Erfolg in Dortmund: Finanzielle Unterstützung für Igel- und Taubenhilfe

Kommunalpolitischer Erfolg in Dortmund: Unser Haushaltsantrag in der gemeinsamen Fraktion hat von allen Ratsfraktionen (mit Ausnahme der AfD) Zustimmung erfahren, so stehen jedes Jahr 25.000 € mehr für den Tierschutzfonds zur Verfügung. Dieses Geld ist zweckgebunden und unterstützt ab sofort jährlich zum einen die Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund bei den stetig steigenden Tierarztkosten und zum anderen den Tierschutzverein Groß-Dortmund beim Unterhalt der geplanten drei neuen Taubentürme für den Aufbau eines tierschutzkonformen Stadttauben-Managements.

Unser Antrag im Detail:

Der Tierschutzfonds der Stadt wird um 25.000 Euro auf eine Gesamtsumme von jährlich 75.000 Euro aufgestockt. Daraus ist die Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund e.V. ab diesem Jahr mit einem jährlichen Zuschuss von 12.500 Euro für die tierärztliche Versorgung von im Stadtgebiet aufgefundenen verletzten Igeln zu berücksichtigen. Zudem ist der TierSchutzVerein Groß-Dortmund e.V. für die Betreuung von drei neuen Taubentürmen jährlich mit 13.500 Euro zu unterstützen.

Begründung:

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat den Igel zum Tier des Jahres 2024 gewählt. Sein Bestand nimmt in Deutschland stetig ab und er steht bereits auf der Vorwarnliste zur Roten Liste der bedrohten Säugetiere. Die Ehrenamtlichen der Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund e.V.  investieren in der „Igelsaison“ tausende Stunden ehrenamtliche Arbeit in die Versorgung von im Stadtgebiet aufgefundenen Igeln. Dadurch sind sie seit vielen Jahren die zentrale Anlaufstelle für alle Bürger*innen geworden.

Während die Anzahl der aufgefundenen Igel über die Jahre nur leicht angestiegen ist, wurde in den letzten Jahren die Quote der Igel mit massiven Verletzungen immer höher. So gleichen die Aufnahmeräume der Igelberatungsstelle im Tierheim Dortmund an vielen Tagen oftmals mehr einer Tierklinik. Einhergehend mit der massiven Steigerung der Zahlen verletzter Tiere ist ein enormer Anstieg der Tierarztkosten durch die Erhöhung der Gebührenordnung (GOT) zu verzeichnen.

Zahlte der Verein im Jahr 2018 über das Jahr noch 10.839 € an Tierarztkosten, so waren es im Jahr 2021 bereits 23.335 €.

Für das Jahr 2023 wurde nach der Rechnungsstellung der Monate November und Dezember, als die Zeit mit der höchsten Fundtierfrequenz, mit 25.721,93 € ein neuer Rekordwert erreicht.

Für die Anschaffung und den Bau von 3 Taubentürmen stehen dem Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. bereits insgesamt 30.000 € zur Verfügung. Durch den Verein wurden hierzu drei mögliche Standorte im Bereich Innenstadt-Nord angedacht. Schriftlich teilte der Verein mit, dass ihm keine finanziellen Mittel für den Unterhalt und die Betreuung der Türme zur Verfügung stehen würden. So ermittelte der Verein Kosten für die tägliche Betreuung und Fütterung sowie die Reinigung und den Austausch der Eier in Höhe von 357 € pro Turm in jedem Monat.

Können die Taubentürme errichtet und langfristig betreut werden, ist mit einer deutlichen Verbesserung der prekären Situation der Stadttauben im Innenstadt-Bereich und einer Reduzierung der Population durch einen Eiertausch nach dem Augsburger-Modell zu rechnen. Der Verein betreibt bereits seit mehreren Jahren erfolgreich einen Taubenturm im Stadtgarten.

(se)

Krötenwanderung – Bitte helft, Leben zu retten!

Achtung, die Krötenwanderung hat begonnen! Bei mild-feuchtem Wetter wandern Kröten und andere Amphibien in der Dämmerung zu Laichgewässern, um sich fortzupflanzen. Continue reading “Krötenwanderung – Bitte helft, Leben zu retten!”

Steuerfreiheit für Dortmunder Tierheimhunde abgelehnt

„Wir sind sehr enttäuscht davon, dass CDU und SPD unserem Antrag nicht gefolgt sind, die Aufnahme von Tierschicksalen aus dem Tierheim finanziell zu unterstützen und so mit großer Symbolwirkung etwas für den Tierschutz in unserer Stadt zu tun!“, so Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Tierschutzpartei als Teil der Fraktion Die Linke+ im Rat der Stadt Dortmund, der den Antrag zunächst im Dezember in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) einbrachte. Aufgrund der Zuständigkeit für Finanzfragen wurde der Antrag dann in die heutige Sitzung des Finanzausschusses weitergeleitet und dort ausschließlich durch die eigene Fraktion sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei unterstützt.

Ein Hintergrund des Antrages war die Aussage der Verwaltung, welche das städtische Dortmunder Tierheim in einer Anfrage aus dem November als „weiterhin voll ausgelastet“ beschrieb. So hat sich der Tierbestand im Tierschutzzentrum im Vergleich zum Vorjahr nochmals erhöht. Wurden im Jahr 2022 noch durchschnittlich 45 Hunde pro Tag betreut, hat sich in diesem Jahr der tägliche Durchschnitt auf 57 Hunde erhöht. Auch der Bereich der Katzen und Kleintiere verzeichnet eine deutliche Steigerung.

Im Einzelnen baten wir um Beratung und Beschlussfassung, um die nachfolgende Änderungen in die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund aufzunehmen:

  1. Erweiterung in § 4 Steuerbefreiung um f) (neu): Dortmunder*innen, die Hunde
    aus dem Tierschutzzentrum Dortmund übernehmen, erhalten eine
    Steuerbefreiung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der
    Übernahme.
  2. Bei Hunden, die zur Pflege, Verwahrung oder zur Haltung auf Probe
    angeschafft werden, beginnt die Steuerpflicht erst nach einer Frist von sechs
    Monaten.

“Wir sind uns bewusst, dass bei der Entscheidung ein Tier aus dem Tierheim bzw. dem Tierschutz aufzunehmen, wirtschaftliche Gründe meist nur eine untergeordnete Rolle spielen, dennoch hätte ein positiver Beschluss geholfen, die Situation im Dortmunder Tierheim zu verbessen und neue Herrchen und Frauen zu entlasten. Leider sind einige Parteien für Argumente mit sozialem oder tierschutztechnischen Hintergrund nicht zu gewinnen, wirkliche Gegenargumente wurden nicht genannt – Herzlos!” so Michael Badura, Ratsmitglied für die Tierschutzpartei und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke+.

Rechtliche Grundlage des Antrages war dabei die Auskunft des Rechtsamtes der Stadt Dortmund (zuletzt auf eine derartige Anfrage der CDU-Fraktion im Jahr 2017), nach der ein großer Handlungsspielraum des Satzungsgebers besteht. Speziell für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen ist die Möglichkeit einer Steuerbefreiung anerkannt, wird als rechtlich unbedenklich eingestuft und bereits in vielen deutschen Städten praktiziert.

Auch eine Erweiterung der zweimonatigen Frist vor dem Beginn der Steuerpflicht um viel Monate stellte für die Partei eine sinnvolle Erweiterung dar, falls Tiere, beispielsweise für eine Weitervermittlung durch Aktive im Tierschutz, zur Pflege gehalten werden.

(se)

 

 

Nachgefragt: Initiative Tierwohl

Unser NRW-Mitglied Brigitte von der Heide fragte vor wenigen Tagen bei Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH zur Kontrolle der Betriebe an, hier der Mailverkehr:

 

Guten Tag,

Warum behaupten Sie und Ihr Unternehmen, sie würden die Betriebe kontrollieren? Der Verbraucher hat ein Recht darauf, dass stimmt, was auf der Packung steht.
Einfach unfassbar, dass Sie diese brutale Tierquälerei unterstützen und auch subventionieren.

 

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Guten Morgen Frau von der Heide,

die Bilder, die in den vergangenen Tagen ausgestrahlt worden sind, entsetzen uns in gleicher Weise, wie sie die Öffentlichkeit und die Verbraucherinnen und Verbraucher entsetzt haben. Das gezeigte Verhalten verstößt eindeutig gegen die Anforderungen der Initiative Tierwohl (ITW) und die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und wird von uns auf das Schärfste verurteilt.

Sicherlich haben auch Sie den Berichten entnommen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des tierhaltenden Betriebs bewusst und gewollt über Tierschutzbestimmungen und die Anforderungen der Initiative Tierwohl zum Nottöten hinweggesetzt haben. Diese Verstöße sind auch mit regelmäßigen – selbst mit unangemeldeten – Kontrollen nicht zu erfassen. In der Kontrolle zeigen die Beschäftigten, dass sie das tierschutzgerechte Nottöten beherrschen. Wenden Sie dieses Wissen außerhalb von Kontrollen nicht an, bleibt dies von Standardgebern wie der Initiative Tierwohl unentdeckt, weil es keine 24/7-Überwachung der Betriebe geben kann. Hier stehen zuallererst die Unternehmen in der Pflicht, für die Achtung der Tierschutzbestimmung und die Umsetzung der Anforderungen der Initiative Tierwohl durch die Beschäftigten Sorge zu tragen. Da der im Bildmaterial gezeigte Betrieb dieser Pflicht offenkundig nicht nachgekommen ist, haben wir den Betrieb in der Initiative Tierwohl gesperrt und ein Sanktionsverfahren gegen den Betrieb eingeleitet.

Im Jahre 2022 sind allein in der Initiative Tierwohl 19.203 angemeldete und unangemeldete Kontrolle durchgeführt worden – und zwar nicht von uns selbst oder von irgendjemandem, sondern von unabhängigen Zertifizierungsstellen wie dem TÜV, der DEKRA oder der SGS, um hier nur einige Namen zu nennen. Sie werden sicherlich mit mir übereinstimmen, dass jede Kontrolle hilft, die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und Tierwohlstandards zu überwachen. Dies gilt selbst  dann, wenn sich einzelne Beschäftigte teilnehmender Betriebe in krimineller Manier über die Anforderungen unserer Initiative Tierwohl hinwegsetzen.

Bitte zögern Sie nicht, mir zu schreiben, wenn Sie Fragen hierzu haben.

Mit freundlichen Grüßen
ppa. Oliver Thelen
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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Sehr geehrter Herr Thelen,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Betrieb in dieser Größenordnung kann nie auch nur ansatzweise für Tierwohl sorgen. Bei den Recherchen wurde aufgedeckt, dass die Kontrollen angekündigt wurden.

Das ganze System ist für die Tiere brutal, respektlos und mit sehr viel Leid verbunden. Nicht ein Betrieb, der bisher von den Organisationen undercover bewertet wurde, hat dem Siegel entsprechend die Tiere gehalten. Der Verbraucher hat keine andere Möglichkeit, wenn er denn möchte, dass es den Tieren zumindest besser geht, als sich an Siegeln zu orientieren.

Ob in Schlachthäusern, wie Bad Iburg, Aschaffenburg usw. waren Kontrollen angekündigt, das Leid unfassbar grausam. Und bei den Betrieben Ihrer Initiative in z. B. Coesfeld, Hameln, Borken und Neuruppin usw. wurde massive Verstöße aufgedeckt. Die Recherchen gehen teilweise über Monate. Wenn Sie die Kontrollen in andere Hände geben, dann muss man wohl überdenken, ob das der richtige Weg ist.

Massentierhaltung kann niemals Tierwohl beinhalten. Der Schaden für die Bauern, die sich wirklich bemühen und die Tiere respektvoll und ordentlich versorgen, ist immens. Ich selber lebe seit einiger Zeit vegan, weil es mir den Magen zuschnürt.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, vielleicht einmal oder Tierleid und vielleicht mit neuen Ansätzen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.

Brigitte von der Heide 

Nachgefragt: Ferkelbetäubungs-Sachkunde- Verordnung in NRW

Pressemitteilung:

„Farm to fork“ und „Tierwohl“ sind die Schlagwörter, die Landwirtschafts-Ministerien gerne verwenden, um von den alltäglichen Gräueln in der Massentierhaltung abzulenken. „Den Stimmlosen eine Stimme verleihen“, heißt es dagegen bei der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, kurz Tierschutzpartei. Deren Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Landesvorsitzende Angelika Remiszewski fordert Antwort auf eine dringende Frage:

Überwachen Ministerien und Behörden die Einhaltung der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung vom 08.01.2020?

Deshalb wandte sich die Partei zunächst an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), um Auskunft über das Ausmaß und die Sicherheit der von Laien mit abgelegtem Sachkundenachweis durchzuführenden betäubten Ferkelkastration zu erhalten.

Was viele Schnitzel-Konsument:innen nicht wissen: Neugeborene männliche Ferkel durften jahrzehntelang völlig legal und ohne jede Betäubung vom Ferkelzüchter höchstpersönlich kastriert werden. Erst seit 2020 ist die Schmerzausschaltung bei diesem chirurgischen Eingriff vorgeschrieben, mit einem Sachkundenachweis muss dazu kein Tierarzt hinzugezogen werden.

Rasche Rückmeldungen bekamen die Fragesteller von jenen Veterinärämtern, bei denen es keine Schweinehaltende gibt oder nur Kleinstbetriebe, die mit Veterinären zusammenarbeiten würden, so Remiszewski. So wandten sich verschiedene Kreisordnungsbehörden aufgrund unserer Anfrage an das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), welches als mittlere Landesbehörde seine Zuständigkeit erklärte und um Geduld bat, dass es einige Tage in Anspruch nehmen würde, bis man gemeinsam mit den Vertretern der Kreise Überlegungen angestellt hätte, in welcher Form man unsere Fragen beantworten könne. Ihnen würden die Daten nicht gebündelt vorliegen und sie würden teilweise auch von den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen vorgehalten. Ob aus diesem Grund zahlreiche Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind, bleibt abzuwarten.

Während dieser Wartezeit würde eine Befürchtung immer größer: dass die Veterinärämter, deren zeitliche Abstände zwischen Kontrollen bei „Nutz-“Tierhaltern von wenigen Jahren bis zu Jahrzehnten reichten*, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und möglicherweise nur gelegentlich bei den Schweinezüchtern seit der neuen Gesetzeslage Beweise dafür einforderten, dass tatsächlich keine Ferkel mehr ohne Betäubung unter entsetzlichen Qualen kastriert werden.

Die faktische Straflosigkeit für Verbrechen, die an Tieren begangen werden, sei ein Armutszeugnis für einen angeblichen Rechtsstaat, so Remiszewski, und nicht länger hinzunehmen. Ebenso wenig etwaige Versäumnisse von Behörden, eindeutigen Tierschutzgesetzen Geltung zu verschaffen.

(ar)

Veterinäramt Bochum räumt Taubenschlag

Aktuell gehen bei uns zahlreiche Meldungen und Hilferufe aus Bochum ein:
 
Aus einem Taubenschlag einer Tierschützerin in Bochum sollen durch die Polizei auf Weisung des Veterinäramtes mehrere Tauben ausgesetzt worden sein. Andere wurden mitgenommen und sollen durch einen Tierarzt eingeschläfert werden.
 
 
Gerade vor den aktuellen Geschehnissen rund um die geplanten Taubenmorde in #limburg weckt das Vorgehen in Bochum schlimme Befürchtungen.
 
Achtung: Dieses Posting stellt nur eine Momentaufnahme dar, wir versuchen aktuelle Informationen aus Bochum zu erhalten.
 

Samstag: Demo und Aktionen gegen Dortmunder Schliefenanlage

Am Samstag, dem 11. November demonstrieren wir unter dem Motto „Für Schliefenfüchse ist 365 Tage Aschermittwoch“ ab 11 Uhr in Dortmund-Mengede gemeinsam mit dem Netzwerk Fuchs und vielen anderen Akteuren, Vereinen und Initiativen gegen die Schliefenanlage des DTK Dortmund 1 e.V.

Die Anlage im Stadtteil Westerfilde liegt sehr weit außerhalb, aus diesem Grund haben wir entschieden, im Stadtbezirkszentrum in Mengede neben dem Wochenmarkt zu demonstrieren und die Bevölkerung darüber aufzuklären, was in der Nachbarschaft hinter hohen Zäunen passiert. Dort sind drei Fuchsschwestern die „Trainingsobjekte“ in der Jagdhund-Ausbildung für die Baujagd. Zu diesem Anlass werden wir auch einige Szenen der „Ausbildung“ schauspielerisch nachstellen.

Treffpunkt: Marktplatz Dortmund-Mengede
Datum: Samstag, 11. November 2023
Zeit: 11:00 – 14:00 Uhr

Was sind Schliefenanlagen?
Eine Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.

Weitere Hinweise:
– Gerne können wir Mitfahrgelegenheiten vom Dortmunder Hbf zum Veranstaltungsort organisieren, meldet euch dafür unter nrw@tierschutzpartei.de
– Vor Ort können auch Unterschriften für unsere Teilnahme an der Europawahl 2024 gegeben werden.

Unterstützt auch weiterhin die Petition für ein Verbot von Schliefenanlagen in ganz NRW: www.change.org/schliefenanlagen

(se)

Nutrias Hass in den Bonner Rheinauen

Tierschützer des Tiernotruf e. V. fanden am Anfang der Woche erschossene Nutria-Babys in der Bonner Rheinaue. Das Röntgenbild der getöteten Tiere ergab, dass diese von mehreren Luftgewehr-Projektilen getroffen wurden. In der gesamten Umgebung finden sich Aufkleber, mit Texten wie „Ist der Himmel abends rot, sind morgens alle Nutrias tot. HAHAHAHA!“, welche mutmaßlich ebenfalls von den tierhassenden Menschen stammen.

An den Gewässern des Rheinauenparks Bonn lebten laut Zahlen aus dem letzten Jahr rund 40–60 Nutrias. Die possierlichen Tiere stammen ursprünglich aus Südamerika (wo sie lokal bereits ausgerottet wurden) und wurden in Mitteleuropa zur Pelzgewinnung gezüchtet und gehalten. Inzwischen sind sie fester Bestandteil des Rheinauenparks und auch in vielen anderen Stellen in NRW zu finden. Bereits im Jahr 2022 erging ein Beschluss der Stadtverwaltung Bonn, dass diese mit Lebendfallen gefangen, abtransportiert und von einem Jagdausübungsberechtigten erschossen werden.

Begründet wird die geplante Maßnahme zur Populationsdezimierung mit einer EU-Verordnung zu invasiven Arten. Die Verordnung schreibt aber nicht zwingend eine Tötung vor, sondern verweist auf andere „Managementmaßnahmen“, wie z. B. die Sterilisation. Den Einsatz von Lebendfallen lehnen wir vollständig ab, da diese grausame Qualen für die Tiere bedeuten. Sie müssen dort viele Stunden verharren und versuchen dabei sich zu befreien. Dabei erleiden sie oftmals schwerste Verletzungen, z. B. ruinieren sie ihr Gebiss oder trennen sich dabei Gliedmaßen in größter Panik ab. Dies ist hinreichend bekannt, belegt und unumstritten. Der Todeskampf dauert oft 12 Stunden. Und dies bedeutet für uns, dass diese Fallen den Tatbestand der Tierquälerei eindeutig erfüllen. Die Tiere, die den Todeskampf in den Fallen überleben, werden nach ihrem Auffinden getötet.

Welchen Umgang mit invasiven Arten?

Aus Tierschutzsicht stellen invasive Arten eine komplexe Herausforderung dar. Auf der einen Seite ist es wichtig, das Wohlergehen und den Schutz einheimischer Tierarten zu gewährleisten, da im Einzelfall invasive Arten erhebliche negative Auswirkungen in Bezug auf eine Verdrängung und eine Reduzierung der Artenvielfalt haben, was in der Folge zu einem Verlust an Biodiversität führt. Auf der anderen Seite verdienen auch die invasiven Arten natürlich gerade unter Tierschutzgesichtspunkten eine besondere Berücksichtigung. Auch wenn diese Arten vergleichsweise neu in Regionen sind, haben auch sie das Recht auf ein artgerechtes und leidfreies Leben. Das Eindringen in neue Gebiete geschieht zudem häufig unfreiwillig durch menschliche Aktivitäten.

Die Geschichte der Einwanderung einer Art in ein neues Gebiet begleitet die Menschheit dabei schon über viele Jahrhunderte. So kamen Arten über die Schifffahrt z. B. durch das Anheften an Schiffsrümpfe oder in Ballasttanks in neue Gewässer, in der Landwirtschaft werden exotische Tiere und Pflanzen eingeführt und entkommen oder verwildern und auch durch den Tierhandel, in dem exotische Tiere, die zunächst als Haustiere gehalten werden, freigelassen werden oder entkommen und sich in der Wildnis etablieren. Für die Situation in Europa setzen wir uns ganz klar dafür ein, dass in allen Ländern die Jagd auf invasive Tierarten verboten wird und stattdessen tierschutzkonforme Möglichkeiten der Populationskontrolle einzusetzen sind.

(se)

Schliefenanlage erneut Thema im Dortmunder Ausschuss

Hier der Redebeitrag von Sebastian Everding, als sachkundiger Bürger für die Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 31. Oktober in Dortmund:

Vielen Dank Herr Vorsitzender,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bedanken uns zunächst für die teilweise Beantwortung der Fragen und entschuldigen uns zeitgleich bei den anderen Fraktionen, das dies schon wieder auf der Tagesordnung steht. Fakt ist jedoch, dass auf Dortmunder Stadtgebiet fühlende Wesen für eine Hunde-Ausbildung missbraucht werden, damit sich Dackelzüchterinnen und Züchter einen entsprechen Vermerk in ihr Zuchtbuch machen können. Zu so einer Tierquälerei werden wir nicht schweigen!

Da heute auch ein Vertreter des Veterinäramtes vor Ort ist möchten wir an dieser Stelle in aller Form die rechtliche Auffassung des Veterinäramtes zur Nicht-Zuständigkeit für die Schliefenanlage auf Dortmunder Stadtgebiet in Frage stellen und um die exakte Rechtsgrundlage bitten. Nach der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW sind, außer für Tierversuche, für alle Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes die Kreisordnungsbehörden zuständig. Aktuell laufen Gerichtsverfahren um die Schliefenanlage in Lemgo, bei dem Vorgehen gegen die dortigen Missstände ist das Veterinäramt Lemgo federführend mit dabei – Ostwestfalen ist ein Stück weit entfernt von Dortmund, aber liegt meines Wissens nach noch in NRW. Gelten für das Dortmunder Veterinäramt andere Gesetze?

Weiteres Beispiel: Die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann in Dorstfeld – Ebenfalls keine kommerzielle Nutztierhaltung – Dort sind Sie zuständig! Ist ein Storch oder eine Möwe weniger Wildtier als ein Fuchs in ihrer Definition?

Ansonsten schreiben sie von drei weibliche adulte Tiere, die als Welpen nach dem Tod der Mutter aufgenommen wurden. Diese ist wohl versehentlich vor das Gewehr gelaufen. Frage 1: Wo ist der vierte Fuchs? In der letzten Anfrage wurden vier Tiere erwähnt. Frage 2: Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um Zuchttiere, wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund, dass in den Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefenanlagen, der Einsatz von Wildfängen als nicht akzeptabel bezeichnet wird?

Und noch zwei wichtige Fragen: Wie können Sie tatsächlich beurteilen, dass keine Bewegungsstereotypien vorliegen, wenn sie die Anlage nur wenige Male mit Vorankündigung aus freiwilliger Basis beurteilt haben?

Wie können Sie den Einsatz eines Trenngitters aus Metall zulassen, wenn in allen Vorgaben stets davon gesprochen wird das diese eben nicht aus Metall bestehen dürfen, da die Gefahr des Absplitterns der Zähne besteht, wenn sich der Fuchs oder auch der Hund ins Gitter verbeißt.

Abschließend bitte um die Darlegung weiterer Argumente weswegen es sich in den Augen des Veterinäramtes um eine intensive Tierhaltung handelt- Nur zum Vergleich: So eine Haltungsform stellt beispielsweise der Dortmunder Zoo dar, wo fachlich ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger (nicht nur Menschen deren einzige Qualifikation ein Jagdschein) z.B. individuell auf einzelne Tierarten zugeschnittene Beschäftigungskonzepte vorhalten. Sie nennen ausschließlich Impfungen und eine mögliche Abtrennung untereinander. In unseren Augen handelt es sich hier nicht um eine intensive Haltung, weswegen höhere Auflagen an Gehege-größen gelten.

Noch ein allerletztes Update zur letzten Sitzung: selbstverständlich sind wir dem Tipp von Kollegin Heidkamp gefolgt…unsere Fraktionsanfrage nach einer Besichtigung wurde jedoch binnen 24 Stunden abgelehnt.

 

Die Beantwortung der Rückfragen soll schriftlich bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung erfolgen. In dieser soll sich auch die ehrenamtliche, städtische Tierschutzbeauftragte Fr. Dr. Kalka zu dieser Thematik äußern.

Hund&Pferd – Mein Kommentar zur Qualzuchtshow in Dortmund

Der Rassehundewettbewerb Mops am Samstag Halle 6, Ring 8 um 13:16 Uhr und die Sieger bei den Französischen Bulldoggen bereits um 10:00 Uhr in Halle 8, Ring 32. So lesen sich nur zwei Beispiele im Veranstaltungs-Zeitplan. Am kommenden Wochenende gastiert wieder die „Hund&Pferd“ in den Dortmunder Westfalenhallen. Dem Publikum werden dabei wieder einmal in einer Halle die Bewertungsringe für Qualzuchten mit Atem- oder Augenproblemen geboten, um dann über den  „Löseplatz“ mit Plastikrasen zu den Pferdeshows in „Gala-Qualität“ zu gelangen.

Zur Rückkehr der „familienfreundlichen Messe” nach drei Jahren Pause findet der NRW-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat für die Europawahl Sebastian Everding mehr als einen grundsätzlichen Kritikpunkt: „Durch die Veranstaltenden werden die rund 26 Prozent mehr Meldungen von Rassehunden zu den Wettbewerben freudig kommuniziert, sowie die extra aus Australien und den USA anreisenden Tiere – Hier treffen also Tierleid und unnötiger C02-Ausstoß direkt zusammen!“ so Everding und ergänzt: „Positiv hervorzuheben sind die umfangreichen Hinweise zur Tierschutzverordnung sowie die Augenuntersuchungen zur Messe, diese stellen für mich aber genauso ein Feigenblatt dar wie der Mischlingswettbewerb, denn eine jährliche klinische Untersuchung hat bislang noch keine der eklatanten Probleme der Hundezucht gelöst und wird es auch nicht!”.

„Aber auch beim Showprogramm stellen sich wohl allen Menschen die Nackenhaare auf, die sich für Tierrechte und gegen die Ausbeutung in der Unterhaltungsindustrie einsetzen: So ziehen Shire-Horses in der Gladiatoren-Show Kampfwagen durch die Arena in Halle 3 – Hier schließt sich nahtlos der Kreis zu den Pferde-Feuershows im Jahr 2019“ so Everding abschließend.

Es bleibt die Frage: Müssen immer spektakulärere und riskantere Shows mit Tieren als Akteuren für den Nervenkitzel der „Tierfreunde“ in der Halle stattfinden?