Neue Technologie gegen Vogelschlag an Windkraftanlagen

Durch Windkraftanlagen sind vor allem Greifvögel wie der Rotmilan, der Seeadler oder der Mäusebussard gefährdet. Forschende begründen dies damit, dass die Vögel ihren Blick während des Fluges nach unten richten, etwa auf der Suche nach Beute, weswegen sie mit Windrädern oder anderen Hindernissen kollidieren können. Gerade die großen Rotoren von rund 50 m erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 340 km/h, was so schnell ist, dass die Vögel nur schwer darauf reagieren können. Jedoch ist unklar, wie viele Vögel tatsächlich durch Windräder sterben, denn sowohl die Zahl der Todesfälle als auch die jeweiligen Ursachen sind schwer messbar. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) schätzt, dass pro Jahr 100.000 Vögel durch Windkraftanlagen getötet werden. Dies klingt viel, jedoch sterben schätzungsweise über 100 Millionen Vögel in unserem Land im Zusammenhang mit einem Aufprall gegen Fenster und Glasfassaden.

Aktuell können einige Anlagen bereits kurzfristig abgeschaltet werden, wenn Zugvögel vorbeifliegen oder die Anlage sich in einer Brutregion befindet. Eine neue Technologie vom norwegischen Forschungsinstitut Sintef soll die Tiere jetzt durch die sogenannte Skarv-Technologie schützen, welche bereits patentiert wurde und das Vogelsterben damit um bis zu 80 Prozent senken könnte. Sobald sich Vögel nähern, soll die Geschwindigkeit der Rotorblätter reduziert werden. Mit Kameras und Vogelradarsystemen soll eine bevorstehende Kollision frühzeitig erkannt werden. Die Technik ist dabei aber noch nicht vollständig ausgereift, da besonders Kollisionen im Bereich des Rotorkopfs einer Anlage sowie Annäherungen von der Seite nicht frühzeitig erkannt werden können.

Eine besondere Schwierigkeit stellt dabei dar, dass sich Flugbahnen von Vögeln kaum vorhersagen lassen und bei mehreren sich nähernden Vögeln das System nur schwer eine Vorhersage treffen kann. Eine Abschaltung der gesamten Turbine ist zwar möglich, dauert aber bei einer Zehn-Megawatt-Turbine mit normaler Geschwindigkeit immer noch 15 bis 20 Sekunden. Hinzu kommt, dass bislang noch keine Praxistests stattgefunden haben. Die Forschenden gegen von einer Marktreife in fünf Jahren aus, da zunächst ein Test unter realen Bedingungen stattfinden muss.

Wir begrüßen ausdrücklich alle Forschungen, um eine Reduzierung und im besten Fall eine komplette Vermeidung von Tierleid bei erneuerbaren Energien herbeizuführen. Im Idealfall können hier mehrere Lösungsansätze kombiniert werden, so legte erst kürzlich eine Studie die Annahme zugrunde, dass ein schwarzes Rotorblatt zu einem erhöhten Kontrast und somit zu einer erhöhten Sichtbarkeit des Rotors gegenüber Vögeln führt.

(se)

Kostenloses Parken & ÖPNV für Ehrenamtliche in Dortmund

„Wir brauchen eine Lösung in Dortmund. Eine gute Lösung. Und eine schnelle Lösung.“ Das fordert Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). Dieser Ausschuss setzte sich auf Bitte seiner Fraktion am Dienstag, 12. September, mit den vielen ehrenamtlich Tätigen in Dortmund auseinander – und ganz gezielt mit deren Parkplatz-Problemen. Der Antrag wurde dann in den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet.

„Man muss sich das mal vorstellen. Da kommen Ehrenamtliche teils mehrmals wöchentlich in die City, um hier wichtige Aufgaben zu übernehmen, etwa um Essen an Hilfsbedürftige auszugeben. Oder sie fahren mit ihrem Auto los, um verletzte oder vernachlässigte Tiere abzuholen. Und dann müssen sie immer wieder fürs Parken bezahlen. Geld, das diese Menschen vermutlich lieber in ihre gemeinnützige Arbeit investieren würden.“

Seine Fraktion wünscht sich deshalb Sonderparkausweise für den Dortmunder Stadtbereich.Die Verwaltung soll prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so den ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen“, sagt Everding. Auch die kostenfreie, alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche soll geprüft werden.

Ohne Ehrenamt könnten viele Einrichtungen und Angebote in Dortmund gar nicht existieren. Feuerwehr. Sportverein. Tafel. Tierschutzverein. Schöffengericht. Kinder- oder Seniorenbetreuung, Hilfe für Geflüchtete… Die Liste ist lang – und die Liste der Menschen, die diese zivilgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen, ist noch länger. Etwa 40 Prozent aller erwachsenen Deutschen bekleiden ein Ehrenamt. „Das wären auf Dortmund umgerechnet mehrere Zehntausend Menschen. Sie gehen in ihrer Freizeit einem Ehrenamt nach – und müssen im Rahmen der Ausübung dieser Arbeit noch für den Parkplatz zahlen“, so Everding. „Das müssen wir ändern. Wir sollten diese Leistung noch mehr anerkennen und die Betroffenen nicht auf ihren Kosten sitzen lassen. In Flensburg geht das auch. Dort erhalten die Ehrenamtlichen einen Sonderparkausweis von ihrer Stadt. Dann werden wir das doch auch in Dortmund hinbekommen.“

Antrag im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12. September 2023: Tagesordnungspunkt: Kostenlose Sonderparkausweise für Ehrenamtliche

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen für den Dortmunder Stadtbereich, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen. Für die alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche ist die Möglichkeit der Kostenübernahme zu prüfen.

 Begründung:

Ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise am Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e. V. in der Rheinischen Straße bewegen aktuell die Parkgebühren in der direkten Umgebung der Einrichtung. Die Stadt Flensburg (Schleswig-Holstein) erlaubt Ehrenamtler*innen beispielsweise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben frei auf gebührenpflichtigen oder zeitlich begrenzten Parkplätzen parken zu können.

Landesfinanzen NRW: Ein trauriges Thema!

Ein jedes Jahr wird von der amtierenden Landesregierung der geplante Haushalt für das folgende Jahr eingebracht. Um diesen milliardenschweren Akt ranken sich inzwischen viele politfolkloristische Rituale, die vom Großteil der Bevölkerung oft nicht mehr so richtig ernst genommen oder, noch schlimmer, gar nicht mehr registriert werden. Zu diesen Ritualen gehört Kritik am politischen Gegner und – von Seiten der Regierung – der Hinweis auf die zukunftsgewandte Finanzverteilung. Die Opposition beklagt die unkalkulierbaren Risiken und die vielen fehlgeleiteten Gelder. Nicht fehlen darf natürlich auch der Verweis nach Berlin (früher Bonn) und die bundespolitischen Gegebenheiten. Je nach politischem Lager fällt auch hier das Urteil aus.

Hendrik Wüst – das teuerste Ortshinweisschild Deutschlands

So war es früher und so könnte es noch immer sein, wenn die schwarz-grüne Landesregierung ihren Haushaltsentwurf einbringt. Aber irgendwie ist inzwischen alles anders! Wurde in der Vergangenheit die Finanzverteilung kritisiert und war es für eine NRW-Landesregierung selbstverständlich, ihre fiskalpolitische Unabhängigkeit nicht in Frage zu stellen, so gibt die aktuelle NRW-Landesregierung ein sehr trauriges Bild ab. Allen voran Ministerpräsident Hendrik Wüst, der keine Gelegenheit auslässt, nach Berlin zu verweisen. In jedem Interview, in jedem Statement, in jeder Landtagsdebatte – die Bundesregierung ist schuld! Vorbei die Zeit, als ein Ministerpräsident Johannes Rau die Unabhängigkeit Nordrhein-Westfalens mittels des finanzpolitischen Spielraums des bevölkerungsreichsten Landes darstellte.

Landesrechnungshof: Forderung nach Schuldentilgung verhallte im Nirwana

Der Landesrechnungshof ist so eine Art Rechnungsprüfungsamt für die Landesbehörden. Deren Präsidentin, Brigitte Mandt, stellte kurz vor der Haushaltsdebatte Ende August den Jahresbericht ihrer parteipolitisch unabhängigen Behörde vor. Vordergründig sehr sachlich, aber zwischen den Zeilen war viel Frust und Unverständnis herauszulesen. In den letzten Jahren wuchsen die Steuereinnahmen noch. Zeit für Schuldentilgung wäre da gewesen. Sie beklagt das offensichtliche Desinteresse der Landesregierung an eben dieser Schuldentilgung und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen für die Zukunft. Neben der enormen Schuldenlast greift in 2024 die Schuldenbremse, die Konjunktur stockt und die Lasten, welche sich in Form von Pensionsansprüchen aus jahrzehntelanger fehlgeleiteter Personalpolitik + Systemfehler ergeben, lassen nichts Gutes für die Landesfinanzen erahnen. Aber auch das scheint den Herrn Optendrenk (CDU, Finanzminister) nicht wirklich zu interessieren. Sein Haushaltsentwurf stellt das ganze schwarz-grüne Dilemma dar: Fahrt auf Sicht mit einem großen Kreuzfahrtschiff! Das kann nicht gut gehen und das weiß auch die Präsidentin des Landesrechnungshofes. 8.917 € pro Bürger in NRW an Schulden. Aber schwarz-grün macht in der Fiskalpolitik das gleiche wie in der Klimapolitik: Symbolik und Huschihusch, statt Nachhaltigkeit!

Wir als Tierschutzpartei fordern ein Ende der Symbolpolitik, eine Überprüfung aller Ausgaben und Maßnahmen auf ihre Nachhaltigkeit und eine Haushaltsplanung, die nicht auf Flickschusterei basiert, sondern an der alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen Teilhabe = ein Mitspracherecht haben. Es wird Zeit, politische Entscheidungen aus den Katakomben des Düsseldorfer Landtages herauszuholen und die Bürger wirklich zu beteiligen.

(ms)

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Die “stillen Örtchen” in Dortmund

Das Problem hat jede:r schon mal gehabt: Man ist unterwegs und dann meldet sich die Blase. Dringend. Doch nicht an jeder Ecke befindet sich eine Gaststätte mit einer „Netten Toilette“. Und das Rathaus oder die Kaufhäuser sind abends oder an Sonntagen geschlossen. Die Fraktion DIE LINKE+ (Die Linke, Tierschutzpartei und Piratenpartei) übernimmt deshalb am kommenden Dienstag einen erneuten Vorstoß im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden (ABöOAB), die Notdurft-Problematik in Dortmund etwas zu verbessern. „Wir beginnen mit einer Übersicht der öffentlichen Toiletten. Daraus wollen wir mögliche Standorte für weitere noch dringend benötigte Toilettenhäuschen herleiten“, sagt Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger im ABöOAB.

Von mehreren Seiten gab es schon Hinweise an die Fraktion, wo solche öffentlichen WC-Häuschen fehlen. Doch mit den Standorten alleine ist es nicht getan. „Die öffentlichen Örtchen müssen ja auch barrierefrei sein“, sagt Sebastian Everding und verweist auf Rollstuhl-Fahrende ebenso wie auf Senior:innen mit Rollator. „Und wir dürfen auch die obdachlosen Menschen nicht vergessen. Diese werden in Gaststätten nicht gern gesehen. Aber es kann doch keine Lösung sein, dass sie sich im Fall des Falles irgendwo in die Büsche schlagen müssen“, meint der Lokalpolitiker.

Hier ist der Antrag:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden
Tagesordnungspunkt: Öffentliche Toiletten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge eine Übersicht aller nutzbaren Toiletten auf dem städtischen Gebiet – gegliedert nach Stadtteilen – erstellen und diese nach den verschiedenen Kriterien wie Barrierefreiheit, Kosten, Öffnungszeiten, Betreiber*in und Hygienestandard einordnen. Im Rahmen dessen ist der Bedarf in den jeweiligen Stadtgebieten, der bisher noch nicht durch öffentliche Toiletten abgedeckt ist, zu ermitteln. Eine Einbindung der Inhalte in städtische Online-Angebote in Form einer Übersichtskarte mit aktueller Standortbestimmung für die mobile Nutzung ist dabei ebenfalls zu prüfen. Die Auflistung ist dabei stets aktuell zu halten und zusätzliche Standorte wie z.B. im Rahmen von neu geschaffenen Mobilitätsstationen sind zeitnah nachzutragen.

Begründung:

Aktuell sind Dortmunder:innen und Besucher:innen unserer Stadt auf der Suche nach einem „stillen Örtchen“ auf unterschiedliche Internetseiten wie gratispinkeln.de oder die Auflistung der „Netten Toiletten“ bzw. der „Standorte behindertengerechter öffentlicher Toilettenanlagen“ auf dortmund.de angewiesen. Diese Seiten geben jedoch bei einzelnen Einträgen nicht den aktuellen Stand wieder und bieten eine alles andere als komfortable Suchfunktion in einer Situation, in der man ungerne durch lange Listen scrollen möchte.

Samstag: Demo gegen Fuchsjagd und Schliefenanlagen in Detmold

In Lemgo-Voßheide, im Kreis Lippe, befindet sich die älteste Schliefenanlage Deutschlands. Seit rund 60 Jahren werden dort Jagdhunde an lebenden Füchsen ausgebildet. Seit sechs Jahrzehnten also, fristen eigens dafür in Zwingern gehaltene Füchse ein jämmerliches Dasein, mit dem Zweck, Hunde für die Tötung ihrer Artgenossen zu trainieren. Sie sind Trainingsobjekte für die überaus grausame Baujagd, bei der die Hunde die Füchse aus ihren Bauen vor die Gewehre der Jäger treiben oder von den Hunden im Bau „abgewürgt“ (=totgebissen) werden.

Damit nicht genug: In Lemgo-Voßheide reiht sich ein Skandal an den anderen. Füchse verschwinden spurlos oder werden völlig überraschend geboren, die Füchse werden tagelang nicht versorgt und der gefeuerte Schliefenwart wird plötzlich Vorsitzender des Hundeclubs (Teckelclub), der die Anlage betreibt. Die Vorgänge rund um die Anlage beschäftigen seit Jahren die Gerichte.  Das Verfahren tritt allerdings auf der Stelle, Fristen und Verzögerungen ziehen es in die Länge. Im kommenden Monat, am 14.09. sollte eigentlich der nächste Verhandlungstermin stattfinden – er fällt aber voraussichtlich wieder mal aus. Aus diesem Grund unterstützen wir den Protest folgender Vereine: Unsere Hände für viele Pfoten e.V., Netzwerk Fuchs, Wildtierschutz Deutschland e.V., Aktionsbündnis Fuchs, ProFuchs Deutschland e.V., BUND Lippe, Natur ohne Jagd und die Demonstration vor Ort:

Datum: Samstag, 09. September 2023 ab 10:30 Uhr
Treffpunkt: Theaterplatz, 32756 Detmold

Wegstrecke:  Theaterplatz – Rosental – Woldemarstraße – Leopoldstraße – Exterstraße – Lange Straße – Willy-Brandt-Platz – Wall – Bruchstr. – Paulinenstr. – Bismarckstraße. – Theaterplatz
Weitere Termine:
30.09.: Demo gegen Hobbyjagd in Düsseldorf:
https://facebook.com/events/s/demo-gegen-hobbyjagd/305662221952519/

Immer noch kein Geld für Dortmunder Wildvogelstation!

Der Fall der Wildvogelstation in Dortmund-Dorstfeld wird immer wilder. Das Veterinäramt verweist auf das Umweltamt. Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW und sachkundiger Bürger in der Fraktion Die Linke+ im Stadtrat Dortmund, hat vor diesem Hintergrund nochmals eine Anfrage für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) formuliert:

Anfrage: einbehaltene finanzielle Unterstützung Wildvogelstation Dorstfeld

  1. Wann erfolgt die Auszahlung der zweckgebundenen Unterstützungsgelder für die Jahre 2022 und 2023 an die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann?
  2. Welche verwaltungsrechtlichen Verfahren laufen aktuell noch und in welchen Zeitabständen wird Herr Ferlemann über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt?
  3. Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfüllte Genehmigungstatbestände für das Betreiben der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation vor?

Begründung:

Für die Jahre 2022 und 2023 wurden im Rahmen der Haushaltsanträge zweckgebundene Gelder (Übernahme des Eigenanteils des Ewald Ferlemanns in Bezug auf die von der Bezirksregierung Arnsberg gewährten Fördermittel; Zuschuss zu Fütterungs- und Tierarztkosten) von jeweils 4.000 Euro beschlossen.

Im März antwortete Stadtrat Dahmen (Drucksachen-Nr.: 27444-23 GiS / 30454-23 (Session)) auf die Anfrage, dass ein verwaltungsrechtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Herr Ferlemann erhielt vor wenigen Wochen die Information durch das Veterinäramt, dass für die Auszahlung das Umweltamt zuständig sein und man darauf keinerlei Einfluss hätte.

Seit Mai 2022 läuft der Betrieb der Station wieder, zum aktuellen Zeitpunkt werden rund 50 Tiere versorgt. Allein in den letzten Wochen wurden Herrn Ferlemann verletzte Vögel wie ein Eisvogel, Enten und zahlreiche Singvögel über die Dortmunder Polizei und Feuerwehr, sowie diverse Tierschutzvereine gebracht.

Die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung in NRW

Und es dreht sich doch…irgendwann….vielleicht !?

Am Freitag, dem 25. August 2023 im NRW-Landtag, man könnte fast von einer historischen Stunde sprechen. 170 (von 195) Abgeordneten beteiligten sich an der namentlichen Abstimmung über die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung. Diese besagte, dass Windräder mindestens einem Kilometer Abstand von einer Wohnbebauung zu halten haben. 148 Abgeordnete von CDU (!), SPD und den Grünen stimmten für die Abschaffung. Gegenstimmen kamen – wenig überraschend – von der FDP.

Der Klimawandel kommt und der Ausbau der erneuerbaren Energie kommt kaum voran. NRW war hier trauriger Bremsklotz durch die von der schwarz (!)-gelben Vorgängerregierung eingeführten Abstandsregelung. Der Klimawandel schreitet voran, fast täglich gibt es neue Horrormeldungen aus der Wissenschaft oder aus der Realität. Oder glaubt noch wirklich jemand, dass Starkregenereignisse oder jährliche Hitzerekorde eine Laune der Natur und nicht menschengemacht sind?

Die Entscheidungen jedweder NRW-Landesregierung werden den Klimawandel nicht aufhalten können. Das ist aber lange kein Grund, nichts zu tun! Die Abstimmung vom 25. August 2023 bedeutet auch nicht, dass in NRW nun die Windräder sprießen werden. Dank der Bürokratie dauert es in unserem Bundesland 7 Jahre, bis sich ein Windrad endlich drehen kann. 7 Jahre, in denen der Klimawandel nicht wartet und unsere Zukunftschancen und vor allem die Chancen unserer Kinder und Enkel zerstört. Wir als Tierschutzpartei fordern endlich einen konsequenten Umgang der Politik mit dem Klimawandel! NRW-Innenminister Herbert Reul möchte „Klimakleber“ konsequent bestrafen. Wer bestraft eigentlich Herrn Reul für seine politischen Taten? Die Abschaffung dieser 1.000m-Abstandsregelung war mehr als überfällig und ist völlig unzureichend, um dem Klimawandel zu begegnen. Wir brauchen endlich eine konsequente Politik, die die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt!

(ms)

Praktikant Tim – Halbzeitanalyse!

Hier ist nochmals Tim, der Praktikant, welcher sich hier schon vor vier Wochen vorgestellt und einige Erwartungen sowie Vorfreude mitgebracht hatte. Einen Monat später kann ich sagen: Es gibt viel zu tun, auch für jemanden, der „bloß“ Praktikant ist. 

Damit meine ich, dass ich hautnah Kommunal- und Landespolitik erleben und mitgestalten durfte. Politische Arbeit ist ein sowohl alltägliches als auch langfristiges Geschäft, was Kraft und Zeit erfordert. In Stadträten und Ausschüssen gibt es Pläne, die weit in die Zukunft reichen, aber auch Probleme, die direkt angegangen werden müssen und können.  

Die bisherige Vielfalt an Aufgaben ist wirklich bemerkenswert: Recherchieren und wissenschaftliche Analysen zu diversen Themen, das Verfassen von Texten sowie das Erstellen von Social-Media-Beiträgen. Aber auch, wie beispielsweise oben auf dem Bild zu sehen, Arbeit in Präsenz. Ich durfte nämlich — neben Fraktionssitzungen und Ausschüssen — auch bei einem Stand der Biogartenmesse in Wiesbaden behilflich sein. Dort wurden etliche Gespräche mit Personen aus unterschiedlichsten Richtungen geführt, politische Standpunkte erläutert und verteidigt und ich bekam somit einen direkten Einblick in kommunikatives Arbeiten, zusammen mit Saskia Böhm-Fritz, Schatzmeisterin im Landesverband Hessen und Alexander Fritz, 2. Vorsitzender im Landesverband Hessen (v.l.n.r). Außerdem konnte ich in einigen Bereichen bei der Vorbereitung auf die Landtagswahlen in Hessen mitwirken und auch in NRW bei der Inventarisierung von Wahlkampfmaterial einen Beitrag leisten. 

Dementsprechend blicke ich vorfreudig auf die nächste vier Wochen, von denen ich schon weiß, dass sie neben inzwischen üblichen interessanten Aufgaben auch wieder besondere Momente mit sich bringen werden, etwa Präsenztermine beim CSD in Dortmund oder auch bei der Greenworld in Köln. 

In diesem Sinne euch allen einen schönen September! 

Tim 

Warum wir uns nicht nur mit Tier-Themen beschäftigen?!

Als Tierschutzpartei werden wir häufig damit konfrontiert, warum wir uns nicht unserem Namen nach auf das Thema Tierschutz fokussieren, sondern uns ebenso mit anderen Themengebieten befassen. Die meisten kennen uns zwar unter diesem (Kurz-)Namen, unsere vollständige Bezeichnung d. h. unser Parteiname lautet allerdings Partei Mensch Umwelt Tierschutz. Continue reading “Warum wir uns nicht nur mit Tier-Themen beschäftigen?!”