Vor vier Jahren erschütterte ein Tierqualskandal die Republik und insbesondere das Allgäu: dutzende Kühe und Kälber wurden von mehreren Landwirten vernachlässigt. In einem Fall gab es nun das endgültige Urteil, nachdem Vater und Sohn in Revision gingen. Sie gaben an, überfordert zu sein, missachteten mehrere Aufforderungen seitens des Landratsamts. Die Tiere erkrankten, starben oder mussten letztlich notgetötet werden. Continue reading “Urteil wegen “quälerischer Misshandlung” im Fall von Bad Grönenbach im Allgäu”
Category: BAK Veganismus/Tierrechte/Ethik
Erfolg: zwei weitere Schlachtbetriebe wurden geschlossen!
Jeden Tag erleiden Tiere unvorstellbares Leid und unbegreifliche Qualen in Schlachtanlagen. Continue reading “Erfolg: zwei weitere Schlachtbetriebe wurden geschlossen!”
Diskriminierung und Tötung stoppen!
Tiere, die zu einer Art gehören, die der Mensch als „invasiv“ bezeichnet und nicht im „heimischen Ökosystem“ haben möchte, werden nicht nur diskriminiert und vertrieben, sondern müssen oft auch um ihr Leben fürchten.
So werden z.B. Waschbären gejagt und getötet, weil der Mensch negative Auswirkungen auf das Ökosystem sowie Schäden auf Dachböden u.ä. befürchtet. Verwaiste Waschbärenkinder Continue reading “Diskriminierung und Tötung stoppen!”
Ich bin das #rosakreuz – das Symbol gegen Tierleid.
Gemeinsam ein Zeichen setzen! Das #rosakreuz soll als Symbol zur Abschaffung der Massentierhaltung und gegen Tierleid etabliert werden. Continue reading “Ich bin das #rosakreuz – das Symbol gegen Tierleid.”
Ernährungssicherheit statt Angriffskrieg!
Russland hat das sogenannte Getreideabkommen nicht verlängert, womit die weltweite Versorgung mit Lebensmitteln schwieriger geworden ist. Russland beschießt seitdem sogar verstärkt die Hafenstadt Odessa und erklärt sogar zivile Schiffe im Schwarzen Meer zu militärischen Zielen.
Wir fordern sofortige diplomatische Anstrengungen, um diese Eskalation zu beenden. Continue reading “Ernährungssicherheit statt Angriffskrieg!”
Weltweiter Artenschutz statt Privathaltung von Wildtieren!
In vielen Bundesländern ist die Haltung von Wildtieren für Privatpersonen erlaubt. Aktuell gibt es allein in Brandenburg 23 Löwen, die laut Tierbestandsanalyse des Landesumweltamtes gehalten werden. Continue reading “Weltweiter Artenschutz statt Privathaltung von Wildtieren!”
Bundesweites Verbot der privaten Wildtierhaltung, sofort!
Die deutsche Medienlandschaft hat mit der mutmaßlich aus einer privaten Wildtierhaltung entlaufenen Löwin im Süden Berlins das ideale Sommerloch-Thema gefunden. Hunderte Polizist:innen und anderer Einsatzkräfte samt Hubschraubern suchen seit Donnerstagnacht in einer großangelegten Aktion das frei laufende Wildtier. Aktuell gibt es zwar in Berlin und Umgebung keine Ausgangssperre, die Polizei rät jedoch eindringlich dazu, „das Haus nicht zu verlassen“. Continue reading “Bundesweites Verbot der privaten Wildtierhaltung, sofort!”
IFG Anfrage zur Besteuerung von Pflanzenmilch
Durch den Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW wurde am 12. Juli 2023 per Mail folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesminsterium der Finanzen in Berlin übermittelt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Pflanzenmilch wird ohne sachlichen Grund höher besteuert als Kuhmilch, nämlich mit dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 % statt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies sollte bald ein Ende haben, weil sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geändert hat.
In einem Urteil vom 9.2.2006 V R 49/04) hat der BFH die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch noch als rechtmäßig angesehen, wenn auch mit einer sehr technischen Begründung: Die sog. zolltarifliche Einreihung, an die die Steuerermäßigung anknüpfe, habe Vorrang vor dem Gebot, dass gleichartige Waren gleich zu besteuern sind (Neutralitätsgrundsatz). Im Urteil vom 21.4.2022 (V R 2/22) hat der BFH seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert und dem Neutralitätsgrundsatz Vorrang eingeräumt. Nach dem Urteil vom 21.4.2022 müssen Holzhackschnitzel (eigentlich 19 %) wie Brennholz (7 %) besteuert werden. Wir meinen, daraus ergibt sich als Konsequenz:
Jetzt muss auch Pflanzenmilch ermäßigt besteuert werden!
Leider steht nach dem BMF-Schreiben vom 4.4.2023 zu befürchten, dass dazu der Rechtsweg beschritten werden muss. Das ist überflüssig: Der Begriff “Milch” im Umsatzsteuergesetz kann unproblematisch im normalsprachlichen Sinn ausgelegt werden und umfasst dann auch Pflanzenmilch. In der Presse, auf Wikipedia (s. die Lemmata Hafermilch, Sojamilch, Reismilch) und im Alltag wird unter “Milch” sowohl Milch tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs verstanden. Überdies sind sachliche Gründe für eine höhere Besteuerung der klima- und tierfreundlichen Pflanzenmilch nicht erkennbar und eine Ungleichbesteuerung deshalb auch verfassungsrechtlich zweifelhaft (siehe Rn. 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022).
Wir haben dazu folgende Fragen, zu denen wir um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten:
1. Wann war das BFH-Urteil vom 21.4.2022 Gegenstand von Besprechungen und welche Teilnehmer haben an diesen Besprechungen teilgenommen? Gibt es dazu Tagesordnungen und/oder Protokolle?
2. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, aus dem BFH-Urteil vom 21.4.2022 die Konsequenz zu ziehen, Pflanzenmilch ermäßigt zu besteuern? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
3. Gibt es und gab (auch unabhängig von diesem Urteil) im Bundesfinanzministerium Überlegungen zur Reichweite der Begriffe Milch und Milchmischgetränke und/oder zur umsatzsteuerlichen Gleichstellung von Pflanzen- und Tiermilch? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
4. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, dass die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch verfassungswidrig sein könnte (siehe Rn 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022)? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
5. Es wird um Übersendung der Unterlagen zu den Fragen unter 1. bis 4., insbesondere der Entscheidungsvorlage und der Bearbeitungen (Zeichnungen, Änderungen) während des Postumlaufs zum BMF-Schreiben vom 4.4.2023 (III C 2 – S 7221/19/10002 :004) gebeten.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitten wir Sie darum, uns vorab den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mitzuteilen. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an sonstige Dritte.
Sollten Sie den Landesverband NRW der Tierschutzpartei nicht für anspruchsberechtigt nach dem IFG halten, wird gebeten, diesen Antrag als Antrag der Unterzeichner anzusehen.
Vielen Dank für Ihre Mühe und mit tierfreundlichen Grüßen
Angelika Remiszewski Sebastian Everding
Landesvorsitzende Landesvorsitzender
Der Schlachthofskandal von Bad Iburg und unsere Forderungen
Mit erstaunlich geringer medialer Resonanz haben die Beamten der Polizei Osnabrück und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftssachen in Oldenburg Bilanz zu den zahlreichen Verfahren um den Schlachthof in Bad Iburg gezogen, einem der größten deutschen Schlachthofskandale überhaupt (Pressemitteilung vom 19.06.2023). Sie sehen die Gerichtsurteile gegen den Schlachthofbetreiber in Bad Iburg, dessen Mitarbeiter:innen, mehrere Fahrer:innen, Milchbäuerinnen und Milchbauern und Viehhändler:innen als ausreichend an: gegen insgesamt 67 Angeklagte bislang drei Freiheitsstrafen auf Bewährung und 41 Geldstrafen. Der Schlachthof hatte sich auf kranke und verletzte Rinder aus der Massentierhaltung „spezialisiert“ und die Tiere auf grausamste Weise geschlachtet. Milchbauern konnten so ihre schwerkranken Tiere mit Gewinn loswerden: Das Fleisch wurde an Restaurants, Fleischereien und Discounter verkauft.
Das Verfahren geht auf Ermittlungen der Soko Tierschutz zurück, die in vier Wochen weit über 200 Tierschutzverstöße gerichtsfest dokumentierte. Die Soko Tierschutz spricht von zu milden Strafen. Man könne die Haupttäter nur als Folterknechte bezeichnen, für die eine Bewährungsstrafe nicht angemessen sei.
Massive Misshandlungen sind keine „Einzelfälle“, sondern Teil des Systems. In Bad Iburg gab es Dutzende, wahrscheinlich Hunderte Mitwisser:innen.
Wir fordern deshalb:
- eine Heraufsetzung des Strafmaßes für Tierquälerei auf fünf Jahre und in schweren, insbesondere gewerblichen Fällen auf bis zu zehn Jahre
- eine vollständige Gewinnabschöpfung
- die Integration des Tierschutzstrafrechts in das allgemeine Strafgesetzbuch
Der grüne Agrarminister setzt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Heraufsetzung des Strafmaßes nicht um, weil er daran arbeitet, die Massentierhaltung „zukunftstauglich“ zu machen.
Wir meinen:
- Leid darf keine Zukunft haben!
- Keine Subventionen für die Viehhaltung, stattdessen Prämien für den Ausstieg aus der Tierhaltung und für die Umstellung auf tierfreie Agrarproduktion!
E-Mail-Aktion der Ärzte gegen Tierversuche
Das Tierschutzgesetz wird gerade von der Bundesregierung überarbeitet.
Die Organisation „Ärtze gegen Tierversuche” hat hierzu eine E-Mail-Aktion gestartet, damit Tierversuche gesetzlich endlich strenger eingeschränkt werden und ein Ausstiegsplan ausgearbeitet wird. Hier findet ihr die Aktion: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/helfen/aktiv-werden/kampagnen/ueberarbeitung-tierschutzgesetz-thema-tierversuche-wird-uebergangen
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