Tierversuche – kein Ende in Sicht?

Beitrag zum Internationalen Tag des Versuchstiers am 24.04.2024

Es ist mal wieder soweit: Am 24.04.2024 führen Tierrechtsorganisationen und Tierschutzvereine und Verbände weltweit Veranstaltungen und Mahnwachen statt, um auf das Leid der Versuchstiere aufmerksam zu machen.

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NIE WIEDER ist JETZT!

Proteste gegen Rechtsextremismus in Niedersachsen

Seit Mitte Januar versammeln sich bundesweit Hunderttausende Menschen in Städten und Kommunen, um sich sichtbar für den Erhalt unserer demokratischen Werte und gegen ein Erstarken von rechtsextremen Ideologien zu positionieren. Auch in Niedersachsen fanden (und finden noch immer) landesweit Protestkundgebungen statt.

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Solidarität mit der LGBTQIA+ Community in Russland!

Der Kreml hat die LGBT-Bewegung in Russland offiziell verboten. Sie stifte zu »sozialem und religiösem Unfrieden« an, urteilte das Oberste Gericht. Das bedeutet für queere Menschen in Putins Kriegsregime eine mehr als ungewisse Zukunft – wir sagen sogar eine lebensbedrohliche Situation! Wir stehen geschlossen hinter den Betroffenen und fordern ein sofortiges Aufnahmeprogramm für in Russland verfolgte queere Menschen.

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Region Hannover: Schwarzer Tag für Wölfe

In unseren Augen zeichnete sich bereits im Vorfeld ein Tier- und Artenschutzskandal für die heutige Regionsversammlung in Hannover ab. Zur Entscheidung stand die Resolution der Gruppe CDU/FDP zum Thema Wolfs-Bestandsmanagement in der Region Hannover, mit der eine regelhafte Bejagung des Wolfes und die Aufhebung seines strengen Schutzstatus über eine veränderte Gesetzgebung auf EU- und Bundesebene gefordert wurde. Von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN war hierzu ein Änderungsantrag eingereicht worden mit dem moderateren Ziel, die Entnahme von Wölfen im Zusammenhang mit Nutztierrissen zu erleichtern und die bestehenden bürokratischen Hürden hierfür abzubauen. Das Ergebnis in Kürze: Der Antrag der CDU/FDP wurde abgelehnt, der Änderungsantrag angenommen. So oder so: Der strenge Schutzstatus des Wolfes soll per Gesetzgebung aufgeweicht und Abschüsse regionsbezogen erleichtert werden.

Was uns fassungslos macht: Gegen diese Anträge gab es im Rahmen der Diskussion nur eine EINZIGE Stellungnahme gegen den Abschuss von Wölfen: die unseres Regionsabgeordneten Jens Klingebiel. Alle anderen Parteien folgten den teils unwissenden, teils populistischen Behauptungen der großen Fraktionen und Einzelabgeordneten.

Unsere Hoffnung ist und bleibt, dass sich die Europäische Gesetzgebung diesen für den Artenschutz schädlichen Forderungen nicht anpasst und den strengen Schutzstatus des Wolfes aufrecht erhält.

Hier der Appell von Jens Klingebiel an die Abgeordneten:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Regionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutzstatus des Wolfes darf auf gar keinen Fall aufgeweicht werden!

Wenn der Wolf durch schlechten Herdenschutz regelrecht eingeladen wird, Tiere zu reißen, sollte eigentlich allen klar sein: er nimmt den Weg des geringsten Widerstandes. Des Weiteren ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Weidetierhaltungsverordnung, wenn man seine Tiere nicht gegen Beutegreifer schützt. Im Gegenteil! Für Nutztierhalter besteht gar kein Anlass, dies zu ändern – sie bekommen ja trotzdem Erstattungen für die gerissenen Tiere.

Eine Erstattung sollte aber nur bei nachgewiesenem Herdenschutz stattfinden! Nur dann wird der Herdenschutz auch tatsächlich umgesetzt. Obwohl die Anschaffungskosten für Herdenschutzzäune erstattet werden, wird dies wegen zu aufwändiger Beantragung nicht genutzt. Hier muss dringend entbürokratisiert und beschleunigt werden!

Und die Hetze gegen den Wolf aufgrund weiterer (ungeschützter) Risse steigt.

Allein durch diese Resolution und die absolut NICHT objektiv geführte Berichterstattung in den Medien fühlen sich viele bestätigt, dass sie den Wolf abschießen können. „Die Politik will es ja so!“

Und die Dunkelziffer der illegalen Abschüsse steigt immer mehr.

Aus diesen Gründen lehnt die Tierschutzpartei diese Resolution in jeglicher Form ausdrücklich ab. Alle Anwesenden sollten den Lobbyismus außen vor lassen und bitte nochmal über die tatsächlich vorliegenden Fakten nachdenken, Fakt ist:

Intakter Herdenschutz – keine Wolfsrisse!

Diedrich Kleen im Stadtrat Wiesmoor: Einfluss nehmen!

Seit zwei Jahren ist Diedrich Kleen Abgeordneter unserer Partei im Stadtrat Wiesmoor. Lest sein motivierendes Resümee zu seiner bisherigen Amtszeit. Selbst als Einzelkandidat:in ohne Stimmrecht kann man auf das kommunale politische Geschehen Einfluss nehmen. Wir hoffen, dass noch viel mehr Mitglieder unserer Partei seinem Beispiel folgen mögen, um schrittweise unsere Parteiziele zu erreichen.

“Seit 2 Jahren mische ich Wiesmoor auf! Der 12.09.2021 wird für mich ein besonderer Tag bleiben. Ich habe es tatsächlich geschafft mit der Unterstützung vieler Wiesmoorer*innnen in den Stadtrat gewählt zu werden. Und das als Einzelkandidat für die Tierschutzpartei. Bis heute bin ich immer noch dankbar und motiviert.

Ich stelle mich der Verantwortung und den aktuellen Aufgaben getreu meinem Motto „Wiesmoor ist wichtig“. Sei es der „Kampf“ für eine Hundefreilauffläche in Wiesmoor, die nun endlich greifbar ist, aber auch am neuen Fahrradkonzept für Wiesmoor darf ich mitwirken. Als es um die Sanierung der Landstraße L12 ging, habe ich mich umgehend nach meiner Wahl schriftlich an den damaligen Minister, Herrn Althusmann gewandt, auf den Straßenzustand hingewiesen und die Dringlichkeit der Sanierung angesprochen. Ich habe kurze Zeit später Antwort erhalten und somit auch aus meiner Perspektive den Zustand dargestellt. Denn viele Menschen bewegen viel getreu dem Slogan „Wiesmoor ist wichtig“.

Am Sonnenblumenweg wurde eine Hundekotstation durch die Stadt aufgestellt, nachdem ich zusätzliche Abfallbehälter und eben diese Stationen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz beantragt hatte.

Ebenso war und ist mir der Punkt Verkehrsberuhigung am Ottermeer wichtig. Nachdem ich dazu einen Antrag gestellt hatte, habe ich mich mit Verantwortlichen der Verwaltung und der Polizei vor Ort getroffen. Aktuell besteht keine Veranlassung, hier auf die Verkehrssituation einzuwirken. Dennoch behalte ich das Thema im Kopf, da sich durch die Nutzung von Jugendplatz und künftiger Hundefreilauffläche die Situation ändern kann.

Aktuell habe ich gemeinsam mit der SPD einen Antrag eingebracht mit dem Hintergrund „Pro Kind ein Baum“. Künftige Eltern sollen auf Wunsch die Möglichkeit haben, dass ein Baum für jedes Kind gepflanzt wird. Wir sind dran und halten Euch auf dem Laufenden.

Zum Thema Torfabbau in Wiesmoor habe ich eine klare Haltung und es bleibt, wie es ist: Torfabbau ist nicht zeitgemäß und schadet dem Klima extrem. Jeder Kompromiss zum Torfabbau ist ein schlechter für die Umwelt und die Zukunft folgender Generationen, die den Preis dafür zahlen werden. Die Auswirkungen durch den vom Menschen verursachten Klimawandel bekommen wir bereits zu spüren.

Ich bin und bleibe kritisch, dennoch bleibe ich positiv, suche das Gespräch und schlage Lösungen vor. Auch wenn ich in den Ausschüssen als Einzelkandidat kein Stimmrecht habe, behaupte ich mich und habe meine Meinung, die ich auch vertrete. Ich habe noch einiges mehr in der Pipeline. Wer mich kennt, weiß, dass ich kein „Schnacker“ bin, sondern bedacht, ruhig und zielorientiert handle. Ich freue mich auf die kommenden Herausforderungen und bleibe aktiv.

Auf die nächsten Jahre. Ich freue mich, wenn Ihr mich auch weiterhin unterstützt.”

Diedrich Kleen, November 2023

Wolf Abschussgenehmigung in der Region Hannover

Deutschland hat sich verpflichtet, die Richtlinien FFH-RL umzusetzen. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-RL und im § 44 BNatSchG besonders geschützt.  Im Januar ist die Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW950m ausgelaufen. Das Tier soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat nun wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.

Auf Anfrage äußerte sich die Region Hannover nicht, ob diese erneute Genehmigung den Wolf GW950m betrifft. Die Genehmigung werde in der nächsten Woche offiziell wirksam, dann sei auch der Rechtsweg dagegen offen. Ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis mit Jagdlizenz sei informiert. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in einem definierten Bereich zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen, bis ein übergriffiges Tier entnommen ist. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) lobte die öffentliche Bekanntgabe der Ausnahmegenehmigung. „Das transparente Vorgehen erhöht das Vertrauen in ein sachliches und regional differenziertes Wolfsmanagement und ist rechtlich überprüfbar“, sagte er. Es sei zudem richtig, dass der Jäger oder die Jägerin anonym bleibe, um die Person vor Anfeindungen zu schützen.

Die Genehmigung soll vom 29.09.2023 bis zum 29.02.2024 terminiert sein. Es sollen Nachtsichtgeräte erlaubt sein und so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Neben der unzulässigen Dauert gibt es noch einen anderen „Harken“ an der Zulässigkeit: hier hätte zuvor ein wolfsabweisender Herdenschutz überwunden werden müssen, mehrfach. Ein Blick auf die Nutztierrisstabelle zeigt deutlich, dass hier entnommen werden soll, obwohl kein genügender Herdenschutz vorhanden war/ist. Wird der Adult-Wolf geschossen, verbleiben noch 1 Erwachsener, 2 unerfahrene Jährliche, 7 Welpen. Es ist dann zu erwarten, dass die Risse auf ungeschützte Weidetiere zunehmen.

(BH)

 

Warum ist die Abschussgenehmigung rechtswidrig?

Dies kann man sehr leicht feststellen: von den 30 Rissereignissen, die als Begründung herangezogen werden, gab es lediglich in sieben Fällen „Mindestschutz“ (90 cm)- und der ist nicht wolfsabweisend. Zudem gibt es ein Urteil des EUGH, dass das Überwinden von Mindestschutz für eine Entnahme nicht ausreicht, sondern nach dem Stand der Technik geschützt werden muss.

Olaf Lies, als Vorgänger des aktuellen Umweltministers Meyer, hat mal festgelegt, ohne dass es hierfür auch nur den Hauch eines Beleges gäbe, dass man Rinder und Pferde nicht schützen muss, weil die das angeblich selber können (tatsächlich war der Grund wohl eher der, dass diese so selten angegriffen werden, dass eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen unverhältnismäßig erschien). Was er „vergessen“ hat festzulegen: wenn man diese Weidetiere dem Wolf auf dem Silbertablett ausliefert, dann kann man gerissene Pferde und Rinder natürlich auch nicht als Argument für Entnahmen nehmen.

Und: wer jetzt adulte Wölfe „entnimmt“, riskiert den Hungertod der Welpen und verursacht damit zwangsläufig die nächsten “Problemwölfe” und die nächsten Übergriffe auf Nutztiere. Denn die Welpen des Rudels sind im derzeitigen Alter von etwa fünf Monaten noch vollständig von der Versorgung durch die Eltern und die eventuell noch beim Rudel verbliebenen Jährlinge abhängig und werden erst in einigen Wochen beginnen, mit auf die Jagd zu gehen und zu lernen, wie man Beute macht. Wenn sie nicht verhungern, werden sie mangels Jagdkenntnissen den einfachsten Weg wählen: den zu den Weidetieren, die in Niedersachsen bekanntlich zu über 80 % nicht geschützt werden.

Bevor Herr Meyer zum UM gewählt wurde, hat er dieselben Aktivitäten seines Vorgängers mit allen Mitteln zu Recht bekämpft – nachdem er sich nach der Wahl um 180° gedreht hat, ist man leider geneigt zu denken, dass genau das hier geschilderte Problem der Grund für diese Ausnahmegenehmigung und eine Eskalation definitiv beabsichtigt ist. Der „Schadwolf“ darf bis zum 29.2.24 geschossen werden, auch da wird sich wieder nicht an die Rechtsprechung gehalten und an den Praxisleitfaden, der ganz klar sagt: maximal 4 Wochen! Maximal vier Wochen darf eine Abschussgenehmigung gehen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass bis heute noch das einzige Urteil zum Herdenschutz gemacht hat, hat am 06.05.21 entschieden, dass, selbst wenn der Wolf mal über Grundschutz (120 cm) geht, gibt es KEINEN Grund ihn abzuschießen, weil er sich deshalb nicht auf Weidetiere spezialisiert hat.

Nach der FFH-Richtlinie ist geregelt, dass es für streng geschützte Tiere Schutzgebiete geben soll. Nach 8 Jahren Wolf im Burgdorfer Holz (Wolfsgebiet) ist in der Region Hannover immer noch kein Schutzgebiet ausgewiesen. Mindestens 120 cm ist Grundschutz, besser höher wird empfohlen. Wolfsabweisend ist 140/150 cm, 6 Fach Litze, 8500V Strom, mit funktionierender Erdung.

(DK)

Wildtier gefunden – Was nun?

Ihr habt ein verletztes oder krankes Wildtier gefunden? So sollten ihr dann handeln: 

Situation erfassen!
Zunächst beobachtet das Tier mit etwas Abstand. Ist das Tier nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen? Ist es verwundet und akut gefährdet? Geht also nicht direkt nah ans Tier ran, einerseits weil es vielleicht gar nicht hilfsbedürftig ist, andererseits gibt es einige Tiere (etwa Jungvögel, Waschbären, etc.), die durchaus von den Eltern alleine gelassen werden. Ein einsames Tier ist nicht immer gleich ein hilfsbedürftiges! Sofern es aber tatsächlich Hilfe braucht, könnt ihr zur Tat schreiten – was dann auch rechtlich erlaubt ist. 

Hilfe rufen!
Wie auch bei menschlichen Notfällen solltet ihr auch bei tierischen Notfällen gezielt Hilfe von außen holen. Meldet euch dafür bei lokalen Naturschutzbehörden, Tierschutzvereinen oder Wildstationen (im Idealfall entsprechende Nummern bereits im Handy einspeichern!) und schildert den vorliegenden Fall. Bei diesen Stellen erhaltet ihr oftmals direkt weitere Anweisungen und Ratschläge, wie weiter mit der Situation umgegangen werden soll. Habt ihr keine derartigen Kontakte, ruft notfalls auch bei der Polizei (110) an, wo ebenfalls die Chance auf Hilfe besteht. Eine gute Unterstützung bieten auch Facebook-Gruppen wie beispielsweise Wildtier-Notfälle und Wildvogelhilfe Notfälle.

Wildtiere sind Expertensache!
Versorgt Wildtiere zunächst nicht selbst und bringt sie nicht ohne vorherige Absprache mit entsprechenden Stellen zu Auffangstationen oder gar mit nach Hause! Es könnte sich bei dem Tier erstens um eine streng geschützte Art handeln, was eine meldepflichtige Angelegenheit ist, und zweitens unterliegen die meisten Wildtierarten (Füchse, Hasen, Rehe, Wildschweine) leider zudem noch dem Jagdrecht. Bei Missachtung dessen, wenn das Tier etwa ohne Absprache und Zustimmung seitens der Jagdverbände im eigenen Auto landet, könnte es im schlimmsten Fall sogar als Wilderei ausgelegt werden. Kontaktiert im Idealfall also zuerst örtliche Tierschutzvereine oder das jeweils zuständige Veterinäramt oder die nächste Tierarztpraxis, um Hilfestellungen zum weiteren Verfahren zu bekommen. Habt ihr die Zeit und entsprechende räumliche Möglichkeiten ist es vielleicht sogar möglich als Pflegestelle für einzelne Tierarten zu fungieren.

(tk)

Wie rechts denkt Deutschland?

Die allermeisten Menschen hierzulande beziehen bewusst oder unbewusst Stellung zu politischen Themen und Fragestellungen und verhalten sich dementsprechend. Manche tun dies ganz aktiv, andere wiederum scheinen bloß „die da oben“ machen zu lassen und blenden die politische Dimension aus dem eigenen Leben möglichst aus, denken und handeln dennoch auch zu politischen Geschehnissen.
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