Schliefenanlage erneut Thema im Dortmunder Ausschuss

Hier der Redebeitrag von Sebastian Everding, als sachkundiger Bürger für die Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 31. Oktober in Dortmund:

Vielen Dank Herr Vorsitzender,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bedanken uns zunächst für die teilweise Beantwortung der Fragen und entschuldigen uns zeitgleich bei den anderen Fraktionen, das dies schon wieder auf der Tagesordnung steht. Fakt ist jedoch, dass auf Dortmunder Stadtgebiet fühlende Wesen für eine Hunde-Ausbildung missbraucht werden, damit sich Dackelzüchterinnen und Züchter einen entsprechen Vermerk in ihr Zuchtbuch machen können. Zu so einer Tierquälerei werden wir nicht schweigen!

Da heute auch ein Vertreter des Veterinäramtes vor Ort ist möchten wir an dieser Stelle in aller Form die rechtliche Auffassung des Veterinäramtes zur Nicht-Zuständigkeit für die Schliefenanlage auf Dortmunder Stadtgebiet in Frage stellen und um die exakte Rechtsgrundlage bitten. Nach der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW sind, außer für Tierversuche, für alle Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes die Kreisordnungsbehörden zuständig. Aktuell laufen Gerichtsverfahren um die Schliefenanlage in Lemgo, bei dem Vorgehen gegen die dortigen Missstände ist das Veterinäramt Lemgo federführend mit dabei – Ostwestfalen ist ein Stück weit entfernt von Dortmund, aber liegt meines Wissens nach noch in NRW. Gelten für das Dortmunder Veterinäramt andere Gesetze?

Weiteres Beispiel: Die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann in Dorstfeld – Ebenfalls keine kommerzielle Nutztierhaltung – Dort sind Sie zuständig! Ist ein Storch oder eine Möwe weniger Wildtier als ein Fuchs in ihrer Definition?

Ansonsten schreiben sie von drei weibliche adulte Tiere, die als Welpen nach dem Tod der Mutter aufgenommen wurden. Diese ist wohl versehentlich vor das Gewehr gelaufen. Frage 1: Wo ist der vierte Fuchs? In der letzten Anfrage wurden vier Tiere erwähnt. Frage 2: Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um Zuchttiere, wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund, dass in den Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefenanlagen, der Einsatz von Wildfängen als nicht akzeptabel bezeichnet wird?

Und noch zwei wichtige Fragen: Wie können Sie tatsächlich beurteilen, dass keine Bewegungsstereotypien vorliegen, wenn sie die Anlage nur wenige Male mit Vorankündigung aus freiwilliger Basis beurteilt haben?

Wie können Sie den Einsatz eines Trenngitters aus Metall zulassen, wenn in allen Vorgaben stets davon gesprochen wird das diese eben nicht aus Metall bestehen dürfen, da die Gefahr des Absplitterns der Zähne besteht, wenn sich der Fuchs oder auch der Hund ins Gitter verbeißt.

Abschließend bitte um die Darlegung weiterer Argumente weswegen es sich in den Augen des Veterinäramtes um eine intensive Tierhaltung handelt- Nur zum Vergleich: So eine Haltungsform stellt beispielsweise der Dortmunder Zoo dar, wo fachlich ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger (nicht nur Menschen deren einzige Qualifikation ein Jagdschein) z.B. individuell auf einzelne Tierarten zugeschnittene Beschäftigungskonzepte vorhalten. Sie nennen ausschließlich Impfungen und eine mögliche Abtrennung untereinander. In unseren Augen handelt es sich hier nicht um eine intensive Haltung, weswegen höhere Auflagen an Gehege-größen gelten.

Noch ein allerletztes Update zur letzten Sitzung: selbstverständlich sind wir dem Tipp von Kollegin Heidkamp gefolgt…unsere Fraktionsanfrage nach einer Besichtigung wurde jedoch binnen 24 Stunden abgelehnt.

 

Die Beantwortung der Rückfragen soll schriftlich bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung erfolgen. In dieser soll sich auch die ehrenamtliche, städtische Tierschutzbeauftragte Fr. Dr. Kalka zu dieser Thematik äußern.

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Fuchsjagdvereine beenden offiziell die Jagd

Im Januar 2023 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die Jagd mit Hunderudeln in Großbritannien verbietet. Dieses ist Anfang März in Kraft getreten.

Eine Folge dieser Gesetzesänderung ist, dass auch Fuchsjagden so effektiver verhindert werden können. Denn bei Fuchsjagden werden meist Hunde darauf trainiert, Füchse aus ihren Unterschlüpfen aufzuscheuchen, sodass diese dann von den Jäger:innen erschossen werden können. Continue reading “Fuchsjagdvereine beenden offiziell die Jagd”

PM: Veterinäramt um Auskunft im Stadtrat gebeten

Tierschützer mit Umzugsangebot für Westerfilder Füchse – Umzugsangebot für die Füchse

„Uns liegt das Schicksal der Füchse auf dem Vereinsgelände am Herzen, so haben wir in enger Abstimmung mit der Tierschutzpartei unser Netzwerk aktiviert und um Unterstützung gebeten“ so Gabriele Etgeton von Continue reading “PM: Veterinäramt um Auskunft im Stadtrat gebeten”

PETA Strafanzeige gegen Teckelclub

Werden in Dortmund Füchse für die Jagdhundausbildung gequält?

Gegen den Teckelklub Gruppe Dortmund 1 e.V. wurde durch die Tierrechtsorganisation PETA Strafanzeige gestellt. Auf dem Vereinsgelände in Dortmund-Westerfilde sollen Füchse in einer sogenannten Schliefenanlage für die Jagdhundausbildung missbraucht werden. Der Verein bestätigt das Vorhandensein, verweist aber auf deren Legalität.

Continue reading “PETA Strafanzeige gegen Teckelclub”