Aktionstag #LasstDieKuhLos

Die Deutsche Tier-Lobby schreibt zum diesjährigen Aktionstag:

Die länger andauernde oder ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen und anderen Rindern war trotz der mit ihr verbundenen Tierqualen lange Zeit dominierende Praxis in Deutschland. Dabei werden die Tiere mittels Anbindevorrichtungen am Hals zeitweise (mindestens in den Wintermonaten) oder sogar ganzjährig angebunden, um sie daran zu hindern, sich frei zu bewegen. Die sogenannte „Kombinationshaltung“ (Anbindehaltung + begrenzter Auslauf) bildet eine Alternative zur reinen Anbindehaltung, da die Tiere an mindestens 120 Tagen im Jahr für wenigstens zwei Stunden täglich Auslauf im Freien haben. Betriebe, die im Stall zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durchführen, müssen sogar nur 90 Tage Auslauf gewährleisten. Die extrem niedrigen zeitlichen und qualitativen Anforderungen für den Auslauf, die Weidegang nur als Option beinhalten, erfüllen nicht die Bedingungen für eine verhaltensgerechte Unterbringung der Rinder nach dem Tierschutzgesetz (Bruhn et al., 2023). Vor dem Hintergrund der niedrigen Kontrollfrequenz in Deutschland ist es zudem zweifelhaft, ob die Vorgaben wirklich umgesetzt werden. Die übrigen bis zu 275 Tage sind die Tiere in der Kombinationshaltung ganztägig angebunden!

Worin bestehen die Qualen für die Tiere?

Die Bedürfnisse der Milchkühe und anderen Rinder nach Fortbewegung, Ruhe, Körperpflege und sozialer Interaktion werden in der Anbindehaltung stark eingeschränkt. Die Tiere sind lediglich in der Lage, sich hinzulegen und wieder aufzustehen. Dieser Zustand sorgt dafür, dass die Tiere krankheitsanfällig werden. Durch das Liegen auf dem Boden erleiden sie zudem PETA Deutschland e.V. 6 Schwellungen und Verletzungen an den Gelenken. Sozialkontakte sind nur ansatzweise zu den 1-2 Nachbar-Rindern möglich, die Tiere sind also nicht in der Lage, ihre natürlichen Verhaltensweisen wie beispielsweise das Herdenverhalten auszuleben. Anbindeställe sind darüber hinaus häufig gekennzeichnet von unbefriedigenden Lichtverhältnissen, einem schlechten Stallklima und einer unzureichenden Liegefläche. Der Platzmangel ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Anbindeställe nicht mit den zuchtbedingt größer gewordenen Kühen oder anderen Rindern mitgewachsen sind. Berichtet wird auch von miserablen hygienischen Verhältnissen, die dazu führen können, dass die Tiere in ihren eigenen Exkrementen stehen oder liegen.

Wie ist die Alternative Laufstall demgegenüber zu bewerten?

Die heute prägende Haltungsform mit einem Anteil von 83 % aller Rinder in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2021) sind Boxenlaufställe. Diese zeichnen sich durch eine Trennung der Bereiche Fressen, Liegen und Bewegen aus. Im Gegensatz zur Anbindehaltung können sich die Tiere hier zumindest frei im Stall bewegen und miteinander interagieren. Rotierende Bürsten dienen, sofern vorhanden, zur Körperpflege. Auch Laufställe weisen jedoch häufig gravierende Tierschutzmängel auf, wie stark beengte Platzverhältnisse und Beton-Spaltenböden, die diverse Verletzungen verursachen. Besonders problematisch ist, dass in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung keine Mindestanforderungen für die Haltung von Mastrindern und Milchkühen definiert werden. Nur noch 31 % der Rinder in Deutschland hatten im Jahr 2019 zeitweisen Zugang zu einer Weide, Tendenz: fallend (Statistisches Bundesamt, 2021).

Wie viele Mastrinder und Milchkühe leben in Anbindehaltung in Deutschland?

Im Jahr 2020 lebten in Deutschland 11,5 % der Milchkühe und 9,0 % aller übrigen Rinder in Anbindehaltung. Das entspricht einer Gesamtzahl von 1,1 Mio. Tieren bzw. einem Anteil dieser Haltungsform von 9,9 % im Jahr 2020. Besonders kleine Betriebe in Bayern und Baden-Württemberg nutzen diese Haltungsform noch häufig. So waren in Bayern im Jahr 2020 noch 21,7 % aller Rinder (628.000 Tiere) saisonal oder ganzjährig angebunden. In Baden-Württemberg belief sich der entsprechende Anteil auf 12,7 % (125.000 Tiere) (agrarheute, 2021; Statistisches Bundesamt, 2020).

Text übernommen von: https://www.deutsche-tier-lobby.de/2023/05/15/lasstdiekuhlos/

Heute: Infostand in Iserlohn

Am Samstag, dem 23. September 2023 organisiert die Regionalgruppe Märkisches Sauerland zwischen 11 und 13:30 Uhr einen Infostand in Iserlohn. Und zwar in der Innenstadt, auf der Wermingser Straße, Höhe ökumenische Kirche (oder auch ehemals Eiscafe Dolomiti).

Das Team rund um unseren Regionalgruppenleiter Michael Siethoff informiert in der Zeit über unsere Partei und unsere Ziele. Auch wird es vor Ort möglich sein, Unterstützungsunterschriften für unsere Teilnahme an der Europawahl 2024 zu leisten. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen, uns vor Ort zu besuchen, ins Gespräch zu kommen und uns eure Ideen und Vorstellungen mitzuteilen. Selbstverständlich beteiligen wir uns mit unserem Infostand auch am bundesweiten Aktionstag #lasstdiekuhlos , um die Anbindehaltung und andere Qualhaltungen abzuschaffen!
Wir freuen uns auf euch!

Links:
Weitere Infos zur Aktion #lasstdiekuhlos gibt es hier.
Die Regionalgruppe Märkisches Sauerland bei Facebook

Segnungen in Köln für alle!

Es ist nicht unbedingt die Aufgabe einer Partei, über Vorgänge in der katholischen Kirche zu urteilen. Aber wir als Landesverband NRW begrüßen ganz klar und deutlich die am Mittwoch, dem 20. September 2023 vorgenommenen Segnungen von Paaren am Kölner Dom. Unter den rund 30 Paaren gab es nämlich auch gleichgeschlechtliche Paare und Homosexualität wird in der Kirche nicht gerne gesehen oder geduldet. Es waren Amtsträger, welche die Segnungen vornahmen. Nicht im oder vor dem Kölner Dom, sondern auf dem sich in Sichtweite befindlichen Bahnhofsvorplatz. Es war auch keine Veranstaltung, die offiziell vom Erzbistum Köln ausgerichtet wurde, bzw. überhaupt deren Zustimmung hatte. Es waren fortschrittliche Mitarbeiter:innen innerhalb der Kölner Kirche, die trotz drohender negativer Konsequenzen diese Segnungen vornahmen.

Dies ist unserer Meinung nach ein starkes Zeichen – Und dieses Zeichen strahlt über die Kirche hinaus in unsere Gesellschaft. Gerade in Zeiten zunehmender queerfeindlicher Äußerungen und Gewalttaten, sind solche Zeichen wichtig!

NRW Online Treff: Zoo vs. Artenschutz am 28.09.

Herzliche Einladung zum NRW Online-Treff
Thema: Artenschutz vs. Zoo

Unser Gast an diesem Abend: Marcel Stawinoga, Erster Vorsitzender des Plumploris e.V.
Wie immer sind natürlich auch Gäste und Interessierte an unseren Online-Veranstaltungen herzlich willkommen!

Login-Daten:

Datum: Donnerstag, 28. September – 18 Uhr
Einwahllink: https://lecture.senfcall.de/sas-lgx-fzy-rkq

Technische Hinweise:

  • Die Plattform Senfcall arbeitet browserbasiert, es ist keine zusätzliche Software erforderlich.
  • Eine Einwahl mit dem Smartphone ist möglich, aber sehr unkomfortabel, wir empfehlen über einen PC/Laptop
  • Eine Webcam ist nicht erforderlich, um teilnehmen zu können.

Netiquette für die virtuellen Treffs:

  • Bitte mit Klarnamen beitreten. Mitschnitte/Screenshots während der Videokonferenz sind nicht zulässig.
  • Unser „Stammtisch“ ist ein Raum für ein respektvolles Miteinander, für freundlichen, konstruktiven Austausch und sachliche Diskussionen.
  • Was wir nicht möchten, sind Beleidigungen, Diskriminierung, sexistische oder gewaltvolle Sprache oder Aussagen, die mit unserem Grundsatzprogramm oder geltendem Gesetz nicht vereinbar sind .
  • Bitte beachte und respektiere auch die Rechte aller Mitglieder und Gäste! Höre aufmerksam und vorurteilsfrei zu und behandele sie so, wie auch Du behandelt werden möchtest.
  • Wir möchten allen, die wollen, die Möglichkeit zum Reden bzw. Frage stellen geben. Also behalte bitte auch ein wenig die Uhr im Auge.

Ökologische Tipps gegen Holzwurmbefall

Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Holzwurm bezeichnet wird, sind tatsächlich gleich zwei verschiedene Holzschädlinge: der gewöhnliche Nagekäfer (Anobium punctatum) und der Hausbock (Großer Holzwurm, Hylotrupes bajulus) bzw. deren Nachwuchs. Die wurmähnlichen Larven dieser Insektenarten ernähren sich dabei ausschließlich – wie der Name schon verrät – von Holz. Obwohl sie nur wenige Millimeter groß werden, können Möbelstücke und auch tragende Balken von Wohnhäusern schwerwiegend beschädigt werden. Ist der Käfer einmal dem Larvenstadium entwachsen, bereitet er in dieser Hinsicht keinerlei Probleme mehr.

Im Kampf gegen den unerwünschten Mitbewohner sind nicht zwangsläufig Chemikalien und umweltbelastende Insektizide erforderlich, denn mit althergebrachten Hausmitteln kann viel erreicht werden.

Lebensraum und Nahrung
Gemeiner Nagekäfer und Hausbock sind in ganz Europa verbreitet. Nach der Paarung legt das Weibchen die Eier in Holzspalten ab – oft dort, wo es selber aufgewachsen ist. Direkt nach dem Schlüpfen fangen die Larven an zu fressen. Die Dauer vom Schlüpfen der Larven bis zu ihrer Verpuppung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann bis zu acht Jahre betragen. Die Larven fressen bis zu ihrer Verpuppung Gänge in das Holz, welche im Laufe der Jahre zur vollständigen Auflösung des Materials führen können.

Der Holzwurm befällt vor allem Gebrauchsgegenstände und Möbelstücke aus Massivholz. Seine optimalen Lebensbedingungen findet er an Orten mit einer hohen Luftfeuchtigkeit sowie mäßigen Temperaturen. Bevorzugt anzutreffen ist er vor allem in alten oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Bei der Art des Holzes ist der Holzwurm nicht wählerisch, einzige Voraussetzung ist, dass das Holz nicht mehr lebt. In der freien Natur ernähren sie die Larven besonders gern vom jungen Holz direkt unter der Rinde, dem sogenannten Splintholz, welches besonders eiweißhaltig und daher gut für die Entwicklung der Käfer ist. Harte Laubholzarten wie Eiche oder Buche sind generell etwas weniger anfällig für den Befall als weiche Holzarten. Besonders gern mag der Holzwurm Nadelhölzer wie Kiefer, Fichte und Tanne.

Erkennen des Befalls
Sobald man kleine Löcher im Holz entdeckt, sollten dieses aufmerksam auf einen potenziellen Wurmbefall untersuchen werden: Hierzu kann man ein dunkles Blatt Papier oder Pappe unter das in Verdacht stehende Holzstück legen. Findet sich nach einiger Zeit feines, weißes Holzmehl vor, so handelt es sich um einen aktiven Befall. Hier besteht jetzt dringender Handlungsbedarf.
Wichtig ist es jedoch, so einen Versuch über einen längeren Zeitraum durchzuführen, da junge Larven oftmals zwischenzeitlich mit dem Fressen pausieren. Die Würmer selber leben so gut versteckt in den Löchern, dass es eher unwahrscheinlich ist, diese selber zu Gesicht zu bekommen.

So wird man ihn wieder los:

Je eher ein Holzwurmbefall erkannt wurde, umso größer sind die Erfolgschancen. Da eine biologische Holzwurmbekämpfung besser für Mensch, Tier und Umwelt ist, sollten derartige Methoden immer die erste Wahl sein.

Tipp 1: Eicheln
Eine beliebte biologische Methode ist das Ausbringen von Eicheln rings um die Bohrlöcher. Holzwürmer werden vom Geruch magisch angezogen und verlassen das betroffene Holzstück, um sich in die Eicheln einzubohren und dort mit ihrer Mahlzeit fortzufahren. Im Anschluss können die Eicheln mitsamt den Holzwürmern in die freie Natur umziehen. Diesen Vorgang kann man so lange wiederholen, bis man keine Eicheln mit Löchern mehr findet.

Tipp 2: Zwiebeln
Als altbewährtes Hausmittel haben sich auch Zwiebeln durchgesetzt. Hier sollten die zu behandelnden Stellen mit einer aufgeschnittenen Zwiebel eingerieben werden – der Geruch soll dabei abstoßend auf Holzwürmer wirken. Dies hilft jedoch nur in der Frühphase bei wenigen erkennbaren Löchern im Holz.

Tipp 3: Essigessenz
Essig und Essigessenz sind klassische natürliches Hausmittel und gehören im Grunde in jeden Haushalt. Auch gegen Holzwürmer ist ein effektiver Einsatz möglich, wenn dieses mittels einer Spritze (gibt es kostengünstig in der Apotheke) direkt in die Holzwurmlöcher eingespritzt wird.

Tipp 4: Extreme Temperaturen
Holzwürmer mögen weder extreme Hitze noch starke Kälte, dies kann man sich bei der Bekämpfung zunutze machen: So können die Möbel oder Holzteile im Sommer in die pralle Sonne gestellt werden. Eine vorherige „Verpackung“ von betroffenen Holzstücken oder Möbeln mit einer schwarzen Folie hilft, sie noch schneller auf die gewünschte Temperatur zu erhitzen. Je nach Größe wäre auch eine Positionierung im Auto möglich, wenn dieses in der prallen Sonne geparkt wird.

Im Winter können die Holzteile bei zweistelligen Minusgraden nach draußen bzw. auf eine Nacht auf Balkon oder Terrasse gestellt werden.  Passt die Jahreszeit gerade nicht, können Gefrierfach, Backofen oder die Sauna helfen.

Wann Expert:innen ran muss
Sind ganze Gebäudeteile wie beispielsweise Dachstuhl oder Holzdecken von Holzwürmern befallen und können Sie mit den biologischen Bekämpfungsmaßnahmen nichts mehr retten, so sollten Sie Expert:innen zu Rate ziehen. Dieser wird mit dem Heißluftverfahren, Mikrowellen oder der besonders aggressiven Methode gegen die Holzwürmer in den sicherheitsrelevanten Teilen des Hauses vorgehen.

Kostenloses Parken & ÖPNV für Ehrenamtliche in Dortmund

„Wir brauchen eine Lösung in Dortmund. Eine gute Lösung. Und eine schnelle Lösung.“ Das fordert Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). Dieser Ausschuss setzte sich auf Bitte seiner Fraktion am Dienstag, 12. September, mit den vielen ehrenamtlich Tätigen in Dortmund auseinander – und ganz gezielt mit deren Parkplatz-Problemen. Der Antrag wurde dann in den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet.

„Man muss sich das mal vorstellen. Da kommen Ehrenamtliche teils mehrmals wöchentlich in die City, um hier wichtige Aufgaben zu übernehmen, etwa um Essen an Hilfsbedürftige auszugeben. Oder sie fahren mit ihrem Auto los, um verletzte oder vernachlässigte Tiere abzuholen. Und dann müssen sie immer wieder fürs Parken bezahlen. Geld, das diese Menschen vermutlich lieber in ihre gemeinnützige Arbeit investieren würden.“

Seine Fraktion wünscht sich deshalb Sonderparkausweise für den Dortmunder Stadtbereich.Die Verwaltung soll prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so den ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen“, sagt Everding. Auch die kostenfreie, alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche soll geprüft werden.

Ohne Ehrenamt könnten viele Einrichtungen und Angebote in Dortmund gar nicht existieren. Feuerwehr. Sportverein. Tafel. Tierschutzverein. Schöffengericht. Kinder- oder Seniorenbetreuung, Hilfe für Geflüchtete… Die Liste ist lang – und die Liste der Menschen, die diese zivilgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen, ist noch länger. Etwa 40 Prozent aller erwachsenen Deutschen bekleiden ein Ehrenamt. „Das wären auf Dortmund umgerechnet mehrere Zehntausend Menschen. Sie gehen in ihrer Freizeit einem Ehrenamt nach – und müssen im Rahmen der Ausübung dieser Arbeit noch für den Parkplatz zahlen“, so Everding. „Das müssen wir ändern. Wir sollten diese Leistung noch mehr anerkennen und die Betroffenen nicht auf ihren Kosten sitzen lassen. In Flensburg geht das auch. Dort erhalten die Ehrenamtlichen einen Sonderparkausweis von ihrer Stadt. Dann werden wir das doch auch in Dortmund hinbekommen.“

Antrag im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12. September 2023: Tagesordnungspunkt: Kostenlose Sonderparkausweise für Ehrenamtliche

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen für den Dortmunder Stadtbereich, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen. Für die alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche ist die Möglichkeit der Kostenübernahme zu prüfen.

 Begründung:

Ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise am Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e. V. in der Rheinischen Straße bewegen aktuell die Parkgebühren in der direkten Umgebung der Einrichtung. Die Stadt Flensburg (Schleswig-Holstein) erlaubt Ehrenamtler*innen beispielsweise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben frei auf gebührenpflichtigen oder zeitlich begrenzten Parkplätzen parken zu können.

Landesfinanzen NRW: Ein trauriges Thema!

Ein jedes Jahr wird von der amtierenden Landesregierung der geplante Haushalt für das folgende Jahr eingebracht. Um diesen milliardenschweren Akt ranken sich inzwischen viele politfolkloristische Rituale, die vom Großteil der Bevölkerung oft nicht mehr so richtig ernst genommen oder, noch schlimmer, gar nicht mehr registriert werden. Zu diesen Ritualen gehört Kritik am politischen Gegner und – von Seiten der Regierung – der Hinweis auf die zukunftsgewandte Finanzverteilung. Die Opposition beklagt die unkalkulierbaren Risiken und die vielen fehlgeleiteten Gelder. Nicht fehlen darf natürlich auch der Verweis nach Berlin (früher Bonn) und die bundespolitischen Gegebenheiten. Je nach politischem Lager fällt auch hier das Urteil aus.

Hendrik Wüst – das teuerste Ortshinweisschild Deutschlands

So war es früher und so könnte es noch immer sein, wenn die schwarz-grüne Landesregierung ihren Haushaltsentwurf einbringt. Aber irgendwie ist inzwischen alles anders! Wurde in der Vergangenheit die Finanzverteilung kritisiert und war es für eine NRW-Landesregierung selbstverständlich, ihre fiskalpolitische Unabhängigkeit nicht in Frage zu stellen, so gibt die aktuelle NRW-Landesregierung ein sehr trauriges Bild ab. Allen voran Ministerpräsident Hendrik Wüst, der keine Gelegenheit auslässt, nach Berlin zu verweisen. In jedem Interview, in jedem Statement, in jeder Landtagsdebatte – die Bundesregierung ist schuld! Vorbei die Zeit, als ein Ministerpräsident Johannes Rau die Unabhängigkeit Nordrhein-Westfalens mittels des finanzpolitischen Spielraums des bevölkerungsreichsten Landes darstellte.

Landesrechnungshof: Forderung nach Schuldentilgung verhallte im Nirwana

Der Landesrechnungshof ist so eine Art Rechnungsprüfungsamt für die Landesbehörden. Deren Präsidentin, Brigitte Mandt, stellte kurz vor der Haushaltsdebatte Ende August den Jahresbericht ihrer parteipolitisch unabhängigen Behörde vor. Vordergründig sehr sachlich, aber zwischen den Zeilen war viel Frust und Unverständnis herauszulesen. In den letzten Jahren wuchsen die Steuereinnahmen noch. Zeit für Schuldentilgung wäre da gewesen. Sie beklagt das offensichtliche Desinteresse der Landesregierung an eben dieser Schuldentilgung und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen für die Zukunft. Neben der enormen Schuldenlast greift in 2024 die Schuldenbremse, die Konjunktur stockt und die Lasten, welche sich in Form von Pensionsansprüchen aus jahrzehntelanger fehlgeleiteter Personalpolitik + Systemfehler ergeben, lassen nichts Gutes für die Landesfinanzen erahnen. Aber auch das scheint den Herrn Optendrenk (CDU, Finanzminister) nicht wirklich zu interessieren. Sein Haushaltsentwurf stellt das ganze schwarz-grüne Dilemma dar: Fahrt auf Sicht mit einem großen Kreuzfahrtschiff! Das kann nicht gut gehen und das weiß auch die Präsidentin des Landesrechnungshofes. 8.917 € pro Bürger in NRW an Schulden. Aber schwarz-grün macht in der Fiskalpolitik das gleiche wie in der Klimapolitik: Symbolik und Huschihusch, statt Nachhaltigkeit!

Wir als Tierschutzpartei fordern ein Ende der Symbolpolitik, eine Überprüfung aller Ausgaben und Maßnahmen auf ihre Nachhaltigkeit und eine Haushaltsplanung, die nicht auf Flickschusterei basiert, sondern an der alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen Teilhabe = ein Mitspracherecht haben. Es wird Zeit, politische Entscheidungen aus den Katakomben des Düsseldorfer Landtages herauszuholen und die Bürger wirklich zu beteiligen.

(ms)

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Die “stillen Örtchen” in Dortmund

Das Problem hat jede:r schon mal gehabt: Man ist unterwegs und dann meldet sich die Blase. Dringend. Doch nicht an jeder Ecke befindet sich eine Gaststätte mit einer „Netten Toilette“. Und das Rathaus oder die Kaufhäuser sind abends oder an Sonntagen geschlossen. Die Fraktion DIE LINKE+ (Die Linke, Tierschutzpartei und Piratenpartei) übernimmt deshalb am kommenden Dienstag einen erneuten Vorstoß im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden (ABöOAB), die Notdurft-Problematik in Dortmund etwas zu verbessern. „Wir beginnen mit einer Übersicht der öffentlichen Toiletten. Daraus wollen wir mögliche Standorte für weitere noch dringend benötigte Toilettenhäuschen herleiten“, sagt Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger im ABöOAB.

Von mehreren Seiten gab es schon Hinweise an die Fraktion, wo solche öffentlichen WC-Häuschen fehlen. Doch mit den Standorten alleine ist es nicht getan. „Die öffentlichen Örtchen müssen ja auch barrierefrei sein“, sagt Sebastian Everding und verweist auf Rollstuhl-Fahrende ebenso wie auf Senior:innen mit Rollator. „Und wir dürfen auch die obdachlosen Menschen nicht vergessen. Diese werden in Gaststätten nicht gern gesehen. Aber es kann doch keine Lösung sein, dass sie sich im Fall des Falles irgendwo in die Büsche schlagen müssen“, meint der Lokalpolitiker.

Hier ist der Antrag:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden
Tagesordnungspunkt: Öffentliche Toiletten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge eine Übersicht aller nutzbaren Toiletten auf dem städtischen Gebiet – gegliedert nach Stadtteilen – erstellen und diese nach den verschiedenen Kriterien wie Barrierefreiheit, Kosten, Öffnungszeiten, Betreiber*in und Hygienestandard einordnen. Im Rahmen dessen ist der Bedarf in den jeweiligen Stadtgebieten, der bisher noch nicht durch öffentliche Toiletten abgedeckt ist, zu ermitteln. Eine Einbindung der Inhalte in städtische Online-Angebote in Form einer Übersichtskarte mit aktueller Standortbestimmung für die mobile Nutzung ist dabei ebenfalls zu prüfen. Die Auflistung ist dabei stets aktuell zu halten und zusätzliche Standorte wie z.B. im Rahmen von neu geschaffenen Mobilitätsstationen sind zeitnah nachzutragen.

Begründung:

Aktuell sind Dortmunder:innen und Besucher:innen unserer Stadt auf der Suche nach einem „stillen Örtchen“ auf unterschiedliche Internetseiten wie gratispinkeln.de oder die Auflistung der „Netten Toiletten“ bzw. der „Standorte behindertengerechter öffentlicher Toilettenanlagen“ auf dortmund.de angewiesen. Diese Seiten geben jedoch bei einzelnen Einträgen nicht den aktuellen Stand wieder und bieten eine alles andere als komfortable Suchfunktion in einer Situation, in der man ungerne durch lange Listen scrollen möchte.

Die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung in NRW

Und es dreht sich doch…irgendwann….vielleicht !?

Am Freitag, dem 25. August 2023 im NRW-Landtag, man könnte fast von einer historischen Stunde sprechen. 170 (von 195) Abgeordneten beteiligten sich an der namentlichen Abstimmung über die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung. Diese besagte, dass Windräder mindestens einem Kilometer Abstand von einer Wohnbebauung zu halten haben. 148 Abgeordnete von CDU (!), SPD und den Grünen stimmten für die Abschaffung. Gegenstimmen kamen – wenig überraschend – von der FDP.

Der Klimawandel kommt und der Ausbau der erneuerbaren Energie kommt kaum voran. NRW war hier trauriger Bremsklotz durch die von der schwarz (!)-gelben Vorgängerregierung eingeführten Abstandsregelung. Der Klimawandel schreitet voran, fast täglich gibt es neue Horrormeldungen aus der Wissenschaft oder aus der Realität. Oder glaubt noch wirklich jemand, dass Starkregenereignisse oder jährliche Hitzerekorde eine Laune der Natur und nicht menschengemacht sind?

Die Entscheidungen jedweder NRW-Landesregierung werden den Klimawandel nicht aufhalten können. Das ist aber lange kein Grund, nichts zu tun! Die Abstimmung vom 25. August 2023 bedeutet auch nicht, dass in NRW nun die Windräder sprießen werden. Dank der Bürokratie dauert es in unserem Bundesland 7 Jahre, bis sich ein Windrad endlich drehen kann. 7 Jahre, in denen der Klimawandel nicht wartet und unsere Zukunftschancen und vor allem die Chancen unserer Kinder und Enkel zerstört. Wir als Tierschutzpartei fordern endlich einen konsequenten Umgang der Politik mit dem Klimawandel! NRW-Innenminister Herbert Reul möchte „Klimakleber“ konsequent bestrafen. Wer bestraft eigentlich Herrn Reul für seine politischen Taten? Die Abschaffung dieser 1.000m-Abstandsregelung war mehr als überfällig und ist völlig unzureichend, um dem Klimawandel zu begegnen. Wir brauchen endlich eine konsequente Politik, die die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt!

(ms)