Japan vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag

Australien und Neuseeland klagen für die Wale

Obwohl seit 1986 der kommerzielle Walfang weltweit verboten ist (Ausnahmen gibt es nur für indigene Völker), stellt Japan für angeblich wissenschaftliche Zwecke den grauen Ozeanriesen bis heute nach und verkaufen das Walfleisch, das in dem asiatischen Land als Delikatesse gilt, auf ihren heimischen Märkten.

Australien und Neuseeland wollen in Den Haag ein für allemal feststellen, dass der japanische Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken dient und gegen internationales Recht verstößt.

Für den Prozess wird eine fünfzigprozentige Aussicht auf Erfolg prognostiziert. Das Urteil des Gerichtshofs könnte noch in diesem Jahr und somit vor Beginn der neuen Jagdsaison im Januar 2014 fallen.

Wie auch immer der Prozess enden wird, Captain Paul Watson und seine Crew (Sea Shepherd International) halten sich zum Beginn der Walfangsaison bereit, um mit ihren Schiffen in der Antarktis die japanische Walfangflotte daran zu hindern, Wale zu jagen. „Wir planen unsere umfangreichste Aktion-Operation gnadenlos“, so Sea Shepherd – Sprecher Adam Burling.

Sollte durch den Internationalen Gerichtshof ein Walfangverbot für Japan ausgesprochen werden, gebe es trotzdem noch zwei Nationen die Walfang betreiben: Norwegen und Island. Beide Länder hatten 1986 offiziell Einspruch gegen das Walfang-Moratorium eingelegt und fühlen sich von daher nicht daran gebunden.

„Ich hoffe auf ein positives Urteil der Richter in Den Haag“, so der Bundesvorsitzende Stefan Bernhard Eck, „aber sollte es gegen die Wale ausfallen, so wünsche ich meinem Freund Paul Watson eine gute Jagd… and no mercy.“

Wichtige Teilerfolge erreicht!

OMT22.06.2013Rund 200 Demonstranten/innen waren – dank der professionellen Organisation der Parteivorsitzenden Barbara Nauheimer – dem Aufruf der Partei Mensch Umwelt Tierschutz zur Demonstration „Tiermord für die Kunst, nicht mit uns!“ gegen das „Orgien Mysterien Theater“ von Hermann Nitsch gefolgt und protestierten mit Trillerpfeifen, Bannern und Parteifahnen am Samstag, den 22.06.2013, vor dem Haupteingang des Central-Theaters in Leipzig, um einen Verstoß gegen § 17.1 des Deutschen Tiersc

hutzgesetzes „in letzter Sekunde“ doch noch zu verhindern.

Video zur Demo ansehen: (hier)

Rund 20 Demonstranten/innen, die meisten davon Parteimitglieder (darunter die Bundesvorsitzende Barbara Nauheimer, der Bundesvorsitzende Stefan B. Eck, die Hamburgische Landesvorsitzende Bettina Jung), besuchten die Vorführung, um auch innerhalb der Räumlichkeiten des Theaters ihren Protest zum Ausdruck zu bringen. Barbara Nauheimer und Bettina Jung entrollten während der Blutorgie in unmittelbarer Nähe von Nitsch ein Protestbanner mit der Aufschrift „Tiermord für die Kunst, nicht mit uns!“. Beide wurden daraufhin durch die Ordnungskräfte aus dem Theater „entfernt“.

Erst am Donnerstag ließ unter dem Druck tausender Protestschreiben der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, dem Intendanten Sebastian Hartmann einen Brief zustellen, mit dem deutlichen Hinweis, dass kein Tier zum Zwecke der Kunst getötet werden dürfe und die Regelungen des Tierschutzes eingehalten werden müssen. Unsere Partei hatte gegenüber dem Veterinäramt, der Ordnungsbehörde und der Intendanz des Central-Theaters klargestellt, dass im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Paragraf 17.1 des Deutschen Tierschutzgesetzes eine Strafanzeige erlassen wird.

Hermann Nitsch musste sich seine blutigen „Requisiten“ aus einem örtlichen Schlachthof besorgen; es wurden also speziell für die Aufführung keine Tiere getötet. Außerdem wurde ihm vom Ordnungsamt untersagt, seine geplante Prozession mit Tierleichen in der Straße vor dem Theatereingang als Teil des Spektakels durchzuführen. Auch das geplante „Grillfest“ mit den Leichenteilen seiner obszönen Show wurde verboten.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz konnte zwar die Aufführung und „Entwürdigung“ der Tiere nicht verhindern, aber sie erreichte wichtige Teilerfolge: § 17.1 (DTschG)wurde beachtet und der Artikel 20a im Grundgesetz wurde durch die „Kunstaktion“ von Nitsch nicht untergraben, so dass mit dieser Aufführung kein Präzedenzfall für ähnliche lebensverachtende Vorführungen geschaffen wurde.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz dankt ihren aktiven Mitgliedern, die aus Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen nach Leipzig angereist waren. Unser Dank gilt auch den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der Demonstration beteiligten und allen Tier- und Tierrechtsorganisationen die im Vorfeld unsere Demonstrationsaufrufe verbreitet haben und teilweise selbst vor Ort waren.

Die Stimme für die Galgos zieht ins Europaparlament – Demonstrationen in Straßbourg, Barcelona und Madrid

StrassburgAm vergangenen Samstag, den 8. Juni 2013, fanden sich ca. 500 Tierschützer und Tierrechtler, viele in Begleitung ihrer Hunde, überwiegend Galgos und Podencos, in Straßbourg ein, um die sog. “Schriftliche Erklärung für das Beenden der Folter und der Misshandlung von europäischen Windhunden” zu unterstützen. Organisator dieser Demonstration war die französische Tierschutzorganisation CREL.

Vollständiger Artikel hier.

Tasso warnt

Hunde gehören im Sommer nicht ins Auto!

Seit einigen Tagen zeigt die tägliche Wetterkarte über fast ganz Deutschland tiefrote Gebiete und Temperaturen um die 30 Grad Celsius. Nicht für jeden sind diese hochsommerlichen Temperaturen ein reines Vergnügen.

Bitte lassen Sie Ihren Hund – und natürlich auch Ihr Kind – tagsüber nicht im Auto zurück! Weder ein leicht geöffnetes Fenster noch Schatten bieten die nötige Sicherheit für einen im Auto eingesperrten, wehrlosen Vierbeiner. Für alle, die den Selbsttest nicht eigens wagen wollen, sei unser Video zu diesem Thema empfohlen. Bitte informieren Sie andere Hundehalter über die sommerlichen Gefahren, und bestellen Sie Karten und Poster zum Thema. (Mehr zur Aktion „Hund im Backofen“, das Video und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier bei Tasso)

Partei Mensch Umwelt Tierschutz zieht Klage gegen 3%-Klausel für Europawahlen in Betracht

Die im Bundestag vertretenden Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/Bündnis90/Grüne haben am 12.06.2013 beschlossen, eine 3 %-Sperrklausel für Europawahlen einzuführen. Dieser Änderung des Europawahlgesetzes steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 entgegen, die eine Sperrklausel für verfassungswidrig erklärte, da die Sperrklausel ein „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit“ darstelle und „ die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben muss“.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz zieht aufgrund der Entscheidung des Bundestages ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht.

„In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit“, so Martin Buschmann (Mitglied des Bundesvorstandes der Partei Mensch Umwelt Tierschutz),“ ist es unverantwortlich, dass wieder 2 bis 3 Millionen Wählerstimmen nicht gewertet werden. Deutschland braucht eine lebendige Demokratie anstatt eine Parteiendiktatur über die Wahlgesetze.“

Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Martin Buschmann
Beisitzer im Bundesvorstand
Postfach 1144
21629 Neu Wulmsdorf

 

Aktionstag der Regionalgruppe Düren: Ein guter Start

Bei gutem Wetter und einem idealen Standort in der Fußgängerzone stellte sich am Samstag, den 15. Juni 2013, die neu gegründete Regionalgruppe Düren der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Landesverband NRW) den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Düren vor. Dabei wurden viele Informationsgespräche geführt und Unterstützungsunterschriften gesammelt. „Es wurde deutlich“, so Vera Boltersdorf, Leiterin der Regionalgruppe, „dass das Thema Tierschutz viele Menschen interessiert. Auffällig war auch, dass eine große Anzahl von Dürenern nach einer alternativen Möglichkeit zu den etablierten Parteien suchen, da sie diese als unglaubwürdig einschätzen.“

Fazit: Es war ein erfolgreicher Tag mit viel Zuspruch für die RG Düren. Und neue Ideen und Aktionen für die kommenden Monate sind auch schon geplant.

Demokratie-Krise in der Türkei

Bürgerrechte mit Füßen getreten

Auch in den Nächten von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag ist die Polizei wieder gewaltsam gegen regierungskritische Demonstranten/innen in der Türkei brutal vorgegangen. In Ankara setzten die Sicherheitskräfte Wasserwerfer und Tränengas ein, in Istanbul wurden Demonstranten von der Polizei gewaltsam daran gehindert, zum Taksim-Platz zu ziehen. Laut Internet-Berichten wurden auch erstmalig Demonstranten/innen von mit Knüppeln und Messern bewaffneten Erdogan-Anhänger attackiert, ohne dass die Polizei eingeschritten wäre.

Seit Samstag wurden nach Verlautbarungen der Istanbuler Anwaltskammer 350 Demonstranten in Gewahrsam genommen. Aktivisten berichteten, die Polizei habe sogar ein Krankenhaus in der Nähe des Taksim-Platzes mit einem Wasserwerfer angegriffen, nachdem sich die Menschen dorthin geflüchtet hatten.

Der türkische Regierungschef Erdogan verunglimpfte am Samstag die Demonstranten als „Terroristen“ und „Gesindel“ auf einer eigens angesetzten AKP-Demonstration. Die gewaltsame Räumung des Gezi-Parks am Samstagabend verteidigte er damit, dass der Platz nicht einer einzelnen Gruppe, sondern allen Bewohnern Istanbuls gehöre.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ist schockiert über das undemokratische Vorgehen der türkischen Regierung und verurteilt dieses aufs Schärfste!

“In Istanbul und Ankara werden Demokratie und Bürgerrechte“, so Parteivorsitzender Stefan Eck, „im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten! Unsere Solidarität gehört den Demonstranten im Gezi-Park und auf dem Taksim-Platz!“

Bundestag beschließt 3 Prozent-Sperrklausel für Europawahl

Lebendige Demokratie unerwünscht!

Bei der Europawahl 2014 gilt in Deutschland statt der bisherigen Fünf-Prozent-Hürde eine neue Sperrklausel von drei Prozent. Der Bundestag verabschiedete diese Woche eine entsprechende Reform des EU-Wahlrechts. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig erklärt, weil durch eine Sperrklausel die Chancengleichheit der Parteien verletzt wird.

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken der Karlsruher Richter haben sich nun die Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag auf die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel geeinigt, was nichts anderes darstellt, als ein abgekartetes Spiel für den Machterhalt!

Die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kündigten an, dass sie in Karlsruhe gegen die 3 Prozent-Klausel klagen werden. Auch im Bundestag regte sich Unmut – bei der Linken, die das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen ablehnte. Selbst der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele verurteilte im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion das neue Gesetz. „Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch“, so Ströbele. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente.

Der Bundesvorstand wird in Kürze darüber entscheiden, ob sich die Partei Mensch Umwelt Tierschutz der Klage der Freien Wähler und der Ökologischen-Demokratischen-Partei (ÖDP) anschließen wird.

Zur geplanten 3-Prozent-Klausel bei der Europa-Wahl

Interview des Vorsitzenden Stefan B. Eck mit FreieWelt.net

FreieWelt: Herr Eck, am Donnerstag wird der Bundestag die verfassungswidrige 5-Prozent-Hürde für die Europawahlen durch eine 3-Prozent-Hürde ersetzen. Ihre Partei, die Mensch, Umwelt und Tierschutzpartei, ist davon direkt betroffen. Ohne Sperrklausel hätten Sie bei den letzten Wahlen ins Europaparlament einziehen können. Was bedeutet die Einführung einer 3-Prozent-Sperre für Sie und Ihre Partei?

Stefan Eck: Über die geplante 3-Prozent-Klausel, die meines Erachtens ein Machtmissbrauch der etablierten Parteien darstellt, sind die Mitglieder unserer Partei natürlich sehr enttäuscht. Die Einführung einer neuen Hürde ist nichts anderes als ein abgekartetes Spiel, denn wir werden mit großer Wahrscheinlichkeit an der 3-Prozent-Klausel – wie alle anderen kleinen Parteien – scheitern, was von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne ja damit beabsichtigt ist. (Hier vollständiges Interview lesen)