Vorschaltbeschwerde zur Einstellung der Ermittlungen bzgl. Kükenschreddern

Pressemitteilung vom 21.05.2016

Am 18.03.2016, einen Tag nachdem die Große Koalition gegen den Antrag der Opposition stimmte und ein generelles Verbot des Kükenschredderns ablehnte, erstattete die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) Strafanzeige wegen Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung gegen die Bundesregierung.
Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte nun mit, das Verfahren eingestellt zu haben, da kein Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege.

Der Bundesvorstand der Tierschutzpartei reicht am 19.05.2016 Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Bundesregierung gemäß §170 Abs. 2 StPO bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein.

Die Generalstaatsanwaltschaft ignoriert die relevanten Punkte der eingereichten Strafanzeige und begründet die Einstellung der Ermittlungen damit, es läge kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Wir werfen der Regierung allerdings vor, die Verfassung zu missachten, denn die jährliche Tötung von etwa 50 Millionen Tieren zu Gunsten der Profitmaximierung der Verwirklichung eines Staatsziels vorzuziehen und die Möglichkeit zur Reduzierung solch unglaublichen Leids abzulehnen, ist ein klarer Verstoß gegen höherrangiges Recht. Wenn ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel so simpel übergangen werden kann, dann benötigen wir keine Verfassung mehr!“, lässt der Vorstand verlauten.

Am 20.05.2016 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil, nach dem das Kükenschreddern laut Rechtsprechung in NRW nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße, es läge aus wirtschaftlichen Aspekten schließlich ein vernünftiger Grund vor.

Kein überraschender Urteilsspruch – Die Große Koalition hat schließlich erst kürzlich erneut den wirtschaftlichen Profit über die Verbesserung des Tierschutzes gestellt und einmal mehr bewiesen, dass lobbyfreundliche Politik und Verfassungstreue nicht zusammen passen.

Tierquälerei: Tierschutzpartei stellt Strafanzeige gegen Circus Krone

Pressemitteilung vom 21.05.2016

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) hat am 17. Mai bei der Stadt Landau Strafanzeige gegen Frau Christel Sembach-Krone, vertretungsberechtigte Geschäftsführerin von Circus Krone, erstattet. Die Leiterin des Bundesarbeitskreises “Tiere in der Unterhaltungsbranche” der Tierschutzpartei, Patricia Kopietz, hat sich von dem Zustand der Tiere im Circus Krone selbst überzeugt. Ihr bot sich ein erschreckendes Bild. So liegen Videoaufnahmen von einem Elefanten auf einer Holzplatte vor, an die er links und rechts mit starken Zugbändern an zwei Beinen fixiert ist.

Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass diese Art der Behandlung des Elefanten einer jahrelangen Praxis entspricht, wie schon die Schaffung der Vorrichtung an sich und der Abnutzungsgrad der verwendeten Zugbändern ersehen lässt.“, so Kopietz zu den Befunden ihrer Ermittlungen.
Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist ausdrücklich anzuordnen, die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes ist nicht abzuwarten, da hier Gefahr im Verzug ist, der Betroffene ist somit im Vorfeld nicht über die Vollziehung zu unterrichten.
Das sofortige Vollzugsinteresse ist bei Maßnahmen nach §16a TierSchG insbesondere damit zu begründen, dass die Gefahr besteht, dass ohne ein sofortiges Handeln anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden fortdauern.

Eine Reaktion der Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft der Stadt Landau liegt bereits vor, die Behörde wolle “sich selbst ein Bild von der dortigen Tierhaltung machen und dann eine Entscheidung treffen.” Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz spricht sich grundsätzlich gegen die Zurschaustellung und Dressur von Tieren in der Unterhaltungsbranche aus. “Die Tierhaltung für derartige Großtiere der Steppe, zu denen auch die auf den Fotos abgebildeten Löwen gehören, ist alles andere als artgerecht und dient ausschließlich den finanziellen Interessen von Frau Sembach-Krone.” Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sieht sich als politische Kraft für die Forderung und Durchsetzung von Rechten für Tiere und Menschen gleichermaßen.

Kontakt
BAK Tiere in der Unterhaltungsbranche
Patricia Kopietz
patricia-kopietz@tierschutzpartei.de
0172 6156400

Pressesprecher
Thomas Schwarz
0176 24790201
02131 7398300 / 7398430
thomas-schwarz@tierschutzpartei.de

Tierschutzpartei verurteilt Schwanennest-Zerstörung am Tübinger Nadelöhr

Pressemitteilung / 17.05.2016

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) verurteilt die Zerstörung des Schwanen-Nistplatzes am Nadelöhr unter der Neckarbrücke in Tübingen im Vorfeld des Stocherkahnrennens auf das Schärfste. „Mit der Umsiedlung der Eier in ein anderes Schwanengelege ist einem wertebezogenen Tierschutzgedanken nicht Genüge getan“, kritisiert der Bundesvorsitzende Matthias Ebner, der auch dem Landesverband Baden-Württemberg vorsteht.

Als traurig und beschämend bezeichnet Ebner den Vorgang auf Kosten der brütenden Schwäne. „Hier zeigt sich, was das Staatsziel Tierschutz in der Praxis tatsächlich wert ist, wenn in überheblicher Manier und mit Gewalt in das natürliche Brutverhalten der Tiere eingegriffen wird, bloß um eine Spaßveranstaltung durchzusetzen.“, so Ebner weiter. Aggressiv gezeigt haben sich in diesem Fall nicht die Schwäne, sondern der Mensch, der diesem Ereignis mit Lebertrantrinken und Spanferkel den Tier- und Naturschutz offenbar sorglos unterordne.

Geschäftsstelle:
Landesverband Baden-Württemberg
Postfach 20
75231 Tiefenbronn
baden-wuerttemberg (at) tierschutzpartei.de

Rücksichtslose Wirtschafts- und Handelspolitik der EU lässt Meere ausbluten

Pressemitteilung / 17.05.2016

424.993 Tonnen „Lebendgewicht“ hat die EU im Jahr 2014 aus dem Mittelmeer gefischt. Die Anzahl der getöteten Fische wird leider nicht bekannt gegeben. Laut Europäischem Parlament sind dabei 96% der bodennahen Arten sowie 71% der Fische aus mittleren Tiefen, wie Sardinen und Sardellen, überfischt.

Vor diesem Hintergrund stimmte am 18.04.2016 der Fischereiausschuss der EU mit Liberia und Mauretanien über ein nachhaltiges, partnerschaftliches Fischereiabkommen ab. Die Fangmöglichkeiten der europäischen Gemeinschaft und die finanziellen Gegenleistungen für die beiden Staaten wurden für einen Zeitraum von vorerst vier Jahren beschlossen.

Noch 2009 wurde die Überfischung im Atlantik auf 86% geschätzt, im Laufe der vergangenen Jahre hat sich der Fischbestand jedoch wieder erholt, sodass 2014 „nur noch“ von 41% Überfischung die Rede war.

Der „Wiederauffüllungsplan“ für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, der ebenfalls Bestandteil der Sitzung vom 18.04. war, führt also keineswegs zu einer Reduzierung der Fangquoten in unseren Ozeanen, sie wird lediglich ausgelagert. Und zwar in jene Länder, deren Lebensgrundlage die Fischerei bisher dargestellt hat. Bereits 11 Drittländer plündert die EU mit ihrem Prinzip „Cash for Fish!“, um den Überkonsum an Fischprodukten hierzulande zu bedienen.

Doch die subventionierte Fischerei durch die EU bedeutet nicht nur die Ausrottung unserer Meere. Sie provoziert auch eine weitere Fluchtursache für jene Menschen, die aufgrund der Fanglizenzen für europäische Schiffe, die mit ihren Netzen bis zu 200 Tonnen Fisch am Tag fangen und verarbeiten, ihre Arbeit und ihr Einkommen verlieren.

Die EU lässt mit ihrer rücksichtslosen Wirtschafts- und Handelspolitik nicht nur die Meere ausbluten, sie verschuldet weitaus mehr, als sie je durch Gelder für Entwicklungshilfe und Umweltprojekte wieder gut machen kann.

– Wenn das Meer stirbt, stirbt auch der Mensch –

Bundesarbeitskreis Ozeanschutz
Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei

Abschuss des zahmen Fuchses aus dem Prinzenbad in Berlin-Kreuzberg

Pressemitteilung / 17.05.2016

Wie bereits durch zahlreiche Medien am vergangenen Montag (Focus, BZ, oder die Bild) berichtet, wurde am ersten Eröffnungstag der Badesaison, 7. Mai 2016, der zahme und bei vielen bekannte und beliebte Fuchs, von seinen Fans auch liebevoll „Fuchsi“ genannt, im Prinzenbad in Berlin Kreuzberg durch einen Förster erschossen.

Zuvor war Fuchsi einem Badegast aufgefallen, der das Tier als apathisch und dehydriert beschrieb. Scheinbar hatte der Fuchs beide Vorderpfoten gebrochen.

Der Bundesarbeitskreis gegen Jagd und Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz ging der Sache genauer auf den Grund und informierte sich an verschiedenen Stellen, wie es zu diesem stümperhaften und dilettantischen Vorfall, seitens der Behörden und des Försters, kommen konnte. Außer dem Abschuss des Fuchses, welcher einer Hinrichtung glich, hätte es noch weitere, tierfreundlichere Möglichkeiten gegeben.

So musste allerdings wieder einmal ein unschuldiges Tier sein Leben lassen und, als sei das nicht schon schlimm genug, wurde das hilflose Tier vor den Augen von Kindern und anderen Badegästen niedergestreckt.

Wir haben uns gefragt, wie es zu diesem Vorfall überhaupt kommen konnte, wenn doch sogar die Tierrettung alarmiert war?

Zur Vorgeschichte:

Herr Rackow von der Tierrettung Berlin-Brandenburg, welcher eigens seinen Nothilfewagen am besagten Tag zum Prinzenbad lenkte, war zuvor viele Jahre bei der Feuerwehr tätig. Als er sich 2008 aus dem Beruf des Feuerwehrmannes zurückzog, kaufte er einen ausrangierten Notarztwagen und beschloss, sich ehrenamtlich als Tierretter selbstständig zu machen. Der dazu erworbene Notarztwagen war zum Zeitpunkt des Kaufes mit einem Martinshorn ausgestattet und Herr Rackow wurde die Erlaubnis erteilt, dieses auch für seine tierischen Notfälle einzusetzen. Ende 2008 kam dann von der zuständigen Behörde des Kraftfahrtverkehrsamtes ein Schreiben, in dem Herr Rackow aufgefordert wurde, das Blaulicht auf seinem Einsatzfahrzeug zu entfernen, da sich Personen beschwert hätten.

Daraufhin schrieb Herr Rackow an unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel, welche laut Herrn Rackow mit dem Einsatz des Blaulichts bei seinen täglichen Rettungsfahrten keinerlei Probleme habe. Ebenso zeigte sich Sigmar Gabriel (SPD) als Befürworter des Martinhorns und Herr Rackow wähnte sich in Sicherheit. Dies teilte er auch seiner Kraftfahrtbehörde mit und hoffte auf eine positive Nachricht.

Weit gefehlt, denn mittlerweile hatte sich sowohl bei der CDU als auch bei der SPD eine Meinung abgezeichnet, welche sich ganz klar gegen den Einsatz von Blaulicht bei Rettungsfahrten für Tiere, aussprach. „Wo käme man denn da hin, denn das würde ja Tiere und Menschen gleichstellen!“ Somit erschien eines Tages die Polizei bei Herrn Rackow und entfernte das Blaulicht gewaltsam vom Dach seines Rettungsfahrzeuges.

Nun fährt Herr Rackow seine Einsätze also nur noch ohne Blaulicht. Als es jedoch vor nicht allzu langer Zeit einen Einsatz gab, bei dem es um einen Polizeihund ging, wurde Herr Rackow aufgefordert mit Blaulicht in den Einsatz zu fahren, da es eilen würde.

Am vergangenen Samstag wurden Herr Rackow und seine Frau, welche ebenfalls in der Tierrettung tätig ist, zum besagten Prinzenbad in Kreuzberg gerufen. Die Entfernung vom Ort, an dem sich Herr Rackow und seine Frau zum Zeitpunkt des Notruf befanden, bis in das Prinzenbad selbst, beträgt ca. 20-25 km. Herr Rackow und seine Frau benötigten, aufgrund des fehlenden Martinhorns, geschlagene 45 Minuten zum Bad. In dieser Zeit rief entweder ein Mitarbeiter des Schwimmbads oder ein Badegast die Polizei, welche dann mit 8 Beamten anrückte und sofort den Stadtförster hinzurief. Sowohl die Polizei als auch der Förster waren dementsprechend früher im Prinzenbad erschienen.

Laut Zeugenaussagen und der Aussage von Herrn Rackow wurde um „Fuchsi“ ein kleiner Bereich abgesperrt, was aber weder Kinder noch Erwachsene davon abhielt, Augenzeugen des Abschusses zu werden.

Der Förster kam, schaute sich das Tier angeblich nicht einmal richtig an, tätigte eine Aussage: „Den muss man schießen!“, setzte seine Flinte an und richtete „Fuchsi“ hin. So auch Augenzeugin Susanne W.: „Fuchsi wurde hingerichtet, es war grausam.“

Auch Anfragen und Angebote von Badegästen, wie beispielsweise den zahmen Fuchs zu einem Tierarzt zu bringen, oder ihn sanft durch eine Spritze zu erlösen, wurden nicht beachtet oder abgelehnt.

Ein Fuchs, welcher (vielleicht) beide Vorderpfoten gebrochen hat, ist ohne Frage in der Natur nicht überlebensfähig. Allerdings wäre es kein Problem gewesen das verletzte Tier einzufangen, einer ärztlichen Behandlung zuzuführen und es im Anschluss in einem Wildpark unterzubringen. Eine öffentliche Exekution war nicht nötig!

Einmal mehr zeigten hier Jägerschaft und Behörden Ignoranz statt Empathie im Umgang mit Mensch und Tier. Kurti und Fuchsi werden wohl nicht die letzten Opfer dieses Systems sein.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) verurteilt dieses Vorgehen zutiefst und appelliert an die verantwortlichen Behörden, sowohl das Martinshorn bei Rettungsfahrten zu Tieren zu erlauben, als auch zukünftig auf das Eintreffen der Tierretter zu warten.

Zudem spricht sich die Tierschutzpartei für ein klares Verbot des Abschusses von Tieren aus, insbesondere auch, wenn Kinder anwesend sind.

Laufen gegen Tierleid

Pressemitteilung / 13.05.2016

Am 27.Mai 2016 wird Horst Wester, Vorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, sich zu Fuß auf den Weg von Bayern nach Maasdorf machen. Unter dem Motto „Laufen gegen Tierleid “ ist sein Ziel das berüchtigte Schweinehochhaus, vor dem die Tierschutzpartei am 11. Juni eine Kundgebung angemeldet hat.

„Ich bin einer der Bundesvorsitzenden der Partei Mensch Umwelt Tierschutz und werde laufen! Für mich, für die Partei – aber in allererster Linie natürlich für die unzähligen qualvoll gehaltenen Tiere in der industriellen Nutztierhaltung und deren unvorstellbares Leid,“ so Horst Wester. „Ich nehme diesen Weg aus tiefster Überzeugung auf mich.“

Während der 14 Tage, die Wester 400 Kilometer weit marschiert, um auf die Missstände in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen, läutet die Partei mit Unterstützung diverser Vereine deutschlandweit die „Aktionswochen gegen Massentierhaltung“ ein und ruft zu Aktivitäten, Infoständen, Ampelaktionen, Protestbriefen und anderen Aktionen auf, um gemeinsam ein Zeichen zu setzen.

„Natürlich wollen wir die Gesellschaft aufrütteln und für das Leid der Tiere sensibilisieren. Aber wir wollen auch die Politik verpflichten, transparent mit diesem Thema umzugehen! Auf jeder meiner Stationen werde ich mich um Gespräche und Diskussionen mit kommunalen und regionalen Verantwortlichen aus Politik und Landwirtschaft bemühen. Wir wollen nicht nur den Finger in die Wunde legen oder anklagen, wir haben auch Alternativen, die wir aufzeigen möchten,“ sagt Horst Wester.

So werden auch zur Kundgebung am 11.06.2016 Politiker und Betreiber eingeladen sein. Wer sich tatsächlich den Fragen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz stellen wird, bleibt bis dato noch offen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

• 27.05.2016 Ankunft in Windsbach
• 28.05.2016 Ankunft in Nürnberg
• 29.05.2016 Ankunft in Schnaittach
• 30.05.2016 Ankunft in Pegnitz
• 31.05.2016 Ankunft in Bayreuth
• 01.06.2016 Ankunft in Münchberg
• 02.06.2016 Ankunft in Hof
• 03.06.2016 Ankunft in Plauen
• 04.06.2016 1 Tag Pause eingeplant
• 05.06.2016 Ankunft in Greiz
• 06.06.2016 Ankunft in Gera
• 07.06.2016 Ankunft in Groitzsch
• 08.06.2016 Ankunft in Leipzig
• 09.06.2016 Ankunft in Halle
• 10.06.2016 Ankunft in Wettin-Löbejun
• 11.06.2016 Ankunft in 06388 Maasdorf/Sachsen-Anhalt (Kundgebung 12.oo bis 18.00 Uhr)

Stellungnahme der Partei Mensch Umwelt Tierschutz zu CETA

Pressemitteilung / 12.05.2016

Am 13.Mai 2016 ruft die EU-Kommission die Vertreter der europäischen Regierungen in Brüssel zusammen, um einen sehr fragwürdigen Schlachtplan zu entwickeln: Während Europas Geister sich mit viel Getöse an TTIP scheiden, will die Kommission im Oktober das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA heimlich, still und leise verabschieden, ohne dass die nationalen Parlamente abstimmen können. Für diesen Worst-Case findet kommenden Freitag die Generalprobe statt.

Doch wofür steht dieses Abkommen, was bedeutet es eigentlich?

  • Export-Quoten für kanadisches Rind- oder Bärenfleisch, fallende Zölle auf Fisch und Meeresfrüchte, weitere Konzentration des Saatgutmarktes durch noch höheren Schutz von geistigen Eigentumsrechten.
  • Einflussnahme der Konzerne bei den Zulassungsverfahren für Gentechnik und Pestizide, Klagerecht für Unternehmen gegen Fracking-Verbote, mögliche Monopolbildung, Privatisierung…
  • Umwelt-, Sozial,- und Arbeitsstandards sind durch dieses Handelsabkommen bedroht.
  • Ausländische Investoren können EU-Staaten auf Schadensersatz verklagen. Dafür werden außerstaatliche Schiedsgerichte, besetzt durch nicht-juristische Personen, ins Leben gerufen, die entscheiden, ob Auflagen oder Gesetze die Gewinnmöglichkeiten ihrer Investition verringern.
  • Keine Wirtschafts- oder Finanztätigkeit darf nach CETA durch gesetzliche Anforderungen „unberechtigt“ kompliziert oder verzögert werden.

Was unberechtigt heißt ? Darüber lässt sich künftig klagen!

Das dürfen dann übrigens auch US-Konzerne über ihre kanadischen Tochterfirmen – und benötigen damit TTIP als Handelsabkommen gar nicht mehr, um Europa dem amerikanischen Lobbyismus zu unterwerfen.

Am 18.04.2016 reichte ein beauftragter Anwalt die größte Verfassungsklage der deutschen Geschichte gegen CETA ein, initiiert von Marianne Grimmenstein, die über 50.000 Menschen mobilisierte, sich als Mitkläger zu beteiligen.

Auch Teile der Partei Mensch Umwelt Tierschutz haben sich dieser Bürgerklage angeschlossen, so beispielsweise Bundesvorstandsmitglied Sandra Lück: “Frei nach dem Motto: ‘Was schert mich Volkes Wille, wen interessiert schon die Demokratie?’ wurde das CETA-Abkommen längst beschlossen, es muss nur noch besiegelt werden.“

Noch gibt es die Hoffnung, dass sich der ein oder andere (Volks-)Vertreter der europäischen Regierungen seiner tatsächlichen Aufgabe besinnt und das diktatorische Verhalten der EU-Kommission nicht unterstützt.

Höher stehen jedoch wohl die Chancen, dass die Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat.

Der Landesverband Bayern der Partei Mensch Umwelt Tierschutz schließt sich nun zusätzlich dem Volksbegehren gegen CETA in Bayern an.

Sandra Lück / Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Fragen an das Umweltministerium bzgl. Kurti”

Pressemitteilung / 04.05.2016

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) hat dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter Bezug auf das UIG (Umweltinformationsgesetz) einen Fragenkatalog zur Tötung von MT6, Wolf Kurti“, zugestellt und erwartet innerhalb einer verkürzten Frist von 7 Werktagen eine offizielle Stellungnahme.

Nachdem bereits zahlreiche Strafanzeigen gegen Umweltminister Stefan Wenzel und seine Umweltbehörde gestellt wurden, besinnt sich die Tierschutzpartei auf die Fakten und erwartet neben der geforderten Akteneinsicht eine persönliche Einladung seitens des Ministers.

“Natürlich lassen auch wir derzeit über unseren Rechtsanwalt prüfen, ob eine Klage einzureichen ist.” so Patricia Kopietz, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Jagd & Angeln.

“Wir wollen aber nichts überstürzen. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist hier haltlos und ohne Erfolgsaussicht. Die Verletzung des Washingtoner Artenschutzabkommens ist viel komplexer. Nur mit Akteneinsicht, voll umfänglicher Beantwortung unseres Fragenkataloges und anwaltlicher Betreuung macht eine Klage Sinn.”

“Sollte das Umweltministerium die Fragen nicht beantworten und eine Akteneinsicht verwehren, werden wir umgehend juristische Schritte wegen Missachtung des Umweltinformationsgesetzes einleiten”, so Kopietz.

BAK gegen Jagd und Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Grün-Schwarze Landesregierung – Zugeständnisse zu Lasten der Menschen und der Tiere

Pressemitteilung LV Baden-Württemberg / 03.05.2016

Der Landesvorstand der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) hat mit Bestürzen zur Kenntnis genommen, dass das Wissenschaftsministerium laut FAZ1 sowie Grünen-internen Kreisen in den Händen der Grünen Theresia Bauer bleiben wird. Die Ministerin war in der letzten Legislaturperiode vor allem durch ihren tierversuchsfreundlichen Kurs aufgefallen, indem sie die Primatenversuche am MPI Tübingen wiederholt verteidigte und sich für deren Weiterführung aussprach.

Zudem hatte sie die von der grün-roten Landesregierung eingeführte Tierschutzverbandsklage in Frage gestellt. Dr. Jessica Frank, stellvertretende Landesschriftführerin und Mitglied im BAK Tierversuche, dazu: „In der vergangenen Legislaturperiode haben die Grünen ihr Wahlversprechen gebrochen, die Affenversuche zu beenden. Dass Theresia Bauer ihren Kurs nun im Sinne der Tierversuchslobby fortführen darf, ist eine herbe Niederlage für die Tiere.“ Der Koalitionsvertrag, der darauf hindeutet, dass Tierversuche v. a. in der Öffentlichkeit besser dargestellt, nicht jedoch endlich drastisch reduziert werden sollen (vgl. S. 101), bestätigt dies.

Ähnlich sieht es bei Nutztieren aus, deren Verstümmelung man auch künftig nicht verbieten, sondern nur „gemeinsam mit den Tierhaltern“ an der Beendigung dieser Grausamkeiten arbeiten will (vgl. S. 101). Die Absicht, den Kükenmord zu verbieten, wie es NRW vorgemacht hat, sucht man im Koalitionsvertrag vergebens.

Auch beim Jagdgesetz, das ohnehin noch viele umstrittene Zugeständnisse an die Jägerschaft enthält, sind die Grünen nun eingeknickt“, bedauert Patricia Kopietz, stellvertretende Landesschatzmeisterin und Leiterin des BAK „Jagd und Angeln“.

Schwarzwild soll im März bei Schnee auch im Wald gejagt werden dürfen. Weiterhin soll die Fütterung von Rehen, mit denen die Jägerschaft für eine möglichst hohe Bestandsdichte sorgt, welche ihnen die erneute Legitimation zum Abschuss gewährleistet, erleichtert werden. Schließlich soll auf Basis des Wildtierberichts 2018 entschieden werden, ob weitere Tierarten wie z. B. der Biber ebenfalls gejagt werden dürfen. Dazu passt auch, dass die Grünen im bayrischen Landtag kürzlich gefordert hatten, dass mehr Rehe abgeschossen werden sollen.2

Weiterhin kritisiert der Landesvorstand der Tierschutzpartei, dass sich Grüne und CDU darauf geeinigt hatten, dass die grün-schwarze Koalition im Bundesrat für die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer stimmen wird. „Nach Kretschmanns Stimme für die Einstufung der Westbalkanstaaten, wo Sinti und Roma diskriminiert und teils verfolgt werden, als sichere Herkunftsländer sollen nun weitere Länder fälschlicherweise als sicher deklariert werden, obwohl etwa Homosexuelle dort verfolgt werden“, kritisiert Matthias Gottfried, Landesschriftführer und Leiter des BAK LSBTTIQ.

Schüler_innen will man neben Obst und Gemüse auch mit Milch versorgen, obwohl mittlerweile hinreichend bekannt ist, dass Milch maßgeblich für Krebswachstum sowie Herz-Kreislauf- und andere Krankheiten mitverantwortlich ist“, ist Matthias Ebner, Landes- und Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei, entsetzt.

Im Gegensatz zur CDU und den Grünen setzt sich die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) konsequent sowohl für die Aufnahme aller vor Krieg, Verfolgung oder Hunger Geflüchteten ein als auch für ein Verbot der Jagd, die sofortige Abschaffung von Tierversuchen, die durch moderne Alternativmethoden ersetzt werden müssen, sowie für ein Ende der Massentierhaltung und ihrer Begleiterscheinungen.

Pressekontakt:

Matthias Ebner
matthias-ebner@tierschutzpartei.de
Mobil: 016090153320

Quellen:
1) http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/baden-wuerttemberg-so-verteilt-gruen-schwarz-die-ressorts-14210686.html
2) http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Gruene-und-CDU-beseitigen-Konfliktpunkte-_arid,10443011.html

Wolf „Kurti“ ist tot

Wolf
Daniel Knorn / aboutpixel.de

Pressemitteilung / 02.05.2016

Tierschutzpartei fordert Entnahme von Almut Kottwitz und Stefan Wenzel aus dem Amt!

Die Berichte über die erste Wolfsschießung in Deutschland, nach 150 Jahren, entsetzt die Welt der Naturfreunde. Mit diesem Abschuss wurden wohlmöglich die Weichen gestellt, dies in Zukunft auch legal zu dürfen.

Die am 28.04.2016 vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz dazu abgehaltene Pressekonferenz ist eine Beleidigung für jeden Menschen mit klarem Verstand. „Die völlige Überforderung der deutschen Behörden mit dem Wildtiermanagement hätte nicht offenkundiger zur Schau getragen werden können”, so Sabine Hasselbeck-Grütering von der Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

Das behördliche Versagen im Umgang mit den tierischen Immigranten offenbarte sich schon 2006 als Bär „Bruno” (JJ1) deutschen Boden betrat. Nach ewigen Diskussionen und Streitereien, über den richtigen Umgang mit dieser Zuwanderung, entschloss man sich zu tun was man am besten kann und schoss den Bären nieder. Die Ausrottung hatte immerhin 170 Jahre Ruhe mit diesem „Problem” eingebracht. Nun wurde MT6 „Kurti”, fast genau 10 Jahre später, als erster Wolf Opfer des behördlichen Versagens.

Seit mehreren Monaten war in Niedersachsen die Rede von einem „Problemwolf”. Es handelte sich um einen zweijährigen Rüden aus dem „Münsteraner Rudel” mit der Kennung „MT6″, ausgestattet mit einem Peilsender, der von den Medien liebevoll „Kurti” genannt wurde. Immer wieder wurde berichtet, dass sich dieser Wolf Menschen zu sehr genähert habe und sich auch nicht vertreiben ließ. Um Abhilfe zu leisten, sollte dieser Wolf zunächst „vergrämt“ werden, doch ein schwedischer Experte stellte fest, dass dies nicht notwendig sei, da das Tier eine ausreichende art- und alterstypische Scheu zeige und somit davon auszugehen ist, dass dieser Wolf keine Gefahr für die menschliche Bevölkerung darstellt. Er selbst kam dem Tier nicht näher als 200m. Auch wurde festgestellt, dass der Wolf eine Gefährtin hatte. Kurz wurde überlegt, das Tier in einem Wildtiergehege unterzubringen, doch gegen dieses Vorhaben protestierten viele Naturschutzverbände, da die Gefangenschaft eines Wildtieres Tierquälerei bedeutet.

Im April wurde dann, angeblich bei einer Wolfsbegegnung im Wald, der angeleinte Hund einer Familie gebissen. Für diese Meldung gibt es jedoch bis heute keinen Beweis, kein Foto und somit auch keinen Beleg dafür, dass die angeblichen Verletzungen tatsächlich von einem Wolf stammen.

Trotzdem sah man nur eine Lösung: Kurti wurde von Niedersachsens Umweltministerium, von Almut Kottwitz und Stefan Wenzel (Bündnis 90/Grüne) zum Abschuss freigegeben. Am Abend des 27.04.2016, kurz nach 20 Uhr, starb er in Heidekreis durch den Schuss eines Polizisten.

Wurde wirklich alles unternommen, um dem Tier nicht das Leben nehmen zu müssen? Ist eine nicht stattgefundene, da nach Expertenmeinung nicht notwendige Vergrämung, das einzige Mittel der Umweltbehörde?

Ist, nach diesen Geschehnissen, tatsächlich nur der Tod die Lösung, der sowohl nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, als auch durch die Berner Konventionen, geschützten Tiere? Warum wurde die extremste aller Lösungen gewählt?

Die angebliche Tatsache, dass Wolf Kurti keine Scheu mehr vor den Menschen hatte, hat der nordrhein-westfälische Wolfsexperte, Jos de Bruin, nicht selbst feststellen dürfen, aber er gibt zu bedenken, dass nach Einschätzung des schwedischen Kollegen, keine Gefahr von dem Tier zu erwarten gewesen wäre. Des Weiteren gibt er den Anstoß, dass die Tötung eines zweijährigen Jungwolfes, welcher wahrscheinlich verpaart war und deshalb durchaus Welpen zu erwarten seien, eine neue Problematik aufwerfen könne: „Das Muttertier muss die Welpen allein großziehen. Damit ist vorprogrammiert, das sie auf die Schnelle keine Zeit für eine vernünftige Jagd hat und auf dem schnellsten und leichtesten Weg, also bei Menschen, das Futter holen wird. Dies könnte wiederum ein gefundenes Fressen für die Wolfsgegnerwerden. Damit könnten sie dann beweisen wollen, dass die Wölfe die Scheu verlieren und immer mehr zu einer Gefahr für die Bürger werden.”

70 Wölfe sind mittlerweile wieder in Niedersachsen heimisch. Die Rückkehr der Wölfe 2001 wurde gefeiert und von vielen Organisationen und Verbänden begrüßt.

Seit 15 Jahren sind wir wieder Nachbarn und das Ministerium hat, außer dem Abschuss, keine andere Handlungsmöglichkeit?

Leidtragend ist nun ein Wildtier, ein Artengeschütztes obendrein, welches durch menschliches Zutun (ob durch Anfütterung, fahrlässiges Anlocken durch Hinterlassenschaften der Jägerschaft oder der Dauerverfolgung durch sensationslustige Waldbesucher) seine natürliche Scheu ablegte und angeblich einen Hund verletzte. Für all dies trägt Kurti nicht die Schuld, aber die Rechnung musste er dennoch mit seinem Leben bezahlen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) ist über das komplette Vorgehen fassungslos. Das Ministerium und Management von Almut Kottwitz und Stefan Wenzel haben auf ganzer Linie versagt! Ganz offensichtlich war hier menschliches Versagen der Grund weshalb, wieder einmal, ein Tier sinnlos sein Leben lassen musste.

Zudem beschleicht uns durch die Art und Weise des gesamten Vorgehens der Verdacht, dass hier der Druck, sowohl durch Herr Wenzels Parteikollegen, als auch der werten Jägerschaft, eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung und dem buchstäblichen Schnellschuss, eine herausragende Rolle spielte.

Wir können nur hoffen, dass dieser Fall nicht zum Anlass genommen wird, den Wolf erneut in das Jagdgesetz aufzunehmen.

“Uns stinkt der offensichtliche Lobbyismus! Das die Bürger_innen für zu dumm gehalten werden, die Ungereimtheiten in diesem Fall zu erkennen, setzt diesem Possenspiel die Krone auf. Wir werden solches Handeln nicht wehr- und wortlos über uns, die Bürger_innen und die Tiere ergehen lassen” sagt Patricia Kopietz, Leiterin des BAK Jagd und Angeln.

BAK gegen Jagd und Angel der Partei Mensch Umwelt Tierschutz