Hilfe an unseren Ständen im September gesucht!

Wir benötigen für unsern CSD-Stand in Dortmund am 2.9. sowie auf der Green World Tour in Köln am 16./17.09. dringend noch Unterstützung, um mit den Besucher:innen ins Gespräch zu kommen. Wie schon in Mönchengladbach wird auch wieder unser beliebtes Glücksrad zum Einsatz kommen. Hättest DU Interesse, Teil unseres bunten Teams zu sein? Dann melde Dich gerne per Direktnachricht in unseren Social-Media-Kanälen oder per Mail an nrw@tierschutzpartei.de – Gerne organisieren wir auch Mitfahrgelegenheiten oder Übernachtungsmöglichkeiten.

CSD-Dortmund am Samstag, dem 02. September

  • Der Aufbau erfolgt in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr auf dem Friedensplatz
  • Start Demozug um 11:30 Uhr vom Nordausgang des Hbf aus zum Friedensplatz
  • Beginn Straßenfest um 12 Uhr mit unserem Stand
  • Weitere Infos: https://www.csd-dortmund.de/

Green World Tour am 16. und 17. September

Tierschutzpartei in NRW – Jetzt Mitglied werden!

Jetzt Mitglied werden! Tritt ein für Mensch Umwelt Tierschutz

Dich interessiert unsere politische Arbeit? Du möchtest mehr tun als liken und kommentieren? Du möchtest nicht nur alle paar Jahre in der Wahlkabine, sondern durchgängig ein Zeichen für Mensch Umwelt Tierschutz setzen?

Dann werde Mitglied unserer Partei! Mit Deiner Mitgliedschaft kannst Du

  • an parteiinternen Treffen (online und offline) teilnehmen
  • an der parteiinternen Willensbildung teilhaben, etwa informell in Whatsapp-Gruppen und/oder Arbeitskreisen oder formell auf Parteitagen und bei Abstimmungen
  • Mensch Umwelt Tierschutz durch Deinen Mitgliedsbeitrag und die Mitgliedschaft an sich fördern
  • für parteiinterne Ämter kandidieren und Dich auf regionaler, Landes- oder Bundesebene engagieren
  • Dich als Kandidat:in für Wahlen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene aufstellen lassen oder aufgestellte Kandidat:innen unterstützen
  • bei der Vorbereitung von Wahlen mitwirken (Erstellung des Wahlprogramms, Unterstützungsunterschriften sammeln, Plakate aufhängen)
  • die Partei an Ständen, bei Mahnwachen oder Demos repräsentieren und bekannt machen
  • neue Mitglieder werben
  • und vieles mehr!

Wir freuen uns über jedes Neumitglied, das unsere Ziele unterstützt. Ob Du aktiv werden willst, entscheidest Du selbst. Viele Mitglieder unterstützen uns nur passiv. Auch das ist wichtig, weil viele Mitglieder einer Partei mehr Gewicht verleihen. Wenn Du aktiv werden willst, freuen wir uns natürlich auch! Es gibt viele Aufgaben und Möglichkeiten, wie Du Dich Deinen Interessen und Neigungen entsprechend einbringen kannst! Es gibt bei uns viele offene Ohren für Neumitglieder!

Bei Fragen wende Dich gerne an unseren Mitgliederbeauftragten Peter Haversath

Anfrage nach dem IFG – Aquathermie/TEA

Durch den Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW wurde am 11. August 2023 per Mail folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf übermittelt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
jüngst ging das Thema Aquathermie durch die Presse. Unter Aquathermie wird die Rückgewinnung und Nutzung der im Abwasser (aus Küche und Bad) enthaltenen Wärmeenergie verstanden; zur Abgrenzung von anderen Wärmegewinnungsmethoden aus Gewässern wird die gewonnene Energie auch TEA (Thermische Energie aus Abwasser) genannt. Lässt man die Wärmetauscherpumpen „rückwärts laufen“, kann die Technik auch zur Gebäudekühlung verwendet werden.

Die Technik kann in größerem Maßstab in öffentlichen Kanälen und in kleinerem Maßstab auch im Gebäude selbst eingesetzt werden. Schätzungen zufolge können mit der Technik 14 % des Gesamtverbrauchs an Gebäudeenergie eingespart werden.

Auf Ihrer Homepage finden sich dazu keine Informationen. Daher begehren wir folgende einfache Auskünfte:
1. a) Befasst sich das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mit Aquathermie?
b) Wenn ja: Welches Referat ist dafür zuständig?
c) Wenn nein: Ist eine Befassung beabsichtigt oder in Planung?
2. a) Entfaltet das Ministerium Aktivitäten, um die Aquathermie in Kanalsystemen oder in privaten oder öffentlichen Gebäuden zu fördern (etwa mit Zuschüssen oder verbilligten Krediten)?
b) Wenn ja: Welche Aktivitäten sind dies?
c) Wenn nein: Sind solche Bemühungen zukünftig beabsichtigt oder in Planung?

Sollten Teile dieser Anfrage davon wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitten wir Sie darum, uns den Teil, der als einfache Anfrage einzustufen ist, zu beantworten und uns im Übrigen vorab den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand (Gebühren) mitzuteilen.

Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an sonstige Dritte.
Sollten Sie den Landesverband NRW der Tierschutzpartei (wider Erwarten und entgegen der Auffassung anderer Behörden) nicht für anspruchsberechtigt nach dem IFG halten, wird gebeten, diesen Antrag als Antrag der Unterzeichner anzusehen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und mit tierfreundlichen Grüßen

Angelika Remiszewski                                  Sebastian Everding
Landesvorsitzende                                        Landesvorsitzender

(ph)

Abwrackprämien für Schottergärten in NRW!

Ein Schottergarten ist eine großflächig mit Steinen bedeckte Gartenfläche, in welcher die Steine das hauptsächliche Gestaltungsmittel sind. Pflanzen kommen nicht oder nur in geringer Zahl vor, wenn, dann oft durch strengen Formschnitt künstlich gestaltet – Diese Definition gibt Wikipedia. Für Sebastian Everding, Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW und als sachkundiger Bürger für die Fraktion Linke+ im Rat der Stadt Dortmund stellt diese Gestaltungsform einen „Garten des Grauens“ dar. Die Gestaltung besteht in der Regel aus Flusskieseln, geschliffenem Granit oder grauem Betonstein, welche oftmals noch über tausende Kilometer aus Ländern wie Indien oder China importiert werden.

Viele Menschen glauben, damit ein für alle Mal die lästige Gartenarbeit los zu sein. Dies mag noch auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Hinzu kommt der extrem negative Einfluss auf das Stadtklima, denn Schottergärten heizen sich im Sommer stärker auf als naturnahe Flächen. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der Abkühlung entgegen. Der Boden kann durch die versiegelte Fläche zudem kein Wasser speichern.

„Glücklicherweise wurde der Bebauungsplan für einige Neubaugebiete in Dortmund schon entsprechend angepasst, wir fordern eine Ausweitung auf jeden Neubau im Stadtgebiet, eine stärkere Kontrolle der Einhaltung und zudem einen Anreiz für Eigentümer:innen schon bestehender Schottergärten, sich die Natur in den Vorgarten zurückzuholen!“ so Everding und ergänzt: „Vorstellbar wäre etwa, je nach Größe des Steingartens, eine Art städtische Abwrackprämie zwischen 200 und 500 Euro, welche in lokalen Gärtnereien oder Baumärkten gegen insektenfreundliche Pflanzen eingetauscht werden kann. So würden wir etwas Gutes für die Umwelt tun und zusätzlich den stationären Einzelhandel fördern.“

Einen besonders wichtigen Aspekt für die die kommunalpolitisch Aktiven unserer Partei stellt dabei die Artenvielfalt dar: „Naturnahe Gärten bilden in der Stadt wichtige Refugien für eine Vielzahl von Wildtieren. Dies sind neben Singvögeln auch Insekten wie Schmetterlinge, Bienen und Hummeln“ so Sebastian Everding, der sich in seiner Freizeit stark für den Schutz von Wildbienen einsetzt. „Schotter und Steine können dabei weder Unterschlupf noch Nahrungsgrundlage oder eine Kinderstube für den Nachwuchs bieten, einzig Kellerasseln und Spinnen fühlen sich dort noch wohl“ und appelliert an Hausbesitzer:innen, freiwillig etwas in ihren Gärten zu ändern, denn sonst würde man ein Grundstück besitzen, welches ökologisch so tot ist, wie ein Stück Autobahn.

(se)

Mehr Urban Farming in NRW!

Was ist Urban Farming?

Von urbaner Landwirtschaft (engl. urban farming) spricht man, wenn freie Flächen innerhalb von Städten zum Anbau von Nutzpflanzen verwendet werden. Dies beinhaltet Gemüse-, Obst-, Blumen- oder Kräutergärten, deren Produkte überwiegend innerhalb der Stadt verwendet werden. Der Trend zur urbanen Landwirtschaft entwickelt sich durch das zunehmende Bewusstsein für gesunde Ernährung, die Umwelt und Nachhaltigkeit weltweit immer stärker. Zu unterscheiden ist das sogenannte Urban Gardening, welches meist nur kleine Flächen für den Eigengebrauch verwendet. Große Vorteile des kommunalen Anbaus von Lebensmittel ist der fast vollständige Wegfall von klimaschädlichen Transportwegen, sowie die Einsparung von Wasser. Auch zeigen erste Erfahrungen, dass die Verbundenheit von Käufern zu regional produzierten Lebensmittel höher ist.

Während in es erste Urban Farming Projekte bereits in Berlin, Nürnberg und Leipzig gibt, finden sich aktuell noch keine nordrhein-westfälischen Großstädte, die sich hier positionieren wollen. Hier sieht der Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) eine Zukunftschance für die Metropolen an Rhein und Ruhr. „Die NRW-Städte könnte hier Vorreiter für viele andere Städte auch weit über die Landesgrenzen hinaus werden“, so die Landesvorsitzende Angelika Remiszewski.

Vorbilder Paris & Berlin

Auf dem Messedach der Pariser Expo Porte de Versailles werden seit 2019 auf 14.000 Quadratmetern Obst und Gemüse gepflanzt. Damit ist das Pariser Dach das größte, das weltweit für Urban Farming verwendet wird. Die Initiatoren bauen hier bis zu 30 verschiedene Pflanzenarten an und rechnen in der Hochsaison mit einer Ernte von 1.000 Kilogramm an Obst und Gemüse pro Tag. Auf dem Dach des seit dem Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit geöffneten Projektes werden keine Pestizide oder andere Chemikalien verwendet und die Regeln der biologischen Landwirtschaft strikt eingehalten.

Der starke gemeinschaftliche Charakter des „Urban Farming“ wird auch im Berliner Prinzessinnengarten deutlich: Auf einer Fläche von knapp 6000 Quadratmetern wurde im Stadtteil Kreuzberg-Friedrichshain eine stillgelegte Brachfläche rekultiviert und dient seit 2009 als öffentlicher Garten. Hier werden die Pflanzen in Kisten angebaut, da sie so leichter transportiert werden können. Beim Prinzessinnengarten kann jede:r mitmachen. Es gibt keine privaten Beete und jede/r begeisterte Mitgärtner:in ist willkommen zu unterstützen. Angebaut werden die unterschiedlichsten Gemüsesorten, davon viele alte und seltene Sorten. 2020 haben sich die Prinzessinnengärten in zwei eigenständige Orte aufgeteilt, die unabhängig voneinander organisiert werden.

Wie oft sollte ich was waschen?

Ein Eisfleck auf dem sonnengelben Oberteil, ein etwas muffiges Handtuch im Badezimmer und die Sofadecke, auf der es sich mal wieder der Vierbeiner gemütlich gemacht hat – die unterschiedlichsten Textilien und eine noch viel größere Bandbreite an möglichen Verschmutzungen überfordern oftmals in Sachen Reinigung. Auch gilt es in Zeiten des Klimawandels, die möglichst umweltverträglichste Variante für ein sauberes Endergebnis zu wählen. Hier findet ihr einige wichtige Tipps:

Die Temperatur

Während die klassische „Kochwäsche“ bei 90 Grad nur noch in den wenigsten Haushalten gewählt wird, scheiden sich bei der Temperatur von 60 Grad die Geister. Fakt ist: Die Hersteller haben ihre Waschmaschinen in den letzten Jahren nicht nur energiesparender werden lassen, sondern ermöglichen dank vieler moderner Technologien auch eine vollständige Reinigung bei niedrigen Temperaturen.

So ist es in der Regel vollkommen ausreichend, die Wäsche bei Temperaturen von 30 oder 40 Grad zu waschen. Kleidungsstücke, die keine starken Verschmutzungen, sondern lediglich etwas Schweißgeruch aufweisen, werden meist sogar schon bei 20 Grad wieder sauber. Damit tun wir nicht nur etwas für die Umwelt, sondern auch etwas für den eigenen Geldbeutel, denn weniger Temperatur bedeutet automatisch weniger Stromverbrauch und senkt somit die Kosten. Expert:innen haben dabei berechnet: Wenn die Wäsche künftig bei 40 Grad statt bei 60 Grad gewaschen wird, entspricht dies einer Einsparung von rund 50 Prozent an Stromkosten ein. Wenn wir bei 30 Grad statt bei 60 Grad waschen, sparen wir sogar etwa 67 Prozent ein, wobei die genauen Werte natürlich je nach Modell oder Alter der Maschine variieren können.

Achtung: Je länger der Waschgang, desto günstiger für Sie und die Umwelt!

Entscheide dich wenn möglich immer für das Öko– bzw. Eco-Programm der Waschmaschine! Bei einem kurzen Waschprogramm erhitzt die Maschine die Wassertemperatur in kürzester Zeit. Dadurch wird viel mehr Energie benötigt! Das Sparprogramm dauert durch die langsamere Erwärmung des Wassers zwar länger, reinigt Ihre Wäsche jedoch gründlicher und schont den Geldbeutel. Achten auch darauf, beim jeweiligen Stromanbieter einen Ökostrom-Tarif zu buchen.

Bettwäsche

Grundsätzlich ist es vollkommen ausreichen, seine Bettwäsche alle 2 – 4 Wochen zu reinigen. Wer jedoch nachts stark schwitzt, seine Haustiere mit im Bett schlafen lässt oder gar unter einer Hausstauballergie leidet, sollte auf hier auf einen wöchentlichen Rhythmus wechseln. Dies empfiehlt sich auch in den Hitzeperioden im Sommer. Empfohlen wird eine Wäsche bei 60 Grad, um alle Bakterien abzutöten. Weichspüler sollten dabei komplett vermieden werden, da sie die Saugfähigkeit der Textilien beeinträchtigen und durch Duftstoffe im schlimmsten Fall Kopfschmerzen und Schlafstörungen verursachen können.

Handtücher & Badvorleger

Diese sollten einmal in der Woche in der Waschmaschine landen und bei 40 – 60 Grad gewaschen werden, um alle Keime abzutöten. Nach dem Gebrauch sollten Handtücher grundsätzlich so aufgehängt werden, dass sie möglichst gut trocknen können. Verwendet für die Gesichtsreinigung unbedingt ein separates Handtuch, um Unreinheiten zu vermeiden. Waschlappen und Handtücher für den Gesichtsbereich müssen ebenfalls nach wenigen Anwendungen bzw. kurzer Nutzungszeit gewaschen werden.

Geschirr- , Putz- und Spültücher

Diese Tücher sind ein wahres Schlaraffenland für Mikroorganismen und Erreger aller Art, wie unlängst erst der TÜV Süd in einer Untersuchung feststellte. Vor dem Hintergrund, dass sie ständig feucht und mit Essensresten in Kontakt sind, sollten Sie lauf den Forschenden alle 1-2 Tage ausgetauscht und bei 60 Grad gewaschen werden.

Sofakissen & Decken

Die Kissen auf dem heimischen Sofa oder gar die gemütliche Kuscheldecke wird oftmals am Waschtag vergessen. Hier raten Expertinnen und Experten alle 4-8 Wochen zu einer Reinigung. Woll- und Fleecedecken können dabei, mit den entsprechenden Schon- bzw. Wollprogrammen und einem geeigneten Feinwaschmittel direkt in der Maschine gereinigt werden können.

Schlafanzug & Nachthemd

Da diese Stoffe jede Nacht in Kontakt mit der Haut stehen und so abgestorbene Hautschuppen und Schweiß aufnehmen, sollten sie maximal fünf Nächte getragen werden und danach in die Wäsche wandern. So bilden sie kein Milieu für Bakterien und Keime.

BHs & Unterwäsche

Auch BHs werden direkt auf der Haut getragen und sollten spätestens nach 3 – 4 Einsätzen gewaschen werden. Für die Wäsche in der Maschine sollte unbedingt ein Wäschebeutel (oder Kissenbezug) verwendet werden. Als Temperatur sind maximal 30 Grad vollkommen ausreichend. Slips, Boxershorts und Co. gehören hingegen schon nach einmaliger Benutzung in die Waschmaschine.

Jeans

Auch wenn es vielleicht komisch klingen mag: Jeans sollten so wenig wie möglich gewaschen werden, denn bei jedem Waschgang wird das Gewebe unnötig strapaziert. Umso länger Sie hier auf einen Waschgang verzichten, desto besser passt sich die Hose Ihrem Körper an. Flecken können auch oftmals mit einem feuchten Lappen entfernt werden. Ein Lüften an der frischen Luft hilft bei schlechten Gerüchen.

Vorhänge & Gardinen

Hier ist in den meisten Fällen eine Wäsche 1 – 2x im Jahr vollkommen ausreichend. Wer jedoch in der Wohnung raucht oder nah an einer stark befahrenen Straße wohnt, sollte kürzere Intervalle einplanen.

Pflegetipps für die Waschmaschine

  1. Auch wenn ihr sonst mit niedrigeren Temperaturen wascht, empfiehlt es sich, mindestens einmal im Monat einen Waschgang bei 60 Grad durchzuführen. Dies verlängert die Lebensdauer der Maschine, da nur bei solchen Temperaturen Rückstände von Schmutz und Seife weggespült werden können. Dies verhindert die Bildung unangenehmer Gerüche.
  2. Die Wäsche sollte nach Abschluss des Waschvorgangs direkt aus der Maschine entnommen werden und im Anschluss Tür bzw. Deckel eine Zeitlang offenbleiben. So kann die Feuchtigkeit entweichen und es wird die Bildung von Keimen innerhalb der Waschmaschine verhindert.
  3. Das Aufnahmefach bzw. die komplette Einspülkammer für Waschmittel sollte mindestens einmal im Monat gereinigt werden. Dafür kann diese komplett entnommen werden. Notfalls gibt die mitgelieferte Anleitung hier Tipps.

(se)

Warum Plastiktüten nicht in die Biotonne gehören!

In den meisten Städten und Gemeinden in NRW landen die Inhalte der Biotonnen, bestehend aus den Küchen- und Gartenabfällen vieler Haushalte, in zentralen Sammelwerken, um daraus Kompost oder Biogas herzustellen. Doch die Entsorgungsbetriebe schlagen Alarm, denn immer mehr Plastiktüten und andere „Störstoffe“ landen im Bioabfall.

Die Folgen

Zum einen erfordern die Fremdstoffe einen hohen Sortieraufwand, bei dem der gesamte Biomüll über Förderbänder geschickt und abgesiebt werden muss. Diese aufwendigen technischen Vorgänge kosten hohe Geldsummen, welche sich in stetig steigenden Abfallgebühren bemerkbar machen. Zum anderen können selbst aufwendigste Verfahren nicht garantierten, dass kleinste Plastikreste (Mikroplastik) im Kompost landen und so in der weiteren Folge auf Feldern, Äckern und dem heimischen Gemüsebeet. Der Weg in den Nahrungskreislauf und somit unserer aller Essen ist dann nicht mehr weit.

Bioplastik keine Lösung

Immer mehr Menschen nutzen Tüten aus biologisch abbaubarem Kunststoff für ihre Küchenabfälle, doch auch diese haben im Biomüll nichts verloren! In den letzten Jahren kamen immer mehr solcher Kunststoffe auf den Markt und finden vor allem in Beuteln für Bio-Abfälle ihre Verwendung. Was zunächst logisch klingt, ist jedoch ein Trugschluss, denn im Kompostier-Werk wird „kompostierbarer“ Kunststoff mitnichten zu wertvollem Kompost. Hierfür dauert der Zersetzungsprozess schlichtweg zu lang. Laut Euro-Norm müssen sich „kompostierbare“ Plastiktüten nach zwölf Wochen zersetzt haben. Aber nur zu mindestens 90 Prozent und das in Stückchen, die kleiner als zwei Millimeter sind. Erst nach sechs Monaten müssen dann 90 Prozent der Tüte komplett verschwunden sein.

Doch so viel Zeit haben die Bakterien im Kompostier-Werk nicht, denn der dort produzierte Kompost muss in vier bis maximal fünf Wochen verkaufsfertig sein. Und selbst wenn die Bakterien mehr Zeit hätten, wäre wenig gewonnen, denn die sogenannten Biokunststoffe zerfallen lediglich in Wasser und CO₂ und nicht etwa in wertvollen Humus. Sogar das Umweltbundesamt empfiehlt aus diesem Grund, kompostierbare Plastiktüten nicht zu kompostieren (auch nicht auf dem Kompost im eigenen Garten) – sondern im Restmüll zu entsorgen.

Die pragmatische Lösung

Nutzt alte Einkaufs- oder Papiertüten und gebt diese nach der Entleerung des Inhalts direkt in die, meist in der Nähe stehende, Restmülltonne – oder noch besser: Verwendet spezielle Sammelbehälter ohne Tüte und entleeren Sie den Inhalt ebenfalls direkt in die Biotonne.

(se)

Viele Bienenhotels sind ein Fall für die (Bio-)Tonne!

Rund 300 der 560 heimischen Wildbienenarten stehen auf der Roten Liste und sind somit akut vom Aussterben bedroht. Aber auch die Masse an Wildbienen sinkt stark, denn diese sind meist alleinlebend und können bestimmte Verluste nicht kompensieren. Viele Arten haben sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum; also an Nistplatz, Baumaterial und Nahrungspflanzen. Continue reading “Viele Bienenhotels sind ein Fall für die (Bio-)Tonne!”

IFG Anfrage zur Besteuerung von Pflanzenmilch

Durch den Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in NRW wurde am 12. Juli 2023 per Mail folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesminsterium der Finanzen in Berlin übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Pflanzenmilch wird ohne sachlichen Grund höher besteuert als Kuhmilch, nämlich mit dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 % statt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies sollte bald ein Ende haben, weil sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geändert hat.

In einem Urteil vom 9.2.2006 V R 49/04) hat der BFH die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch noch als rechtmäßig angesehen, wenn auch mit einer sehr technischen Begründung: Die sog. zolltarifliche Einreihung, an die die Steuerermäßigung anknüpfe, habe Vorrang vor dem Gebot, dass gleichartige Waren gleich zu besteuern sind (Neutralitätsgrundsatz). Im Urteil vom 21.4.2022 (V R 2/22) hat der BFH seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert und dem Neutralitätsgrundsatz Vorrang eingeräumt. Nach dem Urteil vom 21.4.2022 müssen Holzhackschnitzel (eigentlich 19 %) wie Brennholz (7 %) besteuert werden. Wir meinen, daraus ergibt sich als Konsequenz:

Jetzt muss auch Pflanzenmilch ermäßigt besteuert werden!

Leider steht nach dem BMF-Schreiben vom 4.4.2023 zu befürchten, dass dazu der Rechtsweg beschritten werden muss. Das ist überflüssig: Der Begriff “Milch” im Umsatzsteuergesetz kann unproblematisch im normalsprachlichen Sinn ausgelegt werden und umfasst dann auch Pflanzenmilch. In der Presse, auf Wikipedia (s. die Lemmata Hafermilch, Sojamilch, Reismilch) und im Alltag wird unter “Milch” sowohl Milch tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs verstanden. Überdies sind sachliche Gründe für eine höhere Besteuerung der klima- und tierfreundlichen Pflanzenmilch nicht erkennbar und eine Ungleichbesteuerung deshalb auch verfassungsrechtlich zweifelhaft (siehe Rn. 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022).

Wir haben dazu folgende Fragen, zu denen wir um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten:
1. Wann war das BFH-Urteil vom 21.4.2022 Gegenstand von Besprechungen und welche Teilnehmer haben an diesen Besprechungen teilgenommen? Gibt es dazu Tagesordnungen und/oder Protokolle?
2. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, aus dem BFH-Urteil vom 21.4.2022 die Konsequenz zu ziehen, Pflanzenmilch ermäßigt zu besteuern? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
3. Gibt es und gab (auch unabhängig von diesem Urteil) im Bundesfinanzministerium Überlegungen zur Reichweite der Begriffe Milch und Milchmischgetränke und/oder zur umsatzsteuerlichen Gleichstellung von Pflanzen- und Tiermilch? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
4. Gibt es und gab es im Bundesfinanzministerium Überlegungen, dass die Ungleichbesteuerung von Pflanzen- und Tiermilch verfassungswidrig sein könnte (siehe Rn 34 des BFH-Urteils vom 21.4.2022)? Wann und von wem wurden diese Überlegungen angestellt? Welche Aktenzeichen tragen diese Vorgänge?
5. Es wird um Übersendung der Unterlagen zu den Fragen unter 1. bis 4., insbesondere der Entscheidungsvorlage und der Bearbeitungen (Zeichnungen, Änderungen) während des Postumlaufs zum BMF-Schreiben vom 4.4.2023 (III C 2 – S 7221/19/10002 :004) gebeten.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitten wir Sie darum, uns vorab den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mitzuteilen. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an sonstige Dritte.

Sollten Sie den Landesverband NRW der Tierschutzpartei nicht für anspruchsberechtigt nach dem IFG halten, wird gebeten, diesen Antrag als Antrag der Unterzeichner anzusehen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und mit tierfreundlichen Grüßen

Angelika Remiszewski          Sebastian Everding
Landesvorsitzende                Landesvorsitzender

Politischer Halbjahresbericht 2023 – Stadtrat Essen – Teil 2

Im Essener Stadtrat vertritt uns Manfred Gunkel (Landesschatzmeister NRW) als sachkundiger Bürger vor allem im Ausschuss für Umwelt, Klima- & Verbraucherschutz (AUKV). Über das erste Halbjahr hat er uns folgende Zusammenfassung zur Verfügung gestellt:

20. AUKV-Sitzung am 07.02.2023

TOP 1: Niederschrift Nr. 16
Herr Gunkel merkt an, er habe sich zu den Baummarkierungen eine detailliertere Erklärung gewünscht. Die Anlage 6 der Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 06.09.2022 empfinde er als nicht ausreichend. Er habe zwei Bilder mitgebracht von Baummarkierungen, zu denen er in der Anlage der Niederschrift keine Erklärung gefunden habe.

TOP 2: Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen
WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018) – Herr Gunkel erkundigt sich nach den Ursachen, welche zur Verschlechterung der Sozialindikatoren geführt haben. Er erfragt, welche Indikatoren genau betroffen seien und welche Misserfolge in der Vorlage angesprochen werden.

TOP 4: Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung mittels Stadtklimamodellierung (ADAM)
Herr Gunkel gibt an, dass das Ergebnis dieser Analyse nicht zufriedenstellend sei. Die Dachbegrünung alleine erziele keine klimarelevante Wirkung. Ziel müsse es daher sein, Bäume und Pflanzen zu pflegen und zu erhalten.

TOP 5.1: Bürgerpark Kuhlhoffstraße – zukünftiges Straukturkonzept
Herr Gunkel ergänzt, dass die Umsetzung der Idee der Errichtung einer Kindertagesstätte nach dem Brandereignis nicht möglich war, da die Versicherungsgelder zweckgebunden gewesen seien. Er sei der Meinung, das Thema Kindertagesstätte solle im Bewusstsein bleiben. Das Gelände könne genutzt werden, um eine inklusive Kindertagesstätte mit tierpädagogischer Schwerpunktsetzung zu errichten. Er weist auf den Bedarf an Kitaplätzen hin und bittet um Mitüberlegung der Einbindung eines innovativen, zukunftsweisenden Kitaprojektes.

TOP 6: Lärmminderungsplanung: hier: „Dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung an der Vogelheimer Straße, Krablerstraße und Huestraße“
Herr Gunkel führt aus, dass in der Vorlage indirekt die Gladbecker Straße erwähnt werde und erkundigt sich, wieso dort das Tempolimit von 30 km/h ausschließlich für LKWs gelte und nicht allgemein durchgesetzt werde, da durch ein entsprechendes Tempolimit eine Lärmreduzierung zu erreichen sei.

TOP 14.2: Modernisierung der Essener Schulhofsatzung – Handlungsgrundlage für gute Schulhöfe
Herr Gunkel weist auf das handlungsleitende Prinzip der Nachhaltigkeit des Antrags hin, welches nicht aufgrund der Aufstellung von Containern zu vernachlässigen sei. Er frage sich wann denn dann der richtige Zeitpunkt für eine Modernisierung sei. Gründe zum Aufschieben gebe es immer. Man müsse jetzt Festsetzungen vornehmen. Die Tierschutzpartei setze sich dafür ein, dass Kindern schön gestaltete Spielflächen zur Verfügung stehen. Die Schulgelände der Waldorfschulen gibt er hier als Beispiel an.

21. AUKV-Sitzung am 07.03.2023

TO 11: Mündliche Anfragen und Verschiedenes
Auf welcher Grundlage sind die Baumfällungen entlang des Kesselbaches in Höhe des Hülsmannshofes genehmigt worden (Margarethenwald)? Dieses Gebiet ist nach § 30 des Bundesnachturschutzgesetzes geschützt.

22. AUKV-Sitzung am 02.05.2023

TOP 3: SQSM-Stadtteilprojekt NORD (Altenessen-Süd/Nordviertel) hier: Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße – Bericht zum Projektverlauf und Planungsbeschluss
Herr Gunkel hält die Aufwertung des Eltingviertels für positiv, dennoch interessiere er sich für die ökologischen Folgen der Ausdünnung des verschattenden Baumbestandes. In der Anlage zur Vorlage heiße es, störende Vegetationselemente würden entfernt. Er bittet diesbezüglich um Benennung der zuständigen Entscheidungsträger. In der Anlage zur Vorlage zum Eltingplatz sei weiter beschrieben, dass nicht erhaltenswerte Bäume entnommen werden. Herr Gunkel bittet um Aufklärung, welche Bäume betroffen sind und aus welchen Gründen diese nicht erhaltenswert seien. Er ist der Meinung, hier werde ein allgemeines Urteil über bestimmte Vegetationen gefällt. Die Diversität an diesem Platz sei vorhanden und müsse unbedingt erhalten bleiben. Weiter könne er in der Grafik das Strauchwerk nicht erkennen, daher bittet er um Erklärung, an welcher Stelle sich Sträucher befinden.

TOP 4: Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße – hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/Isenbergstraße
Herr Gunkel begrüßt den Bau des Spielplatzes. Dadurch ergebe sich eine sichtbare Aufwertung. Er schließt sich in diesem Punkt seiner Vorrednerin an. Weiter berichtet er, dass es die Bürgerinitiative gebe, welche kritisiere, dass dort eine Grünfläche für den Bau eines Interimsschulgebäudes verloren ginge. Er erkundigt sich, wie diese Fläche genutzt werden wird sobald der Interimsbau nicht mehr benötigt werde.

TOP 6: Teilnahme am Bundesprogramm “Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel” – Projekt “Platz fürs Klima – Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet”
Herr Gunkel kritisiert, dass das Vorgehen der Stadt Essen nicht einheitlich sei. Er gibt zu bedenken, dass der Klimaschutz und das Schwammstadtprinzip hier im Vordergrund stünden, während an andere Stelle ein Wald gerodet werde. Dies sei nicht mit einer klimaresilienten Umgestaltung von Plätzen vereinbar, sondern eher gegensätzlich. Wenn für die Errichtung von Radwegen Ackerflächen aufgegeben werden, wie an der Humboldtstraße, dann sei dies nicht mit dem Schwammstadtprinzip vereinbar. Dann wird aus dem Schwammstadtprinzip eher ein Schwämmchenstadtprinzip.

TOP 9: Tool “Wasser-Risiko-Check” der Stadtentwässerungsbetriebe – (StEB) Köln Beteiligung der Stadt Essen am digitalen Beratungsangebot
Herr Gunkel erkundigt sich, ob das Angebot in Gänze übernommen werden müsse oder ob es die Möglichkeit gebe, dass Teile dieses Angebotes von der Verwaltung selbst erledigt werden.

TOP 10: Bau und Baubeginn der Maßnahme “Erneuerung des Radweges im Hallopark”
Herr Gunkel bittet um Information, wie sich im Sinne des Schwammstadtgedankens die Errichtung eines wassergebundenen, betonierten und versiegelten Weges, welcher vorher wasserungebunden war, vereinbaren lasse. Er weist darauf hin, dass durch eine Versiegelung die Wirkung eines Schwammes aufgehoben werde.

TOP 11: Sachstandsbericht: Geh- und Radwegeverbindung Holthuser Tal
Herr Gunkel erkundigt sich nach dem dort vorhandenen Baumbestand und möchte wissen, welche Auswirkungen der Bau der Radwegeverbindung auf diesen habe. In der Anlage zur Vorlage sei ersichtlich, dass auf dem zukünftigen Radweg Bäume stehen, welche womöglich gefällt werden müssen. Er habe die These, jeder Baum sei notwendig für die Einhaltung des 1,5 Grad Ziels, aber nicht jeder Radweg.

TOP 14: Mündliche Anfragen und Verschiedenes
Herr Gunkel bittet um die Herausgabe der Kontaktdaten des Landschaftswartes der unteren Naturschutzbehörde. Er habe versucht den Ansprechpartner zu recherchieren. Er habe unter anderem eine Anfrage zu der Humboldtstraße, an welcher aufgrund des Radweges Ackerland aufgegeben werde. Hierzu wünsche er sich die Einschätzung des Landschaftswarts. Er bittet darum, einen Ansprechpartner zu benennen und das Aufgabengebiet des Landschaftswartes darzulegen.

Anmerkungen zur 22. AUKV-Sitzung am 02.05. 2023:

Zu TOP 3: Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr
Hört sich gut an. Nur ist die Verwaltung schon so weit? Anhang S. 8: “Die Umsetzung der Charta kann nur gelingen, wenn möglichst viele Akteur:innen … dabei helfen.” Anhang, S.37: Die Leitlinien und Oberziele bedingen ein verändertes Verwaltungshandeln. Dies wird nicht thematisiert. Bsp.: Wasserungebundene, asphaltierte Radwege, Ackerfläche für Radweg aufgeben, Fällungen von geschützten Bäumen (Stechpalmen u Eiben), versteinerte Gärten. Wie soll mit all den Sicherheitsaspekten und der Bürokratie umgegangen werden? Welche neg. Folgen wird die Stärkung des Tourismus haben?

Zu TOP 6: Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahnbrücke
A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele – Es sollen 38 Bäume gefällt werden. Er Weg soll auf bis 6,50 m verbreitert werden, wasserungebundener Belag. stellenweise Beleuchtung (bei den hellen Leuchten der E-Bikes, Pedelecs und Fahrrädern). Diesen Planungsentwurf habe ich abgelehnt. Zudem besteht die Gefahr durch nun zum schnellen Fahren des neugestalteten Radweges.

Zu TOP 8: Projekt European Climate Adaptation Award (eca) – Ergebnisse Aktualisierung der Ist-Analyse (2022)
Leider ist der Kesselbach (zwischen der Margarethenhöhe und Fulerum) nach der Entfernung der Zäune wieder zugänglich. Das Ufergelände ist in vielen Teilen zertrampelt. Die freilaufenden Hunde gefährden u.a. die Bodenbrüter.

Zu TOP 14: Mündliche Anfragen und Verschiedenes
Wer hat die Fällung der geschützten Eiben im Margarethenwald genehmigt?

23. AUKV-Sitzung am 06.06.2023

TOP 2.1: Einsatz von Photovoltaik bei geplanten und zu erneuernden Bus- und Trambahnhöfen
Herr Gunkel erfragt, ob es bereits bei bestehenden Photovoltaikanlagen auf Bushaltestellen zu Vandalismusvorfällen gekommen sei und in welcher Form die Anlagen vor solchen Vorfällen geschützt werden.

TOP 11: Mündliche Anfragen und Verschiedenes
Herr Gunkel fragt nach, auf welcher Grundlage die Baumfällungen am Kesselbach durchgeführt wurden, da dieses Gebiet nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sei. Ebenso seien unter Artenschutz stehende Stechpalmen gefällt worden. Außerdem erfragt er, ob auch Privatpersonen Bäume im Stadtgebiet pflanzen dürfen.

Anmerkungen zur 23. AUKV-Sitzung am 06.06. 2023:

Zu TOP 8: Waldwirtschaftsplan 2024 der Abteilung Waldungen und Baumpflege

Mein Statement: Es handelt sich in Essen um einen Erholungswald und eben nicht um einen Wirtschaftswald. Weshalb wird dieser nicht so wie in Darmstadt auch so behandelt?

Bürgerbeteiligung – Wer bestimmt, wer daran teilnimmt ist?

– Wie wird mit Einwänden umgegangen (Infoveranstaltung Margarethenhöhe zu Straßenbäumen und der Umgang mit Kritikern. Sie wurden geradezu abgebügelt).
– Wer spricht die Fällempfehlungen aus?
– Weshalb werden die Baumgutachter nicht gewechselt, wie z. B. die Wirtschaftsprüfer bei den Stadttöchtern)?

S. 3 An wen werden die Hölzer verkauft? und S.5 Die Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Co2-Reduktion sind nicht mit grün (also positiv) zu bewerten, sondern mit rot.

 

Weitere NRW-Berichte 1. Halbjahr 2023

1. AKUSW- und ABöOAB-Ausschüsse Dortmund
2. Schulauschuss Dortmund