VOST wehrt sich gegen Kritik an Tiertransporten

VOST-Geschäftsführer Cord-Hinnerk Thies führt zur Rechtfertigung der Transporte an, dass wir in einer Demokratie leben. Er verkennt dabei, dass Tierquälerei, zu welcher unstrittig das betäubungslose Schlachten gehört, von der Gesellschaft abgelehnt wird. Selbst wenn die Tiere unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften der EU-TransportVO unbeschadet im Drittland ankommen, sind diese Transporte nach nationalem Recht zu verbieten. Es ist unstrittig, dass in Marokko alle Rinder früher oder später geschlachtet werden und zwar zu 100% betäubungslos.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die trächtigen Tiere gar nicht der Zucht im Drittland zugeführt werden. Wie sonst ist es zu erklären, dass bei der Vielzahl der transportierten Tiere noch keine, weitere Transporte entbehrlich machenden Herdenverbände aufgebaut werden konnten ? Und warum gibt es immer noch keine Definition des Begriffs „Zuchttier“ ? Hierauf aufbauend könnten Nachweise verlangt werden, ob das Tier im Drittland auch seinem Zweck, nämlich der Zucht zugeführt wurde. Gleichzeitig wäre ausgeschlossen, dass tatsächlich „Schlachttiere“, die eigentlich nicht länger als 8 Stunden transportiert werden dürfen, auf die Reise geschickt werden.
Dass vom VOST-Chef angeführte Argument, die Tiere seien viel zu hochpreisig, um sie einfach nach dem Abkalben zu schlachten, vermag nicht zu überzeugen, zumal die Milchproduktion und Rinderhaltung in Marokko durch das bilaterale Kooperationsprojekt „Deutsch-Marokkanisches Exzellenzzentrum für Landwirtschaft“ subventioniert wurde bzw. wird.

https://www.bmel-kooperationsprogramm.de/projekte/marokko/

 

Bundesrat entscheidet über Tiertransporte

Am 25.06.2021 entscheidet der Bundesrat über ein Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer. Der Berichterstattung in der Badischen Zeitung vom 24.06.2021 ist zu entnehmen, dass lt. Frau Ministerin Klöckner solche Transporte nicht verboten werden können, ohne EU-Recht zu verletzen.

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Stellungnahme der DJGT zu der Entscheidung des VG Oldenburg vom 10. Mai 2021

Dieser großartigen und durchweg sehr gut begründeten Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Landkreis Aurich entweder nicht kann oder nicht will. Die Transportplanung wurde als plausibel hingenommen und eine Verbotsverfügung wurde gar nicht ausgesprochen.

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Anregung an den Kreistag / Tiertransporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten

Die Antwort des Landkreises Emsland zur unserer an den Kreistag gerichteten Anregung zu Tiertransporten in Drittländer macht deutlich, wie wichtig Mandate auf dieser Ebene sind. Für den Kreistag kann kandidieren, wer im jeweiligen Kreisgebiet wohnt. Sprecht uns einfach an!

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