Samstag: Demo und Aktionen gegen Dortmunder Schliefenanlage

Am Samstag, dem 11. November demonstrieren wir unter dem Motto „Für Schliefenfüchse ist 365 Tage Aschermittwoch“ ab 11 Uhr in Dortmund-Mengede gemeinsam mit dem Netzwerk Fuchs und vielen anderen Akteuren, Vereinen und Initiativen gegen die Schliefenanlage des DTK Dortmund 1 e.V.

Die Anlage im Stadtteil Westerfilde liegt sehr weit außerhalb, aus diesem Grund haben wir entschieden, im Stadtbezirkszentrum in Mengede neben dem Wochenmarkt zu demonstrieren und die Bevölkerung darüber aufzuklären, was in der Nachbarschaft hinter hohen Zäunen passiert. Dort sind drei Fuchsschwestern die „Trainingsobjekte“ in der Jagdhund-Ausbildung für die Baujagd. Zu diesem Anlass werden wir auch einige Szenen der „Ausbildung“ schauspielerisch nachstellen.

Treffpunkt: Marktplatz Dortmund-Mengede
Datum: Samstag, 11. November 2023
Zeit: 11:00 – 14:00 Uhr

Was sind Schliefenanlagen?
Eine Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.

Weitere Hinweise:
– Gerne können wir Mitfahrgelegenheiten vom Dortmunder Hbf zum Veranstaltungsort organisieren, meldet euch dafür unter nrw@tierschutzpartei.de
– Vor Ort können auch Unterschriften für unsere Teilnahme an der Europawahl 2024 gegeben werden.

Unterstützt auch weiterhin die Petition für ein Verbot von Schliefenanlagen in ganz NRW: www.change.org/schliefenanlagen

(se)

Schliefenanlage erneut Thema im Dortmunder Ausschuss

Hier der Redebeitrag von Sebastian Everding, als sachkundiger Bürger für die Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 31. Oktober in Dortmund:

Vielen Dank Herr Vorsitzender,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bedanken uns zunächst für die teilweise Beantwortung der Fragen und entschuldigen uns zeitgleich bei den anderen Fraktionen, das dies schon wieder auf der Tagesordnung steht. Fakt ist jedoch, dass auf Dortmunder Stadtgebiet fühlende Wesen für eine Hunde-Ausbildung missbraucht werden, damit sich Dackelzüchterinnen und Züchter einen entsprechen Vermerk in ihr Zuchtbuch machen können. Zu so einer Tierquälerei werden wir nicht schweigen!

Da heute auch ein Vertreter des Veterinäramtes vor Ort ist möchten wir an dieser Stelle in aller Form die rechtliche Auffassung des Veterinäramtes zur Nicht-Zuständigkeit für die Schliefenanlage auf Dortmunder Stadtgebiet in Frage stellen und um die exakte Rechtsgrundlage bitten. Nach der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW sind, außer für Tierversuche, für alle Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes die Kreisordnungsbehörden zuständig. Aktuell laufen Gerichtsverfahren um die Schliefenanlage in Lemgo, bei dem Vorgehen gegen die dortigen Missstände ist das Veterinäramt Lemgo federführend mit dabei – Ostwestfalen ist ein Stück weit entfernt von Dortmund, aber liegt meines Wissens nach noch in NRW. Gelten für das Dortmunder Veterinäramt andere Gesetze?

Weiteres Beispiel: Die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann in Dorstfeld – Ebenfalls keine kommerzielle Nutztierhaltung – Dort sind Sie zuständig! Ist ein Storch oder eine Möwe weniger Wildtier als ein Fuchs in ihrer Definition?

Ansonsten schreiben sie von drei weibliche adulte Tiere, die als Welpen nach dem Tod der Mutter aufgenommen wurden. Diese ist wohl versehentlich vor das Gewehr gelaufen. Frage 1: Wo ist der vierte Fuchs? In der letzten Anfrage wurden vier Tiere erwähnt. Frage 2: Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um Zuchttiere, wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund, dass in den Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefenanlagen, der Einsatz von Wildfängen als nicht akzeptabel bezeichnet wird?

Und noch zwei wichtige Fragen: Wie können Sie tatsächlich beurteilen, dass keine Bewegungsstereotypien vorliegen, wenn sie die Anlage nur wenige Male mit Vorankündigung aus freiwilliger Basis beurteilt haben?

Wie können Sie den Einsatz eines Trenngitters aus Metall zulassen, wenn in allen Vorgaben stets davon gesprochen wird das diese eben nicht aus Metall bestehen dürfen, da die Gefahr des Absplitterns der Zähne besteht, wenn sich der Fuchs oder auch der Hund ins Gitter verbeißt.

Abschließend bitte um die Darlegung weiterer Argumente weswegen es sich in den Augen des Veterinäramtes um eine intensive Tierhaltung handelt- Nur zum Vergleich: So eine Haltungsform stellt beispielsweise der Dortmunder Zoo dar, wo fachlich ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger (nicht nur Menschen deren einzige Qualifikation ein Jagdschein) z.B. individuell auf einzelne Tierarten zugeschnittene Beschäftigungskonzepte vorhalten. Sie nennen ausschließlich Impfungen und eine mögliche Abtrennung untereinander. In unseren Augen handelt es sich hier nicht um eine intensive Haltung, weswegen höhere Auflagen an Gehege-größen gelten.

Noch ein allerletztes Update zur letzten Sitzung: selbstverständlich sind wir dem Tipp von Kollegin Heidkamp gefolgt…unsere Fraktionsanfrage nach einer Besichtigung wurde jedoch binnen 24 Stunden abgelehnt.

 

Die Beantwortung der Rückfragen soll schriftlich bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung erfolgen. In dieser soll sich auch die ehrenamtliche, städtische Tierschutzbeauftragte Fr. Dr. Kalka zu dieser Thematik äußern.

NRW Terminübersicht Oktober und November

Oktober:

  • Sonntag, 08.10. – 13:30 Uhr – Teilnahme Demo „Genug spaziert!“  in Bielefeld gegen antisemitische Hetze.
  • Freitag, 20.10. ab 18 Uhr – Lesung Ullrich Bender „Brokkoli ist eine warme Farbe“ in Meeting – Die Café Bar, Hoher Wall 30, 44137 Dortmund
  • Sonntag, 22.10. 19 – 19:00 Uhr – ViKo des Landesvorstands NRW, öffentlich für alle Mitglieder

November:

  • Samstag & Sonntag 04./05.11. – Stand auf der Veggienale Messe in Münster – Hier brauchen wir dringend noch Hilfe am Stand – Weitere Messe-Infos hier.
  • Samstag, 11.11. ab 10 Uhr – Infostand und Mahnwache zur Schliefenanlage Dortmund im Stadtteil Mengede – Weitere Infos folgen
  • Sonntag, 12.11.  19 – 19:00 Uhr – ViKo des Landesvorstands NRW, öffentlich für alle Mitglieder
  • Donnerstag, 16.11. 19 – 20 Uhr – Vorbereitungs ViKo Landesparteitag – Wir erklären Neu- und Probemitgliedern einmal alle Abläufe, Abstimmungen und Anträge vorab.
  • Samstag, 18.11. ab 10 Uhr – Landesparteitag NRW mit Nachwahlen im Landesvorstand – Werkshalle Union Gewerbehof, Huckarder Str. 12 (Eingang) in Dortmund

Dezember Spoiler:

  • Wir planen eine kleine Weihnachtsfeier – Hier suchen wir aktuell noch einen geeigneten Ort mit veganem Angebot. Wir freuen uns über eure Vorschläge.

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Samstag: Demo gegen Fuchsjagd und Schliefenanlagen in Detmold

In Lemgo-Voßheide, im Kreis Lippe, befindet sich die älteste Schliefenanlage Deutschlands. Seit rund 60 Jahren werden dort Jagdhunde an lebenden Füchsen ausgebildet. Seit sechs Jahrzehnten also, fristen eigens dafür in Zwingern gehaltene Füchse ein jämmerliches Dasein, mit dem Zweck, Hunde für die Tötung ihrer Artgenossen zu trainieren. Sie sind Trainingsobjekte für die überaus grausame Baujagd, bei der die Hunde die Füchse aus ihren Bauen vor die Gewehre der Jäger treiben oder von den Hunden im Bau „abgewürgt“ (=totgebissen) werden.

Damit nicht genug: In Lemgo-Voßheide reiht sich ein Skandal an den anderen. Füchse verschwinden spurlos oder werden völlig überraschend geboren, die Füchse werden tagelang nicht versorgt und der gefeuerte Schliefenwart wird plötzlich Vorsitzender des Hundeclubs (Teckelclub), der die Anlage betreibt. Die Vorgänge rund um die Anlage beschäftigen seit Jahren die Gerichte.  Das Verfahren tritt allerdings auf der Stelle, Fristen und Verzögerungen ziehen es in die Länge. Im kommenden Monat, am 14.09. sollte eigentlich der nächste Verhandlungstermin stattfinden – er fällt aber voraussichtlich wieder mal aus. Aus diesem Grund unterstützen wir den Protest folgender Vereine: Unsere Hände für viele Pfoten e.V., Netzwerk Fuchs, Wildtierschutz Deutschland e.V., Aktionsbündnis Fuchs, ProFuchs Deutschland e.V., BUND Lippe, Natur ohne Jagd und die Demonstration vor Ort:

Datum: Samstag, 09. September 2023 ab 10:30 Uhr
Treffpunkt: Theaterplatz, 32756 Detmold

Wegstrecke:  Theaterplatz – Rosental – Woldemarstraße – Leopoldstraße – Exterstraße – Lange Straße – Willy-Brandt-Platz – Wall – Bruchstr. – Paulinenstr. – Bismarckstraße. – Theaterplatz
Weitere Termine:
30.09.: Demo gegen Hobbyjagd in Düsseldorf:
https://facebook.com/events/s/demo-gegen-hobbyjagd/305662221952519/

Offener Brief zur Fuchsjagd in NRW

An die Staatskanzlei und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 19. Juli 2023 ein offener Brief von über 40 Aktiven aus verschiedenen Organisationen verfasst, die im Netzwerk Fuchs zusammengeschlossen sind. Als Landesverband NRW stehen wir vollständig hinter diesen Forderungen und werden diese auf allen Ebenen begleiten und unterstützen.

 

Schliefenanlagen, Fuchsjagd, Novellierung Landesjagdgesetz:
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2023, Aktenzeichen III.4 63.08.03..09-000001

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst, sehr geehrte Frau Ministerin Gorißen,
wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung an Frau Rautenberg zu unserem Anliegen. Anlässlich des Gerichtsverfahrens zur Schliefenanlage in Lemgo-Vossheide bitten wir Sie, die Ausbildung von Hunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen für die Baujagd und auch die Baujagd selbst zu beenden, denn beides ist mit erheblichem Tierleid verbunden und entbehrt jeglicher Notwendigkeit:
In NRW sind uns rund 20 Schliefenanlagen bekannt, in ganz Deutschland sind es mehr als 100. Schliefenanlagen sind mitnichten für die Ausübung der Jagd auf Füchse notwendig – wobei auch die Fuchsjagd insgesamt nicht notwendig ist. In Nordrhein-Westfalen werden 3 bis 5 % der Gesamtstrecke an Füchsen bei der Baujagd erlegt. Die Baujagd spielt somit jagdlich eine geringe Rolle, weshalb auch die Schliefenanlagen jagdlich unbedeutend sind. Die Notwendigkeit des Trainings in Schliefenanlagen entfällt mit der Abschaffung ihres Zwecks, der Baujagd.
Schliefenanlagen sind mit Tierquälerei in erheblichem Ausmaß verbunden. Das Video des Fuchses im Kessel der Schliefenanlage Lemgo-Vossheide, aufgenommen im Jahr 2018 im Auftrag des Veterinäramtes des Kreises Lippe, zeigt die extreme Angst des Tieres mit allen äußerlich sichtbaren Symptomen (Zittern, schneller Puls, weit aufgerissene Augen, Zusammenzucken und zeitweise apathische Zustände). Es ist davon auszugehen, dass der Fuchs die Situation im Kessel der Schliefenanlage als lebensbedrohlich wahrnimmt. Es ist keine Gewöhnung an Situationen der Todesangst möglich, das gilt für Füchse ebenso wie für Menschen, da das Stresssystem weitgehend identisch ist.

Der Hund hat in der Schliefenanlage die Aufgabe, den Fuchs im Kessel fünf Minuten lang zu verbellen. Fuchs und Hund sind zwar durch einen Schieber voneinander getrennt, aber nur wenige Zentimeter voneinander entfernt. Der Fuchs hört und riecht den Hund und ist deshalb bei jeder Übung und Prüfung einer extremen Angst- und Stresssituation ausgesetzt. Pathologische Verhaltensstörungen wie Bewegungsstereotypen und stark gesteigerte Aggression sind vielfach bei Schliefenfüchsen belegt. Ebenso ist mehrfach belegt, dass die Haltung der Füchse zumeist nicht den geltenden Anforderungen entspricht und dass Angaben zu Alter und Herkunft der Füchse in mehreren Fällen gefälscht oder manipuliert worden sind. Jüngere Beispiele sind die Schliefenanlagen Lemgo-Vossheide, Hanau-Klein Auheim oder Kasendorf bei Kulmbach. Hier besteht ein erhebliches Kontrolldefizit. Die Zwinger weisen selten die erforderlichen 80 m² auf und die Füchse haben kaum Rückzugsmöglichkeiten, sowie Materialien zur Beschäftigung und Spiel oder Möglichkeiten zum Graben. Der Haltungs- und Daseinszweck der Schliefenfüchse ist nicht förderlich für ihre respektvolle Behandlung: Sie dienen als Trainingsobjekte für die Tötung ihrer Artgenossen.

Die gängige Argumentation, dass eine Hundeausbildung für die Baujagd nur am lebenden Fuchs möglich sei, ist nicht haltbar: Die Baujagd ist klar tierschutzwidrig (s. u.) und jagdlich überflüssig (s. o.), sie verstößt gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere gegen § 1 und § 3 Abs. 7 TierSchG und ist deshalb zu verbieten. Der Tierschutz ist seit 2002 in Deutschland Staatsziel mit Verfassungsrang. Sämtliche Rechtsprechung zu den Themen Schliefenanlagen und Baujagd stammt aus der Zeit davor und hält den heutigen juristischen Anforderungen damit nicht mehr stand.

Das Ziel bei der Baujagd ist eigentlich das Hinaustreiben des Fuchses aus dem Bau durch den Hund („sprengen“). Es ist jedoch vielfach belegt, dass häufig der Fuchs im Bau durch den Hund gestellt wird und es zu schweren Kämpfen kommt. Dies bestätigt z. B. Dr. Dr. Martin Balluch, der bei etwa 50 Baujagden zugegen war. Die Baujagd ist tierschutzwidrig und verstößt laut Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht klar gegen das Tierschutzgesetz (https://djgt.web19.s60.goserver.host/wp-content/uploads/2020/11/sonstiges7.pdf). Die Auseinandersetzung zwischen Hund und Fuchs bzw. Hund und Dachs kommt so häufig vor, dass umfangreiche Vorsorge betrieben wird und ein Erste-Hilfe-Set für den potenziell schwerverletzten Hund mitzuführen ist. Auch bei „erfolgreichem“ Hinaustreiben („Sprengen“) kommt es zu erheblichem Leid für Füchse. Laut einer Untersuchung sind 50 % der schnell flüchtenden Tiere nicht sofort tot, sondern werden angeschossen (Fox et al. 2005: Wounding rates in shooting foxes Vulpes vulpes), Animal Welfare, Volume 14, Issue 2, S. 93-102.).

Über die Baujagd hinaus ist die Fuchsjagd insgesamt sinnlos und kontraproduktiv. Der Fuchs ist ein zentral bedeutender Prädator, der viele wichtige Funktionen im Ökosystem erfüllt. Es gibt nach wie vor keine Belege für einen positiven Einfluss der Prädatorenbejagung bzw. des „aktiven Prädatorenmanagements“ auf Wiesenvögel und andere Bodenbrüter. In den häufig genannten Beispielgebieten Dümmerniederung und Bremer Blockland werden zeitgleich mit einer intensiven Bejagung von Füchsen und anderen Beutegreifern („Prädatorenmanagement“) umfangreiche Lebensraumverbesserungen durchgeführt. Die Effekte von Beidem auf die Populationen der Wiesenbrüter lassen sich nicht voneinander trennen und werden gern miteinander vermengt.
Die ökologischen und epidemiologischen Argumente für die Fuchsjagd sind leicht zu widerlegen. Sie werden dennoch häufig zu ihrer Rechtfertigung vorgebracht. Zahlreiche Artikel und Statements in den Jagdmedien belegen jedoch, dass es bei der Fuchsjagd vor allem um Freude, Spannung und Herausforderung geht. Ein Beispiel ist das Zitat von Karl Walch (Präsident des Jagdgebrauchshundeverbandes) von 2019 in einem Video zur Fuchsjagd am Kunstbau: „Fuchsjagd macht Freude. Es ist eine schöne Sache, den Fuchs zu bejagen. Es ist eine spannende Jagd und eine Jagd mit einer guten Beute“ (https://www.pirsch.de/jagdpraxis/fuchsjagd-am-kunstbau-baujagd-fuchsbau-bejagen-fox-hunting-26652).

Wir bitten daher die Landesregierung von NRW: Bitte werden Sie ihrer Verantwortung für das Staatsziel Tierschutz gerecht und verbieten Sie die Baujagd ohne Ausnahme und verbieten Sie zugleich die Hundeausbildung in Schliefenanlagen, die sich mit dem Verbot der Baujagd ohnehin erübrigt. Ermöglichen Sie einen Wandel, statt an einer rechtswidrigen und nicht mit unseren Staatszielen konformen Tradition festzuhalten.

Müssten wir nicht vielmehr die Durchführung als die Abschaffung der Fuchsjagd faktisch legitimieren?
Dr. Sophia Kimmig 2021 in ihrem Buch „Von Füchsen und Menschen“

 

Unterzeichnet von:
Netzwerk Fuchs (Zusammenschluss von über 40 Aktiven aus verschiedenen Organisationen)
Prof. Dr. Josef Reichholf (Zoologe, Evolutionsbiologe, Ökologe)
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer (Tierethiker, Buchautor und Tierarzt)
Dr. Dr. Martin Balluch (Tierethiker und Tierrechtsaktivist, aktueller Träger des Peter-Singer-Preises)
Prof. Dr. Kurt Kotrschal (Verhaltensforscher und Buchautor)
Christian Ehrlich (TV-Artenschützer, Geschäftsführer der Promis für Tiere gGmbH)
Peter Carstens (GEO-Reporter und Buchautor)
Peter Wohlleben (Förster und Buchautor)
DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) (Christina Patt, Juristin)
Kathrin Herrmann (Berliner Landesbeauftragte für den Tierschutz)
Marita Marschall (Schauspielerin) & Ulrich Bender (WAILD.net)
Peter Hübner (Tierrechtsorganisation MgT e.V.)
Guido Meyer (Wildlife-Fotograf, Pressefotograf, Blogger)
Dr. Kirsten Tönnies (Veterinärin)
Dr. Mathilde Laininger (Hauptsache Waschbär e. V., aktueller Preisträger Tierschutzpreis Berlin)
Helmut Sütsch (Tierfilmer, Schwerpunkt Fuchs)
Robin Jähne (Biologe, freier Journalist, Naturfilmer und -fotograf, Künstler)
Dr. Karl-Heinz Loske (Biologe, Ökologe)
Aktionsbündnis Fuchs
Wildtierschutz Deutschland e. V. (Lovis Kauertz)
Wildtierschutz Deutschland Sektion Niedersachsen & Aktionsbündnis Pro Fuchs Niedersachsen (Thomas Mitschke und Carola Hagemeier)
Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen und Bürgerinitiative Pro Fuchs Hessen (Necla von Gartzen, Claudia Ward)
WITAS (Wildtier- und Artenschutz) (Hartmann Jenal)
Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland (Johann Beuke, Manuela Schleußner, Gabriele Etgeton)
Bürgerinitiative Pro Fuchs Rhein-Neckar (Gaby & Patric Strasser)
Unsere Hände für viele Pfoten e. V. (Marianne Rautenberg)
Bürgerinitiative Schliefenanlagen schließen (Lemgo) (Michaela Latzel)
BUND Kreis Lippe (Stephan Culemann)
Wildtierhilfe NRW (Sandra Swart)
Natur ohne Jagd e. V. (Rudi Pohlenz)
NABU Duisburg (Anne & Thomas Stroh)
NABU Heidekreis (Dr. Antje Oldenburg & Klaus Todtenhausen)
Tierschutzverein Düsseldorf (Monika Piasetzky, Nicole Walther)
Tierretter.de e. V. (Bernd Bünker)
Kerstin Löwenstein (Dipl. Forstwirtin, Mitglied Kreistag Wesel)
Susanne Schilling (ehemalige Leiterin Tierheim Kulmbach)
Rainer Pohlen (Pohlen & Meister, Mönchengladbach, bundesweite Strafverteidigung)

 

(se)

Schon über 60.000 Menschen für ein Verbot von Schliefenanlagen!

In Nordrhein-Westfalen, sowie an vielen Stellen im ganzen Bundesgebiet, werden in sogenannten Schliefenanlagen lebendige Füchse für die Ausbildung von Jagdhunden gequält. Eine im letzten Jahr gestartete Petition erreichte inzwischen schon über 60.000 Unterschriften.

Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.

In NRW gibt es zahlreiche gesicherte Standorte wie z.B. in Dortmund (betrieben vom DTK Dortmund 1 e.V.), Lemgo Vossheide, Kreis Lippe (betrieben vom DTK Lippe e.V.), Rhede Vardingholt, Kreis Borken (betrieben vom DTK Westmünsterland e.V.), Kleve (betrieben vom DTK Gruppe Kleve e.V.) und in Olfen, Kreis Coesfeld (betrieben vom DTK Olfen-Sandofort e.V.). Hinzu kommen zahlreiche weitere noch unbestätigte Standorte.

Wir fordern aus diesem Grund:

  • Änderung der gesetzlichen Regelungen
  • Verbot dieser Ausbildungsmethode
  • Beschlagnahmung der dort eingesperrten und gequälten Füchse
  • Übergabe der Tiere an spezialisierte Tierschutzvereine
  • Prüfung eines generellen Verbotes der Fuchsjagd in NRW nach Luxemburger Vorbild

PETA Deutschland hat seit dem September 2021 die Verantwortlichen von bisher 30 Schliefenanlagen in Deutschland wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.  Die Tierrechtler:innen berufen sich dabei auf § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, laut dem Tieren keine länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden darf:

Aktuell wird die laufende Petition bereits von zahlreichen Vereinen und Parteien unterstützen. Neben dem Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sind die  Bürgerinitiative Pro Fuchs Rheinland, Fuchsfreunde NABU, ANIMALS UNITED e.V., Notpfote Animal Rescue e.V, Tierschutzorganisation Arche90 e.V. Dortmund, Dortmunder Katzenschutzverein e.V., Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund e.V., Die Violetten , Piratenpartei – Landesverband Nordrhein-Westfalen als Kooperationspartner dieser Petition aktiv.

Link zur Petition: www.change.org/schliefenanlagen

Zwei Mahnwachen in NRW gegen Schliefenanlagen am 23.Juni

Seid dabei! Am Freitag, den 23. Juni ab 11:30 Uhr entweder vor dem Landtag NRW in Düsseldorf oder in Lemgo vor der Sparkasse (Mittelstraße 73-79) – Wir demonstrieren gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisation für ein sofortiges Verbot aller Schliefenanlagen!
 
Was sind das für Anlagen?
Eine Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.
 
Seit dem letzten Jahr läuft auch eine große Petition zum Verbot aller Schliefenanlagen in NRW: www.change.org/schliefenanlagen

Aufruf zur Teilnahme wegen Tierquälerei in Schliefenanlage vor Amtsgericht Lemgo

Aufruf zur Teilnahme an der Verhandlung wegen Tierquälerei in einer Schliefenanlage am Donnerstag, den 13.09.2018, um 11.00 Uhr vor dem Amtsgericht Lemgo, Am Lindenhaus 2

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