Neuer Tierschutzgesetz-Entwurf: Eine gute Entwicklung?

Nein, der neue Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist leider ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für das Wohl aller empfindungsfähigen Lebewesen einsetzen. Continue reading “Neuer Tierschutzgesetz-Entwurf: Eine gute Entwicklung?”

Veganuary 2024: Neue Rekorde im Sinne der Tiere

Der Albert Schweitzer Stiftung zufolge hat der Veganuary 2024 so viele Menschen wie nie zuvor von sich begeistern können. So griffen über 1,8 Millionen Menschen auf die Unterstützung der Veganuary-Organisation zurück. Continue reading “Veganuary 2024: Neue Rekorde im Sinne der Tiere”

Dramatische Lage in Tierheimen: Ein Weckruf für mehr Tierschutz!

Die aktuellen Berichte des Deutschen Tierschutzbundes über die dramatische Situation in deutschen Tierheimen sind alarmierend und zeigen die dringende Notwendigkeit, sich für den Schutz unserer tierischen Mitbewohner:innen einzusetzen. Continue reading “Dramatische Lage in Tierheimen: Ein Weckruf für mehr Tierschutz!”

Maus räumt jede Nacht den Schuppen auf

Mäuse sind intelligent, sozial und zeigen erstaunliche Fähigkeiten und Verhaltensweisen: Sie scheinen sich selbst im Spiegel zu erkennen und haben somit wohl ein Selbstbewusstsein. Sie gehen tiefe Bindungen zu ihren Artgenossen ein, ziehen ihren Nachwuchs in gemeinschaftlichen Gruppennestern groß und singen im Ultraschallbereich, um Partnerinnen für sich zu gewinnen.

Eine Maus in Wales wurde nun sogar zur Continue reading “Maus räumt jede Nacht den Schuppen auf”

Wolf Abschussgenehmigung in der Region Hannover

Deutschland hat sich verpflichtet, die Richtlinien FFH-RL umzusetzen. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-RL und im § 44 BNatSchG besonders geschützt.  Im Januar ist die Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW950m ausgelaufen. Das Tier soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat nun wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.

Auf Anfrage äußerte sich die Region Hannover nicht, ob diese erneute Genehmigung den Wolf GW950m betrifft. Die Genehmigung werde in der nächsten Woche offiziell wirksam, dann sei auch der Rechtsweg dagegen offen. Ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis mit Jagdlizenz sei informiert. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in einem definierten Bereich zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen, bis ein übergriffiges Tier entnommen ist. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) lobte die öffentliche Bekanntgabe der Ausnahmegenehmigung. „Das transparente Vorgehen erhöht das Vertrauen in ein sachliches und regional differenziertes Wolfsmanagement und ist rechtlich überprüfbar“, sagte er. Es sei zudem richtig, dass der Jäger oder die Jägerin anonym bleibe, um die Person vor Anfeindungen zu schützen.

Die Genehmigung soll vom 29.09.2023 bis zum 29.02.2024 terminiert sein. Es sollen Nachtsichtgeräte erlaubt sein und so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Neben der unzulässigen Dauert gibt es noch einen anderen „Harken“ an der Zulässigkeit: hier hätte zuvor ein wolfsabweisender Herdenschutz überwunden werden müssen, mehrfach. Ein Blick auf die Nutztierrisstabelle zeigt deutlich, dass hier entnommen werden soll, obwohl kein genügender Herdenschutz vorhanden war/ist. Wird der Adult-Wolf geschossen, verbleiben noch 1 Erwachsener, 2 unerfahrene Jährliche, 7 Welpen. Es ist dann zu erwarten, dass die Risse auf ungeschützte Weidetiere zunehmen.

(BH)

 

Warum ist die Abschussgenehmigung rechtswidrig?

Dies kann man sehr leicht feststellen: von den 30 Rissereignissen, die als Begründung herangezogen werden, gab es lediglich in sieben Fällen „Mindestschutz“ (90 cm)- und der ist nicht wolfsabweisend. Zudem gibt es ein Urteil des EUGH, dass das Überwinden von Mindestschutz für eine Entnahme nicht ausreicht, sondern nach dem Stand der Technik geschützt werden muss.

Olaf Lies, als Vorgänger des aktuellen Umweltministers Meyer, hat mal festgelegt, ohne dass es hierfür auch nur den Hauch eines Beleges gäbe, dass man Rinder und Pferde nicht schützen muss, weil die das angeblich selber können (tatsächlich war der Grund wohl eher der, dass diese so selten angegriffen werden, dass eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen unverhältnismäßig erschien). Was er „vergessen“ hat festzulegen: wenn man diese Weidetiere dem Wolf auf dem Silbertablett ausliefert, dann kann man gerissene Pferde und Rinder natürlich auch nicht als Argument für Entnahmen nehmen.

Und: wer jetzt adulte Wölfe „entnimmt“, riskiert den Hungertod der Welpen und verursacht damit zwangsläufig die nächsten “Problemwölfe” und die nächsten Übergriffe auf Nutztiere. Denn die Welpen des Rudels sind im derzeitigen Alter von etwa fünf Monaten noch vollständig von der Versorgung durch die Eltern und die eventuell noch beim Rudel verbliebenen Jährlinge abhängig und werden erst in einigen Wochen beginnen, mit auf die Jagd zu gehen und zu lernen, wie man Beute macht. Wenn sie nicht verhungern, werden sie mangels Jagdkenntnissen den einfachsten Weg wählen: den zu den Weidetieren, die in Niedersachsen bekanntlich zu über 80 % nicht geschützt werden.

Bevor Herr Meyer zum UM gewählt wurde, hat er dieselben Aktivitäten seines Vorgängers mit allen Mitteln zu Recht bekämpft – nachdem er sich nach der Wahl um 180° gedreht hat, ist man leider geneigt zu denken, dass genau das hier geschilderte Problem der Grund für diese Ausnahmegenehmigung und eine Eskalation definitiv beabsichtigt ist. Der „Schadwolf“ darf bis zum 29.2.24 geschossen werden, auch da wird sich wieder nicht an die Rechtsprechung gehalten und an den Praxisleitfaden, der ganz klar sagt: maximal 4 Wochen! Maximal vier Wochen darf eine Abschussgenehmigung gehen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass bis heute noch das einzige Urteil zum Herdenschutz gemacht hat, hat am 06.05.21 entschieden, dass, selbst wenn der Wolf mal über Grundschutz (120 cm) geht, gibt es KEINEN Grund ihn abzuschießen, weil er sich deshalb nicht auf Weidetiere spezialisiert hat.

Nach der FFH-Richtlinie ist geregelt, dass es für streng geschützte Tiere Schutzgebiete geben soll. Nach 8 Jahren Wolf im Burgdorfer Holz (Wolfsgebiet) ist in der Region Hannover immer noch kein Schutzgebiet ausgewiesen. Mindestens 120 cm ist Grundschutz, besser höher wird empfohlen. Wolfsabweisend ist 140/150 cm, 6 Fach Litze, 8500V Strom, mit funktionierender Erdung.

(DK)

Keine Kükentötung, kein Leid? – Leider doch!

Das Töten der Küken der Hühnerart Gallus Gallus ist letztes Jahr im Tierschutzgesetz verboten worden. Doch dies ändert nicht viel an einem System, das auf Tierausbeutung ausgelegt ist!

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Tierversuche Hilfe oder Hindernis?

Beitrag zum Internationalen Tag des Versuchstiers am 24.04.2021
Fragt man jemanden wie sie/er zu Tierversuchen steht ist die Antwort in den meisten Fällen in etwa: “Sie sind ein notwendiges Übel. Es ist schlimm, was mit den Tieren gemacht wird, aber die Gesundheit des Menschen geht vor“.
Wir werden in diesem Artikel nicht auf die moralischen Fragen zu Tierversuchen eingehen und auch nicht die Situation der Tiere beleuchten. An dieser Stelle möchten wir nur kurz aus dem Tierschutzgesetz §7 Abschnitt 2 Zitieren:
„Tierversuche im Sinne dieses Gesetzes sind Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken
1. an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
2. an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden, oder
3. am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.
…“
Hier geht es um die Frage: „Nutzen Tierversuche der Gesundheit des Menschen oder sind sie vielmehr ein Hindernis?
Tierversuche sind eine Sackgasse.
Die teilweise recht hohe genetische Übereinstimmung (Schimpanse: über 96 %, Maus: 85 %) repräsentieren nicht die Übertragbarkeit (96 % Übereinstimmung heißt nicht, dass der Mensch auf 96 % aller Substanzen gleich reagiert.)
Bei einer Untersuchung eines britischen Forscherteams stellte sich heraus, dass von Substanzen, die erwiesenermaßen zu Missbildungen bei ungeborenen Kindern führen, die Hälfte in Tierversuchen als unbedenklich eingestuft wurden (Contergan eingeschlossen). Auf der anderen Seite fallen ebenso viele Stoffe, die für den Menschen unbedenklich sind, bei den Tierversuchen durch.
(1) Laut einer weiteren Studie lassen sich nur 43 % der Nebenwirkungen von Substanzen mit Versuchen an Mäusen und Ratten vorhersagen.
(2)Ein Münzwurf bei dem Kopf für „Ja diese Nebenwirkung tritt auf“ und Zahl für „Nein diese Nebenwirkung tritt nicht auf“ steht hätte eine höhere Genauigkeit oder anders gesagt, nach dem Versuch wissen wir weniger als davor.
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) gibt an, dass 92 % aller an Tieren erfolgreich getesteten Medikamente bei Studien an Menschen durchfallen. (3)
Diese Unterschiede werden auch in Zukunft nicht verschwinden, denn eine Ratte bleibt eine Ratte, ein Schimpanse ein Schimpanse und ein Mensch ein Mensch. Diese „Genauigkeit“ ist das Beste, was Tierversuche bieten können.
Das Problem:
Bis ein Medikament entwickelt und zugelassen wird, dauert es in der Regel mehr als 13 Jahre. Zeit die nicht jeder Patient hat. Falsche Informationen aus Tierversuchen führen

Forscher immer wieder auf Irrwege und kosten so noch mehr Zeit und Geld.

Tragischer wird die Sache nur noch wenn man sich die Frage stellt: „Wenn 92 % der Medikamente an Tieren fälschlicherweise positiv getestet wurden, wie viele Medikamente wurden dann fälschlicherweise negativ getestet ? Haben wir vielleicht schon ein wirksames Mittel gegen Alzheimer, Krebs oder HIV gefunden, das nur verworfen wurde, weil Mäuse oder Affen es nicht vertragen?“. Eine berechtigte Frage wie folgende Beispiele zeigen.
Tamoxifen: eines der wirksamsten Medikamente gegen bestimmte Arten von Brustkrebs.
Wäre aufgefallen, dass es bei den Ratten in den Versuchen zu einer erhöhten Zahl an Lebertumoren geführt hat wäre es sicher nicht weiter Entwickelt worden.
Imatinib: zur Behandlung der chronischen myeloischen Leukämie
Imatinib führt unter andern bei Hunden zu schweren Leberschäden. Tests an menschlichen Zellproben widerlegten die Ergebnisse.
Aspirin – Aspirin führt bei Affen, Katzen, Mäusen und vielen anderen Tieren zu embryonalen Fehlbildungen
Glücklicherweise war die Unbedenklichkeit für den Menschen bereits bekannt bevor Tierversuche etwas anderes sagen konnten.
Die Fehlerquote der Tierversuche entspricht beinahe ihrem Budget in Deutschland. Nur ca. 1 % der Fördermittel gehen an tierversuchsfreie Forschungsprojekte.
Wer wissenschaftlich interessiert ist und einen tieferen Einblick in die tierversuchsfreien Forschungen bekommen möchte, kann mal einen Blick auf diese Datenbank werfen: NAT-Database (Non-Animal_Technologies) – Tierversuchsfreie Datebank (nat-datenbank.de) Für alle anderen stellen wir kurz und in einfachen Worten eine der bekannteren Methoden vor. Mini-Organe/Multi-Organ-Chips. Das Verfahren: Mit Hilfe von Stammzellen oder IPSC`s (Normale Zellen, die zu Stammzellen gemacht wurden) können Mini-Organe gezüchtet werden, die wie normale Organe reagieren und die gleichen Funktionen ausüben. Als Nährmedium wird für diese Mini-Organe u.a. humanes Blutplättchenlysat (hPl) verwendet, welches als Nebenprodukt bei Blutspenden gewonnen wird. Fötales Kälberserum (FKS) findet keine Anwendung. Bei Multi-Organ-Chips werden mehrere Mini-Organe auf einen Chip gesetzt und mit einem simulierten Blutkreislauf verbunden. Gibt man nun ein Medikament dazu, kann überwacht werden, wie die Mini-Organe darauf reagieren. Natürlich haben diese und andere Techniken noch ihre Grenzen. Tierversuche andererseits sind bereits an ihre Grenzen gestoßen und schon jetzt zeigen immer mehr Studien, dass die neuen Methoden wissenschaftliche Vorteile gegenüber Tierversuchen haben und das Potential noch lange nicht ausgeschöpft ist.
Quellen:
(1) Bailey, J et al.: The future of teratology research is in vitro. Biogenic Amines 2005: 19 (2), 97-145
(2) (2) Olson, H et al.: Concordance of the Toxicity of Pharmaceuticals in Humans and in Animals. Regulatory Toxicology and Pharmacology 2000: 32; 56–67. 20000122
(3) Cambridge University Press The Flaws and Human Harms of Animal Experimentation
Christian Wulff

Stadttaube wählen heißt Tierschutz wählen!

Heute schon gewählt?

Die Stichwahl des Naturschutzbundes NaBu zum Vogel des Jahres 2021 ist nämlich jetzt eröffnet! Bis zum 19. März haben alle Vogel-Fans die Wahl zwischen zehn tollen und schützenswerten Vögeln. Dennoch haben wir einen klaren Favoriten: Wir setzen uns für die Stadttaube ein!

Warum?

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Wenn Tiere vor Gericht ziehen

Tierschutz ist zwar als Staatsziel im deutschen Grundgesetz festgeschrieben, wird aber nicht konsequent in die Tat umgesetzt. Ob nun Tierversuche oder Massentierhaltung, die Verstöße sind zahlreich, im System angelegt und bleiben straffrei. Die Tiere leiden, weil der Mensch ihren Schmerz billigend in Kauf nimmt und sie von unserem Rechtsstaat nicht zuverlässig geschützt werden.

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Warum haben Tiere Rechte?

Tierrechte werden hier einfach erklärt und warum es keinen vernünftigen Grund gibt, sie für Fleisch, Milch und Eier leiden zu lassen.

Fazit der Erklärung im Video: “Wir müssen keine neue Moral für Tiere erfinden, sondern aufhören, sie aus unserer vorhandenen Moral auszuschließen!”

Deshalb: Tierrechte in die Parlamente – jetzt! Sei dabei und unterstütze uns. Danke!