Die Menschen im Gazastreifen brauchen dringend Hilfe – Wie auch Du helfen kannst

Die Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wird immer dramatischer.

Millionen Menschen sind vom Norden des Gazastreifens in den Süden geflüchtet und schlafen nun in notdürftig aufgebauten Zelten. Tagsüber versuchen sie, irgendwo Essen und Wasser zu finden, um zu überleben, doch alle zum Leben wichtigen Ressourcen sind kaum noch vorhanden. Continue reading “Die Menschen im Gazastreifen brauchen dringend Hilfe – Wie auch Du helfen kannst”

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 3. März 2024 (Landkreis Oberhavel)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 3. März 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Oberhavel aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir Direktkandidierende für die Wahl des Brandenburger Landtages in den Wahlkreisen Nr. 7, 8 und 9 aufstellen.

Wann? 3. März 2024, 12:00 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Geisha-Restaurant, Bernauer Str. 6, 16515 Oranienburg

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Solltet ihr uns entgegen aller Erwartungen vor Ort nicht finden, ruft uns bitte einfach unter 0151 41660442 an.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei wahlberechtigte Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Oberhavel anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei der Aufstellungsversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Oberhavel nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Die Blockade-Strategie der FDP in Brüssel gegen das Lieferkettengesetz ist inakzeptabel!

Während wir uns als Partei Mensch Umwelt Tierschutz für eine konsequente Übernahme von Verantwortung einsetzen und für eine gerechtere Welt kämpfen, blockiert die FDP in Brüssel jegliche Fortschritte in Sachen Lieferkettengesetz. Continue reading “Die Blockade-Strategie der FDP in Brüssel gegen das Lieferkettengesetz ist inakzeptabel!”

Update zum Tierschutzgesetz: Fortschritte, aber weiterhin dringender Handlungsbedarf!

Vor Kurzem haben wir über die Kritik am neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes berichtet und es ist wichtig, dass wir weiterhin über dieses Thema sprechen.

Neben den vielen Punkten, die wir als – bei weitem – nicht ausreichend empfinden, sieht der Gesetzesentwurf aber auch einige wichtige Verbesserungen vor, auf die wir im Folgenden eingehen möchten: Continue reading “Update zum Tierschutzgesetz: Fortschritte, aber weiterhin dringender Handlungsbedarf!”

19.000 Rinder leiden in Kapstadt

Im südafrikanischen Kapstadt hat ein riesiger Frachter mit 19.000 Rindern an Bord angelegt.

Die Tiere auf dem Schiff müssen sich in einem katastrophalen Zustand befinden und der Gestank über der gesamten Stadt schweben: Ein weiterer trauriger Vorfall, der uns schockiert, aber leider nicht überrascht. Continue reading “19.000 Rinder leiden in Kapstadt”

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 (Landkreis Oberspreewald-Lausitz)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir eine:n Direktkandidierende:n für die Wahl des Brandenburger Landtages im Wahlkreis Nr. 38 aufstellen.

Wann? 26. Februar 2024, 18:30 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Deniz Grill, Bahnhofstraße 21, 03222 Lübbenau/Spreewald

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Solltet ihr uns entgegen aller Erwartungen vor Ort nicht finden, ruft uns bitte einfach unter 0157 87070684 an.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei wahlberechtigte Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei der Aufstellungsversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Einladung zu den Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 (Landkreis Oder-Spree)

Liebe Mitglieder und Probemitglieder,

große Ereignisse werfen ja bekannterweise ihre Schatten voraus. So auch die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die am 22. September 2024 stattfindende Landtagswahl. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zu unseren beiden Aufstellungsversammlungen am 26. Februar 2024 ein.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 1 können wir Kandidierende für die Wahlen

  • des Kreistages,
  • der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
  • der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und
  • der Ortsvorsteher:innen oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen

im Landkreis Oder-Spree aufstellen und über ihre Reihenfolge in unseren Wahlvorschlägen abstimmen.

Bei der Aufstellungsversammlung Nr. 2 können wir Direktkandidierende für die Wahl des Brandenburger Landtages in den Wahlkreisen Nr. 29 und 30 aufstellen.

Wann? 26. Februar 2024, 14:00 Uhr (Beginn von Aufstellungsversammlung Nr. 1)
Wo? Fürstenwalde/Spree (genaue Adresse bitte unter brandenburg@tierschutzpartei.de anfragen)

Die Aufstellungsversammlung Nr. 2 beginnt am gleichen Ort direkt nach dem Ende der Aufstellungsversammlung Nr. 1.

Damit die Aufstellungsversammlungen gültig sind, müssen mindestens drei Tierschutzpartei-Mitglieder aus dem Landkreis Oder-Spree anwesend sein. Vorschläge für Kandidierende dürfen vor Ort gemacht werden. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen sich dann selbstverständlich vorstellen.

Wer bei der Aufstellungsversammlung mit abstimmen will, muss Mitglied (nicht Probemitglied) der Tierschutzpartei sein und muss seine:ihre entsprechende Wahlberechtigung im Landkreis Oder-Spree nachweisen. Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sind ausreichend. Ist euch deren Vorlage nicht möglich, meldet euch bitte im Vorfeld über brandenburg@tierschutzpartei.de bei uns.

Wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen!

Statistisches Bundesamt alarmiert: Inflation trifft Rentner:innen am härtesten!

„Rund 42 Prozent der Rentner in Deutschland müssen laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes mit weniger als 1.250 Euro netto auskommen.“

Dies ist nicht nur zutiefst bedauerlich, sondern auch inakzeptabel! Continue reading “Statistisches Bundesamt alarmiert: Inflation trifft Rentner:innen am härtesten!”

Zukünftiger Umgang mit Schottergärten in Essen

Schottergarten-Verbot gilt ab 2024

So ist es in der RP vom 30.12.2023 zu lesen. „Wer Kies und Steine bevorzugt, könnte im kommenden Jahr leichter zum Rückbau aufgefordert werden.“

Wer nun erwartet, dass diese Thematik auf der TO der 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUVG) der Stadt Essen stehen würde, musste leider das Fehlen feststellen. Und dies vor dem Hintergrund der Behandlung vom „Endbericht zum integrierten Klimaanpassungskonzept für die Stadt Essen“ in der 27. Sitzung des AUVG am 07.11.2023. Endlich wird den Kommunen eine rechtlich abgesicherte Handlungsperspektive geboten.

Meine Anfrage beim TO 30 „Mündliche Anfragen und Verschiedenes“ zielte genau auf den zukünftigen Umgang mit den Schottergärten hin. „Inwieweit (wird) bzw. soll das Schottergärten-Verbot in Essen umgesetzt werden. Kommunen können aktiv gegen Schottergärten vorgehen und zum Rückbau unter Auflagen auffordern.“ Es können sogar Geldbußen erlassen werden.

Die Ausschussvorsitzende wies meine Anfrage an den AUVG zurück, da sie die Auffassung vertrat, dass dies Thema des ASPB (Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen) sei. Dem entgegen stellte die Dezernentin des Geschäftsbereiches 6 (Umwelt, Verkehr und Sport), Frau Raskob klar, dass dies Thema für den AUVG sei. Und nun findet sich inder 29. Sitzung des AUVG am 27.02.2024 unter TO 3.a. die Thematik wieder: „Verbot von Schottergärten gemäß § 8 BauO NRW“.

Mit Spannung erwarte ich eine angeregte Diskussion und freue mich über die Wirkung meiner Anfrage.

Aus grundsätzlich klimarelevanten Erwägungen werde ich mich für den Ab- und Rückbau von Schottergärten einsetzen. Die Versteinerung sorgt u.a. in den heißen Sommern für massive Temperaturerhöhung im unmittelbaren Umfeld und bei den zahlreichen Versiegelungen sogar in Wohnquartieren.

 

Manfred Gunkel

Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUVG) der Stadt Essen

Neuer Tierschutzgesetz-Entwurf: Eine gute Entwicklung?

Nein, der neue Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist leider ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für das Wohl aller empfindungsfähigen Lebewesen einsetzen. Continue reading “Neuer Tierschutzgesetz-Entwurf: Eine gute Entwicklung?”