Der Polarkreis brennt

Auch dieser Sommer ist wieder trocken und heiß. Grund dafür ist der starke Anstieg der Oberflächentemperaturen. Das Extremwetter beschert Deutschland höchste Waldbrandgefahr und zahlreiche Feuer. Anderswo in Europa ist die Situation noch schlimmer.

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ÖDP und Tierschutzpartei im Bezirkstag Oberbayern zu Ausschussgemeinschaft zusammengeschlossen.

Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – LV Bayern im neu gewählten Bezirkstag von Oberbayern haben sich am 29.10.2018 um 21:15 Uhr offiziell zu einer Ausschussgemeinschaft zusammengeschlossen. Wir wünschen den Mitgliedern Dr. Susanne Wittmann (Partei Mensch Umwelt Tierschutz – LV Bayern), Rolf Beuting – Bürgermeister für Murnau (ÖDP) und Markus Raschke – ÖDP-Bezirksrat in Oberbayern viel Glück und Erfolg bei ihrer Zusammenarbeit für ein blühendes Oberbayern!

Die Ärztin (Psychiaterin) Susanne Wittmann sitzt künftig für die “Fraktion” u. a. im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Werkausschuss des Kultur- und Bildungszentrums Kloster Seeon. Für die Ausschüsse “Bau, Umwelt, Energie” und “Kultur, Schulen, Museen” sowie für den Personalausschuss des Bezirks Oberbayern ist die ÖDP zuständig – wobei sich die drei Bezirksrät*innen in den Ausschüssen gegenseitig vertreten.

Sprecher der dreiköpfigen Ausschussgemeinschaft ist Bezirksrat Markus Raschke (München; Volksbegehren Artenvielfalt, Raus aus der Steinkohle) von der ÖDP, seine Stellvertreterin ist Bezirksrätin Susanne Wittmann (München) von der Tierschutzpartei. Drittes Mitglied ist Bezirksrat Rolf Beuting, Erster Bürgermeister der Gemeinde Murnau am Staffelsee (ÖDP/Bürgerforum) sowie ÖDP-Kreisrat im Kreistag von Garmisch-Partenkirchen.

Der Bezirkstag von Oberbayern tritt am 6. November um 09:30 Uhr in München zu seiner konstituierenden (öffentlichen) Sitzung zusammen.

Die Sitzverteilung sieht aktuell so aus:

CSU-Fraktion 26
Fraktion DIE GRÜNEN 18
Fraktion FREIE WÄHLER 10
SPD-Fraktion 8
AfD-Fraktion 7
FDP-Fraktion 5
Fraktion DIE LINKE 3
Ausschussgemeinschaft ÖDP/Tierschutzpartei 3
Bayernpartei 2

Text: Michael Krämer (Partei Mensch Umwelt Tierschutz – LV Bayern)

Greta Thunberg in Berlin

Mit Musik von der Band Berge startete heute eine Kundgebung in Berlin von Fridays for Future im Invalidenpark. Neben anderen Rednern wie Prof. Dr. Christian Thomsen, Präsident TU Berlin, der bekannt gab, dass sich die TU hinter die Forderungen von Fridays for Future stelle und Rednerinnen, wie Luisa Neubauer, die auf den Kipppunkt Permafrost aufmerksam machte, richtete auch Greta Thunberg das Wort an die Menschen. Sie wird nicht aufgeben und hofft, dass auch wir nicht aufgeben werden, auch wenn es ein langer Kampf sein wird.

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Demonstration für den Schutz von Weidetier und Wolf!

Wir begrüßen die Rückkehr des Wolfes in die deutschen Wälder. Ebenso wie alle anderen Tiere hat er das Recht auf ein artgerechtes Leben. Er ist streng geschützt und eine Erleichterung von Abschussgenehmigungen darf es nicht geben! Wir fordern daher die Einhaltung eines konsequenten Herdenschutzes – denn dieser ist elementar für das Zusammenleben von Mensch, Wolf und Weidetier.

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Einladung zur Wahlparty

Pressemitteilung / 13.05.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum ersten Mal in der Geschichte kämpfen elf europäische Tierschutzparteien (aus Niederlande, Belgien, Deutschland, Finnland, Schweden, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Zypern und Großbritannien) Seite an Seite, um im Mai mit dem gemeinsamen Manifest der „Animal Politics EU“ in das Europäische Parlament einzuziehen.

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Demo in Berlin am 11.05.2019 gegen EU-Tiertransporte

Mit folgendem Hinweis:

Es besteht ggf die Möglichkeit, eine Gruppenreise ab Hannover mit der Bahn zu buchen. Kosten pro Person ca. 35 €. Bei Interesse bitte Mail an simone-oppermann@tierschutzpartei.de.

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Eingabe Verbot “Nutz”- tiertransporte in die EU-Staaten und Drittländer

Tiertransporte in Drittländer sind immer noch ein lukratives Geschäft, welches sich einige Bauern- und Zuchtverbände von der Politik nicht vermiesen lassen möchten. Anders ist es kaum zu erklären, dass Bund und Länder die Zuständigkeiten hin und her schieben (vgl. Antwort des Nds. LWM v. 04.04.2019), auf die Verantwortung der vor Ort für die Abfertigung der Transporte zuständigen Amtsveterinär hinweisen und diese letztlich ungeschützt der geballten Macht oben angeführter Verbände aussetzen.

Enttäuschendes Ergebnis der Agrarministerkonferenz ist, dass unsere Bundeslandwirtschaftsministern nun auf Bundesebene zentral tierschutzrelevante Hinweise zu Transportrouten und Versorgungsstellen sammeln und auswerten lassen möchte. Diese Informationen sollen dann bundesweit allen Veterinärbehörden zur Verfügung gestellt werden, um auf einer einheitlichen und validen Datenbasis die Entscheidungen vor Ort zu erleichtern.

Die Frage, wie lange das Sammeln und Auswerten dieser Informationen dauern soll, und warum nicht auf bereits vorhandene Datenbanken zurückgegriffen wird, mag erlaubt sein.

Seit Beginn der 90er Jahre werden europaweit Transportdaten erhoben. Eine Optimierung der Erhebung erfolgte 2004 durch das Datenbanksystem TRAde Control and Expert System (TRACES). Niedersachsen setzt sich aktuell (warum erst jetzt ???) dafür ein, dass das TRAde Control and Expert System durch die zuständigen Behörden auch formal für Tierschutzzwecke eingesetzt wird.

Letztlich wären Tiertransporte in Drittländer nicht abzufertigen, da „durch jahrelange Recherchen belegt wurde, dass bei diesen langen Transporten das nicht lediglich wahrscheinliche, sondern das ernsthafte und realistische Risiko besteht, dass es im Drittland zu Verstößen gegen die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport (VO 1/2005) kommen wird und sich diese Möglichkeit nicht durch eine bloße Anordnung zur Änderung der Transportplanung hinreichend sicher ausschließen lässt. Die nach Art. 14 der VO 1/2005 durchzuführende Plausibilitätsprüfung kann aus vorgenannten Gründen und wegen der praktisch nicht möglichen Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in Drittländern regelmäßig nur zu dem Ergebnis führen, Transporte in Drittländer nicht abzufertigen und damit zu untersagen. (vgl. Regelungen der europäischen Tiertransportverordnung zu langen Tierbeförderungen im Licht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13); https://www.bundestag.de/blob/496330/973cfb390b728172c48f1f12db9005ce/wd-5-001-17-pdf-data.pdf”

Hier eine Antwort vom Landwirtschaftsministerium Niedersachsen: Antwort vom LWM 04.04.19.