Sebastian Everding: Schliefenanlagen schließen!

Redebeitrag von Sebastian Everding, Landesvorsitzender in NRW und Spitzenkandidat für die Europawahl 2024 auf der Demonstration gegen Schliefenanlagen in Dortmund:

 

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

etwa 5 km von hier entfernt liegt das Vereinsgelände des Dortmunder Ablegers des Deutschen Teckelclubs. Unscheinbar hinter hohen Zäunen, mit ganz viel hohen Sträuchern und vielen Bäumen, umringt von Feldern. So unscheinbar, dass ich selber erstmal dran vorbeigefahren bin. Kein Schild, keine Werbung….nichts! Auf der Homepage des Vereins, eine Postanschrift in Castrop-Rauxel und unter der Rubrik „Unser Zuhause“ nur ein Foto des Vereinsheims, aber ohne Adresse.

Die Frage an alle hier: Was ist da los beim Teckelclub zwischen Westerfilde und Kirchlinde?
Möglichkeit  1: Schlechtes Marketing-Konzept?
Möglichkeit 2: Passiert da vielleicht etwas, was nur ein ausgewählter Kreis von Vereinsmitgliedern, sowie befreundete Vereine aus dem Umland mitbekommen soll?

Hier die Auflösung: was sich hinter den hohen Zäunen und dem unscheinbaren grünen Tor abspielt wissen die wenigstens Dortmunder und selbst Menschen die seit Jahrzehnten in der direkten Umgebung wohnen nicht. Auch ich wusste davon nichts, bis zu dem Zeitpunkt als PETA im Februar 2022 mehrere Schliefenanlagen in Deutschland anzeigte und ich auf diesem Weg erstmals von dieser Anlage hier in der Nähe erfuhr.

Als Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sind wir seit 2020 im Rat der Stadt Dortmund und fingen ab diesem Zeitpunkt an, Anfragen an das Veterinäramt im Ausschuss zu stellen. Dieses betonte von Anfang an, dass es ja eigentlich gar nicht zuständig sei, die Anlage aber gut kennen würde, da sie freiwillig auf ausdrücklichen Wunsch des Vereins bereits mehrfach besucht hätte.

Auch in dieser Zeit kamen erste Kontakte zu Martin Steverding und dem Netzwerk Fuchs, wir beteiligten uns an Demonstrationen in Olfen und Rhede und ich erkannte ein System: Diese Anlagen sind grundsätzlich immer weit außerhalb und immer wissen die allermeisten Anwohnerinnen und Anwohner nicht, was dort passiert.

Hundevereine machen oft sinnvolle Trainings von Leinenführigkeit, über die Suche von vermissten Menschen bis zu tollen Tricks…Hier gibt es jedoch ein Training der besonderen Art: Die Baujagd.

Um hier eine erfolgreiche Eintragung ins Zuchtbuch zu bekommen dürfen die Vereinsmitglieder aus Dortmund, aber natürlich auch von befreundeten Vereinen aus der Umgebung einmal Waldi in einen künstlichen Fuchsbau jagen. Dies wäre etwas befremdlich, aber wir würden hier nicht stehen, wenn der Fuchs genauso künstlich wäre! Aber nein, hier sitzen drei Fuchsschwestern seit frühster Kindheit (die Mutter ist wohl versehentlich vor ein Gewehr gelaufen) und diesen als lebendige Trainingsobjekte. Nur ein Trenngitter trennt den Hund vom Fuchs, der seinem natürlichen Fluchtinstinkten beraubt unter Todesängsten im sogenannten Kessel sitzt. Dieses Schicksal erdulden die drei Schwestern immer wieder aufs Neue, weil immer neue Zuchtjahrgänge trainiert werden wollen. Gehen davon alle später auf die Baujagd? Nö die allerwenigsten, aber die Prüfung muss sein.

Das Dortmunder Veterinäramt und viele andere Stellen berufen sich ausschließlich darauf, dass den Füchsen durch das Trenngitter kein körperlicher Schaden entsteht und blenden die Leiden durch immerwährende psychischen Todesängste vollständig aus. Und die Situation der dauerhaften Eingespertheit außerhalb der Trainingseinheiten lassen wir hier einmal komplett außen vor.  Aber diese Anlagen hier beim DTK und an vielen anderen Stellen sind erlaubt und das im Jahr 2023 – Ich frage euch: Sollten wir hier in Sachen Empathie und Tierschutz nicht schon viel viel weiter sein?

im letzten Jahr haben wir eine Online-Petition gestartet – Fast 61.000 Menschen haben schon für ein Verbot der Schliefenanlagen in NRW ihre Stimme erhoben. Je mehr Menschen davon erfahren, umso mehr Menschen sind auch dagegen. Wir stehen hier um mehr Menschen darüber aufzuklären und ein Ende dieser Ausbildungsmethode zu fordern. Unsere Ankündigungen und Videos vorab wurden von über 10.000 Menschen gesehen, so dass hohe blickdichte Zäune langsam nicht mehr ausreichen. Wir fordern eine sofortige Schließung der Schliefenanlagen hier in Dortmund, in Rhede, in Olfen, in Lemgo und überall anders! Die Füchse sollen umgehend an geeignete Vereine überstellt werden um ihr Leiden zu beenden und ihnen ihr Leben zurück zu geben! Wir kämpfen für ein Verbot von Schliefenlagen. Wir kämpfen für ein Ende der Baujagd und ein Ende der 400.000 Abschlüsse von Füchsen jedes Jahr!

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

 

Samstag: Demo und Aktionen gegen Dortmunder Schliefenanlage

Am Samstag, dem 11. November demonstrieren wir unter dem Motto „Für Schliefenfüchse ist 365 Tage Aschermittwoch“ ab 11 Uhr in Dortmund-Mengede gemeinsam mit dem Netzwerk Fuchs und vielen anderen Akteuren, Vereinen und Initiativen gegen die Schliefenanlage des DTK Dortmund 1 e.V.

Die Anlage im Stadtteil Westerfilde liegt sehr weit außerhalb, aus diesem Grund haben wir entschieden, im Stadtbezirkszentrum in Mengede neben dem Wochenmarkt zu demonstrieren und die Bevölkerung darüber aufzuklären, was in der Nachbarschaft hinter hohen Zäunen passiert. Dort sind drei Fuchsschwestern die „Trainingsobjekte“ in der Jagdhund-Ausbildung für die Baujagd. Zu diesem Anlass werden wir auch einige Szenen der „Ausbildung“ schauspielerisch nachstellen.

Treffpunkt: Marktplatz Dortmund-Mengede
Datum: Samstag, 11. November 2023
Zeit: 11:00 – 14:00 Uhr

Was sind Schliefenanlagen?
Eine Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.

Weitere Hinweise:
– Gerne können wir Mitfahrgelegenheiten vom Dortmunder Hbf zum Veranstaltungsort organisieren, meldet euch dafür unter nrw@tierschutzpartei.de
– Vor Ort können auch Unterschriften für unsere Teilnahme an der Europawahl 2024 gegeben werden.

Unterstützt auch weiterhin die Petition für ein Verbot von Schliefenanlagen in ganz NRW: www.change.org/schliefenanlagen

(se)

Wolf Abschussgenehmigung in der Region Hannover

Deutschland hat sich verpflichtet, die Richtlinien FFH-RL umzusetzen. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-RL und im § 44 BNatSchG besonders geschützt.  Im Januar ist die Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW950m ausgelaufen. Das Tier soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat nun wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.

Auf Anfrage äußerte sich die Region Hannover nicht, ob diese erneute Genehmigung den Wolf GW950m betrifft. Die Genehmigung werde in der nächsten Woche offiziell wirksam, dann sei auch der Rechtsweg dagegen offen. Ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis mit Jagdlizenz sei informiert. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in einem definierten Bereich zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen, bis ein übergriffiges Tier entnommen ist. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) lobte die öffentliche Bekanntgabe der Ausnahmegenehmigung. „Das transparente Vorgehen erhöht das Vertrauen in ein sachliches und regional differenziertes Wolfsmanagement und ist rechtlich überprüfbar“, sagte er. Es sei zudem richtig, dass der Jäger oder die Jägerin anonym bleibe, um die Person vor Anfeindungen zu schützen.

Die Genehmigung soll vom 29.09.2023 bis zum 29.02.2024 terminiert sein. Es sollen Nachtsichtgeräte erlaubt sein und so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Neben der unzulässigen Dauert gibt es noch einen anderen „Harken“ an der Zulässigkeit: hier hätte zuvor ein wolfsabweisender Herdenschutz überwunden werden müssen, mehrfach. Ein Blick auf die Nutztierrisstabelle zeigt deutlich, dass hier entnommen werden soll, obwohl kein genügender Herdenschutz vorhanden war/ist. Wird der Adult-Wolf geschossen, verbleiben noch 1 Erwachsener, 2 unerfahrene Jährliche, 7 Welpen. Es ist dann zu erwarten, dass die Risse auf ungeschützte Weidetiere zunehmen.

(BH)

 

Warum ist die Abschussgenehmigung rechtswidrig?

Dies kann man sehr leicht feststellen: von den 30 Rissereignissen, die als Begründung herangezogen werden, gab es lediglich in sieben Fällen „Mindestschutz“ (90 cm)- und der ist nicht wolfsabweisend. Zudem gibt es ein Urteil des EUGH, dass das Überwinden von Mindestschutz für eine Entnahme nicht ausreicht, sondern nach dem Stand der Technik geschützt werden muss.

Olaf Lies, als Vorgänger des aktuellen Umweltministers Meyer, hat mal festgelegt, ohne dass es hierfür auch nur den Hauch eines Beleges gäbe, dass man Rinder und Pferde nicht schützen muss, weil die das angeblich selber können (tatsächlich war der Grund wohl eher der, dass diese so selten angegriffen werden, dass eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen unverhältnismäßig erschien). Was er „vergessen“ hat festzulegen: wenn man diese Weidetiere dem Wolf auf dem Silbertablett ausliefert, dann kann man gerissene Pferde und Rinder natürlich auch nicht als Argument für Entnahmen nehmen.

Und: wer jetzt adulte Wölfe „entnimmt“, riskiert den Hungertod der Welpen und verursacht damit zwangsläufig die nächsten “Problemwölfe” und die nächsten Übergriffe auf Nutztiere. Denn die Welpen des Rudels sind im derzeitigen Alter von etwa fünf Monaten noch vollständig von der Versorgung durch die Eltern und die eventuell noch beim Rudel verbliebenen Jährlinge abhängig und werden erst in einigen Wochen beginnen, mit auf die Jagd zu gehen und zu lernen, wie man Beute macht. Wenn sie nicht verhungern, werden sie mangels Jagdkenntnissen den einfachsten Weg wählen: den zu den Weidetieren, die in Niedersachsen bekanntlich zu über 80 % nicht geschützt werden.

Bevor Herr Meyer zum UM gewählt wurde, hat er dieselben Aktivitäten seines Vorgängers mit allen Mitteln zu Recht bekämpft – nachdem er sich nach der Wahl um 180° gedreht hat, ist man leider geneigt zu denken, dass genau das hier geschilderte Problem der Grund für diese Ausnahmegenehmigung und eine Eskalation definitiv beabsichtigt ist. Der „Schadwolf“ darf bis zum 29.2.24 geschossen werden, auch da wird sich wieder nicht an die Rechtsprechung gehalten und an den Praxisleitfaden, der ganz klar sagt: maximal 4 Wochen! Maximal vier Wochen darf eine Abschussgenehmigung gehen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass bis heute noch das einzige Urteil zum Herdenschutz gemacht hat, hat am 06.05.21 entschieden, dass, selbst wenn der Wolf mal über Grundschutz (120 cm) geht, gibt es KEINEN Grund ihn abzuschießen, weil er sich deshalb nicht auf Weidetiere spezialisiert hat.

Nach der FFH-Richtlinie ist geregelt, dass es für streng geschützte Tiere Schutzgebiete geben soll. Nach 8 Jahren Wolf im Burgdorfer Holz (Wolfsgebiet) ist in der Region Hannover immer noch kein Schutzgebiet ausgewiesen. Mindestens 120 cm ist Grundschutz, besser höher wird empfohlen. Wolfsabweisend ist 140/150 cm, 6 Fach Litze, 8500V Strom, mit funktionierender Erdung.

(DK)

Appell an die Landtagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz: Tierschutzwidrigen Jagdgesetzentwurf ablehnen!

Unsere Bitten und Forderung nach tierschutzgerechter Änderung des rheinland-pfälzischen Jagdrechtes, die wir am 16. Januar 2023 der Landesregierung unterbreiteten, um die Gräueltaten von Hobbyjägern endlich einzudämmen, blieben unerhört.

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Politischer Druck zum Stopp des jährlichen Taiji-Massakers muss international steigen

Jedes Jahr zwischen September und März werden tausende Delfine und Kleinwale vor der japanischen Taiji-Bucht gejagt. Die Bilder von diesen Grausamkeiten gehen ebenso seit Jahren um die Welt, Demonstrationen und Proteste formierten sich – bislang ohne Erfolg.

Auf der Liste der jagdbaren Meeressäuger vor der Taiji-Buch stehen: Continue reading “Politischer Druck zum Stopp des jährlichen Taiji-Massakers muss international steigen”

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Samstag: Demo gegen Fuchsjagd und Schliefenanlagen in Detmold

In Lemgo-Voßheide, im Kreis Lippe, befindet sich die älteste Schliefenanlage Deutschlands. Seit rund 60 Jahren werden dort Jagdhunde an lebenden Füchsen ausgebildet. Seit sechs Jahrzehnten also, fristen eigens dafür in Zwingern gehaltene Füchse ein jämmerliches Dasein, mit dem Zweck, Hunde für die Tötung ihrer Artgenossen zu trainieren. Sie sind Trainingsobjekte für die überaus grausame Baujagd, bei der die Hunde die Füchse aus ihren Bauen vor die Gewehre der Jäger treiben oder von den Hunden im Bau „abgewürgt“ (=totgebissen) werden.

Damit nicht genug: In Lemgo-Voßheide reiht sich ein Skandal an den anderen. Füchse verschwinden spurlos oder werden völlig überraschend geboren, die Füchse werden tagelang nicht versorgt und der gefeuerte Schliefenwart wird plötzlich Vorsitzender des Hundeclubs (Teckelclub), der die Anlage betreibt. Die Vorgänge rund um die Anlage beschäftigen seit Jahren die Gerichte.  Das Verfahren tritt allerdings auf der Stelle, Fristen und Verzögerungen ziehen es in die Länge. Im kommenden Monat, am 14.09. sollte eigentlich der nächste Verhandlungstermin stattfinden – er fällt aber voraussichtlich wieder mal aus. Aus diesem Grund unterstützen wir den Protest folgender Vereine: Unsere Hände für viele Pfoten e.V., Netzwerk Fuchs, Wildtierschutz Deutschland e.V., Aktionsbündnis Fuchs, ProFuchs Deutschland e.V., BUND Lippe, Natur ohne Jagd und die Demonstration vor Ort:

Datum: Samstag, 09. September 2023 ab 10:30 Uhr
Treffpunkt: Theaterplatz, 32756 Detmold

Wegstrecke:  Theaterplatz – Rosental – Woldemarstraße – Leopoldstraße – Exterstraße – Lange Straße – Willy-Brandt-Platz – Wall – Bruchstr. – Paulinenstr. – Bismarckstraße. – Theaterplatz
Weitere Termine:
30.09.: Demo gegen Hobbyjagd in Düsseldorf:
https://facebook.com/events/s/demo-gegen-hobbyjagd/305662221952519/

Invasive Arten – wirklich ein Problem?

Bezugnehmend auf die aktuellen Diskussionen bezüglich des Umgangs mit Waschbären und der Nilgans (siehe Fußnoten) möchte der LV BaWü noch einmal Stellung beziehen:

Waschbären und Nilgänse gehören bei uns zu den invasiven Arten, d.h., sie wurden von Menschen absichtlich oder versehentlich aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus nach Deutschland gebracht. Nilgänse befinden sich seit 1985 bei uns, die Waschbären sind sogar seit 1934 bei uns heimisch. Continue reading “Invasive Arten – wirklich ein Problem?”

Kommentar zum Jagdlobbyismus-Artikel in den Ruhr Nachrichten

Kommentar zum Artikel: „Markthändlerin Daniela Lindner-Fernholz ist leidenschaftliche Jägerin“  (Printausgabe Samstag, 02.05.2023)

Liebe Frau Dönnewald,
Liebe Redaktionsleitung der Ruhr Nachrichten Dortmund,

Tief durchatmen, Ruhe bewahren, das Herz klopft, man entscheidet über Leben und Tod mit einer einzigen Kugel“ – so beschreibt Ihre Interviewpartnerin Frau Lindner-Fernholz ihr Gefühl des Jagdfiebers und die damit verbundenen unbeschreiblichen und besonderen Emotionen.  Für mich ist das eine Beschreibung der puren Lust, fühlende Lebewesen zu töten.  Sie geben dieser Dame fast eine ganze Seite, um sich und ihr mörderisches Hobby zu präsentieren, welches zudem noch mit Fotos reich bebildert wird, bei dem sie u. a. stolz neben einem getöteten Rehbock posiert. Dieser Artikel hat mir und vermutlich vielen weiteren Tierfreundinnen und Tierfreunden heute Morgen wortwörtlich das Frühstücksbrötchen im Hals stecken gelassen.  Ein Artikel ohne jegliche journalistische Reflexion der gesagten Dinge, ein Artikel, in dem die Jägerin ohne jedes kritische Hinterfragen die Standpunkte der Jagdverbände z. B. zur Fuchsjagd einem breiten Publikum präsentieren kann.  Wäre es nicht das Mindeste zu erwähnen, dass hier unterschiedliche wissenschaftliche Ansichten in der öffentlichen Betrachtung vorliegen? Positionen, die vollständig konträr zu den hier ungefiltert wiedergegebenen Standpunkten der Jagdlobby stehen! Der Presserat schreibt in seinem Pressekodex unter Ziffer 2 (Sorgfalt): „Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“

Was ich im Rahmen dieser Veröffentlichung aber für ebenso höchst bedenklich halte: wo liegt hier der journalistische Anspruch und Gehalt, wenn die Dame von ihrer Waffenbegeisterung seit frühster Kindheit spricht und von den Namen, die sie ihren Waffen gibt? Aussagen, die ich aus psychologischen Gesichtspunkten, vor allem mit der Hintergrund der ausführlichst beschriebenen Emotionen im Jagdfieber, als höchst bedenklich einstufen würde.

Abschließend muss man sich fragen, ob es sich bei diesem Werk um einen reinen Werbeartikel handelt, welcher zum einen die Standpunkte und Sichtweisen der Jagdlobby unkommentiert und ohne jeden Hinweis auf andere Sichtweisen widerspiegelt, oder ob dies eine kombinierte Werbeanzeige mit zusätzlicher Werbung für das Gewerbe von Frau Lindner-Fernholz auf dem Wochenmarkt handelt? Ihr Verkaufswagen mit dem Aufdruck „Wurst- und Fleischspezialitäten“ wird mitsamt des Angebotes von „Rehkeule, Wildschwein-Gulasch und Hähnchenbrust“ so ausführlich beschrieben, dass man in kaum einer Anzeige mehr Werbeargumente finden würde als in diesem Artikel. Die Online-Ausgabe Ihrer Zeitung titelt im Gegensatz zur Printausgabe sogar mit der Überschrift „Einzigartiger Marktstand“. An dieser Stelle möchte ich einmal ganz deutlich auf den Pressekodex des Deutschen Presserates und Richtlinie 7.2 hinweisen: „Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgehen“. Es fragt sich hier klar, wo das Informationsinteresse der Leserschaft vorliegt, das Produktangebot am Verkaufsstand aufzuzählen.

Ich möchte Sie in aller Form bitten, in Zukunft auf derartig einseitige Berichterstattungen zu verzichten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Kontaktaufnahme zu Tierschutzvereinen, Verbänden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um auch die „andere Seite“ der Jagd einmal ausführlich zu beleuchten. Von Ihnen als Dortmunder Medium wäre, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale um die Messe „Jagd&Hund“, eine kritische und sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema wünschenswert.

Sebastian Everding
Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW