Im Oktober 2021 erhoben wir Strafanzeige gegen den Betreiber einer Milchviehhaltung, der seine Kälber an Ketten -ohne permanenten Zugang zu Wasser und Futter- verenden lies. Das Verfahren wurde eingestellt, da „Straftaten nicht festzustellen waren“. Die nach § 171 StPO anzugebenden Gründe, warum der Verdacht einer Straftat nicht ausreichend erscheint fehlen.
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