Geplante Abschaffung des Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg durch CDU und FDP

Pressemitteilung / 03.03.2016

Gemeinsam planen CDU und FDP in Baden-Württemberg die Abschaffung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine und verdeutlichen somit, dass Wirtschaftsinteressen für diese beiden Parteien noch immer über dem Tierschutz stehen.

Laut Landtagsfraktion der CDU bedeute ein Verbandsklagerecht nicht automatisch eine Verbesserung für den Tierschutz.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger gibt in einem Positionspapier sogar wieder, „dass ganz bestimmte ideologische Tierschutzvereine“ die neuen Informations- und Klagerechte ausnutzen könnten, um Baden-Württemberg als Standort für landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Spitzenforschung gezielt zu schwächen.“

Die Tatsache, dass zu guter Letzt ein Urteil generell von einem Gericht gesprochen wird, nicht von einem dieser „bestimmten ideologischen Tierschutzvereine“ scheint Herrn Bullinger hierbei entgangen zu sein.

Oder zweifeln er und seine Kollegen gar an jenen Richter_innen, deren Urteile an Rechte und Gesetze gebunden sind?

Baden-Württemberg ist mit Beschluss von 2015 das 7. Bundesland, welches das Tierschutz-Verbandsklagerecht implementiert hat, wenngleich mit erheblichen Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Horrorszenarien von Klagefluten bleiben seit Jahren unbestätigt, ganz im Gegenteil: Seit Ersteinführung 2007 in Bremen wurde eben jenes Klagerecht nicht ein einziges Mal genutzt.

Behörden berücksichtigen dafür bereits im Vorfeld den Tierschutz stärker als zuvor.

CDU und FDP jedenfalls wollen die Position der Tierhalter_innen wieder sichern, die zuvor widerstandslos gegen zu hohe Auflagen bei den Haltungsbedingungen klagen konnten, ohne sich um Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten der Tierschutzverbände gegenüber den Veterinärbehörden sorgen zu müssen und outen sich somit einmal mehr schamlos als „Lobbyparteien“.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) setzt sich daher für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg ein. Die Partei lehnt die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordert die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Sie verlangt zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können. Die Tierschutzpartei hofft somit zu den Landtagswahlen am 13.März 2016 auf eine hohe Wahlbeteiligung und ruft alle Bürger_innen dazu auf, sich mit ihrer Stimme gegen den Lobbyismus und für die Rechte von Mensch UND Tier zu positionieren.

Beschwerde an die Europäische Kommission: Tierversuche

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wendet sich mit einer offiziellen Beschwerde bezüglich der offensichtlichen Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung tierversuchsfreier Methoden an die Europäische Kommission. Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, wurde zusätzlich eine OnlinePetition an die Europäische Wettbewerbskommisson eingerichtet.

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb
Registratur Antitrust
B-1049 Brüssel, Belgien

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz reicht mit seinem Ansinnen eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein.

Hiermit bringen wir die Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor.

Tierversuche wurden niemals validiert.

Ein neues Medikament, ein Waschmittel, ein neues Düngemittel, … all diese Produkte müssen vor ihrer Vermarktung auf Unschädlichkeit für den Menschen getestet werden.

Im Tierversuch!

Hiervon profitiert eine ganze Industrie: Die Tierversuchslobby!

Für die Tierversuche gibt es keine Auflagen, obwohl einige der in den Prüfvorschriften verankerten Versuche noch aus den 1930/40 Jahren stammen und bis heute nicht daraufhin überprüft wurden, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können [1].

Tierversuchsfreie Verfahren hingegen müssen die Hürden der Validierung nehmen, welche bis zu 10 -15 Jahre in Anspruch nehmen können.

Dies führt dazu, dass tierversuchsfreie Methoden keinen Anreiz für die Entwickler ermöglichen.

Diejenigen, die sich dennoch den tierleidfreien Alternativen widmen, werden aufgrund der langwierigen und unverständlichen Prüfverfahren häufig abgeschreckt, bzw. werden erheblich benachteiligt!

Ein Entwickler von tierversuchsfreien Methoden hat derzeit nicht die gleichen Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt.

Hier besteht eine beklagenswerte Ungleichheit zum Leidwesen der Tiere und ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, sprich unlauterer Wettbewerb / Wettbewerbsbeschränkung, eine Verschiebung des Marktgleichgewichts.

Tierversuche haben eine Quasi-Monopolstellung.

Das Bundeskartellamt lehnt nach Anzeige der Wettbewerbsverzerrung Sanktionen nach §19 GWB ab, erkennt keinen Verstoß.

Die Wettbewerbsregeln der EU gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Durch die Ablehnung der Prüfung einer Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden des Bundeskartellamtes verstößt Deutschland gegen die EU-Richtlinien UWG §4 Punkt 4 – Mitbewerberschutz :

unlauter handelt, wer Mitbewerber gezielt behindert.

Begründung: siehe oben!

Ferner verstößt die deutsche Regierung mit ihrer Untätigkeit gegen

UWG §4a 1.3 Aggressive geschäftliche Handlungen – unzulässige Beeinflussung

Eine unzulässige Beeinflussung liegt vor, wenn der Unternehmer eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zur Ausübung von Druck, auch ohne Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt, in einer Weise ausnutzt, die die Fähigkeit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt.

Begründung:

Jeweils rund 75 % der europäischen Bevölkerung sehen in ihrem eigenen Land bzw. in der EU die Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden als nicht ausreichend gefördert an. Ca. 50% der Befragten lehnen Tierversuche generell ab [2].

Der Verbraucher ist bei der Wahl seiner Konsumgüter erheblich eingeschränkt, wenn er komplett auf tierversuchsfreie Produkte zurückgreifen möchte.

Im Hinblick auf die Pharmaindustrie ist es für einen Patienten bislang fast unmöglich, seine ethischen Grundwerte aufrecht zu erhalten, wenn er auf Medikamente oder operative Eingriffe angewiesen ist.

Obwohl jährlich 58.000 Menschen allein in Deutschland an den Nebenwirkungen der im Tierversuch zugelassenen Medikamente versterben [3], hat der Patient kaum eine Möglichkeit, auf tierversuchsfreie Produkte oder Verfahren zurück zu greifen, womit eine Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt wird.

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert die EU-Kommission somit auf, die deutsche Regierung zu veranlassen, gegen die Wettbewerbsbeschränkung durch die Validierungspflicht für tierversuchsfreie Verfahren vorzugehen und den Verbraucher nach UWG zu schützen.

Weiterhin fordern wir, dass die Aufhebung der Validierung nach UWG auf alle EU-Staaten ausgeweitet wird.

Quellen:

[1] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung (abgerufen am 19.02.2016)

[2] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/statistiken/569-eu-buerger-fordern-strengere-tierschutzbestimmungen.html (abgerufen am 19.02.2016)

[3] Schnurrer J. U., Frölich J. C.: „Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ Der Internist 2003: 44; 889-895

 


 

European Commission

General for competition
Registratur Antitrust
B-1049 Brüssel, Belgien

The federal board of “Partei Mensch Umwelt Tierschutz” submits the following complaint with the EU Commission.

We hereby submit a complaint about the distortion of competition in terms of validating non-animal testing methods, in contrast to non-validated animal tests.

Many of the provisions at national and EU level prescribe animal testing directly or indirectly.

Animal experiments have never been validated.

A new medicament, a detergent, a new fertilizer … all these products must be tested for harmlessness for humans prior to marketing.

In animals!

This benefits an entire industry: the animal experiments lobby!

For animal experiments, there are no restrictions, although some of the tests laid down in inspection requirements date back to the 1930s/40s and have still not been checked to see if they are suitable to assess health risks for humans safely [1], until today.

Animal-free test methods to the contrast must overcome the barrier of validation which may take up to 10 to 15 years to complete.

This means that non-animal test methods allow no incentive for the developer.
Those who do devote themselves to alternatives free from animal suffering are often deterred because of the lengthy and incomprehensible test methods or are at a considerable disadvantage!

A developer of non-animal testing currently has not the same opportunities in the economic market.

Here is a deplorable inequality to the chagrin of the animals and a flagrant violation of the principle of equality, in other words unfair competition / restriction of competition, a shift in the market equilibrium.

Animal experiments have a virtual monopoly.

The German federal cartel office rejected sanctions under section 19 GWB after the complaint about the distortion of competition, recognizes no violation.

The EU competition rules are directly applicable in all EU member states.

By the refusal to examine a distortion of competition in the validation of non-animal testing the federal cartel office of Germany violates EU directives UWG §4 point 4 – competitor protection:

unfair acts who disables competitors deliberately.

Justification: see above!

Furthermore, with its inaction the German government infringes

UWG §4a 1.3 Aggressive commercial practices – undue influence

An undue influence exists if the entrepreneur exploits a position of power towards consumers or other market participants to apply pressure, even without using or threatening to use physical force, in a way which significantly limits the consumer’s or other market participants’ ability to make an informed decision.

Justification:

Approximately 75% of the European population regard the development and validation of alternative methods as insufficiently promoted in the EU respectively their own country. Approximately 50% of respondents reject animal testing in general [2].

The consumer is severely restricted in his/her choice of consumer goods, if he/she wants to completely rely on non-animal products.
With regard to the pharmaceutical industry, for a patient it is almost impossible to obtain his/her fundamental ethical values effectively, so far, if he/she is dependent on medication or surgical procedures.
Although 58,000 people in Germany alone die from the side effects of drugs approved in animal studies [3], the patient has a limited ability to access products or procedures not tested on animals, which puts out of effect equal treatment.

The federal board of “Partei Mensch Umwelt Tierschutz” therefore calls on the EU Commission to make the German government take action against the restriction of competition by the validation requirement for non-animal test methods and to protect the consumer by UWG.
Furthermore, we demand that the annihilation of validation by UWG is extended to all EU countries.

Sources:

[1] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung (abgerufen am 19.02.2016)

[2] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/statistiken/569-eu-buerger-fordern-strengere-tierschutzbestimmungen.html (abgerufen am 19.02.2016)

[3] Schnurrer J. U., Frölich J. C.: „Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ Der Internist 2003: 44; 889-895

Tierschutzpartei klagt an: Mogelpackung Tierschutzbeauftragter

Pressemitteilung des LV Sachsen-Anhalt / 02.03.2016

Was nützt Sachsen-Anhalt ein Tierschutzbeauftragter ohne Mitwirkungs- und Klagerecht? Nichts! Die Ungerechtigkeit bleibt und Millionen Tiere sind weiterhin schutzlos.

Die strikte Weigerung unserer Landesregierung ein Verbandsklagerecht einzuführen und stattdessen kurz vor der Wahl den Bürger mit einem Tierschutzbeauftragten zu täuschen, veranlasst uns die Notwendigkeit eines Verbandsklagerechts zu verdeutlichen. Am 5. März 2016 ab 11 Uhr organisiert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz am Breiten Weg 20 in Magdeburg (nähe Mc Donalds) eine Informations-veranstaltung und Kundgebung unter anderem zu den Themen Alibifunktion des neuen Tierschutzbeauftragten, rassespezifischer Gesetzgebung für bestimmte Hunde und dem Leid unserer Mitgeschöpfe.

Unsere Partei setzt sich schon lange dafür ein, dass bestehende Klagerecht für Umwelt- und Naturschutzbelange um den Tierschutz zu erweitern.

Ja, wir haben ein Tierschutzgesetz, nur haben die gequälten Tiere keine Möglichkeit ihr Recht vor einem Gericht durchzusetzen. Beispielsweise kann der Schweinezüchter Adrianus Straathof klagen, seine gequälten Schweine nicht! Die Funktion unseres neuen Tierschutzbeauftragten ist unsinnig, weil es keine Rechtsgrundlagen gibt aufgrund derer er handeln könnte. Diese Rechts-Lücke könnte durch ein Verbandsklagerecht geschlossen werden.

Wir haben ja ach so ein tolles Tierschutzgesetz, uns stellt sich die Frage, warum ändert sich dann nichts an den schrecklichen Zuständen bei der Behandlung unserer Mitgeschöpfe. Wir sind der Meinung, es kann so nicht weitergehen! Verschwendung von Milliarden Steuergeldern für umweltschädliche Subventionen, unermessliches Leid unserer Mitgeschöpfe und Desinteresse der etablierten Politiker. Nicht nur die Spitzenkandidaten fragen sich: Wo kommt unsere Nahrung her? Was wäre wenn Schlachthäuser Glaswände hätten? Wir rufen alle Bürger auf: Schaut nicht weg, denkt nach, denn jetzt habt Ihr die Chance dazu. Unsere Spitzenkandidaten würden gern mit Ihnen ins Gespräch kommen über die Fragen: Wo kommt unsere Nahrung her, warum handeln wir nur für unsere trivialsten Interessen, warum müssen Millionen Tiere jedes Jahr EU-weit nutzlos sterben und warum ist der eine mein Gefährte (Haustier) und der andere mein Opfer (Nutztier)? Die Frage ist nicht können sie denken oder reden, sondern können sie leiden.

Die Organisationen Animal Peace, Aktion Fair Play, IG gegen Rasselisten e.V., Human Animal Rights e.V. und viele andere schließen sich unserer Forderung an.

Gern würden wir unsere Mitbürger über Alternativen ihrer bisherigen Lebensweise informieren. Wir sind dankbar für Jeden, der uns zuhört und auf Grund gewisser Informationen einfach einmal nachdenkt. Zur Verkostung bieten wir leckere pflanzliche Alternativen zum Thema Milch, Fleisch und Wurst an. Wir verlosen Gutscheine im Wert von 50 Euro, 30 Euro und 7 mal 20 Euro.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen Nancy Streit und Andreas Döring

Im Namen des Landesvorstandes der Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

PM zur Kundgebung gegen die „Demo für alle“ am 28.02.2016

PRESSEMITTEILUNG / 01.03.2016

Tierschutzpartei spricht sich klar gegen die Repression und Gewalt seitens der Polizei aus und erneuert mit Nachdruck die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften

Am 28. Februar 2016 zogen ca. 4500 Rechte, verschiedenster Couleur, erneut durch Stuttgarts Straßen. Die „Demo für alle“ sollte dabei in der heißen Phase des Landtagswahlkampfs CDU, NPD und AfD Auftrieb verleihen. Wie immer marschierte die parlamentarische Rechte dabei, Seite an Seite, mit der baden-württembergischen Naziszene und religiösen Fundamentalist_innen.

Auch 2 Gegendemonstrationen von Zusammenschlüssen verschiedener Parteien, Verbände und Vereine fanden zeitgleich zwischen dem kleinen Schlossplatz, dem Wilhelmsplatz und dem großen Schlossplatz statt, woran sich in etwa 1000 Menschen aus allen Schichten, beteiligten.

Dass die Stimmung aufgeheizt sein würde, war allen Beteiligten klar, nicht zuletzt der Polizei, wie ihr enormes Aufgebot unschwer erkennen ließ, jedoch konnte niemand auf Seiten der Gegendemonstrant_innen damit rechnen, auf diese willkürliche und brutale Repression durch die Polizei, zu treffen.

So berichtet beispielsweise die Sprecherin der Sanitätsgruppe Südwest, Lena Schmidt, welche mit ihren Kolleg_innen vor Ort war, von insgesamt 107 Verletzten, von denen mindestens 17 einer Weiterführung ins Krankenhaus zugeführt werden mussten.

Weiter berichtet sie, dass die Polizei, ab dem Erreichen des Wilhelmsplatzes, unverhältnismäßig und oft ohne ersichtlichen Grund gegen die Gegendemonstrant_innen vorging. Die Polizei hinderte mehrfach das Rettungspersonal daran, verletzte Demonstrant_innen zu versorgen. Angeforderte Rettungsmittel wurden von der Polizei nicht bis zu den Patient_innen durchgelassen. Zudem wurden offensichtlich verletzte Personen, die zum öffentlichen Rettungsdienst wollten, von der Polizei weiter massiv mit Pfefferspray angegangen. Auch wurden Sanitätskräfte gezielt gestoßen und mit Pfefferspray bedroht. Obwohl noch Patient_innen und behandelndes Personal auf der Straße waren, wurde der Verkehr durch die Polizei wieder freigegeben. Neben Verletzungen durch Pfefferspray überwogen u.a. chirurgische Verletzungen durch direkte Gewalteinwirkung der Schlagstöcke. Zudem gab es mehrfach den Verdacht auf leichte Schädel-Hirn-Traumata, sowie mehrere allergische Reaktionen und einen Krampfanfall nach Pfeffersprayeinwirkung.

Die Tierschutzpartei verurteilt dieses Vorgehen in höchstem Maße. Diese Handlungsweise erinnert stark an den sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ (30. September 2010), welcher im Zuge einer Demonstration gegen den Bau des Prestigeobjekts „Stuttgart21“ stattfand. Damals war die Polizei noch unter der Leitung von Stefan Mappus, ebenso willkürlich und brutal gegen Demonstrant_innen vorgegangen, wobei sogar Menschen durch den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray ihr Augenlicht verloren.

Wieso die Exekutive ihre Verteidigungs- und Repressionstaktik ausschließlich gegen die Seite richtet, die sich denen entgegenstellt, die sich für Diskriminierung und Unterdrückung einsetzen, ist schwer nachzuvollziehen.

Am vergangenen Dienstag (23. Februar), fand anlässlich des 71. Gedenktages zum 20-minütigen Bombardement Pforzheims, erneut eine Fackelmahnwache der Rechten und ebenso ein Aufmarsch der Gegner statt.Dort verhielt sich die Polizei vorbildlich, indem sie, trotz erhitzter Gemüter, als Mediator und Schlichter fungierte. Daran hätte sich die Stuttgarter Polizei ein Beispiel nehmen sollen!

Nach den Vorfällen in Stuttgart bekräftigt die Partei Mensch Umwelt Tierschutz erneut mit Nachdruck die Forderung, eine klare Erkennungsmöglichkeit von Polizisten, durch Nummern oder den entsprechenden Namen an der Uniform.

Patricia Kopietz
Stellv. Landesschatzmeisterin der
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Achtung: Batman in Not – Hochsaison für Fledermausretter!

Brandaktuell zu dieser Jahreszeit

Sehr viele Fledermäuse haben gerade in diesem Jahr ihre Winterquartiere zu früh verlassen. Das ist fatal für die geschwächten Tiere, sie finden noch kein Futter und kühlen aus – eine meist tödliche Kombination!

Fledermäuse ernähren sich von Insekten, die sie im Flug erjagen. Auch wenn man tagsüber im Schein der ersten wärmenden Sonnenstrahlen die ersten Insekten fliegen sieht – Fledermäuse sind nur nachts aktiv, und in den kalten Nächten derzeit fliegen Insekten sicher noch nicht. Die Anstrengung der vergeblichen nächtlichen Jagd und die nasse Kälte sind zu viel für die kleinen Säugetiere.

So kann man sie aktuell überall finden – an Hauswänden, in Einfahrten oder sogar auf dem Boden. Da gehören sie nicht hin! Entdeckt man eine Fledermaus sitzend oder liegend im Freien, besonders am Tag oder bei Regen, ist das Tierchen in großer Not und braucht ganz schnell Hilfe!

Vorsicht zerbrechlich!

Sollten Sie also einen kleinen Jäger in Not entdecken, BITTE NICHT WEITERGEHEN! Und handeln sie bitte schnell, sonst könnte die Fledermaus bereits innerhalb der nächsten Stunden sterben. Bergen Sie das Tierchen – vorsichtig, denn vor allem die filigranen Flügel sind empfindlich. Ein Handschuh oder ein weiches Tuch ist dafür gut geeignet – bloß nicht so dick, dass sie das Tierchen nicht mehr richtig spüren können. Umfassen Sie das Tierchen am besten so, dass seine Flügel anliegen und sein Kopf zwischen Daumen und Zeigefinder herausschaut – man braucht es keineswegs mit dem Kopf nach unten tragen.

Oft sind die Tiere apathisch und bereits zu schwach um sich zu wehren. Wenn die Fledermaus aber doch noch etwas aktionsfähig ist, reagiert sie möglicherweise panisch, versucht mit den Flügeln zu schlagen und um sich zu beißen. Die Zähnchen sind zwar winzig, aber doch spitz – deshalb zur Sicherheit eben Handschuh oder Tuch. Aber kein Grund zur Panik – Fledermäuse sind harmlos, sie greifen niemanden an der größer ist als ein Nachtfalter!

Erste Notunterkunft

Ist das Tierchen geborgen, eignet sich eine einfache, geschlossene Pappschachtel mit vielen kleinen Luftlöchern gut als Notunterkunft. Legen sie die Schachtel mehrlagig mit Küchenpapier aus, damit die Fledermaus Halt finden und sich verstecken kann. Den Schraubverschluss eines Marmeladenglases oder eine andere kleine flache Schüssel mit Wasser füllen und in die Schachtel stellen. Vordringlich muss der kleine Jäger etwas trinken. Sie können der Fledermaus auch etwas Wasser auf dem Stiel eines Kaffeelöffels an das Mäulchen halten, noch besser geht das mit einer Pipette oder einem Strohhalm. Bitte achten Sie darauf, dass dabei kein Wasser in die Nasenlöcher gelangt. Bitte reines Wasser verwenden, keinen Zusatz von Zucker oder Vitaminen!

Auch wenn die Fledermaus ausgekühlt ist, bitte keine Wärmelampe oder Wärmflasche verwenden und auch nicht auf die Heizung stellen! Ein langsames Aufwärmen bei Zimmertemperatur reicht völlig aus, alles andere wäre gefährlich.

Und so geht’s weiter

Sobald das Tierchen sicher in seiner Schachtel untergebracht ist, haben Sie wieder beide Hände frei und können für weitere Hilfe und Beratung zu Ihrem Telefon greifen. Die Pflege und Behandlung von Fledermäusen ist heikel, am besten überlässt man das den Spezialisten!

Fledermäuse sind nämlich reine Insektenfresser und Jäger, schon ihre Ernährung ist also etwas schwierig und sicher nicht jedermanns Sache. Als Ersatz für die gewohnte Nahrung können zunächst Mehlwürmer dienen (frisch oder tiefgekühlt/aufgetaut, getrocknet sind sie ungeeignet). Lebend darf man die allerdings nicht verfüttern. Oft wollen Fledermäuse sie gar nicht annehmen, dann muss man die Mehlwürmer ausquetschen und nur das Innere verfüttern. Das macht zwar so gar keinen Spaß, trotzdem darf man aber auf keinen Fall als Ersatz Fleisch, Fisch oder Katzenfutter verfüttern, da Fledermäuse solche Nahrung absolut nicht vertragen!

Fledermaushilfe

Unter http://www.fledermausschutz.de/ansprechpartner/ sind – geordnet nach Bundesländern, Städten und Bezirken – kompetente Ansprechpartner in ganz Deutschland nebst Kontaktdaten zu finden.

Der NABU hat darüber hinaus eine bundesweite Fledermaus-Hotline eingerichtet: 030 284984 5000

Es lohnt sich überhaupt, diese Nummern vorsorglich in sein Handy zu speichern – Fledermäuse sind besonders schützenswert und viele Arten sind in ihrem Bestand bedroht!

Bitte halten Sie gerade jetzt die Augen offen!

i.A. Anne Dolff

StadtNatur e.V.

TV-Spots zur Wahl in Sachsen-Anhalt

Die taz hat sich zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die Wahlwerbespots der Parteien angesehen und ihr Fazit gezogen. Begutachtet wurden: AfD, Grüne, Die Rechte, SPD, FDP, CDU, Linke und Tierschutzpartei.

Und jetzt raten Sie mal, auf welchem Platz unser Wahlwerbespot beim Ranking der taz gelandet ist? Hier Platz nachlesen.

Tierschutzpartei setzt sich für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ein.

PRESSEMITTEILUNG / 29.02.2016

Pressemitteilung der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) zur erschie­nenen Pressemeldung „Orientierungshilfe zu Sicherheitsauflagen bei Zirkustieren“ des Mi­nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Sitz in Stuttgart

„Orientierungshilfe sollte nicht der Orientierung dienen!“

Von der Landesbeauftragten für Tierschutz, Frau Dr. Cornelie Jäger, wurde ein Vorschlag für Sicher­heitsauflagen für Zirkusbetriebe an die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden herausgege­ben. Ob die Sicherheitsrichtlinien umgesetzt werden, kann von den Gemeinden und Städten frei ent­schieden werden. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hält diese Maßnahme für unzureichend.

In aller erster Linie stellt sich die Frage, wieso ein so fortschrittliches Land wie Deutschland eine so rückständige Politik in Sachen (Wild-) Tierhaltung in Zirkussen betreibt und an einer solch armseligen „Tierschutz-Politik“ festhält. Statt sich von dem allgemeinen Umdenken der Mehrheit der Bevölke­rung anstecken zu lassen, wie beispielsweise Länder wie Malta, Kroatien, Griechenland, Österreich, die Niederlande, Bulgarien, Belgien, Dänemark, Bosnien-Herzegowina, Finnland, Großbritannien, Slo­wenien, Zypern, Costa Rica, El Salvador, Honduras, Israel und Mexiko es vormachen, werden hier weiterhin finanzielle Interessen vor Tierrechte gestellt.

Statt sich durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und geheuchelten Tierschutz ins Gespräch zu brin­gen, sollte Frau Dr. Jäger sich dafür einsetzen, Tierrechte endlich durchzusetzen, indem sie für ein Wildtierverbot in Zirkussen einsteht und dieses vorantreibt.

Solange jedoch ein Wildtierverbot in Deutschland noch nicht ausgesprochen wurde, muss sich zumin­dest beim Thema Haltungsbedingungen etwas ändern. Bei Zirkusbetrieben werden die (ebenfalls un­genügenden) Anforderungen der Haltung, wie sie zum Beispiel bei Zoos der Fall sind, unterschritten. So werden die Tiere zwar von einem zuständigen Mitarbeiter des Veterinäramts bei einem Gastspiel kontrolliert, es müssen aber Mängel in den Haltungsbedingungen hingenommen werden, da die Ge­setze hier Lücken aufweisen. Diese Sonderbedingungen für Zirkusunternehmen müssen so schnell wie möglich ein Ende finden. Außerdem ist zu befürchten, dass dem zuständigen Mitarbeiter des Am­tes die nötige Fachkenntnis, besonders im Umgang mit Exoten und Wildtieren, aus verständlichen Gründen, fehlen.

Des Weiteren sind die bisherigen Bestimmungen von beispielsweise Zumutbarkeit von Stress und Un­terbringung, bis hin zur Größe der jeweiligen Gehege oder Haltungsformen, schlicht ein Witz und ha­ben nichts mit Tierschutz zu tun.

Zudem müssen die Sicherheitsanforderungen, die nur als Mindeststandard angesehen werden kön­nen, bis zur Durchsetzung eines bundesweiten Wildtierhaltungsverbotes für Zirkusse, verpflichtend, also gesetzlich vorgeschrieben werden. Es stellt sich die Frage wie mit dem Thema Sicherheit in der Vergangenheit in Zirkussen umgegangen wurde, wenn jetzt erst dieser Vorschlag ausgearbeitet wur­de. Auch ist fraglich wie die Situation in Städten oder Gemeinden aussieht, in denen auf den Vor­schlag der Landesregierung verzichtet wird. Hier entstehen unter Umständen erhebliche Gefahren für die Besucher und Bürger, welche sich in der Nähe eines Zirkus aufhalten.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) setzt sich dafür ein, dass die Haltung und die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen konsequent untersagt wird.

Die Tierschutzpartei hält ein grundsätzliches (Wild-) Tierverbot für die sicherste Methode, um poten­zielle Gefahren für Zirkusbesucher und Nachbarn auszuschließen.

Patricia Kopietz
Stellvertretende Schatzmeisterin im LV Ba-Wü
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Glyphosat im Bier

Jede/r dürfte es gestern in den Nachrichten mitbekommen haben.

Das Umweltinstitut München e.V. prüfte die Reinheit der 14 beliebtesten Biermarken in Deutschland und stellte dabei fest, dass in jedem Bier das Pestizid Glyphosat enthalten ist.

Glyposat wird in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel (Unkrautvernichter) eingesetzt; es gilt als gefährlich (z.B. Artensterben, wie Bienen und Insekten aller Art, Unfruchtbarkeit bei Mäusen) und ist wahrscheinlich krebserregend. “Der höchste gemessene Wert lag fast 300-fach über dem Grenzwert für Trinkwasser”, so ein Ergebnis vom Umweltinstitut München.

Nun stellt sich uns allen die Frage: Wie gelangt das Pestizid Glyphosat ins Bier?

Bitte wenden Sie sich an die Hersteller und fordern Sie jetzt von den Brauereien: “Glyphosat raus aus dem Bier!”

Petition vom Umweltinstitut bitte hier unterschreiben; danke!

 

Vortrag über das Mensch-Tier-Verhältnis

PRESSEMITTEILUNG / 25.02.2016

Gesellschaft im Wandel – In welche Richtung geht es – in welche Richtung könnte es gehen?

Einiges ist im Umbruch. Die derzeitigen Strömungen in der Gesellschaft sind so vielseitig und unterschiedlich wie noch nie. Eine Tendenz ist hin zu einem bewussteren Leben und mehr Empathie für unsere Mitlebewesen. Es gibt massenhaft Bücher zum Thema “Verzicht auf Fleisch”. Immer mehr vegane Restaurants schießen aus dem Boden. Vegetarismus gilt nicht mehr als verschroben, sondern wird den Gebildeten und besser Situierten zugeordnet.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen würden. Wir laden zu einem interessanten Themenabend in der

Tierarztpraxis Halim Khelladi
Grabenstr. 17
71665 Vaihingen/Enz

ein und zwar:

am Mittwoch, 02.03.2016, um 19 Uhr.

Bei diesem wird Dr. Hiltrud Straßer, pensionierte Tierärztin, Mitglied bei Ärzte gegen Tierversuche e. V. und der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ sowie langjährige Tierschützerin im aktiven Einsatz gegen Tierversuche, einen

Vortrag über das Mensch-Tier-Verhältnis und die Zusammenhänge mit den gesellschaftlichen Problemen

halten. Anschließend ist Zeit für Fragen an Dr. Straßer sowie die Kandidatin des Wahlkreises, Carmen Hoffmann-Pristl, und die beiden Landesvorsitzenden Matthias Ebner und Coryn Weber-Castoldi.

Pressekontakt:
Carmen Hoffmann-Pristl
0157 32186286
hp-praxis-hoffmann-pristl (at) t-online.de