Für Eier und Milch muss doch kein Tier sterben?!

Immer wieder liest man in den sozialen Medien: „Für Eier und Milch muss doch kein Tier sterben.“
Aber leider sterben für Milch und Eier sehr viele – sogar ggf. ähnlich viele Tiere wie für Fleisch. – Lies hier die Wahrheit über vegetarische Ernährung:
Fakten, die Du vielleicht noch nicht wusstest …
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Aktionstag #LasstDieKuhLos

Die Deutsche Tier-Lobby schreibt zum diesjährigen Aktionstag:

Die länger andauernde oder ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen und anderen Rindern war trotz der mit ihr verbundenen Tierqualen lange Zeit dominierende Praxis in Deutschland. Dabei werden die Tiere mittels Anbindevorrichtungen am Hals zeitweise (mindestens in den Wintermonaten) oder sogar ganzjährig angebunden, um sie daran zu hindern, sich frei zu bewegen. Die sogenannte „Kombinationshaltung“ (Anbindehaltung + begrenzter Auslauf) bildet eine Alternative zur reinen Anbindehaltung, da die Tiere an mindestens 120 Tagen im Jahr für wenigstens zwei Stunden täglich Auslauf im Freien haben. Betriebe, die im Stall zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durchführen, müssen sogar nur 90 Tage Auslauf gewährleisten. Die extrem niedrigen zeitlichen und qualitativen Anforderungen für den Auslauf, die Weidegang nur als Option beinhalten, erfüllen nicht die Bedingungen für eine verhaltensgerechte Unterbringung der Rinder nach dem Tierschutzgesetz (Bruhn et al., 2023). Vor dem Hintergrund der niedrigen Kontrollfrequenz in Deutschland ist es zudem zweifelhaft, ob die Vorgaben wirklich umgesetzt werden. Die übrigen bis zu 275 Tage sind die Tiere in der Kombinationshaltung ganztägig angebunden!

Worin bestehen die Qualen für die Tiere?

Die Bedürfnisse der Milchkühe und anderen Rinder nach Fortbewegung, Ruhe, Körperpflege und sozialer Interaktion werden in der Anbindehaltung stark eingeschränkt. Die Tiere sind lediglich in der Lage, sich hinzulegen und wieder aufzustehen. Dieser Zustand sorgt dafür, dass die Tiere krankheitsanfällig werden. Durch das Liegen auf dem Boden erleiden sie zudem PETA Deutschland e.V. 6 Schwellungen und Verletzungen an den Gelenken. Sozialkontakte sind nur ansatzweise zu den 1-2 Nachbar-Rindern möglich, die Tiere sind also nicht in der Lage, ihre natürlichen Verhaltensweisen wie beispielsweise das Herdenverhalten auszuleben. Anbindeställe sind darüber hinaus häufig gekennzeichnet von unbefriedigenden Lichtverhältnissen, einem schlechten Stallklima und einer unzureichenden Liegefläche. Der Platzmangel ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Anbindeställe nicht mit den zuchtbedingt größer gewordenen Kühen oder anderen Rindern mitgewachsen sind. Berichtet wird auch von miserablen hygienischen Verhältnissen, die dazu führen können, dass die Tiere in ihren eigenen Exkrementen stehen oder liegen.

Wie ist die Alternative Laufstall demgegenüber zu bewerten?

Die heute prägende Haltungsform mit einem Anteil von 83 % aller Rinder in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2021) sind Boxenlaufställe. Diese zeichnen sich durch eine Trennung der Bereiche Fressen, Liegen und Bewegen aus. Im Gegensatz zur Anbindehaltung können sich die Tiere hier zumindest frei im Stall bewegen und miteinander interagieren. Rotierende Bürsten dienen, sofern vorhanden, zur Körperpflege. Auch Laufställe weisen jedoch häufig gravierende Tierschutzmängel auf, wie stark beengte Platzverhältnisse und Beton-Spaltenböden, die diverse Verletzungen verursachen. Besonders problematisch ist, dass in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung keine Mindestanforderungen für die Haltung von Mastrindern und Milchkühen definiert werden. Nur noch 31 % der Rinder in Deutschland hatten im Jahr 2019 zeitweisen Zugang zu einer Weide, Tendenz: fallend (Statistisches Bundesamt, 2021).

Wie viele Mastrinder und Milchkühe leben in Anbindehaltung in Deutschland?

Im Jahr 2020 lebten in Deutschland 11,5 % der Milchkühe und 9,0 % aller übrigen Rinder in Anbindehaltung. Das entspricht einer Gesamtzahl von 1,1 Mio. Tieren bzw. einem Anteil dieser Haltungsform von 9,9 % im Jahr 2020. Besonders kleine Betriebe in Bayern und Baden-Württemberg nutzen diese Haltungsform noch häufig. So waren in Bayern im Jahr 2020 noch 21,7 % aller Rinder (628.000 Tiere) saisonal oder ganzjährig angebunden. In Baden-Württemberg belief sich der entsprechende Anteil auf 12,7 % (125.000 Tiere) (agrarheute, 2021; Statistisches Bundesamt, 2020).

Text übernommen von: https://www.deutsche-tier-lobby.de/2023/05/15/lasstdiekuhlos/

Der Schlachthofskandal von Bad Iburg und unsere Forderungen

Mit erstaunlich geringer medialer Resonanz haben die Beamten der Polizei Osnabrück und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftssachen in Oldenburg Bilanz zu den zahlreichen Verfahren um den Schlachthof in Bad Iburg gezogen, einem der größten deutschen Schlachthofskandale überhaupt (Pressemitteilung vom 19.06.2023). Sie sehen die Gerichtsurteile gegen den Schlachthofbetreiber in Bad Iburg, dessen Mitarbeiter:innen, mehrere Fahrer:innen, Milchbäuerinnen und Milchbauern und Viehhändler:innen als ausreichend an: gegen insgesamt 67 Angeklagte bislang drei Freiheitsstrafen auf Bewährung und 41 Geldstrafen. Der Schlachthof hatte sich auf kranke und verletzte Rinder aus der Massentierhaltung „spezialisiert“ und die Tiere auf grausamste Weise geschlachtet. Milchbauern konnten so ihre schwerkranken Tiere mit Gewinn loswerden: Das Fleisch wurde an Restaurants, Fleischereien und Discounter verkauft.

Das Verfahren geht auf Ermittlungen der Soko Tierschutz zurück, die in vier Wochen weit über 200 Tierschutzverstöße gerichtsfest dokumentierte. Die Soko Tierschutz spricht von zu milden Strafen.  Man könne die Haupttäter nur als Folterknechte bezeichnen, für die eine Bewährungsstrafe nicht angemessen sei.

Massive Misshandlungen sind keine „Einzelfälle“, sondern Teil des Systems. In Bad Iburg gab es Dutzende, wahrscheinlich Hunderte Mitwisser:innen.

Wir fordern deshalb:

  • eine Heraufsetzung des Strafmaßes für Tierquälerei auf fünf Jahre und in schweren, insbesondere gewerblichen Fällen auf bis zu zehn Jahre
  • eine vollständige Gewinnabschöpfung
  • die Integration des Tierschutzstrafrechts in das allgemeine Strafgesetzbuch

Der grüne Agrarminister setzt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Heraufsetzung des Strafmaßes nicht um, weil er daran arbeitet, die Massentierhaltung „zukunftstauglich“ zu machen.

Wir meinen:

  • Leid darf keine Zukunft haben!
  • Keine Subventionen für die Viehhaltung, stattdessen Prämien für den Ausstieg aus der Tierhaltung und für die Umstellung auf tierfreie Agrarproduktion!