Zirkus-Elefant tötet Spaziergänger – Tierverbot im Zirkus gefordert

Seit Jahren fordert neben etlichen Tierschutzvereinen auch die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ein Verbot zur Haltung von (Wild-)Tieren im Zirkusbetrieb. Wie am 13.06.2015 die schrecklichen Ereignisse in Buchen im Odenwald bewiesen, sind diese Forderungen mehr als berechtigt. Ein unbeteiligter Mensch musste sterben, weil die Elefantenkuh Benjamin (“Baby”) ihrer nicht artgerechten Haltung entkommen konnte. Immer wieder ist sie in der Vergangenheit auffällig geworden und hat Menschen verletzt. Und somit endete dieser letzte Vorfall in einem sinnlosen Tod, der hätte vermieden werden können, und den wir zutiefst bedauern! Unser Mitgefühl gilt der Familie des Opfers.

Es ist nicht normal, dass ein Elefant Handstand macht, ein Tiger durch einen brennenden Reifen springt oder ein Affe Fahrrad fährt. Zu diesen Dingen werden die Tiere gezwungen, mit Schmerz und Futterentzug. Für die kurze Belustigung eines Publikums müssen die Tiere in nicht artgerechter Haltung und unter unvorstellbarem Zwang leben. Lehnt sich dann eines dieser Tiere dagegen auf, endet es für das gequälte Geschöpf meistens tödlich. So geschehen mit der Elefantenkuh Tyke, die 1994 ihren Zuchtmeister tötete und wenig später im Kugelhagel starb.

Benjamin/Baby darf leben. Sie ist auf dem Weg in einen Tierpark, in dem sie hoffentlich friedlich ihr restliches Dasein fristen darf. Der Plan, das Tier in den “Serengeti-Park” in der Lüneburger Heide zu verbringen, wo man sie möglicherweise für ein Zuchtprogramm missbrauchen wollte, scheint abgewendet. Es ist zu hoffen, dass auch an offizieller Stelle, der Politik, dieses furchtbare Ereignis ein Umdenken auslöst und es zu dem längst überfälligen Verbot von Tieren in der Unterhaltungsbranche kommt.

Baby im Glück!

Baby lebt jetzt im Zoo Safaripark Stukenbrock; der Park hat am 16.06. ein Video veröffentlicht. Es sind bewegende und erleichternde Bilder; Baby tobt gemeinsam mit drei weiteren afrikanischen Elefantinnen in der großen Freianlage herum.

 

Tierversuchslabor LPT in Hamburg in der Kritik

PRESSEMITTEILUNG des Landesverbandes Hamburg / 29.05.2015

Tierschützer/innen fordern Aufklärung nach dem Hamburger Transparenzgesetz

Obwohl namhafte Wissenschaftler weltweit immer wieder schlüssig nachweisen, dass Tierversuche wegen der mangelnden Übertragbarkeit keine verwertbaren Ergebnisse liefern und deshalb große Gefahren für Leben und Gesundheit des Menschen bergen, hält die Tierversuchs- und Pharmalobby an diesen unwissenschaftlichen und barbarischen Praktiken fest.

Dies wird weitgehend kritiklos von Politik und Verwaltung gestützt, indem man nicht nur bessere Erkenntnisse ignoriert, sondern sich auch gegen den nicht mehr übersehbaren Bürgerwillen stellt. Nach wie vor werden Tierversuche in unzähligen Labors genehmigt, hinter deren hermetisch verschlossenen Türen keinerlei Kontrolle bezüglich Einhaltung des geltenden Tierschutzgesetzes möglich ist. Begründet wird dies mit dem “Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen”….

Breite Bürgerbewegungen halten dies für eine Farce. Ihrer Auffassung nach werden vielmehr aus gewinnorientierten Gründen Wettbewerbsverzerrungen gedeckt. Während Tierversuche nämlich niemals validiert wurden, verlangt man von verfügbaren, sicheren und preisgünstigeren Ersatzmethoden den (sehr lange dauernden) Gültigkeitsnachweis. So wird der Tier- und Menschenschutz geschäftlichen Interessen geopfert.

Eines der größten und geheimnisumwitterten Auftragslabors befindet sich in Hamburg (Redderweg 8, 21147 Hamburg). Fast täglich finden vor dem LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG) Mahnwachen und Demonstrationen statt – das lässt das Unternehmen ebenso kalt wie Politik und Verwaltung. Ein Netzwerk aus verschiedenen Tierrechtsorganisationen, Vereinen und Privatleuten fordert jetzt per Petition Aufklärungen nach dem Hamburger Transparenzgesetz.

https://www.change.org/p/bitte-erteilen-sie-auskunft-%C3%BCber-tierversuche-in-hamburg

Binnen zwei Wochen fand diese Petition bereits über 10.000 Unterstützer, Tendenz weiter stark steigend. Die Petenten wollen die Petition am Welttierschutztag, dem

04. Oktober 2015 überreichen, stehen aber bei Interesse den zuständigen Senatorinnen Frau Prüfer-Storcks und Frau Dr. Stapelfeldt gern auch vorher zu Gesprächen zur Verfügung.

 

Karl-H. W. Greve, Quartzau 1 B, 29459 Clenze (Tel. für evtl. Rückfragen: 05844 1845 / 01520 9513565)

Gisela Urban (Tierfreunde ohne Grenzen e.V.), Langenberger Str. 32, 44879 Bochum

Bettina Jung (Bundesvorsitzende der MUT/ Tierschutzpartei, 1. Vorsitzende LV HH) Am Schulberg 15, 21279 Wenzendorf

Ingrid van Bergen (Tierschützerin u Ehrenmitglied der MUT/Tierschutzpartei) Dorfstrasse 29a, 21376 Eyendorf

Martin Buschmann (stellvertretender Generalsekretär der MUT, 2. Vorsitzender des LV Hamburg) Postfach 1144, 21624 Neu Wulmstorf

Rainer Gaertner (Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.
c/o Internationales Handelszentrum Berlin
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin)

Stellungnahme zum Peter-Singer-Preis

PRESSEMITTEILUNG / 18.05.2015

Vollständige Distanzierung von Preisträger Peter Singer und dem für diesen Preis initiierten Verein

Die Ablehnung des Peter-Singer-Preises durch die Parteibasis führte zum Austritt des EU-Parlamentariers Stefan Bernhard Eck am 31.12.2014.

Der 33. Bundesparteitag der Tierschutzpartei am 08.11.2014 sollte die vorweg wochenlang äußerst umstrittene Installierung eines “Peter-Singer-Preises” beinhalten, den unser damaliger Europa-Parlamentarier Stefan Bernhard Eck mit einigen Mitgliedern des Bundesvorstands, die inzwischen ebenfalls aus- und zurückgetreten sind, gemeinsam durchsetzen wollte.

Die verbliebenen Mitglieder des alten Bundesvorstandes erwirkten durch Einbindung der Parteibasis mittels eines Initiativ-Antrages während des Parteitages die Ablehnung dieses Preises!

Die überwältigende Mehrheit des Plenums sprach sich gegen den Peter-Singer-Preis aus, der inhaltlich in vollem Umfang unserem Grundsatzprogramm zuwider gelaufen wäre! Die Konsequenz war der einen Monat später erfolgte Rücktritt des MEP Stefan Bernhard Eck und Gleichgesinnter aus der Partei. Auch der Laudator Dr. W. Neussel, seines Zeichens Initiator des Preises, erklärte seinen Austritt.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz/Tierschutzpartei distanziert sich ausdrücklich von Peter Singer und dem Förderverein “Peter-Singer-Preis”!

Dies geschieht aus folgenden Gründen:

Peter Singer spricht von “nicht-unterstützenswertem Leben” und meint damit Menschen mit Behinderungen (explizit Neugeborene) und lehnte auch in einem aktuellen Interview deren Lebenserhaltung durch öffentliche Mittel ab. Außerdem spricht er sich für die Tötungs-Möglichkeit von schwerstbehinderten Neugeborenen in den ersten Lebenstagen aus. Diese lebensverachtende Haltung ist unter keinen Umständen vereinbar mit dem Grundsatzprogramm und der Überzeugung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz/Tierschutzpartei.

Peter Singer ist ein Verfechter des “Utilitarismus”.

Er erteilt Tierversuchen eine Absolution, da es seiner Auffassung nach ethisch vertretbar ist, dass zum Wohle vieler Menschen einer vergleichsweise kleinen Anzahl von Tieren Leid widerfährt! Auch dies widerspricht massiv unserem Grundsatzprogramm, da wir rigoros die Abschaffung sämtlicher Tierversuche fordern!

Wir werden als Partei Mensch Umwelt Tierschutz/Tierschutzpartei an der Gegendemonstration zur Preisverleihung teilnehmen, die am 26.5.2015 ab 17 Uhr an der Urania in Berlin stattfinden wird und rufen zu reger Beteiligung auf!

Stellungnahmen auf unserer Website

Statement zum Austritt von Stefan Eck
Zusammenfassung des bezeichneten Bundesparteitags im November 2014

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie am 17.05.2015

PRESSEMITTEILUNG / 18.05.2015

Die Weltgesundheitsorganisation WHO entfernte am 17.05.1990 Homosexualität als psychische Erkrankung aus ihrem Diagnoseschlüssel. Seit 2005 wird dieser Tag international mit KissIns, Händchenhalten und RainBowFlashs begangen.

Das Datum 17.05. könnte fälschlicherweise auf den unseligen Paragraphen 175 aus dem Jahr 1935 deuten, der erst 1994 ersatzlos aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Homosexuelle Männer wurden auf Grund dessen unter Strafe gestellt, insgesamt etwa 140.000 Männer strafrechtlich verfolgt. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert Wiedergutmachung für die Opfer, die bis heute als vorbestraft gelten und somit kriminalisiert werden.

Noch 2009 war Homosexualität in etwa 70 Ländern strafbar, in einigen wird dieses “Vergehen” nach wie vor mit der Todesstrafe geahndet. Doch auch in Deutschland ist Toleranz gegenüber Homosexuellen noch lange nicht an der Tagesordnung. Ausgrenzung und Diskriminierung finden im sozialen Umfeld, in Schule und Beruf, und manchmal leider in der eigenen Familie statt.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher in ihrem Grundsatzprogramm die vollständige Gleichstellung im Ehe- und Adoptionsrecht, Aufhebung der Diskriminierung bei kirchlichen Arbeitgebern, die Zulassung von Blut- und Knochenmarkspenden, sowie Maßnahmen im Bildungsbereich, damit auch Kindern schon vermittelt werden kann, dass Homosexualität etwas völlig Normales ist.

Luise Wenkheimer, Mitglied im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg

PRESSEMITTEILUNG des LV Baden-Württemberg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 15.05.2015

Am 01. Januar 2006 trat auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz oder vollständig „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ in Kraft. Dieses gilt jedoch nicht für die einzelnen Bundesländer. Wer bislang der Meinung war, dass Bundesgesetz Landesgesetz bräche (Art. 31 GG), der irrt in diesem Zusammenhang. Für einige Bundesländer gilt diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung nicht. Unter anderem trifft dies auf Baden-Württemberg zu. Warum dies so ist, schreibt §1 des IFG vor – in für Laien kaum verständlicher Form.

Fakt ist, dass es damit unmöglich ist, an Informationen von Behörden zu gelangen.

Dies betrifft beispielsweise das dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz untergeordnete und für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Regierungspräsidium. Weder über die Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere, die Dauer des Forschungsvorhabens und ggf. Verlängerungen, Beschreibung der Versuche noch über den Forschungszweck und angestrebten Nutzen wird Auskunft erteilt. Auch die Steuersumme, die für die Versuche an Tieren aufgewandt wurde, muss nicht offen gelegt werden.

Petitionen als einziges mögliches Rechtsmittel werden abschlägig beschieden, wie jüngst im Zusammenhang mit den Tübinger Affenversuchen geschehen. Behörden und Tierversuchslobby können somit in Baden-Württemberg völlig ohne Kontrolle der Öffentlichkeit schalten und walten. Den Bürger/innen ist jegliche Möglichkeit verwehrt, gegen Beschlüsse von Behörden vorzugehen oder deren Vorgehen nachzuverfolgen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher, dass das Bundesgesetz der Informationsfreiheit durch ein gleichlautendes oder sogar weitergehendes Landesgesetz für Baden-Württemberg ergänzt wird! Es muss den Bürger/innen möglich sein, Einsicht in die Vorgehensweise der Behörden zu erhalten.

Luise Wenkheimer, Mitglied des Bundesvorstandes

i. A. des Landesvorstandes von Baden-Württemberg

Baden-Württemberg führt Tierschutzverbandsklage ein – Meilenstein oder Mogelpackung?

PRESSEMITTEILUNG des LV Baden-Württemberg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 11.05.2015

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 06.05.2015 das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für Tierschutz beschlossen.

Dies ist zunächst ein Schritt in die richtige Richtung, nur leider hat das Gesetz (Drucksache 15/6593) deutliche Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Diese erhebliche Einschränkung im Bereich der Tierversuche erfolgte nicht zuletzt auf Druck des grünen Wissenschaftsministeriums. Laut Bund gegen Missbrauch der Tiere und Ärzte gegen Tierversuche stellte die grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer kürzlich in Frage, ob die Verbandsklage überhaupt vereinbar sei mit den Interessen der Wissenschaftler. Forschende Institutionen hätten zahlreiche Wünsche an sie herangetragen, wofür nun Regelungen gefunden worden seien, unter anderem durch Reduktion des Klagerechts auf die Feststellungsklage.

Dieser tierversuchsfreundliche Kurs der grünen Ministerin überrascht nicht. In ihrer Pressemitteilung vom 04.05.2015 gab sie beispielsweise bekannt, die Entscheidung von Nikos Logothetis, die Versuche mit Primaten am MPI Tübingen einzustellen, zu bedauern. Sie fügte sogar hinzu: „Trotz aller Bemühungen um die Etablierung von Alternativmethoden (…) ist es unstreitig, dass wir auf absehbare Zeit nicht auf tierexperimentelle Forschung – auch an nichthumanen Primaten – verzichten können“.

Im Gegensatz zu den Grünen fordert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Tierversuche generell zu verbieten und durch moderne Alternativmethoden zu ersetzen. Zudem werden wir uns für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg einsetzen. Wie die überwiegende Zahl der Tierschutzverbände lehnen wir die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordern die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Wir verlangen zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können.

Dr. Jessica Frank, Mitglied im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz,

i.A. des Landesvorstands von Baden-Württemberg

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung / 08.05.2015

Trotz GDL Streik demonstrierten am 05. Mai 2015 etwa 1500 Menschen unter dem Motto „Aufzug statt Auszug“ zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Auch Mitglieder des Landesverbands Berlin und des Bundesarbeitskreises Gesundheits- und Sozialwesen der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ demonstrierten für mehr Inklusion und Barrierefreiheit mit.

In erster Linie wird eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, aber auch Forderungen nach barrierefreiem bezahlbarem Wohnraum und einem Ende der Anrechnung von Einkommen und Vermögen wurden laut. Jeder Mensch sollte das Recht haben wohnen und arbeiten zu können wo er oder sie es möchte. Dazu sollte die nötige Assistenz in ausreichendem Maße (in der Schule, in der Ausbildung, beim Studium, im Beruf und bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben) zur Verfügung stehen.

Jacqueline Neubert

Vorsitzende im Landesvorstand Berlin

Verwirrspiel um angekündigte Einstellung der Primatenversuche am MPI Tübingen

Pressemitteilung des LV Hamburg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 06.05.2015

Nikos Logothetis kündigte an, nach Beendigung der derzeit genehmigten Versuche an Affen künftig “nur” noch an Nagetieren zu forschen.

Was heißt das im Klartext?

Jahrelang wurde uns weisgemacht, dass die Versuche, die Hirnforschung betreffend, am Max- Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen ausschließlich an Makaken durchgeführt werden können. Jahrelang berief man sich auf den Nutzen, den diese Forschung für die Menschheit haben würde.

Ist dies auf einmal nicht mehr wahr?

Auf einmal sind die qualvollen Tests im Primatenstuhl unter vorangegangenem Flüssigkeitsentzug für die Tiere gar nicht mehr notwendig? Geht es also auch mit Nagern, oder verlegt sich Herr Logothetis von seinem Fachgebiet der Hirnforschung auf einen ganz anderen Forschungsbereich? Sollte dies nicht der Fall sein, enttarnen die Forscher selbst die Unwahrheit ihrer Behauptungen. Hier wäre eine seriöse Informationspolitik des MPI gefragt.

So sehr auch die geplante Einstellung der Affenversuche zu begrüßen ist, die zeigt, wie erfolgreich Protest Veränderungen herbeiführen kann, so sehr wird auch die weitere Forschung an Nagern und anderen Tieren als sinnlos und gefährlich verurteilt.

Der Landesverband Hamburg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei fordert den sofortigen Einsatz und Ausbau schon bestehender Alternativmethoden und das Ende jeglicher Versuche an Tieren.

Wird sich überhaupt etwas in Tübingen ändern?

Derzeit werden die Tierställe, in denen die Makaken untergebracht sind, saniert und teilweise neu gebaut. Tierrechtler machten immer wieder darauf aufmerksam, dass die Unterbringung der Tiere dort nicht artgerecht sei. Durch die begonnenen baulichen Maßnahmen kann man darauf schließen, dass auch in Zukunft an den Primaten geforscht werden soll. Nicos Logothetis will nun mit Nagetieren weiterarbeiten. Dass hierbei eine wesentlich höhere Anzahl an Tieren benötigt wird, liegt in der Natur der Sache. Es werden also künftig nicht weniger, sondern mehr Tiere für den “wissenschaftlichen Anspruch” der Forscher leiden und sterben müssen.

Für Tierrechtler sowie für den Landesverband Hamburg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei bedeutet diese Planänderung keinen Fortschritt: Tierqual ist Tierqual- egal, welche Spezies diese Qual erleiden muss!

Dementsprechend werden wir nicht darin nachlassen, ein Ende der Tierversuche zu fordern, bis auch diese Forderung erfüllt ist! Die Max- Planck- Gesellschaft kündigt inzwischen an, dass man die Versuche an Primaten nicht einstellen werde, vielmehr soll die Forschung an nicht-humanen Primaten weiter betrieben werden.

150.000 Mäuse sterben für Botox-Tierversuche – Bundesregierung sieht keine Handlungsmöglichkeit

Pressemitteilung / 27.04.2015

Recherchen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche ergaben, dass 2014 Versuche für Botox-Präparate an 150.000 Mäusen genehmigt wurden. Aus der kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) geht hervor, dass die schwarz-rote Regierung keine Handlungsmöglichkeit sieht.

Dies ist nicht nachvollziehbar, da bereits seit 2011 eine tierversuchsfreie Testmethode mit menschlichen Nervenzellen zugelassen ist, die der Marktführer für Botox-Präparate, die amerikanische Firma Allergan, entwickelt hat. Auch die Frankfurter Firma Merz hat ein solches Verfahren entwickelt und erwartet eine behördliche Anerkennung bis Ende 2015.

Dennoch wird noch immer der LD50-Test angewendet, bei dem mindestens 100 Mäusen das Nervengift Botulinumtoxin („Botox“) in unterschiedlicher Konzentration in die Bauchhöhle gespritzt wird, um die Dosis zu ermitteln, bei der die Hälfte der Tiere stirbt. Diese äußerst schmerzhafte Prozedur muss für jede einzelne Produktionseinheit durchgeführt werden. Die Mäuse ersticken oft erst nach einigen Tagen unter schweren Qualen bei vollem Bewusstsein. Tiere, die den Versuch überleben, werden anschließend vergast. Die Versuche werden u.a. beim Hamburger Labor LPT in Auftrag gegeben.

Das EU-weite Verbot von Tierversuchen für Kosmetika wird hierbei umgangen, da Botulinumtoxin nicht nur zur Glättung von Gesichtsfalten, sondern auch für medizinische Zwecke (u.a. zur Behandlung spezieller Bewegungsstörungen) verwendet werden kann. So wird die Mehrheit der Verbraucher, die sich gegen Kosmetik-Tierversuche ausspricht, hinters Licht geführt.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Tierversuche fordert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, nicht nur diese grausamen und sinnlosen Versuche für Botox endlich zu beenden, sondern Tierversuche generell zu verbieten und durch moderne Alternativmethoden zu ersetzen. Da Tierversuche sowohl ethisch zutiefst verwerflich als auch wissenschaftlich unsinnig sind, ist die Abschaffung von Tierversuchen eines unserer vorrangigen Ziele.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Dr. rer. nat. Jessica Frank / Mitglied im Bundesvorstand

Partei Mensch Umwelt Tierschutz aktiv gegen Tierversuche am Max-Planck-Institut Tübingen

Pressemitteilung / 24.04.2015

“Wenn Tiere so sind wie wir, sind Tierversuche untragbar. Wenn sie nicht so sind wie wir, sind Tierversuche sinnlos.” – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Gemäß Art. 17 GG wurde durch unser Mitglied im Bundesvorstand Luise Wenkheimer und Herrn Volker Voss das Petitionsrecht in Anspruch genommen und am 20.11.14 eine Beschwerde beim Landtag Baden-Württemberg zur parlamentarischen Klärung der Grundsatzfrage über das Recht auf Informationsfreiheit hinsichtlich der Tierversuche im Land Baden-Württemberg eingereicht (Petition 15/4604). Bislang wird jede Auskunft dazu verweigert mit der Begründung, im Land Baden-Württemberg gebe es keinen Anspruch auf Informationsfreiheit.

Im weiteren Verlauf wurde bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Anzeige gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen als genehmigende Behörde für die Tierversuche am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik an der Uni Tübingen erstattet. Der Behörde wird vorgeworfen, Straftaten gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8, 11 und 15 begangen zu haben.

Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen am 09.01.2015 gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgelehnt, woraufhin Frau Wenkheimer am 21.01.2015 Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart stellte.

Nachdem auch diese Anzeige abgelehnt wurde, schrieb Frau Wenkheimer die Abgeordneten des Landtags Baden-Württemberg an, sich der Petition und der damit verbundenen Forderung nach Informationsfreiheit anzunehmen. Über diese Petition wird im Ausschuss des Landtags Baden-Württemberg am 07.05.2015 beraten.

Ins Licht der Öffentlichkeit geriet das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen durch erschreckende Filmaufnahmen, die im Rahmen der Sendung Stern-TV ausgestrahlt wurden. Ein Mitglied der “Soko Tierschutz” konnte, under cover als Tierpfleger tätig, Filme von leidenden und kranken Tieren machen. Auch die Organisation “Ärzte gegen Tierversuche e.V.” wurde in Tübingen tätig und erstattete Anzeige wegen Tierquälerei gegen das MPI, was zumindest eine Hausdurchsuchung nach sich zog.