Die EU-Tierschutzstrategie 2012-2015

Am 19. Januar 2012 teilte die EU-Kommission mit, was unter “Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2014” zu verstehen ist. Für Tierschützer ist die EU ja so etwas wie Fluch und Hoffnung in einem – Fluch, weil die bürokratischen Mühlen der Brüsseler Beamtenmaschinerie entsetzlich langsam mahlen angesichts der drängenden und vielfach sehr konkreten Probleme, die es gerade im Bereich Tierschutz gibt. Und Hoffnung, weil die EU in der Vergangenheit schon mal Ansätze in Gesetzen formulierte, die die Situation von Tieren verbessern könnten, wie z.B. beim sog. Legebatterie-Verbot für Hühner, das zum 01.01.2012 in Kraft trat. Welches nicht die Käfighaltung von Hühnern verbietet, sondern lediglich deren „Haltung“ in den Käfigen marginal verbessert und an das sich auch bei weitem nicht alle EU-Länder halten.

Letzteres ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, wie sich diverse Mitgliedsländer zuweilen wie selbstverständlich über EU-Gesetze hinwegsetzen. Bis die betreffenden Länder dann mit Maßnahmen seitens der EU rechnen müssen, leiden weitere Abermillionen von Tieren unter dieser tierquälerischen Haltungsform. Auch die EU-Kommission hat dies als Problem erkannt: “Die EU-Vorschriften zum Tierschutz, die im Laufe der vergangenen drei Jahrzehnte als Reaktion auf unvorhergesehene Umstände und Ereignisse sowie auf politische Forderungen erarbeitet wurden, sind zwar häufig detailliert und sektorspezifisch, insgesamt jedoch nicht flächendeckend genug. Die uneinheitliche Anwendung dieser Vorschriften in den Mitgliedstaaten führt dazu, dass in diesem wichtigen Wirtschaftszweig ungleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.“, so ein Auszug aus der Pressemitteilung vom 19.01.2012 zur EU-Tierschutzstrategie 2012-2015.

„Wirtschaftszweig“ – das ist das entscheidende Wort! In dieser ganzen Strategie ist immer nur die Rede von den wirtschaftlichen Bedingungen, nie aber von dem Schutz der Tiere um ihrer selbst willen, als wäre das Tier ein Stück Ware oder ein seelenloser Automat! Und so werden sie auch behandelt: 2 Milliarden Vögel (Hühner, Gänse…) werden derzeit EU-weit in landwirtschaftlichen Massenbetrieben „gehalten“; sie teilen ihr grausiges Schicksal mit ca. 300 Millionen Säugetieren (Kühe, Schweine…). Laut Schätzungen soll der Wert der „Viehzucht“ 150 Milliarden (!) Euro betragen – und dies bei 70 Millionen (!) Euro, die jährlich von der EU für den sogenannten Tierschutz ausgegeben werden.

Für die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ist es nichts weniger als empörend, dass die Europäische Union offenbar ein verlängerter Arm der Agrarindustrie-Konzerne ist. Und dies angesichts der Tatsache, dass – laut Angaben der EU-Kommission – 64 Prozent der Bürger der Mitgliedsländer den Tierschutz für ein herausragendes Thema halten, dem Rechnung zu tragen ist. Die EU- Tierschutzstrategie ist also ein Schlag ins Gesicht der Mehrheit der Bürger! Wir fordern daher nachdrücklich Tierschutzstandards, die sich nicht an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern am Tier als Individuum orientieren!

Steuerrecht

Kosten für Tierbetreuung und Tierarzt (zu Hause) werden steuerlich berücksichtigt

Lassen Sie Ihren Hund oder Katze regelmäßig von freiberuflichen Tierbetreuern, Tierpensionen oder auch Tiersitter zu Hause betreuen, während Sie im Urlaub sind? Wenn ja, sollten Sie dafür eine Steueranrechnung nach § 35a EStG beantragen, wenn die Betreuung in Ihrem Haushalt oder auf dem eigenen Grundstück stattgefunden hat (Haushaltsnahe Dienstleistung). Gleiches gilt, wenn der Tierarzt zu Ihnen nach Hause kommt und Ihr Haustier behandelt (Haushaltsnahe Reparatur).

Vor dem Finanzgericht Münster stritt ein Hundehalter mit dem Finanzamt. Der Hundehalter hatte sein Tier während des Urlaubs zuhause gelassen, wo es fachmännisch betreut wurde. Für die dabei angefallenen Kosten für Betreuung und die Anfahrt des Betreuers machte er die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Denn die Betreuung des Hundes fand im eigenen Haushalt statt, und nicht etwa in einer Hundepension. Außerdem seien Tiere zivilrechtlich wie “Sachen” zu behandeln (§ 90a BGB). Da bei haushaltsnahen Dienstleistungen das Arbeiten an Gegenständen im Haushalt vorausgesetzt werde, müsse es auch für die Betreuung eines Tieres die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geben.

Das Finanzamt lehnte die Anerkennung zunächst ab, einigte sich dann aber noch vor der Urteilsverkündung mit dem Finanzgericht auf eine Anerkennung der Kosten als Haushaltsnahe Dienstleistung. (Az. 6 K 3010/10 E).

Tipp: Haustierbesitzer können jetzt zwar leider nicht auf ein Musterurteil verweisen, wohl aber auf die Einigung des Finanzamts mit dem Kläger. Haben Sie also Ihr Haustier zu Hause betreuen oder behandeln lassen, beantragen Sie dafür unbedingt eine Steueranrechnung. Gemäß § 35a Abs. 2 EStG können 20 % der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die durch Selbstständige erbracht werden, von der Steuer abgezogen werden (höchstens jedoch 4.000 EUR).

Claudia Latzl, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin BA

ZDF-Mediathek: Illegale Käfighaltung von Nerzen in deutschen Pelzfarmen

Nach Recherchen von WISO und der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten e.V.“ werden in deutschen Pelztierfarmen Zehntausende von Tieren, vor allem Nerze, in viel zu kleinen Käfigen gehalten.

Seit 12. Dezember 2011 schreibt die „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ für Nerze Käfige mit einer Grundfläche von mindestens drei Quadratmetern pro Tier vor.

TV-Mitschnitt zur illegalen Käfighaltung von Nerzen zur Sendung von ZDF WISO vom 06.02.2012 hier: www.zdf.de/ZDFmediathek

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert die Schließung aller Nerzfarmen und somit ein Ende aller Produkte aus Pelz!

Beratung über den Entwurf einer neuen Bundessatzung – „Die Kuh ist vom Eis“

Am 04. und 05. Februar 2012 trafen sich Vertreter/innen aus den Landesverbänden Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Frankfurt a. Main, um über den Entwurf einer neuen Bundessatzung und der dazugehörigen satzungsrelevanten Ordnungen zu beraten.

Die Landesverbände Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen waren nicht durch entscheidungsbefugte Delegierte vertreten, hatten aber zum Teil im Vorfeld ihre Änderungswünsche und Kritikpunkte schriftlich eingereicht.

Zu Beginn des zweitätigen Treffens, zu dem etliche Teilnehmer/innen bereits am Freitag angereist waren, wurde über die in der Vergangenheit aufgetretenen Differenzen zwischen Bundesvorstand und einigen Landesverbänden diskutiert. Nach einer anfänglich kontroversen und teilweise hitzigen Debatte – befördert durch die im Vorfeld der Sitzung geführte E-Mail-Korrespondenz über den Beratungsmodus des Sondertreffens – war definitiv zu erkennen, dass bei allen Anwesenden der Wunsch vorhanden war, zum Wohle der Partei konstruktiv und harmonisch zusammenzuarbeiten.

Mit dieser positiven Grundstimmung bearbeitete man in der Folge sämtliche Paragrafen und vor allem die verschiedenen strittigen Satzungspunkte effizient und diszipliniert. Auch über die schriftlich eingereichten Änderungswünsche wurde eingehend beraten und etliche Umformulierungen wurden vorgenommen.

Erstaunlicherweise wurde der Entwurf der neuen Satzung und der satzungsrelevanten Ordnungen – bis auf ganz wenige Ausnahmen – einstimmig angenommen. Auch bei den strittigen Paragrafen wurde nicht immer mit einem demonstrativen „Dagegen“ votiert, sondern – wahrscheinlich aufgrund der vorgebrachten Argumente und der Verweise auf das Parteiengesetz und die diesbezüglichen Kommentare – mit Stimmenthaltungen reagiert.

Die meisten Sitzungsteilnehmer/innen hatten sich eingehend genug mit der komplizierten Materie befasst, sodass über die wenigen strittigen Paragrafen mit einem hohen Maß an Sachlichkeit diskutiert wurde. Damit war es möglich, auch einige Missverständnisse auszuräumen und es wurde ersichtlich, dass Interpretationsfehler bezüglich der betreffenden Gesetzestexte vorgelegen hatten. Es war auch festzustellen, dass unzulängliche Kenntnisse des Parteiengesetzes und eine daraus resultierende oberflächliche Argumentation leider den einen oder anderen Disput in der Vergangenheit hervorgerufen hatte.

Am Ende des ersten Sitzungstages gegen 20.00 Uhr war spürbar: Man hatte sich erfolgreich „zusammengerauft“ und dabei zunehmend Teamgeist und eine bessere Diskussionskultur entwickelt. Man hatte Vorurteile abgebaut und war sich deshalb auch menschlich nähergekommen, trotz unterschiedlicher Meinung zu einigen Paragrafen.

Auch der zweite Sitzungstag stand unter einem guten Stern; die wenigen verbliebenen Kritikpunkte wurden intensiv besprochen und in einigen Fällen wurden Umformulierungen in den Entwurf eingearbeitet.

Im Verlauf der Diskussion wurde auch auf den Initiativantrag – initiiert vom Landesvorsitzenden Josef Fassl (LV Sachsen-Anhalt) und Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes Berlin dezidiert eingegangen und Punkt für Punkt abgearbeitet. Das Ergebnis der Beratung über diesen Antrag, der den Satzungsentwurf pauschalisierend kritisierte, wird auf dem kommenden Bundesparteitag bekannt gegeben.

Womit niemand gerechnet hatte: Um Punkt 15.00 Uhr war man mit der kompletten Bearbeitung des Satzungsentwurfs einschließlich der satzungsrelevanten Ordnungen fertig. Mit Disziplin und Konzentration, aber vor allem mit dem guten Willen aller Sitzungsteilnehmer/innen war es gelungen, das umfangreiche Textwerk mit Augenmaß und Verantwortung abzuarbeiten. Auch die negativen Rundmails im Vorfeld dieser Sitzung konnten dem erfolgreichen Verlauf nichts mehr anhaben: Zur allgemeinen Zufriedenheit war die Kuh vom Eis!

Der korrigierte Satzungsentwurf und die bearbeiteten satzungsrelevanten Ordnungen werden zusammen mit dem Sitzungsprotokoll in Kürze an alle Landesvorstände verschickt.

Die Teilnehmer/innen der Sondersitzung in Frankfurt wurden sich abschließend darüber einig, dass man diesen Entwurf als Resultat einer demokratischen Einbeziehung der Landesverbände auf einem Sonderparteitag Mitte des Jahres zur Abstimmung vorlegen wird.

Das EU-Parlament: Es muss gestärkt und damit bürgerfreundlicher werden!

Am 17. Januar 2012 wurde der Deutsche Martin Schulz – er gehört der Fraktion “Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament“ an -, zum Präsidenten des EU-Parlaments gewählt. Von den Medien wird Schulz als „streitlustig“ und als „Europäer“ bezeichnet, der sich für eine Stärkung der Entscheidungskompetenzen des EU-Parlaments einsetzen will. Einem größeren Publikum wurde er im Jahre 2003 bekannt, als er zum Antritt der italienischen Ratspräsidentschaft in seiner Rede den seinerzeit amtierenden italienischen Staatspräsidenten Berlusconi in dessen Anwesenheit heftig kritisierte und von diesem daraufhin mit einem Nazi-Schergen verglichen wurde.

Die Wahl von Martin Schulz sollte man zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, was die Europäische Union uns BürgerInnen eigentlich bringt und welchen Nutzen vor allem das EU-Parlament wirklich hat.

Es besteht derzeit aus insgesamt 754 Abgeordneten aller 27 Mitgliedsländer. Seit dem Jahr 2009 erhalten alle Parlamentarier monatliche Grundbezüge in Höhe von 7 665,31 Euro brutto und eine Spesenpauschale von 4 402,- Euro. Es kann auch noch eine sog. Sekretariatszulage von bis zu 17 540,- Euro pro Kopf hinzukommen. Das Parlament tagt im „französischen Brüssel“, das Generalsekretariat der EU sitzt in Luxemburg, und die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden im belgischen Brüssel statt. Bei diesen Angaben kann sich jeder schon einmal einen ungefähren Begriff davon machen, was dies alles an Kosten verursacht!

Es sind nicht nur die Kosten des Parlaments, die Unmut verursachen – mit der Demokratie hapert es auch gewaltig. Dieser Auffassung ist offenbar auch der neue Präsident; er will sich für eine Stärkung des Parlaments und für mehr Befugnisse einsetzen. An Gründen dafür fehlt es nicht: Nach wie vor gibt es hinsichtlich der Gesetzgebungsverfahren kein volles Mitwirkungsrecht in allen Politikbereichen. Das Parlament ist zum Beispiel beim wichtigen sog. Initiativrecht ausgeschlossen, das bei der EU-Kommission liegt. Diese kann vom Parlament nicht gewählt, sondern nur bestätigt werden.

Der aufgeblähte EU-Apparat – wer soll da noch durchblicken?

Über EU-Parlament und EU-Kommission hinaus gibt es auch noch den Ministerrat, der von den nationalen Regierungen gebildet wird. Man fragt sich zu Recht: Wer soll da noch durchblicken? Wenn dann noch ein Krisengipfel stattfindet, an dessen Ende sich Merkel und Sarkozy vor die Presse stellen und erklären, wie demnächst alles in der EU zu laufen hat, dann ist vollends unklar, wofür es eine Fülle von EU-Behörden gibt und wofür wir alle 5 Jahre zum großen Teil überflüssige BerufspolitikerInnen „auf Europatournee“ schicken. Ganz zu schweigen von der “Spielwiese“, die ausgedienten, vornehmlich süddeutschen Ex-Minister(präsidenten) wie Oettinger, Stoiber oder „KTG“ auf Steuerzahlers Kosten zur Verfügung gestellt wird.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert eine insgesamt demokratische EU, vor allem ein demokratisch gewähltes EU-Parlament mit tatsächlichen Befugnissen! Der Vertrag von Lissabon regelt im Wesentlichen wirtschaftliche Belange und nützt damit in erster Linie den großen Konzernen. In den Mitgliedsländern der EU leben aber auch Millionen von Menschen, die ein Recht auf eine effiziente EU-Sozialpolitik haben und die transparente Entscheidungswege und konstruktive Entscheidungen wollen. Kurz: Die Menschen in der EU wollen eine Europäische Union der Bürger und nicht der Konzerne!

Fachgerechte Winterfütterung

Vogelschutz in der kalten Jahreszeit

Auf der Homepage des „Komitee gegen den Vogelmord e.V.“ finden Sie Ideen und Hinweise für eine tierschutzgerechte Winterfütterung von Vögeln. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wann Sie füttern sollten, welches Futter das Beste ist, wo der geeignete Futterplatz ist und wie Sie Ihren Garten so gestalten können, dass die Vögel dort ganz natürlich Nahrung finden können. (Lesen Sie hier…)

Thema Zoophilie / Sodomie

Andreas Döring, Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt, im Gespräch mit Dieter Stier, MdB

Auf das Schreiben von Nancy Streit, Mitglied unseres LV Sachsen-Anhalt, erreichte uns die Stellungnahme von Dieter Stier, MdB: „Sehr geehrte Frau Streit, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben zur aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes – derzeit erreicht mich eine Vielzahl von Anfragen zu der anstehenden Gesetzesnovelle – bitte sehen Sie mir nach, dass ich nicht in der gleichen Ausführlichkeit antworten kann. Im Folgenden möchte ich kurz zu ihrem Anliegen Stellung beziehen:

Das Tierschutzgesetz regelt bereits jetzt in § 17 TierSchG eindeutig: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Dies bedeutet im Klartext, dass schwere Fälle Sodomie mit Haus- oder Nutztieren innerhalb des bestehenden Gesetzesrahmens sehr wohl strafrechtlich verfolgt und auch abgeurteilt werden können. Diese Gesetzesvorgabe halte ich für angemessen und richtig.

Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Gesetzentwurf erarbeitet, der plant, einen neuen Bussgeldtatbestand einzuführen, der auch nicht tödliche und nicht „erhebliche“ Verletzungen von Tieren infolge von Sodomie erfasst. Demnach soll als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn jemand einem Wirbeltier „vorsätzlich, oder fahrlässig ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt“. Verstöße gegen diese Gesetzesvorgabe sollen mit erheblichen Geldbußen (bis zu 25.000 Euro) geahndet werden.

Derzeit befinde ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch im Entscheidungsfindungsprozess in dieser Frage und wir diskutieren intensiv darüber, inwieweit wir eine Verschärfung der Sanktionen gegen die Sodomie im Tierschutzgesetz verankern wollen. Eine abschließende Positionierung haben wir noch nicht getroffen.

Gerne bin ich bereit, mit Ihnen persönlich über Tierschutzfragen zu sprechen – sei es in meinem Berliner Abgeordnetenbüro oder in meinem Wahlkreisbüro in Weissenfels.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Stier
Deutscher Bundestag
Dieter Stier, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: 030 227-72218 Fax: 030 227-76109

Telefongespräch Gedächtnisprotokoll
Betreff: Gedächtnisprotokoll vom Gespräch mit MdB Herr Stier
Das Gespräch dauerte 14 Minuten

Frage Döring: Guten Tag Herr Stier. Ich möchte mich im Namen aller Beteiligten für das Gesprächsangebot bedanken. Frau Streit hat wegen ihrer Arbeit leider keine Zeit den Termin wahrzunehmen und mich gebeten, dieses für sie zu tun. Wer sind wir, wir sind ein Zusammenschluss von Bürgern, Vereinen, Tierfreunden und verschiedenen Initiativen. In unserem Gespräch soll es Vordergründig um das Thema Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes gehen und dabei steht unsererseits das Thema Zoophilie im Fokus. Konnten sie die der letzten Mail von Frau Streit von gestern eventuell schon reinsehen, in ihrem Anhang befindet sich ein wichtiges Gutachten, welches ihnen und ihrer Fraktion bestimmt hilft sich unserer Meinung anzuschließen. Dieses Gutachten kennen sie auch schon aus unserem Schriftwechsel. Es handelt sich hierbei um das Gutachten über die Strafbarkeit der Zoophilie am Beispiel der Bewertung von Beiträgen des Internetforums www.tierlover.info von Rechtsanwalt Dr. Konstantie Leondarakis und Rechtsanwalt Lars Liedtke.

Antwort Stier: Nein verständlicherweise noch nicht, wissen Sie, ich bekomme hier so viele Dinge auf den Tisch… .

Frage Döring: Wie ist die Meinung Ihrer Fraktion(cdu/ csu) zum Thema eines Zusammenhangs von Tiermissbrauch und Menschenmissbrauch/Kindesmissbrauch?

Antwort Stier: Ich kann Ihnen die Meinung der Fraktion nicht nennen. Wir sind doch frei gewählte Politiker. -aber meine gern- Ich bin der Meinung wir haben eh schon alles viel zu viel geregelt. Meiner Meinung nach reicht das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form so aus. Ich bin auch der Meinung, dass es einen Zusammenhang gibt. Aber, ich sehe das so, wir haben eines der besten Tierschutzgesetze, wahrscheinlich der ganzen Welt, das ist gut so.

Frage Döring: Die meisten Bürger finden es pervers…

Antwort Stier: Ich nehme das so nicht war, auch nicht in meinem Weissenfelser Wahlkreis. Ich sehe das nicht so.

Frage Döring: Warum sperrt man sich so gegen ein Verbot der Zoophilie/Sodomie?

Antwort Stier: Wissen sie es ist so vieles schon geregelt. Wir müssen auch ein gesundes Maß finden. Wie gesagt es erscheint mir nicht als ein Thema in der Bevölkerung was Mehrheiten bewegt.

Frage Döring: Wir finden es trotzdem nicht normal und was ist mit dem wahrscheinlichen vergreifen dieser Perversen auch an vielleicht ihrem Kind, ihrem Neffen oder Nichte, Enkel? In anderen Staaten Europas ist es schon geregelt warum nicht in Deutschland?

Antwort Stier: Wir haben so Vieles schon geregelt, so den Gebrauch von Alkohol im Straßenverkehr, es gibt trotzdem Verstöße…

Frage Döring: Sie, Herr Stier, meinen nicht, dass ein Verbot der Sodomie/Zoophilie zumindest eine abschreckende Wirkung hätte?

Antwort Stier: Nein, ich glaube wir brauchen das nicht.

Frage Döring: Ich glaube doch zumindest an eine gewisse Hilfe in diesem Fall, denn ich bin der Meinung, wenn wir keine Regelungen hätten, die abschrecken, dann würden sehr viele mit Alkohol im Straßenverkehr unterwegs sein.

Antwort Stier: Nein das sehe ich anders, die Menschen sind gut und einsichtig.

Frage Döring: Was sagen die Mitglieder der cdu/csu Fraktion zu diesem wichtigem Thema. Es geht ja hierbei auch um den Schutz von jungen Menschen unserer aller Kinder. Wer ein Tier missbraucht, der ist doch nicht fern auch ein Kind zu vergewaltigen. Ein Mann, der einen Hund zur sexuellen Befriedigung nutzt, ihm wehtut, die Ziege von innen zerfetzt, der tut das auch vielleicht mit seinem 9 jährigem Nachbarssohn. Sehen Sie sich doch an, was da im Internet an Austausch stattfindet. Sie sollten die Bilder sehen. Extreme Schmerzen, leichte Schmerzen, will das ein Tier, oder jemandes Enkel? Ein Kind fragt keiner und ein Tier auch nicht.

Antwort Stier: Ich glaube nicht, dass wir das mit Gesetzen verhindern.

Frage Döring: In wie weit ist der Entscheidungsfindungsprozess Ihrer Fraktion nun zu diesem wichtigen Thema fortgeschritten, wie geht es weiter, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Antwort Stier: Ich weiss nicht mal, ob Sodomie ein Thema sein wird. Sie werden da vielleicht nicht mal Mehrheiten finden. Wir haben ein gutes Tierschutzgesetz, vielleicht wären ja Bündnis 90/Die Grünen mit Ihrer Gesetzesinitiative eh der bessere Ansprechpartner für Sie. Aber ich glaube, dass es dafür keine Mehrheiten geben wird. In der nächsten Sitzungswoche gibt es die erste Lesung….

Antwort Döring: Herr Stier ich bedanke mich für das Gespräch, auch wenn wir vieles anders sehen, sollten wir in Kontakt bleiben.

In Deutschland ist Zoophilie/Sodomie strafrechtlich immer noch nicht verboten, sie werden lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen.

Unsere Forderung: Verbot von Zoophilie/Sodomie!

Dresden und die übrige Bundesrepublik: Nazifrei 2012!

Im Bundestag hat sich ein Untersuchungsausschuss gegründet, der herausfinden soll, warum die Behörden des Verfassungsschutzes und der Polizei nicht verhindern konnten, dass die rechtsgerichtete Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) jahrelang mordend durch Deutschland ziehen konnte. Nachdem bekannt wurde, dass drei untergetauchte Rechtsradikale und eine bisher nicht ermittelte Anzahl von Sympathisanten für die Morde an mindestens 9 Menschen verantwortlich waren, ging alles recht fix. Den Staatsschützern gelang ganz plötzlich, was vorher jahrelang unmöglich war: Sie konnten Ergebnisse präsentieren! Das Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes wird zusätzlich dadurch gestört, dass nach wie vor nicht klar ist, inwiefern sich bezahlte Spitzel und Vertrauensleute aktiv in die Arbeit der Rechten einbringen und diese mitfinanzieren.

Demgegenüber sind Verfassungsschutz und Polizei deutlich aktiver und einfallsreicher, wenn es um die Beschattung von Mitgliedern des Bundestages geht. Mindestens 27 Mitglieder der Fraktion Die Linke sind davon betroffen. Betroffen waren auch Datenschützer, als im Jahr 2011 die sächsische Polizei über 4 Millionen Datensätze durch die sog. Funkzellenüberwachung abfragen ließ. Während der Proteste “Dresden nazifrei” wurden aber nicht die Rechtsradikalen überprüft, sondern die DemonstrantInnen, die sich für demokratische Grundprinzipien und gegen rassistische Hetze einsetzten.

Auch im Jahr 2012 möchten Rechtsradikale wieder in Dresden marschieren, um ihre menschenverachtenden Hasstiraden öffentlich zur Schau zu stellen. Dem muss Einhalt geboten werden! Wir als Partei Mensch Umwelt Tierschutz unterstützen die Proteste, die sich gegen den Aufmarsch der Neonazis richtet. Wir unterstützen deshalb den (Aufruf) und rufen zur Beteiligung an den Protesten auf!

12 Fragen und Antworten zum Thema Gold

„Es ist nicht alles Gold, was glänzt.“

Woher kommt Gold und wie wird es abgebaut? Was hat Gold mit dem Regenwald zu tun? Können Menschen an den Folgen der Goldgewinnung krank werden und sogar sterben?

Diese und noch viele andere Fragen mehr zum Thema Gold beantwortet „Rettet den Regenwald e.V.“, und Sie erfahren auch, was Sie selbst gegen diese Umweltzerstörung tun können. (Lesen Sie hier…)

Jeder muss es selbst mit seinem Gewissen vereinbaren, ob Gold als Wertanlage – in welcher Form auch immer – in Frage kommt. Die Antworten zum Thema Gold sind sehr aufschlussreich, weil das feine Image von Gold bei der Gewinnung an „Glanz“ verliert und Menschen, Tiere und Natur in den Abbaugebieten der Erde einen hohen Preis dafür bezahlen müssen.

Landesvorsitzender von NRW wird von „Gänsereiter“ verklagt

Am heutigen 26.01.2012 wurde vor dem Landgericht Bochum die Klage eines “Gänsereiters” gegen den Landesvorsitzenden der Partei Mensch Umwelt Tierschutz NRW verhandelt. Es ging um ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,-€, welches der Kläger geltend machte. Bei Kundgebungen gegen das Gänsereiten in Wattenscheid-Höntrop und Wattenscheid-Sevinghausen im Jahr 2011 wurden Bilder gezeigt, auf denen er während des Abreißen des Gänsekopfes zu erkennen war. Die Klage wurde mit einem Vergleich beendet, demnach 3 strittige Bilder nicht mehr gezeigt werden dürfen. Einen zu vergütenden Schmerz des Gänsereiters vermochte das Gericht nicht zu erkennen.

In den o.g. Ortsteilen der Stadt Bochum wird alljährlich zu Rosenmontag ein sehr grausamer Karnevalsbrauch abgehalten, eben das Gänsereiten. Eine vorher getötete Gans wird kopfüber an ein Seil aufgehängt und die sog. Gänsereiter müssen dann dem Tier den Kopf abreißen. Ein blutiges und ekelerregendes Spektakel, gegen das es seit Jahren massive Proteste gibt. Wir als Partei Mensch Umwelt Tierschutz beteiligen uns an diesen Protesten, aus diesem Grund hatte unser Landesvorsitzende Michael Siethoff im Jahr 2011 Protestkundgebungen angemeldet.

Vor Gericht ging es nun darum, ob Bilder verwendet werden dürfen, die den Gänsereiter beim Kopfabreißen zeigen. Von diesem Vorgang kursieren im Internet, in den Printmedien und in diversen Bildarchiven unzählige Bilder, verschiedenster Akteure. Die besagten Karnevalsvereine sind geradezu stolz auf ihr Treiben und verweisen auf eine jahrhunderte lange Tradition. Auch vom klagenden Gänsereiter gibt es Fotos zu finden, auf denen er deutlich zu erkennen ist.

Dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes wurde von Seiten Siethoffs letztlich zugestimmt, da das Gericht erkennen ließ, dass es skurrilerweise den Kläger nicht als relative Person der Zeitgeschichte sieht. Dieser juristische Begriff besagt, dass sich solche Personen nicht auf das Recht am eigenen Bild berufen können, wenn sie sich örtlich/zeitlich begrenzt exponiert in der Öffentlichkeit zeigen. Da weitere Prozesse aber letztlich nur Kraft und Aufwand bedeuten und ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko bergen, wurde dem Vergleich zugestimmt.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass unsere Partei nicht weiter gegen den Karnevalsbrauch des Gänsereitens mit echten Gänsen weiterhin demonstrieren wird. Vielmehr werden wir unsere Proteste dieses Jahr massiv ausweiten. Bochum ist die letzte Stadt in NRW, in der für solche Traditionsveranstaltungen weiterhin echte Tiere “verwendet” werden. In Dortmund, Olpe, Leverkusen, Essen und weiteren Städten hatten die Behörden das Tierschutzgesetz umgesetzt. Gerade im Hinblick auf das im Grundgesetz inzwischen verankerte Staatsziel Tierschutz wollen wir uns dafür einsetzen, dass auch in Wattenscheid weiterhin Karneval gefeiert wird, nur das dafür keine Tierleichen zerfleddert werden.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei LV NRW
Michael Siethoff
Landesvorsitzender
Rahmenstraße 10
58638 Iserlohn
Tel. 0151 210 49 613
E-Mail: michael-siethoff (at) tierschutzpartei.de