Mahnwache gegen die Streunertötungen in Rumänien

Partei MUT in Aktion

Am 11. Januar 2014 fand mit knapp 500 Teilnehmern eine sehr bewegende Mahnwache gegen die bestialischen Hundemorde vor dem Bundestag in Berlin statt. Mit dieser großen Zahl an Teilnehmern hatte niemand gerechnet.

Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Aktion Fair Play Leipzig. Neben dem BMT (Bund gegen Missbrauch der Tiere) waren der Verein Vier Pfoten und natürlich wir vertreten. Ein besonderer Dank geht an die Parteimitglieder aus Schleswig-Holstein, die den weiten Weg auf sich genommen hatten, um vor Ort zu sein.

Diese Mahnwache verlief friedlich und vor allem sehr emotional; dazu trug auch die musikalische Untermalung während der Veranstaltung bei.

Besonderen Protest hagelte es, als über das Vorhaben der rumänischen Regierung berichtet wurde, die Rettung und Ausfuhr der rumänischen Hunde zukünftig strafrechtlich zu verfolgen. Dieses Vorhaben ließ die anwesenden Tierschützer an dem moralischen Verständnis der verantwortlichen Politiker gänzlich zweifeln. Ein klarer Beweis dafür, dass jetzt Handlungsbedarf seitens der EU besteht.

Und deshalb ist es auch so wichtig, dass Vertreter unserer Partei ein Wörtchen in Brüssel mitzureden haben. Bitte unterstützt uns am 25. Mai 2014 bei der Europawahl mit Eurer Stimme. Denn wir sind die STIMME der wortlos leidenden TIERE…

Bundestag beschließt 3 Prozent-Sperrklausel für Europawahl

Lebendige Demokratie unerwünscht!

Bei der Europawahl 2014 gilt in Deutschland statt der bisherigen Fünf-Prozent-Hürde eine neue Sperrklausel von drei Prozent. Der Bundestag verabschiedete diese Woche eine entsprechende Reform des EU-Wahlrechts. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig erklärt, weil durch eine Sperrklausel die Chancengleichheit der Parteien verletzt wird.

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken der Karlsruher Richter haben sich nun die Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag auf die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel geeinigt, was nichts anderes darstellt, als ein abgekartetes Spiel für den Machterhalt!

Die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kündigten an, dass sie in Karlsruhe gegen die 3 Prozent-Klausel klagen werden. Auch im Bundestag regte sich Unmut – bei der Linken, die das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen ablehnte. Selbst der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele verurteilte im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion das neue Gesetz. “Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch”, so Ströbele. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente.

Der Bundesvorstand wird in Kürze darüber entscheiden, ob sich die Partei Mensch Umwelt Tierschutz der Klage der Freien Wähler und der Ökologischen-Demokratischen-Partei (ÖDP) anschließen wird.

Zur geplanten 3-Prozent-Klausel bei der Europa-Wahl

Interview des Vorsitzenden Stefan B. Eck mit FreieWelt.net

FreieWelt: Herr Eck, am Donnerstag wird der Bundestag die verfassungswidrige 5-Prozent-Hürde für die Europawahlen durch eine 3-Prozent-Hürde ersetzen. Ihre Partei, die Mensch, Umwelt und Tierschutzpartei, ist davon direkt betroffen. Ohne Sperrklausel hätten Sie bei den letzten Wahlen ins Europaparlament einziehen können. Was bedeutet die Einführung einer 3-Prozent-Sperre für Sie und Ihre Partei?

Stefan Eck: Über die geplante 3-Prozent-Klausel, die meines Erachtens ein Machtmissbrauch der etablierten Parteien darstellt, sind die Mitglieder unserer Partei natürlich sehr enttäuscht. Die Einführung einer neuen Hürde ist nichts anderes als ein abgekartetes Spiel, denn wir werden mit großer Wahrscheinlichkeit an der 3-Prozent-Klausel – wie alle anderen kleinen Parteien – scheitern, was von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne ja damit beabsichtigt ist. (Hier vollständiges Interview lesen)

Für mehr Demokratie – Gegen eine 3% – Klausel bei der Europawahl

Unterzeichnen Sie unsere Petition!

Im November 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die 5%-Hürde bei den Europawahlen verfassungswidrig sei und daher für nichtig erklärt wird. Begründung: Die Sperrklausel sei ein „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit.“ Und: „dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben muss.“.

Die im Bundestag vertretenden Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/Bündnis90/Grüne haben nun vor, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorzugehen und eine 3-%-Sperrklausel bei den Europawahlen einzuführen. Das neue Europawahlgesetz soll im Juni beschlossen werden.

Dieses absolut undemokratische Vorhaben ist sehr durchsichtig, da es den „etablierten Parteien“ offenbar lediglich um die gesicherten Sitze im EU-Parlament geht. Da heute bereits 162 verschiedene Parteien im EU-Parlament sitzen, ist die Begründung einer „Zersplitterung“ nicht zu halten. Eine demokratische Entscheidung der Wähler für eine Partei unter 3% würde somit das Recht beschnitten, an der politischen Willensbildung im Europaparlament teilzuhaben. Zudem gibt es in der weit überwiegenden Mehrheit der EU-Länder keine Sperrklausel.

Bei den letzten Europawahlen sind aufgrund der Sperrklausel ca. 2,8 Millionen Wählerstimmen „unter den Tisch“ gefallen. Das hat mit Demokratie nichts gemein.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz würde bereits im EU-Parlament sitzen, hätte es bei den Europawahlen 2009 die Sperrklausel nicht gegeben. Ebenso würde eine relativ große Anzahl von Wählern abgehalten werden, eine an sich bevorzugte kleinere Partei zu wählen.

Bitte helfen sie mit, die demokratischen Rechte für ALLE Wähler zu stärken, auch für Wähler der kleinen Parteien. Bitte sorgen Sie dafür, dass wirklich „jede Stimme zählt“! (Klicke hier, um mehr zu erfahren und zu unterzeichnen)

Martin Buschmann, Beisitzer im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Neue Sperrklausel für EU-Wahl

Demokratieverständnis bei etablierten Parteien: Fehlanzeige!

Nun ist es fast „amtlich“. Die etablierten Parteien – mit Ausnahme der Partei Die Linke – wollen eine 3 %-Sperrklausel für die Europa-Wahl beschließen. Das neue Wahlgesetz dürfte auch die Hürde Bundesrat spielend nehmen – man ist sich ja einig, wenn es um die Mandate in Brüssel geht. Da machen auch die Grünen keine Ausnahme!

Dass es schlecht um das Demokratieverständnis der etablierten Parteien bestellt ist, hat sich damit wieder einmal bewahrheitet!

Für die kleinen Parteien ist eine neue Sperrklausel ein herber Rückschlag, denn die Hürde von 3 % ist aller Voraussicht nach für sie kaum zu schaffen. Aber wer weiß, vielleicht zeigen viele Wählerinnen und Wähler den „Etablierten“ die rote Karte für ihr seltsames Demokratieverständnis und geben ihre Stimmen den kleinen Parteien.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wird bei der EU-Wahl trotzdem einen harten Wahlkampf führen, um einerseits die Wählerinnen und Wähler dieses Landes über die vielen „Baustellen“ in der Politik der etablierten Parteien aufzuklären und um unsere eigene Sichtweise einer ethisch fundierten EU-Politik deutlich zu machen.

Europa-Wahl 2009

Wir haben einen Stimmenrückgang von 0,2 Prozent zu verbuchen, aber ein durchaus akzeptables Ergebnis erzielt. Wir sind auf Kurs geblieben…

Wir danken allen Wählerinnen und Wählern, die Ihre Stimme unserer Partei gegeben haben. Wir haben mit einem kleinen Budget unseren Wahlkampf geführt und 289.572 Menschen von unseren Zielen überzeugen können. Vielleicht waren einige Wählerinnen und Wähler vom Ausgang der EU-Wahl enttäuscht, aber wir haben mit 1,1 Prozent trotzdem ein akzeptables Ergebnis eingefahren, denn es war abzusehen, dass in Krisenzeiten etliche Bürgerinnen und Bürger nicht mehr “ethisch und altruistisch wählen”, sondern sich anderen Parteien zuwenden.

Unser Wahlergebnis hat aber gezeigt, dass die Partei Mensch Umwelt Tierschutz selbst dramatische Krisenzeiten überstehen kann.

Wir sind auf dem richtigen Kurs!

Amtliches Wahlergebnis (Bundeswahlleiter):

2009 Stimmen Anzahl % 2004 Stimmen Anzahl % Differenz zu 2004 in
Prozent
Bundesergebnis 289.572 1,1 331.388 1,3 -0,2
Länderergebnisse
Baden-Württemberg 45.556 1,2 52.484 1,4 -0,2
Bayern 30.269 0,8 33.652 0,9 -0,2
Berlin 11.621 1,4 14.549 1,6 -0,2
Brandenburg 9.202 1,5 9.069 1,6 -0,2
Bremen 1.814 1,0 2.668 1,5 -0,5
Hamburg 2.900 0,7 3.237 0,8 -0,1
Hessen 14.115 0,9 21.576 1,3 -0,5
Mecklenburg-Vorpommern 7.995 1,3 9.258 1,5 -0,3
Niedersachsen 21.424 0,9 23.213 1,0

-0,1

Nordrhein-Westfalen 52.374 1,0 60.575 1,1 -0,2
Rheinland-Pfalz 23.942 1,4 28.117 1,6 -0,2
Saarland 6.617 1,5 6.832 1,6 -0,1
Sachsen 24.998 1,6 25.940 1,7 -0,1
Sachsen-Anhalt 13.122 1,8 16.207 2,0 -0,2
Schleswig-Holstein 7.536 0,9 9.193 1,2 -0,2
Thüringen 16.087 1,6 14.818 1,5 +0,2

Zum EU-Wahlprogramm 2009

Brüssel rückt in greifbare Nähe!

Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlrecht verfassungswidrig

Die Überraschung war perfekt: Das sensationelle Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09. November 2011, mit dem der § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes für nichtig erklärt wurde, hatte das Zeug, uns als eine der kleinen Parteien in wahre Begeisterung zu versetzen, werden wir doch mit guten Nachrichten nicht gerade verwöhnt! Mit 5 zu 3 Stimmen wurde die Fünf-Prozent-Sperrklausel, wie sie noch bei der Europawahl 2009 gültig war, gekippt. Wie es in der Pressemitteilung vom BVerfG heißt, verstößt sie „gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien“ – eine bedeutungsvolle Formulierung, die den Kern des Urteils trifft und sich wie ein roter Faden durch die ausführlichen Erläuterungen zieht.

Interessant die Aufzählung der 7 (über 0,5 Prozent-) Parteien, die mit je einem Abgeordneten (Freie Wähler 2) in dieser Reihenfolge 2009 ins EU-Parlament eingezogen wären: REP, Tierschutzpartei, Familie, Piraten, Rentner, ÖDP.

Die fünf fortschrittlichen Verfassungsrichter/innen liegen mit ihren Argumenten voll auf der Linie des Verfassungsrechtlers von Arnim, der diesen Prozess ins Rollen brachte. Ihnen und vor allem dem überaus mutigen Hans Herbert von Arnim gilt unser Dank! Es ist ihm auf diese Weise gelungen, das BVerfG dazu zu bewegen, einigen selbstgefälligen und auf egoistischen Machterhalt programmierten Parteien die Grenzen aufzuzeigen. Mehr solcher Erfolgserlebnisse – und die oft entbehrungsreiche politische Arbeit macht auch einmal Spaß!

Brüssel ist für unsere Partei in greifbare Nähe gerückt – packen wir’s an!

Verfassungsbeschwerde

Deutsche Staatsrechtler fechten Europawahl an

Ist die Fünfprozenthürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament verfassungskonform? Nein, findet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Nach SPIEGEL-Informationen haben er und 30 weitere deutsche Staatsrechtler deswegen jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Zum Artikel: www.spiegel.de