Zusammenfassung OB-Wahlen in Essen

Sandra Lück schaffte für die Tierschutzpartei in Essen 1,2 % und Sven Fucker in Krefeld 1,52 %

Am 27.09.2015 wurde in Essen/NRW der neue Oberbürgermeister gewählt. In einer Stichwahl gewann der CDU-Kandidat deutlich und löste den alten Amtsinhaber der SPD ab.

Neues BildZum regulären Wahltermin hatte sich, neben 9 weiteren Kandidaten, auch unser Landes- und Bundesvorstandsmitglied Sandra Lück aufstellen lassen. Mit 450 Unterstützerunterschriften schaffte sie es für die „Partei Mensch Umwelt Tierschutz“ auf den Wahlzettel.

Auf vielen Veranstaltungen brachte Sandra interessierten Bürgern ihr Wahlprogramm näher, welches unter anderem den Ausbau des Flüchtlingsnetzwerkes, die Abschaffung der Hundesteuer, die Schaffung soziokulturellen Freiraums, die Kastrationspflicht für Katzen, die Erhaltung von Grünflachen und Sportstätten, die finanzielle Unterstützung ansässiger Tierschutzvereine und die Stützung von Bürgerinitiativen beinhaltete.

Berichte über die Kandidatin der Tierschutzpartei fanden sich in allen lokalen Medien und geladen wurde Sandra unter anderem zum Interview von Radio Essen und zum „Speed-Debating“ vom Jugendamt Essen. Diesen Termin in der Essener Weststadthalle sieht Sandra Lück übrigens als Highlight der Kandidatur-Phase an. Hier konnte sie etwa 160 Schülern und Erstwählern sowohl ihr Wahl-, als auch unser Grundsatzprogramm nahelegen und Fragen zu eben diesen beantworten. Auf Nachfrage gab unsere Kandidatin an, dass sie besonders viel Wählerpotential in den Jugendlichen erkannt habe, da grade die Kids noch offen für politische Themen – fernab von Finanz- und Wirtschaftspolitik – sind, die die Zukunft unseres wunderbaren Planeten betreffen. Die Resonanz sei fabelhaft gewesen!

Für den 13.09.2015 baten unsere Oberbürgermeister-Kandidaten Sandra Lück für Essen und Sven Fucker für Krefeld dann die Mitglieder des LV NRW zur gemeinsamen Wahlparty.

Als Außenseiter von der Presse gehandelt, waren die Erwartungen gering. Umso überraschender dafür die ersten Hochrechnungen sowie die amtlichen Ergebnisse:

Sandra Lück erzielte in Essen 1,2% und landete damit deutlich vor der Einzelkandidatin und der Kandidatin der DKP. Bei lediglich 33,9% Wahlbeteiligung erhielt sie beachtliche 1789 Stimmen, wobei sie in einzelnen Wahlkreisen sogar Stimmanteile von bis zu 2,2% erreichte.

Sven Fucker erzielte in Krefeld 1,52% mit 1053 Stimmen und schaffte es sogar, noch vor dem Kandidaten der Piratenpartei abzuschliessen.

Die OB-Wahlen waren ein Gradmesser für die kommenden Landtagswahlen 2017 und somit gab es allen Grund zu feiern, denn die Ergebnisse bei einem Mindestmaß an Werbung waren nicht nur beachtlich, sie bestätigen uns auch die Akzeptanz der Wählerschaft, auf der wir aufbauen können und wollen.

Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an die beiden Kandidaten.

Keine Atomwaffen in Deutschland!

Petition

„Die USA wollen auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel bis zu 20 neue Atombomben vom Typ B 61-12 stationieren.”

Bitte unterschreiben Sie diese Petition und fordern Sie die Bundesregierung, das Parlament sowie die Kanzlerin und den Bundespräsidenten auf, die Aufrüstung des Stützpunktes Büchel zu untersagen!

Siehe zum Thema auch unsere Pressemitteilung vom 22.09.2015

 

Keine Jäger mit Angeboten in und mit Kindergärten und Schulen

Petition

Bitte unterzeichnen und verbreiten Sie die Petition unseres BAK Tierschutz in der Schule des LV NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz!

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Hobbyjäger einen zunehmenden Einfluss auf die Erziehung und die Bildung von Kindern und Jugendlichen geltend machen und vermehrt bereits an Kindergärten und Grundschulen aktiv werden mit zum Teil hochgradig fragwürdigen Angeboten. Diese erschließen sich in einem unter dem Deckmantel des Naturschutzes, der Wildtierkunde oder der Walderkundung praktizierten Lernangebot angefangen von der „Rollenden Waldschule“, dem Aufsuchen von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, die eigentlich der Werteerziehung verpflichtet sind, bis in diverse Freizeit- und Ferienangebote über Bogenschießen, Fährtensuchen, dem mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsamen oder angeleiteten Bau von Hochständen gegen Spende in die Klassenkasse und dergleichen mehr. Heranwachsende werden darüber mit der Ideologie der Hobbyjägerei vertraut gemacht und sollen zudem über die Sympathie mit dem Jäger und dem Jagdhund, der zum ständigen Begleiter von Jägern im Rahmen von Kindergarten- und Schulbesuchen gehört, kostenlosen Malheften und Lernmaterialien für die Jagd auf Tiere und dem Nachstellen von Tieren und damit für die scheinbare Selbstverständlichkeit und Legitimität des Tötens empfänglich gemacht werden und latent wird darüber Interesse für den Umgang mit Waffen geweckt.

Die Indoktrination durch einschlägige Angebote wie oben skizziert ist offenkundig: Niemals wird im Regelfall ein Gleichgewicht erfolgen, indem Kindern, Jugendlichen, aber auch den verantwortlichen Erzieherinnen und Erziehern bzw. den Lehrerinnen und Lehrern die vielen und wissenschaftlich nachgewiesenen Negativaspekte der Hobbyjägerei aufgezeigt werden. Niemals erhalten die Heranwachsenden die Möglichkeit sich ein eigenes Bild von der Jagd zu machen, indem auch die Gegenargumente zur Jagd in einer fundierten, das heißt auf wissenschaftliche Befunde basierenden, alters- und entwicklungsgerechten Form und damit in einer für die kritische Meinungsbildung zuträglichen Weise zugänglich gemacht werden.

Jägerinnen und Jäger verfügen obendrein im Regelfall weder über eine anerkannte didaktisch-methodische noch über eine anerkannte und nachgewiesene pädagogische Grundausbildung respektive Hochschulstudium, geschweige denn über eine einschlägiges, das heißt anerkanntes Fachstudium, das zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen in einem professionalisierten institutionellen Rahmen befähigen soll, noch verfügen Jägerinnen und Jäger im Normalfall über ein für die Erziehung und Bildung der Zielgruppe geeignetes Fachrepertoire zum Erreichen der curricularen – also den in den Lehrplänen und Richtlinien für das Land NRW verankerten – Zielvorgaben.

Vor dem Hintergrund des Staatsziel Tierschutz und der im Schulgesetz NRW im Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule manifestierten Werteerziehung, die u.a. zum Gegenstand hat, die Kinder und Jugendlichen „zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen […] und zur Friedensgesinnung“ anzuhalten, erscheint es unverantwortlich, wenn weder fachlich noch charakterlich geeigneten Personen Bildungs- und Erziehungsaufgaben in aus der öffentlichen Hand finanzierten Institutionen und Organisationen von Vorschule, Schule, Freizeit- und Kulturpädagogik und dergl. freimütig und unkontrolliert übertragen werden, wozu sonst nur ein einschlägiges Hochschulstudium oder eine staatlich anerkannte Ausbildung im Bildungs- und Erziehungswesen befähigt.

Insbesondere vor dem Hintergrund der von Politik und Medien gleichermaßen kolportierten Zunahme von Jugendgewalt und der Lösung von Konflikten überhaupt durch Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten, erscheint es überhaupt nicht sinnvoll, wenn Kindern und Jugendlichen von als Autorität wahrgenommenen Erwachsenen-Personen vorgelebt und wenn auch bloß unterschwellig in Aussicht gestellt wird, dass Konflikte – wie im Rahmen der Jagd zwischen Mensch und Tier – durch (Waffen-)Gewalt, Einsatz von Fallen, für den Zweck der Jagd abgerichtete Hunde und so weiter und jedenfalls durch Gewalteinsatz und legitimierte Tötung ethisch einwandfrei und sozial verträglich gelöst werden könnten.

Forderung:

Der Bundesarbeitskreis Tierschutz in der Schule der Partei Mensch Umwelt Tierschutz sowie der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Tierschutzpartei fordern Entscheidungsträger von Schulaufsicht und Schulamt, Schulleiterinnen und Schulleiter wie auch die Leiterinnen und Leiter von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen und ihre Träger, sowie die Leitenden von Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen und ihre Träger, nicht zuletzt aber jeden Lehrer und jede Lehrerin mit Verantwortung und Mitgefühl dazu auf, den einschlägigen Angeboten von Jägerinnen und Jägern an und mit der jeweiligen Einrichtung und der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen konsequent Einhalt zu gebieten und solche Aktivitäten künftig und fortan zu untersagen sowie statt dessen vor dem Hintergrund des Staatsziel Tierschutz dem Tierschutz an Schulen und im Kindergarten sowie in Bildungs- Kultur- und Freizeiteinrichtungen eine deutlich stärkere Beachtung und Umsetzung durch geeignete Angebote einzuräumen bzw. diese aktiv zu unterstützen.

Vordringlich sein für jede auf Vernunft basierende Vorstellung und Erfüllung von Erziehung und Bildung sollte eine Leitkultur der Toleranz, des Respekts vor allem Leben, einschließlich dem der Tiere und der Empathie sein; die Hinführung von Kindern und Jugendlichen hingegen zu mehr Akzeptanz für Gewalt und das Lösen von Interessenkonflikten durch Gewalt und Töten unter der Vorspiegelung des Naturschutzes, von Wildtier- und Walderkundungen, Fährtensuche, Hochsitzbau, „auf Pirsch gehen“, Bogenschießen etc. steht diesem Ansinnen schlichtweg konträr gegenüber und ist damit durchaus sogar als schädigend und kontraproduktiv nicht zuletzt im Sinne des Jugendschutzes zu bewerten.

Für den Bundesarbeitskreis Tierschutz in der Schule der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

Thomas Schwarz (Sprecher)
Generalsekretär
Vorsitzender Landesverband NRW
Dipl. Päd., Systemischer Berater und Therapeut, Systemischer Coach (DGSF)
www.tierschutzpartei.de
thomas-schwarz (at) tierschutzpartei.de

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) gibt sich die Ehre

Wir wurden von einem unserer hessischen Mitglieder darauf hingewiesen, dass sich der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier die Ehre gibt und am 04. November 2015 in das Forstamt Groß-Gerau zur Gesellschaftsjagd einlädt.

Hier geht es zum Programm

Liebe Tierfreunde und Gegner der Jagd,

wir möchten Sie dringlich bitten, auf diese Einladung mit Protest zu reagieren! Bitte schreiben Sie Herr Bouffier an, und teilen Sie ihm mit, was Sie von dieser Gesellschaftsveranstaltung mit Charity-Charakter halten.

Volker Bouffier MdL
Landesvorsitzender der CDU Hessen
Alfred-Dregger-Haus
Frankfurter Str. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 1665 0
Telefax: 0611 – 1665 440
E-Mail: info(at)volker-bouffier.de

Wir als Partei geben uns die Ehre diese mörderische Veranstaltung mit wohltätigem Charakter als unwürdig und ehrlos zu bezeichnen!

Die Bolivarische Republik Venezuela – Martin Buschmann (stellv. Generalsekretär), zu Gast in der Botschaft Berlin

Heute leben Venezuela und andere Länder Lateinamerikas in einer Zeit des politischen Wandels. Sie erleben einen Unabhängigkeitsprozess, der nationale Grenzen überschreitet und zu einer kontinentalen Freiheitsbewegung für die Völker Südamerikas wird. Es sind Nationen, die entschieden haben, sich gegen die neuen Formen der äußeren Dominanz und für die Achtung und Rettung der sozio-kulturellen Diversität, die sie verbindet, zusammenzuschließen.

Als stellv. Generalsekretär und Landesvorsitzender in Hamburg habe ich mich stets sehr gefreut, die Einladungen des Botschafters annehmen zu können. Seit Februar 2015 war ich bis dato dreimal Gast in der Botschaft in Berlin.

DSCF5338Die Vorträge und Präsentationen haben die Anwesenden darüber informiert, wie das Leben in Venezuela heute aussieht und wie die Widerstände gegen die imperialistischen Staaten in Südamerika wachsen. Der ehemalige Staatspräsident Hugo Chavez, der leider viel zu früh verschieden ist, hat eine entscheidende Botschaft an alle Staaten in Südamerika geschickt: Es gibt einen anderen Weg! Glücklicherweise verfolgen einige andere Staaten Südamerikas und der Karibik den gleichen Kurs der Unabhängigkeit gegen die Vorherrschaft des Kapitalismus. Endlich werden Menschenrechte ernst genommen, die bittere Armut wird bekämpft und es wird gegen Korruption vorgegangen, welche immer noch ein Schwachpunkt Venezuelas ist.

Ich danke dem Botschafter Roman Orlando Maniglia für die bisherigen Einladungen sowie für die, die noch folgen werden.

Martin Buschmann

Landesverband Brandenburg fordert die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Erster Auftritt der Tierschutzpartei im Stadtparlament Oranienburg

Silvia Dreyer, Vorsitzende der Tierschutzpartei des LV Brandenburg und Leiterin der Gruppe Oranienburg des bundesweiten Vereins „Freundeskreis Katze und Mensch“, forderte am 14. September 2015 in der Einwohnerfragestunde des Hauptausschusses der Stadt Oranienburg, die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit in die Stadtordnung aufzunehmen. Der Entwurf der überarbeiteten Stadtordnung sah bisher für Halter, die ihre Katzen frei laufen lassen, nur die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vor.

Silvia Dreyer: “Es kann nur eine Kastrationspflicht privater Katzen mit Freigang in Verbindung mit einer Kennzeichnungspflicht als sinnvoll angesehen werden, um dadurch das Katzenelend nach und nach einzudämmen.“

Letztendlich gehen ursprünglich alle frei lebenden Katzen auf Katzen aus dem Privathaushalt zurück, die nicht kastriert wurden und sich deshalb unkontrolliert vermehren konnten. Viele Katzenbesitzer, die ihre Tiere unkastriert frei herumlaufen lassen, denken nicht darüber nach, dass sich diese dann zwangsläufig vermehren. Dadurch entstehen neue frei lebende Katzenpopulationen und die bereits bestehenden Gruppen frei lebender Katzen wachsen weiter an.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion unterstützte ihren Antrag. Dennoch konnte sich der Hauptausschuss noch nicht auf eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht verständigen.

Silvia Dreyer führt nun in Oranienburg und Ortsteilen eine Bürgerbefragung zur Kastrationspflicht durch, um den Stadtverordneten im Dezember durch ihre Unterschriftensammlung den Bürgerwillen zu dokumentieren. Ihr Ziel ist es, dass der Änderungsantrag im Dezember 2015 noch befürwortet wird und sie bei der nächsten Wahl mit einem Sitz für die Tierschutzpartei im Stadtparlament vertreten ist.

Kastrationspflicht Oranienburg

Betäubungsloses Schächten/Schlachten

PRESSEMITTEILUNG / 25.09.2015

Vom 24.09. – 27.09.2015 findet das alljährliche rituelle islamische Opferfest statt. Bei dieser Gelegenheit wird Tieren häufig ohne Betäubung ein Schnitt durch die Kehle beigebracht, so dass diese ausbluten. Dies bedeutet einen langsamen, schmerzhaften Tod bei vollem Bewusstsein für die Opfertiere.

Das betäubungslose Schächten beruht auf der 5. Sure, Vers 2, nach dem es den Gläubigen verboten ist, verletzte Tiere zu essen. Doch auch in der islamischen Türkei ist dieses Vorgehen seit 2011 verboten, da es dem Mindestmaß an Tierschutz auf eklatante Weise widerspricht und die Betäubung mittels Elektroschock das Tier weder verletzt noch tötet, was zu den Zeiten, als der Koran verfasst wurde, noch nicht möglich war. Abgesehen davon ist natürlich kein Mensch dazu verpflichtet, überhaupt Fleisch zu verzehren.

Die Bundestierärztekammer hat bereits 2007 vom Gesetzgeber eine Änderung des §4a TierSchG die Streichung des §4a Abs.2 Nr.2 gefordert. Hierzu wurde ein Gutachten des BSI erstellt. Diese Studie verdeutlicht, dass die betäubungslose Schlachtung sehr fehleranfällig ist, und dass die Voraussetzungen für eine optimale Durchführung unter Praxisbedingungen nur schwer oder gar nicht einzuhalten sind:

“Während der unmittelbaren Führung des Halsschnittes am unbetäubten Tier muss von der Entstehung erheblicher Schmerzen und Leiden ausgegangen werden. Betrachtet man darüber hinaus den gesamten Vorgang von der Fixierung des Tieres bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung ist aus der Literatur zu entnehmen, dass es aber selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. Daher ist es gerechtfertigt, keine Ausnahme zur religiös begründeten betäubungslosen Schlachtung zuzulassen.”
(Quelle: http://www.tierschutz-landwirtschaft.de/BSI-Gutachten_Schaechten_29.08.07.pdf)

Unsere Schwesterpartei in den Niederlanden “Partij voor de Dieren” forderte im Jahr 2011 erfolgreich, das Schlachten der Tiere ohne Betäubung zu verbieten. Das niederländische Parlament kam diesem Ansinnen nach.

Dieser Aufforderung schließen wir uns als Tierschutzpartei an: Ausnahmslos soll das betäubungslose Schächten auch in Deutschland verboten werden, wie es schon mehrfach im Bundesrat verlangt wurde. Ein offener Brief zu diesem Thema soll dem Landwirtschaftsministerium übersandt werden.

Wir wünschen uns ein buntes und tolerantes Miteinander, ein Land der verschiedenen Kulturen und Traditionen, eine friedliche Akzeptanz! Dazu gehört der Respekt vor dem Leben, das Vermeiden jeglicher unnötiger Qual für Mensch und Tier, ohne Ausnahme!

Zirkusse mit Wildtieren werden in Düsseldorf der Vergangenheit angehören

Bekanntmachung der Ratsfraktion Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER

Verwundert über Vorgehensweise – Vielleicht Strafanzeige wegen Urheberrechtsschutzverletzung

Aufgrund der Initiative der Tierschutzpartei/FREIE WÄHLER vom 07.07.2015 in Form eines Antrages „JA zum Zirkus – Nein zur Wildtierhaltung“ an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten gibt es nun eine breit aufgestellte Mehrheit im Rat, die zukünftig Zirkussen mit Wildtieren untersagt, auf städtischen Flächen ihre Zelte aufzuschlagen.

Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten gab es am Tag der Sitzung, am 27.08.2015, noch Beratungsbedarf und so wurde der Antrag der Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER in den Umweltausschuss verwiesen; Ratsfrau Iris Bellstedt von Bündnis 90 /Die Grünen begründete dies auch mit der Einholung einer Fachauskunft durch den Umweltausschuss.

Mehrheit für Tiere gesichert

Nun liegt die Tagesordnung für den Umweltausschuss vor und neben dem Antrag der Tierschutzpartei/FREIE WÄHLER gibt es einen inhaltlich gleichen Antrag der AMPEL-Koalition. Somit ist die Mehrheit im Sinne der Tiere bereits im Vorfeld gesichert.

Etwas verwundert ist die Ratsfraktion Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER über die Reihenfolge der zu behandelnden inhaltsgleichen Anträge. Denn das Datum des AMPEL-Antrages ist auf dem Papier der 27.08.2015, also genau der Tag, an dem der ursprüngliche Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER-Antrag in den Umweltausschuss verwiesen wurde. Unterzeichnet ist der Antrag übrigens von Iris Bellstedt, die eben noch im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten die Verweisung beantragt hat.

Der Antrag der Ampel ist natürlich vor dem Ursprungsantrag der Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Vorsitzender des Umweltausschusses ist Philipp Tacer (AMPEL Koalition).

Böses Denken verboten

„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wir glauben, dass es hier lediglich wieder einmal darum geht, einem für Düsseldorf positiven Antrag der Opposition nicht zustimmen zu müssen. Gerade SPD und Grüne bemängelten dies in den letzten Legislaturperioden an der CDU/FDP-Mehrheit. Aber wie es scheint, lernen sie schnell von der FDP. “Wir jedenfalls behalten uns eine Strafanzeige gegen die Unterzeichner nach § 106 Urheberschutzgesetz vor“, sagt der Fraktionsgeschäftsführer Torsten Lemmer zu dem Demokratieverlust.

Die Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER, Claudia Krüger, zieht mit folgenden Worten Bilanz:

„Es ist einfach schön, zu sehen, dass in Düsseldorf immer mehr auch an die Tiere gedacht wird, deshalb haben die Wählerinnen und Wähler auch die Tierschutzpartei in den Stadtrat gewählt, Tieren eine Stimme im Düsseldorfer Stadtrat zu geben funktioniert augenscheinlich.“

 

Offener Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bez. Schächten

Unsere Forderung: Ein nationales sowie EU-weites und ausnahmsloses Verbot der Praxis des betäubungslosen Schächtens

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
11055 Berlin
poststelle (at) bmel.bund.de

Das betäubungslose Schächten hat in einer zivilisierten und demokratischen Gesellschaft, in der sich 79% der Bevölkerung gegen diese grausame und lebensverachtende Ausübung der sogenannten „Religionsfreiheit“ aussprechen, keinen Platz.

Das Schächten ist weder in der Thora der Juden, noch im Koran der Moslems vorgesehen, somit handelt es sich bei dieser äußerst brutalen Form der Schlachtung nicht um Religion, sondern um „Tradition“.

Eine Traditionsfreiheit ist laut unserer Verfassung nicht bindend, wohl aber das Staatsziel Tierschutz, welches 2002 im Grundgesetz verankert wurde und das durch die vom Verwaltungsgericht erlaubten Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schächten empfindlich missachtet wird.

Die Bundestierärztekammer hat bereits 2007 vom Gesetzgeber eine Änderung des §4a TierSchG die Streichung des §4a Abs.2 Nr.2 gefordert. Hierzu wurde ein Gutachten des BSI erstellt. Diese Studie verdeutlicht, dass die betäubungslose Schlachtung sehr fehleranfällig ist, und dass die Voraussetzungen für eine optimale Durchführung unter Praxisbedingungen nur schwer oder gar nicht einzuhalten sind: „Während der unmittelbaren Führung des Halsschnittes am unbetäubten Tier muss von der Entstehung erheblicher Schmerzen und Leiden ausgegangen werden. Betrachtet man darüber hinaus den gesamten Vorgang von der Fixierung des Tieres bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung ist aus der Literatur zu entnehmen, dass es aber selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. Daher ist es gerechtfertigt, keine Ausnahme zur religiös begründeten betäubungslosen Schlachtung zuzulassen.“

(Quelle: http://www.tierschutz-landwirtschaft.de/BSI-Gutachten_Schaechten_29.08.07.pdf)

Nach unserem Tierschutzgesetz ist diese mittelalterliche und barbarische Tötungsart zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, genau aus diesem Grunde ist sie schließlich grundsätzlich verboten! Das Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht von 2006 ist sofort zu revidieren, bis zur Festlegung eines neuen Urteils ist eine Verfügung vonnöten, die das betäubungslose Schächten untersagt!

Wir wünschen uns ein buntes und tolerantes Miteinander, ein Land der verschiedenen Kulturen und Traditionen, eine friedliche Akzeptanz! Dazu gehört der Respekt vor dem Leben, das Vermeiden jeglicher unnötiger Qual für Mensch und Tier, ohne Ausnahme! Ein betäubungsloses Schächtverbot stellt keine Diffamierung einer Religion oder Kultur dar, es entspricht lediglich unseren zivilisierten, ethischen und moralischen Werten, denn jedes Lebewesen hat ein elementares Recht auf Schutz vor unnötigen Qualen!

Wir fordern ein nationales, sowie EU-weites und ausnahmsloses Verbot dieser Praxis des betäubungslosen Schächtens, sowie das Importverbot von derart geschächtetem Fleisch und bitten das Bundeslandwirtschaftsministerium, sich für diese Forderung auf nationaler, sowie EU-Ebene stark zu machen.

Gezeichnet: der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz