Das „Tierwohl-Siegel“ – eine Mogelpackung

Ein neugieriges Schwein in der Massentierhaltung
Fotograf: Matthias Ebner

Pressemitteilung / 02.05.2016

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt (CSU) möchte „verstärkt über die Einführung eines Tierwohl-Siegels“ in Deutschland nachdenken. Ein Grund zu Freude? Wohl kaum …

Die Initiative Tierwohl gibt es bereits seit 2015. Finanziert wird sie vom teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandel. Die Unternehmen führen pro verkauftem Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch und -wurst 4 Cent an die Initiative ab. Mit diesem Geld werden Tierhalter für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen honoriert.

Wie sehen die Tierwohlmaßnahmen aus?

Es gibt für die Haltung, entsprechend der Tierart, verschiedene Kriterien, die erfüllt werden müssen und dürfen.

Nehmen wir z.B. die Schweinehaltung:

Der Tierhalter muss sich verpflichten
a) 10% mehr Platz und
b) ständigen Zugang zu Raufutter
anzubieten. Dafür erhält er bei a) 2,80 Euro und für b) 2,00 Euro pro Schlachtschwein. Das reicht dann schon für die Teilnahme. Die anderen Kriterien sind alle freiwillig, sollte er sich zu weiteren entschließen, erhält er hier, je nachdem, zwischen 0,20 und 8,00 Euro pro Schlachttier mehr. Liest man sich diese weiteren Kriterien durch, wird einem erst bewusst, was den Schweinen in der üblichen Haltung vorenthalten wird: Trinken aus offener Fläche, Scheuermöglichkeiten, Komfortliegen, Auslauf, Luftkühlungsvorrichtungen, etc., all diese essentiellen Bedürfnisse werden bei Tieren in der Massentierhaltung nicht befriedigt. Und den Tieren aus der „Tierwohl-Initiative“ wahrscheinlich auch nicht, denn die sind ja nur freiwillig. Sollte ein Tierhalter seinen Tieren alle Kriterien zu Gute kommen lassen wollen, bekommt er diese nicht vergütet – mehr als 9,00 Euro pro Tier wird nämlich nicht bezahlt.

„Von Tierwohl kann hier also nicht wirklich die Rede sein“, meint Sonia Hoesl, Bundesvorstandsmitglied der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), „vielmehr möchte man dem stagnierenden Fleischabsatz und dem schlechten Gewissen vieler Fleischesser entgegen wirken und wieder mehr Umsatz verzeichnen können. Bitte lassen Sie sich nicht hinter das Licht führen, es geht hier, wie leider immer, nur um Profit für die Fleischindustrie und nicht um das Wohl der Tiere. Diesen soll, allerdings nicht verpflichtend, etwas gewährt werden, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Das Produkt Fleisch ist immer mit Tierleid verbunden! Aber, naja, im Ministerium wird ja erst einmal darüber nachgedacht, ob man den Tieren überhaupt etwas zugestehen sollte…“

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ruft dazu auf, sich von dem „Tierwohl-Siegel“ nicht täuschen zu lassen. Es handelt sich hier lediglich um eine Maßnahme, den Fleischabsatz wieder anzukurbeln.

PM: Skandalöses Urteil gegen Tierrechtler_innen

PRESSEMITTEILUNG: 22.04.2016

Mit Erschrecken hat der Bundesvorstand der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) vom gestern verkündeten Urteil im Strafprozess gegen drei Tierrechtsaktivist_innen vor dem Amtsgericht in Schwäbisch Hall erfahren. Angeklagt waren die drei 28-, 24- und 20-Jährigen wegen Hausfriedensbruch – sie waren in einen unverriegelten Putenstall eingedrungen, um die dortigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu dokumentieren, welche sich laut Aussagen zweier angehörter Sachverständiger bestätigten.

Der 28-Jährige war zudem wegen Körperverletzung angeklagt. Er hatte ein Reizgas-Spray gegen den Putenmäster eingesetzt, nachdem dieser – durch einen stillen Alarm auf die Tierfilmer aufmerksam geworden – zwei der Aktivisten mit einer Holzstange angriff und dabei schwer verletzte. Er wurde zu 6 Monate und 2 Wochen auf Bewährung verurteilt, die anderen beiden zu 25 bzw. 20 Tagessätzen.

Diese Verurteilungen sind aus Sicht der Tierschutzpartei u. a. deshalb besonders skandalös, da z. B. Beweisfotos von den Verletzungen vorlagen, die der Putenhalter den zwei Tierrechtler_innen mit der Holzstange zugefügt hatte und da er im Prozess zugab, selbst dann noch mehrfach auf sie eingeschlagen zu haben, als sie bereits am Boden lagen.

Dazu der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, Matthias Ebner: „In diesem Prozess wurden die Opfer zu Tätern gemacht. Menschen, die sich aus reiner Selbstlosigkeit, aus Mitgefühl und Verantwortungsbewusstsein den tierlichen Opfern gegenüber nachts auf den Weg zu dieser Tierfabrik gemacht hatten und die dafür bereits heftige Schläge einstecken mussten, wurden nun auch noch von unserer Justiz nicht nur im Stich gelassen. Nein, nun hat sich auch noch das Gericht auf die Seite des Agrarindustriellen gestellt, der den ihm hilflos ausgelieferten Tieren unermessliches Leid zufügte und immernoch zufügt.“

Der Staatsanwalt hatte es im Vorfeld bereits abgelehnt, ein Verfahren gegen den Agrarindustriellen aufgrund von Körperverletzung, räuberischem Diebstahl (einer Wärmebildkamera) und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu eröffnen, was ihm die Tierrechtsaktivist_innen vorwerfen.

Ebner dazu weiter: „Hier stellt sich daher die Frage, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben oder ob nicht schon längst die Industrie mit den regierenden Parteien und der Justiz so eng verwoben ist, dass nur noch das Recht des Stärkeren gilt.“

Der Bundesvorstand der Tierschutzpartei hält es für richtig und wichtig, heimlich gemachte Aufnahmen von Mastanlagen zu veröffentlichen, da die Behörden regelmäßig versagen und solche Missstände sonst niemals aufgedeckt würden. Er erwartet das von den nun in erster Instanz Verurteilten bereits angekündigte Berufungsverfahren daher mit Spannung und in der Hoffnung, dass dieses das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen kann.

Pressekontakt:

Matthias Ebner
Vorsitzender LV Ba-Wü, Bundesvorsitzender
Fon: 07234 – 94 83 23
Fax: 07234 – 2760
Handy: 0160 90153320
matthias-ebner@tierschutzpartei.de

Strafanzeige gegen Veterinäramt

Pressemitteilung

Am 05.04.2016 erstatten die Bundesvorstandsmitglieder der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei Svenja Walter und Sandra Lück gemeinsam Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Wegen Verstoßes gegen §13 StGB – Untätigkeit – klagen sie gegen das Veterinäramt Ostholstein und schließen sich somit einer privaten Kampagne an, die mit einer Petition auf die tierschutzwidrigen Zustände bei einer Animal Hoarderin in Timmendorfer Strand hinweisen soll, welche von der genannten Aufsichtsbehörde bereits seit Jahren ignoriert werden.

Sämtliche Anzeigen gegen die Tierhalterin und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Amtsarzt wurden trotz Zeugen und Bildmaterial bislang abgewiesen.

„Die Tiere müssen umgehend alle beschlagnahmt und einer ärztlichen Behandlung zugeführt werden, ein Tierhaltungsverbot ist unumgänglich“ so die zweite Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg und Bundesschatzmeisterin, Svenja Walter.

„Die Unzulänglichkeit und Untätigkeit der Behörde ist nicht länger auf den zuständigen Amtsveterinär zu reduzieren! Hier versagt das gesamte Organ und haftet für seinen Mitarbeiter!“

Petition dazu hier unterzeichnen!

Hier die ersten beiden Presseartikel vom 06.04.2016 zu unserer Strafanzeige, in denen wir zitiert und erwähnt werden.

www.shz.de

www.ndr.de

 

Kükenmord: Strafanzeige gegen Große Koalition

Tierschutzpartei erstattet Anzeige gegen Bundesregierung

Am 17.03.2016 stimmt die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD gegen die Forderung der Opposition, ein Verbot gegen das Schreddern bzw. Vergasen von jährlich etwa 50 Millionen männlicher Küken in Deutschland zu erlassen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) reicht am Folgetag, dem 18.03.2016 schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Bundesregierung ein und verweist auf den Strafbestand der Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung.

Die Missachtung des Staatsziels Tierschutz, welches seit 2002 mit Artikel 20a im Grundgesetz verankert ist, stellt einen Verstoß gegen höherrangiges Recht dar.

Geplante Abschaffung des Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg durch CDU und FDP

Pressemitteilung / 03.03.2016

Gemeinsam planen CDU und FDP in Baden-Württemberg die Abschaffung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine und verdeutlichen somit, dass Wirtschaftsinteressen für diese beiden Parteien noch immer über dem Tierschutz stehen.

Laut Landtagsfraktion der CDU bedeute ein Verbandsklagerecht nicht automatisch eine Verbesserung für den Tierschutz.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger gibt in einem Positionspapier sogar wieder, „dass ganz bestimmte ideologische Tierschutzvereine“ die neuen Informations- und Klagerechte ausnutzen könnten, um Baden-Württemberg als Standort für landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Spitzenforschung gezielt zu schwächen.“

Die Tatsache, dass zu guter Letzt ein Urteil generell von einem Gericht gesprochen wird, nicht von einem dieser „bestimmten ideologischen Tierschutzvereine“ scheint Herrn Bullinger hierbei entgangen zu sein.

Oder zweifeln er und seine Kollegen gar an jenen Richter_innen, deren Urteile an Rechte und Gesetze gebunden sind?

Baden-Württemberg ist mit Beschluss von 2015 das 7. Bundesland, welches das Tierschutz-Verbandsklagerecht implementiert hat, wenngleich mit erheblichen Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Horrorszenarien von Klagefluten bleiben seit Jahren unbestätigt, ganz im Gegenteil: Seit Ersteinführung 2007 in Bremen wurde eben jenes Klagerecht nicht ein einziges Mal genutzt.

Behörden berücksichtigen dafür bereits im Vorfeld den Tierschutz stärker als zuvor.

CDU und FDP jedenfalls wollen die Position der Tierhalter_innen wieder sichern, die zuvor widerstandslos gegen zu hohe Auflagen bei den Haltungsbedingungen klagen konnten, ohne sich um Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten der Tierschutzverbände gegenüber den Veterinärbehörden sorgen zu müssen und outen sich somit einmal mehr schamlos als „Lobbyparteien“.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) setzt sich daher für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg ein. Die Partei lehnt die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordert die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Sie verlangt zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können. Die Tierschutzpartei hofft somit zu den Landtagswahlen am 13.März 2016 auf eine hohe Wahlbeteiligung und ruft alle Bürger_innen dazu auf, sich mit ihrer Stimme gegen den Lobbyismus und für die Rechte von Mensch UND Tier zu positionieren.

Tierschutzpartei klagt an: Mogelpackung Tierschutzbeauftragter

Pressemitteilung des LV Sachsen-Anhalt / 02.03.2016

Was nützt Sachsen-Anhalt ein Tierschutzbeauftragter ohne Mitwirkungs- und Klagerecht? Nichts! Die Ungerechtigkeit bleibt und Millionen Tiere sind weiterhin schutzlos.

Die strikte Weigerung unserer Landesregierung ein Verbandsklagerecht einzuführen und stattdessen kurz vor der Wahl den Bürger mit einem Tierschutzbeauftragten zu täuschen, veranlasst uns die Notwendigkeit eines Verbandsklagerechts zu verdeutlichen. Am 5. März 2016 ab 11 Uhr organisiert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz am Breiten Weg 20 in Magdeburg (nähe Mc Donalds) eine Informations-veranstaltung und Kundgebung unter anderem zu den Themen Alibifunktion des neuen Tierschutzbeauftragten, rassespezifischer Gesetzgebung für bestimmte Hunde und dem Leid unserer Mitgeschöpfe.

Unsere Partei setzt sich schon lange dafür ein, dass bestehende Klagerecht für Umwelt- und Naturschutzbelange um den Tierschutz zu erweitern.

Ja, wir haben ein Tierschutzgesetz, nur haben die gequälten Tiere keine Möglichkeit ihr Recht vor einem Gericht durchzusetzen. Beispielsweise kann der Schweinezüchter Adrianus Straathof klagen, seine gequälten Schweine nicht! Die Funktion unseres neuen Tierschutzbeauftragten ist unsinnig, weil es keine Rechtsgrundlagen gibt aufgrund derer er handeln könnte. Diese Rechts-Lücke könnte durch ein Verbandsklagerecht geschlossen werden.

Wir haben ja ach so ein tolles Tierschutzgesetz, uns stellt sich die Frage, warum ändert sich dann nichts an den schrecklichen Zuständen bei der Behandlung unserer Mitgeschöpfe. Wir sind der Meinung, es kann so nicht weitergehen! Verschwendung von Milliarden Steuergeldern für umweltschädliche Subventionen, unermessliches Leid unserer Mitgeschöpfe und Desinteresse der etablierten Politiker. Nicht nur die Spitzenkandidaten fragen sich: Wo kommt unsere Nahrung her? Was wäre wenn Schlachthäuser Glaswände hätten? Wir rufen alle Bürger auf: Schaut nicht weg, denkt nach, denn jetzt habt Ihr die Chance dazu. Unsere Spitzenkandidaten würden gern mit Ihnen ins Gespräch kommen über die Fragen: Wo kommt unsere Nahrung her, warum handeln wir nur für unsere trivialsten Interessen, warum müssen Millionen Tiere jedes Jahr EU-weit nutzlos sterben und warum ist der eine mein Gefährte (Haustier) und der andere mein Opfer (Nutztier)? Die Frage ist nicht können sie denken oder reden, sondern können sie leiden.

Die Organisationen Animal Peace, Aktion Fair Play, IG gegen Rasselisten e.V., Human Animal Rights e.V. und viele andere schließen sich unserer Forderung an.

Gern würden wir unsere Mitbürger über Alternativen ihrer bisherigen Lebensweise informieren. Wir sind dankbar für Jeden, der uns zuhört und auf Grund gewisser Informationen einfach einmal nachdenkt. Zur Verkostung bieten wir leckere pflanzliche Alternativen zum Thema Milch, Fleisch und Wurst an. Wir verlosen Gutscheine im Wert von 50 Euro, 30 Euro und 7 mal 20 Euro.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen Nancy Streit und Andreas Döring

Im Namen des Landesvorstandes der Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

PM zur Kundgebung gegen die „Demo für alle“ am 28.02.2016

PRESSEMITTEILUNG / 01.03.2016

Tierschutzpartei spricht sich klar gegen die Repression und Gewalt seitens der Polizei aus und erneuert mit Nachdruck die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften

Am 28. Februar 2016 zogen ca. 4500 Rechte, verschiedenster Couleur, erneut durch Stuttgarts Straßen. Die „Demo für alle“ sollte dabei in der heißen Phase des Landtagswahlkampfs CDU, NPD und AfD Auftrieb verleihen. Wie immer marschierte die parlamentarische Rechte dabei, Seite an Seite, mit der baden-württembergischen Naziszene und religiösen Fundamentalist_innen.

Auch 2 Gegendemonstrationen von Zusammenschlüssen verschiedener Parteien, Verbände und Vereine fanden zeitgleich zwischen dem kleinen Schlossplatz, dem Wilhelmsplatz und dem großen Schlossplatz statt, woran sich in etwa 1000 Menschen aus allen Schichten, beteiligten.

Dass die Stimmung aufgeheizt sein würde, war allen Beteiligten klar, nicht zuletzt der Polizei, wie ihr enormes Aufgebot unschwer erkennen ließ, jedoch konnte niemand auf Seiten der Gegendemonstrant_innen damit rechnen, auf diese willkürliche und brutale Repression durch die Polizei, zu treffen.

So berichtet beispielsweise die Sprecherin der Sanitätsgruppe Südwest, Lena Schmidt, welche mit ihren Kolleg_innen vor Ort war, von insgesamt 107 Verletzten, von denen mindestens 17 einer Weiterführung ins Krankenhaus zugeführt werden mussten.

Weiter berichtet sie, dass die Polizei, ab dem Erreichen des Wilhelmsplatzes, unverhältnismäßig und oft ohne ersichtlichen Grund gegen die Gegendemonstrant_innen vorging. Die Polizei hinderte mehrfach das Rettungspersonal daran, verletzte Demonstrant_innen zu versorgen. Angeforderte Rettungsmittel wurden von der Polizei nicht bis zu den Patient_innen durchgelassen. Zudem wurden offensichtlich verletzte Personen, die zum öffentlichen Rettungsdienst wollten, von der Polizei weiter massiv mit Pfefferspray angegangen. Auch wurden Sanitätskräfte gezielt gestoßen und mit Pfefferspray bedroht. Obwohl noch Patient_innen und behandelndes Personal auf der Straße waren, wurde der Verkehr durch die Polizei wieder freigegeben. Neben Verletzungen durch Pfefferspray überwogen u.a. chirurgische Verletzungen durch direkte Gewalteinwirkung der Schlagstöcke. Zudem gab es mehrfach den Verdacht auf leichte Schädel-Hirn-Traumata, sowie mehrere allergische Reaktionen und einen Krampfanfall nach Pfeffersprayeinwirkung.

Die Tierschutzpartei verurteilt dieses Vorgehen in höchstem Maße. Diese Handlungsweise erinnert stark an den sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ (30. September 2010), welcher im Zuge einer Demonstration gegen den Bau des Prestigeobjekts „Stuttgart21“ stattfand. Damals war die Polizei noch unter der Leitung von Stefan Mappus, ebenso willkürlich und brutal gegen Demonstrant_innen vorgegangen, wobei sogar Menschen durch den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray ihr Augenlicht verloren.

Wieso die Exekutive ihre Verteidigungs- und Repressionstaktik ausschließlich gegen die Seite richtet, die sich denen entgegenstellt, die sich für Diskriminierung und Unterdrückung einsetzen, ist schwer nachzuvollziehen.

Am vergangenen Dienstag (23. Februar), fand anlässlich des 71. Gedenktages zum 20-minütigen Bombardement Pforzheims, erneut eine Fackelmahnwache der Rechten und ebenso ein Aufmarsch der Gegner statt.Dort verhielt sich die Polizei vorbildlich, indem sie, trotz erhitzter Gemüter, als Mediator und Schlichter fungierte. Daran hätte sich die Stuttgarter Polizei ein Beispiel nehmen sollen!

Nach den Vorfällen in Stuttgart bekräftigt die Partei Mensch Umwelt Tierschutz erneut mit Nachdruck die Forderung, eine klare Erkennungsmöglichkeit von Polizisten, durch Nummern oder den entsprechenden Namen an der Uniform.

Patricia Kopietz
Stellv. Landesschatzmeisterin der
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei setzt sich für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ein.

PRESSEMITTEILUNG / 29.02.2016

Pressemitteilung der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) zur erschie­nenen Pressemeldung „Orientierungshilfe zu Sicherheitsauflagen bei Zirkustieren“ des Mi­nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Sitz in Stuttgart

„Orientierungshilfe sollte nicht der Orientierung dienen!“

Von der Landesbeauftragten für Tierschutz, Frau Dr. Cornelie Jäger, wurde ein Vorschlag für Sicher­heitsauflagen für Zirkusbetriebe an die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden herausgege­ben. Ob die Sicherheitsrichtlinien umgesetzt werden, kann von den Gemeinden und Städten frei ent­schieden werden. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hält diese Maßnahme für unzureichend.

In aller erster Linie stellt sich die Frage, wieso ein so fortschrittliches Land wie Deutschland eine so rückständige Politik in Sachen (Wild-) Tierhaltung in Zirkussen betreibt und an einer solch armseligen „Tierschutz-Politik“ festhält. Statt sich von dem allgemeinen Umdenken der Mehrheit der Bevölke­rung anstecken zu lassen, wie beispielsweise Länder wie Malta, Kroatien, Griechenland, Österreich, die Niederlande, Bulgarien, Belgien, Dänemark, Bosnien-Herzegowina, Finnland, Großbritannien, Slo­wenien, Zypern, Costa Rica, El Salvador, Honduras, Israel und Mexiko es vormachen, werden hier weiterhin finanzielle Interessen vor Tierrechte gestellt.

Statt sich durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und geheuchelten Tierschutz ins Gespräch zu brin­gen, sollte Frau Dr. Jäger sich dafür einsetzen, Tierrechte endlich durchzusetzen, indem sie für ein Wildtierverbot in Zirkussen einsteht und dieses vorantreibt.

Solange jedoch ein Wildtierverbot in Deutschland noch nicht ausgesprochen wurde, muss sich zumin­dest beim Thema Haltungsbedingungen etwas ändern. Bei Zirkusbetrieben werden die (ebenfalls un­genügenden) Anforderungen der Haltung, wie sie zum Beispiel bei Zoos der Fall sind, unterschritten. So werden die Tiere zwar von einem zuständigen Mitarbeiter des Veterinäramts bei einem Gastspiel kontrolliert, es müssen aber Mängel in den Haltungsbedingungen hingenommen werden, da die Ge­setze hier Lücken aufweisen. Diese Sonderbedingungen für Zirkusunternehmen müssen so schnell wie möglich ein Ende finden. Außerdem ist zu befürchten, dass dem zuständigen Mitarbeiter des Am­tes die nötige Fachkenntnis, besonders im Umgang mit Exoten und Wildtieren, aus verständlichen Gründen, fehlen.

Des Weiteren sind die bisherigen Bestimmungen von beispielsweise Zumutbarkeit von Stress und Un­terbringung, bis hin zur Größe der jeweiligen Gehege oder Haltungsformen, schlicht ein Witz und ha­ben nichts mit Tierschutz zu tun.

Zudem müssen die Sicherheitsanforderungen, die nur als Mindeststandard angesehen werden kön­nen, bis zur Durchsetzung eines bundesweiten Wildtierhaltungsverbotes für Zirkusse, verpflichtend, also gesetzlich vorgeschrieben werden. Es stellt sich die Frage wie mit dem Thema Sicherheit in der Vergangenheit in Zirkussen umgegangen wurde, wenn jetzt erst dieser Vorschlag ausgearbeitet wur­de. Auch ist fraglich wie die Situation in Städten oder Gemeinden aussieht, in denen auf den Vor­schlag der Landesregierung verzichtet wird. Hier entstehen unter Umständen erhebliche Gefahren für die Besucher und Bürger, welche sich in der Nähe eines Zirkus aufhalten.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) setzt sich dafür ein, dass die Haltung und die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen konsequent untersagt wird.

Die Tierschutzpartei hält ein grundsätzliches (Wild-) Tierverbot für die sicherste Methode, um poten­zielle Gefahren für Zirkusbesucher und Nachbarn auszuschließen.

Patricia Kopietz
Stellvertretende Schatzmeisterin im LV Ba-Wü
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Vortrag über das Mensch-Tier-Verhältnis

PRESSEMITTEILUNG / 25.02.2016

Gesellschaft im Wandel – In welche Richtung geht es – in welche Richtung könnte es gehen?

Einiges ist im Umbruch. Die derzeitigen Strömungen in der Gesellschaft sind so vielseitig und unterschiedlich wie noch nie. Eine Tendenz ist hin zu einem bewussteren Leben und mehr Empathie für unsere Mitlebewesen. Es gibt massenhaft Bücher zum Thema “Verzicht auf Fleisch”. Immer mehr vegane Restaurants schießen aus dem Boden. Vegetarismus gilt nicht mehr als verschroben, sondern wird den Gebildeten und besser Situierten zugeordnet.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen würden. Wir laden zu einem interessanten Themenabend in der

Tierarztpraxis Halim Khelladi
Grabenstr. 17
71665 Vaihingen/Enz

ein und zwar:

am Mittwoch, 02.03.2016, um 19 Uhr.

Bei diesem wird Dr. Hiltrud Straßer, pensionierte Tierärztin, Mitglied bei Ärzte gegen Tierversuche e. V. und der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ sowie langjährige Tierschützerin im aktiven Einsatz gegen Tierversuche, einen

Vortrag über das Mensch-Tier-Verhältnis und die Zusammenhänge mit den gesellschaftlichen Problemen

halten. Anschließend ist Zeit für Fragen an Dr. Straßer sowie die Kandidatin des Wahlkreises, Carmen Hoffmann-Pristl, und die beiden Landesvorsitzenden Matthias Ebner und Coryn Weber-Castoldi.

Pressekontakt:
Carmen Hoffmann-Pristl
0157 32186286
hp-praxis-hoffmann-pristl (at) t-online.de

Schalldämpfer sollen für die Jagdausübung erlaubt sein

Pressemitteilung des Bundesarbeitskreises Jagd & Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei

Schalldämpfer sollen für die Jagdausübung, nach Bayern und Brandenburg, künftig auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erlaubt sein. Auch im Saarland wird über eine solche Zulassung derzeit heftig diskutiert.

Das Mainzer Innenministerium plädiert für eine bundeseinheitliche Regelung des Nutzungsrechtes der sogenannten „Flüstertüten“. Angeblich solle lediglich der Mündungsknall gedämpft werden, um Hörschäden beim massenhaften Abschuss wehrloser Tiere zu vermeiden, gänzlich lautlos sei der Schuss jedoch nicht.

So äußert sich kürzlich der selbsternannte Schalldämpfer-Experte und passionierte Jäger Peter Lincoln im Interview mit der Deutschen Jagdzeitung zur Reduktion von geschätzten 25 bis 30 Dezibel, dass die meisten Jäger den Rest-Lärm bei Nutzung der „Flüstertüte“ als angenehm empfänden.

Nicht ganz unwichtig für einen Menschen, der nach eigenen Angaben bisher 800 „Stück“ unschuldige Mitgeschöpfe erlegt hat.
Landesjagdverbands-Präsident Kurt Alexander Michael bezieht sich bei seiner Empfehlung für die bundeseinheitliche Zulassung auf die EU-Arbeitsrichtlinien, welche eine dem Stand der Technik folgende Lärmreduktion fordere.

Laut LJV betreffe diese Änderung allein in Rheinland-Pfalz geschätzt 19.000 Jäger, die somit bei der unteren Waffenbehörde einen unbürokratischen Antrag auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdgewehre stellen können, um künftig in unseren Wäldern den größtmöglichen Schaden mit dem geringstmöglichen Gesundheitsrisiko anrichten zu können.

Der Bundesarbeitskreis Jagd & Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz verurteilt diese Entscheidung zutiefst.

Die Zulassung und die angestrebte bundeseinheitliche Regelung des Nutzungsrechtes von Schalldämpfern für Jagdgewehre birgt nicht nur das Risiko, dass es künftig vermehrt zu Jagdunfällen kommen könnte, es ist auch zu befürchten, dass die Jagd noch mehr zum „Kriegsspiel“ mutiert und unweigerlich noch mehr Menschen mit erhöhtem Gewaltpotential anlockt, denen der Ego-Shooter auf der Playstation nicht mehr ausreicht.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht urteilte bereits 2009, es gäbe kein erforderliches waffenrechtliches Bedürfnis für die Verwendung eines Schalldämpfers bei der Jagd. Beim heutigen Stand der Technik sei die Verwendung eines Gehörschutzes mit elektronischer Ausstattung sowohl für Sportschützen als auch für Jäger durchaus üblich und verbreitet.

Ein „Aufrüsten“ der tödlichen Waffen ist somit keineswegs alternativlos, um den armen, gefährdeten Jäger zu schützen. Die Waffenlobby dürfte die Entscheidung gegen den Schutz von Mensch und Tier besonders freuen, der höchst mögliche Profit ist (wieder einmal) garantiert.

Patricia Kopietz / Leiterin BAK Jagd & Angeln