Wolf Abschussgenehmigung in der Region Hannover

Deutschland hat sich verpflichtet, die Richtlinien FFH-RL umzusetzen. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-RL und im § 44 BNatSchG besonders geschützt.  Im Januar ist die Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW950m ausgelaufen. Das Tier soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat nun wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.

Auf Anfrage äußerte sich die Region Hannover nicht, ob diese erneute Genehmigung den Wolf GW950m betrifft. Die Genehmigung werde in der nächsten Woche offiziell wirksam, dann sei auch der Rechtsweg dagegen offen. Ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis mit Jagdlizenz sei informiert. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in einem definierten Bereich zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen, bis ein übergriffiges Tier entnommen ist. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) lobte die öffentliche Bekanntgabe der Ausnahmegenehmigung. „Das transparente Vorgehen erhöht das Vertrauen in ein sachliches und regional differenziertes Wolfsmanagement und ist rechtlich überprüfbar“, sagte er. Es sei zudem richtig, dass der Jäger oder die Jägerin anonym bleibe, um die Person vor Anfeindungen zu schützen.

Die Genehmigung soll vom 29.09.2023 bis zum 29.02.2024 terminiert sein. Es sollen Nachtsichtgeräte erlaubt sein und so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Neben der unzulässigen Dauert gibt es noch einen anderen „Harken“ an der Zulässigkeit: hier hätte zuvor ein wolfsabweisender Herdenschutz überwunden werden müssen, mehrfach. Ein Blick auf die Nutztierrisstabelle zeigt deutlich, dass hier entnommen werden soll, obwohl kein genügender Herdenschutz vorhanden war/ist. Wird der Adult-Wolf geschossen, verbleiben noch 1 Erwachsener, 2 unerfahrene Jährliche, 7 Welpen. Es ist dann zu erwarten, dass die Risse auf ungeschützte Weidetiere zunehmen.

(BH)

 

Warum ist die Abschussgenehmigung rechtswidrig?

Dies kann man sehr leicht feststellen: von den 30 Rissereignissen, die als Begründung herangezogen werden, gab es lediglich in sieben Fällen „Mindestschutz“ (90 cm)- und der ist nicht wolfsabweisend. Zudem gibt es ein Urteil des EUGH, dass das Überwinden von Mindestschutz für eine Entnahme nicht ausreicht, sondern nach dem Stand der Technik geschützt werden muss.

Olaf Lies, als Vorgänger des aktuellen Umweltministers Meyer, hat mal festgelegt, ohne dass es hierfür auch nur den Hauch eines Beleges gäbe, dass man Rinder und Pferde nicht schützen muss, weil die das angeblich selber können (tatsächlich war der Grund wohl eher der, dass diese so selten angegriffen werden, dass eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen unverhältnismäßig erschien). Was er „vergessen“ hat festzulegen: wenn man diese Weidetiere dem Wolf auf dem Silbertablett ausliefert, dann kann man gerissene Pferde und Rinder natürlich auch nicht als Argument für Entnahmen nehmen.

Und: wer jetzt adulte Wölfe „entnimmt“, riskiert den Hungertod der Welpen und verursacht damit zwangsläufig die nächsten “Problemwölfe” und die nächsten Übergriffe auf Nutztiere. Denn die Welpen des Rudels sind im derzeitigen Alter von etwa fünf Monaten noch vollständig von der Versorgung durch die Eltern und die eventuell noch beim Rudel verbliebenen Jährlinge abhängig und werden erst in einigen Wochen beginnen, mit auf die Jagd zu gehen und zu lernen, wie man Beute macht. Wenn sie nicht verhungern, werden sie mangels Jagdkenntnissen den einfachsten Weg wählen: den zu den Weidetieren, die in Niedersachsen bekanntlich zu über 80 % nicht geschützt werden.

Bevor Herr Meyer zum UM gewählt wurde, hat er dieselben Aktivitäten seines Vorgängers mit allen Mitteln zu Recht bekämpft – nachdem er sich nach der Wahl um 180° gedreht hat, ist man leider geneigt zu denken, dass genau das hier geschilderte Problem der Grund für diese Ausnahmegenehmigung und eine Eskalation definitiv beabsichtigt ist. Der „Schadwolf“ darf bis zum 29.2.24 geschossen werden, auch da wird sich wieder nicht an die Rechtsprechung gehalten und an den Praxisleitfaden, der ganz klar sagt: maximal 4 Wochen! Maximal vier Wochen darf eine Abschussgenehmigung gehen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass bis heute noch das einzige Urteil zum Herdenschutz gemacht hat, hat am 06.05.21 entschieden, dass, selbst wenn der Wolf mal über Grundschutz (120 cm) geht, gibt es KEINEN Grund ihn abzuschießen, weil er sich deshalb nicht auf Weidetiere spezialisiert hat.

Nach der FFH-Richtlinie ist geregelt, dass es für streng geschützte Tiere Schutzgebiete geben soll. Nach 8 Jahren Wolf im Burgdorfer Holz (Wolfsgebiet) ist in der Region Hannover immer noch kein Schutzgebiet ausgewiesen. Mindestens 120 cm ist Grundschutz, besser höher wird empfohlen. Wolfsabweisend ist 140/150 cm, 6 Fach Litze, 8500V Strom, mit funktionierender Erdung.

(DK)

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Kommentar zum Jagdlobbyismus-Artikel in den Ruhr Nachrichten

Kommentar zum Artikel: „Markthändlerin Daniela Lindner-Fernholz ist leidenschaftliche Jägerin“  (Printausgabe Samstag, 02.05.2023)

Liebe Frau Dönnewald,
Liebe Redaktionsleitung der Ruhr Nachrichten Dortmund,

Tief durchatmen, Ruhe bewahren, das Herz klopft, man entscheidet über Leben und Tod mit einer einzigen Kugel“ – so beschreibt Ihre Interviewpartnerin Frau Lindner-Fernholz ihr Gefühl des Jagdfiebers und die damit verbundenen unbeschreiblichen und besonderen Emotionen.  Für mich ist das eine Beschreibung der puren Lust, fühlende Lebewesen zu töten.  Sie geben dieser Dame fast eine ganze Seite, um sich und ihr mörderisches Hobby zu präsentieren, welches zudem noch mit Fotos reich bebildert wird, bei dem sie u. a. stolz neben einem getöteten Rehbock posiert. Dieser Artikel hat mir und vermutlich vielen weiteren Tierfreundinnen und Tierfreunden heute Morgen wortwörtlich das Frühstücksbrötchen im Hals stecken gelassen.  Ein Artikel ohne jegliche journalistische Reflexion der gesagten Dinge, ein Artikel, in dem die Jägerin ohne jedes kritische Hinterfragen die Standpunkte der Jagdverbände z. B. zur Fuchsjagd einem breiten Publikum präsentieren kann.  Wäre es nicht das Mindeste zu erwähnen, dass hier unterschiedliche wissenschaftliche Ansichten in der öffentlichen Betrachtung vorliegen? Positionen, die vollständig konträr zu den hier ungefiltert wiedergegebenen Standpunkten der Jagdlobby stehen! Der Presserat schreibt in seinem Pressekodex unter Ziffer 2 (Sorgfalt): „Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“

Was ich im Rahmen dieser Veröffentlichung aber für ebenso höchst bedenklich halte: wo liegt hier der journalistische Anspruch und Gehalt, wenn die Dame von ihrer Waffenbegeisterung seit frühster Kindheit spricht und von den Namen, die sie ihren Waffen gibt? Aussagen, die ich aus psychologischen Gesichtspunkten, vor allem mit der Hintergrund der ausführlichst beschriebenen Emotionen im Jagdfieber, als höchst bedenklich einstufen würde.

Abschließend muss man sich fragen, ob es sich bei diesem Werk um einen reinen Werbeartikel handelt, welcher zum einen die Standpunkte und Sichtweisen der Jagdlobby unkommentiert und ohne jeden Hinweis auf andere Sichtweisen widerspiegelt, oder ob dies eine kombinierte Werbeanzeige mit zusätzlicher Werbung für das Gewerbe von Frau Lindner-Fernholz auf dem Wochenmarkt handelt? Ihr Verkaufswagen mit dem Aufdruck „Wurst- und Fleischspezialitäten“ wird mitsamt des Angebotes von „Rehkeule, Wildschwein-Gulasch und Hähnchenbrust“ so ausführlich beschrieben, dass man in kaum einer Anzeige mehr Werbeargumente finden würde als in diesem Artikel. Die Online-Ausgabe Ihrer Zeitung titelt im Gegensatz zur Printausgabe sogar mit der Überschrift „Einzigartiger Marktstand“. An dieser Stelle möchte ich einmal ganz deutlich auf den Pressekodex des Deutschen Presserates und Richtlinie 7.2 hinweisen: „Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgehen“. Es fragt sich hier klar, wo das Informationsinteresse der Leserschaft vorliegt, das Produktangebot am Verkaufsstand aufzuzählen.

Ich möchte Sie in aller Form bitten, in Zukunft auf derartig einseitige Berichterstattungen zu verzichten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Kontaktaufnahme zu Tierschutzvereinen, Verbänden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um auch die „andere Seite“ der Jagd einmal ausführlich zu beleuchten. Von Ihnen als Dortmunder Medium wäre, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale um die Messe „Jagd&Hund“, eine kritische und sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema wünschenswert.

Sebastian Everding
Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW

Kein Platz für den Wolf in NRW?

Kaum lässt sich der Wolf in NRW nieder, gibt es die ersten Aufschreie von Vertreter:innen der Landwirtschaft und die Forderung nach dem Abschuss der Tiere (RN vom 02.08.23). Sie fordern eine feste Quote für dessen „Entnahme“ und eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, das den Wolf bisher streng schützt.

Bernhard Conzen, Präsident des rheinischen Landwirtschaftsverbandes, findet es offenbar nur zumutbar, eine kontrollierte Anzahl an Wölfen im „stark besiedelten NRW“ zuzulassen, die sich ohne Risse an Nutztieren ernähren können. Was da mit „stark besiedelt“ gemeint ist, liegt auf der Hand: die Ausweitung der Nutztierhaltung. Die Forderung, der Wolf könne sich ausschließlich im Wald ernähren, wäre wünschenswert, würde die Jagd, insbesondere die Hobbyjagd, soweit unterbunden werden, dass der Wolf tatsächlich genügend Beute machen kann. Stattdessen reiben sich vermutlich die Hobbyjäger:innen bereits die Hände. Denn einen Wolf zu erlegen, ist sicherlich eine ganz andere Herausforderung, als Rehe und Füchse zu jagen.

Über die Erkenntnisse von Naturschutzverbänden, dass dort, wo die Natur sich selbst überlassen bleibt, sich die Populationen von Wildtieren von selbst regulieren, besteht bei den Befürwortern des Wolfsabschusses offenbar immer noch eine Bildungslücke.

Der Wolf nur noch in Reservaten? Der Mensch sollte sich mehr zurückziehen aus den Lebensräumen der Wildtiere. Dazu gehört auch die konsequente Reduzierung von Weideflächen und sogenannten Nutztieren.  In Verbindung mit funktionierendem Herdenschutz dürfte das Zusammenleben von Mensch und Wolf unproblematisch sein.

Als Landesverband NRW fordern wir:

  • Professionelle kostenlose Beratung der Tierhalter durch Wolfsberater/-expert:innen, auch für private Tierhaltung (z. B. Pferde und Ponys)
  • Feste, geschützte Bereiche für „Nutztiere“, Errichtung von Elektrozäunen/ Herdenschutzzäunen von mind. 1,30 m Höhe sowie ausreichendem Untergrabungsschutz an festen Standorten
  • Pflicht von Herdenschutzhunden (z.B. Kangal, Kuvasz, Pyrenäenberghund, kaukasischen Owtscharka, Maremmano-Abruzzese, Owczarek Podhalanski) bei Betreibung von größeren, professionellen Herden
  • Vergrämungsmaßnahmen
  • Staatliche Förderung von technologischen Lösungen zum Herdenschutz, z. B. intelligenter Weidezaun (s. Forschungsstandort Uni Bremen) mobile Tages- und Nachtlichtüberwachungskamera, Entwicklung von Bildauswertesystemen, die einen Eindringling mittel KI in einem differenzierten, digitalen Schutzbereich erkennen, orten und warnen

Das Bundesamt für Naturschutz benennt für Deutschland 440 Wolfspaare/Rudel als maximale Besiedlungszahl, die sich durch die jeweiligen Reviergrößen automatisch begrenzt.

Weitere Informationen: https://www.ndr.de/nachrichten/info/KI-Forschung-Intelligenter-Zaun-soll-Woelfe-erkennen-und-vertreiben,wolfszaun112.

(ar)

Offener Brief zur Fuchsjagd in NRW

An die Staatskanzlei und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 19. Juli 2023 ein offener Brief von über 40 Aktiven aus verschiedenen Organisationen verfasst, die im Netzwerk Fuchs zusammengeschlossen sind. Als Landesverband NRW stehen wir vollständig hinter diesen Forderungen und werden diese auf allen Ebenen begleiten und unterstützen.

 

Schliefenanlagen, Fuchsjagd, Novellierung Landesjagdgesetz:
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2023, Aktenzeichen III.4 63.08.03..09-000001

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst, sehr geehrte Frau Ministerin Gorißen,
wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung an Frau Rautenberg zu unserem Anliegen. Anlässlich des Gerichtsverfahrens zur Schliefenanlage in Lemgo-Vossheide bitten wir Sie, die Ausbildung von Hunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen für die Baujagd und auch die Baujagd selbst zu beenden, denn beides ist mit erheblichem Tierleid verbunden und entbehrt jeglicher Notwendigkeit:
In NRW sind uns rund 20 Schliefenanlagen bekannt, in ganz Deutschland sind es mehr als 100. Schliefenanlagen sind mitnichten für die Ausübung der Jagd auf Füchse notwendig – wobei auch die Fuchsjagd insgesamt nicht notwendig ist. In Nordrhein-Westfalen werden 3 bis 5 % der Gesamtstrecke an Füchsen bei der Baujagd erlegt. Die Baujagd spielt somit jagdlich eine geringe Rolle, weshalb auch die Schliefenanlagen jagdlich unbedeutend sind. Die Notwendigkeit des Trainings in Schliefenanlagen entfällt mit der Abschaffung ihres Zwecks, der Baujagd.
Schliefenanlagen sind mit Tierquälerei in erheblichem Ausmaß verbunden. Das Video des Fuchses im Kessel der Schliefenanlage Lemgo-Vossheide, aufgenommen im Jahr 2018 im Auftrag des Veterinäramtes des Kreises Lippe, zeigt die extreme Angst des Tieres mit allen äußerlich sichtbaren Symptomen (Zittern, schneller Puls, weit aufgerissene Augen, Zusammenzucken und zeitweise apathische Zustände). Es ist davon auszugehen, dass der Fuchs die Situation im Kessel der Schliefenanlage als lebensbedrohlich wahrnimmt. Es ist keine Gewöhnung an Situationen der Todesangst möglich, das gilt für Füchse ebenso wie für Menschen, da das Stresssystem weitgehend identisch ist.

Der Hund hat in der Schliefenanlage die Aufgabe, den Fuchs im Kessel fünf Minuten lang zu verbellen. Fuchs und Hund sind zwar durch einen Schieber voneinander getrennt, aber nur wenige Zentimeter voneinander entfernt. Der Fuchs hört und riecht den Hund und ist deshalb bei jeder Übung und Prüfung einer extremen Angst- und Stresssituation ausgesetzt. Pathologische Verhaltensstörungen wie Bewegungsstereotypen und stark gesteigerte Aggression sind vielfach bei Schliefenfüchsen belegt. Ebenso ist mehrfach belegt, dass die Haltung der Füchse zumeist nicht den geltenden Anforderungen entspricht und dass Angaben zu Alter und Herkunft der Füchse in mehreren Fällen gefälscht oder manipuliert worden sind. Jüngere Beispiele sind die Schliefenanlagen Lemgo-Vossheide, Hanau-Klein Auheim oder Kasendorf bei Kulmbach. Hier besteht ein erhebliches Kontrolldefizit. Die Zwinger weisen selten die erforderlichen 80 m² auf und die Füchse haben kaum Rückzugsmöglichkeiten, sowie Materialien zur Beschäftigung und Spiel oder Möglichkeiten zum Graben. Der Haltungs- und Daseinszweck der Schliefenfüchse ist nicht förderlich für ihre respektvolle Behandlung: Sie dienen als Trainingsobjekte für die Tötung ihrer Artgenossen.

Die gängige Argumentation, dass eine Hundeausbildung für die Baujagd nur am lebenden Fuchs möglich sei, ist nicht haltbar: Die Baujagd ist klar tierschutzwidrig (s. u.) und jagdlich überflüssig (s. o.), sie verstößt gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere gegen § 1 und § 3 Abs. 7 TierSchG und ist deshalb zu verbieten. Der Tierschutz ist seit 2002 in Deutschland Staatsziel mit Verfassungsrang. Sämtliche Rechtsprechung zu den Themen Schliefenanlagen und Baujagd stammt aus der Zeit davor und hält den heutigen juristischen Anforderungen damit nicht mehr stand.

Das Ziel bei der Baujagd ist eigentlich das Hinaustreiben des Fuchses aus dem Bau durch den Hund („sprengen“). Es ist jedoch vielfach belegt, dass häufig der Fuchs im Bau durch den Hund gestellt wird und es zu schweren Kämpfen kommt. Dies bestätigt z. B. Dr. Dr. Martin Balluch, der bei etwa 50 Baujagden zugegen war. Die Baujagd ist tierschutzwidrig und verstößt laut Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht klar gegen das Tierschutzgesetz (https://djgt.web19.s60.goserver.host/wp-content/uploads/2020/11/sonstiges7.pdf). Die Auseinandersetzung zwischen Hund und Fuchs bzw. Hund und Dachs kommt so häufig vor, dass umfangreiche Vorsorge betrieben wird und ein Erste-Hilfe-Set für den potenziell schwerverletzten Hund mitzuführen ist. Auch bei „erfolgreichem“ Hinaustreiben („Sprengen“) kommt es zu erheblichem Leid für Füchse. Laut einer Untersuchung sind 50 % der schnell flüchtenden Tiere nicht sofort tot, sondern werden angeschossen (Fox et al. 2005: Wounding rates in shooting foxes Vulpes vulpes), Animal Welfare, Volume 14, Issue 2, S. 93-102.).

Über die Baujagd hinaus ist die Fuchsjagd insgesamt sinnlos und kontraproduktiv. Der Fuchs ist ein zentral bedeutender Prädator, der viele wichtige Funktionen im Ökosystem erfüllt. Es gibt nach wie vor keine Belege für einen positiven Einfluss der Prädatorenbejagung bzw. des „aktiven Prädatorenmanagements“ auf Wiesenvögel und andere Bodenbrüter. In den häufig genannten Beispielgebieten Dümmerniederung und Bremer Blockland werden zeitgleich mit einer intensiven Bejagung von Füchsen und anderen Beutegreifern („Prädatorenmanagement“) umfangreiche Lebensraumverbesserungen durchgeführt. Die Effekte von Beidem auf die Populationen der Wiesenbrüter lassen sich nicht voneinander trennen und werden gern miteinander vermengt.
Die ökologischen und epidemiologischen Argumente für die Fuchsjagd sind leicht zu widerlegen. Sie werden dennoch häufig zu ihrer Rechtfertigung vorgebracht. Zahlreiche Artikel und Statements in den Jagdmedien belegen jedoch, dass es bei der Fuchsjagd vor allem um Freude, Spannung und Herausforderung geht. Ein Beispiel ist das Zitat von Karl Walch (Präsident des Jagdgebrauchshundeverbandes) von 2019 in einem Video zur Fuchsjagd am Kunstbau: „Fuchsjagd macht Freude. Es ist eine schöne Sache, den Fuchs zu bejagen. Es ist eine spannende Jagd und eine Jagd mit einer guten Beute“ (https://www.pirsch.de/jagdpraxis/fuchsjagd-am-kunstbau-baujagd-fuchsbau-bejagen-fox-hunting-26652).

Wir bitten daher die Landesregierung von NRW: Bitte werden Sie ihrer Verantwortung für das Staatsziel Tierschutz gerecht und verbieten Sie die Baujagd ohne Ausnahme und verbieten Sie zugleich die Hundeausbildung in Schliefenanlagen, die sich mit dem Verbot der Baujagd ohnehin erübrigt. Ermöglichen Sie einen Wandel, statt an einer rechtswidrigen und nicht mit unseren Staatszielen konformen Tradition festzuhalten.

Müssten wir nicht vielmehr die Durchführung als die Abschaffung der Fuchsjagd faktisch legitimieren?
Dr. Sophia Kimmig 2021 in ihrem Buch „Von Füchsen und Menschen“

 

Unterzeichnet von:
Netzwerk Fuchs (Zusammenschluss von über 40 Aktiven aus verschiedenen Organisationen)
Prof. Dr. Josef Reichholf (Zoologe, Evolutionsbiologe, Ökologe)
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer (Tierethiker, Buchautor und Tierarzt)
Dr. Dr. Martin Balluch (Tierethiker und Tierrechtsaktivist, aktueller Träger des Peter-Singer-Preises)
Prof. Dr. Kurt Kotrschal (Verhaltensforscher und Buchautor)
Christian Ehrlich (TV-Artenschützer, Geschäftsführer der Promis für Tiere gGmbH)
Peter Carstens (GEO-Reporter und Buchautor)
Peter Wohlleben (Förster und Buchautor)
DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) (Christina Patt, Juristin)
Kathrin Herrmann (Berliner Landesbeauftragte für den Tierschutz)
Marita Marschall (Schauspielerin) & Ulrich Bender (WAILD.net)
Peter Hübner (Tierrechtsorganisation MgT e.V.)
Guido Meyer (Wildlife-Fotograf, Pressefotograf, Blogger)
Dr. Kirsten Tönnies (Veterinärin)
Dr. Mathilde Laininger (Hauptsache Waschbär e. V., aktueller Preisträger Tierschutzpreis Berlin)
Helmut Sütsch (Tierfilmer, Schwerpunkt Fuchs)
Robin Jähne (Biologe, freier Journalist, Naturfilmer und -fotograf, Künstler)
Dr. Karl-Heinz Loske (Biologe, Ökologe)
Aktionsbündnis Fuchs
Wildtierschutz Deutschland e. V. (Lovis Kauertz)
Wildtierschutz Deutschland Sektion Niedersachsen & Aktionsbündnis Pro Fuchs Niedersachsen (Thomas Mitschke und Carola Hagemeier)
Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen und Bürgerinitiative Pro Fuchs Hessen (Necla von Gartzen, Claudia Ward)
WITAS (Wildtier- und Artenschutz) (Hartmann Jenal)
Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland (Johann Beuke, Manuela Schleußner, Gabriele Etgeton)
Bürgerinitiative Pro Fuchs Rhein-Neckar (Gaby & Patric Strasser)
Unsere Hände für viele Pfoten e. V. (Marianne Rautenberg)
Bürgerinitiative Schliefenanlagen schließen (Lemgo) (Michaela Latzel)
BUND Kreis Lippe (Stephan Culemann)
Wildtierhilfe NRW (Sandra Swart)
Natur ohne Jagd e. V. (Rudi Pohlenz)
NABU Duisburg (Anne & Thomas Stroh)
NABU Heidekreis (Dr. Antje Oldenburg & Klaus Todtenhausen)
Tierschutzverein Düsseldorf (Monika Piasetzky, Nicole Walther)
Tierretter.de e. V. (Bernd Bünker)
Kerstin Löwenstein (Dipl. Forstwirtin, Mitglied Kreistag Wesel)
Susanne Schilling (ehemalige Leiterin Tierheim Kulmbach)
Rainer Pohlen (Pohlen & Meister, Mönchengladbach, bundesweite Strafverteidigung)

 

(se)

Bundesweites Verbot der privaten Wildtierhaltung, sofort!

Die deutsche Medienlandschaft hat mit der mutmaßlich aus einer privaten Wildtierhaltung entlaufenen Löwin im Süden Berlins das ideale Sommerloch-Thema gefunden. Hunderte Polizist:innen und anderer Einsatzkräfte samt Hubschraubern suchen seit Donnerstagnacht in einer großangelegten Aktion das frei laufende Wildtier. Aktuell gibt es zwar in Berlin und Umgebung keine Ausgangssperre, die Polizei rät jedoch eindringlich dazu, „das Haus nicht zu verlassen“.  Continue reading “Bundesweites Verbot der privaten Wildtierhaltung, sofort!”

Groningen verbietet die Jagd!

Tolle Neuigkeit: Die niederländische Gemeinde Groningen verbietet jegliche Form der Jagd! Wann folgt Deutschland?

Tiere fühlen Angst, Schmerz, Freude – genau wie wir. Es gibt keinen Unterschied zwischen uns und wildlebenden Tieren, der das grausame und sinnlose Töten rechtfertigen könnte.

Continue reading “Groningen verbietet die Jagd!”

Fuchsjagdvereine beenden offiziell die Jagd

Im Januar 2023 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die Jagd mit Hunderudeln in Großbritannien verbietet. Dieses ist Anfang März in Kraft getreten.

Eine Folge dieser Gesetzesänderung ist, dass auch Fuchsjagden so effektiver verhindert werden können. Denn bei Fuchsjagden werden meist Hunde darauf trainiert, Füchse aus ihren Unterschlüpfen aufzuscheuchen, sodass diese dann von den Jäger:innen erschossen werden können. Continue reading “Fuchsjagdvereine beenden offiziell die Jagd”