Gänsereiter lenken ein!

Nach Jahren des Kampfes gegen das Verwenden echter Tiere beim Gänsereiten lenken die letzten beiden deutschen Gänsereiter-Clubs Höntrop und Sevinghausen e.V. ebenfalls endlich ein und wollen künftig auf echte Gänse verzichten.

Auch wenn der Anwalt der Vereine betont, dass es sich um eine autarke und freiwillige Entscheidung der Vereine handelt, so ist doch davon auszugehen, dass auch der stetige und öffentliche Druck durch Anzeigen, Klagen und Eingaben an die zuständigen Behörden zu dieser Entscheidung beigetragen hat.

Neben einer bundesweiten Petition mit über 100.000 Unterstützern unserer Bundesvorsitzenden Sandra Lück wurde seitens unserer Partei eine Klage auf Vereinsverbot beim Innenministerium NRW eingereicht, die abgelehnt wurde.

Eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verschärfung der Gesetze bezüglich des Umgangs mit (auch toten) Tieren bei öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen in Anwesenheit von Kindern sorgte für eine Empfehlung der Kinderkommission, zum Schutze unserer Kinder auf eine Altersbeschränkung beim Zugang zum Gänsereiten zu bestehen.

Der Antrag an das Bochumer Jugend- und Rechtsamt auf Umsetzung nach Paragraf 7 Jugendschutzgesetz wurde in diesem Jahr kurz vor der Rosenmontags-Veranstaltung ebenfalls abgelehnt.

Der jährlichen Demonstration vor der Gänsereiterhalle folgte diesmal neben der Ankündigung auf erneute Klage zusätzlich eine Strafanzeige gegen die Gänsereiter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Sandra Lück in ihrer Funktion als Leiterin des Bundesarbeitskreises praktischer Tierschutz der Tierschutzpartei, nachdem ihr Zeugenaussagen und Fotos von misshandelten Pferden zugespielt wurden.

Das Veterinäramt Bochum bestätigte die Ermittlungen nach Begutachtung der Verletzungen.

Erst vor wenigen Tagen teilte der Deutsche Bundestag mit, dass unsere Eingabe an den Petitionsausschuss zur Behandlung an die einzelnen Landtage verwiesen wurde.

Auch andere Organisationen, wie das deutsche Tierschutzbüro, reichten Klage gegen das Gänsereiten ein und erhöhten so den öffentlichen Druck.

Die nun bekannt gegebene Entscheidung der Gänsereiterclubs ist ein kleiner Erfolg für uns alle.

Sandra Lück

Hundetötung in der Ukraine?

Stellungnahme unseres BAKs Praktischer Tierschutz

Aktuell erhitzen Nachrichten rund um den Eurovision Song Contest (ESC) die Gemüter der Tierschützer.

Viele verschiedene Petitionen wurden ins Leben gerufen, in denen ein Verbot der Tötung von Straßenhunden in Kiew für die Medienveranstaltung gefordert wird, schlimme Bilder von vergifteten und erschlagenen Hunden machen die Runde und weisen auf angebliche Massentötungen hin.

Continue reading “Hundetötung in der Ukraine?”

Hilfsgüter für Menschen und Tiere

In einer telefonischen Sitzung am 24.01.2017 fanden sich Jan Zobel, Bundesgeschäftsführer und Leiter des Landesarbeitskreises „gegen Rechts“ (Hamburg) und Sandra Lück, Bundesvorsitzende und Leiterin des Bundesarbeitskreises „Praktischer Tierschutz“ (NRW) zusammen, um sich über ein Gemeinschaftsprojekt zur Unterstützung von Mensch und Tier gleichermaßen zu beraten.

Beide beteiligen sich über verschiedene Tierschutzvereine schon seit Jahren regelmäßig an der Unterstützung ausgewählter und geprüfter Partnertierheime in Rumänien, Ungarn und Spanien, unter anderem durch die Sammlung von Futterspenden.

Neben Futter für Tiere in Not sammeln Zobel und Lück aber auch Kleider und Sachspenden für Bedürftige. „Wir haben noch wirklich viele Kleiderspenden gelagert, die in Erst- und Notunterkünften aktuell nicht mehr benötigt werden, da die Spendenbereitschaft erfreulicherweise sehr groß ist und die Kleiderkammern gut gefüllt sind.

“Auch jede Menge Stofftiere haben wir noch, die nicht in Kartons, sondern Kinderhändchen gehören!“ erklärt Sandra Lück. „Generell lagern wir alles was gut erhalten, gepflegt und brauchbar für Dritte ist. Grundsätzlich vertreten wir die Meinung: Raus aus der Wegwerf-Gesellschaft, hin zu nachhaltigem, sozialem Engagement!“

Bereits Anfang 2016 hatten unsere aktiven Vorstandsmitglieder mit toller Unterstützung der Landesverbände Hamburg, Berlin und der MUTigen Jugend eine ganze LKW-Ladung voll Kleider- und Spielzeugspenden für Geflüchtete am LaGeSo, sowie in eine naheliegende Notunterkunft nach Berlin gebracht und vor Ort verteilt. Nun ist geplant, einen Kombi-Transport mit Futter und Sachspenden in ein Krisengebiet zu organisieren.

„Selbstverständlich gibt es bereits eine enge Auswahl an Zielen, doch noch haben wir uns nicht zu 100 Prozent festgelegt, wohin genau wir die Spenden in diesem Jahr bringen wollen. Als politischer Arm der Tierrechtsbewegung zählt für uns neben der Lieferung von Hilfsgütern natürlich auch, den Menschen vor Ort das Thema Tierschutz nahe zu bringen. Aufbauarbeit und Veränderung fängt in den heimischen Köpfen an und somit überlegen wir uns genau, wo wir den Menschen nicht nur helfen, sondern sie auch wirklich erreichen und einbinden können.“ sagt Zobel.

Ebenso hänge das Ziel der Hilfsgüter natürlich auch von den logistischen Möglichkeiten ab, so der Spitzenkandidat für die Bundestagswahl des Landesverbandes Hamburg.

Konkrete Angaben zu Ort und Zeit werden sich in den kommenden Wochen heraus kristallisieren. Bis dahin bleibe noch genug Zeit, um Sponsoren für dieses Vorhaben zu finden und Anregungen und Unterstützung mit einzubinden.

Ideen und Fragen zu diesem Projekt können per Email an sekretariat@tierschutzpartei.de gerichtet werden.

Pressemitteilung / Landesverband Hamburg / Tierschutzpartei

Talstraße 16 – Haus 3,
20359 Hamburg – St.Pauli

Tel: (040) 278 071 30

Diese PM wurde im Hamburger Wochenblatt veröffentlicht.

Gänsereiten

Update

Seit nunmehr über 2 Jahren kämpft Bundesvorsitzende Sandra Lück gegen die Bochumer Behörden.

In NRW finden sich die letzten beiden deutschen Gänsereitervereine, die sich bislang gegen Attrappen verwehren und zum traditionellen Rosenmontagspektakel noch immer zuvor extra getötete, echte Gänse an den Beinen aufhängen, um ihnen m Galopp den Kopf abzureißen.

Mit ihrer Petition „Schützt unsere Kinder – stoppt das Gänsereiten“ hat Lück inzwischen weit über 100.000 Unterstützer gegen dieses barbarische Treiben.

Anträge, Strafanzeigen und Klagen wurden bislang allesamt abgewehrt, weder Vereine, Behörden, Politiker, noch das Innenministerium sehen sich in der Pflicht, die Vereine zu einem Umdenken zu bewegen, oder das tierverachtende und blutige Unterfangen zu verbieten.

Mit einer Empfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Expertenkommission des Familienausschusses) reichte Sandra Lück im Oktober letzten Jahres einen erneuten Antrag ein, diesmal auf Altersbegrenzung beim Zugang zum Gänsereiten nach §7 Jugendschutzgesetz.

Nach mehrfacher Verschiebung der Entscheidung durch Jugend- und Rechtsamt teilen diese auf Androhung einer erneuten Klage nun mit, dass beabsichtigt sei, den Antrag auf Altersbegrenzung ebenfalls abzulehnen. Begründung hierfür seien fehlende Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse.

Weiterhin sei nach §7 Jugendschutzgesetz kein Tatbestand gegeben, um diesen auf die öffentliche Veranstaltung des Gänsereitens anzuwenden. Somit bestätigen Jugend- und Rechtsamt, dass es Kindern und deren Entwicklung wohl nicht schadet, wenn in ihrer Anwesenheit Tieren so lang am Hals gezogen wird, bis das Gewebe nachgibt und der Kopf abreißt.

Noch sei Gelegenheit, weitere Argumente vorzutragen.

Dies übernimmt nun David Sanker, Anwalt für Tierrecht, der bereits 2015 für die Tierschutzpartei Klage auf Vereinsverbot beim Innenministerium eingereicht hatte.

Mahnwache in Stuttgart für Streuner in Rumänien

Am 29.12.2016 nahmen der Bundes- und Landesvorsitzende Matthias Ebner sowie der Landesschriftführer Matthias Gottfried in Stuttgart an einer Mahnwache für Streunerhunde in Rumänien teil, zu der der DSN e. V. eingeladen hatte.

Continue reading “Mahnwache in Stuttgart für Streuner in Rumänien”

Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 17.05.2016 in Brüssel

Am gestrigen Tag, dem 17.05.2016, fand in Brüssel die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei, kurz Agrarrat statt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Punkt Tierschutz unter folgenden Aspekten:

  • Eurobarometer zum Tierschutz
  • Einrichtung einer EU-Plattform für Tierschutz

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterstützt den Vorschlag aus Deutschland, Dänemark, Niederlande und Schweden, auf EU-Ebene eine Tierschutz-Internetplattform einzurichten, ähnlich dem Modell der EU-Plattform für Ernährung, Bewegung und Gesundheit, um eine europaweite einheitliche Umsetzung der geltenden Tierschutzstandards zu erreichen.

Noch sind keine Ergebnisse der erfolgten Tagung bekannt.

Allerdings ist die eventuell aufkeimende Hoffnung auch hier direkt wieder im Keim zu ersticken!

Tatsächlich ging es auch gestern lediglich um Agrarpolitik und Subventionen, also um die sogenannten „Nutztiere“.

Landwirte, die EU-Subventionen, bzw. Direktzahlungen von der Europäischen Union erhalten, sind inzwischen an Auflagen bei der Lebensmittelsicherheit, beim Tierschutz und Umweltschutz gebunden. So soll eine Plattform nach dem oben genannten Beispiel scheinbar lediglich der Kommission dienen, um einheitliche und politisch korrekte Standards bei der Verteilung von Subventionen zu erwirken, sowie dem Nutztierhalter dazu dienen, leichter an diese Gelder heranzukommen.

Den Straßentieren in Europa nutzt auch dieser Plan erneut nichts, sie kommen in den Tierschutzrichtlinien der Europäischen Kommission weiterhin nicht vor.

Wir bitten, unsere Forderung um Erweiterung der EU-Richtlinien für den Schutz von Straßentieren an den EU-Rat zu unterstützen:

Sandra Lück

Sprecherin Bundesarbeitskreis praktischer Tierschutz

Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei

Adoption von Versuchstieren

Schätzungen zufolge werden jedes Jahr in Deutschland ca. 3 Millionen Tiere für Tierversuche verwendet. Die Forschung mit Versuchstieren wird in Universitäten und Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen und Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Die sogenannten Versuchstiere erleiden dabei oft unsagbar schlimme körperliche Schmerzen und Stress, sie werden ihrer Freiheit beraubt und werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, zumeist umgebracht. Siehe auch

Jedoch nicht alle – mittlerweile gibt es Organisationen, die mit den Tierversuchslaboratorien zusammenarbeiten, um wenigstens einige der Tiere, die nicht mehr gebraucht werden, in ein sorgenfreies Zuhause zu vermitteln.

Wenn man also die Rahmenbedingungen erfüllt und ausreichend Zeit und Geduld hat, ist es durchaus möglich, einen Hund, eine Katze oder auch ein Nagetier aus einem Versuchslabor aufzunehmen.

Dabei stellen sich natürlich viele Fragen:

  • Was sind das für Tiere?
  • Sind sie verhaltensauffällig und/oder krank?
  • Wo finde ich sie?
  • Bin ich überhaupt geeignet?

Die meisten Tiere werden eigens für Forschungszwecke gezüchtet, nur sehr wenige werden dafür gefangen. Bei der Züchtung wird darauf Wert gelegt, dass die Tiere die Eigenschaften hervorbringen, die sie für die Versuche tauglich machen, daher sind die wenigsten Tiere aggressiv. In den Einrichtungen werden sie oft in gleichgeschlechtlichen Gruppen gehalten, so dass sie meist gut sozialisiert sind.
Versuchstieren ist die „normale“ Welt völlig unbekannt, viele waren niemals draußen, haben die Sonne nie gesehen, durften nicht über Gras laufen. Sie leben in geschlossenen, klimatisierten Räumen oder engen Käfigen im künstlichen Licht. Einen Tagesablauf, der ihren Bedürfnissen gerecht wird und nicht aus Schmerz, Stress, Untersuchungen und „Behandlungen“ besteht, dürfen sie nicht kennenlernen. Was sie erleiden müssen, Tag für Tag, das kann sich niemand von uns wirklich vorstellen.

Nur Tiere in körperlich gesundem Zustand werden von den Laboratorien abgegeben, die anderen werden getötet. Zumeist haben die überlebenden Tiere eine normale Lernkapazität und kommen, Erfahrungsberichten zufolge, in einem neuen Zuhause relativ gut zurecht. Es gibt seriöse Vereine, die sich auf die Vermittlung von Versuchstieren spezialisiert haben, an die man sich bei Interesse wenden kann, z.B:

Laborbeaglehilfe e.V.
My Second Life (überwiegend Kleinnager): Website, Facebook
Ein Herz für Laborkaninchen

Diese Vereine überprüfen schon im Vorfeld, ob geeignete Voraussetzungen vorliegen. Nicht jedes Tier passt zu jedem Menschen, daher fragen und prüfen die Vereine genau nach, bevor sie ein Tier freigeben. Einen abschlägigen Bescheid sollte man daher nicht persönlich nehmen, im Vordergrund steht hier immer das Wohl eines Tieres, eine Fehlvermittlung wäre fatal.

Welchen Versuchen die zur Adoption freigegebenen Tiere während ihrer Zeit in den Laboren ausgesetzt waren, bleibt jedoch im Dunkeln, darüber wird von den zuständigen Stellen nichts preis gegeben. Sicher ist: die Tiere haben Schlimmes durchgemacht, Schmerzen erlitten und waren in ihrer Bewegungsfreiheit extrem eingeschränkt. Jedes hat dies auf eine andere Weise verarbeitet. Daher spielt nicht nur der Zeit- und Erfahrungsfaktor eine Rolle, auch die individuelle Auswahl ist wichtig. Es gibt sehr ängstliche, schüchterne, leider auch ältere Tiere, die besonders viel Ruhe, Geduld und einen sicheren Tagesablauf benötigen. Man sollte daher unbedingt mit den Vereinen zusammenarbeiten und deren Hinweise ernst nehmen.

Mit einer Adoption kann man hier wenigstens ein bißchen wieder etwas gutmachen, zumindest an den Tieren, die lebendig diese Hölle verlassen durften. Entscheidend ist, wie fast immer, Zeit, Geduld, keine falschen Erwartungen und viel Liebe.

Einem Tier aus dem Tierschutz, Tierheim, aus der Massentierhaltung oder eben aus einem Versuchslabor ein neues Zuhause zu geben, ist eine sehr anspruchsvolle, aber auch lohnenswerte Aufgabe. Es ist immer wieder schön und bewegend, mitzuerleben, wie sich aus einem einst geschundenen Tier eine kleine Persönlichkeit entwickelt, die wieder Freude am Leben hat.

Sonia-Ellen Hoesel / Bundesarbeitskreis Praktischer Tierschutz

Reisebericht aus Spanien

Vom 01.04.2016 bis zum 03.04.2016 machten sich die Mitglieder des Bundesarbeitskreis Praktischer Tierschutz, sowie der Bundesarbeitskreis Heimtiere Reiner Bent und Sandra Lück privat auf den Weg nach Spanien, um sich als Vertreter der Tierschutzpartei, gemeinsam mit den Vereinen TSV Notpfote Animal Rescue e.V. und Human Animal Rights e.V., einen Eindruck von der Lage vor Ort zu machen.

Continue reading “Reisebericht aus Spanien”

Kükenmord: Strafanzeige gegen Große Koalition

Tierschutzpartei erstattet Anzeige gegen Bundesregierung

Am 17.03.2016 stimmt die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD gegen die Forderung der Opposition, ein Verbot gegen das Schreddern bzw. Vergasen von jährlich etwa 50 Millionen männlicher Küken in Deutschland zu erlassen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) reicht am Folgetag, dem 18.03.2016 schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Bundesregierung ein und verweist auf den Strafbestand der Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung.

Die Missachtung des Staatsziels Tierschutz, welches seit 2002 mit Artikel 20a im Grundgesetz verankert ist, stellt einen Verstoß gegen höherrangiges Recht dar.

Geplante Abschaffung des Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg durch CDU und FDP

Pressemitteilung / 03.03.2016

Gemeinsam planen CDU und FDP in Baden-Württemberg die Abschaffung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine und verdeutlichen somit, dass Wirtschaftsinteressen für diese beiden Parteien noch immer über dem Tierschutz stehen.

Laut Landtagsfraktion der CDU bedeute ein Verbandsklagerecht nicht automatisch eine Verbesserung für den Tierschutz.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger gibt in einem Positionspapier sogar wieder, „dass ganz bestimmte ideologische Tierschutzvereine“ die neuen Informations- und Klagerechte ausnutzen könnten, um Baden-Württemberg als Standort für landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Spitzenforschung gezielt zu schwächen.“

Die Tatsache, dass zu guter Letzt ein Urteil generell von einem Gericht gesprochen wird, nicht von einem dieser „bestimmten ideologischen Tierschutzvereine“ scheint Herrn Bullinger hierbei entgangen zu sein.

Oder zweifeln er und seine Kollegen gar an jenen Richter_innen, deren Urteile an Rechte und Gesetze gebunden sind?

Baden-Württemberg ist mit Beschluss von 2015 das 7. Bundesland, welches das Tierschutz-Verbandsklagerecht implementiert hat, wenngleich mit erheblichen Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Horrorszenarien von Klagefluten bleiben seit Jahren unbestätigt, ganz im Gegenteil: Seit Ersteinführung 2007 in Bremen wurde eben jenes Klagerecht nicht ein einziges Mal genutzt.

Behörden berücksichtigen dafür bereits im Vorfeld den Tierschutz stärker als zuvor.

CDU und FDP jedenfalls wollen die Position der Tierhalter_innen wieder sichern, die zuvor widerstandslos gegen zu hohe Auflagen bei den Haltungsbedingungen klagen konnten, ohne sich um Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten der Tierschutzverbände gegenüber den Veterinärbehörden sorgen zu müssen und outen sich somit einmal mehr schamlos als „Lobbyparteien“.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) setzt sich daher für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg ein. Die Partei lehnt die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordert die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Sie verlangt zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können. Die Tierschutzpartei hofft somit zu den Landtagswahlen am 13.März 2016 auf eine hohe Wahlbeteiligung und ruft alle Bürger_innen dazu auf, sich mit ihrer Stimme gegen den Lobbyismus und für die Rechte von Mensch UND Tier zu positionieren.