Aufstellungsversammlung für die Landtagswahl Brandenburg am 3. Mai 2019

Einladung zur Aufstellungsversammlung am 3. Mai 2019 für die Landtagswahl Brandenburg

Liebe zur Landtagswahl in Brandenburg wahlberechtigte Mitglieder der Tierschutzpartei (siehe Rechtliche Hinweise),

in Vertretung des Bundespräsidiums der Tierschutzpartei lade ich Sie/euch herzlich zur Aufstellungsversammlung ein, auf der wir die Kandidaten für unsere Landesliste zur Landtagswahl am 1. September 2019 wählen wollen.

Termin: Freitag, 3. Mai 2019
Zeit: 18:00 Uhr
Ort: Restaurant DaGiorgio’s, Grüntaler Straße 11, 13357 Berlin

(Das Restaurant ist 0,5 km vom Bahnhof Berlin Gesundbrunnen entfernt. Alternativ kann man auch 1 km vom Bahnhof Bornholmer Straße laufen.)

Da wir für die Zulassung unserer Landesliste 2000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, bitten wir Sie/euch schon einmal darum, sich unter www.tierschutzpartei.de/unterschreiben einzutragen, damit wir Ihnen/euch die nötigen Unterstützungsformulare schicken können, sobald sie vorliegen.

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der vorläufigen Beschlussfähigkeit
TOP 2: Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
TOP 3: Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung sowie der endgültigen Beschlussfähigkeit
TOP 4: Informationen zur Landtagswahl
TOP 5: Abstimmung über das Wahlverfahren
TOP 6: Wahl der Wahlhelfer
TOP 7: Vorstellung und Wahl der Kandidaten
TOP 8: Wahl der Vertrauenspersonen und der Personen zum Unterzeichnen der eidesstattlichen Versicherungen
TOP 9: Sonstiges

Rechtliche Hinweise:

Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellungsversammlung sind § 25 Absatz 1 und 3 BbgLWahlG. Gemäß § 25 Absatz 4 BbgLWahlG erfolgt die Einladung mit einer Frist von mindestens 3 Tagen.

Wahlberechtigt bei dieser Versammlung sind gemäß § 25 Absatz 2 Nr. 3 i. V. m. § 5 BbgLWahlG alle anwesenden Mitglieder der Tierschutzpartei, die Deutsche sind, spätestens seit dem 4. April 2019 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben, spätestens am 3. Mai 2003 geboren sind und nicht infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Für eine Kandidatur auf der Landesliste bewerben können sich gemäß § 8 BbgLWahlG alle Deutschen, die spätestens ab dem 2. Juni 2019 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben werden, spätestens am 1. September 2001 geboren sind und nicht nach § 8 Absatz 2 BbgLWahlG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Viele Grüße,
Matthias Ebner
Bundesvorsitzender

Aus Liebe zum Schmetterling: Mühlen-Chef lässt Wiese stehen

Pressemitteilung des Landesverbandes Sachsen

Christopher Rubin lässt nur noch einmal im Jahr seine Grünfläche mähen. Er will sie für die Insekten blühen lassen. Der Nabu kommt zum Auszählen – und sucht Nachahmer im Vogtland. (“FP”, berichtet am 17.4.19 darüber)

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Demo in Berlin am 11.05.2019 gegen EU-Tiertransporte

Mit folgendem Hinweis:

Es besteht ggf die Möglichkeit, eine Gruppenreise ab Hannover mit der Bahn zu buchen. Kosten pro Person ca. 35 €. Bei Interesse bitte Mail an simone-oppermann@tierschutzpartei.de.

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Genehmigung zur Erweiterung der beiden beantragten Hühnermastställe in Wedemark Elze erteilt

Die Region Hannover hat die Genehmigung zur Erweiterung der beiden beantragten Hühnermastställe in Wedemark Elze erteilt. Es bestehen bereits zwei Ställe mit 79.000 Mastplätzen. Die Anlage soll um weitere zwei Ställe mit 85.000 Plätzen auf 164.000 Mastplätze erweitert werden. Continue reading “Genehmigung zur Erweiterung der beiden beantragten Hühnermastställe in Wedemark Elze erteilt”

Rechtspopulisten machen mobil

Das EU-Parlament ist wohl bald vor eine zusätzliche Herausforderung gestellt: Eine neue Fraktion ist entstanden. Nach der Europawahl wollen die rassistische Lega-Partei Italiens und die AfD eine rechtspopulistische Fraktion gründen. Die „Europäische Allianz der Völker und Nationen“ wird die Kräfte von rechtsgerichteten Nationalisten im EU-Parlament bündeln, um ihren politischen Forderungen so zu mehr Gewicht zu verhelfen.

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Leiden im Schlachthof

Darmstadt Schlachthofkontrolle: 48,9 % der Rinder fehlbetäubt

Peta-Newsletter vom 18.04.2019

“Im Juni 2014 startete der Regierungsbezirk Darmstadt ein Projekt, in dessen Rahmen 32 Schlachtbetriebe im Hinblick auf tierschutzrelevante Aspekte kontrolliert wurden. Wie Sie sich vorstellen können, wurde eine Vielzahl an Verstößen dokumentiert. Dabei waren diese Kontrollen bis auf wenige Ausnahmen sogar angekündigt!

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Strafanzeigen gegen Schlachthof

Man braucht starke Nerven für diese Videoaufnahmen. Kopfüber werden Kühe mit Seilwinden vom Hänger gezerrt und an Gabelstaplern befestigt durch den Schlachthof geschleift. An einer Stelle schneidet sich das Seil minutenlang in das Auge einer Kuh. Die Tiere machen eine unglaubliche Tortur durch, bevor sie dann getötet werden. Continue reading “Strafanzeigen gegen Schlachthof”

Weitere Abgeordnete für die Tierschutzpartei Australien

Eine weitere Abgeordnete für unsere australische Schwesterpartei „Animal Justice Party“! Diesmal im Oberhaus des Bundesstaates New South Wales in Australien. Herzlichen Glückwunsch an unsere neu gewählte Kollegin Emma Hurst – Animal Justice Party Candidate!

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Eingabe Verbot “Nutz”- tiertransporte in die EU-Staaten und Drittländer

Tiertransporte in Drittländer sind immer noch ein lukratives Geschäft, welches sich einige Bauern- und Zuchtverbände von der Politik nicht vermiesen lassen möchten. Anders ist es kaum zu erklären, dass Bund und Länder die Zuständigkeiten hin und her schieben (vgl. Antwort des Nds. LWM v. 04.04.2019), auf die Verantwortung der vor Ort für die Abfertigung der Transporte zuständigen Amtsveterinär hinweisen und diese letztlich ungeschützt der geballten Macht oben angeführter Verbände aussetzen.

Enttäuschendes Ergebnis der Agrarministerkonferenz ist, dass unsere Bundeslandwirtschaftsministern nun auf Bundesebene zentral tierschutzrelevante Hinweise zu Transportrouten und Versorgungsstellen sammeln und auswerten lassen möchte. Diese Informationen sollen dann bundesweit allen Veterinärbehörden zur Verfügung gestellt werden, um auf einer einheitlichen und validen Datenbasis die Entscheidungen vor Ort zu erleichtern.

Die Frage, wie lange das Sammeln und Auswerten dieser Informationen dauern soll, und warum nicht auf bereits vorhandene Datenbanken zurückgegriffen wird, mag erlaubt sein.

Seit Beginn der 90er Jahre werden europaweit Transportdaten erhoben. Eine Optimierung der Erhebung erfolgte 2004 durch das Datenbanksystem TRAde Control and Expert System (TRACES). Niedersachsen setzt sich aktuell (warum erst jetzt ???) dafür ein, dass das TRAde Control and Expert System durch die zuständigen Behörden auch formal für Tierschutzzwecke eingesetzt wird.

Letztlich wären Tiertransporte in Drittländer nicht abzufertigen, da „durch jahrelange Recherchen belegt wurde, dass bei diesen langen Transporten das nicht lediglich wahrscheinliche, sondern das ernsthafte und realistische Risiko besteht, dass es im Drittland zu Verstößen gegen die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport (VO 1/2005) kommen wird und sich diese Möglichkeit nicht durch eine bloße Anordnung zur Änderung der Transportplanung hinreichend sicher ausschließen lässt. Die nach Art. 14 der VO 1/2005 durchzuführende Plausibilitätsprüfung kann aus vorgenannten Gründen und wegen der praktisch nicht möglichen Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in Drittländern regelmäßig nur zu dem Ergebnis führen, Transporte in Drittländer nicht abzufertigen und damit zu untersagen. (vgl. Regelungen der europäischen Tiertransportverordnung zu langen Tierbeförderungen im Licht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13); https://www.bundestag.de/blob/496330/973cfb390b728172c48f1f12db9005ce/wd-5-001-17-pdf-data.pdf”

Hier eine Antwort vom Landwirtschaftsministerium Niedersachsen: Antwort vom LWM 04.04.19.