Ganzjahresfütterung bei Vögeln ist sinnvoll

Tierfreund:innen stellen sich regelmäßig die Frage, ob es sinnvoll oder in Zeiten von Insektensterben, industrieller Landwirtschaft und Klimawandel sogar zwingend notwendig ist, die heimische Vogelwelt bei ihrer Futtersuche zu unterstützen. Laut Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sollte die Fütterung dabei jedoch nicht die einzige Form der Unterstützung bleiben, denn laut aktuellen Studien ist die Zahl der Vögel in der EU in den letzten 40 Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

Grundsätzliche Kritik

Seit jeher nehmen Gegner:innen der Fütterung den Standpunkt ein, dass dies einen unkontrollierten Eingriff in den Ablauf der Natur darstellen würde, welcher den natürlichen Ausleseprozess verhindere. Kranke und schwache Tiere würden so überleben, obwohl die Natur dies nicht vorgesehen hätte. Außerdem würden nur solche Vogelarten unterstützt, die dies nicht nötig hätten, da ihr Bestand ohnehin nicht gefährdet sei. Seltenere Arten würden dabei noch weiter zurückgedrängt.

Pro Ganzjahresfütterung

„Im Rahmen der industriellen Landwirtschaft und auch in vielen (Klein-)Gärten werden immer noch Unmengen von Pestiziden versprüht. Diese sind ein Grund für das Insektensterben, welches direkte Auswirkungen auf das Futterangebot der heimischen Vögel hat. Sterben Insekten nicht direkt, speichern sie die giftigen Chemikalien und landen so im Fettgewebe der Vögel“ so Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Tierschutzpartei in NRW und Kandidat für die Europawahl im nächsten Jahr.

Angelika Remiszewski, ebenfalls Landesvorsitzende in NRW, ergänzt hier noch: „Vögel finden aktuell auch in der warmen Jahreszeit weniger Futter als früher. Wildkräuter, die Insekten anziehen, gehen immer stärker zurück. Schottergärten gehören in ganz NRW leider zum täglichen Bild. Auch dadurch, dass Hecken und Sträucher abgeholzt wurden, haben viele Vögel ihren Lebensraum verloren. Nicht nur in der freien Natur, auch in den Gärten werden immer noch Brutplätze und Versteckmöglichkeiten zerstört, was den Bestand aller betroffenen Vogelarten bedroht. Hier muss dringend ein Umdenken von Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern einsetzen!“

Angesichts dieser Umstände kann in den Augen der Tierschutzpartei also zusammenfassend gesehen nicht mehr von dem viel zitierten „natürlichen Ausleseprozess“ gesprochen werden, so dass eine zusätzliche Unterstützung von menschlicher Seite aus dringend geboten ist.

Besonderheiten beachten!

Die meisten Singvögel füttern ihre Jungen mit proteinreicher Insektennahrung und Zugvögel ernähren sich grundsätzlich auf dieser Basis. In den Geschäften wird jedoch meistens ein reines Körnerfutter angeboten, wovon aber lediglich Altvögel oder reine Körnerfresser wie Spatzen oder Meisten profitieren. „Besonders bedroht sind in Deutschland die reinen Insektenfresser wie beispielsweise Rotkelchen, Zaunkönig und Schwalben“ so Sebastian Everding und ergänzt „Durch die Zumischung von Insekten wie Mehlwürmer in diese Körnermischungen können Sie gezielt den Insektenfressern helfen“.

Expertinnen und Experten verweisen jedoch darauf, dass unbedingt auf die Hygiene am Futterplatz geachtet werden sollte und dieser regelmäßig gereinigt werden muss. Insgesamt ist es auch anzuraten, das Futter in sogenannten Silos anzubieten und nicht mehr in traditionellen Futterhäuschen, damit die Vögel das Futter nicht durch ihren eigenen Kot verschmutzen können. Besondere Vorsicht gilt in der Jungvogel-Periode zwischen April und Juli. Hier empfehlen Forschende grundsätzlich auf Sonnenblumenkerne, fetthaltiges Futter und getrocknete Insekten zu verzichten, da es durch diese großen Futterbrocken zu gesundheitlichen Problemen und Todesfällen bei Nestlingen kommen kann.

Erdnüsse und Erdnussbruch sollten so angeboten werden, dass sich die Vögel nur kleine Teile entnehmen können. Wichtig wäre, dass sich eine Futtergabe in dieser Jahreszeit daran orientiert, was die Natur bietet, also Insekten und feine Sämereien. Ebenfalls lang diskutiert wurde hierzulande, ob die Vögel durch Zufüttern in eine Abhängigkeit zum künstlichen Nahrungsangebot gebracht werden und sie sogar bequem werden. Bestätigt werden kann anhand von aktuellen Beobachtungen von Futterplätzen durch Forschende über einen zwölfmonatigen Zeitraum hindurch, dass keinerlei Futterabhängigkeit entsteht.

Immer auch Wasser anbieten

Grundsätzlich sollte man immer, auch im Winter, zusätzlich Schalen mit Trink- oder Badewasser anbieten. Da das ausgelegte Futter in der Regel sehr trocken ist, benötigen die Vögel viel Wasser, welches im Winter oder auch in heißen Sommern oft nur schwer erreichbar ist. Die Befürchtungen, im Winter könnte das Gefieder vereisen, wurde inzwischen durch wissenschaftliche Beobachtungen widerlegt.

In Verbindung mit der Natur treten

Gerade die Fütterung der Vögel stellt, auch für Familien und Kinder, eine hervorragende Möglichkeit dar, die Natur und vor allem die Tierwelt zu erleben. Um dem Vogelschwund jedoch wirklich entgegenzuwirken, braucht es jedoch vor allem eins: intakte naturnahe Lebensräume und Gärten!

Weitere Tipps

  • Kein Brot, Brötchen oder Essensreste verfüttern.
  • Regelmäßig in kleinen Mengen geben (idealerweise vormittags und nachmittags)
  • überschüssiges Futter nach gegebener Zeit wieder entfernen.
  • Mehrere Futterplätze geschützt anlegen und verschiedenartig gestalten.
  • Futterplätze stets sauber halten.

Viele Bienenhotels sind ein Fall für die (Bio-)Tonne!

Rund 300 der 560 heimischen Wildbienenarten stehen auf der Roten Liste und sind somit akut vom Aussterben bedroht. Aber auch die Masse an Wildbienen sinkt stark, denn diese sind meist alleinlebend und können bestimmte Verluste nicht kompensieren. Viele Arten haben sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum; also an Nistplatz, Baumaterial und Nahrungspflanzen. Continue reading “Viele Bienenhotels sind ein Fall für die (Bio-)Tonne!”

IFG Anfrage zur Besteuerung von Pflanzenmilch

Durch den Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW wurde am 12. Juli 2023 per Mail folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesminsterium der Finanzen in Berlin übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Pflanzenmilch wird ohne sachlichen Grund höher besteuert als Kuhmilch, nämlich mit dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 % statt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies sollte bald ein Ende haben, weil sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geändert hat.

In einem Urteil vom 9.2.2006 V R 49/04) hat der BFH die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch noch als rechtmäßig angesehen, wenn auch mit einer sehr technischen Begründung: Die sog. zolltarifliche Einreihung, an die die Steuerermäßigung anknüpfe, habe Vorrang vor dem Gebot, dass gleichartige Waren gleich zu besteuern sind (Neutralitätsgrundsatz). Im Urteil vom 21.4.2022 (V R 2/22) hat der BFH seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert und dem Neutralitätsgrundsatz Vorrang eingeräumt. Nach dem Urteil vom 21.4.2022 müssen Holzhackschnitzel (eigentlich 19 %) wie Brennholz (7 %) besteuert werden. Wir meinen, daraus ergibt sich als Konsequenz:

Jetzt muss auch Pflanzenmilch ermäßigt besteuert werden!

Leider steht nach dem BMF-Schreiben vom 4.4.2023 zu befürchten, dass dazu der Rechtsweg beschritten werden muss. Das ist überflüssig: Der Begriff “Milch” im Umsatzsteuergesetz kann unproblematisch im normalsprachlichen Sinn ausgelegt werden und umfasst dann auch Pflanzenmilch. In der Presse, auf Wikipedia (s. die Lemmata Hafermilch, Sojamilch, Reismilch) und im Alltag wird unter “Milch” sowohl Milch tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs verstanden. Überdies sind sachliche Gründe für eine höhere Besteuerung der klima- und tierfreundlichen Pflanzenmilch nicht erkennbar und eine Ungleichbesteuerung deshalb auch verfassungsrechtlich zweifelhaft (siehe Rn. 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022).

Wir haben dazu folgende Fragen, zu denen wir um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten:
1. Wann war das BFH-Urteil vom 21.4.2022 Gegenstand von Besprechungen und welche Teilnehmer haben an diesen Besprechungen teilgenommen? Gibt es dazu Tagesordnungen und/oder Protokolle?
2. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, aus dem BFH-Urteil vom 21.4.2022 die Konsequenz zu ziehen, Pflanzenmilch ermäßigt zu besteuern? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
3. Gibt es und gab (auch unabhängig von diesem Urteil) im Bundesfinanzministerium Überlegungen zur Reichweite der Begriffe Milch und Milchmischgetränke und/oder zur umsatzsteuerlichen Gleichstellung von Pflanzen- und Tiermilch? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
4. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, dass die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch verfassungswidrig sein könnte (siehe Rn 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022)? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
5. Es wird um Übersendung der Unterlagen zu den Fragen unter 1. bis 4., insbesondere der Entscheidungsvorlage und der Bearbeitungen (Zeichnungen, Änderungen) während des Postumlaufs zum BMF-Schreiben vom 4.4.2023 (III C 2 – S 7221/19/10002 :004) gebeten.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitten wir Sie darum, uns vorab den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mitzuteilen. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an sonstige Dritte.

Sollten Sie den Landesverband NRW der Tierschutzpartei nicht für anspruchsberechtigt nach dem IFG halten, wird gebeten, diesen Antrag als Antrag der Unterzeichner anzusehen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und mit tierfreundlichen Grüßen

Angelika Remiszewski          Sebastian Everding
Landesvorsitzende                Landesvorsitzender

Stoppt den Gänseabschuss in Krefeld!

Während in Städten wie Neuss nach großem öffentlichen Druck durch die Bevölkerung, zahlreiche Tierschutzvereine und uns als Partei die geplante Jagd auf Kanadagänse gestoppt wurde (Siehe Bericht hier), gehen die Abschüsse am Elfrather See in Krefeld aktuell ungebremst weiter. Nach aktuell vorliegenden Berichten der IG Kanadagänse und des Tierschutzvereins Notpfote Animal Rescue e.V. wurden zur Jahresendsaison schon fast 150 Gänse vor Ort geschossen. Nicht zu dieser Abschusszahl gehört eine große Anzahl an angeschossenen, schwer verwundeten und verkrüppelten Tieren, welche u. a. im Federheim des o.g. Vereins aufgenommen wurden. Zum Wochenende soll eine erneute Jagt am Elfrather See stattfinden und dabei nicht nur die adulten Tiere „aufs Korn“ genommen werden.

Was ist genau geplant?

Aus der Vorlage des Oberbürgermeisters „3193_22 – Konzept zur Regulierung der Gänse Population E-See.pdf“ kann entnommen werden, dass „mehrmals pro Woche ab Anfang/Mitte Mai eines Jahres Vergrämungsabschüsse auf Gössel auf solchen Flächen vorgenommen werden, auf denen Gänse nicht erwünscht sind. […] Am ehemaligen Badesee soll ferner unter Beachtung der Brutzeit eine temporäre Hundefreilaufwiese eingerichtet werden.“ Da die Stadtverwaltung diese Maßnahme „mehrmals pro Woche zu unterschiedlichen Tageszeiten unter Berücksichtigung der starken Besucherfrequentierung des Elfrather Sees“ durchführen will, ruft der Verein alle Tierfreund:innen auf, die Petition gegen die Abschüsse zu unterzeichnen. Zudem laden die ehrenamtlichen Aktiven am Wochenende 15. und 16. Juli 2023 verstärkt dazu ein, den Elfrather See zu besuchen, um dort entsprechende Erholung zu suchen und so die geplanten Abschüsse zu erschweren.

Unsere Forderungen, für Krefeld und überall:

  • keine Bejagung der Nil-, Grau- oder Kanadagänsen
  • tierschutzkonforme Populationskontrolle durch Austausch der Eier (Vorbild z. B. Düsseldorf)
  • alternativ als kurzfristige Lösung: Relokation (Umsiedlung) der Tierbestände
  • Akzeptanz der Gänse im Stadtgebiet / Aufklärungsarbeit an Schulen und Kitas

Gegen die Vorurteile schreibt die IG Kanadagänse:

  • Gänse sind für viele Menschen eine Attraktion. Es gibt kaum ein Motiv, welches öfters im Park fotografiert wird als Gänsefamilien im Gänsemarsch.
  • Es gibt kaum einen Vogel, der so viel Nähe zulässt und so gut zu beobachten ist. „Mittendrin statt nur dabei“ dürfen wir an ihrem Leben teilhaben und das sollten wir wertschätzen.
  • Wir Menschen können viel von Gänsen lernen, wenn wir bereit sind, uns einmal näher mit ihnen beschäftigen: Bescheidenheit, Zufriedenheit, Zusammenhalt … das ist für Gänse  selbstverständlich.
  • Wo uns der Dreck der Gänse stört, sollten wir uns um die Reinigung kümmern.
  • Eine Verdrängung der Gänse oder gar die Bekämpfung der liebevollen Langhälse ist der falsche Weg.

Statement unserer Partei:

„Eine Bejagung als ‚Ultima Ratio‘ kann und wird niemals eine Methode zur Reduzierung der Bestände von Nil- und Kanadagänsen sein!“, so Landesvorsitzender Sebastian Everding und begründet weiter „Weder verdrängen Gänse heimische Wasservögel, noch geht vom Gänsekot eine Gesundheitsgefahr aus. Sollte tatsächlich ein Überbestand festgestellt werden, so stehen zahlreiche alternative und tierschutzkonforme Möglichkeiten der Populationskontrolle zur Verfügung.”

Link zur Petition: https://www.change.org/p/populationskontrolle-stattjagd-auf-g%C3%A4nse-am-elfrather-see

 

Der Schlachthofskandal von Bad Iburg und unsere Forderungen

Mit erstaunlich geringer medialer Resonanz haben die Beamten der Polizei Osnabrück und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftssachen in Oldenburg Bilanz zu den zahlreichen Verfahren um den Schlachthof in Bad Iburg gezogen, einem der größten deutschen Schlachthofskandale überhaupt (Pressemitteilung vom 19.06.2023). Sie sehen die Gerichtsurteile gegen den Schlachthofbetreiber in Bad Iburg, dessen Mitarbeiter:innen, mehrere Fahrer:innen, Milchbäuerinnen und Milchbauern und Viehhändler:innen als ausreichend an: gegen insgesamt 67 Angeklagte bislang drei Freiheitsstrafen auf Bewährung und 41 Geldstrafen. Der Schlachthof hatte sich auf kranke und verletzte Rinder aus der Massentierhaltung „spezialisiert“ und die Tiere auf grausamste Weise geschlachtet. Milchbauern konnten so ihre schwerkranken Tiere mit Gewinn loswerden: Das Fleisch wurde an Restaurants, Fleischereien und Discounter verkauft.

Das Verfahren geht auf Ermittlungen der Soko Tierschutz zurück, die in vier Wochen weit über 200 Tierschutzverstöße gerichtsfest dokumentierte. Die Soko Tierschutz spricht von zu milden Strafen.  Man könne die Haupttäter nur als Folterknechte bezeichnen, für die eine Bewährungsstrafe nicht angemessen sei.

Massive Misshandlungen sind keine „Einzelfälle“, sondern Teil des Systems. In Bad Iburg gab es Dutzende, wahrscheinlich Hunderte Mitwisser:innen.

Wir fordern deshalb:

  • eine Heraufsetzung des Strafmaßes für Tierquälerei auf fünf Jahre und in schweren, insbesondere gewerblichen Fällen auf bis zu zehn Jahre
  • eine vollständige Gewinnabschöpfung
  • die Integration des Tierschutzstrafrechts in das allgemeine Strafgesetzbuch

Der grüne Agrarminister setzt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Heraufsetzung des Strafmaßes nicht um, weil er daran arbeitet, die Massentierhaltung „zukunftstauglich“ zu machen.

Wir meinen:

  • Leid darf keine Zukunft haben!
  • Keine Subventionen für die Viehhaltung, stattdessen Prämien für den Ausstieg aus der Tierhaltung und für die Umstellung auf tierfreie Agrarproduktion!

Urlaubszeit als Tierschutzzeit nutzen

In NRW haben die Sommerferien schon begonnen, in vielen anderen Bundesländern starten sie in Kürze. Auch im Urlaub können Reisende eine aktive Rolle am Urlaubsort übernehmen und Tieren und Vereinen  direkt vor Ort helfen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie wir alle etwas in den Ferien zum Tierschutz beitragen können:

  • Informiere dich im Voraus: Bevor du deine Reise planst, recherchiere über die Situation vor Ort und Vereine, die am Zielort tätig sind. Im Netz finden sich zahlreiche Informationen über bedrohte Arten, örtliche Schutzprojekte und verantwortungsvolle Tourismus-Initiativen.
  • Unterstütze nachhaltige Tierbegegnungen: Wähle Aktivitäten mit Respekt und Abstand zu den heimischen Tieren. Respektiere die natürlichen Lebensräume und vermeide Attraktionen und Orte, die Wildtiere in Gefangenschaft halten, missbrauchen oder ausbeuten. Wenn du vor Ort von derartigen Aktionen erfährst (z. B. Fotos mit Wildtieren) kläre andere Tourist:innen darüber auf.
  • Besuche stattdessen anerkannte Schutzgebiete und Naturschutzparks: Unterstütze finanziell und besuche Einrichtungen, die sich dem Schutz bedrohter Arten und deren Lebensräume widmen. Diese Orte bieten oft Bildungsprogramme und geführte Touren an, die es den Besucher:innen ermöglichen, die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung zu sehen.
  • Engagiere dich in der Freiwilligenarbeit vor Ort: Viele Tierschutzorganisationen freuen sich über jede Unterstützung. Mach vielleicht eine Art „Tagespraktikum“ in einem Tierheim oder einer anderen Einrichtung vor Ort. Die Möglichkeiten sind vielfältig und können die Pflege verletzter Tiere, die Renaturierung von Lebensräumen oder Bildungsarbeit umfassen.
  • Falls du mit dem Auto, Wohnmobil oder Co. anreist, kannst du dich erkundigen, ob Sachspenden vor Ort benötigt werden und dafür im Vorfeld eine kleine Sammlung organisieren. Achte hier aber unbedingt auf die Einfuhrrichtlinien, gerade im Nicht-EU-Ausland.

Flugpat:innen gesucht!

Auch eine Flugpatenschaft stellt eine großartige Möglichkeit dar, den Tierschutz im Ausland zu unterstützen. Recherchiere hier unbedingt bereits im Voraus Organisationen und Vereine, die solche Programme anbieten, um Tieren bei der Reise in ein neues Zuhause zu helfen. Nimm dafür im Vorfeld Kontakt auf und erkundige dich bereits frühzeitig nach den Abläufen und Anforderungen. Wichtig: Nicht alle Fluggesellschaften nehmen Tiere mit, die sogenannten „Billigflieger“ eigentlich nie. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Reisenden keinerlei Kosten entstehen, diese werden in der Regel durch die Vereine übernommen.

Noch etwas Urlaubsgeld übrig? Selbst wenn du an deinem Urlaubsort keine Unterstützung geben kannst, freuen sich Tierschutzvereine im Ausland und natürlich auch in Deutschland über jeden Euro. Für das Geld können Futter oder Medikamente gekauft werden und du kannst zudem jede Spende für einen eingetragenen Verein steuerlich geltend machen.

Wichtig am Ende: Teile dein Wissen! Nutze deine Reiseerfahrungen, um das Bewusstsein für den Tier- und Naturschutz zu erhöhen. Teile deine Erlebnisse in sozialen Medien oder mit Freund:innen und Familie, um andere dafür zu sensibilisieren.

Tipp: Eiskaffee mal in vegan testen!

Sommerhitze? Lust auf eine kleine Abkühlung? Viele lieben ihn nicht nur im Eiscafé, sondern auch in den heimischen vier Wänden: den Eiskaffee! Kaffee kaltstellen, Vanilleeis rein und fertig ist ein kühles Getränk bei sommerlichen Temperaturen. Viele greifen dabei jedoch noch zum Vanilleeis aus Kuhmilch, deswegen haben wir hier ein paar Gründe zusammengefasst, nächstes Mal zur pflanzlichen Alternative im Tiefkühlfach zu greifen:

  • Die Tiere: Ein veganer Eiskaffee ist frei von jeglichen tierischen Bestandteilen wie Milch oder Sahne. Durch den Verzicht auf tierische Produkte setzt man der Tierausbeutung, gerade bei Milchkühen, etwas entgegen. Wusstest du beispielsweise, dass die natürliche Lebenserwartung einer Kuh bei rund 20 Jahren liegt, sich in der Intensivtierhaltung aber auf 5 Jahre reduziert?
  • Deine Gesundheit: Pflanzliche Alternativen wie Hafermilch, Mandelmilch oder Sojamilch, die in veganen Eiskaffees verwendet werden, sind oft fettärmer und enthalten weniger gesättigte Fettsäuren als tierische Milchprodukte. Dies kann zu einem gesünderen Herz-Kreislauf-System beitragen und das Risiko von Krankheiten wie Herzinfarkten und Diabetes verringern.
  • Die Umweltfreundlichkeit: Die Herstellung von tierischen Milchprodukten erfordert eine große Menge an Wasser, Land und Futtermitteln, was zu Umweltbelastungen wie Entwaldung, Wasserverschmutzung und Treibhausgasemissionen führt. Der Verzicht auf tierische Produkte, einschließlich Milch, trägt zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei und hilft, natürliche Ressourcen zu schonen.
  • Allergiefreundlich: Veganer Eiskaffee ist auch für Menschen mit Laktoseintoleranz oder Milchallergien geeignet, da er keine Milch oder Milchbestandteile enthält. Diese Menschen können den Genuss eines cremigen Eiskaffees ohne negative gesundheitliche Auswirkungen erleben.

Egal welches Argument hier für dich den Ausschlag gibt: Probiere es doch einfach mal beim nächsten Besuch an der Tiefkühltruhe aus und bring einem Eiskaffee-Fan deiner Wahl am besten auch eine Portion mit.

Schon über 60.000 Menschen für ein Verbot von Schliefenanlagen!

In Nordrhein-Westfalen, sowie an vielen Stellen im ganzen Bundesgebiet, werden in sogenannten Schliefenanlagen lebendige Füchse für die Ausbildung von Jagdhunden gequält. Eine im letzten Jahr gestartete Petition erreichte inzwischen schon über 60.000 Unterschriften.

Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.

In NRW gibt es zahlreiche gesicherte Standorte wie z.B. in Dortmund (betrieben vom DTK Dortmund 1 e.V.), Lemgo Vossheide, Kreis Lippe (betrieben vom DTK Lippe e.V.), Rhede Vardingholt, Kreis Borken (betrieben vom DTK Westmünsterland e.V.), Kleve (betrieben vom DTK Gruppe Kleve e.V.) und in Olfen, Kreis Coesfeld (betrieben vom DTK Olfen-Sandofort e.V.). Hinzu kommen zahlreiche weitere noch unbestätigte Standorte.

Wir fordern aus diesem Grund:

  • Änderung der gesetzlichen Regelungen
  • Verbot dieser Ausbildungsmethode
  • Beschlagnahmung der dort eingesperrten und gequälten Füchse
  • Übergabe der Tiere an spezialisierte Tierschutzvereine
  • Prüfung eines generellen Verbotes der Fuchsjagd in NRW nach Luxemburger Vorbild

PETA Deutschland hat seit dem September 2021 die Verantwortlichen von bisher 30 Schliefenanlagen in Deutschland wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.  Die Tierrechtler:innen berufen sich dabei auf § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, laut dem Tieren keine länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden darf:

Aktuell wird die laufende Petition bereits von zahlreichen Vereinen und Parteien unterstützen. Neben dem Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sind die  Bürgerinitiative Pro Fuchs Rheinland, Fuchsfreunde NABU, ANIMALS UNITED e.V., Notpfote Animal Rescue e.V, Tierschutzorganisation Arche90 e.V. Dortmund, Dortmunder Katzenschutzverein e.V., Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund e.V., Die Violetten , Piratenpartei – Landesverband Nordrhein-Westfalen als Kooperationspartner dieser Petition aktiv.

Link zur Petition: www.change.org/schliefenanlagen

Zwei Mahnwachen in NRW gegen Schliefenanlagen am 23.Juni

Seid dabei! Am Freitag, den 23. Juni ab 11:30 Uhr entweder vor dem Landtag NRW in Düsseldorf oder in Lemgo vor der Sparkasse (Mittelstraße 73-79) – Wir demonstrieren gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisation für ein sofortiges Verbot aller Schliefenanlagen!
 
Was sind das für Anlagen?
Eine Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.
 
Seit dem letzten Jahr läuft auch eine große Petition zum Verbot aller Schliefenanlagen in NRW: www.change.org/schliefenanlagen

Anfrage nach Kriterien für Insektenhotels in Dortmund

Rund 300 der 560 heimischen Wildbienenarten stehen auf der Roten Liste und sind somit akut vom Aussterben bedroht. Aber auch die Masse an Wildbienen sinkt stark, denn diese sind meist alleinlebend und können bestimmte Verluste nicht kompensieren. Viele Arten haben sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum; also an Nistplatz, Baumaterial und Nahrungspflanzen. Aber auch viele anderen Insekten wie Schmetterlinge finden zwischen Monokulturen der industriellen Landwirtschaft mit massivem Pestizideinsatz und aufgeräumten (Schotter-)Gärten kaum noch einen geeigneten Platz mit entsprechender Nahrung.

Viele Naturfreundinnen und Naturfreunde haben dies erkannt und schaffen mit Insekten- und Wildbienenhotels entsprechende Nistplätze. Private Gärten stellen gerade in Städten ein wichtiges Refugium für viele Insektenarten dar. Darauf haben sich Hersteller und Handel eingestellt und bieten eine Vielzahl an vermeintlich geeigneten Nisthilfen. Auch auf städtischen Grundstücken finden sich immer mehr der sogenannten „Insektenhotels“, leider oft mit völlig ungeeigneter Gestaltung.

Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) als Teil der Fraktion Die Linke+ und stellte vor diesem Hintergrund eine entsprechende Anfrage in der letzten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) eine entsprechende Frage „Wir würden gerne von der Verwaltung eine Auskunft erhalten, welche Kriterien bei der Auswahl der Nisthilfen angewendet werden und zusätzlich erfahren, ob die Anlage weiterer insekten-freundlicher und klimaangepasster Blühflächen in städtischen Grünanlagen zur Erhöhung der Biodiversität im Kampf gegen das Insektensterben geplant ist.“ so Everding.

Die Bezeichnung „Wildbienenhotel“ ist dabei etwas irreführend, denn es geht nicht um die kurzfristige Übernachtung, sondern eher um die langfristige Besiedelung. Daher ist der Begriff ‘Nisthilfe’ aus der Sicht von Biologinnen und Biologen passender. Bedauerlicherweise entsprechen viele käuflich zu erwerbende Wildbienenhäuser eher der Ästhetik ihrer Käufer*innen als den Qualitätsansprüchen ihrer Bewohner, so dass die gut gemeinte Initiative, außer für den Kontostand von Herstellern und Baumärkten, keinen ökologischen Vorteil bringt.

Tipp: Die richtigen Materialien verwenden

  • Nur Laubhölzer verwenden
    Bei Nadelhölzern wie Fichte, Tanne, Kiefer stellen sich die Holzfasern wieder auf und können so die Flügel der Bienen verletzen. Besser sind Laubhölzer wie Erle, Esche, Buche mit glatt geschliffenen Bohrlöchern.
  • Stammholz statt Baumscheiben
    Nicht ins Stirnholz oder in Baumscheiben bohren. Die Kapillaren nehmen Feuchtigkeit auf und lassen das Holz reißen. Parasiten gelangen durch die Risse in die Brutzellen der Larven.
  • Sinnloses Füllmaterial vermeiden
    Haben Sie schon mal Wildbienen erlebt, die in Tannenzapfen oder in Baumrinde nisten? Diese Dinge sind für Hersteller mehr als günstig und geben dem Ganzen eine „natürliche Optik“, sind jedoch für Insekten ohne jeden Wert.
  • Ziegel und andere Baustoffe sind ungeeignet
    Die Öffnungen von handelsüblichen Loch- oder Hohlziegeln aus dem Baumarkt von nebenan sind viel zu groß und ohne Rückenwand. Auch Gasbeton ist als Nisthilfe leider völlig ungeeignet. Wenn überhaupt sind nur Strangfalz-Dachziegel geeignet.
  • Vorsicht scharfe Kanten
    In vielen käuflichen Bienenhotels befinden sich scharfkantige oder unsauber geschnittene Bambus- oder Schilfröhrchen. Die Bienen können sich so ihre feinen Hautflügel aufschlitzen.

Und in der Natur?

In der Natur leben die meisten Wildbienenarten in Deutschland im Boden in unscheinbaren, aber akkurat angelegten Löchern. Hierfür nutzen sie größtenteils wenig bewachsene Flächen oder Abbruchkanten und Böschungen. Durch die zunehmenden Eingriffe des Menschen in die Natur gehen enttäuschenderweise auch solche Lebensräume immer weiter verloren. Ein weiterer Lebensraum der Wildbienen und solitären Wespen sind selbst errichtete Gehäuse an Mauern oder Steinen, einige nutzen auch verlassene Schneckenhäuser oder hohle Stängel von abgestorbenen Pflanzen. Umso wichtiger ist es, im Garten Totholz einfach mal „liegenzulassen“ und die eigenen Grünflächen nicht bis in die letzte Ecke aufzuräumen.