Soziale Infrastruktur in NRW immer weiter gefährdet!

Wir sehen uns in unserer Kritik an der nordrhein-westfälischen Politik bestätigt, nachdem die größte Demonstration vor dem Landtag seit Jahrzehnten nichts als warme Worte seitens der Landesregierung hervorgebracht hat. Wir sind erschüttert, wie die soziale Infrastruktur in NRW immer weiter gefährdet wird und die Menschen in unserem Bundesland unter den Folgen dieser politischen Untätigkeit leiden.

Personelle und finanzielle Engpässe in sozialen Einrichtungen sind nicht erst seit gestern ein bekanntes Problem. Schon heute erleben wir, dass Kindertagesstätten Kinder abweisen müssen, dass Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren oder gar aufgeben müssen, weil sie die Ausfälle durch kurzfristige Ausfälle nicht mehr bewältigen können. Das ist eine massive Belastung für die Familien und eine Gefahr für die Bildung und Entwicklung unserer Kinder. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert von der Landesregierung kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kindertagespflege. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kita-Träger allein für den Inflationsausgleich auf rund 400 Millionen Euro sitzen bleiben.

Auch die geplante schulische Ganztagsbetreuung ab 2026 steht vor großen Problemen, obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eine der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Bildung unserer Kinder ist. Doch schon jetzt zeichnet sich ein dramatischer Mangel an Personal und finanzieller Unterstützung ab. Die Landesregierung muss dringend klare Vorgaben zur Finanzierung und inhaltlichen Ausrichtung dieser Betreuung machen, um Eltern und Kinder nicht weiter zu vertrösten.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik in NRW ihrer Verantwortung gerecht wird und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ergreift. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert eine umfassende Überprüfung der Haushaltsmittel und eine deutliche Aufstockung der finanziellen Förderung von Kindertagesstätten und der schulischen Ganztagsbetreuung. Die Menschen in NRW dürfen nicht länger unter einer untätigen Landesregierung leiden, die nur „warme Worte“ findet, während die soziale Infrastruktur zusammenbricht. Es ist Zeit für konkrete Taten zum Wohle unserer Kinder und Familien.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/soziales-kitas-nrw-100.html

(bc)

Ein kritischer Blick auf die visuelle Selbstinszenierung des NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz steht für Transparenz, Nachhaltigkeit und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Vor diesem Hintergrund sehen wir die jüngsten Enthüllungen über die Ausgaben für die Foto- und Videobegleitung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) kritisch. Im Jahr 2023 belaufen sich die Kosten dafür auf fast 100.000 Euro, finanziert vom Steuerzahler. Diese Ausgaben werfen nicht nur Fragen nach der Finanzdisziplin und Prioritätensetzung der Landesregierung auf, sondern auch nach den ethischen Aspekten politischer Repräsentation und Kommunikation.

Zunächst zur Notwendigkeit der Ausgaben. Während niemand die Bedeutung der Kommunikation in der Politik und die Rolle der visuellen Medien in der modernen Informationsgesellschaft in Frage stellt, müssen wir uns doch fragen, ob ein Betrag von fast 100.000 Euro für Fotos und Videos eines Ministerpräsidenten im Rahmen eines Jahres gerechtfertigt ist. Ist diese Summe angemessen, wenn gleichzeitig in Bereichen wie Bildung, Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit gekürzt wird oder dringend benötigte Mittel fehlen?

Zweitens die Transparenz der Ausgaben. Die Staatskanzlei hat zwar die Zahlen veröffentlicht, aber die genaue Notwendigkeit und Wirksamkeit dieser Ausgaben bleibt unklar. Welchen konkreten Beitrag leistet diese Art der Sichtbarmachung, um das Leben der Menschen in NRW zu verbessern? Transparenz bedeutet nicht nur, Zahlen zu veröffentlichen, sondern auch, deren Sinn und Zweck zu erklären.

Drittens die ethische Dimension. In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit und schwindenden Vertrauens in die politische Führung müssen Politiker mit gutem Beispiel vorangehen. Die Kosten für die Selbstinszenierung des Ministerpräsidenten könnten von den Bürgern als unangemessen empfunden werden, insbesondere wenn sie mit persönlichen Sparzwängen und Einschränkungen konfrontiert sind. Dies könnte als Verschwendung von Ressourcen empfunden werden, die besser für die Gemeinschaft eingesetzt werden könnten.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher eine Rechtfertigung und gegebenenfalls eine Neubewertung dieser Ausgaben. Wir stehen für eine Politik, die ressourcenschonend handelt, die Mittel effektiv einsetzt und stets das Wohl der Allgemeinheit im Auge hat. Ausgaben für fotografische und videografische Begleitung sind daher kritisch zu hinterfragen und im Kontext sozialer und ökologischer Verantwortung zu bewerten. Wir setzen uns für eine transparente, nachhaltige und ethisch verantwortliche Politik ein, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und stärkt.

Quelle: https://www.waz.de/politik/insta-praesident-wuest-fast-100-000-euro-fuer-fotos-und-videos-id240880338.html

(bc)

Nachgefragt: Initiative Tierwohl

Unser NRW-Mitglied Brigitte von der Heide fragte vor wenigen Tagen bei Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH zur Kontrolle der Betriebe an, hier der Mailverkehr:

 

Guten Tag,

Warum behaupten Sie und Ihr Unternehmen, sie würden die Betriebe kontrollieren? Der Verbraucher hat ein Recht darauf, dass stimmt, was auf der Packung steht.
Einfach unfassbar, dass Sie diese brutale Tierquälerei unterstützen und auch subventionieren.

 

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Guten Morgen Frau von der Heide,

die Bilder, die in den vergangenen Tagen ausgestrahlt worden sind, entsetzen uns in gleicher Weise, wie sie die Öffentlichkeit und die Verbraucherinnen und Verbraucher entsetzt haben. Das gezeigte Verhalten verstößt eindeutig gegen die Anforderungen der Initiative Tierwohl (ITW) und die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und wird von uns auf das Schärfste verurteilt.

Sicherlich haben auch Sie den Berichten entnommen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des tierhaltenden Betriebs bewusst und gewollt über Tierschutzbestimmungen und die Anforderungen der Initiative Tierwohl zum Nottöten hinweggesetzt haben. Diese Verstöße sind auch mit regelmäßigen – selbst mit unangemeldeten – Kontrollen nicht zu erfassen. In der Kontrolle zeigen die Beschäftigten, dass sie das tierschutzgerechte Nottöten beherrschen. Wenden Sie dieses Wissen außerhalb von Kontrollen nicht an, bleibt dies von Standardgebern wie der Initiative Tierwohl unentdeckt, weil es keine 24/7-Überwachung der Betriebe geben kann. Hier stehen zuallererst die Unternehmen in der Pflicht, für die Achtung der Tierschutzbestimmung und die Umsetzung der Anforderungen der Initiative Tierwohl durch die Beschäftigten Sorge zu tragen. Da der im Bildmaterial gezeigte Betrieb dieser Pflicht offenkundig nicht nachgekommen ist, haben wir den Betrieb in der Initiative Tierwohl gesperrt und ein Sanktionsverfahren gegen den Betrieb eingeleitet.

Im Jahre 2022 sind allein in der Initiative Tierwohl 19.203 angemeldete und unangemeldete Kontrolle durchgeführt worden – und zwar nicht von uns selbst oder von irgendjemandem, sondern von unabhängigen Zertifizierungsstellen wie dem TÜV, der DEKRA oder der SGS, um hier nur einige Namen zu nennen. Sie werden sicherlich mit mir übereinstimmen, dass jede Kontrolle hilft, die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und Tierwohlstandards zu überwachen. Dies gilt selbst  dann, wenn sich einzelne Beschäftigte teilnehmender Betriebe in krimineller Manier über die Anforderungen unserer Initiative Tierwohl hinwegsetzen.

Bitte zögern Sie nicht, mir zu schreiben, wenn Sie Fragen hierzu haben.

Mit freundlichen Grüßen
ppa. Oliver Thelen
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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Sehr geehrter Herr Thelen,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Betrieb in dieser Größenordnung kann nie auch nur ansatzweise für Tierwohl sorgen. Bei den Recherchen wurde aufgedeckt, dass die Kontrollen angekündigt wurden.

Das ganze System ist für die Tiere brutal, respektlos und mit sehr viel Leid verbunden. Nicht ein Betrieb, der bisher von den Organisationen undercover bewertet wurde, hat dem Siegel entsprechend die Tiere gehalten. Der Verbraucher hat keine andere Möglichkeit, wenn er denn möchte, dass es den Tieren zumindest besser geht, als sich an Siegeln zu orientieren.

Ob in Schlachthäusern, wie Bad Iburg, Aschaffenburg usw. waren Kontrollen angekündigt, das Leid unfassbar grausam. Und bei den Betrieben Ihrer Initiative in z. B. Coesfeld, Hameln, Borken und Neuruppin usw. wurde massive Verstöße aufgedeckt. Die Recherchen gehen teilweise über Monate. Wenn Sie die Kontrollen in andere Hände geben, dann muss man wohl überdenken, ob das der richtige Weg ist.

Massentierhaltung kann niemals Tierwohl beinhalten. Der Schaden für die Bauern, die sich wirklich bemühen und die Tiere respektvoll und ordentlich versorgen, ist immens. Ich selber lebe seit einiger Zeit vegan, weil es mir den Magen zuschnürt.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, vielleicht einmal oder Tierleid und vielleicht mit neuen Ansätzen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.

Brigitte von der Heide 

Finanzkrise wieder einmal zu Lasten der Bürger:innen gelöst

Der Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sieht die Einigung der Ampelregierung im Haushaltsstreit kritisch. Zwar wurde die Finanzkrise vorerst gelöst, dies jedoch wieder einmal zulasten der Bürger:innen, welche sowieso größtenteils nicht mehr wissen, wie sie finanziell noch über die Runden kommen sollen.

Dies schürt nicht nur Wut gegen die aktuelle Regierung, sondern sorgt auch für mehr Zulauf bei rechten Parteien. Statt die Bürger:innen weiter zu schröpfen, hätte man endlich klimaschädliche Subventionen streichen können, dadurch könnten bis zu 65,4 Milliarden Euro eingespart werden. (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/umweltschaedliche[1]subventionen-101.html)

Ein zentraler Punkt des Kompromisses ist die Erhöhung des CO₂-Preises von 30 auf 45 Euro pro Tonne ab dem 1. Januar, was einem Anstieg um 50 Prozent entspricht. Dies wird sich vor allem an der Zapfsäule sowie beim Heizen bemerkbar machen.

„Wir unterstützen zwar jede Maßnahme, die vom Verbrennungsmotor wegführt, allerdings sollte es zeitgleich auch tatsächlich nutzbare Alternativen, z. B. einen zuverlässigen ÖPNV geben.“ Bastian Cornau, Landesgeneralsekretär Landesverband NRW und Beisitzer im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Wir betonen, dass die Einigung aufgrund von fehlenden Einsparungen bei grünen Fördergeldern und Sozialstaatstürzungen notwendig wurde. Obwohl die Reform der Einkommenssteuer eine Entlastung der Bürger:innen um 15 Milliarden Euro vorsieht, war dies ursprünglich als Inflationsausgleich gedacht und nicht, um die steigenden Preise für Treibstoffe und Heizung zu kompensieren. Die steigenden Kosten für fossile Brennstoffe aufgrund des höheren CO₂-Preises könnten zu einer allgemeinen Verteuerung führen, dadurch wird die Inflation wieder ansteigen. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz betont, dass es wichtig gewesen wäre, den Kompromiss mit einer Entlastung für die Bürger, wie dem sogenannten Klimageld, zu verknüpfen. Dieses Konzept sieht vor, dass Personen, die wenig Klimagase verursachen, am Ende des Jahres möglicherweise mehr zurückbekommen, während Vielerzeuger draufzahlen. Wir bezweifeln allerdings, dass das Klimageld angesichts der aktuellen Finanzlage und der Bedeutung der CO₂-Einnahmen für grüne Subventionen tatsächlich umgesetzt wird.

 „Die Einigung im Haushaltsstreit mag vorerst die Ampel finanziell stabilisiert haben, doch echter Fortschritt erfordert mehr, als die Lasten allein auf den Schultern der Bürger zu verteilen. Unser Ziel ist nicht nur ein ausgeglichener Haushalt, sondern eine nachhaltige Zukunft, in der Umwelt, Mensch und Tierschutz im Einklang stehen – eine Zukunft, die wir nicht auf Kosten der Bürger, sondern mit ihrer Unterstützung gestalten.“ so Cornau.

(bc)

Neue Studie: Was tun gegen Food Waste?

Patricia Szilágyi, Absolventin des Masterstudiengangs European Studies – Management of EU projects der FH Burgenland beschäftigte sich in ihrer Masterarbeit mit dem Status quo rund um Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie in Österreich und der gesamten EU und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

  • Was ist Lebensmittelverschwendung? Es gibt dazu unterschiedliche Erklärungsansätze, die teilweise auch kulturell divergieren. Etwa essen wir in Europa nicht alle Teile eines Tieres, während das in anderen Ländern der Welt durchaus üblich ist. In der EU ist der Begriff Lebensmittelverschwendung in der Abfallrichtlinie definiert. Erst seit 2020 wird auch einheitlich gemessen. 2022 wurden erstmals Daten präsentiert.
  • Aktuelle Situation: Europaweit entstehen 53 % der Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, gefolgt von 20 % in der Verarbeitung, 11 % in der Produktion, 9 % in der Gastronomie und 7 % im Handel.
  • Folgende Maßnahmen können sich in der Gastro positiv auf die Situation auswirken: Umverteilung (Lebensmittelspenden für karitative Zwecke), Veränderung im Konsument:innen-Verhalten (bei der Bestellung besser überlegen oder am Buffet nur so viel auf den Teller laden, wie man auch essen kann), Verbesserung von Lieferketten, mehr Regelwerk bzw. Gesetze zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Abfall-Verwertung (Tierfutter, Biomasse).
  • Herausforderungen liegen in den Bereichen: Überproduktion, Kalkulierbarkeit (wie viele Mitarbeiter:innen werden heute in der Kantine essen?), Kund:innenwünsche, -erwartungen (reiches Sortiment wird gewünscht), internes Management in den Betrieben, Datengrundlage, Haftung

Wo liegt der Fokus der EU?

  • Sowohl Österreich als auch die EU konzentrieren sich aktuell darauf, Plattformen zu bieten bzw. aufzubauen, auf denen sich die unterschiedlichen Stakeholder zum Thema austauschen und vernetzen können. Das funktioniert und kommt auch gut an, so die Studienautorin.
  • Weiters beschäftigen sich Österreich und auch die EU mit einer Priorisierung der Präventionsmaßnahmen und Wiederverwendung der übriggebliebenen Lebensmittel. Der Konsens lautet hier, dass diese vorrangig von Menschen konsumiert werden sollen. Lebensmittelspenden stehen also ganz oben auf der Liste an möglichen bzw. wünschenswerten Maßnahmen, während eine Nutzung als Tierfutter eine weniger bevorzugte Option ist, jedoch noch immer einer Vernichtung vorgezogen wird.

Wo sieht die Autorin Lösungsansätze?

  • Noch mehr awareness-raising: Die aktuellen Schulungsangebote werden in allen Bereichen schon derzeit gut angenommen und auch verstärkt gewünscht. Hier geht es vorrangig darum, Konsumentinnen und Konsumenten für die Problematik zu sensibilisieren, aber auch Mitarbeiter*innen von gastronomischen Betrieben oder im Handel sollen stärker einbezogen werden.
  • Wozu es derzeit nur wenige Maßnahmen und gesetzliche Regelungen gibt, ist die finanzielle und operative Unterstützung bei der Umverteilung überschüssiger Lebensmittel. Wer übernimmt Logistik und Transport von Lebensmittelspenden. „NGOs und Gastronomiebetriebe wünschen sich hier gleichermaßen mehr Unterstützung“, so die Absolventin. Auch in Bezug auf die Haftung hemmen die Reglements die Motivation für die Spende von Lebensmitteln. „Die lebensmittelrechtlichen und -hygienischen Vorschriften sind klar definiert, aber diese bieten keinen besonderen Anreiz für die die Lebensmittel abgebende und annehmende Organisation.

Nachgefragt: Ferkelbetäubungs-Sachkunde- Verordnung in NRW

Pressemitteilung:

„Farm to fork“ und „Tierwohl“ sind die Schlagwörter, die Landwirtschafts-Ministerien gerne verwenden, um von den alltäglichen Gräueln in der Massentierhaltung abzulenken. „Den Stimmlosen eine Stimme verleihen“, heißt es dagegen bei der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, kurz Tierschutzpartei. Deren Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Landesvorsitzende Angelika Remiszewski fordert Antwort auf eine dringende Frage:

Überwachen Ministerien und Behörden die Einhaltung der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung vom 08.01.2020?

Deshalb wandte sich die Partei zunächst an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), um Auskunft über das Ausmaß und die Sicherheit der von Laien mit abgelegtem Sachkundenachweis durchzuführenden betäubten Ferkelkastration zu erhalten.

Was viele Schnitzel-Konsument:innen nicht wissen: Neugeborene männliche Ferkel durften jahrzehntelang völlig legal und ohne jede Betäubung vom Ferkelzüchter höchstpersönlich kastriert werden. Erst seit 2020 ist die Schmerzausschaltung bei diesem chirurgischen Eingriff vorgeschrieben, mit einem Sachkundenachweis muss dazu kein Tierarzt hinzugezogen werden.

Rasche Rückmeldungen bekamen die Fragesteller von jenen Veterinärämtern, bei denen es keine Schweinehaltende gibt oder nur Kleinstbetriebe, die mit Veterinären zusammenarbeiten würden, so Remiszewski. So wandten sich verschiedene Kreisordnungsbehörden aufgrund unserer Anfrage an das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), welches als mittlere Landesbehörde seine Zuständigkeit erklärte und um Geduld bat, dass es einige Tage in Anspruch nehmen würde, bis man gemeinsam mit den Vertretern der Kreise Überlegungen angestellt hätte, in welcher Form man unsere Fragen beantworten könne. Ihnen würden die Daten nicht gebündelt vorliegen und sie würden teilweise auch von den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen vorgehalten. Ob aus diesem Grund zahlreiche Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind, bleibt abzuwarten.

Während dieser Wartezeit würde eine Befürchtung immer größer: dass die Veterinärämter, deren zeitliche Abstände zwischen Kontrollen bei „Nutz-“Tierhaltern von wenigen Jahren bis zu Jahrzehnten reichten*, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und möglicherweise nur gelegentlich bei den Schweinezüchtern seit der neuen Gesetzeslage Beweise dafür einforderten, dass tatsächlich keine Ferkel mehr ohne Betäubung unter entsetzlichen Qualen kastriert werden.

Die faktische Straflosigkeit für Verbrechen, die an Tieren begangen werden, sei ein Armutszeugnis für einen angeblichen Rechtsstaat, so Remiszewski, und nicht länger hinzunehmen. Ebenso wenig etwaige Versäumnisse von Behörden, eindeutigen Tierschutzgesetzen Geltung zu verschaffen.

(ar)

Sebastian Everding auf dem Umweltaktiontag Gelsenkirchen

Mein Name ist Sebastian Everding von der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) und ich möchte gerne mit zwei Zitaten beginnen:

„Dieses Jahr ist es wärmer als je zuvor seit Beginn der Temperaturmessungen.“
„Diese Schwankungen werden mit 99 % Wahrscheinlichkeit keine natürlichen Ursachen haben, sondern durch Treibhausgase in der Atmosphäre verursacht werden, die der Mensch freisetzt.“

Wann glaubt, ihr wurde das gesagt?

Bereits im Jahr 1988 (!) durch den Wissenschaftlicher James E. Hansen vor dem US-Kongress. Das Wissen um den Klimawandel und die dramatischen Folgen wurde bereits vor über 35 Jahren von Wissenschaftlern so kommuniziert!

Was ist seitdem passiert?

Viel zu wenig! Massive Lobbyarbeit und Gegenkampagnen von global agierenden Ölkonzernen und anderen Firmen, die an der Ausbeutung der Umwelt, von Tieren aber auch von Menschen weltweit Profite generieren.

Aber leider auch die Ignoranz vieler Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Pelzbommel an der Wintermütze schätzen, die in ein möglichst billiges Schnitzelbrötchen beißen wollen und denen egal ist, dass Grünflächen verschwinden, weil dort die Discounter Modekette Waren präsentieren möchte, die an der Stelle der Welt produziert werden, wo es die geringsten Auflagen zum Schutz der Arbeitskräfte und der Natur gibt.

Was müsste passieren?

Sehr viel mehr! Nur ein paar Beispiele: Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU unter Schutz zu stellen.  Deutschland hinkt bei besonders streng geschützten Gebieten hinterher, es liegt mit 0,6 % auf dem drittletzten Platz der EU-Staaten. Die Naturschutzgebiete in Deutschland wachsen zwar in der Zahl, sind aber viel zu klein. 58 % aller Naturschutzgebiete sind kleiner als 50 ha.

Was steht noch auf der Liste der Dinge, die passieren müssten? Ein Verbot von Pestiziden wie Glyphosat!

Obwohl der Wirkstoff Glyphosat als potenziell krebserregend eingestuft wird, welcher in zahlreichen Unkrautvernichtern enthalten ist, hat die EU-Kommission dieses Pestizid für weitere 10 Jahre zugelassen. Ein Skandal für die Gesundheit von Menschen, aber auch tödlich für zahlreiche Insekten.

Abschließend möchte ich nochmal auf das billige Schnitzelbrötchen vom Anfang meiner Ausführungen zurückkommen: Beim Stichwort Klimawandel und Umweltschutz denkt kaum jemand sofort an Landwirtschaft und Massentierhaltung. ABER die tierische Landwirtschaft verursacht weltweit 15 % aller Treibhausgasemissionen. Das sind mehr, als alle Autos und Flugzeuge zusammen. Ich kann es nicht oft genug erwähnen: 97 % aller Fleischprodukte stammen hier aus der Massentierhaltung. Wir stehen als Partei für einen Wandel hin zur bio-veganen Landwirtschaft.

Ich stehe hier als Kandidat der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) – Wir treten im nächsten Jahr zur Wahl des Europäischen Parlamentes an, um dort als Stimme der Stimmlosen die Themen auf die politische Agenda zu bringen, um die die meisten anderen Parteien einen großen Bogen machen.

Wir sind die Stimme der Natur, der Tiere, aber auch der Menschen, der Obdachlosen, der Menschen im Niedriglohnsektor, der Flüchtlinge und derer, die am Rande unserer Gesellschaft stehen müssen.

Um an der Wahl teilnehmen zu können, benötigen wir jedoch bundesweit sogenannte Unterstützungsunterschriften und da würden sie uns sehr helfen, wenn ihr hier für uns unterschreiben würdet.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

Dortmund: Prüfauftrag barrierefreie Wegschranken einstimmig angenommen

Freude bei der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) als Teil der Fraktion DIE LINKE+ in Dortmund:  Ihr Prüfauftrag zu barrierefreie Wegeschranken an Forst- und Grünflächen wurde im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 5. Dezember einstimmig auf den Weg gebracht.

Und so lautet der Prüfauftrag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Wegeschranken, welche an den Eingängen von Forst-, Park- und Grünflächen im Stadtgebiet die Einfahrt für PKWs unterbinden, im Rahmen von Austausch-, Neubau- und Reparaturmaßnahmen durch barrierefreie Schranken ersetzt werden können, um so Rollstuhlfahrer:innen oder sonstigen mobilitäts-eingeschränkten Personen sowie Menschen mit Kinderwagen und Fahrradfahrer:innen den Zugang erleichtern können.

Begründung:

Forst- und Parkanlagen im Stadtgebiet erfreuen sich großer Beliebtheit, um dort Natur und frische Luft zu erleben. Üblicherweise sind viele Eingänge mit einer Durchfahrtsbegrenzung für den mobilisierten Individualverkehr ausgestattet, welche durchaus berechtigt ist. Neben diesen Schranken haben sich häufig „Trampelpfade“ für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gebildet, um diese seitlich zu passieren. Je nach Wetterlage sind diese oftmals mit schlammigen Pfützen versehen oder der Pflanzenbewuchs ermöglicht nur einen schmalen Durchgang.

Der klassische Querbalken einer normalen Schranke stellt hier an einigen Orten für Menschen im Rollstuhl eine unüberwindbare Barriere dar und erschwert den Waldbesuch darüber hinaus auch Menschen mit Kinderwagen oder körperlichen Einschränkungen, die z.B. auf Rollatoren angewiesen sind. Auch das Bundeswaldgesetz (BWaldG) sieht vor, dass zu Erholungszwecken jedermann ein freies Betretungsrecht für den deutschen Wald besitzt. Personen im Rollstuhl oder Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen hiervon nicht ausgenommen werden.

Neuartige, barrierefreie Schrankensystem zeichnet sich im einfachsten Fall dadurch aus, dass an einer beliebigen Stelle der Querbalken durch einen nach oben gerichteten Bogen unterbrochen wird, unter dem ein Mensch mit Beeinträchtigungen hindurchgehen bzw. fahren kann (siehe Foto, das uns freundlicherweise von barrierefreie-schrankensysteme.de zur Verfügung gestellt wurde).

„Wir freuen uns sehr, dass die anderen Fraktionen die Idee ebenfalls gut finden“, sagt Sebastian Everding, der den Antrag für die Fraktion formuliert hat. „Wir stehen mit dem Anbieter dieser Schranken in Kontakt, einem Kleinunternehmer, der selbst im Rollstuhl sitzt. Er versicherte uns, dass die Schranken sehr leicht für eine barrierefreie Nutzung nachzurüsten seien. Der finanzielle Aufwand pro Schranke soll sich deutlich unter 2.000 Euro bewegen.“

Samstag: Umweltaktionstag in Gelsenkirchen

Wir sind morgen in Gelsenkirchen dabei! Kundgebung mit Demonstration am morgigen Samstag. Beginn um 12 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Gelsenkirchen.
 
Der 9.12. ist – anlässlich der 28. UN-Weltklimakonferenz – ein internationaler Protesttag der Umweltbewegung. Apokalyptische Waldbrände, Überschwemmungen und Stürme bestimmen das Bild in diesem Jahr. Diese Ereignisse sind nur ein Vorgeschmack auf die Situation, wenn die Umweltkatastrophe weiter ausreift, und zeigen die Dringlichkeit von weiterführenden Maßnahmen.
 
Selbstverständlich sammeln wir vor Ort auch Unterstützungsunterschriften für eine Teilnahme an der Europawahl im nächsten Jahr, um diese Themen nach Brüssel zu bringen.
 

Update: Nachgefragt beim Veterinäramt Bochum

Der Einsatz von Polizei und Veterinäramt in einem Bochumer Taubenschlag hat medial große Wellen geschlagen. Unsere Landesvorsitzende Angelika Remiszewski hat das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum bereits gestern um Stellungnahme zum Aufenthaltsort der Tauben und den Gründen des Einsatzes gebeten. Gegen 11:57 Uhr erreichten uns per Mail die Antworten auf unsere Fragen (dick gedruckt):

Was war der Auslöser dieser Maßnahme?

Verschiedene Anwohnerbeschwerden und in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens, welches seit 2 Jahren anhängig ist.

Wer hat diese angeordnet?

Das Bauordnungsamt in Verbindung mit dem Ordnungs- und Veterinäramt (hier im Rahmen der Zuständigkeit nach Tierschutzrecht).

War Gefahr im Verzug oder gibt es einen richterlichen Beschluss? Immerhin handelte es sich um einen Einsatz auf privatem Gelände.

 Der Termin erfolgte nach Vereinbarung mit den jeweils für die Taubenhaltung verantwortlichen Personen;  die Maßnahmen erfolgten im Anschluss im Sofortvollzug nach Tierschutzgesetz (§ 16a).

Was geschieht mit den Tieren? Wer ist Entscheidungsträger?

Entscheidungsträger sind die sachverständigen Tierärzt:innen des Ordnungs- und Veterinäramtes unter Berücksichtigung von Untersuchungsbefunden durch eine niedergelassene Tierärztin bzw. einen niedergelassenen Tierarzt.

Da es sich um Haustiere handelt, ist dieses nach geltendem TSG zu berücksichtigen. Wie ist gewährleistet, dass dessen Maßgabe vollumfänglich beachtet wird?

Bei Stadttauben handelt es sich in der Regel nicht um Haustiere, sondern um verwilderte Heimtiere, die nicht mehr in menschlicher Obhut leben. Tieren dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) werden gegen Halter*innen von Tieren getroffen, die es in der Regel bei den sogenannten Stadttauben nicht gibt. Die Einhaltung der Vorgaben des TierSchG ist immer die Grundlage des hiesigen Handelns.

Gibt es eine tierärztliche Untersuchung der Tiere?

Alle sichergestellten Tauben werden (wie bei Tierschutzeinsätzen üblich) tierärztlich begutachtet und Maßnahmen entsprechend der Untersuchungsergebnisse durchgeführt.

 

Das Amt verweist weiter darauf, dass sie weitere und mehr ins Detail gehende Fragen aufgrund des laufenden Verfahrens bzw. aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten können.