschung und Umweltbildung ermöglichen, dringend notwendig angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise und der weithin zurecht beklagten zunehmen Entfremdung weiter Teile der Bevölkerung von ihrer natürlichen Umwelt und
  • damit unsere Region mit einem Nationalpark die Aufwertung erfährt, die sie verdient.

CDU und FDP beider Kreistage wollten keinen Raum geben für gründliche Information und ausführliche Diskussion. Bis März dieses Jahres wäre Zeit gewesen, sich zu informieren über existierende Nationalparke, Erfahrungen von Bürgermeistern aus deren Umfeld, Erkenntnisse von Touristikern, Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen im Umfeld des Eifel-Nationalparks, Umgang mit Jagd und Borkenkäfer.

Viele der vorgetragenen Gegenargumente waren falsch oder übertrieben. Über berechtigte Fragen und Bedenken hätten wir Naturschutzvereine gerne diskutiert, gerne hätten wir auch an Diskussionsveranstaltungen mit externen Experten und Politikern mit „Nationalparkerfahrung“ mitgewirkt.

Mindestens als wenig engagiert, muss man das Agieren der Landesregierung bewerten. Niemand aus Düsseldorf ließ sich hier vor Ort blicken, um bei den eigenen Leuten wenigstens für einen gründlichen und fairen Diskussionsprozess zu werben. Im Übrigen war das Bewerbungsverfahren zeitlich viel zu eng und völlig einseitig ausschließlich auf die Kreistage zugeschnitten. Der angestrebte Nationalpark ist eingebettet in den existierenden, viel Größeren und wirtschaftlich genutzten „Naturpark Arnsberger Wald“.

Wir werden uns auch dort einsetzen, für mehr Natur und für mehr naturbelassene Wälder! Er erstreckt sich als größte zusammenhängende Waldlandschaft in NRW von Arnsberg-Voßwinkel im Westen, Rüthen im Osten, von der Ruhr im Süden bis zur Haar im Norden. Damit ist er mit seiner zentralen Lage in NRW ein unverzichtbarer Baustein im landesweiten Biotopverbund.

Es bleibt abzuwarten, wie es weiter geht. Ein Bürgerbegehren ist gescheitert, eine Beteiligung der Kommunen aber nicht erforderlich.

(BvH)

Storchenpaar brütet in Dortmund

Der Horst steht schon 10 Jahre auf dieser Wiese, aber erst im letzten Jahr hat ein Weißstorchpaar zum ersten Mal dort gebrütet und erfolgreich zwei Küken groß gezogen. In diesem Jahr sind es sogar drei.
 
Meister Adebar, wie er auch in Märchen und Sagen genannt wird, ist allgemein als Glücksbringer bekannt. Jeder kennt den Storch als Überbringer der freudigen Nachricht, wenn sich Nachwuchs ankündigt.
 
Sie fliegen bis zu 20.000 Kilometer im Jahr. Nach Afrika und wieder zurück. Diese Energieleistung, dieses innere Wissen, wohin ihr Weg geht. Ohne Zögern folgen sie ihrem Instinkt und orientieren sich an dem, was sie bereits vor ihrem ersten Flug schon wussten. Genauso, wie sie in jedem Jahr mit demselben Partner ihren Nachwuchs groß ziehen. Weltoffenheit und ein weiter Horizont sind wohl die am besten passenden Attribute.
 

Diskussionfrage: Sind christliche Feiertage noch zeitgemäß?

Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2022 gehören nur noch rund 48 Prozent der deutschen Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Konfessionen an und die Gesellschaft wird grundsätzlich immer diverser. Trotzdem sind bundesweiten und auch in NRW Tage mit einem christlichen Anlass wie Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und Co gesetzlichen Feiertage. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Gesellschaft nicht mehr weiß, was Christ:innen an Tagen Pfingsten oder Fronleichnam eigentlich genau feiern.

Dass Fronleichnam die Feier der Gegenwart Christi in der Eucharistie darstellt, wird Menschen mit jüdischem, buddhistischem oder muslimischem Glauben, einer Naturreligion oder ohne jede Religionszugehörigkeit maximal in Form des arbeitsfreien Tages eine Freude machen. Auf der anderen Seite müssen diese dann auf Urlaubstage zurückgreifen, um das Zuckerfest, Jom Kippur oder Beltane zu feiern.

Wären hier vielleicht arbeitsrechtlich verankerte Zusatz-Urlaubstage eine Lösung oder die Bundesländer behalten die Anzahl der Feiertage, legen diese aber bewusst auf Tage ohne „christlichen Hintergrund“ oder stattdessen mehr “politische Feiertage”? Oder sollte aus Gründen der Tradition alles so bleiben wie es derzeit ist?

Diskutiert gerne dieses Thema mit uns in den NRW-Social-Media-Kanälen bei Instagram und Facebook!

Heute ist IDAHOBIT und Selbstbestimmungsgesetz überwindet letzte Hürde

Pünktlich zum heutigen IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) wurde in Deutschland ein wichtiger Meilenstein erreicht:
Das #Selbstbestimmungsgesetz hat die letzte echte Hürde überwunden und den Bundesrat passiert. Somit kann und soll es wie geplant noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Happy #IDAHOBIT allen Betroffenen!

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es Menschen künftig erleichtern, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie Vornamen ändern zu lassen.

Es ist ein wichtiger Schritt für transgeschlechtliche und allgemein nichtbinäre Personen, da bei ihnen das bei der Geburt eingetragene Geschlecht nicht ihrer tatsächlichen Geschlechtsidentität entspricht, sowie für intergeschlechtliche Personen, die trotz biologisch nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen einfach dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeteilt wurden. Mit der Zuordnung zum falschen Geschlecht gehen meist auch diesem Geschlechtseintrag entsprechende und damit unpassende Vornamen, sogenannte Deadnames, einher.
Diese beiden Missstände vergleichsweise unkompliziert beheben zu können, sorgt nicht nur dafür, dass mehr Menschen auch offiziell die Personen sein können, die sie schon immer waren, sondern wird höchstwahrscheinlich auch die Selbstgefährdungs- und Suizidraten unter Betroffenen senken.

Es ist zwar schon länger möglich, eine Änderung des eigenen Geschlechtseintrages zu beantragen, aber bisher ist das ein langwieriger, kostspieliger und im Zweifelsfall auch diskriminierender und entwürdigender Prozess, der auch nicht zwingend erfolgreich ist. Bislang sind dazu nämlich zwei voneinander unabhängige Sachverständigen-Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll dafür künftig eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ausreichen. Bei Minderjährigen über 14 mit Zustimmung der Sorgeberechtigten, bis 14 Jahre durch die Sorgeberechtigten. Jedoch können diese im Zweifelsfall durch ein Familiengericht zum Wohle der minderjährigen Betroffenen überstimmt werden. So ist es auch aktuell vor der Einführung des neuen Gesetzes bereits Praxis.

In der Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz wurden und werden von Gegner:innen immer wieder verschiedene Bedenken geäußert, daher möchten wir an dieser Stelle noch auf drei besonders häufige davon eingehen:

Können Menschen mit dem neuen Gesetz ihr Geschlecht einfach munter hin- und herwechseln?
Nein. Es ist vorgesehen, dass eine erneute Änderung erst nach einem Jahr wieder möglich ist – falls Betroffene die Änderung am Ende doch bereuen. Und darüber hinaus ist zu bedenken, dass natürlich auch an allen dafür relevanten Stellen die entsprechenden Änderungen vorgenommen werden müssen, also z. B. Personalausweis, Führerschein, bei Banken, Versicherungen, beim Arbeitgeber, ggf. im Grundbuch, etc. Das ist nicht nur mit viel Aufwand verbunden, sondern bei offiziellen Dokumenten auch mit Kosten.

Wird durch das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, dass Minderjährigen Hormone gegeben oder gar geschlechtsangleichende Operationen bei ihnen durchgeführt werden können?
Nein. Hier ändert sich am Ist-Zustand nichts, denn die Gesetzesneuerung bezieht sich da rein auf Personenstand und Namen.

Was ist mit Schutzräumen für Frauen? Müssen entsprechend vorbelastete Frauen befürchten, dort künftig von Männern belästigt zu werden, die zu diesem Zwecke ihren Geschlechtseintrag ändern lassen?
Nein. Wie zuvor ausgeführt ist es mit einem einfachen Gang zum Standesamt noch nicht getan, sondern es müssen natürlich auch alle Dokumente etc. entsprechend geändert werden. Das alleine ist natürlich noch keine echte Sicherheit, aber zumindest eine deutliche Hürde. Jedoch gilt in entsprechenden Schutzräumen auch weiterhin das Hausrecht, sodass im Zweifelsfall Personen abgewiesen werden können, wenn dadurch z.B. eine Retraumatisierung anderer Schutzbedürftiger zu befürchten wäre. Dies bezieht sich jedoch dann auf konkrete Fälle vor Ort, ermöglicht aber im Sinne der Antidiskriminierung keine pauschale Abweisung, damit auch trans Frauen ohne vorherige geschlechtsangleichende OP dort Schutz suchen und finden können.

Weitere Informationen dazu findet ihr z. B. beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

(bw)