EU-Parlament plant Prozenthürde trotz Verfassungswidrigkeit

PRESSEMITTEILUNG / 02.12.2015

Der Grundsatz der Wahlgerechtigkeit verlangt, dass die Stimme jedes Wahlberechtigten den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss. Erfolgswertgleichheit sagt: Jede Stimme muss den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben. Der Sitzanteil einer Partei muss daher grundsätzlich deren Stimmanteil entsprechen. Continue reading “EU-Parlament plant Prozenthürde trotz Verfassungswidrigkeit”

30.06.2014: Bericht aus Strasbourg Teil I

In der GUE/NGL Fraktionssitzung am 30.06.2014 stand Martin Schulz anlässlich seiner Bewerbung für das Amt des Präsidenten des 8. Europäischen Parlamentes den Fraktionsmitgliedern Rede und Antwort.

Unter anderem wurden Fragen zum Thema TTIP (Freihandelsabkommen), zur Austeritätspolitik, zu seinem peinlichen Wahlslogan “Nur wenn Sie Martin Schulz und die SPD wählen, kann ein Deutscher Präsident der EU-Kommission werden” und zu den “Kungeleien hinsichtlich der Postenbesetzung in der EU-Kommission und im Europäischen Parlament” gestellt.

Fraktionsmitglied Stefan Bernhard Eck befragte Schulz hinsichtlich des Gerüchts einer Europäischen Wahlklausel, durch die >allen< kleineren Parteien zukünftig der Einzug ins Europäische Parlament verwehrt bleiben soll.

Martin Schulz beantwortete diese Frage mit dem Hinweis auf das Sondervotum des Bundesverfassungsrichters Peter Müller (CDU).

Schulz selbst lehnte wie Peter Müller den Wegfall der 3% Hürde kategorisch ab. Es sei (sinngemäß) nicht demokratisch, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des deutschen Bundestages einfach vom Tisch wischen könne (!).

“Herr Eck, Ihr Platz für die nächsten fünf Jahre ist sicher, aber ich will zukünftigen Ereignissen nicht vorgreifen.” Ob dies in fünf Jahren auch noch so sei, könne er nicht sagen.

Wie diese Aussage zu werten ist, überlassen wir unseren Leserinnen und Lesern, Wählerinnen und Wählern…

Zum Abschluss diesen ereignisreichen Tages trafen sich die Mitglieder der GUE/NGL zu einem kleinen Umtrunk und diskutierten dabei unter anderem über die Vorstellung von Martin Schulz.

Unser EU-Abgeordneter Stefan Bernhard Eck bedankte sich bei der Fraktionsvorsitzenden Gabi Zimmer für die demokratische Position bei der Abstimmung über die Einführung der 3 % Hürde im vergangenen Jahr.

Außer der Partei “Die LINKE” hatten alle anderen Parteien im Deutschen Bundestag für die 3% Hürde gestimmt!

Gabi Zimmer versicherte nochmals unserem Abgeordnetem die Unterstützung der Delegation der Partei die LINKE, wenn es um Verbesserungen in den Bereichen Tier- und Umweltschutz geht.

Zur geplanten 3-Prozent-Klausel bei der Europa-Wahl

Interview des Vorsitzenden Stefan B. Eck mit FreieWelt.net

FreieWelt: Herr Eck, am Donnerstag wird der Bundestag die verfassungswidrige 5-Prozent-Hürde für die Europawahlen durch eine 3-Prozent-Hürde ersetzen. Ihre Partei, die Mensch, Umwelt und Tierschutzpartei, ist davon direkt betroffen. Ohne Sperrklausel hätten Sie bei den letzten Wahlen ins Europaparlament einziehen können. Was bedeutet die Einführung einer 3-Prozent-Sperre für Sie und Ihre Partei?

Stefan Eck: Über die geplante 3-Prozent-Klausel, die meines Erachtens ein Machtmissbrauch der etablierten Parteien darstellt, sind die Mitglieder unserer Partei natürlich sehr enttäuscht. Die Einführung einer neuen Hürde ist nichts anderes als ein abgekartetes Spiel, denn wir werden mit großer Wahrscheinlichkeit an der 3-Prozent-Klausel – wie alle anderen kleinen Parteien – scheitern, was von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne ja damit beabsichtigt ist. (Hier vollständiges Interview lesen)

Für mehr Demokratie – Gegen eine 3% – Klausel bei der Europawahl

Unterzeichnen Sie unsere Petition!

Im November 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die 5%-Hürde bei den Europawahlen verfassungswidrig sei und daher für nichtig erklärt wird. Begründung: Die Sperrklausel sei ein „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit.“ Und: „dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben muss.“.

Die im Bundestag vertretenden Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/Bündnis90/Grüne haben nun vor, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorzugehen und eine 3-%-Sperrklausel bei den Europawahlen einzuführen. Das neue Europawahlgesetz soll im Juni beschlossen werden.

Dieses absolut undemokratische Vorhaben ist sehr durchsichtig, da es den „etablierten Parteien“ offenbar lediglich um die gesicherten Sitze im EU-Parlament geht. Da heute bereits 162 verschiedene Parteien im EU-Parlament sitzen, ist die Begründung einer „Zersplitterung“ nicht zu halten. Eine demokratische Entscheidung der Wähler für eine Partei unter 3% würde somit das Recht beschnitten, an der politischen Willensbildung im Europaparlament teilzuhaben. Zudem gibt es in der weit überwiegenden Mehrheit der EU-Länder keine Sperrklausel.

Bei den letzten Europawahlen sind aufgrund der Sperrklausel ca. 2,8 Millionen Wählerstimmen „unter den Tisch“ gefallen. Das hat mit Demokratie nichts gemein.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz würde bereits im EU-Parlament sitzen, hätte es bei den Europawahlen 2009 die Sperrklausel nicht gegeben. Ebenso würde eine relativ große Anzahl von Wählern abgehalten werden, eine an sich bevorzugte kleinere Partei zu wählen.

Bitte helfen sie mit, die demokratischen Rechte für ALLE Wähler zu stärken, auch für Wähler der kleinen Parteien. Bitte sorgen Sie dafür, dass wirklich „jede Stimme zählt“! (Klicke hier, um mehr zu erfahren und zu unterzeichnen)

Martin Buschmann, Beisitzer im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Neue Sperrklausel für EU-Wahl

Demokratieverständnis bei etablierten Parteien: Fehlanzeige!

Nun ist es fast „amtlich“. Die etablierten Parteien – mit Ausnahme der Partei Die Linke – wollen eine 3 %-Sperrklausel für die Europa-Wahl beschließen. Das neue Wahlgesetz dürfte auch die Hürde Bundesrat spielend nehmen – man ist sich ja einig, wenn es um die Mandate in Brüssel geht. Da machen auch die Grünen keine Ausnahme!

Dass es schlecht um das Demokratieverständnis der etablierten Parteien bestellt ist, hat sich damit wieder einmal bewahrheitet!

Für die kleinen Parteien ist eine neue Sperrklausel ein herber Rückschlag, denn die Hürde von 3 % ist aller Voraussicht nach für sie kaum zu schaffen. Aber wer weiß, vielleicht zeigen viele Wählerinnen und Wähler den „Etablierten“ die rote Karte für ihr seltsames Demokratieverständnis und geben ihre Stimmen den kleinen Parteien.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wird bei der EU-Wahl trotzdem einen harten Wahlkampf führen, um einerseits die Wählerinnen und Wähler dieses Landes über die vielen „Baustellen“ in der Politik der etablierten Parteien aufzuklären und um unsere eigene Sichtweise einer ethisch fundierten EU-Politik deutlich zu machen.