Zukünftiger Umgang mit Schottergärten in Essen

Schottergarten-Verbot gilt ab 2024

So ist es in der RP vom 30.12.2023 zu lesen. „Wer Kies und Steine bevorzugt, könnte im kommenden Jahr leichter zum Rückbau aufgefordert werden.“

Wer nun erwartet, dass diese Thematik auf der TO der 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUVG) der Stadt Essen stehen würde, musste leider das Fehlen feststellen. Und dies vor dem Hintergrund der Behandlung vom „Endbericht zum integrierten Klimaanpassungskonzept für die Stadt Essen“ in der 27. Sitzung des AUVG am 07.11.2023. Endlich wird den Kommunen eine rechtlich abgesicherte Handlungsperspektive geboten.

Meine Anfrage beim TO 30 „Mündliche Anfragen und Verschiedenes“ zielte genau auf den zukünftigen Umgang mit den Schottergärten hin. „Inwieweit (wird) bzw. soll das Schottergärten-Verbot in Essen umgesetzt werden. Kommunen können aktiv gegen Schottergärten vorgehen und zum Rückbau unter Auflagen auffordern.“ Es können sogar Geldbußen erlassen werden.

Die Ausschussvorsitzende wies meine Anfrage an den AUVG zurück, da sie die Auffassung vertrat, dass dies Thema des ASPB (Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen) sei. Dem entgegen stellte die Dezernentin des Geschäftsbereiches 6 (Umwelt, Verkehr und Sport), Frau Raskob klar, dass dies Thema für den AUVG sei. Und nun findet sich inder 29. Sitzung des AUVG am 27.02.2024 unter TO 3.a. die Thematik wieder: „Verbot von Schottergärten gemäß § 8 BauO NRW“.

Mit Spannung erwarte ich eine angeregte Diskussion und freue mich über die Wirkung meiner Anfrage.

Aus grundsätzlich klimarelevanten Erwägungen werde ich mich für den Ab- und Rückbau von Schottergärten einsetzen. Die Versteinerung sorgt u.a. in den heißen Sommern für massive Temperaturerhöhung im unmittelbaren Umfeld und bei den zahlreichen Versiegelungen sogar in Wohnquartieren.

 

Manfred Gunkel

Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUVG) der Stadt Essen

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Immer noch kein Geld für Dortmunder Wildvogelstation!

Der Fall der Wildvogelstation in Dortmund-Dorstfeld wird immer wilder. Das Veterinäramt verweist auf das Umweltamt. Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW und sachkundiger Bürger in der Fraktion Die Linke+ im Stadtrat Dortmund, hat vor diesem Hintergrund nochmals eine Anfrage für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) formuliert:

Anfrage: einbehaltene finanzielle Unterstützung Wildvogelstation Dorstfeld

  1. Wann erfolgt die Auszahlung der zweckgebundenen Unterstützungsgelder für die Jahre 2022 und 2023 an die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann?
  2. Welche verwaltungsrechtlichen Verfahren laufen aktuell noch und in welchen Zeitabständen wird Herr Ferlemann über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt?
  3. Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfüllte Genehmigungstatbestände für das Betreiben der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation vor?

Begründung:

Für die Jahre 2022 und 2023 wurden im Rahmen der Haushaltsanträge zweckgebundene Gelder (Übernahme des Eigenanteils des Ewald Ferlemanns in Bezug auf die von der Bezirksregierung Arnsberg gewährten Fördermittel; Zuschuss zu Fütterungs- und Tierarztkosten) von jeweils 4.000 Euro beschlossen.

Im März antwortete Stadtrat Dahmen (Drucksachen-Nr.: 27444-23 GiS / 30454-23 (Session)) auf die Anfrage, dass ein verwaltungsrechtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Herr Ferlemann erhielt vor wenigen Wochen die Information durch das Veterinäramt, dass für die Auszahlung das Umweltamt zuständig sein und man darauf keinerlei Einfluss hätte.

Seit Mai 2022 läuft der Betrieb der Station wieder, zum aktuellen Zeitpunkt werden rund 50 Tiere versorgt. Allein in den letzten Wochen wurden Herrn Ferlemann verletzte Vögel wie ein Eisvogel, Enten und zahlreiche Singvögel über die Dortmunder Polizei und Feuerwehr, sowie diverse Tierschutzvereine gebracht.

Politischer Halbjahresbericht 2023 – Stadtrat Dortmund – Teil 3

Unser Team im Stadtrat Dortmund wird durch Angelika Remiszewski (Landesvorsitzende NRW) verstärkt, diese repräsentiert unsere Partei als sachkundige Bürgerin vor allem im Schulausschuss. Über das erste Halbjahr hat sie uns folgende Zusammenfassung zur Verfügung gestellt:

16. Sitzung des Schulausschusses vom 08.02.2023

Anfrage (TOP 5.2, hier 2.3) wurde bereits am 7.12. schriftlich von mir gestellt. Da sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen mit einer Anmerkung eingeklinkt hatte, wurde eine nochmalige Anfrage von mir verfasst, die den Punkt 3  der Grünen einschloss.

TOP 2.3 Aufbewahrung von Tablets in Schulen
1)Gibt es Planungen seitens der Stadt Dortmund, allen Schüler*innen an den Dortmunder Schulen sichere Unterbringungsmöglichkeiten für die iPads und anderen Wertgegenständen zur Verfügung zu stellen?
2)Ist die Stadt Dortmund mit Anbietern in Verhandlungen, die sichere Schließfächer kostenlos aufstellen und dann zu geringen Kosten vermieten incl. Wartung und Versicherung der Wertgegenstände?
4) Eine erhebliche Anzahl an iPads wird derzeit in den Schulen eingesetzt, die einen nicht unerheblichen Gegenwert haben. […] Welche Aufbewahrungsmöglichkeit sieht die Stadt Dortmund für den Verbleib dieser Geräte […] vor, die auch den versicherungsrechtlichen Vorschriften gerecht werden?

TOP 3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit in Dortmund
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Linke+ ihre beiden Anträge zurück.

TOP 3.5 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Frau Remiszewski (Linke+) zeigte sich irritiert, dass in der Vorlage zur Klimarelevanz angegeben sei, dass der Bau sich positiv auf den Klimaschutz auswirke, da der Bauantrag die Fällung von 70 Bäumen beinhaltet.

Zu TOP 4.2.1.
Dem Schulausschuss liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Stadt Dortmund mit anerkannten Jugendhilfeträgern aus den Stadtteilen zwecks Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz gestaltet werden kann […].

18. Sitzung des Schulausschusses vom 03.05.2023

TOP 2.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2023/24
Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) erkundigt sich kritisch, warum die nordstadtnahe Petri-Schule eine Eingangsklasse weniger bildet. Frau Remiszewski (Fraktion DIE LINKE +) erkundigt sich, warum die Liebiggrundschule weniger Züge habe. Herr Hagedorn erklärt, dass eine Antwort an anderer Stelle erfolge.

19. Sitzung vom 07.06.2023 (Niederschrift liegt noch nicht vor)
Habe zum TOP 4.2.1 Schulbegleitung angemerkt, dass dieses Thema die Fraktion DIE LINKE+ ja bereits im vergangenen Jahr eingebracht hätte, die Antwort der Verwaltung aber gewesen ist, dass die Gesetzeslage so sei und man das nicht ändern könne. Antwort: Das ist eine Frage der Zuständigkeit, andere Städte handhaben es anders.

Anmerkung: Anfragen/ Anträge für den Schulausschuss werden gemeinsam besprochen und beschlossen (in der Fachfraktion KiJuFa, deren Teil der Schulausschuss ist).

 

Sonstige Aktivitäten:

Neben der Tätigkeit in den Ausschüssen und der Fraktion ist die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen obligatorisch:

12.01.2023 Infoveranstaltung Zukunftsgarten (Zeche Hansa, 18.00)
21.01.: Workshop Mikropolitik (Keuning-Haus, 9.00)
25.01. Termin mit Pro Wildlife (Kongresszentrum 14.30)
01.05. Maikundgebung (Marsch zu den Westfalenhallen, 11.00)
04.05. Frauenpolitik (DSW Deggingstr., 17.00)
01.06. Termin mit Pro Wildlife (Henschel- Haus, 16.00) – Gemeinsam mit Sebastian Everding
15.06. Besuch des Familienzentrums RuFa e.V. (Huckarde 13.30) zwecks Rückmeldung für das Abstimmungsverhalten der Fraktion im Rat
19.06. Kritischer Besuch der Gesamtfraktion des Zoos Dortmund (16.00) – Gemeinsam mit Sebastian Everding

Weitere NRW-Berichte 1. Halbjahr 2023

1. AKUSW- und ABöOAB-Ausschüsse Dortmund
2. AUKV-Ausschuss Essen