Jetzt gibt es “gepanschten Fisch”

Es stinkt zum Himmel…

Fisch, des Bürgers letzte Hoffnung auf eine einigermaßen gesunde Ernährung, ist ins Gerede gekommen. Wer glaubte, dass die alltäglichen Lebensmittelskandale nur auf die Tierarten wie Rind, Schwein, Huhn oder Puten beschränkt bleiben, sieht sich getäuscht. Fische sind die nächsten Opfer der Profitgier der Lebensmittelkonzerne geworden – und die fischessenden Verbraucher ebenso.

Vor einigen Tagen wurde nämlich bekannt, dass Heringe beim Konsumenten landen, die mit Wasser „gepanscht“ wurden. Aus Profitgründen werden sie nach dem Fang einer besonderen „Behandlungsart“ unterzogen, damit sie prall und proper auf dem Teller des Konsumenten liegen. Das Pfund Seelachs, das um ein Drittel in der Pfanne schrumpfte, weil das Wasser verdampft ist, bewerten viele Menschen als glatten Betrug. Sie haben für Seelachs und nicht für eine stinkende Fischbrühe ihr Geld ausgegeben. Ministerin Aigner wäre nun gefragt, aber sie wird wie immer schweigen oder sich herausreden. Die Verbraucherschutzpolitik á la Aigner stinkt genauso zum Himmel wie der aufgeblähte, verwässerte Hering…

Fazit: Der Hering wäre besser in der Nordsee aufgehoben und Frau Aigner auf einem weniger verantwortungsvollen Posten.

TV-Tipp: Beitrag über Tierversuche in “Hund-Katze-Maus”

Samstag, den 20. April 2013, um 18:00 Uhr, VOX

Anlässlich des “Internationalen Tages zur Abschaffung der Tierversuche” sendet das VOX – Hund-Katze-Maus-Team am 20. April, um 18 Uhr einen Beitrag über Tierversuche. Frank Weber greift das traurige Kapitel Tierversuche auf und war zu Besuch bei der Initiative gegen Tierversuche “Lobby pro Tier – Mienenbüttel”. Vor den Beagle-Zwingern des LPT (Laboratorium für Pharmakologie und Toxikologie) in Mienenbüttel informierte sich Frank Weber über die Versuche, die beim LPT und in hunderten anderer Labore allein in Deutschland an Tieren vorgenommen werden. (Zur Homepage von “Lobby pro Tier – Mienenbüttel”)

Mit dabei ist Bettina Jung, Landesvorsitzende der Partei Mensch Umwelt Tierschutz Hamburg und Mitglied von “Lobby pro Tier – Mienenbüttel”.

Bundesgerichtshof hebt generelles Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen auf

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte viele Mieter, denen bisher die Haltung eines Hundes oder Katze durch den Mietvertrag untersagt war, in dieser Woche gefreut haben: Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in den Verträgen stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, heißt es in dem Urteil. Erforderlich sei im Einzelfall eine Abwägung der Interessen. Ganz anders beurteilt es die Rechtssprechung bei der Haltung von Kleintieren; Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

„Jetzt besteht Klarheit. Ein generelles Hunde- oder Katzenverbot ist unwirksam. Gleichgültig, ob die Frage der Hunde- oder Katzenhaltung im Mietvertrag geregelt ist oder nicht, ob die Vertragsklausel zur Hundehaltung im Mietvertrag wirksam ist oder nicht – immer muss eine umfassende Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien und der Nachbarn erfolgen”, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, in seiner Pressemitteilung vom 20.03.2013.

Auch die Partei Mensch Umwelt Tierschutz begrüßt das Urteil, weil damit die Interessen von Tierfreunden nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. Das Urteil ist eine gute Verhandlungsbasis auf der berechtigte Interessen beider Vertragsparteien erörtert werden können. Grundsätzlich sollten Mieter die Erlaubnis zum Halten von Tieren bekommen, wenn Haustiere in einer für die Tiere selbst und für die Mitbewohner akzeptablen Weise gehalten werden.

Haustiere bereichern das Familienleben, sie lehren Kinder, Verantwortung zu übernehmen und stellen einen wichtigen Bezug zur Natur dar. Besonders für ältere Menschen ist ein Hund oder eine Katze oft der einzige Sozialpartner, der über Einsamkeit und Kummer hinweghelfen kann, wenn Familienangehörige fehlen.

Armenhaus Deutschland?

Bericht über die Verteilung der Vermögen in Deutschland und der Eurozone

Wer hätte das gedacht, nach dem schöngefärbten Armuts- und Reichtumsbericht der Koalitionsregierung, der vor nicht einmal 14 Tagen veröffentlicht wurde, bringt es nun eine Studie, an der alle 17 nationale Notenbanken des Eurosystems beteiligt waren, an den Tag: Die Vermögen der Deutschen sind im internationalen Vergleich absolut ungleich verteilt!

Die Ergebnisse der Umfrage der Deutschen Bundesbank unter gut 3500 Haushalten belegen, dass die meisten Haushalte in Deutschland deutlich weniger Vermögen besitzen, als etwa diejenigen in Frankreich, Spanien oder Italien. Das Nettovermögen hierzulande – dazu zählen unter anderem Geld, Immobilien und sonstige Sachwerte abzüglich der Schulden – beträgt im Durchschnitt 195.000 Euro. In Spanien, das sich Milliarden Euro bei seinen europäischen Nachbarn über den „ESM-Rettungstropf“ gepumpt hat, liegt dieser Wert bei 285.000 Euro und in Frankreich bei 229.000 Euro.

Der deutsche Normalbürger kann von solchen Vermögenswerten ohnehin nur träumen. Denn wegen der besonders ungleichen Verteilung zwischen Arm und Reich verfügt ein typischer deutscher Haushalt nur gerade einmal über 51.400 Euro, was sich aus dem sogenannten Medianwert ergibt, der die Bevölkerung in zwei Gruppen aufteilt: die eine Hälfte ist reicher, die andere Hälfte ist ärmer. In Frankreich liegt dieser Wert bei rund 114.000 Euro, in Italien bei rund 164.000 Euro, also weit über dem Wert der „reichen Deutschen“.

Alle Ergebnisse der Studie hat die Europäische Zentralbank bisher noch nicht veröffentlicht, obwohl die Daten bereits vorliegen sollen. Aus Notenbankkreisen wurde bekannt, dass die brisanten Daten unter Verschluss bleiben sollen, bis das Stabilisierungsprogramm für Zypern unter Dach und Fach sei. Denn wie soll man beispielsweise dem deutschen Steuerzahler, der den größten Anteil an der Rettung Zyperns zu schultern hat, erklären, dass er zwar Zahlmeister der Eurozone ist, andererseits aber die privaten Vermögen in den südlichen Schuldenländern viel höher als in Deutschland sind.

Die Bundesbank scheint sich der Brisanz der Studie bewusst zu sein, denn die Daten etwa aus Zypern oder Portugal sind erst gar nicht Teil der Analyse. Man kann erahnen, was dahinter steckt! In Deutschland liegt beispielsweise der Anteil der Immobilienbesitzer (eigenes Haus oder eigene Wohnung) bei 44 Prozent, in Frankreich bei 57,9 Prozent und in Spanien gar bei rund 82 Prozent.

Die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland zeigt auch, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklafft. Die reichsten zehn Prozent der Deutschen verfügen über 58 Prozent der Nettovermögen. Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht vor 14 Tagen einen Wert von 53 Prozent angegeben.

Aber was sind schon läppische 5 Prozent Differenz mehr oder weniger…

Gehen wir einer Zeit ohne Antibiotika entgegen?

1928 entdeckte Alexander Flemming das Penicillin und wurde 1945 zusammen mit Howard Walter Florey und Ernst Boris Chain für die Wirkung von Penicillin bei bestimmten Infektionskrankheiten mit dem Nobelpreis ausgezeichnet.

Trotz der Entwicklung neuer Antibiotika gibt es seit ca. 50 Jahren Stämme von Bakterien, die gegen die einstige Wunderwaffe keine Wirkung mehr zeigen, die sogenannten MRSA-Keime. Bis Mitte der 1990er Jahre fanden sich diese Keime nur in Krankenhäusern. Doch durch die Massentierhaltung und den damit verbundenen erhöhten Antibiotika-Verwendung, treten hier immer mehr Resistenzen auf und es kommt zur Keimbesiedlung von Fleisch.

In den Niederlanden wurde 2004 ein neuer Subtyp (ST-398) entdeckt. Die Tochter eines Landwirtes war mit dem zunächst unbekannten Keim infiziert. Doch erst drei Jahre später zeigte sich, wie gefährlich dieser Keim ist. Bei fünf weiteren Personen wurde der Keim nachgewiesen. Sie hatten sich nicht bei Tieren angesteckt, sondern gegenseitig. Andreas Voss, Mikrobiologe aus Nimwegen: „ST-398 stammte wahrscheinlich ursprünglich einmal vom Mensch, ist zum Schwein übergegangen, hat dort an mehreren Stellen die Resistenzen bekommen und ist dann wieder zum Menschen gekehrt.“

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch?

In Deutschland werden MRSA-Tests bei Krankenhausaufnahme nicht flächendeckend, sondern nur bei Risikogruppen wie Landwirten durchgeführt, doch bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch würden wir alle zur Risikogruppe gehören. Nicht nachvollziehbar ist die Aussage der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, dass für den Menschen keine unmittelbare Gefahr bestehe. Zu dieser Aussage warnt Andreas Voss: „Bei einem so jungen Stamm zu sagen: Er ist nicht gefährlich – ich denke, das ist gefährlich.“

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert seit langem eine drastische Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Die Zahl von ca. 15 000 MRSA-Toten pro Jahr alleine in Deutschland ist ein Beweis, dass diese Forderung nicht unbegründet ist.

Änderung des Bundesjagdgesetzes wird möglicherweise zur Farce

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 verstoßen die derzeitigen Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen müssen.

Unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby wurde im Aigner-Ministerium ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes erstellt, der am 28.2.2013 mitten in der Nacht beschlossen wurde – ohne jegliche parlamentarische Diskussion.

Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten offen ausgesprochen, dass man den Austritt aus Jagdgenossenschaften – trotz völlig eindeutiger EGMR-Rechtsprechung – so schwer wie möglich machen möchte. Es ist vorgesehen, dass Grundstückseigentümer sogar eine Sonderabgabe entrichten sollen, falls sie aus Jagdgenossenschaften austreten wollen; mit dieser Sonderabgabe sollen Grundstückseigentümer bewegt werden, „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Grund- und Menschenrechts zu verzichten.

Falls die Bundestagsabgeordneten dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht nachkommen, wäre dies nicht nur ein politischer Skandal, sondern eine Missachtung eines der höchsten Gerichte Europas.

Verbandsklagerecht im Saarland

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Im Bundesland Bremen können Tierschutzverbände seit dem Jahr 2007 auf Einhaltung des Tierschutzes klagen. Jetzt könnte dieses wichtige Gesetz auch im Saarland beschlossen werden. Zur Verbesserung des Tierschutzes soll es in dem kleinen Bundesland künftig möglich sein, dass anerkannte Institutionen damit die Möglichkeit erhalten, für die Belange des Tierschutzes gegenüber dem Gesetzgeber und staatlichen Behörden gerichtlich eintreten zu können. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten werden.

Das Saarland würde neben Bremen bei Zustimmung des Landtages in Deutschland die Vorreiterrolle im Tierschutz übernehmen – zumal auch die Position eines ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz eingerichtet werden soll.

Die geplante EU-Wasserrichtlinie

Wasser soll öffentlich und gut bleiben

Der Weltwassertag am 22.03.2013 ist geprägt von der Diskussion, Konzessionen zur Wasserversorgung künftig europaweit auszuschreiben. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier hat nach vielfältigen Protesten insbesondere aus Deutschland und Österreich seine geplante „Wasserrichtlinie“ zwar deutlich entschärft, diese Relativierungen gehen der federführenden Bürgerinitiative „right2water“ und der Partei Mensch Umwelt Tierschutz jedoch nicht weit genug.

Denn weiterhin droht das durch eine 2010 von der UN verbriefte Recht auf Zugang zu sauberem Wasser den Interessen der Gewinnmaximierung internationaler Wasserkonzerne auch in Deutschland und Europa weichen zu müssen. Lebensmittelgiganten sind seit Jahren weltweit damit erfolgreich, öffentliche Trinkwasserressourcen zu verknappen oder der Bevölkerung der jeweiligen Quellregion ganz zu entziehen. Gleiches gilt für landwirtschaftlich und industriell nutzbares Brauchwasser, was ganze Landstriche verdörren lässt.

Für diese Konzerne ist Wasser ein lukratives Geschäft: Jeder benötigt es, es ist billig in der Förderung und erzielt aufbereitet Höchstpreise – nicht nur in knappen Märkten. Hochwertige Quellen werden abgeschöpft, die regionale Versorgung erfolgt durch minderwertige Mischwässer – wenn überhaupt.

Wie in der Vergangenheit in einigen Städten wie z.B. in London zu verfolgen war, werden die ständig notwendigen Instandhaltungsinvestitionen nicht oder nicht zureichend getätigt, wenn der Wasserversorger ein profitorientiertes Unternehmen ist. Die Folgen sind eine kontinuierliche Verschlechterung der Trinkwasserqualität sowie der kompletten Infrastruktur der Trinkwasserwirtschaft. Gleiches gilt für sorgfältigen Umgang mit Abwässern und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Trinkwasserreserven.

Kontrollen durch die öffentliche Hand durch Privatunternehmen werden erschwert; nach den diversen Lebensmittelskandalen der letzten Wochen könnten bald auch Trinkwasserskandale auf uns zukommen.

Eine transparente und kostendeckende Preisgestaltung durch die Wirtschaftsunternehmen wird nicht erfolgen. Die Verbraucher werden das Monopolgut Wasser zu Preisen erhalten, gegen die sie sich nicht wehren können.

Beschäftigte in der Wasserwirtschaft werden sich einem Lohndumping ausgesetzt sehen, da im Lohn die meisten Spielräume der Unternehmen liegen, sich im harten Wettbewerb um das Wasser zu unterbieten.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert die Parlamentarier in Brüssel auf, der geplanten Wasserrichtlinie nicht zuzustimmen.

Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser darf nicht durch die Renditeziele großer Konzerne beschnitten werden.

Unterstützen Sie die Kampagne von „right2water! (hier)

Wasser ist ein öffentliches Gut. Es soll öffentlich und gut bleiben!

Das Töten von Tieren in amerikanischen Tierheimen

„Es tut mir leid, daß Du heute sterben wirst, aber die Leute hören nicht auf damit, Tiere zu züchten.“

4 Millionen Tiere werden alleine in amerikanischen Tierheimen pro Jahr getötet, weil sie kein neues Zuhause finden.

AN JEDEM TAG im Jahr werden über 733.000 Welpen online durch Züchter beworben. Wie könnten herrenlose, obdachlose Tiere aus Tierheimen da noch eine Chance haben! (Hier lesen)

Lebensmittelskandale reißen nicht ab

20 Tonnen Putenfleisch mit Reserve-Antibiotika verseucht

Die Lebensmittelskandale reißen nicht ab: Pferdefleischskandal, Bio-Eier-Betrug, Schimmelmilch – und jetzt wurde publik, dass in den vergangenen Monaten rund 20 Tonnen mit Reserve-Antibiotika belastetem Putenfleisch aus Rumänien in den deutschen Handel gelangte. Der erlaubte Grenzwert wurde um das 27-fache überschritten.

Die tiefgefrorene Ware eines rumänischen Exporteurs war bereits Mitte vergangenen Jahres nach Nordrhein-Westfalen geliefert worden und gelangte danach in den Handel.

Das Landwirtschaftsministerium versuchte die Konsumenten zu beruhigen und behauptete, dass eine akute Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr nach derzeitigem Wissensstand nicht bestehe. Fakt ist jedoch, dass Reserve-Antibiotika nur bei schweren Infektionen eingesetzt wird und Putenfleisch oft mit resistenten Keimen belastet ist – auch MRSA-Keime, auf die fast alle Antibiotika nicht mehr ansprechen.

Das Risikopotential für die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Antibiotika in der Massentierhaltung wächst von Jahr zu Jahr. Aber dies scheint die politisch Verantwortlichen nicht zu interessieren. Die Gesetze und staatlichen Kontrollmaßnahmen sind – so kann man aus den letzten Lebensmittelskandalen schließen – nicht mehr als bloße Augenwischerei.

Verbraucherschutz in Deutschland: Fehlanzeige! So lange die Interessen der Wirtschaft für Merkel & Co. Vorrang haben, sind keine greifenden Maßnahmen zu erwarten, mit denen die Verbraucher vor den Auswirkungen der tierquälerischen industriellen Massentierhaltung geschützt werden.