Wie rund 3 Millionen Tonnen Schlachtabfälle und Tierkörper jährlich beseitigt werden

44 Tierkörperbeseitigungsanlagen für Schlachtabfälle und Tierkörper gibt es laut einem aktuellen Bericht von „proplanta“ in Deutschland.

Dort werden die Teile der „Nutztiere“ entsorgt, die bei Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben „nicht in die Wurst“ kommen; das sind etwa 2,5 Millionen Tonnen Schlachtabfälle.

Daneben landen weitere 400 000 Tonnen verendeter Tiere in diese Betriebe.

Als Endprodukte entsteht dort Tiermehl, das beispielsweise als Dünger in der Landwirtschaft oder als Brennstoff genutzt wird, oder zu Fetten verarbeitet wird, aus denen auch Biodiesel hergestellt werden kann. (Hier Bericht lesen)

Die Ausbeutung der Tiere hat einen Grad der Perfektion erreicht, der für den Normalbürger im Verborgenen bleibt. Jeder auch noch so kleine Teil der Opfer wird „ökonomisch“ genutzt – auch mit dem Hintergedanken, die gigantischen Berge von Tierleichenteilen zu verbergen.

Vitamin B 12

Vebu: Was Sie über B12 wissen sollten

Vitamin B12 spielt eine wichtige Rolle bei der Zellteilung, Blutbildung und der Funktion unseres Nervensystems. Erfahren Sie vom Vebu, wie man sich ganz einfach mit Vitamin B12 versorgt.

Eine ausreichende Versorgung mit Vitamin B12 über die Nahrung ist für viele Menschen jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich. Zu den größten Risikogruppen für einen Mangel zählen vor allem vegan lebende Menschen, ältere Personen, Menschen mit Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, Schwangere und Stillende sowie Alkoholiker und Raucher. (Vitamin B 12)

 

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes

Was bleibt von den Minimalverbesserungen überhaupt noch übrig?

Die Verbesserungen im Bereich Tierschutz, die Ministerin Ilse Aigner mit großen Worten angekündigt hatte, die aber für die betroffenen Tiere lediglich minimale positive Änderungen bedeutet hätten, werden wohl auch noch aufgeweicht.

Beispiel Schenkelbrand bei Pferden: Nach neuesten Pressemeldungen haben sich „Fachpolitiker“ von Union und FDP (die Frage darf erlaubt sein, wer in diesen Parteien den Bereich Tierschutz/Tierrechte ernst nimmt!) gegen ein Verbot des Schenkelbrands bei Pferden ausgesprochen. Damit wird eine überholte Tradition wohl beibehalten, die den Tieren unnötiges Leid zufügt und in Zeiten alternativer Kennzeichnungsmethoden völlig überholt ist.

Aber wenn schon bei so einem Thema innerhalb der schwarz-gelben Regierung interveniert wird, darf man gespannt sein, was von den angekündigten Neuerungen Aigners unter dem Strich bleibt. Wahrscheinlich nicht viel – die Tiere haben eben keine Lobby!

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert eine Reformierung des Tierschutzgesetzes in Gänze; hier einige unserer Forderungen zur Aufnahme im deutschen Tierschutzgesetz:

– Verbot der Massentötung von männlichen Küken
– Verbot von Käfighaltung von Kaninchen, Hennen und sonstiger “Nutztiere”
– Verbot der Ferkelkastration und Schnabelkürzung bei Küken und sonstiger Amputationen in der Intensiv-Tierhaltung
– Verbot von Qualzüchtungen, Nachweis der Qualifikation für Züchter und Halter
– Verbot von Tierversuchen
– Verbot der Fallenjagd und des Haustierabschusses durch Jäger
– Verbot der Pelztierzucht
– Verbot Schenkelbrand bei Pferden
– Verbot der Haltung/Vorführung von Wildtieren in Zirkussen, Wildparks und ähnlichen Einrichtungen
– Verbot von Delfinarien
– Verbot des Schächtens
– Verbot von Zoophilie/Sodomie durch Artikel im DTschG und StGB
– Verkürzung der Transportzeiten für “Schlachttiere” auf 3 Stunden
– Drastische Reduzierung der Bestandsdichte bei Bodenhaltung von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen

Solange das Mästen und Töten von Tieren zu Ernährungszwecken von der Gesellschaft noch akzeptiert wird, fordern wir von den etablierten Parteien, Gesetze zu schaffen, die den Tieren zumindest unnötige Leiden ersparen!

Peta deckt erneut Tierquälerei auf

Skandalöse Zustände in einem niedersächsischen Putenmastbetrieb

In einer aufwendigen Recherche observierten PETA-Ermittler in einem niedersächsischen Betrieb über mehrere Wochen und das, was sie sahen, erschütterte alle PETA-Mitarbeiter zutiefst. Das Recherche-Team konnte beobachten, wie ein Mann (möglicherweise der Sohn des Putenmästers) die Tiere mit einer Zange am Hals greift und die vor Schmerz und Angst tretenden Puten in seine Radladerschaufel schleudert. Anschließend wirft er die zum Teil noch lebenden Puten einfach in den Kadaverbehälter, wo sie langsam und qualvoll sterben.

Besonders brisant: Der Putenmäster, dessen Tiere auf grausamste Weise getötet werden, ist einer der größten Anteilseigner der Putenerzeugergemeinschaft Ahlhorn GmbH, einem Konsortium der ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen, die PETA im Jahr 2010 der Tierquälerei überführte. (Hier Bericht lesen)

Freiburg: Pferdeschänder soll durch höhere Belohnung gefasst werden

Tierschutzverein Markgräflerland e.V. startet Spendenaktion

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wurde per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass seit August 2012 in Freiburg ein sehr brutaler Pferdeschänder unterwegs ist, der bereits 7 Stuten schwer verletzt hat. Eine Stute erlag dabei ihren Verletzungen. Trotz Ermittlungen der Polizei wurde der Täter bisher noch nicht gefasst.

Deshalb hat der Tierschutzverein Markgräflerland e.V. eine Spendenaktion ins Leben gerufen, die mit dazu beitragen soll, den Pferdeschänder schneller zu ergreifen. (Zum Aufruf und zur Spendenaktion)

Achtung! Vom 25. bis 28. Oktober 2012 findet das muslimische Opferfest “Kurban Bayrami” statt.

Die ersten Meldungen über gestohlene Schafe sind bereits in der Presse erschienen. Tierhalter sollten ab sofort ihre Tiere in Sicherheit bringen!

Bevorzugte (Schächt-) Opfertiere sind vor allem Schafe. Aber auch Ziegen, Rinder und Geflügeltiere sind ihres Lebens nicht sicher.

Wer Schächten oder Vorbereitungen hierzu beobachtet, muss unverzüglich die Polizei benachrichtigen und dies ausdrücklich zur Anzeige bringen – selbst im Verdachtsfall.

Nicht nur der Schwarz-Schächter macht sich strafbar (§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz), sondern auch der Mithelfer, der seinen Hof (Waschküche, Keller od. dergl.) zur Verfügung stellt sowie selbstverständlich auch Tierhalter, die ihre Tiere an Moslems zur Schächtung verkaufen (§ 27 StGB).

Das Tierschutzgesetz gibt als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro an! (Infos hier)

01. November “Weltvegantag”

Wer Frieden will, muss ihn auch leben…

Am 01. November ist “Weltvegantag”. An diesem Tag soll auf die vegane Lebensweise aufmerksam gemacht werden, die den Konsum von tierlichen Produkten aus ethischen Gründen ablehnt.

Veganer/innen verzichten auf Nahrungsmittel wie Fleisch, Fisch, Milch, Käse, Eier und Honig sowie auf alle Produkte, die aus Leder, Seide und Wolle hergestellt wurden.

Die vegane Lebensweise ist eine friedvolle Lebensform, da Umwelt und andere Menschen davon profitieren. Sie schützt Tiere um ihrer selbst willen, stärkt die eigene Gesundheit, schützt Regenwald und Meere, schont Wasser- und Landressourcen und vermindert das Artensterben sowie den Treibhauseffekt.

Kurz gesagt: der Veganismus trägt zum Frieden auf dieser Welt bei, den jeder auf seinem Teller täglich praktizieren kann.

Wenn Goldschätze zu Goldgräbern werden oder Einmal so richtig Schwein gehabt

Angela Mayr vom Amaro Hof möchte mit ihrem “sauschönen” Artikel allen zeigen, dass Schweine nicht nur sehr schlau, sondern auch sehr liebenswert sind. Sie sind ebenso beseelte Wesen wie beispielsweise Katzen und Hunde. Auf den Fotos kann man sehen, dass die kleinen Schweinekinder genauso gerne spielen und toben wie Welpen…

Mit ihrem Artikel möchte die Autorin und aktive Tierschützerin einen Beitrag für eine bessere Zukunft aller Schweine leisten.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bedankt sich ganz herzlich bei allen Mitarbeitern vom Amaro Hof für ihren Einsatz für Tiere!

Hier lesen: Wenn Goldschätze zu Goldgräbern werden oder …

Ausnahmegenehmigung in Thüringen für Gifteinsatz zur Mäusebekämpfung

Im August und September diesen Jahres wurden in Thüringen kraft einer am 31.08.2012 erteilten Ausnahmegenehmigung das Gift Zinkphosphid und kraft einer am 24.09.2012 erteilten Ausnahmegenehmigung das Gift Chlorphacinon von Landwirten wieder großflächig ausgebracht, obwohl die großflächige Ausbringung der extrem gefährlichen Giftstoffe seit 2008 europaweit verboten ist.

Die als Pflanzenschutzmittel – es soll Gutes suggerieren – deklarierten Giftstoffe sind aus gutem Grund nicht mehr erlaubt, denn sie bringen nicht nur für die Feldmäuse um, sondern bringen für viele andere Wildtiere und Haustiere Qual und Tod. Darüber hinaus kommt es zu einer Verseuchung der Ackerböden und letztlich auch der Feldfrüchte.

Worum geht es: In Zyklen von ca. 5 Jahren, seit einiger Zeit auch in kürzeren Abständen, kommt es bei den Erd- und Feldmäusen zu einem deutlichen Populationsanstieg, was den Profit der Landwirte schmälert. Warum und was die Ursache dafür ist, hat sich von denjenigen, die dagegen nur an Gift denken, noch keiner Gedanken gemacht. Um Profit geht es auch den Firmen, die Abhilfe gegen das „Mäuseproblem“ mittels Gifteinsatz – Chlorphacinon und Zinkphosphid – versprechen.

Die Aufnahme von Chlorphacinon führt zum inneren Verbluten der Tiere, Zinkphosphid verbindet sich mit der Magensäure zu Phosphorsäure und führt zum Tod durch Lungenödem und schließlich zum Ersticken. – verbunden mit unbeschreiblichen – Schmerzen. Die Genehmigung solcher oder ähnlicher Giftstoffe darf jedoch nach § 15 Pkt. 3c Pflanzenschutzgesetz (PlSchG) bei Wirbeltieren, zu deren Bekämpfung das Pflanzenschutzmittel vorgesehen ist, keine vermeidbaren Leiden oder Schmerzen verursachen! (Wieso eigentlich wurden dann solche Gifte überhaupt genehmigt?)

Da bekanntermaßen immer wieder auch andere Tiere, darunter auch streng geschützte Arten, von diesen Maßnahmen betroffen waren, wurde 2008 per Gesetz europaweit verboten, Chlorphacinon offen auszubringen und die Verwendung von Zinkphosphid gänzlich verboten. Offen ausbringen heißt, die Gifte wie Dünger oder sogar zusammen mit dem Dünger auf Feldern zu verteilen.

Da jetzt aber angeblich „Gefahr in Verzug“ war (unabhängige Gutachter bemühte man erst gar nicht), wurde auf eine Ausnahmeverordnung zurückgegriffen, auf Paragraf 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes: „Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen.“

Der grausame Tiermord und die Verseuchung der Ackerböden wurden damit erneut legalisiert, obgleich es sehr wohl möglich ist, diese spezielle suggerierte „Gefahr auch anders abzuwenden“.

Die Sondergenehmigungen wurden, genau wie 2007 auch, ohne jegliche Zustimmung oder Absprache mit Tier – und Naturschutzverbänden erteilt, was aber bisher bestritten wird. Dabei ginge es auch anders: Seit in England die Jagd auf Füchse verboten ist, hat es keine „Mäuseplage“ mehr gegeben.

Nicht die Mäuse, sondern die Jäger sind die Feinde der Bauern. Solange Füchse und alle anderen mäusefressende Prädatoren ganzjährig bejagt werden dürfen, ist es, neben der ethischen Verwerflichkeit, in keiner Weise gerechtfertigt von einer „Gefahr“ zu sprechen, „die anders nicht abzuwehren ist“. Diese großflächigen Mäusevergiftungsmaßnahmen sind Straftaten, die zu ahnden sind!

Unser Parteimitglied Harald von Fehr, Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen und Vorsitzender der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands hat im 25.07.2012 Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz gestellt und aufgrund der großzügigen Ausnahmegenehmigung diese am 13.10 2012 auf das BVL erweitert.