Nachgefragt: Ferkelbetäubungs-Sachkunde- Verordnung in NRW

Pressemitteilung:

„Farm to fork“ und „Tierwohl“ sind die Schlagwörter, die Landwirtschafts-Ministerien gerne verwenden, um von den alltäglichen Gräueln in der Massentierhaltung abzulenken. „Den Stimmlosen eine Stimme verleihen“, heißt es dagegen bei der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, kurz Tierschutzpartei. Deren Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Landesvorsitzende Angelika Remiszewski fordert Antwort auf eine dringende Frage:

Überwachen Ministerien und Behörden die Einhaltung der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung vom 08.01.2020?

Deshalb wandte sich die Partei zunächst an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), um Auskunft über das Ausmaß und die Sicherheit der von Laien mit abgelegtem Sachkundenachweis durchzuführenden betäubten Ferkelkastration zu erhalten.

Was viele Schnitzel-Konsument:innen nicht wissen: Neugeborene männliche Ferkel durften jahrzehntelang völlig legal und ohne jede Betäubung vom Ferkelzüchter höchstpersönlich kastriert werden. Erst seit 2020 ist die Schmerzausschaltung bei diesem chirurgischen Eingriff vorgeschrieben, mit einem Sachkundenachweis muss dazu kein Tierarzt hinzugezogen werden.

Rasche Rückmeldungen bekamen die Fragesteller von jenen Veterinärämtern, bei denen es keine Schweinehaltende gibt oder nur Kleinstbetriebe, die mit Veterinären zusammenarbeiten würden, so Remiszewski. So wandten sich verschiedene Kreisordnungsbehörden aufgrund unserer Anfrage an das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), welches als mittlere Landesbehörde seine Zuständigkeit erklärte und um Geduld bat, dass es einige Tage in Anspruch nehmen würde, bis man gemeinsam mit den Vertretern der Kreise Überlegungen angestellt hätte, in welcher Form man unsere Fragen beantworten könne. Ihnen würden die Daten nicht gebündelt vorliegen und sie würden teilweise auch von den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen vorgehalten. Ob aus diesem Grund zahlreiche Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind, bleibt abzuwarten.

Während dieser Wartezeit würde eine Befürchtung immer größer: dass die Veterinärämter, deren zeitliche Abstände zwischen Kontrollen bei „Nutz-“Tierhaltern von wenigen Jahren bis zu Jahrzehnten reichten*, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und möglicherweise nur gelegentlich bei den Schweinezüchtern seit der neuen Gesetzeslage Beweise dafür einforderten, dass tatsächlich keine Ferkel mehr ohne Betäubung unter entsetzlichen Qualen kastriert werden.

Die faktische Straflosigkeit für Verbrechen, die an Tieren begangen werden, sei ein Armutszeugnis für einen angeblichen Rechtsstaat, so Remiszewski, und nicht länger hinzunehmen. Ebenso wenig etwaige Versäumnisse von Behörden, eindeutigen Tierschutzgesetzen Geltung zu verschaffen.

(ar)

Vom “Saulus” zum “Paulus”? Isofluran-Einsatz bei der Ferkelkastration

Es wurde als Fortschritt in der Schweinezucht vermarktet, für Tierschützer war es geradezu unfassbar: Dass Menschen, die jahrzehntelang keinerlei Skrupel hatten, Tieren ohne jede Schmerzausschaltung die Hoden aufzuschneiden, das Drüsengewebe herauszureißen und wieder zuzunähen, nunmehr – nach Schulung – höchstpersönlich beauftragt wurden, nun solche Schmerzausschaltung bzw. Narkose anzuwenden, die zuvor ausschließlich Tierärzten vorbehalten war.

Ob seit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze die Menge des Isofluran-Verbrauches auch in dem Maße, in dem männliche Ferkel kastriert werden, angestiegen ist und damit die Vorschriften eingehalten werden, erfahren wir hoffentlich durch unsere Anfragen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) unter Ministerin Daniela Schmitt.

Hier der Inhalt unserer E-Mail vom 31. August 2023 an Cem Özdemir:

“Offene Anfrage zum Thema Ferkelkastration und Isofluran

Sehr geehrter Herr Minister,

2020 wurde das Gesetz erlassen, das es Ferkelzüchtern erlaubt, selbständig, mit Sachkundenachweis, Ferkel unter Narkose zu kastrieren. https://www.gesetze-im-internet.de/ferkbetsachkv/

Wir bitten um Mitteilung, wieviele Schweinezüchter den Sachkundenachweis bisher erbracht haben, wieviele Schweine in den Jahren 2021 und 2022 “produziert” wurden, wie sich die Verbrauchsmengen des für die Kastration der männlichen Ferkel eingesetzten und zugelassenen Narkosemittels Isofluran seit 2020 verändert haben und wie oft Komplikationen bei der Operation auftreten.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Mit tierfreundlichen Grüßen …”

Wir sind gespannt auf die Beantwortung unserer Fragen und empfinden tiefes Mitgefühl für die nach wie vor mißhandelten, ausgebeuteten und todgeweihten Tiere.

Mögen doch die Schweinezüchter selbst einmal in den Genuß chirurgischer Behandlungen durch ähnliche mit Sachkundenachweis ausgestattete Laien kommen … möchte man sich wünschen.

Tierschutzpartei übt scharfe Kritik an Christina Schulze Föcking

Pressemitteilung / 15.01.2018

Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes ist ab dem 1. Januar 2019 die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten.

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