Neue Technologie gegen Vogelschlag an Windkraftanlagen

Durch Windkraftanlagen sind vor allem Greifvögel wie der Rotmilan, der Seeadler oder der Mäusebussard gefährdet. Forschende begründen dies damit, dass die Vögel ihren Blick während des Fluges nach unten richten, etwa auf der Suche nach Beute, weswegen sie mit Windrädern oder anderen Hindernissen kollidieren können. Gerade die großen Rotoren von rund 50 m erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 340 km/h, was so schnell ist, dass die Vögel nur schwer darauf reagieren können. Jedoch ist unklar, wie viele Vögel tatsächlich durch Windräder sterben, denn sowohl die Zahl der Todesfälle als auch die jeweiligen Ursachen sind schwer messbar. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) schätzt, dass pro Jahr 100.000 Vögel durch Windkraftanlagen getötet werden. Dies klingt viel, jedoch sterben schätzungsweise über 100 Millionen Vögel in unserem Land im Zusammenhang mit einem Aufprall gegen Fenster und Glasfassaden.

Aktuell können einige Anlagen bereits kurzfristig abgeschaltet werden, wenn Zugvögel vorbeifliegen oder die Anlage sich in einer Brutregion befindet. Eine neue Technologie vom norwegischen Forschungsinstitut Sintef soll die Tiere jetzt durch die sogenannte Skarv-Technologie schützen, welche bereits patentiert wurde und das Vogelsterben damit um bis zu 80 Prozent senken könnte. Sobald sich Vögel nähern, soll die Geschwindigkeit der Rotorblätter reduziert werden. Mit Kameras und Vogelradarsystemen soll eine bevorstehende Kollision frühzeitig erkannt werden. Die Technik ist dabei aber noch nicht vollständig ausgereift, da besonders Kollisionen im Bereich des Rotorkopfs einer Anlage sowie Annäherungen von der Seite nicht frühzeitig erkannt werden können.

Eine besondere Schwierigkeit stellt dabei dar, dass sich Flugbahnen von Vögeln kaum vorhersagen lassen und bei mehreren sich nähernden Vögeln das System nur schwer eine Vorhersage treffen kann. Eine Abschaltung der gesamten Turbine ist zwar möglich, dauert aber bei einer Zehn-Megawatt-Turbine mit normaler Geschwindigkeit immer noch 15 bis 20 Sekunden. Hinzu kommt, dass bislang noch keine Praxistests stattgefunden haben. Die Forschenden gegen von einer Marktreife in fünf Jahren aus, da zunächst ein Test unter realen Bedingungen stattfinden muss.

Wir begrüßen ausdrücklich alle Forschungen, um eine Reduzierung und im besten Fall eine komplette Vermeidung von Tierleid bei erneuerbaren Energien herbeizuführen. Im Idealfall können hier mehrere Lösungsansätze kombiniert werden, so legte erst kürzlich eine Studie die Annahme zugrunde, dass ein schwarzes Rotorblatt zu einem erhöhten Kontrast und somit zu einer erhöhten Sichtbarkeit des Rotors gegenüber Vögeln führt.

(se)

Kostenloses Parken & ÖPNV für Ehrenamtliche in Dortmund

„Wir brauchen eine Lösung in Dortmund. Eine gute Lösung. Und eine schnelle Lösung.“ Das fordert Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). Dieser Ausschuss setzte sich auf Bitte seiner Fraktion am Dienstag, 12. September, mit den vielen ehrenamtlich Tätigen in Dortmund auseinander – und ganz gezielt mit deren Parkplatz-Problemen. Der Antrag wurde dann in den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet.

„Man muss sich das mal vorstellen. Da kommen Ehrenamtliche teils mehrmals wöchentlich in die City, um hier wichtige Aufgaben zu übernehmen, etwa um Essen an Hilfsbedürftige auszugeben. Oder sie fahren mit ihrem Auto los, um verletzte oder vernachlässigte Tiere abzuholen. Und dann müssen sie immer wieder fürs Parken bezahlen. Geld, das diese Menschen vermutlich lieber in ihre gemeinnützige Arbeit investieren würden.“

Seine Fraktion wünscht sich deshalb Sonderparkausweise für den Dortmunder Stadtbereich.Die Verwaltung soll prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so den ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen“, sagt Everding. Auch die kostenfreie, alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche soll geprüft werden.

Ohne Ehrenamt könnten viele Einrichtungen und Angebote in Dortmund gar nicht existieren. Feuerwehr. Sportverein. Tafel. Tierschutzverein. Schöffengericht. Kinder- oder Seniorenbetreuung, Hilfe für Geflüchtete… Die Liste ist lang – und die Liste der Menschen, die diese zivilgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen, ist noch länger. Etwa 40 Prozent aller erwachsenen Deutschen bekleiden ein Ehrenamt. „Das wären auf Dortmund umgerechnet mehrere Zehntausend Menschen. Sie gehen in ihrer Freizeit einem Ehrenamt nach – und müssen im Rahmen der Ausübung dieser Arbeit noch für den Parkplatz zahlen“, so Everding. „Das müssen wir ändern. Wir sollten diese Leistung noch mehr anerkennen und die Betroffenen nicht auf ihren Kosten sitzen lassen. In Flensburg geht das auch. Dort erhalten die Ehrenamtlichen einen Sonderparkausweis von ihrer Stadt. Dann werden wir das doch auch in Dortmund hinbekommen.“

Antrag im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12. September 2023: Tagesordnungspunkt: Kostenlose Sonderparkausweise für Ehrenamtliche

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen für den Dortmunder Stadtbereich, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen. Für die alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche ist die Möglichkeit der Kostenübernahme zu prüfen.

 Begründung:

Ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise am Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e. V. in der Rheinischen Straße bewegen aktuell die Parkgebühren in der direkten Umgebung der Einrichtung. Die Stadt Flensburg (Schleswig-Holstein) erlaubt Ehrenamtler*innen beispielsweise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben frei auf gebührenpflichtigen oder zeitlich begrenzten Parkplätzen parken zu können.

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Samstag: Demo gegen Fuchsjagd und Schliefenanlagen in Detmold

In Lemgo-Voßheide, im Kreis Lippe, befindet sich die älteste Schliefenanlage Deutschlands. Seit rund 60 Jahren werden dort Jagdhunde an lebenden Füchsen ausgebildet. Seit sechs Jahrzehnten also, fristen eigens dafür in Zwingern gehaltene Füchse ein jämmerliches Dasein, mit dem Zweck, Hunde für die Tötung ihrer Artgenossen zu trainieren. Sie sind Trainingsobjekte für die überaus grausame Baujagd, bei der die Hunde die Füchse aus ihren Bauen vor die Gewehre der Jäger treiben oder von den Hunden im Bau „abgewürgt“ (=totgebissen) werden.

Damit nicht genug: In Lemgo-Voßheide reiht sich ein Skandal an den anderen. Füchse verschwinden spurlos oder werden völlig überraschend geboren, die Füchse werden tagelang nicht versorgt und der gefeuerte Schliefenwart wird plötzlich Vorsitzender des Hundeclubs (Teckelclub), der die Anlage betreibt. Die Vorgänge rund um die Anlage beschäftigen seit Jahren die Gerichte.  Das Verfahren tritt allerdings auf der Stelle, Fristen und Verzögerungen ziehen es in die Länge. Im kommenden Monat, am 14.09. sollte eigentlich der nächste Verhandlungstermin stattfinden – er fällt aber voraussichtlich wieder mal aus. Aus diesem Grund unterstützen wir den Protest folgender Vereine: Unsere Hände für viele Pfoten e.V., Netzwerk Fuchs, Wildtierschutz Deutschland e.V., Aktionsbündnis Fuchs, ProFuchs Deutschland e.V., BUND Lippe, Natur ohne Jagd und die Demonstration vor Ort:

Datum: Samstag, 09. September 2023 ab 10:30 Uhr
Treffpunkt: Theaterplatz, 32756 Detmold

Wegstrecke:  Theaterplatz – Rosental – Woldemarstraße – Leopoldstraße – Exterstraße – Lange Straße – Willy-Brandt-Platz – Wall – Bruchstr. – Paulinenstr. – Bismarckstraße. – Theaterplatz
Weitere Termine:
30.09.: Demo gegen Hobbyjagd in Düsseldorf:
https://facebook.com/events/s/demo-gegen-hobbyjagd/305662221952519/

Immer noch kein Geld für Dortmunder Wildvogelstation!

Der Fall der Wildvogelstation in Dortmund-Dorstfeld wird immer wilder. Das Veterinäramt verweist auf das Umweltamt. Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW und sachkundiger Bürger in der Fraktion Die Linke+ im Stadtrat Dortmund, hat vor diesem Hintergrund nochmals eine Anfrage für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) formuliert:

Anfrage: einbehaltene finanzielle Unterstützung Wildvogelstation Dorstfeld

  1. Wann erfolgt die Auszahlung der zweckgebundenen Unterstützungsgelder für die Jahre 2022 und 2023 an die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann?
  2. Welche verwaltungsrechtlichen Verfahren laufen aktuell noch und in welchen Zeitabständen wird Herr Ferlemann über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt?
  3. Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfüllte Genehmigungstatbestände für das Betreiben der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation vor?

Begründung:

Für die Jahre 2022 und 2023 wurden im Rahmen der Haushaltsanträge zweckgebundene Gelder (Übernahme des Eigenanteils des Ewald Ferlemanns in Bezug auf die von der Bezirksregierung Arnsberg gewährten Fördermittel; Zuschuss zu Fütterungs- und Tierarztkosten) von jeweils 4.000 Euro beschlossen.

Im März antwortete Stadtrat Dahmen (Drucksachen-Nr.: 27444-23 GiS / 30454-23 (Session)) auf die Anfrage, dass ein verwaltungsrechtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Herr Ferlemann erhielt vor wenigen Wochen die Information durch das Veterinäramt, dass für die Auszahlung das Umweltamt zuständig sein und man darauf keinerlei Einfluss hätte.

Seit Mai 2022 läuft der Betrieb der Station wieder, zum aktuellen Zeitpunkt werden rund 50 Tiere versorgt. Allein in den letzten Wochen wurden Herrn Ferlemann verletzte Vögel wie ein Eisvogel, Enten und zahlreiche Singvögel über die Dortmunder Polizei und Feuerwehr, sowie diverse Tierschutzvereine gebracht.

Warum wir uns nicht nur mit Tier-Themen beschäftigen?!

Als Tierschutzpartei werden wir häufig damit konfrontiert, warum wir uns nicht unserem Namen nach auf das Thema Tierschutz fokussieren, sondern uns ebenso mit anderen Themengebieten befassen. Die meisten kennen uns zwar unter diesem (Kurz-)Namen, unsere vollständige Bezeichnung d. h. unser Parteiname lautet allerdings Partei Mensch Umwelt Tierschutz. Continue reading “Warum wir uns nicht nur mit Tier-Themen beschäftigen?!”

Stoppt die Exoten-Krise in unseren Tierheimen!

Wer in der Vergangenheit mal ein Tierheim von innen gesehen hat, der weiß: Das hier ist nicht der Amazonas-Regenwald, die Gobi-Wüste oder die Everglades. Drum sollte es verwundern, wenn einem im Tierheim um die Ecke Schlangen, Reptilien und etliche Schildkröten entgegenkommen. 

Die Coronapandemie hat Tierheime auch hierzulande immens getroffen: zu viele Tiere, zu wenig Personal, Geld- sowie Platzmangel. Neben dem Großteil an ab- oder gar zurückgegebenen Hunden und Katzen steht im Schatten dessen eine andere Gruppe, nämlich die Exoten. Exotische Tiere sind zwar kleiner als ihre vierbeinigen, flauschigen Mitbewohner, benötigen aber nicht weniger Aufwand. Ein häufiger Grund dafür, dass die Exoten gerade in der Pandemiezeit  und damit auch in einer Zeit steigender Preise in Tierheimen landen, sind die anspruchsvollen Haltungskosten. In von Selbstdisziplin geprägten Sparmaßnahmen, gestützt von heißem Tee und Kuschelsocken, scheint die Instandhaltung des feucht-warmen Paradieses für die extravaganten Hausbewohner absurd und untragbar. Also heißt es auch da ‘Sparen, wo man kann’, das Tier muss leider ausziehen. Und so werden die kostspieligen Anliegen als im Grunde nicht zu stemmende Belastungen an die Tierheime weitergegeben, wo meist unter Vollauslastung versucht wird, Räumlichkeiten, Platz und Personal für die neuen Bewohner zu organisieren, die gerne weiter in ihrer bis zu 30 °C Oase leben wollen und müssen. 

Eine äußerst belastende Geschichte, gerade auch weil hinzukommt, dass die Kleintiere mit ihren besonderen Bedürfnissen erheblich länger dort verweilen als die kleinen süßen Hundewelpen im Nachbarzimmer.  

Außerdem, wer den Begriff „Exoten“ hört, denkt zwar vermutlich eher an Amphibien und Reptilien, exotisch sind jedoch auch Hunderassen, wie beispielsweise der Kangal, eine türkische Herdenschutzhundrasse. Nicht nur die kleinen Begleiter haben hohe Ansprüche, auch gewisse Hunde benötigen eigentlich speziellere Behandlungen, die allerdings kaum in Tierheimen beachtet werden können. 

Klar ist also: Die infrastrukturellen und geldlichen Anforderungen an Tierheime sind mit Blick auf die Exoten-Krise offengelegt. Eine aus unserer Sicht vollends unnötige Strapazierung für Mensch und Tier, die es zu beenden gilt. Eine wirklich symbiotische Beziehung, etwa zwischen Mensch und Hund – auch hier müssen bestimmte Bedingungen notwendig eingehalten werden –, von welcher beide profitieren, ist dem Einsperren von exotischen Lebewesen definitiv vorzuziehen. Die Haltung dessen gilt es zu unterbinden. Exoten gehören in die Natur oder notfalls in professionelle Hände, wo zu ihrem Wohl gehandelt wird und nicht zum Interesse schaulustiger Privatpersonen. 

(tk)

Invasive Arten – wirklich ein Problem?

Bezugnehmend auf die aktuellen Diskussionen bezüglich des Umgangs mit Waschbären und der Nilgans (siehe Fußnoten) möchte der LV BaWü noch einmal Stellung beziehen:

Waschbären und Nilgänse gehören bei uns zu den invasiven Arten, d.h., sie wurden von Menschen absichtlich oder versehentlich aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus nach Deutschland gebracht. Nilgänse befinden sich seit 1985 bei uns, die Waschbären sind sogar seit 1934 bei uns heimisch. Continue reading “Invasive Arten – wirklich ein Problem?”

PETA Demo vor Dortmunder Zoo am 30.08.

Ob „Überschuss-Tötungen“, verhaltensgestörte Tiere, das Verstümmeln von Vögeln oder das Einsperren von Menschenaffen und Giraffen: Zoos und Tierparks bedeuten Tierleid. PETA demonstriert daher am Mittwoch ab 11:15 Uhr mit Tiermasken, Sträflingskostümen, Bannern und Schildern lautstark vor dem Haupteingang des Dortmunder Zoos. Unter dem Motto „Artgerecht ist nur die Freiheit“ fordert die Tierrechtsorganisation, die Zucht und Gefangenhaltung aller Tiere in Zoos und Tierparks auslaufen zu lassen.

„Dass fühlende Individuen noch immer zur bloßen Unterhaltung von Menschen lebenslänglich eingesperrt und gedemütigt werden, ist beschämend“, so Steffen Lenhardt, Aktionskoordinator bei PETA. „Artgerecht ist nur die Freiheit – immer mehr Menschen sprechen sich daher gegen Zoos und Tierparks aus. Die Zurschaustellung von Tieren in Gefangenschaft ist ein Auslaufmodell.“

Zoos bedeuten Tierleid
Die Tierrechtsorganisation PETA setzt sich grundsätzlich für ein Ende der Zucht und Haltung von Tieren in Zoo-Gefangenschaft ein. Kein noch so großes oder für die Besucher optisch ansprechendes Zoogehege kann die Bedürfnisse der Tiere auch nur annähernd erfüllen.

Auch mit Artenschutz hat das Einsperren von Tieren in Zoos nach Ansicht der Tierrechtsorganisation nichts zu tun. Auswilderungen finden bei den allermeisten Tierarten nicht statt – in Gefangenschaft haben die Tiere nahezu keine Möglichkeit, Verhaltensweisen, die für ein Überleben in der Natur unverzichtbar sind, zu erlernen.

Zudem erfüllen Zoos nach Auffassung von PETA keinen Bildungsauftrag: Das Publikum lernt durch die Zurschaustellung von Tieren in Gefangenschaft nichts über ihr natürliches Verhalten. Die bei vielen Tierarten in Zoos auftretenden Verhaltensstörungen werden dagegen vermehrt als normale Verhaltensweisen angesehen.

Die Mitglieder von PETA fordert daher, finanzielle Mittel in den Schutz der natürlichen Lebensräume statt in die Nachzucht und Haltung von Tieren in Zoos zu investieren und die Haltung und Zucht von Tieren in Zoos auslaufen zu lassen.

 

Details zur Aktion:
Datum: Mittwoch, 30. August 2023
Uhrzeit: 11:15 bis 11:45 Uhr
Ort: Dortmunder Zoo, am Haupteingang, Mergelteichstraße 80, 44225 Dortmund
Kontakt vor Ort: Steffen Lenhardt

 

Als Landesverband NRW und Kreisverband Dortmund der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) solidarisieren wir uns mit dieser Aktion und rufen unsere Mitglieder und Unterstützer:innen zur aktiven Teilnahme auf!

Ja zum Artenschutz! Nein zum Zoo!

Der Zoo – für die einen der abenteuerliche Ganztagsausflug, für die anderen ein Ort, der besser vermieden wird. Und für die Tiere? Die meisten Zoos profilieren sich gerne offensichtlich mit der Eigenschaft der Arterhaltung. Aber was hat es eigentlich genauer damit auf sich? Hier gibt es einen kurzen Blick auf einige Pro- und Contra-Argumente, welche die Problematik hinter dem Schild des Artenschutzes in Zoos verdeutlichen.  Continue reading “Ja zum Artenschutz! Nein zum Zoo!”