Bundesparteitage
Der Bundesparteitag ist das höchste Organ der PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ. Er findet mindestens einmal jährlich statt und kann als Mitgliederversammlung, Delegiertenparteitag oder Sonderparteitag durchgeführt werden. Stimmberechtigte Mitglieder entscheiden dort über wichtige Angelegenheiten der Partei und wählen zentrale Parteigremien. Anträge können von verschiedenen Parteiorganen und Mitgliedern eingebracht werden.
Auf dem Bundesparteitag wird unter anderem der Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts, der Kassenprüferung und die Kandidierenden für die Europawahl gewählt.
Weitere Aufgaben des Bundesparteitages sind die Beschlussfassung über:
Die Aufgabe des Bundesparteitages, Sonderparteitages oder des Delegiertenparteitages ist die Beschlussfassung über:
a) die Satzung und das Programm der Partei,
b) den Rechenschaftsbericht und die Entlastung des Bundesvorstandes,
c) die Regelung des Finanzhaushalts und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
d) die Schiedsordnung des Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts der
Landesverbände,
e) zum Parteitag eingebrachte Anträge,
g) die Bildung von Kommissionen auf Bundesebene,
h) die Wahlordnung und die Entscheidung zur Beteiligung an Wahlen sowie ggf. zur Aufstellung gemeinsamer Listen mit anderen Parteien gemäß den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
i) die vorzeitige Abwahl von Mitgliedern des Bundesvorstandes,
j) die Auflösung von Gebietsverbänden und Parteiorganen nach ergangenem Urteil des Bundesschiedsgerichts,
k) die Verschmelzung mit einer anderen Partei,
l) die Gründung von parteinahen Organisationen bzw. Institutionen,
m) die Geschäftsordnung des Bundesparteitages,
n) die Auflösung der Partei,
o) die Durchführung von Urabstimmungen
Mehr zu unseren Bundeparteitagen findest du in unserer Satzung.
Hier findest du eine Übersicht über unserer vergangenden Bundesparteitagen:
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