Flyer Wolf

Unser BAK gegen Jagd und Angeln hat einen informativen und faktenintensiven Wolfsflyer ausgearbeitet. Damit wollen wir vom Märchen über den bösen Wolf aufräumen und an Hand vieler Quellennachweise zeigen, dass Angst und Hetze gegen den Wolf unbegründet ist.

Auf Grund fundierter Erkenntnissen lehnen wir deshalb die Aufnahme von Wolf, Luchs & Co. ins Jagdrecht ganz entschieden ab!

Die Sorge und Angst der “Nutztierhalter” nehmen wir natürlich ernst. Aus diesem Grund geben wir den Haltern Tipps, wie sie ihre Tiere vor dem Wolf schützen können und die sich in der Praxis bewährt haben.

Unser Wolfflyer kann ab sofort zur Information und zum Verteilen in der Bundesgeschäftsstelle bestellt werden.

Ihre / eure BGSt.

 

Erschreckende Statistik: Tote und Verletzte durch Jäger und Jägerwaffen 2016

Mit freundlicher Genehmigung hat unser BAK Jagd und Angeln die Erlaubnis eingeholt, die erstellte Statistik der “Initiative zur Abschaffung der Jagd” hier auf unserer Seite veröffentlichen zu dürfen. Vielen Dank!

“Seit dem Jahr 2001 dokumentiert die Initiative zur Abschaffung der Jagd die Opfer von Jagdunfällen und Straftaten mit Jägerwaffen. Auch in diesem Jahr schockierten Meldungen über Menschen, die von Jägern erschossen wurden, die Öffentlichkeit: 2016 gab mindestens 13 Tote durch Jäger und Jägerwaffen. Das sind weniger, als in den vorangegangenen Jahren: 2015 waren es mindestens 23 Tote, 2013 25 und im Jahr 2013 sogar mindestes 40 Tote. Liest man die Todesmeldungen, so fällt auf, dass es sich dabei weniger um klassische Jagdunfälle (»Jäger verwechselt Jäger mit Wildschwein«), sondern vor allem um bewaffnete Beziehungstaten (»Jäger erschießt Ehefrau«, »Jäger erschießt Lebensgefährtin und sich«, »Ex-Frau erschossen«, »Jäger erschießt Nebenbuhler und sich selbst«, »Bewaffneter Streit in Jägerfamilie«) handelt. Vor dem Hintergrund einer ganzen Reihe von Jagdunfällen und Straftaten mit Jägerwaffen sowie der bewaffneten Gefährdung Unbeteiligter fordert die Initiative zur Abschaffung der Jagd: Abschaffung der Hobbyjagd JETZT!

Bei nicht-tödlichen Jagdunfällen und Straftaten mit Jägerwaffen nehmen neben klassischen Jagdunfällen (»Jäger schießt Jäger auf Fuchsjagd an«, »Jäger schießt sich ins Bein«) vor allem Berichte über die Gefährdung Unbeteiligter erschreckend zu. Meldungen wie »Schüsse am Spazierweg«, »Bewaffneter Jäger im Schwimmbad«, »Junge gerät in Fuchsfalle«, »Nachbar angeschossen« schlugen große Wellen in der Öffentlichkeit.

Gerade bei Erntejagden (mehrere Jäger umstellen ein Feld, um während der Ernte auf fliehende Tiere zu schießen) sowie bei Treib- und Drückjagden häuften sich Autounfälle durch vor Jägern fliehenden Tieren, außerdem kam es zu gefährlichen Einschüsse in Häuser und Autos: »Auto während Treibjagd beschossen«, »Treibjagd – Autofahrerin lebensgefährlich verletzt«, »Kugel schlägt in Werkstatt ein«, »Wildschweinjagd: Schuss auf Terrasse«, »Wildschweinjagd: Einschussloch in Haus«.

Jährlich werden den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über 800 Jagdunfälle (andere Quellen sprechen von bis 1600) gemeldet. Tödliche Beziehungsdramen mit Jagdwaffen (Jäger erschießt Frau oder Nachbarn) gelten nicht als Jagdunfall, sondern als Straftat. Weder der Jagdverband noch staatliche Behörden noch das statistische Bundesamt führen Statistiken über Tote und Verletzte durch Jagd und Jägerwaffen. Jäger zählen nur die »Strecke« der getöteten Tiere, nicht aber die menschlichen Opfer ihres blutigen Hobbys.

Tote durch Jäger und Jägerwaffen

Die Meldungen, die Sie im Folgenden lesen, wurden aufgrund von vorliegenden Presseberichten erstellt. Dies kann sicherlich einerseits zu Fehlerquellen führen, andererseits niemals alle Fälle erfassen kann. Die Aufstellung erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer liegt sicherlich höher. Denn gerade bei Familientragödien („Ehefrau erschossen“) wird selten bekannt, woher der Täter die Schusswaffe hatte, ob er also Jäger oder Schütze war.

4.1.16: Jäger erschießt versehendlich Tochter (1 Tote)

Ein 52-jähriger Jäger hat im baden-württembergischen Hohenlohekreis aus Versehen seine 16-jährige Tochter erschossen. Die berichtet die Süddeutsche Zeitung am 4.1.2016. Demnach hatte der Jäger am Neujahrsabend zu Hause mit seiner doppelläufigen Schrotflinte hantiert, als sich mindestens ein Schuss löste und die Tochter tödlich traf. Den Ermittlungen zufolge sei der Jäger legal im Besitz der Schrotflinte gewesen.

9.2.16 Jäger erschießt Nebenbuhler und sich selbst (2 Tote)

Ein Beziehungsdrama mit Jäger endete mit zwei Toten: „Jäger erschießt Freund …und dann sich selbst“, titelt BILD am 9.2.2016. Demnach hat ein Jäger im niedersächsischen Laatzen den neuen Partner seiner Ex-Freundin erschossen. Die Polizei findet die Leiche des Nebenbuhlers im Keller. Weil der Jäger mehrere Waffen besitzt, leitet die Polizei eine Großfahndung mit Hubschrauber ein. Der Jäger wird schließlich tot im Wald gefunden – er hat sich selbst erschossen.

5.4.16: Jäger erschießt Lebensgefährtin und sich (2 Tote)

Bluttat in Esslingen: Ein 47-jähriger Jäger hat seine 38-jährige Lebensgefährtin und dann sich selbst erschossen. Der Sohn der 38-jährigen fand die beiden Toten in der Wohnung seiner Mutter, als er heim kam. Dies meldet FOCUS online am 15.4.2016.

27.4.16: Jäger erschießt jugendlichen Einbrecher (1 Toter)

Ein Jäger hat einen 18-jährigen Einbrecher erschossen. Die Westdeutsche Allgemeine berichtet am 27.4.2016, der Jugendliche sei durch einen Kopfschuss zunächst lebensgefährlich verletzt und wenig später seinen Verletzungen erlegen. Die Staatsanwaltschaft Hagen und die Mordkommission ermitteln.

16.5.16: Jäger erschießt Ehefrau (1 Tote)

Ein 75-jähriger Jäger hat in Metelen offenbar seine 69-jährige Ehefrau mit Kopfschuss in der Küche erschossen. Anschließend versuchte er sich selbst mit einem Kopfschuss das Leben zu nehmen und verletzte sich dabei lebensgefährlich. Dies meldet die Polizei Münster am 16.5.2016. „Die Vermutungen gehen auf einen Streit im privaten Bereich zurück“, berichtet das Regionalmagazin klick.news. „Als Jäger hatte der Mann in seinem Haus Waffen gelagert.“

1.7.2016: Ex-Frau erschossen (1 Tote)

Ein 60-jähriger Angler und offenbar auch Jäger hat seine Ex-Frau erschossen. Anschließend habe er bei der Polizei angerufen: „Ich habe gerade meine Ex-Frau erschossen“. Dies berichtet BILD am 1.7.2016. Laut BILD ging es ums Geld.

7.7.16 Bewaffneter Familienstreit – Polizei erschießt Jäger (1 Toter)

Bei einem Streit in einer Jägerfamilie in Sachsen-Anhalt musste das SEK anrücken. Dies meldet SPIEGEL online am 7.7.2016. Als die Beamten eingriffen, sei es zu mehreren Schüssen gekommen. Dabei wurde ein 31-jähriger Jäger tödlich getroffen.

20.9.16: Ex-Frau mit Schrotflinte erschossen (1 Tote)

In Bielefeld hat ein 53-jähriger Mann seine 41-jährige Ex-Frau vor ihrem Wohnhaus erschossen – durch die geschlossene Autoscheibe mit einer Schrotflinte erschossen. Dies meldet die Neue Osnabrücker Zeitung am 20.9.2016. Demnach trafen zwei Schüsse aus der Schrotflinte das Opfer in den Brustbereich, was tödliche Verletzungen verursachte.

23.10.16: 84-Jähriger erschießt Ehefrau und sich (2 Tote)

Im Landkreis Weilheim-Schongau hat ein 84-jähriger Mann erst seine 83-jährige Frau und dann sich selbst erschossen. Dies berichtet die Augsburger Allgemeine am 23.10.2016. Ob der Mann Jäger war bzw. woher er die Schusswaffe hat, wurde nicht bekannt gegeben.

26.11.16: 48-Jähriger erschießt seine Ehefrau (1 Tote)

Ein 48-Jähriger hat seine 36-jährige Ehefrau erschossen. Dies berichtet der WDR am 26.11.2016. „Passanten hatten die Tote im Kölner Stadtteil Weiden auf einem Weg nahe einer Sportanlage gefunden“, so der WDR. Der Mann wurde festgenommen und hat ein Geständnis abgelegt. Ob der 48-Jährige Jäger oder Sportschütze ist, wurde nicht bekannt.

Weitere Meldungen von Jagdunfällen und Straftaten mit Jägerwaffen

(Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

6.1.16 Schüsse am Spazierweg (Gefährdung Unbeteiligter)

„Jagd verunsichert Spaziergänger“, meldet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 6.1.2015. Bei einem Spaziergang mit seinem kleinen Sohn im Kinderwagen und seiner Hündin geriet ein Mann in eine Jagd. Er rief die Polizei, nachdem mehrere Schüsse gefallen seien, „weil ein Jäger nur wenige Meter neben mir schoss“, so die Zeitung. Die Beamten seien wegen einer mutmaßlichen Gefahr ausgerückt. An dem Spazierweg seien viele Läufer und Radfahrer unterwegs, dort befinde sich ein Kinderspielplatz und etwas weiter ein Fußballplatz.

11.1.16: Mann bedroht seine Frau mit Jagdgewehr (Bewaffnete Bedrohung)

Ein 55-jähriger Jäger bedrohte seine Frau während eines heftigen Streits mit dem geladenen Jagdgewehr. Dies meldet nachrichten.at am 11.1.2016. Die Frau habe sofort mit ihrem Sohn und dessen Freundin das Haus verlassen und die Polizei gerufen. Das Einsatzkommando Cobra nahm den Mann fest.

31.1.16: Jäger schießt Jäger auf Fuchsjagd an (1 Verletzter)

In Mönchengladbach wurde ein 73-jähriger Jäger von einem 19-jährigen Jagdkollegen angeschossen und schwer verletzt. Dies berichtet die Rheinische Post online am 31.1.2016.

Demnach hatten einige Jäger am Sonntagvormittag in einem Feld einen Heuballen umstellt, um einen Fuchs zu schießen. Dabei habe der Jungjäger offenbar zu früh geschossen und aus Versehen den Jagdkollegen getroffen.

8.2.16: Jäger (74) bedrohte Spaziergängerin (Bedrohung Unbeteiligter)

Ein 74-jähriger Jäger bedrohte und beleidigte eine Spaziergängerin. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Weilheim verhandelt: Der Jäger muss 2000 Euro an den Tierschutzverein zahlen. Dies berichtet der Münchner Merkur am 8.2.2016. Demnach habe der Jäger in der Verhandlung seine Drohung zugegeben, dass er den Hund der Frau erschießen werde, wenn er ihn wieder sehen würde. „Er hat gesagt, er will von seiner Waffe Gebrauch machen“, zitiert die Zeitung die Spaziergängerin. Dass er damit nur den Hund gemeint habe, glaube sie jedoch nicht.

11.4.16: Jäger schießt sich ins Bein (1 Verletzter)

Ein Jäger hat sich im Kreis Bitburg selbst ins Knie geschossen. Dies berichtet www.wochenspiegellive.de am 11.4.2016. Demnach wollte der Jäger seinen Hochsitz besteigen, als die unterste Sprosse der Leiter durchbrach und der Jäger stürzte. Dabei löste sich ein Schuss aus seinem Gewehr, der ihn oberhalb seines rechten Knies traf.

11.4.16: Jäger schießt auf Motorrad (Bedrohung mit Waffe)

In Sehlde (Kreis Hildesheim) eskalierte ein Streit zwischen einem Jäger und einem Motorradfahrer: der Jäger schoss auf das Hinterrad des Motorrads. Dies meldet die Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 11.4.2016.

16.4.16: Jäger zielen auf Windkraftgegner und Wanderer (Bedrohung mehrerer Personen mit der Waffe)

Windkraftgegner aus dem Hunsrück haben Strafanzeige gegen Jäger bei der Staatsanwaltschaft Trier gestellt. „Ein Mitglied der Bürgerinitiative ‚Wald in Not’ sagte dem SWR, mehrmals hätten Jäger am Ranzenkopf mit ihren Gewehren auf die Windkraftgegner gezielt. Außerdem sei eine Wanderung des Naturschutzbundes NABU am Ostersonntag durch zwei Jäger gestört worden. (SWR, 16.4.2016)

“’Ich habe in einen Gewehrlauf geschaut’ – Jäger schüchtern Wanderer ein“, titelt dazu der Volksfreund am 19.4.2016. Demnach hatten 15 Teilnehmer einer geführten vogelkundlichen Wanderung des Naturschutzbunds teilgenommen. Zwei Jäger mit Hunden hätten sich mit Gewehren den Wanderern in den Weg gestellt: “Ich habe in einen Lauf geschaut”, berichtet einer der Teilnehmer. Die Jäger hätten lautstark geschimpft und den Wanderern vorgeworfen, das Wild verscheucht zu haben, das sie jagen wollten.

18.5.16: Nachbar angeschossen (1 Verletzter)

Mitten in Berlin kam es zu einem Jagdunfall! Dies berichtet der Berliner Kurier am 18.5.2016 und schreibt: „Hermann F. stand abends vor seinem Haus, als ihn plötzlich eine Kugel traf. Ein Jäger (57) hatte 300 Meter weiter vom Hochstand aus ein Wildschwein geschossen.“ Das Projektil habe das Tier durchschlagen und landete im linken Arm des 60-jährigen Anwohners.

22.5.16: 10-jähriger Junge gerät in Fuchsfalle (1 Verletzter)

Ein zehnjähriger Junge ist beim Spielen am Rande einer Kleingartenanlage im Landkreis Oldenburg in eine Fuchsfalle geraten und verletzt worden. Dies meldet der NDR am 22.5.2016. Demnach musste die Feuerwehr die Falle mit einer hydraulischen Rettungsspreize aufbrechen, nachdem die Eltern vergeblich versucht hatten, ihren Sohn aus der Falle zu befreien. Nach der medizinischen Erstversorgung vor Ort sei der Junge ins Krankenhaus gebracht worden.

14.6.16 Jäger bedroht Angler mit Waffe (Bewaffnete Bedrohung)

Am Ulrichshusener See in Neubrandenburg bedroht ein Jäger drei Angler, die gerade ihre Ausrüstung verladen wollen. Vermutlich hält der Mann, der neben dem See wohnt, die Angler für Einbrecher. (Ostsee Zeitung, 14.6.16)

26.7.16: Bewaffneter Jäger im Schwimmbad (Bedrohung Unbeteiligter)

“Jäger schoss durch Zaun auf Engener Bad-Gelände”, titelt der Südkurier am 26.7.2016. Demnach hörten die Schwimmbadbesucher am Sonntagnachmittag einen Schuss, anschließend lief ein bewaffneter Jäger durch das Bad. “Das sorgte für große Unsicherheit und Verwirrung unter den Besuchern im Schwimmbad-Gelände”, so die Zeitung und zitiert den Bademeister: “Der Jäger gab im Bereich des Bad-Geländes keinen weiteren Schuss ab. Aber schon, dass er mit einer Langwaffe für Badegäste sichtbar auf dem Areal umherlief, hat viele von ihnen erschreckt. Zumal er noch eine militärähnliche Tarnkleidung trug.”

Die große Unsicherheit der Badegäste, wenn ein Bewaffneter durchs Schwimmbad läuft, ist mehr als verständlich, nicht nur vor dem Hintergrund der tödlichen Schüsse in München am Tag zuvor.

Der Jäger hatte zuvor von einem Nachbargrundstück auf einen Fuchs geschossen. Eine Kugel des Jägers sei laut Südkurier im Bad-Gelände gelandet. Nachdem er das Tier nicht richtig getroffen hatte, begab sich der Jäger auf “Nachsuche” im Erlebnisbad.

31.8.16: Jäger trifft Jäger (1 Verletzter)

Ein Jäger ist vermutlich von einem Kollegen bei einer Wildschweinjagd in Leibertingen (Kreis Sigmaringen) angeschossen worden. Dies berichtet die Südwest Presse am 31.8.2016. Demnach hatte der 47-jährige Unglücksschütze in einem Maisfeld geschossen, um Wildschweine hinauszutreiben.

3.9.16 Schuss auf Wildschwein geht nach hinten los (1 Verletzter)

Bei einer Jagd auf Wildschweine ist ein Jäger aus Mitterfels in Niederbayern verletzt worden. „Der Mann hatte ein Wildschwein ins Visier genommen, doch als er den Abzug betätigte, explodierte seine Jagdwaffe“, meldet das Nachrichtenportal idowa.de am 3.9.2016.

26.9.16: Wildschweinjagd: Einschussloch in Haus (Gefährdung Unbeteiligter)

Im Westerwald veranstalteten Jäger am Ortsrand von Lautzenbrücken eine „Maisjagd“ auf Wildschweine. Die Bewohner hörten Schüsse, während sie auf der Terrasse saßen und Kinder im Garten spielten, ein Schuss traf offenbar die Schießerfassade eines Hauses. (SWR, 26.9.2016)

19.10.16: Jäger schießt auf Polizisten (1 Verletzter, 1 lebensgefährlich Verletzter)

Bei einer Razzia von Polizei und Spezialeinheiten hat ein 49-jähriger Jäger in Mittelfranken auf die Beamten geschossen. Dabei wurden zwei Polizisten verletzt, einer davon lebensgefährlich. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 19.10.2016, dass der Jagdscheininhaber laut Polizei “als nicht mehr zuverlässig für den Besitz einer Waffe” galt. Deshalb sollten bei dem Jäger seine legalen Waffen – mehr als 30 Lang- und Kurzwaffen – sichergestellt werden. Gegen den Jäger, welcher der “Reichsbürger”-Szene angehöre, ermittele nun die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes.

13.10.16: Wildschweinjagd – Schuss auf Terrasse (Gefährdung Unbeteiligter)

Die Kugel eines Jägers, der nachts ein Wildschwein erlegen wollte, schlug direkt neben einem Ehepaar ein, das gerade auf der Terrasse saß. „Wir saßen kurz nach 23 Uhr auf der Terrasse vor unserem Haus. Plötzlich hörten wir einen Knall“, zitiert das Solinger Tagblatt am 13.10.2016 die 47-jährige Frau. Ein Geschoss sei nur einen Meter an dem Ehepaar vorbeigeflogen. Es sei in eine hölzerne Sichtschutzwand gekracht und zerschlug noch eine Vase.

7.11.16 Jagdunfall bei Treibjagd (1 Schwerverletzter)

Ein Wildschwein hat bei einer Treibjagd einen 33-jährigen Jäger angegriffen und schwer verletzt. Dies berichtet das Main Echo am 7.11.2016. Demnach war der Keiler bei der Treibjagd angeschossen worden und flüchtete. Als Jäger das Tier stellten und mit dem so genannten „Fangschuss“ töten wollten, griff der Keiler den Jäger an. Ein anderer Jäger erschoss das Wildschwein. Der Jäger wurde schwer verletzt ins Klinikum Aschaffenburg gebracht.

7.11.16: Schuss trifft Jäger (1 Verletzter)

In der Lausitz wurde ein 71-jähriger Jäger aus Versehen aus seinem eigenen Gewehr angeschossen. Dies berichtet die Sächsische Zeitung am 7.11.2016. Demnach saß der Jäger in seinem Auto. „Zeugen beobachteten, wie sein Hund bellend auf dem Vordersitz herumsprang, auf dem sich offenbar auch ein geladenes Gewehr befand“, so die Zeitung. Dabei löste sich ein Schuss, der den Waidmann in den Ellenbogen traf.

Die Zeugen riefen die Polizei, welche die Waffen des 71-Jährigen kontrollierten: Weil diese teilweise im geladenen Zustand und zusammen mit Munition in einem Waffenschrank gelagert waren, stellte die Polizei fünf Gewehre sicher. Gegen den Jäger wurde Anzeige erstattet.

15.11.16: Jäger nimmt Geisel – Schuss in Fuß (1 Verletzte)

Ein 69-jähriger Hobbyjäger hat im Kreis Stade eine 19-Jährige als Geisel genommen, sie mit der Schusswaffe bedroht und ihr offenbar in den Fuß geschossen. Dies berichtet die Wolfsburger Allgemeine Zeitung in ihrer Printausgabe vom 15.11.2016. Der Jäger sei von einem Spezial-Einsatz-Kommando der Polizei Hannover überwältigt und festgenommen worden. Laut einem Bericht in der Neuen Presse Hannover vom 14.11.2016 wollte der Hobbyjäger mit der Geiselnahme der 19-Jährigen die Rückkehr der Mutter der jungen Frau, die gleichzeitig seine Ex-Frau ist, erzwingen.

4.12.16: Jagdunfall – Jäger schwer verletzt (1 Schwerverletzter)

Jagdunfall: Ein 55-jähriger Jäger ist auf der Pirsch an der Kampenwand in Aschau im Chiemgau zehn Meter tief abgestürzt und wurde schwer verletzt. Dies berichtet die Passauer Neue Presse am 4.12.2016. Demnach musste der Jäger in einer aufwändigen Rettungsaktion geborgen und mit einem Polizeihubschrauber in eine Münchner Klinik geflogen werden.

8.12.16: Kugel schlägt in Werkstatt ein (Gefährdung Unbeteiligter)

„Jäger trifft statt Wildschwein eine Werkstatt – Eifeler Bauer muss wochenlang auf Entschuldigung warten“, titelt der Trierer Volksfreund am 8.12.2016. Demnach hatten mehr als 30 Jäger eine Treibjagd neben einem Bauernhof veranstaltet. Auf einmal schlug die Kugel eines Jägers in die Werkstatthalle ein, in der gerade ein Landwirt seine Futtermaschine reparierte – und brachte diesen in Lebensgefahr. “Nur wenige Minuten zuvor habe ich vor dem Fenster genau in der Höhe, in der die Kugel einschlug, auf dem Futterwagen gearbeitet “, wird der Landwirt von der Zeitung zitiert.

11.12.16: Treibjagd – Autofahrerin lebensgefährlich verletzt (1 Verletzter, eine lebensgefährlich Verletzte)

Lebensbedrohliche Verletzungen hat eine 40-jährige Frau bei einem Unfall auf der B 51 bei Stadtkyll erlitten. Laut Polizei hatten zum Zeitpunkt einer Treibjagd mehrere Hirschkühe plötzlich die Fahrbahn überquert, ein Tier wurde vom Auto erfasst und in die Windschutzscheibe geschleudert. Der Fahrer des Wagens wurde leicht verletzt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, die Beifahrerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen. (Kölner Stadtanzeiger, 11.12.2016)

14.12.16: Autofahrerin gerät in Jagd

In Eichstätt nimmt eine Frau mehrere Schüsse wahr, als sie in einen Waldweg einbiegt. Unter Schock meldet sie es der Polizei und muss ärztlich behandelt werden. (Donaukurier, 14.12.2016)

28.12.16: Auto während Treibjagd beschossen (Gefährdung Unbeteiligter)

„Ist in Mittelsachsen ein Citroen während einer Treibjagd beschossen worden?“, fragt tag24.de am 28.12.2016. Demnach hörten der Fahrer und die Beifahrerin des Autos nach dem Ortsausgang Bräunsdorf ein seltsames Geräusch. Als sie nachschauten, sahen sie, dass der linke Scheinwerfer und der linke Kotflügel beschädigt waren. „Die Art der Beschädigungen lassen darauf schließen, dass das Auto von einem Projektil getroffen wurde“, berichtet tag24.de. „Die beiden Insassen hatten Glück im Unglück, sie blieben unverletzt.“ Der Schaden belaufe sich auf rund 2000 Euro. Laut Polizei werde nun geprüft, ob die Beschädigungen während einer Treibjagd in einem kleinen Wald bei Bräunsdorf passiert sind.”

 

Luxemburg: Fuchsjagdverbot um ein weiteres Jahr verlängert

O-Ton “Initiative zur Abschaffung der Jagd”

“Die Regierung von Luxemburg hat das seit 2015 bestehende Verbot der Fuchsjagd um ein weiteres Jahr verlängert. Dies meldet das Luxemburger Wort am 14.12.2016.

Laut Camille Gira, Staatssekretär im Nachhaltigkeitsministerium, gebe es keine Gründe, die bestehende Regelung abzuändern. “Ich bin zufrieden mit dem Umstand, dass auch Landwirte und Jäger keine größeren Probleme mehr mit dem Verbot haben”, so Gira.

Der kleine Staat kann damit als großes Vorbild für Europa dienen: Statt sich einseitig den Abschussinteressen der Jägerlobby unterzuordnen, setzt die luxemburgische Regierung darauf, Belange von Natur- und Tierschutz bei der Jagdgesetzgebung angemessener zu berücksichtigen. Die Botschaft: Auch Wildtiere brauchen Schutz vor ungerechtfertigten Nachstellungen.

Als das Fuchsjagdverbot 2015 zum ersten Mal verkündet wurde, malte der Luxemburgische Jagdverband in öffentlichen Stellungnahmen Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände und um sich greifender Wildseuchen an die Wand.

Dies ist alles nicht eingetreten.

In Luxemburg wurden 2016 um die 150 tote Füchse, die am Straßenrand aufgesammelt wurden, auf eventuelle Krankheiten untersucht. Bei nur einem Drittel konnte eine Infizierung mit dem Fuchsbandwurm festgestellt werden. Das wäre absolute europäische Norm, so Staatssekretär Gira. Tollwutinfektionen konnten keine gefunden werden.

Ein Blick auf langjährig fuchsjagdfreie Gebiete zeigt, dass das Jagdverbot auch weiterhin keineswegs das ökologische Gleichgewicht aus den Angeln hebt. Ob in den Dünengebieten Nordhollands, dem jagdfreien Schweizer Kanton Genf, Nationalparks wie Berchtesgaden und Bayerischer Wald oder fuchsjagdfreien Großrevieren in ganz Europa: Überall dort hat weder eine Massenvermehrung von Füchsen stattgefunden noch hat die Häufigkeit von Wildseuchen zugenommen. Es gibt daher auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Situation in Luxemburg sich in den nächsten Jahren anders entwickeln wird.”

Lesen Sie dazu: Luxemburg als Vorbild in Sachen Wildtierschutz

Initiative zur Abschaffung der Jagd / Kurt Eicher, Biologe Studiendirektor

Tierschutzpartei fordert den Erhalt des hohen Schutzstatus des Wolfes

Eine klare Absage zur Aufnahme ins Jagdrecht

Pressemitteilung / 21.11.2016

Nach dem erschienenen Artikel vom 15. November in der taz, ist wieder einmal klar, dass der Wolf die Gemüter spaltet und erhitzt. Dass Bauernverbände Alarm schlagen und ihre Interessen durchsetzen möchten ist verständlich, jedoch sollten für Zahlen, die genannt werden, ebenso auch die Ursachen beleuchtet werden.

Mit ausreichendem Schutz, sprich, genügend elektrischer Ladung auf Zäunen, Untergrabenschutz und einer ausreichenden Höhe der Weidezäune mit Absicherungen durch sogenannte Lappen, kann in den meisten Fällen auch bei artgerechter Weidehaltung die Herde geschützt werden.

Dazu müssen aber natürlich Maßnahmen ergriffen und letztendlich umgesetzt werden.

Im ersten Moment scheint dies unbequem zu sein. Die einfachere, als auch schnellere Lösung für viele ist daher die Herabsetzung des hohen Schutzstatus des Wolfes nach den FFH-Richtlinien und die Aufnahme ins Jagdrecht, welches nun durch immer lauter werdende Stimmen gefordert wird.

Bundesweit leben ca. 450 Wölfe und die Anzahl an bundesweit gerissenen Tieren beträgt 618. Dies bedeutet, dass jeder Wolf gerade einmal 1,4 Tiere gerissen hat. Bei diesen Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass mindestens die Hälfte durch besagten und ausreichenden Schutz verhindert hätte werden können.

Die Leiterin des Bundesarbeitskreises gegen “Jagd und Angeln“, Patricia Kopietz, sagt dazu: „Nicht der Wolf ist ein Bösewicht, sondern Fahrlässigkeit, unzureichende Aufklärung, zu schleppende Auszahlungen nach Schäden oder Subventionierungen zum Schutz der Herden und damit der Prävention vor Angriffen durch den Wolf sind die Gründe für eine bisher auf der Kippe stehende und dennoch durchaus mögliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf.“

Die Tierschutzpartei fordert daher eine Ausweitung der Wolfbüros, Schaffung neuer Arbeitsplätze in besagten und intensivere bundesweite Aufklärung in der Bevölkerung.

Vor allem fordert die Partei aber den Erhalt des hohen Schutzstatus nach den FFH-Richtlinien und sie setzt sich vehement gegen die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Art in das Jagdgesetz ein.

 

Thomas Schwarz
Pressesprecher
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Telefon: 02131 / 7398300 oder 02131 / 7398430
E-Mail: thomas-schwarz (at) tierschutzpartei.de

Almadrabas – Thunfischfang im Mittelmeer

Die Zahl der Berichte über die extrem gefährdeten Bestände fast aller Thunfischarten häufen sich. Nicht nur die traditionellen Essgewohnheiten bedrohen den Thunfisch; seit einigen Jahren ist die immer größer werdende Gier nach Sushi auch in den westlichen Ländern angekommen.

Als eine besondere Delikatesse gilt in Japan das Fleisch trächtiger Blauflossenthunfische (auch Roter Thun genannt) zusammen mit den Eiern der Tiere.

Dazu werden die Thunfische auf ihrem Weg zum Laichen vom Atlantik ins Mittelmeer in sogenannten Almadrabas gefangen. Almadrabas bestehen aus einer Art Netz-Labyrinthen aus denen die Fische keinen Weg mehr heraus finden. Diese Form des Fischens ist bereits seit den Phöniziern bekannt und wird daher oft als besonders Nachhaltig angepriesen. Allerdings ist das Fischen der Tiere, bevor sie sich überhaupt fortpflanzen können, alles andere als Nachhaltig.

Jörn Selling, Meeresbiologe bei firmm dazu im Gespräch.

Mitglieder der Tierschutzpartei bei Wolfsexperten Jos de Bruin

Am vergangenen Samstag, 09. Juli, waren mehrere Mitglieder der Tierschutzpartei und die Leiterin des Bundesarbeitskreises gegen Jagd und Angeln der Tierschutzpartei bei Jos de Bruin und seinen Wölfen zu Gast.

Jos nahm sich 4 Stunden für uns Zeit, erklärte uns viel und natürlich durften wir auch in die verschiedenen Gehege der Wölfe um mit ihnen in Kontakt zu kommen.

Die interessanteste und zudem auch frustrierendste Information war jedoch, dass Wölfe alte und kranke Tiere bejagen, wenn diese für die Reproduktion keinen Wert mehr haben. Menschen, bzw. Jäger, bejagen die Tiere allerdings genau und vor allem mit Vorliebe in genau der Zeit, in der es am Wichtigsten wäre, den Tieren Zeit für eine gute und gesunde Reproduktion zu bieten. Jäger arbeiten damit vollständig gegen die Natur. Nicht zuletzt aufgrund von Trophäen, die errungen und an die Wand genagelt werden.

Hierdurch entsteht eine Art unnatürlicher Selektion, bei der die fitten Tiere und somit diese mit genetisch besseren Bedingungen und dadurch Überlebenschancen, dieses Erbgut weitergeben würden.

Jäger bejagen genau die Tiere, die für einen gesunden Bestand und ein gutes Erbgut für die Natur und das Leben von Wildtieren wichtig ist. Dadurch werden Wildtierbestände nachhaltig geschwächt. In der Grafik ist dies ganz deutlich zu erkennen- schlicht ein Fakt!

WolfKill

Das Highlight des Tages war der Wolfswelpe, welcher momentan von Jos aufgezogen und geliebt wird. Kiba ist momentan 12 Wochen alt und ein kleines flauschiges Wollknäuel.

Die Teilnehmer dieses tollen und erfahrungsreichen Tages, bedanken sich bei Jos de Bruin und freuen sich auf ein Wiedersehen!

Patricia Kopietz / BAK Jagd und Angeln

Der Wolf: “Schutzstatus muss erhalten bleiben!”

Petition an Umweltminister Stefan Wenzel

Mit dieser Petition fordern wir den Erhalt des hohen Schutzstatus aller Wölfe, welcher sich durch die FFH-Richtlinie, dem Washingtoner Artenschutzabkommen und den Berner Konventionen, durch die verpflichtende Unterschrift der Bundesrepublik Deutschland, verankert und durch den §44 des BNatschG umsetzt.

Zur Sache:

Am 27. April 2016 wurde um kurz nach 20:00 Uhr der Wolf mit der wissenschaftlichen Bezeichnung „MT6“, von Wolfsbefürwortern und Fans liebevoll Kurti“ genannt, durch die Freigabe des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel und der niedersächsischen Staatssekretärin Almut Kottwitz, durch den Schuss eines Polizisten erschossen.

Die Goldenstedter Wölfin, welche laut Landwirten und Medien, ebenfalls als angebliche „Problemwölfin“ deklariert wurde, könnte nun, durch den vorangegangenen Präzedenzfall von „Kurti“, ebenfalls bedroht sein.

Zur Geschichte der Goldenstedter Wölfin:

Die Goldenstedter Wölfin fiel in der Vergangenheit durch eine hohe Anzahl von Nutztierrissen auf. Zu verschulden haben dies jedoch in vielen Fällen, die Nutztierhalter, welche ihre Tiere nicht ausreichend geschützt haben. Im Fall von Goldenstedt geht es vorrangig um Schafe von Tino Barth, einem großen Geflügelzüchter und Schafhalter. Seine Schafe halten sich im Naturschutzgebiet in Goldenstedt auf. Herr Barth hat aufgrund des Verlusts seiner Schafe und dem weiteren Schutz, über 15.000 € staatliche Subventionen erhalten. Zusätzlich wurden ihm zwei Herdenschutzhunde finanziert welche nach Einarbeitung eingesetzt werden konnten. Allerdings muss erwähnt werden, dass die Wölfin seit dem Anbringen von Wildkameras keine Schafe mehr gerissen hat, was den Gedanken nahelegt, das dort Machenschaften zugange sind um den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen. Es gibt Augenzeugen welche von wildernden Hunden, welche die Schafe rissen, berichten, so wie von einem schwarzen Schäferhund der dort scheinbar wild lebt. Weiter ist bekannt, dass bei Herrn Barth auf den Moorweiden ein Tierkadaver vergraben wurde und dies vermutlich erst die Wölfin anlockte.

Die Herdenschutzesel und Herdenschutzhunde von Herrn Barth, befanden sich während der Vorkommnisse nicht auf der Weide und auch die Zäune hatten nicht die Höhe wie die Presse angegeben hatte. Dies belegen und dokumentieren Fotos. So fehlte bei den Schafen von Herrn Barth, auf Teilen seiner Weidefläche, z.B. der Grabenschutz und zudem war der Zaun nicht ausreichend mit Strom gesichert. Zur Beweislage vor Ort, wurden Sachverständige einer Fachfirma zu Rate gezogen, um die Ursachen herauszufinden wie es zu den Schafsrissen überhaupt kommen konnte.

Zur Erklärung:

Wölfe gehen den Weg des geringsten Energieverlustes und daher sind Schafe auf einer schlecht und/oder ungeschützten Weide leichter zu reißen, als beispielsweise ein Reh und daher kann man diese Fälle sogar als „Anfütterung“ werten.

Jos de Bruin, einer der führenden Wolfsexperten Deutschlands, mit einer jahrzehntelangen Erfahrung sagt dazu: “Wenn ein Wolf zu oft solch positive Erfahrungen mit Nutztieren hat, wird es schwierig dies dem Wolf wieder abzugewöhnen. Allerdings zeigt dieses Beispiel, dass die „Probleme“ mit Wölfen, durch den Menschen meist „hausgemacht“ sind!“

Auch der Wolfskenner, Stefan Kunkel, welcher ebenfalls auf jahrzehntelange Arbeit mit Wölfen zurückgreifen kann sagt ganz klar: „Die mittlerweile nachgeholten Schutzmaßnahmen hätten schon viel früher erfolgen müssen und bisher sind bedauerlicherweise, außer einem Vergrämungsversuch mit Ultraschall, keinerlei Maßnahmen ergriffen worden um die Wölfin von den Nutztieren weg, hin zu Wildtieren zu bringen.

Beide Wolfskenner und Experten sind sich einig: “Die Ursachen müssen beseitigt werden, nicht die Wölfe!”

Durch den Fall Kurti, scheinen nun Weichen gestellt zu sein, welche diesen Schutzstatus herabsetzen könnten und zukünftig ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme in das Jagdrecht oder auch einzelnen Abschüssen (eventuelles Beispiel die Goldenstedter Wölfin), gewährleisten.

Ein Schutz der Nutztiere ist aber möglich und wird nach Antragstellung sogar gefördert. Unter die Förderung fallen beispielsweise Herdenschutzhunde oder auch Schutzzäune mit sogenannten Lappen. Selbstverständlich sollte auch sein, wenn ein Schaden an Nutztieren entstanden und der Wolf nachweislich daran beteiligt ist, der Schäfer beispielsweise, so wie Herr Barth im oben genannten Beispiel, unverzüglich finanziell unterstützt werden muss.

Kompetente und seriöse Informationen über den Wolf, Herdenschutz und Schadenkompensation in Sachsen, Niedersachsen und Deutschland, kann man erfahren über das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz www.wolfsregion-lausitz.de

Nach Pfingsten soll eine Petition an den Start gehen, welche unter dem Motto „Wir brauchen den Wolf hier nicht“ steht und daher ist es umso wichtiger, dass diese Petition so oft und weiträumig geteilt wird, wie nur irgend möglich, denn am Beispiel der vergangenen Abstimmung einer Kreistagung in Kirchlinteln zeigt das Ergebnis, dass man mit 99% von ca 200 Teilnehmern, „den Wolf dort NICHT will“.
Sie steht unter dem Motto: „Wir brauchen den Wolf hier nicht. Es ist Zeit das Experiment zu beenden. Der Preis ist zu hoch.”
http://wolfsmonitor.de/?p=2797

Hieß es nicht im September letzten Jahres bei einer Forsa-Umfrage, die im Auftrag des NABU durchgeführt wurde, noch, dass 80 % aller Deutschen die Rückkehr der Wölfe begrüßen würden? 78% sogar dann, wenn es dabei zu Problemen komme?

Am 11. September 2016 sind Kommunalwahlen in Niedersachsen. Bitte dort nochmals FÜR den Wolf abstimmen, indem die „richtige“ Partei gewählt wird.

Patricia Kopietz
(Leiterin des Bundesarbeitskreises gegen Jagd & Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

Abschuss des zahmen Fuchses aus dem Prinzenbad in Berlin-Kreuzberg

Pressemitteilung / 17.05.2016

Wie bereits durch zahlreiche Medien am vergangenen Montag (Focus, BZ, oder die Bild) berichtet, wurde am ersten Eröffnungstag der Badesaison, 7. Mai 2016, der zahme und bei vielen bekannte und beliebte Fuchs, von seinen Fans auch liebevoll „Fuchsi“ genannt, im Prinzenbad in Berlin Kreuzberg durch einen Förster erschossen.

Zuvor war Fuchsi einem Badegast aufgefallen, der das Tier als apathisch und dehydriert beschrieb. Scheinbar hatte der Fuchs beide Vorderpfoten gebrochen.

Der Bundesarbeitskreis gegen Jagd und Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz ging der Sache genauer auf den Grund und informierte sich an verschiedenen Stellen, wie es zu diesem stümperhaften und dilettantischen Vorfall, seitens der Behörden und des Försters, kommen konnte. Außer dem Abschuss des Fuchses, welcher einer Hinrichtung glich, hätte es noch weitere, tierfreundlichere Möglichkeiten gegeben.

So musste allerdings wieder einmal ein unschuldiges Tier sein Leben lassen und, als sei das nicht schon schlimm genug, wurde das hilflose Tier vor den Augen von Kindern und anderen Badegästen niedergestreckt.

Wir haben uns gefragt, wie es zu diesem Vorfall überhaupt kommen konnte, wenn doch sogar die Tierrettung alarmiert war?

Zur Vorgeschichte:

Herr Rackow von der Tierrettung Berlin-Brandenburg, welcher eigens seinen Nothilfewagen am besagten Tag zum Prinzenbad lenkte, war zuvor viele Jahre bei der Feuerwehr tätig. Als er sich 2008 aus dem Beruf des Feuerwehrmannes zurückzog, kaufte er einen ausrangierten Notarztwagen und beschloss, sich ehrenamtlich als Tierretter selbstständig zu machen. Der dazu erworbene Notarztwagen war zum Zeitpunkt des Kaufes mit einem Martinshorn ausgestattet und Herr Rackow wurde die Erlaubnis erteilt, dieses auch für seine tierischen Notfälle einzusetzen. Ende 2008 kam dann von der zuständigen Behörde des Kraftfahrtverkehrsamtes ein Schreiben, in dem Herr Rackow aufgefordert wurde, das Blaulicht auf seinem Einsatzfahrzeug zu entfernen, da sich Personen beschwert hätten.

Daraufhin schrieb Herr Rackow an unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel, welche laut Herrn Rackow mit dem Einsatz des Blaulichts bei seinen täglichen Rettungsfahrten keinerlei Probleme habe. Ebenso zeigte sich Sigmar Gabriel (SPD) als Befürworter des Martinhorns und Herr Rackow wähnte sich in Sicherheit. Dies teilte er auch seiner Kraftfahrtbehörde mit und hoffte auf eine positive Nachricht.

Weit gefehlt, denn mittlerweile hatte sich sowohl bei der CDU als auch bei der SPD eine Meinung abgezeichnet, welche sich ganz klar gegen den Einsatz von Blaulicht bei Rettungsfahrten für Tiere, aussprach. „Wo käme man denn da hin, denn das würde ja Tiere und Menschen gleichstellen!“ Somit erschien eines Tages die Polizei bei Herrn Rackow und entfernte das Blaulicht gewaltsam vom Dach seines Rettungsfahrzeuges.

Nun fährt Herr Rackow seine Einsätze also nur noch ohne Blaulicht. Als es jedoch vor nicht allzu langer Zeit einen Einsatz gab, bei dem es um einen Polizeihund ging, wurde Herr Rackow aufgefordert mit Blaulicht in den Einsatz zu fahren, da es eilen würde.

Am vergangenen Samstag wurden Herr Rackow und seine Frau, welche ebenfalls in der Tierrettung tätig ist, zum besagten Prinzenbad in Kreuzberg gerufen. Die Entfernung vom Ort, an dem sich Herr Rackow und seine Frau zum Zeitpunkt des Notruf befanden, bis in das Prinzenbad selbst, beträgt ca. 20-25 km. Herr Rackow und seine Frau benötigten, aufgrund des fehlenden Martinhorns, geschlagene 45 Minuten zum Bad. In dieser Zeit rief entweder ein Mitarbeiter des Schwimmbads oder ein Badegast die Polizei, welche dann mit 8 Beamten anrückte und sofort den Stadtförster hinzurief. Sowohl die Polizei als auch der Förster waren dementsprechend früher im Prinzenbad erschienen.

Laut Zeugenaussagen und der Aussage von Herrn Rackow wurde um „Fuchsi“ ein kleiner Bereich abgesperrt, was aber weder Kinder noch Erwachsene davon abhielt, Augenzeugen des Abschusses zu werden.

Der Förster kam, schaute sich das Tier angeblich nicht einmal richtig an, tätigte eine Aussage: „Den muss man schießen!“, setzte seine Flinte an und richtete „Fuchsi“ hin. So auch Augenzeugin Susanne W.: „Fuchsi wurde hingerichtet, es war grausam.“

Auch Anfragen und Angebote von Badegästen, wie beispielsweise den zahmen Fuchs zu einem Tierarzt zu bringen, oder ihn sanft durch eine Spritze zu erlösen, wurden nicht beachtet oder abgelehnt.

Ein Fuchs, welcher (vielleicht) beide Vorderpfoten gebrochen hat, ist ohne Frage in der Natur nicht überlebensfähig. Allerdings wäre es kein Problem gewesen das verletzte Tier einzufangen, einer ärztlichen Behandlung zuzuführen und es im Anschluss in einem Wildpark unterzubringen. Eine öffentliche Exekution war nicht nötig!

Einmal mehr zeigten hier Jägerschaft und Behörden Ignoranz statt Empathie im Umgang mit Mensch und Tier. Kurti und Fuchsi werden wohl nicht die letzten Opfer dieses Systems sein.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) verurteilt dieses Vorgehen zutiefst und appelliert an die verantwortlichen Behörden, sowohl das Martinshorn bei Rettungsfahrten zu Tieren zu erlauben, als auch zukünftig auf das Eintreffen der Tierretter zu warten.

Zudem spricht sich die Tierschutzpartei für ein klares Verbot des Abschusses von Tieren aus, insbesondere auch, wenn Kinder anwesend sind.

Fragen an das Umweltministerium bzgl. Kurti”

Pressemitteilung / 04.05.2016

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) hat dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter Bezug auf das UIG (Umweltinformationsgesetz) einen Fragenkatalog zur Tötung von MT6, Wolf Kurti“, zugestellt und erwartet innerhalb einer verkürzten Frist von 7 Werktagen eine offizielle Stellungnahme.

Nachdem bereits zahlreiche Strafanzeigen gegen Umweltminister Stefan Wenzel und seine Umweltbehörde gestellt wurden, besinnt sich die Tierschutzpartei auf die Fakten und erwartet neben der geforderten Akteneinsicht eine persönliche Einladung seitens des Ministers.

“Natürlich lassen auch wir derzeit über unseren Rechtsanwalt prüfen, ob eine Klage einzureichen ist.” so Patricia Kopietz, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Jagd & Angeln.

“Wir wollen aber nichts überstürzen. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist hier haltlos und ohne Erfolgsaussicht. Die Verletzung des Washingtoner Artenschutzabkommens ist viel komplexer. Nur mit Akteneinsicht, voll umfänglicher Beantwortung unseres Fragenkataloges und anwaltlicher Betreuung macht eine Klage Sinn.”

“Sollte das Umweltministerium die Fragen nicht beantworten und eine Akteneinsicht verwehren, werden wir umgehend juristische Schritte wegen Missachtung des Umweltinformationsgesetzes einleiten”, so Kopietz.

BAK gegen Jagd und Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Wolf „Kurti“ ist tot

Wolf
Daniel Knorn / aboutpixel.de

Pressemitteilung / 02.05.2016

Tierschutzpartei fordert Entnahme von Almut Kottwitz und Stefan Wenzel aus dem Amt!

Die Berichte über die erste Wolfsschießung in Deutschland, nach 150 Jahren, entsetzt die Welt der Naturfreunde. Mit diesem Abschuss wurden wohlmöglich die Weichen gestellt, dies in Zukunft auch legal zu dürfen.

Die am 28.04.2016 vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz dazu abgehaltene Pressekonferenz ist eine Beleidigung für jeden Menschen mit klarem Verstand. „Die völlige Überforderung der deutschen Behörden mit dem Wildtiermanagement hätte nicht offenkundiger zur Schau getragen werden können”, so Sabine Hasselbeck-Grütering von der Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

Das behördliche Versagen im Umgang mit den tierischen Immigranten offenbarte sich schon 2006 als Bär „Bruno” (JJ1) deutschen Boden betrat. Nach ewigen Diskussionen und Streitereien, über den richtigen Umgang mit dieser Zuwanderung, entschloss man sich zu tun was man am besten kann und schoss den Bären nieder. Die Ausrottung hatte immerhin 170 Jahre Ruhe mit diesem „Problem” eingebracht. Nun wurde MT6 „Kurti”, fast genau 10 Jahre später, als erster Wolf Opfer des behördlichen Versagens.

Seit mehreren Monaten war in Niedersachsen die Rede von einem „Problemwolf”. Es handelte sich um einen zweijährigen Rüden aus dem „Münsteraner Rudel” mit der Kennung „MT6″, ausgestattet mit einem Peilsender, der von den Medien liebevoll „Kurti” genannt wurde. Immer wieder wurde berichtet, dass sich dieser Wolf Menschen zu sehr genähert habe und sich auch nicht vertreiben ließ. Um Abhilfe zu leisten, sollte dieser Wolf zunächst „vergrämt“ werden, doch ein schwedischer Experte stellte fest, dass dies nicht notwendig sei, da das Tier eine ausreichende art- und alterstypische Scheu zeige und somit davon auszugehen ist, dass dieser Wolf keine Gefahr für die menschliche Bevölkerung darstellt. Er selbst kam dem Tier nicht näher als 200m. Auch wurde festgestellt, dass der Wolf eine Gefährtin hatte. Kurz wurde überlegt, das Tier in einem Wildtiergehege unterzubringen, doch gegen dieses Vorhaben protestierten viele Naturschutzverbände, da die Gefangenschaft eines Wildtieres Tierquälerei bedeutet.

Im April wurde dann, angeblich bei einer Wolfsbegegnung im Wald, der angeleinte Hund einer Familie gebissen. Für diese Meldung gibt es jedoch bis heute keinen Beweis, kein Foto und somit auch keinen Beleg dafür, dass die angeblichen Verletzungen tatsächlich von einem Wolf stammen.

Trotzdem sah man nur eine Lösung: Kurti wurde von Niedersachsens Umweltministerium, von Almut Kottwitz und Stefan Wenzel (Bündnis 90/Grüne) zum Abschuss freigegeben. Am Abend des 27.04.2016, kurz nach 20 Uhr, starb er in Heidekreis durch den Schuss eines Polizisten.

Wurde wirklich alles unternommen, um dem Tier nicht das Leben nehmen zu müssen? Ist eine nicht stattgefundene, da nach Expertenmeinung nicht notwendige Vergrämung, das einzige Mittel der Umweltbehörde?

Ist, nach diesen Geschehnissen, tatsächlich nur der Tod die Lösung, der sowohl nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, als auch durch die Berner Konventionen, geschützten Tiere? Warum wurde die extremste aller Lösungen gewählt?

Die angebliche Tatsache, dass Wolf Kurti keine Scheu mehr vor den Menschen hatte, hat der nordrhein-westfälische Wolfsexperte, Jos de Bruin, nicht selbst feststellen dürfen, aber er gibt zu bedenken, dass nach Einschätzung des schwedischen Kollegen, keine Gefahr von dem Tier zu erwarten gewesen wäre. Des Weiteren gibt er den Anstoß, dass die Tötung eines zweijährigen Jungwolfes, welcher wahrscheinlich verpaart war und deshalb durchaus Welpen zu erwarten seien, eine neue Problematik aufwerfen könne: „Das Muttertier muss die Welpen allein großziehen. Damit ist vorprogrammiert, das sie auf die Schnelle keine Zeit für eine vernünftige Jagd hat und auf dem schnellsten und leichtesten Weg, also bei Menschen, das Futter holen wird. Dies könnte wiederum ein gefundenes Fressen für die Wolfsgegnerwerden. Damit könnten sie dann beweisen wollen, dass die Wölfe die Scheu verlieren und immer mehr zu einer Gefahr für die Bürger werden.”

70 Wölfe sind mittlerweile wieder in Niedersachsen heimisch. Die Rückkehr der Wölfe 2001 wurde gefeiert und von vielen Organisationen und Verbänden begrüßt.

Seit 15 Jahren sind wir wieder Nachbarn und das Ministerium hat, außer dem Abschuss, keine andere Handlungsmöglichkeit?

Leidtragend ist nun ein Wildtier, ein Artengeschütztes obendrein, welches durch menschliches Zutun (ob durch Anfütterung, fahrlässiges Anlocken durch Hinterlassenschaften der Jägerschaft oder der Dauerverfolgung durch sensationslustige Waldbesucher) seine natürliche Scheu ablegte und angeblich einen Hund verletzte. Für all dies trägt Kurti nicht die Schuld, aber die Rechnung musste er dennoch mit seinem Leben bezahlen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) ist über das komplette Vorgehen fassungslos. Das Ministerium und Management von Almut Kottwitz und Stefan Wenzel haben auf ganzer Linie versagt! Ganz offensichtlich war hier menschliches Versagen der Grund weshalb, wieder einmal, ein Tier sinnlos sein Leben lassen musste.

Zudem beschleicht uns durch die Art und Weise des gesamten Vorgehens der Verdacht, dass hier der Druck, sowohl durch Herr Wenzels Parteikollegen, als auch der werten Jägerschaft, eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung und dem buchstäblichen Schnellschuss, eine herausragende Rolle spielte.

Wir können nur hoffen, dass dieser Fall nicht zum Anlass genommen wird, den Wolf erneut in das Jagdgesetz aufzunehmen.

“Uns stinkt der offensichtliche Lobbyismus! Das die Bürger_innen für zu dumm gehalten werden, die Ungereimtheiten in diesem Fall zu erkennen, setzt diesem Possenspiel die Krone auf. Wir werden solches Handeln nicht wehr- und wortlos über uns, die Bürger_innen und die Tiere ergehen lassen” sagt Patricia Kopietz, Leiterin des BAK Jagd und Angeln.

BAK gegen Jagd und Angel der Partei Mensch Umwelt Tierschutz