Wir sammeln Unterschriften für eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Unterschriftensammeln

Update: Wir haben die Wahlprüfungsbeschwerde inklusive 284 Unterschriften rechtzeitig abgegeben. Vielen Dank für eure Unterstützung! Nun warten wir auf das Ergebnis der Wahlprüfungsbeschwerde (Aktenzeichen: VfGBbg 21/25). Dennoch dürft ihr euch trotzdem gerne weiterhin in unsere Unterstützungsdatenbank eintragen, um auch bei zukünftigen Aktionen unterstützen zu können.

Bitte unterstützt unsere Beschwerde beim Brandenburger Landesverfassungsgericht gegen die Benachteiligung der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl!

👉🏻 Ladet bitte das notwendige Formular herunter, druckt es aus, füllt es aus und unterschreibt. Bis zu 4 im Land Brandenburg wahlberechtigte Personen können auf einem Formular unterschreiben.

👉🏻 Schickt es uns danach bitte per Post an folgende Adresse. Formulare werden am Ende leider nur im Original akzeptiert.

Tierschutzpartei
Schreiersgrüner Straße 5
08233 Treuen

Oder ihr könnt euch das Formular auch per Post anfordern, indem ihr euch in unsere Unterstützungsdatenbank eintragt. Dann erhaltet ihr auch einen Rücksendeumschlag, den ihr nicht mehr frankieren müsst.

Diese Aktion ist vollkommen kostenlos für euch und ihr geht dadurch keinerlei Verpflichtungen ein. Ihr macht lediglich deutlich, dass ihr unsere Beschwerde unterstützt.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Doch worum geht es eigentlich?

Die Tierschutzpartei erreichte bei der Landtagswahl im Jahr 2019 über 30 000 Zweitstimmen. Das entsprach einem Anteil von 2,6 %.

Und dennoch mussten wir vor der darauffolgenden Landtagswahl im Jahr 2024 erneut unsere „Ernsthaftigkeit“ beweisen, indem wir monatelang zum Beispiel Menschen auf der Straße ansprechen mussten und darum betteln mussten, mit ihrer Unterschrift ihre Unterstützung für unseren Wahlantritt zu dokumentieren. Während von den großen Parteien schon längst überall Wahlplakate hingen, mussten wir weiterhin mit Klemmbrettern draußen herumlaufen und Unterschriften sammeln. Denn hätten wir am Ende keine 2000 Unterschriften für unseren Wahlantritt gesammelt, hätte es zur Landtagswahl keine Tierschutzpartei gegeben.

Aber wie kann es sein, dass wir trotz unserer über 30 000 Stimmen bei der letzten Wahl jetzt schon wieder mit Hilfe von (nur) 2000 Unterschriften „beweisen“ mussten, dass wir eine ernsthafte Wahloption darstellen? Wie kann es sein, dass die Ernsthaftigkeit unserer erneuten Wahlkampfbemühungen nach so einem Wahlergebnis überhaupt in Frage gestellt wird?

Das versteht niemand.

Daher hat einer unserer Kandidaten von 2024 sich mit einem Einspruch an den Landtag gewandt, damit er feststellt, dass diese Regelung aus dem Landeswahlgesetz eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber den großen Parteien darstellt.

Doch der Landtag sieht sich dafür nicht zuständig:

[accordion openall=true clicktoclose=true]
[accordion-item title=”Beschluss des Landtages (aufklappbar)” state=closed]
Beschluss
in der Wahleinspruchssache des Herrn K. aus L.
Az.: WPA8/LTW24/8

gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 8. Sitzung am 27. Februar 2025 beschlossen:

Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

I. Sachverhalt

Mit am 12. Dezember 2024 bei der Präsidentin des Landtages eingegangenem Schreiben hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben.

Der Einspruchsführer wendet sich gegen das in § 24 Absatz 4 Satz 3 des Landeswahlgesetzes Brandenburg (BbgLWahlG) festgelegte Unterschriftenerfordernis für Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die nicht mit mindestens einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind.

Er trägt vor und beantragt festzustellen, dass die bei der Landtagswahl zur Anwendung gekommene Regelung des § 24 Absatz 4 Satz 3 BbgLWahlG unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und nach Artikel 22 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg gewesen sei, soweit auch die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) für die Zulassung ihrer Landesliste Unterstützungsunterschriften vorlegen musste, obwohl sie bei der vorangegangenen Landtagswahl 2,6 % der Zweitstimmen erhalten habe.

Dass Parteien Unterstützungsunterschriften zur Zulassung ihrer Wahlvorschläge sammeln müssten, obwohl sie bei der letzten Landtagswahl bereits mindestens 1 % der Zweitstimmen erhalten hätten, stelle eine Benachteiligung gegenüber den hiervon befreiten, im Landtag vertretenen Parteien dar, welche unnötig sei. Die Benachteiligung bestehe darin, dass die nicht befreiten Parteien für die Zulassung ihrer Wahlvorschläge einen erheblichen Aufwand betreiben müssten, von dem andere Parteien befreit seien, wodurch ihnen ein Wettbewerbsvorteil entstehe.

Durch die Regelung überschreite der Gesetzgeber seinen Gesetzgebungsspielraum. Das Unterschriftenquorum in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung verfehle seine beabsichtigte Wirkung. Bisher vorgebrachte Bedenken gegen eine zusätzliche Befreiung vom Unterschriftenquorum ausschließlich von Parteien mit einem vorangegangenen Wahlergebnis von über 1% griffen nicht durch.

Hinsichtlich der Einzelheiten des gesamten Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.

Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 6. Januar 2025 der Eingang seines Einspruchs bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt.

II. Entscheidungsgründe

Der Einspruch ist zurückzuweisen.

Der Landtag hat im Rahmen des Verfahrens lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl unter Anwendung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzuprüfen.

Für die Wahlen zum Landtag Brandenburg sieht das Landeswahlgesetz in § 24 Absatz 4 Satz 3 BbgLWahlG ein Unterschriftenerfordernis vor, nach dem „Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am Tage der Bekanntmachung des Wahltages nicht aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages mit mindestens einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind, […] außerdem der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift von wahlberechtigten Personen [bedürfen]; es sind erforderlich 1. für den Kreiswahlvorschlag mindestens 100 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem Wahlkreis, 2. für die Landesliste mindestens eins vom 1 000 der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl, höchstens jedoch 2 000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen.“

Das Unterschriftenerfordernis für die Tierschutzpartei für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg steht im Einklang mit dem Landeswahlgesetz, da die Partei am Tag der Bekanntmachung des Wahltages nicht mit einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten war.

Die Verfassungsmäßigkeit der Wahlvorschriften im BbgLWahlG hingegen wird nicht durch das Parlament selbst überprüft. Der Wahlprüfungsausschuss und der Landtag des Landes Brandenburg als Gesetzgeber überprüfen daher die Gültigkeit von Wahlrechtsvorschriften im Wahlprüfungsverfahren nicht auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung; diese Kontrolle ist dem Landesverfassungsgericht vorbehalten. Dem Landtag fehlt die Verwerfungskompetenz.

III. Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9 – 12 in 14469 Potsdam erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen.

Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg).
[/accordion-item]
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Daher muss nun eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt werden! Gemäß § 59 VerfGGBbg wird diese Beschwerde jedoch nur geprüft, wenn 100 Wahlberechtigte dies ausdrücklich befürworten.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare werden von uns gebündelt an das Landesverfassungsgericht übergeben. Link zu unserer Datenschutzerklärung

Tierschutzpartei verklagt den Kreistag Dahme-Spreewald wegen der letzten Kreistagswahl

Pressemitteilung, 14. Oktober 2024

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Kurzbezeichnung: Tierschutzpartei) sah sich bei der Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024 benachteiligt, weil die Gemeinde Eichwalde ihr erst sechs Tage vor der Wahl erlaubt hatte, Wahlplakate aufzustellen. Nachdem der Kreistag den Wahleinspruch der Tierschutzpartei zurückwies, verklagt die Tierschutzpartei nun den Kreistag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: VG 1 K 1265/24).

Nach der Begründung des Kreistages habe die Tierschutzpartei in ihrem Wahleinspruch nicht nachgewiesen, dass eine frühere Aufstellung der Wahlplakate mit Sicherheit dazu geführt hätte, dass sie die 110 Stimmen mehr erhalten hätte, die ihr am Ende für einen Sitz gefehlt hatten. Unter Berufung darauf, dass jeder Wähler drei Stimmen hatte, erklärte Tierschutzpartei-Geschäftsführer Evgeni Kivman hierzu: „Das würde bedeuten, dass wir mindestens 37 konkrete Wahlberechtigte hätten finden müssen, die gerichtlich ausgesagt hätten, dass sie uns auf jeden Fall gewählt hätten, wenn sie unsere Plakate früher gesehen hätten. So etwas von uns zu verlangen, ist vollkommen realitätsfremd.“

Der Kreistag hatte den Einspruch der Tierschutzpartei in seiner Sitzung vom 24. Juli 2024 einstimmig mit nur zwei Enthaltungen zurückgewiesen. Landrat Sven Herzberger (parteilos) hatte in der Sitzung kurz zuvor erklärt, dass die Tierschutzpartei sämtliche Antragsunterlagen für die Aufstellung der Wahlplakate erst elf Tage vor der Wahl eingereicht habe.

Laut Tierschutzpartei habe sich der Landrat hier jedoch schon auf ihre zweite Antragstellung bezogen, nachdem ihre erste Antragstellung aus dem April 2024 von der Gemeinde Eichwalde überhaupt nicht bearbeitet worden sei. Tierschutzpartei-Geschäftsführer Kivman erklärt hierzu: „Zwischenzeitlich hatten wir nach unserer ersten Antragstellung 34 Tage lang weder auf E-Mails noch auf Anrufversuche eine Antwort von der Gemeinde Eichwalde erhalten. Alle diese E-Mails und Anrufversuche hatten wir gegenüber dem Kreistag detailliert aufgelistet. Bei allem Verständnis für die Arbeitsbelastung in der Kommunalpolitik: Wurde diese Auflistung überhaupt gelesen?“

Nun wird das Verwaltungsgericht Cottbus prüfen müssen, ob der von der Tierschutzpartei erhobene Vorwurf der Benachteiligung begründet ist. Falls ja, so wird das Verwaltungsgericht die Frage beantworten müssen, ob die Befürchtung der Tierschutzpartei realistisch ist, dass erst diese Benachteiligung dazu geführt habe, dass die Tierschutzpartei ihren Sitz im Kreistag knapp verpasste. Die Tierschutzpartei ist zuversichtlich. „Das Verwaltungsgericht wird das alles deutlich sorgfältiger prüfen als der Kreistag“, sagte Kivman abschließend.

Die Tierschutzpartei trat im Jahr 2024 erstmalig zu den Kreistagswahlen in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Prignitz, Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree an, im Landkreis Oberhavel das zweite Mal. In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree konnte sie jeweils einen Sitz gewinnen, im Landkreis Oberhavel sogar zwei Sitze. Bei der diesjährigen Landtagswahl erreichte die Tierschutzpartei landesweit 2,0 %.

Für Rückfragen: Herr Evgeni Kivman
evgeni-kivman@tierschutzpartei.de, 0157 87070684

Tierschutzpartei wird wieder an der Landtagswahl Brandenburg teilnehmen – über 2400 Unterschriften eingereicht

Pressemitteilung, 6. August 2024

Die Tierschutzpartei (Langbezeichnung: Partei Mensch Umwelt Tierschutz) hat bis Montag, den 5. August, über 2400 Unterstützungsunterschriften beim Landeswahlleiter in Potsdam eingereicht. Alle Parteien, die noch nicht im Landtag oder Bundestag vertreten sind, mussten 2000 Unterschriften für die Wahlzulassung vorlegen.

Außerdem hat die Tierschutzpartei in vier Wahlkreisen genügend Unterschriften für ihre Direktkandidierenden eingereicht und wird dort somit auch mit der Erststimme wählbar sein:

Wahlkreis Kandidat:in
Nr. Gebiet Name Alter Beruf
10 Amt Gransee und Gemeinden, Boitzenburger Land, Fürstenberg/Havel, Lychen, Templin, Zehdenick David Röwer 38 Verwaltungsmitarbeiter
21 Potsdam Mitte Louis Ripp 21 Student
39 Amt Altdöbern, Drebkau, Großräschen, Senftenberg Fatima Zibi 29 Ergotherapeutin
40 Amt Burg, Calau, Kolkwitz, Lübbenau, Vetschau Evgueni Kivman 29 Mathematiker

Die Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Christiane Müller-Schmolt sagt: „Die vielen Unterschriften, die wir gesammelt haben, zeigen deutlich, dass die Menschen in Brandenburg unsere Ansicht teilen, dass die etablierten Parteien dem Schutz und den Bedürfnissen von Tieren nicht die nötige Aufmerksamkeit schenken. Wir erwarten von der nächsten Landesregierung ein entschiedenes Handeln für den Klimaschutz und für soziale Gerechtigkeit und vor allem ein klares Konzept zum Ausstieg aus der Massentierhaltung.“

Trotz des Erfolgs beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften kritisiert der stellvertretende Generalsekretär Evgueni Kivman die Wahlzulassungsanforderungen scharf: „Warum mussten wir, um wieder an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen, erneut 2000 Unterschriften vorweisen, obwohl wegen unserer über 30 000 Stimmen bei der letzten Wahl völlig klar ist, dass ausreichend viele Menschen hinter unserem Programm stehen? Bei Landtagswahlen in Bayern beispielsweise müssen Parteien, die 1,25 % erreicht haben, bei der nächsten Wahl keine Unterschriften mehr sammeln. Hinzu kommt die exorbitante Papierverschwendung: Selbst im Jahr 2024 darf man immer noch nicht digital für Wahlzulassungen unterschreiben. Zum Beispiel Bundestagspetitionen sind schon seit über zehn Jahren online möglich.“

Die Tierschutzpartei kritisiert jedoch nicht nur die mit dem Sammeln der Unterschriften verbundene Arbeitsbelastung, sondern sieht darin auch eine erhebliche Benachteiligung im Wahlkampf. „Während bereits seit zwei Wochen überall Wahlplakate der großen Parteien hängen, mussten wir bis gestern noch die ganze Zeit durch Brandenburg fahren und Unterschriften sammeln; die besten Plätze für Wahlplakate sind nun größtenteils schon weg“, sagt Landesvorsitzender Markus Kirschning.

Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2019 hatte die Tierschutzpartei 32 959 Zweitstimmen bzw. 2,6 % erhalten.

Für Rückfragen: Herr Evgueni Kivman
evgueni-kivman@tierschutzpartei.de, 0157 87070684

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 3. März 2024 (Landkreis Oberhavel)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 3. März 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Oberhavel aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir Direktkandidierende für die Wahl des Brandenburger Landtages in den Wahlkreisen Nr. 7, 8 und 9 aufstellen.

Wann? 3. März 2024, 12:00 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Geisha-Restaurant, Bernauer Str. 6, 16515 Oranienburg

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Solltet ihr uns entgegen aller Erwartungen vor Ort nicht finden, ruft uns bitte einfach unter 0151 41660442 an.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei wahlberechtigte Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Oberhavel anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei der Aufstellungsversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Oberhavel nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 (Landkreis Oberspreewald-Lausitz)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir eine:n Direktkandidierende:n für die Wahl des Brandenburger Landtages im Wahlkreis Nr. 38 aufstellen.

Wann? 26. Februar 2024, 18:30 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Deniz Grill, Bahnhofstraße 21, 03222 Lübbenau/Spreewald

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Solltet ihr uns entgegen aller Erwartungen vor Ort nicht finden, ruft uns bitte einfach unter 0157 87070684 an.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei wahlberechtigte Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei der Aufstellungsversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 (Landkreis Oder-Spree)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Oder-Spree aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir Direktkandidierende für die Wahl des Brandenburger Landtages in den Wahlkreisen Nr. 29 und 30 aufstellen.

Wann? 26. Februar 2024, 14:00 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Fürstenwalde/Spree (genaue Adresse bitte unter brandenburg@tierschutzpartei.de anfragen)

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Oder-Spree anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei der Aufstellungsversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Oder-Spree nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 22. Februar 2024 (Landkreis Dahme-Spreewald)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 22. Februar 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte,
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Dahme-Spreewald aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir Direktkandidierende für die Wahl des Brandenburger Landtages in den Wahlkreisen Nr. 26 und 28 aufstellen.

Wann? 22. Februar 2024, 19:00 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Zeuthen (genaue Adresse bitte unter brandenburg@tierschutzpartei.de anfragen)

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei wahlberechtigte Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Dahme-Spreewald anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei den Aufstellungsversammlungen mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Dahme-Spreewald nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Einladung zur Aufstellungsversammlung am 27. Juli 2023 (Landkreis Dahme-Spreewald)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

wir laden euch hiermit herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein, auf der wir jemanden aufstellen wollen, der:die für die Tierschutzpartei bei der kommenden Landratswahl im Landkreis Dahme-Spreewald kandidiert. Damit die Mitgliederversammlung gültig ist, müssen mindestens drei Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis anwesend sein.

Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Ort: Bei Pizza-Europa-Express am S-Bahnhof Eichwalde (Bahnhofstraße, 15732 Eichwalde)

Datum und Uhrzeit: 27. Juli 2023, 18:00 Uhr

Wer bei der Mitgliederversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre Wahlberechtigung im Landkreis Dahme-Spreewald nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Berliner Wahlprogramm 2021 – Deine Ideen sind gefragt!

Für die Wahlen zum Ber­li­ner Ab­ge­ord­ne­ten­haus und zu den Be­zirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen, welche im Herbst 2021 stattfinden, führen wir – die Tier­schutz­par­tei Berlin – derzeit eine Umfrage durch, um von unseren Mit­glie­dern sowie po­ten­zi­el­len Wäh­ler*in­nen An­re­gun­gen zu bekommen, welche For­de­run­gen wir in unser Wahl­prog­ramm aufnehmen sollen.

Es ist uns wichtig, bei der Auf­stel­lung unseres Wahl­prog­ramms die In­te­res­sen unserer Mitglieder und po­ten­zi­el­len Wäh­ler*in­nen zu be­rück­sich­ti­gen und ihre Anliegen ernst zu nehmen.

Deshalb bist auch Du gefragt, uns nach­fol­gend Deine Ideen und An­re­gun­gen zum Wahl­prog­ramm mit­zu­tei­len! Wir werden Deine An­re­gun­gen prüfen, intern dis­ku­tie­ren und – sofern sie mit unseren Werten im Einklang und aus unserer Sicht sinnvoll sind – mit guter Wahr­schein­lich­keit in unser Wahl­prog­ramm mit aufnehmen.

Wir danken Dir für deinen Beitrag!

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