Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie am 17.05.2015

PRESSEMITTEILUNG / 18.05.2015

Die Weltgesundheitsorganisation WHO entfernte am 17.05.1990 Homosexualität als psychische Erkrankung aus ihrem Diagnoseschlüssel. Seit 2005 wird dieser Tag international mit KissIns, Händchenhalten und RainBowFlashs begangen.

Das Datum 17.05. könnte fälschlicherweise auf den unseligen Paragraphen 175 aus dem Jahr 1935 deuten, der erst 1994 ersatzlos aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Homosexuelle Männer wurden auf Grund dessen unter Strafe gestellt, insgesamt etwa 140.000 Männer strafrechtlich verfolgt. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert Wiedergutmachung für die Opfer, die bis heute als vorbestraft gelten und somit kriminalisiert werden.

Noch 2009 war Homosexualität in etwa 70 Ländern strafbar, in einigen wird dieses “Vergehen” nach wie vor mit der Todesstrafe geahndet. Doch auch in Deutschland ist Toleranz gegenüber Homosexuellen noch lange nicht an der Tagesordnung. Ausgrenzung und Diskriminierung finden im sozialen Umfeld, in Schule und Beruf, und manchmal leider in der eigenen Familie statt.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher in ihrem Grundsatzprogramm die vollständige Gleichstellung im Ehe- und Adoptionsrecht, Aufhebung der Diskriminierung bei kirchlichen Arbeitgebern, die Zulassung von Blut- und Knochenmarkspenden, sowie Maßnahmen im Bildungsbereich, damit auch Kindern schon vermittelt werden kann, dass Homosexualität etwas völlig Normales ist.

Luise Wenkheimer, Mitglied im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Landesvorsitzender Marvin Medau geht ins Auslandsjahr

Marvin Medau

 

Marvin M. Medau hatte den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern entscheidend voran gebracht und etliche öffentlichkeitswirksame Aktionen organisiert, um die Menschen auf Tierleid und leidfreie Alternativen aufmerksam zu machen. Auch in seinem hochschulpolitischen Amt als Referent für Ökologie (sozusagen der Umweltminister der Studierendenschaft) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald setzte er wichtige Meilensteine um. Die Ostsee-Zeitung widmete ihm daher einen Bericht und verabschiedete ihn ins Auslandsjahr nach Cadiz in Spanien. Wir erwarten Marvin in einem Jahr voller Tatendrang wieder in Vorpommern zurück!

Bericht in der Ostsee-Zeitung: http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Wiederbelebung-der-Oekologie

 

Marvin beim Salto anlässlich des von ihm organisierten internationalen Tags zum Schutz der Flussgewässer

 

Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg

PRESSEMITTEILUNG des LV Baden-Württemberg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 15.05.2015

Am 01. Januar 2006 trat auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz oder vollständig „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ in Kraft. Dieses gilt jedoch nicht für die einzelnen Bundesländer. Wer bislang der Meinung war, dass Bundesgesetz Landesgesetz bräche (Art. 31 GG), der irrt in diesem Zusammenhang. Für einige Bundesländer gilt diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung nicht. Unter anderem trifft dies auf Baden-Württemberg zu. Warum dies so ist, schreibt §1 des IFG vor – in für Laien kaum verständlicher Form.

Fakt ist, dass es damit unmöglich ist, an Informationen von Behörden zu gelangen.

Dies betrifft beispielsweise das dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz untergeordnete und für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Regierungspräsidium. Weder über die Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere, die Dauer des Forschungsvorhabens und ggf. Verlängerungen, Beschreibung der Versuche noch über den Forschungszweck und angestrebten Nutzen wird Auskunft erteilt. Auch die Steuersumme, die für die Versuche an Tieren aufgewandt wurde, muss nicht offen gelegt werden.

Petitionen als einziges mögliches Rechtsmittel werden abschlägig beschieden, wie jüngst im Zusammenhang mit den Tübinger Affenversuchen geschehen. Behörden und Tierversuchslobby können somit in Baden-Württemberg völlig ohne Kontrolle der Öffentlichkeit schalten und walten. Den Bürger/innen ist jegliche Möglichkeit verwehrt, gegen Beschlüsse von Behörden vorzugehen oder deren Vorgehen nachzuverfolgen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher, dass das Bundesgesetz der Informationsfreiheit durch ein gleichlautendes oder sogar weitergehendes Landesgesetz für Baden-Württemberg ergänzt wird! Es muss den Bürger/innen möglich sein, Einsicht in die Vorgehensweise der Behörden zu erhalten.

Luise Wenkheimer, Mitglied des Bundesvorstandes

i. A. des Landesvorstandes von Baden-Württemberg

Trauermarsch für die Toten an den EU-Außengrenzen

Partei Mensch Umwelt Tierschutz in Aktion

Es war uns eine Herzensangelegenheit, am 9. Mai am “Trauermarsch für die Toten an den EU-Außengrenzen” in Düsseldorf teilzunehmen.

Deshalb schlossen sich nicht nur der Landesverband NRW und Mitglieder unserer Düsseldorfer Ratsgruppe, sondern auch unsere Delegierten des Bundespräsidiums den knapp 200 Trauernden an.

Wir trugen symbolische Leichensäcke und zündeten in einer Installation Grabkerzen an. Wir danken für die tief bewegende Aktion, die vom Zentrum der Flüchtlingshilfe Düsseldorf, Occupy Düsseldorf und u.a Amnesty International Düsseldorf organisiert wurde.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert: “Menschliche Asylpolitik statt Festung Europa!”

Flüchtlinge brauchen Schutz, Sicherheit, das Recht auf Leben und das Recht auf Rechte!

Landesverband Sachsen der Tierschutzpartei wählt neuen Vorstand

Mit neuer Kraft voraus…

Am 09.05.2015 hat der Landesverband Sachsen einen neuen Vorstand gewählt. Zuerst möchten wir uns jedoch beim alten Vorstand für die bisher geleisteten Dienste herzlich bedanken und wünschen euch für die Zukunft alles Gute.

Bedanken wollen wir uns auch bei den anwesenden Mitgliedern, welche sich an diesem Tag in Dresden eingefunden haben. Es war eine sehr entspannte, freundliche und gesellige Veranstaltung. Erfreuen würde es uns, wenn wir zum nächsten Treffen wieder in ähnlicher Runde zusammen kommen könnten. Zu besetzen waren die Positionen des Vorstandsvorsitzenden, des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, des Schatzmeisters und die des Schriftführers. Alle Kandidaten wurden von den Wahlberechtigten einstimmig gewählt und nahmen ihre Wahl an, um die Partei weiter voran zu bringen. Continue reading “Landesverband Sachsen der Tierschutzpartei wählt neuen Vorstand”

Öffentliche Anhörung von “Stop Vivisection” am 11. Mai 2015 im Europaparlament

Bundesvorsitzende Bettina Jung berichtet aus Brüssel

“Stop Vivisection” ist eine von 3 europäischen Bürgerinitiativen. Ihr Ziel ist die Aufhebung der Directive 2010/63 EU, die eigentlich den Schutz der Tiere in der wissenschaftlichen Forschung garantieren soll und dabei total versagt, um eine neue Verordnung im Sinne des Tierschutzes und der Gesundheit der Europäischen Bürger zu schaffen.

Dazu gab es am 11. Mai 2015 ein öffentliches Hearing im Europäischen Parlament in Anwesenheit von Prof. Claude Reiss, Dr. Andre Menache und Gianni Tamino für “Stop Vivisektion” und 4 Ausschüssen des Europäischen Parlaments.

Der Ausschuss für Umwelt, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Ausschuss für Industrielle Forschung und Energie, der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Petitionsauschuss, dem zur Zeit zwei wichtige Petitionen vorliegen, eine davon die Petition “Tierversuche für REACH zu stoppen”, von Gisela Urban und Gabriele Menzel (Tierfreunde ohne Grenzen e.V.) mit dem Ziel, Tierversuche abzuschaffen.

Das Hearing dauerte etwa dreieinhalb Stunden. In dieser Zeit kamen sowohl die Sprecher von “Stop Vivisektion” zu Wort, Sachverständige, Vertreter der Kommission und offensichtliche Befürworter der Vivisektion.

Geleitet wurde das Hearing vom Vize- Präsident der Europäischen Kommission Herr Jyrki Katainen.

Bei der Anhörung ging es weniger um das Leiden der Tiere in den Versuchen, als vielmehr darum, ob das Tier ein taugliches Modell für menschliche Erkrankungen ist oder ob der Versuch, die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen zu übertragen vielmehr fahrlässig und gefährlich ist, was die steigenden sog. Zivilisationskrankheiten eindrücklich zeigen.

Die Standardkommentare der Politiker, die sich zu Wort meldeten, drückten in erster Linie Bedauern und auch Kritik an der hohen Zahl der Tierversuche in der Europäischen Union aus, insgesamt fast 12 Millionen pro Jahr.

Mehrfach hörte man die Frage, ob es zum jetzigen Zeitpunkt genügend Alternativen gäbe, um schon aus dem Tierversuch auszusteigen. Das sei zurzeit nicht möglich und deshalb begrüße man die Directive und äußerte Befürchtungen, dass die Forschung in Länder außerhalb der Union abwandere und dort die Tiere ohne den großartigen Schutzschirm der Union noch mehr gequält würden.

Die Directive schreibe zwingend das Prinzip der 3R vor, replace (ersetzen), reduction, (reduzieren) und refine (verfeinern).

Dazu argumentiert “Stop Vivisection”: Die Berufung auf die 3R als Mittel, um den Tierschutz und die Tierversuche zu verbessern, hat sich als Sackgasse erwiesen. Seit ihrer Gründung vor 56 Jahren, sind die 3R Prinzipien keineswegs in der Lage gewesen, um Tierversuche zu reduzieren, noch machen sie sie respektabel oder wissenschaftlich ausreichend. Im Gegenteil: durch die unkontrollierte Verwendung von genetisch veränderten Tieren gab es einen deutlichen Anstieg der Nutzung von Tieren.

Weitere Kommentare während dieses Hearings:

Tierversuche = Unlauterer Wettbewerb gegenüber der Alternativforschung

Es sind nur Behauptungen, dass Tierversuche auf den Menschen erfolgreich übertragen werden können – genießen sie diese Behauptungen mit Vorsicht.

Tiermodelle schaden den Menschen und der seriösen Wissenschaft

Die Grundlage dieser Behauptung muss grundlegend geändert werden, sonst hätten wir nicht 12 Millionen Tierversuche jährlich. Es müssen deshalb dringend Arbeitsgruppen gebildet werden, die die Umsetzung des EU Tierschutzgesetzes in allen EU Ländern überwachen.

Die Argumente der Pharmaindustrie und deren Befürworter, man müsse mit Tierversuchen auf andere Länder ausweichen, die keine strengen Tierschutzgesetze kennen muss man entgegensetzen das diese Medikamente bzw. Produkte nicht auf den europäischen Markt gelangen dürfen.

Die Ethikkommissionen werden dominiert von Firmen, die Interesse an den Tierversuchen haben.

Francoise Barre-Sinoussi, forscht seit 30 Jahren an Primaten. Nannte sich selbst eine “AIDS” Frau.

Erwiderung auf die Rede von Francoise Barre-Sinoussi von Prof Reiss: „Ich möchte hierzu wissenschaftliche Daten vortragen. Die Affen tragen den Virus SIV, der Mensch den Virus HIV, diese sind grundverschieden. Dr. Barre-Sinoussi, angeblich Sprecherin der Pharmaindustrie, macht seit 30 Jahre vergebliche Versuche an Primaten.

Er zitierte einen Pharmavertreter, der sagte: Aidsforschung ist für uns jährlich ein 36 Milliarden Dollar Geschäft: Wir sägen uns nicht den Ast ab, auf dem wir sitzen.“

Eine Sprecherin der Human Society E. Mc Ivor, führte aus:

„Die Entwicklung von Medikamenten steckt in der Krise, weil Tiermodelle mit menschlichen Krankheiten die künstlich hervorgerufen werden, nicht funktionieren. 2% der 11.5 Millionen Tierversuche gelten als schwerwiegend. Es gibt eine lange Liste: Elektroschocks, komplette Isolation, Herzstress, Schwimmstress, menschliche Depressionen werden durch Isolation simuliert, deshalb müssen TV vollständig ersetzt werden. Es muss überprüft werden, ob die Ziele erreicht wurden. Man sollte ein Europäisches Referenzlabor einrichten, um Tierversuche vollständig zu ersetzen, damit die EU Bürger wissen, was hinter den hermetisch abgeriegelten Laboren passiert. Hier herrschen große Probleme mit der Transparenz.“

Der EU Parlamentarier Stefan Bernhard Eck verwies darauf, dass Tiere fühlende Lebewesen sind und keine Produktionseinheiten. Den Wählern wird vor jeder Wahl versprochen, etwas gegen die Tierversuche zu unternehmen. Die Bürger sind mehrheitlich gegen Tierversuche. Wenn die EU Kommission den Bürgerwillen ignoriert, wird die Kluft zwischen Politikern und Wählern immer größer. Die Politik-Verdrossenheit nimmt immer weiter zu. Die Europäische Union sollte eine Wertegemeinschaft sein, deshalb muss die EU Directive dringend reformiert werden. Denn sie hilft den Pharmakonzernen und Vivisektoren, nicht den Tieren.
Forschung ja – Tierversuche nein. Es fehlt am politischen Willen, Schwachstellen zu beseitigen.

Kommentare von Zuhörern:

Die Bundesvorsitzende der deutschen “Tierschutzpartei” Bettina Jung: „Ich glaube, ich habe heute in den seelischen Lobbyisten- Abgrund in Brüssel gespäht. Sicher 20 internationale “STOP VIVISECTION”-Supporter waren bei der Hearing dabei. Wir haben auch gute Parlamentarier-Reden gehört. Sehr gute sogar. Aber, will man dem Rest glauben, sind wir schon im Tierrechtshimmel. Das Schlimmste, da nun die Macht der Petition erkannt wird….

Zwei Aussagen von Parlamentariern ins Mikro!!!

1. TTIP könnte helfen, Tierversuche zu verringern. (wegen der Kontrollfunktion, nämlich, …)
2. Der belgische EU Abgeordnete Marc Tarabello sagte, man müsse aufpassen, wohin diese Form des Volksbegehrens führt…Nachher kommt noch einer auf die Idee, eine Petition zur Wiedereinführung der Todesstrafe zu starten!!! …und bekommt 1 Million Stimmen zusammen. Sollen wir die dann einführen?

Am Ende des Hearings fragten wir Prof. Reiss: Wie sind sie mit dem Ergebnis des heutigen Hearings zufrieden? Er fand es enttäuschend, weil er gemerkt hat, dass der größte Teil der EU Parlamentarier wahrscheinlich das Bürgerbegehren ablehnen wird, da sie von der Pharmalobby beeinflusst sind.

Prof. Claude Reiss erklärte, dass offensichtlich geforscht wird um des Forschens Willen und dafür, dass man inzwischen derart fundierte Kenntnisse der Tiere und spezielle Stämme entwickelt hat, dass man nahezu jedwede Unschädlichkeit von Substanzen gezielt nachweisen kann! Es werden einfach beispielsweise Mäusestämme eingesetzt, die eben NICHT auf eine zu erforschende Substanz reagieren! Das ist ein Skandal, der an Tragweite seinesgleichen sucht!

Mein persönliches Fazit: „Wenn alle Befürworter wie Gegner des Tierversuches- sich in einer Frage einig waren, dann ist es die, dass es leider immer noch zu wenig vermeintliche Alternativen zum Tierversuch gibt. Dann frage ich mich aber, in welchem vertretenen Land die Mittel für die Alternative Forschung auch nur annähernd derer für Tierversuche entsprechen! Das Ringen um echte Alternativen stellt sich mir entsprechend als reine Behauptung dar! Es gibt viel zu tun…… wir lassen nicht nach!

Es ist ein leichtes Zittern der Landesvertreter zu spüren, das wir nach Kräften verstärken werden! Für verantwortliche Wissenschaft und Labore ohne Tiere!“

Baden-Württemberg führt Tierschutzverbandsklage ein – Meilenstein oder Mogelpackung?

PRESSEMITTEILUNG des LV Baden-Württemberg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 11.05.2015

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 06.05.2015 das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für Tierschutz beschlossen.

Dies ist zunächst ein Schritt in die richtige Richtung, nur leider hat das Gesetz (Drucksache 15/6593) deutliche Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Diese erhebliche Einschränkung im Bereich der Tierversuche erfolgte nicht zuletzt auf Druck des grünen Wissenschaftsministeriums. Laut Bund gegen Missbrauch der Tiere und Ärzte gegen Tierversuche stellte die grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer kürzlich in Frage, ob die Verbandsklage überhaupt vereinbar sei mit den Interessen der Wissenschaftler. Forschende Institutionen hätten zahlreiche Wünsche an sie herangetragen, wofür nun Regelungen gefunden worden seien, unter anderem durch Reduktion des Klagerechts auf die Feststellungsklage.

Dieser tierversuchsfreundliche Kurs der grünen Ministerin überrascht nicht. In ihrer Pressemitteilung vom 04.05.2015 gab sie beispielsweise bekannt, die Entscheidung von Nikos Logothetis, die Versuche mit Primaten am MPI Tübingen einzustellen, zu bedauern. Sie fügte sogar hinzu: „Trotz aller Bemühungen um die Etablierung von Alternativmethoden (…) ist es unstreitig, dass wir auf absehbare Zeit nicht auf tierexperimentelle Forschung – auch an nichthumanen Primaten – verzichten können“.

Im Gegensatz zu den Grünen fordert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Tierversuche generell zu verbieten und durch moderne Alternativmethoden zu ersetzen. Zudem werden wir uns für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg einsetzen. Wie die überwiegende Zahl der Tierschutzverbände lehnen wir die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordern die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Wir verlangen zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können.

Dr. Jessica Frank, Mitglied im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz,

i.A. des Landesvorstands von Baden-Württemberg

Bitte erteilen Sie Auskunft über Tierversuche in Hamburg gemäß Hamburger Transparenzgesetz

Petition – Bitte unterzeichnen und weitergeben!

Bettina Jung: ” Wir haben uns neu aufgestellt und werden mit MUT, den Tierversuchsgegnern BRD e.V. und der engagierten Tierrechtlerin Ingrid van Bergen nun richtig loslegen. Unsere Petition soll am Welt Tierschutztag überreicht werden und wird die Grundlage für weiteres Vorgehen bilden. Bitte beteiligt Euch rege, unterschreibt selbst und verbreitet die Petition auf allen Wegen, auch über Facebook hinaus.”

Herzlichen Dank im Namen der Tiere sagen heute schon:

Bettina Jung
Gisela Urban
Ingrid van Bergen
Rainer Gaertner
Martin Buschmann und
Kalle Greve

 

EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Kooperation dt. THP-Verbände

Bei Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an unsere Bundesvorstandskollegen Bettina Jung oder Peter Zimmer.

Pressemitteilung / 05.05.2015
EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren

Die Europäische Kommission hat im September 2014 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel – KOM (2014) 558 – eingereicht. Die Verordnung soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel novellieren bzw. ablösen.

Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. die Ziele, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Tiere zu erhöhen und einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten.

Um dies zu erreichen, will die EU u.a. ein zentrales Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel schaffen. Es soll eine Datenbank zur Erfassung von Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz) errichtet werden. Zudem sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind – bisher gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel.

Insbesondere letztere Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen. Bisher werden nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: da es kaum Hochpotenzen gibt, die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen Humanarzneimittel an. Absurd erscheint die Forderung, homöopathische Arzneimittel für Tiere gesondert, also neben einer Registrierung als Humanarzneimittel, zuzulassen auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese Arzneimittelgruppe für die Behandlung von Nutztieren besonders gefördert werden soll, da sie anerkanntermaßen keine Rückstände im Tier hinterlässt.

Einschneidende Änderungen sind bei der Verschreibungspflicht vorgesehen: nach dem Entwurf kann ein Mitgliedstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden können, für verschreibungspflichtig erklären. Dies würde eine Existenzvernichtung für Tierheilpraktiker bedeuten,die überwiegend Nutztiere behandeln. Der Entwurf wird derzeit im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beraten. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., ein Zusammenschluss von fünf Tierheilpraktikerverbänden, hat gemeinsam mit dem Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. und dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e. V.eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben. Die Stellungnahme ist unter http://www.kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/EU-will-Arzneimittelrecht-fuerTiere-novellieren als download unter dem dort aufgeführten Artikel online abrufbar.

Nach Ansicht der THP-Verbände schießt der Verordnungsentwurf weit über das Ziel hinaus. Zwar sei es zu begrüßen, dass der Einsatz von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren reduziert und die Nebenwirkungen von Tierarzneimitteln besser überwacht werden sollen. Mit den strengen Anforderungen, die künftig an die Zulassung von Tierarzneimitteln gestellt werden, bestehe aber gleichzeitig die Gefahr, dass das gesamte Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln verlorengehe. Zu befürchten sei eine Verarmung der komplementäralternativmedizinischen Therapievielfalt. So sei esnicht einleuchtend, dass ein homöopathisches Präparat, das zur Anwendung am Menschen, also auch an Säuglingen, Schwangeren und stillenden Frauen zugelassen bzw. registriert sei, künftig eine zusätzliche Zulassung erhalten müsse, um bei Tieren angewendet werden zu dürfen. Es ist damit zu rechnen, dass viele homöopathische und pflanzliche Präparate künftig für Tiere nicht mehr zur Verfügung stehen werden, weil die Hersteller wegen der hohen Kosten keine gesonderte Zulassung als Tierarzneimittel beantragen werden, die für jede Tierart explicit zu erfolgen hat.

Für klassisch arbeitende Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen zur oralen Verabreichung arbeiten, würde die Verabschiedung des Entwurfs faktisch ein Berufsverbot bedeuten: es gibt nahezu keine für Tiere zugelassenen Hochpotenzen auf dem europäischen Markt. Bisher war es möglich, zumindest für nicht-lebensmittelliefernde Tiere auf die zugelassenen (Human-)Arzneimittel zurückzugreifen.

Problematisch am Entwurf ist auch, dass entgegen den bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel definiert werden. Sie bedürfen damit einer gesonderten Zulassung als Tierarzneimittel. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten, v.a. pflanzlichen Ursprungs, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden werden. Stattdessen werden diese Produkte einem kostenintensiven und aufwändigen Zulassungsverfahren unterzogen.

Der Entwurf bedroht damit den gesamten Sektor der komplementär-alternativmedizinischen Therapieformen in unangemessener Weise. Dies ist vor dem Hintergrund, dass nach der EU-BioRichtlinie die Behandlung mit komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln (z.B. Phytotherapie, Homöopathie u.a.) Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemischsynthetischen allopathischen Arzneimitteln, ein Wertungswiderspruch. Nicht vereinbar ist der Entwurf auch mit dem Ziel „Prävention und Gesundheitsförderung vor Therapie“. Genau diese Möglichkeiten werden durch den Entwurf massiv behindert und z.T. sogar unmöglich gemacht.

In ihrer Stellungnahme fordern die THP-Verbände u.a.,

  • komplementär-alternativmedizinische Arzneimittel, insbes. Homöopathika von einer zusätzlichen Zulassung bzw. Registrierung als Tierarzneimittel freizustellen, sofern bereits eine Zulassung bzw. Registrierung als (Human-)Arzneimittel besteht.
  • bei Homöopathika den evtl. bestehenden Risiken durch Festlegung von sog. sicheren Potenzen Rechnung zu tragen.
  • der Anwendung von komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln zu geben: ihre Herstellung, Anwendung und Entsorgung ist schonender für Menschen, Tiere und Umwelt.
  • das breite Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln und Therapien zu erhalten. Diese Therapiemittel und -verfahren dürfen nicht ausschließlich dem ärztlichen Berufsstand vorbehalten bleiben.

Die ausführliche Stellungnahme ist online nachzulesen unter:
http://www.kooperation-thp.de/VerbandKthp/Aktuelles/Stellungnahme%20THP%20zu%20VO%20Tierarzneimittel%20Com20%282014%29%20588.pdf

Die Beratung des Entwurfes wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. Auf deutscher Seite ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend für die Beratungen im Ausschuss.

(Anmerkung: Eine EU-Verordnung wird mit ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament und den Rat unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten. Es bedarf zur Geltung keines Umsetzungsaktes der Mitgliedstaaten.)