Schliefenanlage erneut Thema im Dortmunder Ausschuss

Hier der Redebeitrag von Sebastian Everding, als sachkundiger Bürger für die Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 31. Oktober in Dortmund:

Vielen Dank Herr Vorsitzender,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bedanken uns zunächst für die teilweise Beantwortung der Fragen und entschuldigen uns zeitgleich bei den anderen Fraktionen, das dies schon wieder auf der Tagesordnung steht. Fakt ist jedoch, dass auf Dortmunder Stadtgebiet fühlende Wesen für eine Hunde-Ausbildung missbraucht werden, damit sich Dackelzüchterinnen und Züchter einen entsprechen Vermerk in ihr Zuchtbuch machen können. Zu so einer Tierquälerei werden wir nicht schweigen!

Da heute auch ein Vertreter des Veterinäramtes vor Ort ist möchten wir an dieser Stelle in aller Form die rechtliche Auffassung des Veterinäramtes zur Nicht-Zuständigkeit für die Schliefenanlage auf Dortmunder Stadtgebiet in Frage stellen und um die exakte Rechtsgrundlage bitten. Nach der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW sind, außer für Tierversuche, für alle Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes die Kreisordnungsbehörden zuständig. Aktuell laufen Gerichtsverfahren um die Schliefenanlage in Lemgo, bei dem Vorgehen gegen die dortigen Missstände ist das Veterinäramt Lemgo federführend mit dabei – Ostwestfalen ist ein Stück weit entfernt von Dortmund, aber liegt meines Wissens nach noch in NRW. Gelten für das Dortmunder Veterinäramt andere Gesetze?

Weiteres Beispiel: Die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann in Dorstfeld – Ebenfalls keine kommerzielle Nutztierhaltung – Dort sind Sie zuständig! Ist ein Storch oder eine Möwe weniger Wildtier als ein Fuchs in ihrer Definition?

Ansonsten schreiben sie von drei weibliche adulte Tiere, die als Welpen nach dem Tod der Mutter aufgenommen wurden. Diese ist wohl versehentlich vor das Gewehr gelaufen. Frage 1: Wo ist der vierte Fuchs? In der letzten Anfrage wurden vier Tiere erwähnt. Frage 2: Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um Zuchttiere, wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund, dass in den Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefenanlagen, der Einsatz von Wildfängen als nicht akzeptabel bezeichnet wird?

Und noch zwei wichtige Fragen: Wie können Sie tatsächlich beurteilen, dass keine Bewegungsstereotypien vorliegen, wenn sie die Anlage nur wenige Male mit Vorankündigung aus freiwilliger Basis beurteilt haben?

Wie können Sie den Einsatz eines Trenngitters aus Metall zulassen, wenn in allen Vorgaben stets davon gesprochen wird das diese eben nicht aus Metall bestehen dürfen, da die Gefahr des Absplitterns der Zähne besteht, wenn sich der Fuchs oder auch der Hund ins Gitter verbeißt.

Abschließend bitte um die Darlegung weiterer Argumente weswegen es sich in den Augen des Veterinäramtes um eine intensive Tierhaltung handelt- Nur zum Vergleich: So eine Haltungsform stellt beispielsweise der Dortmunder Zoo dar, wo fachlich ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger (nicht nur Menschen deren einzige Qualifikation ein Jagdschein) z.B. individuell auf einzelne Tierarten zugeschnittene Beschäftigungskonzepte vorhalten. Sie nennen ausschließlich Impfungen und eine mögliche Abtrennung untereinander. In unseren Augen handelt es sich hier nicht um eine intensive Haltung, weswegen höhere Auflagen an Gehege-größen gelten.

Noch ein allerletztes Update zur letzten Sitzung: selbstverständlich sind wir dem Tipp von Kollegin Heidkamp gefolgt…unsere Fraktionsanfrage nach einer Besichtigung wurde jedoch binnen 24 Stunden abgelehnt.

 

Die Beantwortung der Rückfragen soll schriftlich bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung erfolgen. In dieser soll sich auch die ehrenamtliche, städtische Tierschutzbeauftragte Fr. Dr. Kalka zu dieser Thematik äußern.

Die “stillen Örtchen” in Dortmund

Das Problem hat jede:r schon mal gehabt: Man ist unterwegs und dann meldet sich die Blase. Dringend. Doch nicht an jeder Ecke befindet sich eine Gaststätte mit einer „Netten Toilette“. Und das Rathaus oder die Kaufhäuser sind abends oder an Sonntagen geschlossen. Die Fraktion DIE LINKE+ (Die Linke, Tierschutzpartei und Piratenpartei) übernimmt deshalb am kommenden Dienstag einen erneuten Vorstoß im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden (ABöOAB), die Notdurft-Problematik in Dortmund etwas zu verbessern. „Wir beginnen mit einer Übersicht der öffentlichen Toiletten. Daraus wollen wir mögliche Standorte für weitere noch dringend benötigte Toilettenhäuschen herleiten“, sagt Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger im ABöOAB.

Von mehreren Seiten gab es schon Hinweise an die Fraktion, wo solche öffentlichen WC-Häuschen fehlen. Doch mit den Standorten alleine ist es nicht getan. „Die öffentlichen Örtchen müssen ja auch barrierefrei sein“, sagt Sebastian Everding und verweist auf Rollstuhl-Fahrende ebenso wie auf Senior:innen mit Rollator. „Und wir dürfen auch die obdachlosen Menschen nicht vergessen. Diese werden in Gaststätten nicht gern gesehen. Aber es kann doch keine Lösung sein, dass sie sich im Fall des Falles irgendwo in die Büsche schlagen müssen“, meint der Lokalpolitiker.

Hier ist der Antrag:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden
Tagesordnungspunkt: Öffentliche Toiletten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge eine Übersicht aller nutzbaren Toiletten auf dem städtischen Gebiet – gegliedert nach Stadtteilen – erstellen und diese nach den verschiedenen Kriterien wie Barrierefreiheit, Kosten, Öffnungszeiten, Betreiber*in und Hygienestandard einordnen. Im Rahmen dessen ist der Bedarf in den jeweiligen Stadtgebieten, der bisher noch nicht durch öffentliche Toiletten abgedeckt ist, zu ermitteln. Eine Einbindung der Inhalte in städtische Online-Angebote in Form einer Übersichtskarte mit aktueller Standortbestimmung für die mobile Nutzung ist dabei ebenfalls zu prüfen. Die Auflistung ist dabei stets aktuell zu halten und zusätzliche Standorte wie z.B. im Rahmen von neu geschaffenen Mobilitätsstationen sind zeitnah nachzutragen.

Begründung:

Aktuell sind Dortmunder:innen und Besucher:innen unserer Stadt auf der Suche nach einem „stillen Örtchen“ auf unterschiedliche Internetseiten wie gratispinkeln.de oder die Auflistung der „Netten Toiletten“ bzw. der „Standorte behindertengerechter öffentlicher Toilettenanlagen“ auf dortmund.de angewiesen. Diese Seiten geben jedoch bei einzelnen Einträgen nicht den aktuellen Stand wieder und bieten eine alles andere als komfortable Suchfunktion in einer Situation, in der man ungerne durch lange Listen scrollen möchte.

Immer noch kein Geld für Dortmunder Wildvogelstation!

Der Fall der Wildvogelstation in Dortmund-Dorstfeld wird immer wilder. Das Veterinäramt verweist auf das Umweltamt. Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW und sachkundiger Bürger in der Fraktion Die Linke+ im Stadtrat Dortmund, hat vor diesem Hintergrund nochmals eine Anfrage für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) formuliert:

Anfrage: einbehaltene finanzielle Unterstützung Wildvogelstation Dorstfeld

  1. Wann erfolgt die Auszahlung der zweckgebundenen Unterstützungsgelder für die Jahre 2022 und 2023 an die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann?
  2. Welche verwaltungsrechtlichen Verfahren laufen aktuell noch und in welchen Zeitabständen wird Herr Ferlemann über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt?
  3. Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfüllte Genehmigungstatbestände für das Betreiben der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation vor?

Begründung:

Für die Jahre 2022 und 2023 wurden im Rahmen der Haushaltsanträge zweckgebundene Gelder (Übernahme des Eigenanteils des Ewald Ferlemanns in Bezug auf die von der Bezirksregierung Arnsberg gewährten Fördermittel; Zuschuss zu Fütterungs- und Tierarztkosten) von jeweils 4.000 Euro beschlossen.

Im März antwortete Stadtrat Dahmen (Drucksachen-Nr.: 27444-23 GiS / 30454-23 (Session)) auf die Anfrage, dass ein verwaltungsrechtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Herr Ferlemann erhielt vor wenigen Wochen die Information durch das Veterinäramt, dass für die Auszahlung das Umweltamt zuständig sein und man darauf keinerlei Einfluss hätte.

Seit Mai 2022 läuft der Betrieb der Station wieder, zum aktuellen Zeitpunkt werden rund 50 Tiere versorgt. Allein in den letzten Wochen wurden Herrn Ferlemann verletzte Vögel wie ein Eisvogel, Enten und zahlreiche Singvögel über die Dortmunder Polizei und Feuerwehr, sowie diverse Tierschutzvereine gebracht.