Landshut, 18. September 2026. Anlässlich aktueller Berichterstattung über den legal möglichen Abschuss freilaufender Hauskatzen in mehreren Bundesländern erneuert der Landesverband Bayern der Tierschutzpartei (PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ) seine Forderung nach einem bundesweiten Verbot dieser Praxis.

Nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen bestehen erhebliche Unterschiede. In Schleswig-Holstein können Katzen im Jagdbezirk bei einer Entfernung von mehr als 200 Metern zum nächsten Haus als wildernd gelten. In Brandenburg gilt eine entsprechende Entfernungsgrenze für die Einstufung als streunende Katze. In Bayern gelten Katzen im Jagdrevier als wildernd, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt angetroffen werden. Diese Einstufungen können den Jagdschutzberechtigten die Tötung der Tiere erlauben. (Lexaris)

In Niedersachsen gilt seit dem 26. Juni 2026 eine geänderte Regelung. Dort dürfen im Rahmen des Jagdschutzes nur wildernde Hauskatzen getötet werden, die erkennbar verwildert sind und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden. Die Entfernung allein reicht dort somit nicht aus. (Niedersachsen MLV)

Nordrhein-Westfalen untersagt das Töten von Katzen im Rahmen des Jagdschutzes. Im Saarland besteht ein entsprechendes jagdrechtliches Verbot für Katzen und Hunde. Baden-Württemberg lässt die Tötung streunender Hauskatzen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen mit behördlicher Genehmigung zu. (Deutscher Tierschutzbund)

„Eine pauschale Entfernungsregel kann nicht zuverlässig zwischen einer gehaltenen Freigängerkatze und einer verwilderten Hauskatze unterscheiden. Sie schützt auch nicht vor Verwechslungen mit der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Wir lehnen es ab, dass eine Hauskatze allein wegen ihrer Entfernung zu einem Wohngebäude getötet werden darf“, erklärt der Landesverband Bayern der Tierschutzpartei.

Die Europäische Wildkatze ist in Deutschland streng geschützt. Die äußerliche Unterscheidung von Wildkatzen und ähnlich gezeichneten Hauskatzen kann selbst Fachleuten schwerfallen. (BUND Naturschutz)

Jagdkritik und wissenschaftliche Einordnung

Der Landesverband Bayern verweist auf den Anti-Jagd-Flyer der Tierschutzpartei „9 Beispiele für Jägerlügen“. Darin setzt sich die Partei mit verschiedenen Begründungen für die Jagd auseinander, darunter dem Argument, Haustiere müssten zum Schutz der Artenvielfalt getötet werden. Der Landesverband kritisiert insbesondere die Vorstellung, Haustiere als vermeintliche „Jagdkonkurrenz“ zu betrachten. Der Flyer selbst nennt zu seiner Aussage über das Beutespektrum von Haustieren allerdings keine konkreten wissenschaftlichen Quellen.

Eine ergänzende historische Fachveröffentlichung von Hartmut Achterberg aus dem Jahr 1983 fasst mehrere nahrungsökologische Untersuchungen zusammen. Darin stehen Kleinnager beim Beutespektrum freilebender beziehungsweise streunender Katzen an erster Stelle. Hase, Jagdfasan und Rebhuhn wurden in den ausgewerteten Untersuchungen nur in geringem Umfang festgestellt; das Wildkaninchen bildete eine Ausnahme. Zugleich beschreibt der Beitrag mögliche erhebliche Einflüsse unter bestimmten örtlichen Bedingungen, etwa bei hoher Fasanendichte während der Fortpflanzungszeit. (Hochschule Neubrandenburg)

Diese historische Veröffentlichung ist keine aktuelle Untersuchung zur Artenvielfalt in Deutschland und keine Bewertung der Wirksamkeit von Abschussverboten. Ein geringer Anteil bestimmter jagdbarer Arten an der Katzenbeute darf daher nicht mit einem generell geringen Einfluss auf die Artenvielfalt gleichgesetzt werden. Der Landesverband Bayern fordert eine differenzierte Betrachtung und setzt sich für nichttödliche Maßnahmen ein, die sowohl Hauskatzen als auch Wildtiere schützen.

Die Forderungen des Landesverbands Bayern

Der Landesverband Bayern der Tierschutzpartei fordert ein bundesweites Verbot des Abschusses freilaufender Hauskatzen im Rahmen des Jagdschutzes nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens und des Saarlands.

Zur Begrenzung unkontrollierter Vermehrung fordert der Landesverband eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sowie eine verpflichtende Kennzeichnung mittels Mikrochip und Registrierung. Hinzukommen sollen ausreichend finanzierte, betreute Kastrationsprogramme für verwilderte Hauskatzen.

Außerdem fordert der Landesverband eine unabhängige, bundesweit einheitliche Erfassung erschossener Haustiere, insbesondere von Katzen und Hunden. Der Deutsche Tierschutzbund wies bereits 2024 darauf hin, dass eine vollständige bundesweite Statistik fehlt und lediglich einzelne Bundesländer entsprechende Zahlen erfassen. Die geforderte Erfassung soll eine verlässliche und öffentlich nachvollziehbare Datengrundlage schaffen. (Deutscher Tierschutzbund)

Über den Landesverband Bayern

Der Landesverband Bayern der Tierschutzpartei (PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ) setzt sich für Tierrechte, konsequenten Tier-, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie für soziale Gerechtigkeit ein. Menschenrechte, gesellschaftliche Teilhabe und der Schutz benachteiligter Menschen gehören ebenso zu den politischen Anliegen. Die Partei versteht den Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt als miteinander verbundene Aufgaben.

Die Ablehnung der Jagd beschränkt sich nicht auf den Abschuss von Hauskatzen. Der Landesverband Bayern spricht sich grundsätzlich gegen die Jagd auf Tiere aus. Das Grundsatzprogramm der Tierschutzpartei fordert die vollständige Abschaffung der Jagd und des Jagdtourismus. Zu den weiteren programmatischen Zielen gehören ein Ende der industriellen Tierhaltung, ein Verbot sämtlicher Tierversuche, eine pflanzenbasierte Ernährungswende, eine Agrarwende weg von der Massentierhaltung sowie der Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen. Die Partei fordert außerdem die konsequente Umsetzung des Staatsziels Tierschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes.

Zur politischen Arbeit der Partei gehören Kandidaturen bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Die Partei hat Mandate im Europäischen Parlament sowie in kommunalen Gremien gewonnen. Herausgeber dieser Pressemitteilung ist der Landesverband Bayern. (Bundeszentrale für politische Bildung)

Quellen und weiterführende Informationen

Landesverband Bayern der Tierschutzpartei
https://www.tierschutzpartei.de/partei/struktur/landesverbaende/bayern/
Flyer und Infomaterial der Tierschutzpartei
https://www.tierschutzpartei.de/flyer-und-infomaterial/
Flyer „9 Beispiele für Jägerlügen“ als PDF
http://localhost:8080/wp-content/uploads/2026/09/TSP-AntiJagd-9Jaegerluegen-A5-Flugblatt_042026-Klima.pdf
Ergänzende historische Fachveröffentlichung zum Beutespektrum von Hauskatzen
Hartmut Achterberg (1983). „Die Bedeutung der Hauskatze für die Gewinnung von Rauchwerk“. Säugetierkundliche Informationen, Band 2, Heft 7, Seiten 31–36. Die Veröffentlichung ist im folgenden vollständigen Zeitschriftenheft enthalten. Sie ist nicht als Quellenangabe im Flyer ausgewiesen.
PDF Download „Säugetierkundliche Informationen“ Band 2 Heft 7, 1983
Grundsatzprogramm der Tierschutzpartei
http://localhost:8080/wp-content/uploads/2025/01/Grundsatzprogramm-2025.pdf
Informationen des BUND Naturschutz zur Europäischen Wildkatze
https://www.bund-naturschutz.de/tiere-in-bayern/wildkatze/steckbrief
Deutscher Tierschutzbund zu Haustierabschüssen, Landesregelungen und Erfassungslücken, veröffentlicht am 12. April 2024
Tierschutzbund: „Wenn Hunde und Katzen gejagt werden“, 12.04.2024
Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein, § 21
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-JagdGSHpP21
Brandenburgisches Jagdgesetz, insbesondere § 40
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgjagdg#40
Bayerisches Jagdgesetz, Artikel 42
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-42
Niedersächsisches Jagdgesetz, konsolidierte Fassung, insbesondere § 29
https://www.ml.niedersachsen.de/download/229794/Konsolidierte_Fassung_des_NJagdG.pdf
Verkündetes Änderungsgesetz zum Niedersächsischen Jagdgesetz vom 23. Juni 2026
https://www.ml.niedersachsen.de/download/229795/nds-gvbl-2026-44_Gesetz_zur_Aenderung_des_Niedersaechsischen_Jagdgesetzes.pdf
Bundeszentrale für politische Bildung zur Wahlteilnahme und Geschichte der Tierschutzpartei, veröffentlicht am 15. August 2022
Bundeszentrale für politische Bildung: „PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ“, 15.08.2022

Pressekontakt

Tierschutzpartei (PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ)
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Gertraud Götz-Volkmann
Pönaiergasse 10
84036 LandshutE-Mail: presse.bayern@tierschutzpartei.de
Webseite: https://www.tierschutzpartei.de/partei/struktur/landesverbaende/bayern/