Gegen den Bau des größten Halal-Schlachthofes Deutschland!

Diese Petition richtet sich an Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Größter Halal-Schlachthof in Neuss geplant

In der Stadt Neuss soll der bislang größte Halal-Schlachthof entstehen. Auf insgesamt 18.000 qm Fläche sollen ab März 2016 Tiere geschächtet werden. Der Stadt Kurier vermeidet diesen Begriff in seinem Artikel.

“Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, wenn in dem Artikel die Rede davon ist, dass hier nun Industriegeschichte weitergeschrieben werden soll und mit dem Schächten der Tiere bald wieder Leben in die Hallen einzöge, wo es doch ums Töten geht”, so Thomas Schwarz, Vorsitzender im Landesverband NRW und Generalsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz kündigt hiermit Proteste und Mahnwachen gegen diesen Schlachthof an!

Mehr zum Thema Schächten auf unserer Bundespartei-Webseite unter: https://www.tierschutzpartei.de/tierschutz/schaechten/

Offener Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bez. Schächten: Unsere Forderung: Ein nationales sowie EU-weites und ausnahmsloses Verbot der Praxis des betäubungslosen Schächtens

Tierschutzbericht der Bundesregierung 2015

Der BAK Heimtiere informiert

Dem Tierschutzbericht der Bundesregierung 2015, ein 136 Seiten umfangreicher Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes, herausgegeben vom BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), liegen 4 Jahre zugrunde: 2011-2014 unter Berücksichtigung einiger Änderungen aus dem Jahr 2015.

Der Großteil des Berichtes konzentriert sich auf die tierschutzrelevanten Themen in der Nutztierhaltung sowie auf den Bereich Tierversuche. Auf einigen wenigen Seiten werden die Aspekte in der Haltung von sogenannten Begleit- und Haustieren berücksichtigt, die mit Verabschiedung des 3. Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes aus Sicht des BMEL hervorzuheben sind.

Eine Zusammenfassung der relevanten Punkte ist zügig wiedergegeben:

So gilt ab dem 0.01.2019 beispielsweise das endgültige Verbot des betäubungslosen Schenkelbrandes bei Pferden.

Warum die Übergangsfrist mehrerer Jahre für die Umsetzung des Verbotes vonnöten ist, wird nicht ausgeführt. Die Zuständigkeit der Dopingbekämpfung im Sport mit Tieren unterliegt dem BMEL. Eingriffe und Einsatz von leistungssteigernden Mitteln sind nach §3 Nr.1b TierSchG verboten, ebenso Eingriffe und Behandlungen, die einen leistungsmindernden körperlichen Zusatnd verdecken sollen (§3 Nr.1a TierSchG)

In der Haltung von Zootieren löste im Mai 2015 das „Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ das Vorgängergutachten von 1996 ab. Auch wenn in diesem Gutachten Neuerungen der Empfehlung zur Gehegestruktur und Lebensraumsicherung sowie die neuen Auffassungen der Bedürfnisse einzelner Tierarten und überarbeitete Mindestmaße für Gehege einfliessen, so bleibt das Gutachten weiterhin lediglich eine rechtlich nicht bindende Empfehlung, die übergreifend auch für die Haltung von Zirkustieren gilt. Weiterhin müssen neben tierschutzfachlichen Erwägungen und dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz die Interessen und Grundrechte der Zirkusbetreiber und Tierlehrer beachtet werden. Somit stehen Berufs- und Eigentumsfreiheit noch immer über der Unversehrtheit und den Rechten der Tiere.

Über die Haltung von exotischen Wildtieren hat das BMEL keinen Überblick und erwartet Ergebnisse aus einem in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt zur Verbesserung des Tiershutzes bei der o.g. Haltung frühestens Ende 2016. Ein generelles Verbot für Exoten und Wildtiere ist nicht in Sicht.

Für Pelztiere, für die schon Ende 2006 eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stufenweise Anpassungen und Verbindlichkeiten bis Dezember 2016 vorsah (die Möglichkeit, artgemäß fressen, trinken und ruhen zu können sowie ein gesonderter Rückzugsbereich), hat sich bislang kaum etwas geändert. Klagen von Pelztierzüchtern, Ordnungsverfügungen und ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein, welches die Einschränkung in der Berufsfreiheit eines Pelztierzüchters über die tierschutzrelevanten Anforderungen stellt, verhinderten bislang Verbesserungen. Die Regierung prüft laut Tierschutzbericht z.Zt. neue Wege, aktuell soll ein Zuchtverbot bis 2025 durchgesetzt werden.

Neuerungen gab es zu Tierbörsen:

Seit dem 01.08.2014 §21 Abs.5 Nr.1 TierSchG. Tierbörsenbetreiber müssen für die Genehmigung der Durchführung erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Mit dem Zusatz §21 Abs.5 Satz1 Nr.2 ist der Händler nun zur Abgabe schriftlicher Informationen über die Bedürfnisse des Tieres im Rahmen des gewerblichen Handels verpflichtet. Hinzu kommt die Verbringungsgenehmigung von Tieren aus dem Ausland (§11 Abs.1 Satz1 Nr.5 TierSchG)

Weiterhin verbietet §3 Satz1 Nr.12 TierSchG nun, ein Tier als Preis oder Belohnung bei Wettbewerben,Verlosungen, Preisausschreiben, o.ä. Veranstaltungen auszuloben. Natürlich gelten auh hier wieder Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn erwartet werden kann, dass die Teilnehmer einer Veranstaltung im Gewinnfalle als künftige Tierhalter eine tierschutzgerechte Haltung sicherstellen können.

Für Hunde wurden folgende Neuerungen vorgestellt:

Die Erweiterung der Erlaubnispflicht für die Verbringung und Einfuhr von Tieren aus dem Ausland (§11 Abs.1 Nr.5 TierSchG), um dem illegalen Welpenhandel entgegen zu wirken. Eine Landesarbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Entwicklung eines Leitfadens zum Umgang mit Fällen von illegalem Welpenhandel für die Vollzugsbehörden. Eingeführt wurde eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Hundeausbildung nah §11 Abs.1 Nr.8f TierSchG zur Einhaltung von Mindeststandards.

Zudem wurde der §10 Satz1 TierSchG der Hundeverordnung ausgeweitet: Das künftige Ausstellungsverbot betrifft auch Tiere, bei denen tierschutzwidrige Amputationen aus anderen Gründen, als zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale vorgenommen wurden.

Die Einführung der Verordnungsermächtigung für Landesregierungen nach §13b TierSchG besagt die Möglichkeit einer Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Ferner kann eine Kennzeichnungspflicht auf Erlass der Länder eingeführt werden. Der BMEL hält eine bundesweite Regelung für unverhälnismässig, da die Überpopulation freilebender Katzen in Deutshland regional in unterschiedlichem Maße auftrete.

Für die Tierheime gibt es weiterhin keine neuen Bestimmungen zur Unterbringung von Fundtieren. BMEL vertritt die Meinung, mit der (frewilligen) Anordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen sowie der Pflicht zur Übergabe von schriftlichen Informationen über die Bedürfnisse des Tieres im Rahmen des gewerblichen Handels genügend Maßnahmen zur Entlastung der Tierheime getroffen zu haben.

§3 Nr.13 TierSchG ergibt ein generelles Verbot von Zoophilie.

Dennoch wird ein Verstoß gegen das Verbot weiterhin lediglich als Ordnungswidrigkeit gehandelt und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Missbrauch mit erheblichen Schmerzen oder Leiden nach §17 TierSchG gilt hingegen als Straftat und kann zu einer Freihheitsstrafe von bis zu 3 Jahren führen. Die Verbreitung tierpornographischer Schriften gilt nach §184 des Strafgesetzbuches als verboten.

Das BMEL hat das bestehende Qualzuchtverbot 2015 neu formuliert.

Demnach stehen Züchter von Tieren in der Verantwortung, die Zucht am Ziel eines vitalen, gesunden, schmerz- und leidensfreien Tieres auszurichten. Wenn Züchter die notwendigen Zusammenhänge und Folgen ihres Tuns nicht kennen, nicht beachten und die gebotenen Grenzen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten überschreiten (z.B. Zucht mit Defektgenen oder Übertypisierung), dann besteht die Gefahr, dass sie mit ihren Zuchtzielen das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen.

Sandra Lück / Leiterin BAK Heimtiere

Trauermarsch gegen Tierversuche in Düsseldorf

Am 12.12.2015 fand der Trauermarsch gegen Tierversuche in Düsseldorf, der Landeshauptstadt NRWs, statt. Wie bereits im vergangenen Jahr veranstaltete die Tierrechtsorganisation „Die Eulen e.V.“ einen bewegenden Demozug, der für viel Aufsehen sorgte.

Nicht nur viele Passanten, die zur Vorweihnachtszeit ihre Einkäufe erledigen wollten, auch der WDR zeigte Interesse und berichtete noch am gleichen Abend über die Veranstaltung.

Mehrere hundert Teilnehmer trugen begleitend zu Trauermusik Fackeln und Kerzen entlang der Königsallee, um auf das millionenfache Leid der Tiere in den Laboren hinzuweisen, mit besonderem Augenmerk auch auf die Tierversuchshochburg Düsseldorf selbst, deren Universität aufgrund der Versuche mit Hunden und Katzen bereits vor Jahren stark in die Kritik geraten war.

Neben mehreren Vertretern der Tierschutzpartei war auch unser Bundesvorstandsmitglied Sandra Lück eingeladen. Als Sprecherin des Bundesarbeitskreises Tierversuche und aufgrund ihrer laufenden Klageverfahren gegen die tierversuchsgenehmigenden Behörden in NRW, die sie mit anderen Privatpersonen bestreitet, wurde sie um einen Redebeitrag gebeten.

Sandra Lück: „Eine wundervolle Veranstaltung, wie bereits im Vorjahr! Toll organisiert und mit wunderbaren Menschen, die sich vollends für die Abschaffung der Tierversuche aufopfern. Ich bin sehr dankbar, dass ich eine Rede halten durfte, um auf die Missstände bei den Genehmigungen der Tierversuche durch die zuständigen Behörden hinzuweisen.Tatsächlich hatten nicht nur Teilnehmer der Kundgebung im Anschluss Fragen an mich, auch Passanten ließen sich informieren. Ich freue mich auf die Wiederholung im kommenden Jahr und hoffe, dass ich dann bereits von Erfolgen zu unserem Kampf gegen die Behörden berichten kann.“

Die ganze Rede hier:

2,8 Millionen Tierversuche wurde vergangenes Jahr in Deutschland durchgeführt, rund 20% davon allein in NRW, Qualvolle Experimente an etwa 580.000 Fischen, Vögeln, Mäusen und Ratten, aber auch Ziegen, Schweine, Katzen, Hunde und Affen wurden in in unserem Bundesland im Namen der Wissenschaft durchgeführt, für die Pharmaindustrie, für Düngemittelhersteller, für die Grundlagenforschung.

Ein Auszug aus dem Infoportal der Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, kurz LANUV genannt: “Tierversuche sind immer anzeige- beziehungsweise genehmigungspflichtig und müssen ein strenges Verfahren durchlaufen, bei dem das geplante Projekt auch hinsichtlich tierschutzrechtlicher und ethischer Kriterien geprüft wird. Das Genehmigungsverfahren sieht stets die Beteiligung einer unabhängigen Gutachterkommission vor, in der auch Vertreterinnen und Vertreter von Tierschutzverbänden vertreten sind. Bei jedweden Tierversuchen hat die Landesregierung die dauerhafte strenge Überprüfung aller tierschutzrechtlichen Vorgaben angeordnet. In besonderer Weise gilt dies für die Verwendung von Affen als Versuchstiere in Wissenschaft und Forschung. Die für die Kontrolle vor Ort zuständigen Veterinärämter kommen dieser Vorgabe konsequent nach.”

Jeder der besagten 580.000 Tierversuche in NRW musste bei dieser Behörde angezeigt werden, jeder Antrag auf Tierversuche musste hier behandelt und genehmigt werden! LANUV stellt sich als verantwortungsvolle und akribisch arbeitende Behörde dar. Die Realität sieht anders aus!

So hat das Landesamt beispielsweise 22 Jahre lang Affenhirnforschung an der Universität Bochum unter dem Deckmantel der Alzheimer- und Parkinsonforschung genehmigt, Versuche, finanziert aus Steuergeldern, in denen die Hand-Augen-Koordination analysiert werden sollte und zu denen nur eine einzige wissenschaftliche Publikation veröffentlicht wurde: „Das Hirn des Torwarts“ – Dank des jahrelangen Trainings der kognitiven Leistung der Makaken konnte nämlich unser Fussball-Nationaltorwart Jens Lehmann bei der WM 2006 2 Elfmeter halten!

2014 haben wir in einer kleinen Gruppe von Tierrechtlern unter anderem eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, betreffend Anzahl, Herkunft und Haltung der Affen im größten Auftragslabor Deutschlands, COVANCE.

Die unter der Leitung der grünen Regierung geführte Behörde LANUV, genau die Behörde, die die Versuche an den Tieren in Münster genehmigt hat und zur Kontrolle der dauerhaften und strengen Überprüfung aller tierschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, konnte uns nicht einmal Auskunft zur Anzahl der Primaten im Labor geben, geschweige denn andere ausreichende Informationen, ohne diese selbst bei COVANCE, dem ausführenden Labor erfragen zu müssen.

Weitere Anfragen zu den Versuchen und der Tierhaltung an den Universitäten Essen, Dortmund, Bochum und Bielefeld wurden uns mit frei zugänglichen und unzureichenden, anonymisierten Auszügen des BfR beantwortet.

Informationen zur Heinrich Heine Universität hier in Düsseldorf werden sogar verweigert! Eine Strafanzeige und ein durch uns privat finanziertes Klageerzwingungsverfahren gegen LANUV wegen des Verstoßes gegen das TierSchG bei der Genehmigung der Affenversuche im Labor COVANCE wurden zwar eingestellt, aber mit finanzieller Unterstützung der Tierschutzpartei haben wir eine Verfassungsklage eingereicht, die noch nicht abschließend behandelt ist.

Wir klagen weiterhin privat gegen die unzureichenden und gegen die verweigerten Auskünfte zu den 5 Universitäten und warten aktuell auf die Bekanntmachung unserer Gerichtstermine. Wir bestehen auf unsere gesetzlich verankerten Bürgerrechte und die demokratisch zugesicherte Transparenz, gegen die unsere Landesbehörden verstoßen, um für die Rechte der Tiere zu kämpfen und lassen uns von horrenden Gebühren und Gerichtskosten nicht abschrecken.

LANUV ist nicht nur in der Pflicht, jeden Antrag auf Tierversuch vor der Genehmigung eingehend zu prüfen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass die Tierquälerei im Namen der Wissenschaft einer regelmäßigen Kontrolle unterliegt und diese dokumentiert wird. Dieser Pflicht scheint die Behörde nicht nachzukommen, blind werden Anträge durchgewunken, nachdem eine absurde Ethikkommission, die aus Zwei-Dritteln zu Wissenschaftlern und nur 1 Drittel aus Tierschützern besteht, die Versuche als ethisch vertretbar befunden hat! Nur ein Antrag wurde nach unserer Auskunft im Jahr 2014 von der Ethikkommission und somit von LANUV abgelehnt, im ersten Halbjahr 2015 noch kein einziger!!!

Informationen werden von LANUV möglichst verheimlicht und es wird versucht, den Bürger mit Fristüberschreitungen in der Bearbeitung der Anfragen nach IFG, exorbitant hohen Bearbeitungsgebühren und horrenden Gerichtskosten für Klagen abzuschrecken. Die Behörde LANUV NRW genehmigt unter der aktuellen Leitung des grünen Ministers Johannes Remmel deutschlandweit die meißten Tierversuche, ein widerliches Geschäft, das mit Steuergeldern in Milliardenhöhen subventioniert wird, um die Tierversuchslobby zu stützen!

Dagegen kämpfen und klagen wir, solang möglich, oder nötig!

An dieser Stelle möchte ich Jocelyne Lopez danken, die seit Jahren all ihre Kraft und jeden Cent in den Kampf gegen die Tierversuche investiert und an dessen Seite ich nun schon geraumer Zeit mit meinem Lebensgefährten Reiner Bent kämpfen darf. Danke, liebe Danuta, dass du es uns hier und heute erneut ermöglichst, den Millionen von unschuldigen Opfern der Tierversuchsindustrie zu gedenken.

Tierversuche sind eines der größten Verbrechen der Menschheit! Danke, dass ihr heute alle hier seid und uns im Kampf gegen diese Schande zu unterstützen!

Sandra Lück / Sprecherin Bundesarbeitskreis Tierversuche der
Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei

Mitgliedschaft – Wir pflanzen einen Baum

Wachstumsprogramm Baumaktion 01.09.

Wachsen heißt ja oftmals von klein anfangen. Wachstum heißt aber auch sich zu entwickeln, seinen Horizont zu erweitern und neue Wege zu gehen. Das hat die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wörtlich genommen und eine Aktions ins Leben gerufen, die auf Wachstum setzt. Kein kommerzielles oder räuberisches, sondern eines mit Herz und Verstand – im Hinblick auf unser Klima und als Symbol der Partei.

Seit September 2015 wird daher für jedes neue Mitglied ein Bäumchen gepflanzt. Diese Aktion ist ab jetzt Teil der Mitgliederaufnahme. Als Partner haben wir uns dabei für die Jungs und Mädels der gemeinnützigen Organisation „I Plant A Tree“ aus Halle in Sachsen-Anhalt entschlossen. Seit vielen Jahren wächst dort aus einer Idee eine Umsetzung heran, die so simpel wie genial ist und ganz einfach unsere Unterstützung verdient hat. Dabei werden große Flächen gepachtet oder gekauft, auf denen naturnahe, reißbrettfreie Mischwälder ohne Profitdruck entstehen. Diese Wälder entstehen lokal in Deutschland, mit wenig administrativem Aufwand, und sollen sowohl der CO2-Kompensation dienen als auch unseren ökologischen Fußabdruck verringern. „I Plant A Tree“ arbeitet dabei jederzeit transparent, informativ und kommunikativ.

Durch die Teilnahme an dem Programm machen wir von nun an deutlich, dass der Umwelt- und damit natürlich auch der Tierschutz schon mit der Aufnahme in unsere Partei beginnt und dass schon kleine Dinge dazu beitragen können, unsere Erde ein klein wenig besser zu machen, und dass Wachstum manchmal wirklich gut ist.

Den aktuellen Baumbestand der Partei könnt ihr zusammen mit der in Zusammenhang stehenden CO2-Bindung jederzeit hier nachverfolgen. Viel Spaß damit!

Global Climate March

Landesverband Sachsen in Aktion

Viel zu warm im Dezember? Kein Schnee wie früher? Klima geht uns alle an, in jedem Lebensbereich und zu jeder Zeit. Dass es einen Klimawandel gibt, kann aktuell niemand mehr anzweifeln, zu offensichtlich sind die nicht nur durch historische Spitzen erklärbaren Änderungen des Wetters. Aber Klima bedeutet noch mehr.

Aus diesem Grund ist am 24. November der Landesverband Sachsen im Rahmen der bundesweiten Aktion „Global Climate March“ in Dresden mit auf die Straße gegangen. Zusammen mit vielen weiteren Teilnehmern haben wir als Zeichen gegen den Klimawandel und die aktionskeusche Klimapolitik der vergangenen Jahre „Ein Herz für unser Klima“ gebildet.

Ziel war es, auf ein verantwortungsvolles und starkes internationales Klimaabkommen in Paris aufmerksam zu machen. Nicht zuletzt die enge Verbindung unseres Grundsatzprogrammes mit dem Thema Klimaschutz hat uns dabei zum Handeln aufgefordert.

Nach den enttäuschenden Resultaten der vergangenen Klimakonferenzen von Kopenhagen bis Lima muss endlich etwas passieren – denn Nichtstun, dass wusste schon Kafka, ist eine der größten und verhältnismäßig leicht zu beseitigenden Dummheiten. Daher müssen jetzt Klimaziele her, die unseren Planeten nachhaltig schützen und somit unsere Erde für alle folgenden Generationen lebenswert halten.

Deepwater Horizon, Fukushima und ganz aktuell Rio Doce zeigen, dass spätestens jetzt ein Umdenken stattfinden sollte und die Themen vom Kopf her angepackt werden müssen.

MUT-Medaille 2015

Bunt und Silber

Im Leben passieren ja so einige Dinge. Viele davon haben wir am nächsten Tag vermutlich schon im Lanzeitgedächtnis verkramt, andere aber haften an der Großhirnrinde als Notiz ans Tägliche. So einen „Merkzettel“ haben vermutlich viele Mitglieder des 35. Bundesparteitages verpasst bekommen, als Sabine Wester auf die Bühne trat. Sie erhielt die MUT-Medaille 2015 für besondere Verdienste um Mensch, Umwelt und Tierschutz. Mit ihrem 600km-Lauf für den Tierschutz hat sie einen sehr aufopferungsvollen und beispiellosen Weg auf sich genommen, um der Öffentlichkeit die Wichtigkeit des Themas nahezubringen, Spenden zu sammeln, mit Menschen zu sprechen, sie zu überzeugen und damit ein echtes Zeichen zu setzen.

Der Landesverband Sachsen hatte die Ehre, für diese Auszeichnung, die erstmals seit langem wieder verliehen wird, sowohl eine neue Medaillen-Gestaltung als auch die dazugehörige Urkunde zu entwerfen. Das Motiv auf der Rückseite der Medaille symbolisiert dabei den Dreiklang aus Mensch, Umwelt und Tierschutz als Grundsatz der Partei. Zudem stellt es die enge Verbindung dieser drei Kernpunkte dar und zeigt unsere Verantwortung für die Welt in der wir leben. Die zugehörige Urkunde in den Farben der Partei, der Medaille als Hintergrund sowie das klare und hochwertige Design sollen gleichfalls für ein modernes Auftreten und Professionalität stehen.

Der Landesverband Sachsen beglückwünscht Frau Sabine Wester nochmals zu ihrem selbstlosen Einsatz und erwartet mit Freude die Preisverleihungen der kommenden Jahre.

Willkommensfest in Dresden für Flüchtlinge

“Heimat ist kein Ort, Heimat ist ein Gefühl!” sang schon Herbert Grönemeyer. Um genau das in Dresden zu vermitteln und den Menschen aus Krisengebieten für ihre momentane Heimat einen warmen und herzlichen Empfang zu bereiten, hat der Landesverband Sachsen um den Vorsitzenden Michael Roth ein Willkommensfest für die Bewohner des Zeltlagers an der Gutzkowstraße veranstaltet.

FlyerWillkommensfest

Besonders hier in Dresden, wo es immer wieder zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen kommt, war es wichtig sowohl ein Zeichen gegen Rechts zu setzen, als auch zu signalisieren, dass Deutschland zusammensteht und es jede Menge solidarische, hilfsbereite und freundliche Bürgerinnen und Bürger in Sachsen gibt. Zusammen mit dem Netzwerk „Dresden für alle“ und der Initiative „Dresden-Plauen Miteinander“ wurde ein ganz besonderes Willkommensfest auf die Beine gestellt. Mit Kaffee, Kuchen, viel Spaß, musikalischer Untermalung durch eine Band, noch mehr Spaß, Kinderschminken, Malen sowie einer Hüpfburg und einem spaßverbreitendem Clown hatte das Fest eine Menge zu bieten und sorgte für viele freudige Gesichter.

Wo Worte fehlen, singen, malen und tanzen die Menschen zusammen und unterhalten sich, wo Kommunikation bereits möglich ist. Spontan dolmetschen dabei sogar Zeltbewohner und Besucher mit Sprachkenntnissen und schaffen so eine Brücke zwischen den Menschen. Dabei entsteht ein vergnügter Sonntag Nachmittag mit kulturellem Austausch und dem Abbau von Ängsten auf beiden Seiten.

Im Nachgang zu diesem Fest sollten sich weitere Kontakte und Verbindungen ergeben, bei denen Dresdnerinnen und Dresdner halfen, Deutschkurse zu organisieren und zu vermitteln, oder Zeltbewohner zu Abendessen eingeladen wurden. Der Gedanke des Festes wurde damit erfolgreich weitergetragen und so ein Stück Herzlichkeit und Integration in den Alltag der Menschen gebracht.

Erfolg im Kampf gegen illegalen (Hunde)-Pelzverkauf auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt

Kaum öffnete der Lübecker Weihnachtsmarkt seine Pforten, bot auch schon ein Händler Angora-Strickmützen mit Echtfell, teils Hundefell, an. Mit geschultem Auge hat Schleswig-Holsteins MUT Landesvorsitzende Sabine Firstrose sofort ausmachen können, dass es sich bei den Bommeln an den Mützen um Echtfell handelte. Teilweise sogar Hundefell. An keinem der Artikel war ein Etikett befestigt. Auf Nachfragen reagierte der Verkäufer gewohnt gereizt. Er behauptete, dass es sich um Kunstfell handeln würde, aber Angora verstrickt sei.

Sabine wies auf die TEXTILKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS insbesondere Artikel 4 und 12 hin und forderte Händlernachweise einzusehen. Natürlich konnte der Verkäufer dem nicht folgen. Kleiner Wehrmutstropfen aus Tierschutzsicht dabei war, dass offensichtlich nirgens tatsächlich wie behauptet Angora verstrickt wurde.

Der nächste Weg führte Sabine dann sofort zur Polizeiwache, wo sie Anzeige erstattete. Ein Telefonmarathon durch die Behörden folgte. Natürlich war mal wieder niemand zuständig. Letztendlich schaffte sie es aber doch die zuständigen Behörden sowie Marktbetreiber zu informieren und den Vorfall auch dort anzuzeigen. Zusammen mit einigen Beamten, der Polizei, dem Zoll, dem Gewerbeaufsichtsamt und Ordnungsamt erstattete eine Angestellte der LTM (Lübeck Tourismus Marketing) dem Verkäufer einen “Besuch”. Es wurden zahlreiche Artikel sichergestellt. Die Kriminalpolizei und der Zoll wird hier folgenschwer tätig werden.

Damit gelang dem LV Schleswig-Holstein ein erster wichtiger Schritt mit Nachfolgen im Kampf gegen den illegalen Fellhandel sowie gegen die Täuschungsversuche von “Kunstpelzverkäufern”.