TSP Online Treff – Thema: Wolf

Am 4. Mai geht es bei uns um das Thema „Wölfe in Deutschland: zwischen Schutz, Konflikt und Zukunftsperspektiven“. Wie geht es weiter mit dem Wolf nach Herabsenkung des Schutzstatus? Was sagt die Wissenschaft? Und wie kann ein friedliches Miteinander zwischen Tierhalter:innen und Wölfen gelingen? Continue reading “TSP Online Treff – Thema: Wolf”

Von Wölfen und Menschen in NRW

Der Konflikt zwischen Wölfen und Menschen ist so alt wie unsere Zivilisation selbst. Mit dem Wandel von ursprünglich Jägern und Sammlern änderte sich auch das Verhältnis zwischen Menschen und den Prädatoren des Waldes. Lebten doch ursprünglich Wildtiere in unseren europäischen Wäldern ohne Begrenzung und Hindernissen, änderte sich die Situation schlagartig vor 12.000 Jahren, als der Mensch sesshaft wurde und mit Ackerbau und Viehzucht begann.

Um die Herde zusammenzuhalten und vor Raubtieren zu schützen, wurde das Vieh (Nutztiere) mit Zäunen umgeben – Aus ursprünglichen „Fluchttieren“ wurden Weidetiere, die bei Gefahr und Angriffen nicht mehr ihrem ursprünglichen Instinkt nachgehen konnten. Zusätzlich begann man mit der intensiven Bejagung von Wölfen bis zur vollständigen Ausrottung Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem damit verbundenen Wegfall der Mauer kehrten 1996 die ersten Wölfe wieder von Osteuropa nach Deutschland zurück. Erstmals im Jahr 2000 wurde schließlich der erste wildlebende Wolfsnachwuchs in der Muskauer Heide in Sachsen zur Freude von Natur- und Tierfreund:innen geboren.

Doch die Freude war leider nicht von langer Dauer – Auf ihren Streifzügen nach Beutetieren stießen unsere einheimischen Grauwölfe schnell wieder auf unzählige Weiden mit eingezäunten Nutztieren und damit begann das ursprüngliche Problem von neuem.

Um dem Riss von Weidetieren zu begegnen, wurden von der Europäischen Union folgende Schutzmaßnahmen zur Wolfsabwehr empfohlen:

1.     Die Installation von elektrischen Weidezäunen mit einer Mindesthöhe von 1,20 m, die gut gewartet und geerdet sein müssen, um ein Überspringen zu verhindern. Auch die Schwachstelle Weidetor muss gut gesichert werden.

2.     Je nach Beschaffenheit des Bodens sollte ein ausreichender Untergrabungsschutz angelegt werden.

3.     Als weitere effektive Abwehr haben sich Herdenschutzhunde bewährt. Hierzu zählen insbesondere der Maremmano Abruzzesse, Pyrenäenberghund, Anatolischer Hirtenhund wie z. B. der Kangal und Kuvasz. Diese großen Hunderassen haben einen ausgeprägten Schutzinstinkt und bilden eine starke Bindung zur Herde.

4.     Weitere Vergrämungsmaßnahmen können Licht, Schall und Gerüche von anderen Prädatoren sein, die damit ihr Revier markieren.

5.     Eine intensivere Beobachtung der Herde in ausgewiesenen Wolfsgebieten und Einstallen über Nacht.

Diese Maßnahmen sollten für einen sicheren Herdenschutz ausreichend sein, um mögliche Wolfsrisse zu vermeiden. Natürlich ist ein guter Herdenschutz auch mit Mehraufwand verbunden. Dieser Mehraufwand sollte neben den Anschaffungskosten für Zaunmaterial auch mit von den Umweltministerien finanziell berücksichtigt werden.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz in NRW fordert zur Prävention eine kostenlose Beratung durch Wolfsberater:innen in ausgewiesenen Wolfsgebieten vor Ort. Des Weiteren eine angemessene finanzielle Unterstützung für einen adäquaten Herdenschutz, um den Wolf auch in Zukunft vor drohenden Abschüssen in Europa zu schützen!

(je)

Wolf Abschussgenehmigung in der Region Hannover

Deutschland hat sich verpflichtet, die Richtlinien FFH-RL umzusetzen. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-RL und im § 44 BNatSchG besonders geschützt.  Im Januar ist die Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW950m ausgelaufen. Das Tier soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat nun wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.

Auf Anfrage äußerte sich die Region Hannover nicht, ob diese erneute Genehmigung den Wolf GW950m betrifft. Die Genehmigung werde in der nächsten Woche offiziell wirksam, dann sei auch der Rechtsweg dagegen offen. Ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis mit Jagdlizenz sei informiert. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in einem definierten Bereich zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen, bis ein übergriffiges Tier entnommen ist. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) lobte die öffentliche Bekanntgabe der Ausnahmegenehmigung. „Das transparente Vorgehen erhöht das Vertrauen in ein sachliches und regional differenziertes Wolfsmanagement und ist rechtlich überprüfbar“, sagte er. Es sei zudem richtig, dass der Jäger oder die Jägerin anonym bleibe, um die Person vor Anfeindungen zu schützen.

Die Genehmigung soll vom 29.09.2023 bis zum 29.02.2024 terminiert sein. Es sollen Nachtsichtgeräte erlaubt sein und so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Neben der unzulässigen Dauert gibt es noch einen anderen „Harken“ an der Zulässigkeit: hier hätte zuvor ein wolfsabweisender Herdenschutz überwunden werden müssen, mehrfach. Ein Blick auf die Nutztierrisstabelle zeigt deutlich, dass hier entnommen werden soll, obwohl kein genügender Herdenschutz vorhanden war/ist. Wird der Adult-Wolf geschossen, verbleiben noch 1 Erwachsener, 2 unerfahrene Jährliche, 7 Welpen. Es ist dann zu erwarten, dass die Risse auf ungeschützte Weidetiere zunehmen.

(BH)

 

Warum ist die Abschussgenehmigung rechtswidrig?

Dies kann man sehr leicht feststellen: von den 30 Rissereignissen, die als Begründung herangezogen werden, gab es lediglich in sieben Fällen „Mindestschutz“ (90 cm)- und der ist nicht wolfsabweisend. Zudem gibt es ein Urteil des EUGH, dass das Überwinden von Mindestschutz für eine Entnahme nicht ausreicht, sondern nach dem Stand der Technik geschützt werden muss.

Olaf Lies, als Vorgänger des aktuellen Umweltministers Meyer, hat mal festgelegt, ohne dass es hierfür auch nur den Hauch eines Beleges gäbe, dass man Rinder und Pferde nicht schützen muss, weil die das angeblich selber können (tatsächlich war der Grund wohl eher der, dass diese so selten angegriffen werden, dass eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen unverhältnismäßig erschien). Was er „vergessen“ hat festzulegen: wenn man diese Weidetiere dem Wolf auf dem Silbertablett ausliefert, dann kann man gerissene Pferde und Rinder natürlich auch nicht als Argument für Entnahmen nehmen.

Und: wer jetzt adulte Wölfe „entnimmt“, riskiert den Hungertod der Welpen und verursacht damit zwangsläufig die nächsten “Problemwölfe” und die nächsten Übergriffe auf Nutztiere. Denn die Welpen des Rudels sind im derzeitigen Alter von etwa fünf Monaten noch vollständig von der Versorgung durch die Eltern und die eventuell noch beim Rudel verbliebenen Jährlinge abhängig und werden erst in einigen Wochen beginnen, mit auf die Jagd zu gehen und zu lernen, wie man Beute macht. Wenn sie nicht verhungern, werden sie mangels Jagdkenntnissen den einfachsten Weg wählen: den zu den Weidetieren, die in Niedersachsen bekanntlich zu über 80 % nicht geschützt werden.

Bevor Herr Meyer zum UM gewählt wurde, hat er dieselben Aktivitäten seines Vorgängers mit allen Mitteln zu Recht bekämpft – nachdem er sich nach der Wahl um 180° gedreht hat, ist man leider geneigt zu denken, dass genau das hier geschilderte Problem der Grund für diese Ausnahmegenehmigung und eine Eskalation definitiv beabsichtigt ist. Der „Schadwolf“ darf bis zum 29.2.24 geschossen werden, auch da wird sich wieder nicht an die Rechtsprechung gehalten und an den Praxisleitfaden, der ganz klar sagt: maximal 4 Wochen! Maximal vier Wochen darf eine Abschussgenehmigung gehen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass bis heute noch das einzige Urteil zum Herdenschutz gemacht hat, hat am 06.05.21 entschieden, dass, selbst wenn der Wolf mal über Grundschutz (120 cm) geht, gibt es KEINEN Grund ihn abzuschießen, weil er sich deshalb nicht auf Weidetiere spezialisiert hat.

Nach der FFH-Richtlinie ist geregelt, dass es für streng geschützte Tiere Schutzgebiete geben soll. Nach 8 Jahren Wolf im Burgdorfer Holz (Wolfsgebiet) ist in der Region Hannover immer noch kein Schutzgebiet ausgewiesen. Mindestens 120 cm ist Grundschutz, besser höher wird empfohlen. Wolfsabweisend ist 140/150 cm, 6 Fach Litze, 8500V Strom, mit funktionierender Erdung.

(DK)

Kein Platz für den Wolf in NRW?

Kaum lässt sich der Wolf in NRW nieder, gibt es die ersten Aufschreie von Vertreter:innen der Landwirtschaft und die Forderung nach dem Abschuss der Tiere (RN vom 02.08.23). Sie fordern eine feste Quote für dessen „Entnahme“ und eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, das den Wolf bisher streng schützt.

Bernhard Conzen, Präsident des rheinischen Landwirtschaftsverbandes, findet es offenbar nur zumutbar, eine kontrollierte Anzahl an Wölfen im „stark besiedelten NRW“ zuzulassen, die sich ohne Risse an Nutztieren ernähren können. Was da mit „stark besiedelt“ gemeint ist, liegt auf der Hand: die Ausweitung der Nutztierhaltung. Die Forderung, der Wolf könne sich ausschließlich im Wald ernähren, wäre wünschenswert, würde die Jagd, insbesondere die Hobbyjagd, soweit unterbunden werden, dass der Wolf tatsächlich genügend Beute machen kann. Stattdessen reiben sich vermutlich die Hobbyjäger:innen bereits die Hände. Denn einen Wolf zu erlegen, ist sicherlich eine ganz andere Herausforderung, als Rehe und Füchse zu jagen.

Über die Erkenntnisse von Naturschutzverbänden, dass dort, wo die Natur sich selbst überlassen bleibt, sich die Populationen von Wildtieren von selbst regulieren, besteht bei den Befürwortern des Wolfsabschusses offenbar immer noch eine Bildungslücke.

Der Wolf nur noch in Reservaten? Der Mensch sollte sich mehr zurückziehen aus den Lebensräumen der Wildtiere. Dazu gehört auch die konsequente Reduzierung von Weideflächen und sogenannten Nutztieren.  In Verbindung mit funktionierendem Herdenschutz dürfte das Zusammenleben von Mensch und Wolf unproblematisch sein.

Als Landesverband NRW fordern wir:

  • Professionelle kostenlose Beratung der Tierhalter durch Wolfsberater/-expert:innen, auch für private Tierhaltung (z. B. Pferde und Ponys)
  • Feste, geschützte Bereiche für „Nutztiere“, Errichtung von Elektrozäunen/ Herdenschutzzäunen von mind. 1,30 m Höhe sowie ausreichendem Untergrabungsschutz an festen Standorten
  • Pflicht von Herdenschutzhunden (z.B. Kangal, Kuvasz, Pyrenäenberghund, kaukasischen Owtscharka, Maremmano-Abruzzese, Owczarek Podhalanski) bei Betreibung von größeren, professionellen Herden
  • Vergrämungsmaßnahmen
  • Staatliche Förderung von technologischen Lösungen zum Herdenschutz, z. B. intelligenter Weidezaun (s. Forschungsstandort Uni Bremen) mobile Tages- und Nachtlichtüberwachungskamera, Entwicklung von Bildauswertesystemen, die einen Eindringling mittel KI in einem differenzierten, digitalen Schutzbereich erkennen, orten und warnen

Das Bundesamt für Naturschutz benennt für Deutschland 440 Wolfspaare/Rudel als maximale Besiedlungszahl, die sich durch die jeweiligen Reviergrößen automatisch begrenzt.

Weitere Informationen: https://www.ndr.de/nachrichten/info/KI-Forschung-Intelligenter-Zaun-soll-Woelfe-erkennen-und-vertreiben,wolfszaun112.

(ar)

Demo gegen den geplanten Abschuss von Wölfen

Im Burgdorfer Holz demonstrierten am Samstag, den 26.06.2021 rd. 100 Aktivisten gegen den geplanten Abschuss der Elterntiere des Burgdorfes Rudels. Sie bildeten eine Menschenkette und legten eine Gedenkminute für die vier in Niedersachsen bereits erschossenen Wölfe ein.

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Und sie probiert es schon wieder – Julia Klöckner möchte erneut Wölfe zum Abschuss freigeben!

Ihr Ziel: ein „regionales Bundesmanagement“ zur Tötung ihrer Meinung nach überflüssiger Wölfe.

Offiziell wird als Auslöser die Anzahl der gerissenen oder getöteten “Nutz”tiere vorgeschoben. Dabei gibt es bereits Lösungsansätze, wie Elektrozäune oder Herdenschutz, die die Wölfe effektiv von den Herden fernhalten, ohne sie zu verletzen oder gar zu töten.

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Der Wolf auf der Abschussliste

Pressemitteilung / 14.05.2019

Ende Mai soll die im vergangenen Monat vom schwarz-roten Kabinett in Sachsen beschlossene Wolfsverordnung (SächsWolfMVO) in Kraft treten. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) verurteilt den sächsischen Entwurf zur Wolfsverordnung auf das Schärfste.

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