Kükenmord: Strafanzeige gegen Große Koalition

Tierschutzpartei erstattet Anzeige gegen Bundesregierung

Am 17.03.2016 stimmt die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD gegen die Forderung der Opposition, ein Verbot gegen das Schreddern bzw. Vergasen von jährlich etwa 50 Millionen männlicher Küken in Deutschland zu erlassen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) reicht am Folgetag, dem 18.03.2016 schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Bundesregierung ein und verweist auf den Strafbestand der Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung.

Die Missachtung des Staatsziels Tierschutz, welches seit 2002 mit Artikel 20a im Grundgesetz verankert ist, stellt einen Verstoß gegen höherrangiges Recht dar.

Podiumsdiskussion zur Landtagswahl in Ditzingen

Am vergangenen Freitag fand auf Einladung der Unabhängigen Bürger Ditzingen eine Podiumsdiskussion zur Landtagswahl in Ba-Wü im dortigen Rathaus statt, an der auch unsere Kandidierende für den Wahlkreis Vaihingen, Carmen Hoffmann-Pristl, neben den Kandidierenden von SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke teilnahm.

Sie war auch gleich die erste, die sich vorstellen durfte. Nachfolgend das Video ihrer Vorstellung:

Nach der Vorstellungsrunde wurden die Kandidierenden zu Themen wie Bildung, Flüchtlinge, Verkehr, Waffenexporte u.a. befragt. Insb. bei letzterem wurde erneut deutlich, wie verantwortungslos die etablierten Parteien sind. Außer unserer Kandidatin und dem der Linken lehnte niemand Waffenexporte kategorisch ab. Die wenigen Arbeitsplätze in der Waffenindustrie sind den etablierten Parteien wichtiger als unseren Beitrag zum Frieden in der Welt zu leisten. Insb. in Zeiten, in denen deutsche Waffen erst jüngst wieder beim IS gelandet sind, ist es an Egoismus kaum zu übertreffen, wenn die vier im Landtag vertretenen Parteien einerseits die Sicherung der EU-Außengrenzen fordern, andererseits aber kaum Verantwortung in der Bekämpfung der Fluchtursachen übernehmen wollen.

Bei der Bildung streiten Rot-Grün und Schwarz-Gelb darum, ob die Ganztagsschule nun gut oder schlecht ist. Jedoch erkennen alle vier nicht, dass Ganztagsschulen grundsätzlich begrüßenswert sind, die Schüler_innen jedoch trotzdem individuell in ihren Stärken gefördert werden müssen.

Tierschutz war natürlich bei keiner der anderen Parteien ein Thema. So hat die Podiumsdiskussion hoffentlich den anwesenden Gästen gezeigt, dass es weiterhin nur eine Partei gibt, die sich konsequent für Menschen, Tiere und die Umwelt einsetzt, die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ.

Die Geschichte Venezuelas – Ein Kampf um das Öl

Am 18. Februar 2016 hat die Botschaft von Venezuela ausgewählte Gäste zu einem interessanten Vortrag eingeladen, bei dem auch der stellv. Generalsekretär Martin Buschmann zugegen war. Mit dabei waren ca. 15 weitere Teilnehmer, die der Einladung der Botschaft folgten.

Die Themen: „50 Jahre des Genfer Abkommens“ sowie die langen Grenzstreitigkeiten mit dem von Kolonialisten besetzten Guyana und Venezuela, die bereits seit 1899 bestehen. Bei diesem Grenzkonflikt haben sich Kolonialmächte wie Großbritannien, die Niederlande und Frankreich beteiligt.

Der Grenzkonflikt sollte eigentlich durch die Genfer Konferenz von 1966 erledigt sein. Wie die Realität aus der Sicht der Botschaft von Venezuela aussieht, habe ich so erfahren: Alle Daten wurden den Gästen in der Botschaft vorgetragen und Martin Buschmann exklusiv von der Botschaft von Venezuela frei zur Verfügung gestellt.

Die wichtigsten Daten:

1999: Die verfassungsgebende Versammlung von Venezuela beschließt einen Artikel, der die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtes von 1899, mit der das Esequibo Guayana zugesprochen wurde, für nichtig erklärt.

30. März: Offizieller Besuch Guyanas durch eine venezolanische Kommission aus 15 Mitgliedern, geleitet vom Außenminister José Vicente Rangel. Es werden die Aufgabenbereiche einer hochrangigen binationalen Kommission festgelegt.

3. Juli: Die venezolanische Regierung versendet eine Protestnote als Reaktion auf die Entscheidung Guyanas, Konzessionen im Meer zur Erschließung und Förderung von Erdöl an die Unternehmen CGX Energy, Exxon, Shell y Anadarko.

20. September: Es wird ein Treffen zwischen Mitgliedern des Außenministeriums, der UNO und Guyana abgehalten zur Überprüfung der Sachlage bezüglich der Gebietsstreitigkeit um das Esequibo, wobei die Bedeutung der Schlichtung durch den Generalsekretär betont wird und die Gründung einer hochrangigen bilateralen Kommission zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt.

6. September: Guyana legt einen Antrag zur Erweiterung des Festlandsockels bei der UN-Kommission zur Erweiterung des Festlandsockels zur Erweiterung seiner Jurisdiktion über die 200 nautischen Meilen hinaus bis zu 350 nautischen Meilen – ein Verstoß gegen die Genfer Vereinbarung von 1966. Venezuela protestiert gegen diesen Antrag, der von der UNO abgelehnt wird.

30. September: Gemeinsame Erklärung der Außenminister von Guyana und Venezuela Carolyn Rodrigues-Birkett und Nicolás Maduro. Beide Minister erkennen die Festlegung der Seegrenzen zwischen beiden Staaten als anhängige Angelegenheit an und stimmen darin überein, dass zu dieser Festlegung Verhandlungen notwendig sind.

2013: 31. August: Präsident Nicolás Maduro sagt im Internationalen Konferenzzentrum von Georgetown während der Unterzeichnung der Vereinbarungen und der gemeinsamen Erklärung von Venezuela und Guyana Folgendes zum Esequibo: Glücklicherweise haben wir heute den Grundstein für die Vertiefung der humanen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in all ihren Formen gelegt, als Grundlage zur weiteren Konsolidierung der friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen sowie der Zusammenarbeit. Und genauso haben wir im Fall der Streitigkeit, die uns noch aus den Zeiten der Weltreiche verfolgt, das Schlichtungsverfahren mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als bewährtes Verfahren ratifiziert, dies vor allem dank der Arbeit von Prof. Norman Girvan zur weiteren Verhandlung dieser Angelegenheit mithilfe des Internationalen Rechts.

2014 9. April: Schlichter Norman Girvan verstirbt. Aufgrund der Haltung Guyanas konnte kein Nachfolger bestimmt werden.

September: Guyana genehmigt dem Schiff Prospector die Durchführung geologischer Studien im Demerara-Block für das kanadische Unternehmen CGX Energy, ein weiterer Verstoß gegen die Genfer Vereinbarung.

2015: 26. Februar: Venezuela fordert von Guyana und Exxon Mobil die Einstellung ihrer Aktivitäten im Stabroek-Block.

3. März: Der Geschäftsträger der US-Botschaft in Guyana Bryan Hunt: „Die Vereinigten Staaten halten an ihrem Standpunkt bezüglich Guyana fest.”

5. März: Guyana stationiert das Bohrschiff Deepwater Champion im sogenannten Stabroek-Block.

25. März: Das Commonwealth stellt sich unterstützend hinter Guyana.

29. April: Der britische Hochkommissar erklärt öffentlich, dass das Schlichtungsverfahren aufgegeben werden und ein neuer Ansatz zur Beilegung der Gebietsstreitigkeit mit Venezuela gefunden werden sollte.

7. Mai: Guyana verkündet, dass Exxon Mobil an der Küste des Esequibos im Strabroek-Block auf Öl gestoßen ist.

11. Mai: Nach den Parlamentswahlen in der Kooperativen Republik Guyana (amtl. Bezeichnung Guyanas) siegt der Präsidentschaftskandidat der Opposition David Arthur Granger.

10. Juli: Außenministerin Delcy Rodríguez wendet sich an den Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und beantragt im Namen von Präsident Nicolás Maduro die Ernennung eines Schlichters für die Streitigkeit mit Guyana.

2016: 20. Januar: Der Minister für Bodenschätze von Guyana erteilt den Unternehmen Tullow Guyana und Eco Atlantic eine Lizenz für die Erdölsuche im Orinduik-Block über 1.802 km² in den Küstengewässern des Esequibo, deren Hoheit von Venezuela beansprucht wird.

Zusammenfassung der Position Guyanas: „In der Genfer Vereinbarung steht nichts, das eine Annullierung der internationalen Vereinbarung nahelegt, in der die Grenzen vor 116 Jahren gezogen wurden …“ Nichts in dieser Vereinbarung wird Guyana Teile seines Gebietes nehmen und das ist unsere Botschaft, darüber hinaus schauen wir auf den Generalsekretär der Vereinten Nationen, der die Funktionen erfüllen soll, die ihm durch die Genfer Vereinbarung übertragen wurden und diese Angelegenheit zu einem raschen und erfolgreichen Abschluss bringen soll. Wir haben die venezolanische Aggression und Belästigung ziemlich satt, ließ Präsident Granger verlauten. Durch die Genfer Vereinbarung hat der UN-Botschafter die Möglichkeit einer juristischen Beilegung der Streitigkeit. Guyana hat angedeutet, dass es eine solche Beilegung bevorzugt.

Daraus folgt:

1. Guyana erkennt nur die im Pariser Vertrag festgelegten Grenzen an.
2. Es ist nicht an einer Diskussion über die Willkür des Vertrages oder den Vertrag an sich interessiert.
3. Es ist nicht an einer Ausschöpfung sämtlicher Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeit interessiert, sondern möchte direkt zur juristischen Beilegung schreiten.
4. Es ist nicht an einer Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gemeinsamen Nutzung des Gebietes interessiert.
5. Auf Grundlage des Pariser Vertrages wird versucht, neue Gebietszugewinne zu erlangen.
6. Der Zugang über den Seeweg zu Öl aus dem venezolanischen Delta und die Bedrohung, die die Bolivarische Revolution für die imperiale Herrschaft darstellt, bringt mächtige Unterstützer des guyanesischen Vorhabens auf den Plan.

Kommentar von Martin Buschmann, stellv. Generalsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz: „Also geht es wieder mal um den Rohstoff ÖL! Vereinbarungen und Menschenrechte spielen dabei wieder einmal keine Rolle.“

Beschwerde an die Europäische Kommission: Tierversuche

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wendet sich mit einer offiziellen Beschwerde bezüglich der offensichtlichen Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung tierversuchsfreier Methoden an die Europäische Kommission. Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, wurde zusätzlich eine OnlinePetition an die Europäische Wettbewerbskommisson eingerichtet.

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb
Registratur Antitrust
B-1049 Brüssel, Belgien

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz reicht mit seinem Ansinnen eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein.

Hiermit bringen wir die Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor.

Tierversuche wurden niemals validiert.

Ein neues Medikament, ein Waschmittel, ein neues Düngemittel, … all diese Produkte müssen vor ihrer Vermarktung auf Unschädlichkeit für den Menschen getestet werden.

Im Tierversuch!

Hiervon profitiert eine ganze Industrie: Die Tierversuchslobby!

Für die Tierversuche gibt es keine Auflagen, obwohl einige der in den Prüfvorschriften verankerten Versuche noch aus den 1930/40 Jahren stammen und bis heute nicht daraufhin überprüft wurden, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können [1].

Tierversuchsfreie Verfahren hingegen müssen die Hürden der Validierung nehmen, welche bis zu 10 -15 Jahre in Anspruch nehmen können.

Dies führt dazu, dass tierversuchsfreie Methoden keinen Anreiz für die Entwickler ermöglichen.

Diejenigen, die sich dennoch den tierleidfreien Alternativen widmen, werden aufgrund der langwierigen und unverständlichen Prüfverfahren häufig abgeschreckt, bzw. werden erheblich benachteiligt!

Ein Entwickler von tierversuchsfreien Methoden hat derzeit nicht die gleichen Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt.

Hier besteht eine beklagenswerte Ungleichheit zum Leidwesen der Tiere und ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, sprich unlauterer Wettbewerb / Wettbewerbsbeschränkung, eine Verschiebung des Marktgleichgewichts.

Tierversuche haben eine Quasi-Monopolstellung.

Das Bundeskartellamt lehnt nach Anzeige der Wettbewerbsverzerrung Sanktionen nach §19 GWB ab, erkennt keinen Verstoß.

Die Wettbewerbsregeln der EU gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Durch die Ablehnung der Prüfung einer Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden des Bundeskartellamtes verstößt Deutschland gegen die EU-Richtlinien UWG §4 Punkt 4 – Mitbewerberschutz :

unlauter handelt, wer Mitbewerber gezielt behindert.

Begründung: siehe oben!

Ferner verstößt die deutsche Regierung mit ihrer Untätigkeit gegen

UWG §4a 1.3 Aggressive geschäftliche Handlungen – unzulässige Beeinflussung

Eine unzulässige Beeinflussung liegt vor, wenn der Unternehmer eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zur Ausübung von Druck, auch ohne Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt, in einer Weise ausnutzt, die die Fähigkeit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt.

Begründung:

Jeweils rund 75 % der europäischen Bevölkerung sehen in ihrem eigenen Land bzw. in der EU die Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden als nicht ausreichend gefördert an. Ca. 50% der Befragten lehnen Tierversuche generell ab [2].

Der Verbraucher ist bei der Wahl seiner Konsumgüter erheblich eingeschränkt, wenn er komplett auf tierversuchsfreie Produkte zurückgreifen möchte.

Im Hinblick auf die Pharmaindustrie ist es für einen Patienten bislang fast unmöglich, seine ethischen Grundwerte aufrecht zu erhalten, wenn er auf Medikamente oder operative Eingriffe angewiesen ist.

Obwohl jährlich 58.000 Menschen allein in Deutschland an den Nebenwirkungen der im Tierversuch zugelassenen Medikamente versterben [3], hat der Patient kaum eine Möglichkeit, auf tierversuchsfreie Produkte oder Verfahren zurück zu greifen, womit eine Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt wird.

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert die EU-Kommission somit auf, die deutsche Regierung zu veranlassen, gegen die Wettbewerbsbeschränkung durch die Validierungspflicht für tierversuchsfreie Verfahren vorzugehen und den Verbraucher nach UWG zu schützen.

Weiterhin fordern wir, dass die Aufhebung der Validierung nach UWG auf alle EU-Staaten ausgeweitet wird.

Quellen:

[1] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung (abgerufen am 19.02.2016)

[2] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/statistiken/569-eu-buerger-fordern-strengere-tierschutzbestimmungen.html (abgerufen am 19.02.2016)

[3] Schnurrer J. U., Frölich J. C.: „Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ Der Internist 2003: 44; 889-895

 


 

European Commission

General for competition
Registratur Antitrust
B-1049 Brüssel, Belgien

The federal board of “Partei Mensch Umwelt Tierschutz” submits the following complaint with the EU Commission.

We hereby submit a complaint about the distortion of competition in terms of validating non-animal testing methods, in contrast to non-validated animal tests.

Many of the provisions at national and EU level prescribe animal testing directly or indirectly.

Animal experiments have never been validated.

A new medicament, a detergent, a new fertilizer … all these products must be tested for harmlessness for humans prior to marketing.

In animals!

This benefits an entire industry: the animal experiments lobby!

For animal experiments, there are no restrictions, although some of the tests laid down in inspection requirements date back to the 1930s/40s and have still not been checked to see if they are suitable to assess health risks for humans safely [1], until today.

Animal-free test methods to the contrast must overcome the barrier of validation which may take up to 10 to 15 years to complete.

This means that non-animal test methods allow no incentive for the developer.
Those who do devote themselves to alternatives free from animal suffering are often deterred because of the lengthy and incomprehensible test methods or are at a considerable disadvantage!

A developer of non-animal testing currently has not the same opportunities in the economic market.

Here is a deplorable inequality to the chagrin of the animals and a flagrant violation of the principle of equality, in other words unfair competition / restriction of competition, a shift in the market equilibrium.

Animal experiments have a virtual monopoly.

The German federal cartel office rejected sanctions under section 19 GWB after the complaint about the distortion of competition, recognizes no violation.

The EU competition rules are directly applicable in all EU member states.

By the refusal to examine a distortion of competition in the validation of non-animal testing the federal cartel office of Germany violates EU directives UWG §4 point 4 – competitor protection:

unfair acts who disables competitors deliberately.

Justification: see above!

Furthermore, with its inaction the German government infringes

UWG §4a 1.3 Aggressive commercial practices – undue influence

An undue influence exists if the entrepreneur exploits a position of power towards consumers or other market participants to apply pressure, even without using or threatening to use physical force, in a way which significantly limits the consumer’s or other market participants’ ability to make an informed decision.

Justification:

Approximately 75% of the European population regard the development and validation of alternative methods as insufficiently promoted in the EU respectively their own country. Approximately 50% of respondents reject animal testing in general [2].

The consumer is severely restricted in his/her choice of consumer goods, if he/she wants to completely rely on non-animal products.
With regard to the pharmaceutical industry, for a patient it is almost impossible to obtain his/her fundamental ethical values effectively, so far, if he/she is dependent on medication or surgical procedures.
Although 58,000 people in Germany alone die from the side effects of drugs approved in animal studies [3], the patient has a limited ability to access products or procedures not tested on animals, which puts out of effect equal treatment.

The federal board of “Partei Mensch Umwelt Tierschutz” therefore calls on the EU Commission to make the German government take action against the restriction of competition by the validation requirement for non-animal test methods and to protect the consumer by UWG.
Furthermore, we demand that the annihilation of validation by UWG is extended to all EU countries.

Sources:

[1] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung (abgerufen am 19.02.2016)

[2] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/statistiken/569-eu-buerger-fordern-strengere-tierschutzbestimmungen.html (abgerufen am 19.02.2016)

[3] Schnurrer J. U., Frölich J. C.: „Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ Der Internist 2003: 44; 889-895

PM zur Kundgebung gegen die „Demo für alle“ am 28.02.2016

PRESSEMITTEILUNG / 01.03.2016

Tierschutzpartei spricht sich klar gegen die Repression und Gewalt seitens der Polizei aus und erneuert mit Nachdruck die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften

Am 28. Februar 2016 zogen ca. 4500 Rechte, verschiedenster Couleur, erneut durch Stuttgarts Straßen. Die „Demo für alle“ sollte dabei in der heißen Phase des Landtagswahlkampfs CDU, NPD und AfD Auftrieb verleihen. Wie immer marschierte die parlamentarische Rechte dabei, Seite an Seite, mit der baden-württembergischen Naziszene und religiösen Fundamentalist_innen.

Auch 2 Gegendemonstrationen von Zusammenschlüssen verschiedener Parteien, Verbände und Vereine fanden zeitgleich zwischen dem kleinen Schlossplatz, dem Wilhelmsplatz und dem großen Schlossplatz statt, woran sich in etwa 1000 Menschen aus allen Schichten, beteiligten.

Dass die Stimmung aufgeheizt sein würde, war allen Beteiligten klar, nicht zuletzt der Polizei, wie ihr enormes Aufgebot unschwer erkennen ließ, jedoch konnte niemand auf Seiten der Gegendemonstrant_innen damit rechnen, auf diese willkürliche und brutale Repression durch die Polizei, zu treffen.

So berichtet beispielsweise die Sprecherin der Sanitätsgruppe Südwest, Lena Schmidt, welche mit ihren Kolleg_innen vor Ort war, von insgesamt 107 Verletzten, von denen mindestens 17 einer Weiterführung ins Krankenhaus zugeführt werden mussten.

Weiter berichtet sie, dass die Polizei, ab dem Erreichen des Wilhelmsplatzes, unverhältnismäßig und oft ohne ersichtlichen Grund gegen die Gegendemonstrant_innen vorging. Die Polizei hinderte mehrfach das Rettungspersonal daran, verletzte Demonstrant_innen zu versorgen. Angeforderte Rettungsmittel wurden von der Polizei nicht bis zu den Patient_innen durchgelassen. Zudem wurden offensichtlich verletzte Personen, die zum öffentlichen Rettungsdienst wollten, von der Polizei weiter massiv mit Pfefferspray angegangen. Auch wurden Sanitätskräfte gezielt gestoßen und mit Pfefferspray bedroht. Obwohl noch Patient_innen und behandelndes Personal auf der Straße waren, wurde der Verkehr durch die Polizei wieder freigegeben. Neben Verletzungen durch Pfefferspray überwogen u.a. chirurgische Verletzungen durch direkte Gewalteinwirkung der Schlagstöcke. Zudem gab es mehrfach den Verdacht auf leichte Schädel-Hirn-Traumata, sowie mehrere allergische Reaktionen und einen Krampfanfall nach Pfeffersprayeinwirkung.

Die Tierschutzpartei verurteilt dieses Vorgehen in höchstem Maße. Diese Handlungsweise erinnert stark an den sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ (30. September 2010), welcher im Zuge einer Demonstration gegen den Bau des Prestigeobjekts „Stuttgart21“ stattfand. Damals war die Polizei noch unter der Leitung von Stefan Mappus, ebenso willkürlich und brutal gegen Demonstrant_innen vorgegangen, wobei sogar Menschen durch den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray ihr Augenlicht verloren.

Wieso die Exekutive ihre Verteidigungs- und Repressionstaktik ausschließlich gegen die Seite richtet, die sich denen entgegenstellt, die sich für Diskriminierung und Unterdrückung einsetzen, ist schwer nachzuvollziehen.

Am vergangenen Dienstag (23. Februar), fand anlässlich des 71. Gedenktages zum 20-minütigen Bombardement Pforzheims, erneut eine Fackelmahnwache der Rechten und ebenso ein Aufmarsch der Gegner statt.Dort verhielt sich die Polizei vorbildlich, indem sie, trotz erhitzter Gemüter, als Mediator und Schlichter fungierte. Daran hätte sich die Stuttgarter Polizei ein Beispiel nehmen sollen!

Nach den Vorfällen in Stuttgart bekräftigt die Partei Mensch Umwelt Tierschutz erneut mit Nachdruck die Forderung, eine klare Erkennungsmöglichkeit von Polizisten, durch Nummern oder den entsprechenden Namen an der Uniform.

Patricia Kopietz
Stellv. Landesschatzmeisterin der
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

TV-Spots zur Wahl in Sachsen-Anhalt

Die taz hat sich zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die Wahlwerbespots der Parteien angesehen und ihr Fazit gezogen. Begutachtet wurden: AfD, Grüne, Die Rechte, SPD, FDP, CDU, Linke und Tierschutzpartei.

Und jetzt raten Sie mal, auf welchem Platz unser Wahlwerbespot beim Ranking der taz gelandet ist? Hier Platz nachlesen.

Tierschutzpartei setzt sich für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ein.

PRESSEMITTEILUNG / 29.02.2016

Pressemitteilung der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) zur erschie­nenen Pressemeldung „Orientierungshilfe zu Sicherheitsauflagen bei Zirkustieren“ des Mi­nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Sitz in Stuttgart

„Orientierungshilfe sollte nicht der Orientierung dienen!“

Von der Landesbeauftragten für Tierschutz, Frau Dr. Cornelie Jäger, wurde ein Vorschlag für Sicher­heitsauflagen für Zirkusbetriebe an die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden herausgege­ben. Ob die Sicherheitsrichtlinien umgesetzt werden, kann von den Gemeinden und Städten frei ent­schieden werden. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hält diese Maßnahme für unzureichend.

In aller erster Linie stellt sich die Frage, wieso ein so fortschrittliches Land wie Deutschland eine so rückständige Politik in Sachen (Wild-) Tierhaltung in Zirkussen betreibt und an einer solch armseligen „Tierschutz-Politik“ festhält. Statt sich von dem allgemeinen Umdenken der Mehrheit der Bevölke­rung anstecken zu lassen, wie beispielsweise Länder wie Malta, Kroatien, Griechenland, Österreich, die Niederlande, Bulgarien, Belgien, Dänemark, Bosnien-Herzegowina, Finnland, Großbritannien, Slo­wenien, Zypern, Costa Rica, El Salvador, Honduras, Israel und Mexiko es vormachen, werden hier weiterhin finanzielle Interessen vor Tierrechte gestellt.

Statt sich durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und geheuchelten Tierschutz ins Gespräch zu brin­gen, sollte Frau Dr. Jäger sich dafür einsetzen, Tierrechte endlich durchzusetzen, indem sie für ein Wildtierverbot in Zirkussen einsteht und dieses vorantreibt.

Solange jedoch ein Wildtierverbot in Deutschland noch nicht ausgesprochen wurde, muss sich zumin­dest beim Thema Haltungsbedingungen etwas ändern. Bei Zirkusbetrieben werden die (ebenfalls un­genügenden) Anforderungen der Haltung, wie sie zum Beispiel bei Zoos der Fall sind, unterschritten. So werden die Tiere zwar von einem zuständigen Mitarbeiter des Veterinäramts bei einem Gastspiel kontrolliert, es müssen aber Mängel in den Haltungsbedingungen hingenommen werden, da die Ge­setze hier Lücken aufweisen. Diese Sonderbedingungen für Zirkusunternehmen müssen so schnell wie möglich ein Ende finden. Außerdem ist zu befürchten, dass dem zuständigen Mitarbeiter des Am­tes die nötige Fachkenntnis, besonders im Umgang mit Exoten und Wildtieren, aus verständlichen Gründen, fehlen.

Des Weiteren sind die bisherigen Bestimmungen von beispielsweise Zumutbarkeit von Stress und Un­terbringung, bis hin zur Größe der jeweiligen Gehege oder Haltungsformen, schlicht ein Witz und ha­ben nichts mit Tierschutz zu tun.

Zudem müssen die Sicherheitsanforderungen, die nur als Mindeststandard angesehen werden kön­nen, bis zur Durchsetzung eines bundesweiten Wildtierhaltungsverbotes für Zirkusse, verpflichtend, also gesetzlich vorgeschrieben werden. Es stellt sich die Frage wie mit dem Thema Sicherheit in der Vergangenheit in Zirkussen umgegangen wurde, wenn jetzt erst dieser Vorschlag ausgearbeitet wur­de. Auch ist fraglich wie die Situation in Städten oder Gemeinden aussieht, in denen auf den Vor­schlag der Landesregierung verzichtet wird. Hier entstehen unter Umständen erhebliche Gefahren für die Besucher und Bürger, welche sich in der Nähe eines Zirkus aufhalten.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) setzt sich dafür ein, dass die Haltung und die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen konsequent untersagt wird.

Die Tierschutzpartei hält ein grundsätzliches (Wild-) Tierverbot für die sicherste Methode, um poten­zielle Gefahren für Zirkusbesucher und Nachbarn auszuschließen.

Patricia Kopietz
Stellvertretende Schatzmeisterin im LV Ba-Wü
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Kundgebung gegen homophobe “Demo für alle” in Stuttgart

Wir zeigen Flagge gegen homophobe und rechte Hetze

Am heutigen Sonntag haben neben über 1.000 Menschen auch einige Mitglieder des Bundesarbeitskreises LSBTTIQ und des Landesverbandes Ba-Wü an der Kundgebung gegen die sogenannte „Demo für alle“ in Stuttgart teilgenommen.

Die „Demo für alle“ richtet sich (zumindest vordergründig) gegen den neuen Bildungsplan der Landesregierung, der die Vielfalt moderner Lebensgemeinschaften abseits des traditionellen Familienbildes thematisiert. Dieser wird von rechten Gruppierungen und Parteien instrumentalisiert, um unter dem Deckmantel besorgter Eltern und fundamental Religiöser nicht nur ihr homophobes, sondern ihr gesamtes gefährliches Gedankengut zu verbreiten. Mit unserer Teilnahme an der Gegen-Demo möchten wir dazu beitragen, für Toleranz, gegen Diskriminierung homo-, bi-, trans- und intersexueller Menschen sowie gegen rechte Propaganda und Hetze einzustehen.

Glyphosat im Bier

Jede/r dürfte es gestern in den Nachrichten mitbekommen haben.

Das Umweltinstitut München e.V. prüfte die Reinheit der 14 beliebtesten Biermarken in Deutschland und stellte dabei fest, dass in jedem Bier das Pestizid Glyphosat enthalten ist.

Glyposat wird in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel (Unkrautvernichter) eingesetzt; es gilt als gefährlich (z.B. Artensterben, wie Bienen und Insekten aller Art, Unfruchtbarkeit bei Mäusen) und ist wahrscheinlich krebserregend. “Der höchste gemessene Wert lag fast 300-fach über dem Grenzwert für Trinkwasser”, so ein Ergebnis vom Umweltinstitut München.

Nun stellt sich uns allen die Frage: Wie gelangt das Pestizid Glyphosat ins Bier?

Bitte wenden Sie sich an die Hersteller und fordern Sie jetzt von den Brauereien: “Glyphosat raus aus dem Bier!”

Petition vom Umweltinstitut bitte hier unterschreiben; danke!