Peta deckt erneut Tierquälerei auf

Skandalöse Zustände in einem niedersächsischen Putenmastbetrieb

In einer aufwendigen Recherche observierten PETA-Ermittler in einem niedersächsischen Betrieb über mehrere Wochen und das, was sie sahen, erschütterte alle PETA-Mitarbeiter zutiefst. Das Recherche-Team konnte beobachten, wie ein Mann (möglicherweise der Sohn des Putenmästers) die Tiere mit einer Zange am Hals greift und die vor Schmerz und Angst tretenden Puten in seine Radladerschaufel schleudert. Anschließend wirft er die zum Teil noch lebenden Puten einfach in den Kadaverbehälter, wo sie langsam und qualvoll sterben.

Besonders brisant: Der Putenmäster, dessen Tiere auf grausamste Weise getötet werden, ist einer der größten Anteilseigner der Putenerzeugergemeinschaft Ahlhorn GmbH, einem Konsortium der ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen, die PETA im Jahr 2010 der Tierquälerei überführte. (Hier Bericht lesen)

Freiburg: Pferdeschänder soll durch höhere Belohnung gefasst werden

Tierschutzverein Markgräflerland e.V. startet Spendenaktion

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wurde per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass seit August 2012 in Freiburg ein sehr brutaler Pferdeschänder unterwegs ist, der bereits 7 Stuten schwer verletzt hat. Eine Stute erlag dabei ihren Verletzungen. Trotz Ermittlungen der Polizei wurde der Täter bisher noch nicht gefasst.

Deshalb hat der Tierschutzverein Markgräflerland e.V. eine Spendenaktion ins Leben gerufen, die mit dazu beitragen soll, den Pferdeschänder schneller zu ergreifen. (Zum Aufruf und zur Spendenaktion)

Achtung! Vom 25. bis 28. Oktober 2012 findet das muslimische Opferfest “Kurban Bayrami” statt.

Die ersten Meldungen über gestohlene Schafe sind bereits in der Presse erschienen. Tierhalter sollten ab sofort ihre Tiere in Sicherheit bringen!

Bevorzugte (Schächt-) Opfertiere sind vor allem Schafe. Aber auch Ziegen, Rinder und Geflügeltiere sind ihres Lebens nicht sicher.

Wer Schächten oder Vorbereitungen hierzu beobachtet, muss unverzüglich die Polizei benachrichtigen und dies ausdrücklich zur Anzeige bringen – selbst im Verdachtsfall.

Nicht nur der Schwarz-Schächter macht sich strafbar (§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz), sondern auch der Mithelfer, der seinen Hof (Waschküche, Keller od. dergl.) zur Verfügung stellt sowie selbstverständlich auch Tierhalter, die ihre Tiere an Moslems zur Schächtung verkaufen (§ 27 StGB).

Das Tierschutzgesetz gibt als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro an! (Infos hier)

Ausnahmegenehmigung in Thüringen für Gifteinsatz zur Mäusebekämpfung

Im August und September diesen Jahres wurden in Thüringen kraft einer am 31.08.2012 erteilten Ausnahmegenehmigung das Gift Zinkphosphid und kraft einer am 24.09.2012 erteilten Ausnahmegenehmigung das Gift Chlorphacinon von Landwirten wieder großflächig ausgebracht, obwohl die großflächige Ausbringung der extrem gefährlichen Giftstoffe seit 2008 europaweit verboten ist.

Die als Pflanzenschutzmittel – es soll Gutes suggerieren – deklarierten Giftstoffe sind aus gutem Grund nicht mehr erlaubt, denn sie bringen nicht nur für die Feldmäuse um, sondern bringen für viele andere Wildtiere und Haustiere Qual und Tod. Darüber hinaus kommt es zu einer Verseuchung der Ackerböden und letztlich auch der Feldfrüchte.

Worum geht es: In Zyklen von ca. 5 Jahren, seit einiger Zeit auch in kürzeren Abständen, kommt es bei den Erd- und Feldmäusen zu einem deutlichen Populationsanstieg, was den Profit der Landwirte schmälert. Warum und was die Ursache dafür ist, hat sich von denjenigen, die dagegen nur an Gift denken, noch keiner Gedanken gemacht. Um Profit geht es auch den Firmen, die Abhilfe gegen das „Mäuseproblem“ mittels Gifteinsatz – Chlorphacinon und Zinkphosphid – versprechen.

Die Aufnahme von Chlorphacinon führt zum inneren Verbluten der Tiere, Zinkphosphid verbindet sich mit der Magensäure zu Phosphorsäure und führt zum Tod durch Lungenödem und schließlich zum Ersticken. – verbunden mit unbeschreiblichen – Schmerzen. Die Genehmigung solcher oder ähnlicher Giftstoffe darf jedoch nach § 15 Pkt. 3c Pflanzenschutzgesetz (PlSchG) bei Wirbeltieren, zu deren Bekämpfung das Pflanzenschutzmittel vorgesehen ist, keine vermeidbaren Leiden oder Schmerzen verursachen! (Wieso eigentlich wurden dann solche Gifte überhaupt genehmigt?)

Da bekanntermaßen immer wieder auch andere Tiere, darunter auch streng geschützte Arten, von diesen Maßnahmen betroffen waren, wurde 2008 per Gesetz europaweit verboten, Chlorphacinon offen auszubringen und die Verwendung von Zinkphosphid gänzlich verboten. Offen ausbringen heißt, die Gifte wie Dünger oder sogar zusammen mit dem Dünger auf Feldern zu verteilen.

Da jetzt aber angeblich „Gefahr in Verzug“ war (unabhängige Gutachter bemühte man erst gar nicht), wurde auf eine Ausnahmeverordnung zurückgegriffen, auf Paragraf 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes: „Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen.“

Der grausame Tiermord und die Verseuchung der Ackerböden wurden damit erneut legalisiert, obgleich es sehr wohl möglich ist, diese spezielle suggerierte „Gefahr auch anders abzuwenden“.

Die Sondergenehmigungen wurden, genau wie 2007 auch, ohne jegliche Zustimmung oder Absprache mit Tier – und Naturschutzverbänden erteilt, was aber bisher bestritten wird. Dabei ginge es auch anders: Seit in England die Jagd auf Füchse verboten ist, hat es keine „Mäuseplage“ mehr gegeben.

Nicht die Mäuse, sondern die Jäger sind die Feinde der Bauern. Solange Füchse und alle anderen mäusefressende Prädatoren ganzjährig bejagt werden dürfen, ist es, neben der ethischen Verwerflichkeit, in keiner Weise gerechtfertigt von einer „Gefahr“ zu sprechen, „die anders nicht abzuwehren ist“. Diese großflächigen Mäusevergiftungsmaßnahmen sind Straftaten, die zu ahnden sind!

Unser Parteimitglied Harald von Fehr, Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen und Vorsitzender der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands hat im 25.07.2012 Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz gestellt und aufgrund der großzügigen Ausnahmegenehmigung diese am 13.10 2012 auf das BVL erweitert.

04. Oktober ist Welttierschutztag

Zum Umdenken und Handeln ist es nie zu spät…

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz möchte zum heutigen Welttierschutztag daran erinnern, dass jedes Jahr für den Konsum von Fleisch, Milch, Käse und Eiern weltweit 60 Milliarden Tiere gequält und getötet werden.

Das sind 60 Milliarden empfindungsfähige Lebewesen, die wie Menschen Freude und Schmerz, Glück und Unglück empfinden können. Deshalb sollte es für uns Menschen eigentlich selbstverständlich sein, Tieren mit Respekt zu begegnen und sie vor unnötigen Leiden zu bewahren.

Aber die Realität im Umgang mit Tieren in der Fleischproduktion oder auch bei Tierversuchen sieht anders aus und ist zutiefst beschämend für uns Menschen.

Schon der erste deutsche Bundespräsident, Theodor Heuss, kritisierte den Umgang mit den Tieren: „Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz überhaupt geschaffen werden musste.”

Jeder weitere Kommentar erübrigt sich…

Mit dem Herbst beginnt die Igelzeit

Es ist kaum zu übersehen: Das Laub verfärbt sich, die Früchte der Bäume fallen allmählich ab. Das veranlasst viele Menschen, ihr Augenmerk verstärkt auf Igel zu richten.

Obwohl sich durch die Aufklärungsarbeit der Igelschutzvereine und auch durch die Arbeit der vielen engagierten Igelhelfer inzwischen die Kenntnisse über den Igel deutlich verbessert haben, gilt es doch noch immer weiter daran zu arbeiten, dass uns dieses erdgeschichtlich seit der Kreidezeit fast unverändert erhalten gebliebene Tier noch lange erfreut.

Hier Artikel weiterlesen…

Piemont: Jagd für zunächst ein Jahr ausgesetzt

Gewehre hängen am Nagel

Laut der Initiative zur Abschaffung der Jagd vom 09.09.2012 ist mit Anordnung vom 7. September 2012 die Jagd im italienischen Piemont für zunächst ein Jahr ausgesetzt. Der TAR, das oberste Gericht in Piemont, hat die Beschwerde gegen die Jagdzeiten 2012/2013 bestätigt, welche die Vereinigung zur Abschaffung der Jagd LAC (Lega per l’abolizione della caccia), Pro Natura und SOS Gaia eingereicht hatten. Die Jagd ist damit für die Jagdsaison 2012/2013, die am 16. September beginnt, ausgesetzt.

Für die Aussetzung der Jagd wurden drei Gründe genannt: Das Fehlen eines regionalen Wildlife Management Plans, eine fehlende Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen für das Natura 2000-Netz und die Nichtbeachtung der Stellungnahme der ISPRA für die Festlegung der Jagdzeiten.

“Für Wildtiere ist ein großer Sieg und ein großer Tag”, sagte Piero Belletti von Pro Natura.

Projektleiter/Projektleiterin für Auslands-Tierschutzprojekt gesucht!

TASSOs Partner-Tierschutzorganisation Sanfrancisco’s sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Tierschutzprojekt „Pueblo de Perros“ in der Dominikanischen Republik einen Projektleiter/eine Projektleiterin. Die Tierschutzorganisation, die unter anderem Sterilisations- und Kastrationsaktionen durchführt, unterhält auch eine Auffangstation für verletzte und kranke Tiere.

Interessierte Bewerber sollten ein veterinärmedizinisches Studium absolviert haben oder ähnliche Qualifikationen mitbringen. Gute Sprachkenntnisse der spanischen und englischen Sprache sowie ein Führerschein sind ebenfalls unerlässlich. Bewerbungen werden bis zum 30. September 2012 von Sanfrancisco’s entgegen genommen. Weitere Informationen erhalten Sie (hier)

Grausamer Hitzetod, wenn es keine Kühlung gibt

Wenn die Hitze bei hochsommerlichen Temperaturen unerträglich wird, kann Mensch sich in den meisten Fällen helfen und für ein wenig Abkühlung sorgen. Aber wie ergeht es den Tieren in der Massentierhaltung, wenn die Ställe überhitzt sind? Die “Zeit” stellt eine kleine Frage ans Veterinäramt: Wie viele Hühner krepieren in überhitzten Ställen? (Hier Artikel lesen)

Erfreulich: Nerzfarm in Schleswig-Holstein muss nach Gerichtsurteil dieses Jahr schließen

Die knapp 30 Nerzfarmen halten sich nicht an die seit Ende 2011 geltenden Vorgaben

Gemäß der Tierschutz-Verordnung ist seit dem 12.12.2011 für jedes ausgewachsene Tier sowie für jedes Jungtier nach dem Absetzen 1 Quadratmeter Grundfläche vorgeschrieben. Die Gesamtkäfiggröße – es sitzen mehrere Tiere zusammen – muss mindestens 3 Quadratmeter aufweisen. Für die Umstellung hatten die Betreiber der Pelzfarmen fünf Jahre Zeit.

Insgesamt gibt es in Deutschland neben einer Fuchsfarm und einer unbekannten Zahl von Chincilla-Farmen noch etwa knapp 30 Nerzfarmen (lt. www.tierrechte.de), die die neuen Mindestanforderungen alle deutlich unterschreiten und somit illegal sind.

Da die Landesregierungen sowie die Veterinärämter offenbar weitgehend untätig sind, machen hier derzeit Tierschützer insbesondere vom Deutschen Tierschutzbüro bzw. dem Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. per Anzeigen Druck.

Nach einer Farm in Zirtow in Mecklenburg-Vorpommern muss nun die letzte Farm in Schleswig-Holstein in Schlesen (Plön) nach einem gestern erfolgten Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig innerhalb von fünf Monaten schließen (http://www.tierschutzbuero.de/erfolg-nerzfarm-soerensen-muss-schliesen/).

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz strebt ein generelles Verbot der Pelztierhaltung wie in Großbritanien oder Österreich an. Den Tieren ist allerdings auch schon geholfen, wenn die bestehenden Farmen aufgrund der geltenden Mindestforderungen schließen müssen, weil sie – wie in der Schweiz – unrentabel werden.

Wir fordern selbstverständlich alle Landesregierungen auf, ihre Untätigkeit aufzugeben und die verbliebenen Farmen aufgrund des dreisten Nicht-Einhaltens der gesetzlichen Mindestanforderungen schließen zu lassen.