Update: Nachgefragt beim Veterinäramt Bochum

Der Einsatz von Polizei und Veterinäramt in einem Bochumer Taubenschlag hat medial große Wellen geschlagen. Unsere Landesvorsitzende Angelika Remiszewski hat das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum bereits gestern um Stellungnahme zum Aufenthaltsort der Tauben und den Gründen des Einsatzes gebeten. Gegen 11:57 Uhr erreichten uns per Mail die Antworten auf unsere Fragen (dick gedruckt):

Was war der Auslöser dieser Maßnahme?

Verschiedene Anwohnerbeschwerden und in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens, welches seit 2 Jahren anhängig ist.

Wer hat diese angeordnet?

Das Bauordnungsamt in Verbindung mit dem Ordnungs- und Veterinäramt (hier im Rahmen der Zuständigkeit nach Tierschutzrecht).

War Gefahr im Verzug oder gibt es einen richterlichen Beschluss? Immerhin handelte es sich um einen Einsatz auf privatem Gelände.

 Der Termin erfolgte nach Vereinbarung mit den jeweils für die Taubenhaltung verantwortlichen Personen;  die Maßnahmen erfolgten im Anschluss im Sofortvollzug nach Tierschutzgesetz (§ 16a).

Was geschieht mit den Tieren? Wer ist Entscheidungsträger?

Entscheidungsträger sind die sachverständigen Tierärzt:innen des Ordnungs- und Veterinäramtes unter Berücksichtigung von Untersuchungsbefunden durch eine niedergelassene Tierärztin bzw. einen niedergelassenen Tierarzt.

Da es sich um Haustiere handelt, ist dieses nach geltendem TSG zu berücksichtigen. Wie ist gewährleistet, dass dessen Maßgabe vollumfänglich beachtet wird?

Bei Stadttauben handelt es sich in der Regel nicht um Haustiere, sondern um verwilderte Heimtiere, die nicht mehr in menschlicher Obhut leben. Tieren dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) werden gegen Halter*innen von Tieren getroffen, die es in der Regel bei den sogenannten Stadttauben nicht gibt. Die Einhaltung der Vorgaben des TierSchG ist immer die Grundlage des hiesigen Handelns.

Gibt es eine tierärztliche Untersuchung der Tiere?

Alle sichergestellten Tauben werden (wie bei Tierschutzeinsätzen üblich) tierärztlich begutachtet und Maßnahmen entsprechend der Untersuchungsergebnisse durchgeführt.

 

Das Amt verweist weiter darauf, dass sie weitere und mehr ins Detail gehende Fragen aufgrund des laufenden Verfahrens bzw. aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten können.

Infostand Stadttauben in Dortmund am 31.08.

Kommt vorbei und helft mit – Herzliche Einladung zum Infostand

Am Donnerstag, dem 31. August organisiert ein Team rund um unsere Landesvorsitzende Angelika Remiszewski von 10.00-17.00 einen Infostand in Dortmund, um über Stadttauben aufzuklären und Unterschriften für eine Petition zu sammeln. Diese ist an die Stadt Dortmund gerichtet und soll den Druck erhöhen, endlich ein Taubenkonzept zu entwickeln. Wir treffen uns in der Katharinenstraße (Ecke Kampstraße, da, wo es runter zur Treppe zum Hauptbahnhof geht).

 

Das sagt unser Bundesarbeitskreis (BAK) Stadttauben:

Das Leid der Stadttauben wird leider kaum wahrgenommen, weder von der Öffentlichkeit, noch von den Verantwortlichen (Umwelt-/Gesundheitsamt) in den Städten. Vielfach werden immer noch die nicht tierschutzgerechten Vergrämungskonzepte (Bejagung mit Raubvögeln, Fallen stellen + Tötung, Fütterungsverbote, Stachelbänder, etc.) verfolgt, durch die allesamt kein signifikanter Erfolg bei der Bestandsregulierung zu verzeichnen ist.

Dabei gibt es nachweislich bereits sehr gute Erfolge (z. B. in Aachen, Augsburg, Frankfurt, Ulm, Stuttgart, Erlangen, Berlin, usw.), die Taubenpopulation durch artgerechte Körnerfütterung und betreute Taubenhäuser (per Austausch der Taubeneier durch Gipsattrappen) nach dem sog. Augsburger Modell zu regulieren. Ziel ist es, dieses Modell generell in den Städten zu etablieren und auch mit einigen „Legenden“ (z.B. Übertragung von Krankheiten, Brutverhalten abhängig vom Futterangebot) aufzuräumen.

Stadttauben sind auf unsere Hilfe angewiesen, weil es sich um Nachkommen von gestrandeten Haus-/Zier- und Brieftauben handelt und damit sind sie keine Wildtiere, sondern verwilderte Haustiere und auch in ihrem Verhalten nicht mit Wildtauben gleichzusetzen. Es ist deshalb geradezu verpflichtend, sich um diese Tiere zu kümmern und die untragbaren, nicht tierschutzgerechten Verhältnisse für Mensch und Tier zu verändern bzw. zu verbessern. Auch für die Stadtbewohner wird dies aufgrund geringerer Schmutzbelästigung von Vorteil sein, weil der Taubenkot überwiegend in den Taubenhäusern anfällt und leicht entsorgt werden kann.

Weil jedes Leben zählt!

Tierschützerin aus Lindenhorst rettet Tauben aus historischem Turm

Im Dortmunder Stadtteil Lindenhorst befindet sich die denkmalgeschützte, ehemals evangelische Kirche St. Johannes der Täufer. Diese in den 1910er erbaute Kirche ergänzt einen romanischen Kirchturm, welcher wohl im 13. Jahrhundert erbaut wurde. Im Jahre 2013 wurde die Kirche entwidmet und wird seitdem von einem Förderverein betreut. Für eine erforderliche Renovierung fehlen jedoch die Gelder, so dass der Turm auf Kosten der Stadt Dortmund zweimal jährlich durch Folien verkleidet wird, um so den Turm vor dem Verfall zu retten.

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