Neue Studie: Was tun gegen Food Waste?

Patricia Szilágyi, Absolventin des Masterstudiengangs European Studies – Management of EU projects der FH Burgenland beschäftigte sich in ihrer Masterarbeit mit dem Status quo rund um Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie in Österreich und der gesamten EU und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

  • Was ist Lebensmittelverschwendung? Es gibt dazu unterschiedliche Erklärungsansätze, die teilweise auch kulturell divergieren. Etwa essen wir in Europa nicht alle Teile eines Tieres, während das in anderen Ländern der Welt durchaus üblich ist. In der EU ist der Begriff Lebensmittelverschwendung in der Abfallrichtlinie definiert. Erst seit 2020 wird auch einheitlich gemessen. 2022 wurden erstmals Daten präsentiert.
  • Aktuelle Situation: Europaweit entstehen 53 % der Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, gefolgt von 20 % in der Verarbeitung, 11 % in der Produktion, 9 % in der Gastronomie und 7 % im Handel.
  • Folgende Maßnahmen können sich in der Gastro positiv auf die Situation auswirken: Umverteilung (Lebensmittelspenden für karitative Zwecke), Veränderung im Konsument:innen-Verhalten (bei der Bestellung besser überlegen oder am Buffet nur so viel auf den Teller laden, wie man auch essen kann), Verbesserung von Lieferketten, mehr Regelwerk bzw. Gesetze zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Abfall-Verwertung (Tierfutter, Biomasse).
  • Herausforderungen liegen in den Bereichen: Überproduktion, Kalkulierbarkeit (wie viele Mitarbeiter:innen werden heute in der Kantine essen?), Kund:innenwünsche, -erwartungen (reiches Sortiment wird gewünscht), internes Management in den Betrieben, Datengrundlage, Haftung

Wo liegt der Fokus der EU?

  • Sowohl Österreich als auch die EU konzentrieren sich aktuell darauf, Plattformen zu bieten bzw. aufzubauen, auf denen sich die unterschiedlichen Stakeholder zum Thema austauschen und vernetzen können. Das funktioniert und kommt auch gut an, so die Studienautorin.
  • Weiters beschäftigen sich Österreich und auch die EU mit einer Priorisierung der Präventionsmaßnahmen und Wiederverwendung der übriggebliebenen Lebensmittel. Der Konsens lautet hier, dass diese vorrangig von Menschen konsumiert werden sollen. Lebensmittelspenden stehen also ganz oben auf der Liste an möglichen bzw. wünschenswerten Maßnahmen, während eine Nutzung als Tierfutter eine weniger bevorzugte Option ist, jedoch noch immer einer Vernichtung vorgezogen wird.

Wo sieht die Autorin Lösungsansätze?

  • Noch mehr awareness-raising: Die aktuellen Schulungsangebote werden in allen Bereichen schon derzeit gut angenommen und auch verstärkt gewünscht. Hier geht es vorrangig darum, Konsumentinnen und Konsumenten für die Problematik zu sensibilisieren, aber auch Mitarbeiter*innen von gastronomischen Betrieben oder im Handel sollen stärker einbezogen werden.
  • Wozu es derzeit nur wenige Maßnahmen und gesetzliche Regelungen gibt, ist die finanzielle und operative Unterstützung bei der Umverteilung überschüssiger Lebensmittel. Wer übernimmt Logistik und Transport von Lebensmittelspenden. „NGOs und Gastronomiebetriebe wünschen sich hier gleichermaßen mehr Unterstützung“, so die Absolventin. Auch in Bezug auf die Haftung hemmen die Reglements die Motivation für die Spende von Lebensmitteln. „Die lebensmittelrechtlichen und -hygienischen Vorschriften sind klar definiert, aber diese bieten keinen besonderen Anreiz für die die Lebensmittel abgebende und annehmende Organisation.

Virtuelle gelbe Bänder für Obstbäume in ganz NRW!

Vermutlich kennen alle Menschen in NRW den Anblick: nicht abgeerntete Obstbäume, bei denen die Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen und Co. auf und unter den Bäumen verfaulen. Dies ist in vielerlei Hinsicht schade, denn es lassen sich aus dem Obst, neben dem direkten Konsum, zum Beispiel Kuchen, Marmeladen und Saft herstellen. Nicht selten sind Verunsicherung und die Angst davor evtl. fremdes Eigentum zu entwenden bei Bürger:innen der Grund, warum das Obst nicht geerntet wird.

Die gelben Bänder

An dieser Stelle setzt der Vorschlag des Landesverbandes NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) an: Im ersten Schritt könnten die Städte und Gemeinden prüfen, wie viele Obstbäume sich auf kommunalen (Grün-)Flächen befinden und darüber eine Liste mit Art und Standort erstellen. Diese Standortinformationen könnten im Anschluss zum Beispiel auf einer kommunalen Homepage oder App in Form eines „virtuellen gelben Bandes“ eingepflegt und somit öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese Kennzeichnung soll den Bürger: innen signalisieren, dass die Früchte dieser Bäume kostenlos und ohne Anmeldung oder Rücksprache mit den Grundstückeigentümer:innen in haushaltsüblichen Mengen geerntet werden dürfen. Im nächsten Schritt sollen dann auch die privaten Baumbesitzer:innen ermutigt werden, sich an dieser Aktion zu beteiligen und eigene Bäume für diese Liste zu melden. Hierfür soll ein entsprechendes Online-Formular implementiert werden.

„So können Früchte, die nicht selber geerntet werden, anderen Menschen zur Verfügung gestellt werden und so vor dem (Bio-)Müll oder Kompost bewahrt werden. Mittels PC oder Smartphone kann man dann bequem sehen, ob sich ein „markierter“ Obstbaum in der Nähe befindet“ so Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Partei und ergänzt einen weiteren positiven Effekt: „An vielen Orten können so zudem alte Obstarten erhalten werden, was somit auch Auswirkungen auf die Biodiversität unserer Heimatstadt hätte“.

Positiver Effekt für das Klima erwartet

Auf der anderen Seite entstehen beim Obst in Supermärkten und Discountern durch Ernte, Lagerung und Transport klimaschädliche Emissionen, welche sich durch die regionale Ernte und direkte Verwertung in Teilen reduzieren lassen können. Zudem könnten diese kostenlosen Früchte auch sozial schwächeren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Bei dieser Idee treffen somit die Aspekte Nachhaltigkeit und Foodsharing aufeinander.

Ursprung der Idee & Anpassung für NRW

In zahlreichen Kommunen gibt es bereits Konzepte dazu, wie dieses Obst verwertet werden kann, hierfür wurde die Aktion „Gelbes Band“ ins Leben gerufen. 2021 startete dieses Konzept auch im Kreis Warendorf. Die Idee dahinter stammt ursprünglich aus dem Landkreis Esslingen und wurde mit dem Bundespreis „Zu gut für die Tonne!“ ausgezeichnet.

Den ehrenamtlichen Politiker:innen der Tierschutzpartei in NRW schwebt jedoch eine Anpassung des Konzeptes vor: „Von der Anbringung echter Bänder halten wir wenig. Zum einen besteht die Gefahr hier zusätzlichen Müll am Ende der Erntesaison zu produzieren und zum anderen fehlt in vielen Städten und Gemeinden eine zentrale Übersicht und so wissen die Bürger:innen vielleicht gar nicht, dass ein paar Äpfel oder Pflaumen nur wenige Straßen entfernt sind“ so die Co-Landesvorsitzende Angelika Remiszewski.

(se)

Preiserhöhungen bei Lebensmitteln oftmals nicht gerechtfertigt!

Rund 800.000 Menschen in NRW von Ernährungsarmut betroffen!

Die Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass mehr als ein Drittel der jüngsten Preiserhöhungen bei Lebensmitteln nicht durch Produktions- und Energiekosten gerechtfertigt sind. Diese Preissteigerungen benachteiligen vor allem einkommensschwache Haushalte. Ein Beispiel dafür sind die Preise für Rapsöl, die, obwohl es keinen Mangel an Raps gibt, genauso hoch sind wie die Preise für Sonnenblumenöl. 

Es wird gefordert, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung dem Beispiel Baden-Württembergs folgt und im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abteilung “Markt und Ernährung” einrichtet. Diese Abteilung soll sich gezielt mit den massiv steigenden Lebensmittelpreisen, Marktmacht und Ernährungsarmut befassen. Auch die Preisgestaltung der großen Discounter soll hinterfragt werden. 


Die Verbraucherzentrale hat ebenfalls festgestellt, dass vor allem die Eigenmarken der Discounter überdurchschnittlich teurer geworden sind und dass bei vielen Lebensmitteln ähnliche oder sogar identische Preise verlangt werden. Ein Stichproben-Einkauf der SPD bei den großen Discountern hat dies bestätigt.

 

Es gibt kaum verlässliche Zahlen, wie viele Menschen in Deutschland von Ernährungsarmut betroffen sind, Schätzungen gehen von rund drei Millionen Menschen aus, davon rund 800.000 in NRW. Es wird gefordert, dass die Landesregierung intensiver mit den Tafeln und Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeitet, um akute Hilfe zu leisten. Außerdem sollte schnellstmöglich ein kostenloses und gesundes Mittagessen in Kitas und Schulen angeboten werden. 

 
Als Landesverband NRW fordern wir vor diesem Hintergrund: 

  

  1. Einführung transparenter Preiskontrollen: Es müssen Mechanismen geschaffen werden, um Lebensmittelpreise zu überwachen und sicherzustellen, dass sie gerechtfertigt und transparent sind. Dies würde helfen, überhöhte Preise zu identifizieren und Mitnahmeeffekte* zu reduzieren. 
  2. Förderung regionaler und nachhaltiger Landwirtschaft: Wir fordern, dass lokale und ökologisch nachhaltige Lebensmittelproduzenten stärker gefördert werden. Dies wird die Abhängigkeit von großen Lebensmittelkonzernen verringern und eine gerechtere Preisgestaltung fördern. 
  3. Die Verbraucherrechte stärken: Wir fordern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor überhöhten Preisen und unfairen Geschäftspraktiken geschützt werden. Dies kann durch die Stärkung der Verbraucherzentralen und die Einführung strengerer Vorschriften für die Preisgestaltung bei Lebensmitteln erreicht werden. 
  4. Ausbau der Bildungs- und Informationsangebote: Um Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, informierte Entscheidungen zu treffen, fordern wir den Ausbau von Bildungs- und Informationsangeboten zu nachhaltiger Ernährung und bewusstem Lebensmittelkonsum. Dies würde dazu beitragen, ein besseres Verständnis für faire Preise und die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung zu fördern. 
  5. Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen und Tafeln: Wir setzen uns für eine verstärkte Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen und Tafeln zur Bekämpfung von Ernährungsarmut ein. Dies könnte durch die Unterstützung von Maßnahmen wie kostenloses und gesundes Essen in Kitas und Schulen sowie die Förderung von Programmen zur Lebensmittelrettung und -verteilung erreicht werden. 

 

* Ein Mitnahmeeffekt tritt auf, wenn es Gesetze gibt, die finanzielle Anreize bieten, aber auch Personen begünstigen, die diese Anreize eigentlich nicht benötigen. Angenommen, es gibt ein Gesetz, das bestimmte Leistungen nur für Arbeitslose vorsieht. Ein Mitnahmeeffekt würde dann auftreten, wenn auch Personen, die ohnehin einen Arbeitsplatz hätten, diese Leistungen in Anspruch nehmen könnten, obwohl sie sie eigentlich nicht benötigen. Mitnahmeeffekte bedeuten also, dass Personen Leistungen erhalten, die sie eigentlich nicht benötigen oder verdienen. 

(bc)

Containern legalisieren!

Jährlich landen rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel unnötigerweise im Müll! Davon 18 Millionen in Deutschland.
Wir wollen diese Verschwendung stoppen! Neben den Essensresten und vermeintlich schlecht gewordenen Produkten im Haushalt werden überwiegend Waren wegschmissen, die den absurden “Schönheits”idealen vieler Supermärkte nicht entsprechen oder aus Resten von Restaurants nach Ladenschluss, die am nächsten Tag nicht weiter verwendet werden dürfen.

Continue reading “Containern legalisieren!”