Nachgefragt: Ferkelbetäubungs-Sachkunde- Verordnung in NRW

Pressemitteilung:

„Farm to fork“ und „Tierwohl“ sind die Schlagwörter, die Landwirtschafts-Ministerien gerne verwenden, um von den alltäglichen Gräueln in der Massentierhaltung abzulenken. „Den Stimmlosen eine Stimme verleihen“, heißt es dagegen bei der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, kurz Tierschutzpartei. Deren Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Landesvorsitzende Angelika Remiszewski fordert Antwort auf eine dringende Frage:

Überwachen Ministerien und Behörden die Einhaltung der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung vom 08.01.2020?

Deshalb wandte sich die Partei zunächst an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), um Auskunft über das Ausmaß und die Sicherheit der von Laien mit abgelegtem Sachkundenachweis durchzuführenden betäubten Ferkelkastration zu erhalten.

Was viele Schnitzel-Konsument:innen nicht wissen: Neugeborene männliche Ferkel durften jahrzehntelang völlig legal und ohne jede Betäubung vom Ferkelzüchter höchstpersönlich kastriert werden. Erst seit 2020 ist die Schmerzausschaltung bei diesem chirurgischen Eingriff vorgeschrieben, mit einem Sachkundenachweis muss dazu kein Tierarzt hinzugezogen werden.

Rasche Rückmeldungen bekamen die Fragesteller von jenen Veterinärämtern, bei denen es keine Schweinehaltende gibt oder nur Kleinstbetriebe, die mit Veterinären zusammenarbeiten würden, so Remiszewski. So wandten sich verschiedene Kreisordnungsbehörden aufgrund unserer Anfrage an das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), welches als mittlere Landesbehörde seine Zuständigkeit erklärte und um Geduld bat, dass es einige Tage in Anspruch nehmen würde, bis man gemeinsam mit den Vertretern der Kreise Überlegungen angestellt hätte, in welcher Form man unsere Fragen beantworten könne. Ihnen würden die Daten nicht gebündelt vorliegen und sie würden teilweise auch von den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen vorgehalten. Ob aus diesem Grund zahlreiche Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind, bleibt abzuwarten.

Während dieser Wartezeit würde eine Befürchtung immer größer: dass die Veterinärämter, deren zeitliche Abstände zwischen Kontrollen bei „Nutz-“Tierhaltern von wenigen Jahren bis zu Jahrzehnten reichten*, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und möglicherweise nur gelegentlich bei den Schweinezüchtern seit der neuen Gesetzeslage Beweise dafür einforderten, dass tatsächlich keine Ferkel mehr ohne Betäubung unter entsetzlichen Qualen kastriert werden.

Die faktische Straflosigkeit für Verbrechen, die an Tieren begangen werden, sei ein Armutszeugnis für einen angeblichen Rechtsstaat, so Remiszewski, und nicht länger hinzunehmen. Ebenso wenig etwaige Versäumnisse von Behörden, eindeutigen Tierschutzgesetzen Geltung zu verschaffen.

(ar)

Update: Nachgefragt beim Veterinäramt Bochum

Der Einsatz von Polizei und Veterinäramt in einem Bochumer Taubenschlag hat medial große Wellen geschlagen. Unsere Landesvorsitzende Angelika Remiszewski hat das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum bereits gestern um Stellungnahme zum Aufenthaltsort der Tauben und den Gründen des Einsatzes gebeten. Gegen 11:57 Uhr erreichten uns per Mail die Antworten auf unsere Fragen (dick gedruckt):

Was war der Auslöser dieser Maßnahme?

Verschiedene Anwohnerbeschwerden und in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens, welches seit 2 Jahren anhängig ist.

Wer hat diese angeordnet?

Das Bauordnungsamt in Verbindung mit dem Ordnungs- und Veterinäramt (hier im Rahmen der Zuständigkeit nach Tierschutzrecht).

War Gefahr im Verzug oder gibt es einen richterlichen Beschluss? Immerhin handelte es sich um einen Einsatz auf privatem Gelände.

 Der Termin erfolgte nach Vereinbarung mit den jeweils für die Taubenhaltung verantwortlichen Personen;  die Maßnahmen erfolgten im Anschluss im Sofortvollzug nach Tierschutzgesetz (§ 16a).

Was geschieht mit den Tieren? Wer ist Entscheidungsträger?

Entscheidungsträger sind die sachverständigen Tierärzt:innen des Ordnungs- und Veterinäramtes unter Berücksichtigung von Untersuchungsbefunden durch eine niedergelassene Tierärztin bzw. einen niedergelassenen Tierarzt.

Da es sich um Haustiere handelt, ist dieses nach geltendem TSG zu berücksichtigen. Wie ist gewährleistet, dass dessen Maßgabe vollumfänglich beachtet wird?

Bei Stadttauben handelt es sich in der Regel nicht um Haustiere, sondern um verwilderte Heimtiere, die nicht mehr in menschlicher Obhut leben. Tieren dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) werden gegen Halter*innen von Tieren getroffen, die es in der Regel bei den sogenannten Stadttauben nicht gibt. Die Einhaltung der Vorgaben des TierSchG ist immer die Grundlage des hiesigen Handelns.

Gibt es eine tierärztliche Untersuchung der Tiere?

Alle sichergestellten Tauben werden (wie bei Tierschutzeinsätzen üblich) tierärztlich begutachtet und Maßnahmen entsprechend der Untersuchungsergebnisse durchgeführt.

 

Das Amt verweist weiter darauf, dass sie weitere und mehr ins Detail gehende Fragen aufgrund des laufenden Verfahrens bzw. aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten können.

Veterinäramt Bochum räumt Taubenschlag

Aktuell gehen bei uns zahlreiche Meldungen und Hilferufe aus Bochum ein:
 
Aus einem Taubenschlag einer Tierschützerin in Bochum sollen durch die Polizei auf Weisung des Veterinäramtes mehrere Tauben ausgesetzt worden sein. Andere wurden mitgenommen und sollen durch einen Tierarzt eingeschläfert werden.
 
 
Gerade vor den aktuellen Geschehnissen rund um die geplanten Taubenmorde in #limburg weckt das Vorgehen in Bochum schlimme Befürchtungen.
 
Achtung: Dieses Posting stellt nur eine Momentaufnahme dar, wir versuchen aktuelle Informationen aus Bochum zu erhalten.